Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 10.01.2010, 22:42   # 6281
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Vielleicht gibt es einfach die Logistik von NuL nicht her
Das wäre möglich. Es gibt sicherlich auch noch andere Möglichkeiten, welche - solange nicht bestätigt - rein theoretischer Natur und letztlich - nur im Fall der Fälle, das Problem eines Richters.
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Alt 10.01.2010, 22:55   # 6282
Shual
 
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Zitat:
Zitat von vladimir Beitrag anzeigen
LEUTE die noch Online sind schreibt mir bitte was Ihr machen werdet oder würdet
Die momentane Empfehlung dürfte so lauten:

Personen, die sich zum Nichtzahlen entschieden haben und daher wissen, dass die Beträge aus der Abmahnung (im normalfall die berühmten 1250€ +-x) eingeklagt werden können müssen nicht auf "Zweitschreiben" reagieren, wenn aus dem Zweitschreiben die Annahme der modUE hervorgeht.

Dazu kommt, dass die "Gegenstandswerte" (1250€ +-x) einer derzeitigen Überprüfung vor zwei Gerichtsständen unterliegen. Man sollte also hier erstmal abwarten was bei diesen Verfahren rauskommt... und natürlich wie die klägerischen Vorträge überhaupt richterlich bewertet werden.

"In der Ruhe liegt die Kraft"
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Alt 10.01.2010, 22:58   # 6283
vladimir
 
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Beiträge: 5
Zu zahlen, dass kommt für überhaupt net in frage...dass werd ich wohl tun, den 2 Bettelbrief ganz weit weg legen und auf ein drittes warten, der bestimmt noch kommen wird.

gruß
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Alt 10.01.2010, 23:07   # 6284
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Das wäre möglich. Es gibt sicherlich auch noch andere Möglichkeiten, welche - solange nicht bestätigt - rein theoretischer Natur und letztlich - nur im Fall der Fälle, das Problem eines Richters.
(bitte als Ergänzung betrachten und nicht als Kritik oder sonstwas).

Die üblichen Kanzleisoftwaren sind für alle Arten von traffic ausgerichtet. Die verarbeiten Dir alles. Du brauchst aber ab einer gewissen Masse eine Systemtechniker-Abteilung, die Dir auch die regelmäßigen Updates aufspielt, etc... Man geht hier zu Recht davon aus dass in KA die Firma Evidenzia die Systemtechniker-Firma darstellt.

Wenn man mal vor Gericht geht und es zur Erörterung solcher Fragen geht muß man natürlich erfahen welche software verwendet wird und sich dann die entsprechenden Infos holen. Gibts meist im Internet (updates, features, etc...) Die Gegenseite müßte dann nachweisen, dass sie zu den fraglichen Zeitpunkten ihre Software in Ordnung hielt was nur mit einer der berüchtigten Eidesstattlichen Versicherungen gemacht wird, wozu auch die Beschreibung des Ablaufs gehört. Es ist kaum denkbar, dass die Firma und die Kanzlei dieses kann, wenn es um einen solchen "Fehler" geht....

denn es glaubt doch kein Mensch, dass die modUEs zügig verarbeitet werden und dann ein rotes Lichtlein blinkt: "Wurde schon abgemahnt - hat modUE abgegeben - nicht mehr abmahnen!"

PS: Also ich habe ja schon Erfahrung mit RA Haas in Sachen "Schreibversehen" und Entschuldigung ans Gericht..... aber immerhin hat es RA Haas dabei auf nur 2 wesentliche Schreibversehen pro Schriftsatz gebracht. Offensichtlich wollen andere Kanzleien diesen Record brechen!
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Alt 10.01.2010, 23:31   # 6285
Kersare
Gastposter
 
Hier mal eine Antwort vom Petitionsausschus des deutschen Bundestages zur Frage der Kostenfreiheit bei Erstabmahnung von 08

Es geht hierbei zwar ums UWG denke aber auch auf uns hier zutreffend.

Zitat:

Abmahnvereine
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.05.2008 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen
konnte.
....
Der Petent spricht hier gezielt die
Problematik der so genannten „Abmahnanwälte“ an. Diese treten im eigenen
Kosteninteresse auf und werben aktiv bei potenziellen Wettbewerbern für eine
entsprechende Abmahntätigkeit gegen Verkäufer im Internetversandhandel oft unter
Zusicherung der Kostenneutralität. Dem Petitionsausschuss ist durchaus bewusst,
dass gerade in den letzten Jahren aufgrund der Transparenz von Rechtsverstößen
im Internet die an sich sehr praktikable Möglichkeit, durch eine Abmahnung
außergerichtlich Rechtsfrieden herzustellen, teilweise ausufernde Maße
angenommen hat.
...
Die Gefahr missbräuchlicher
Abmahnungen war dem Gesetzgeber dabei bewusst. Nach Abwägung
unterschiedlicher Alternativvorschläge kam es zur Aufnahme von Schutzvorschriften,
die einen ausreichenden Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen zur
Verfügung stellen. Dazu gehört die Spürbarkeitsschwelle der
Wettbewerbsbeeinträchtigung gemäß § 3 UWG sowie die Vorschrift des § 8 Abs. 4
UWG (Missbrauchstatbestand).
...
§ 8 Abs. 4 UWG enthält einen weiteren Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen:
Danach ist die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
dann unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich
ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden
einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung
entstehen zu lassen.
...
Der Ausschuss weist den Petenten auch daraufhin, dass bei alledem natürlich
entscheidend ist, dass die bestehenden Möglichkeiten auch genutzt werden. Es ist
die Tendenz feststellbar, dass die Gerichte zunehmend die rechtlichen Möglichkeiten
– gerade bei Abmahnungen von Internethändlern – ausschöpfen und so der
Missbrauchsproblematik begegnen. So hat zum Beispiel das Landgericht Heilbronn
entschieden, dass die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG und damit unzulässig ist, wenn
der Anwalt im Internet „kostenneutrale“ Abmahnungen von Internethändlern anbietet
und der Umfang der Abmahnungen in keinem Verhältnis zu den Umsätzen des
Abgemahnten steht. Ferner hat das Landgericht Münster einem Anwalt den
Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten durch die Herabsetzung des
Hauptsachestreitwertes, der für die Berechnung der Anwaltskosten maßgeblich ist,
empfindlich gekürzt. Bei besonders geringfügigen Verstößen haben Gerichte den
Hauptsachestreitwert sogar schon auf lediglich 2.500,- € festgesetzt. Dies ist
angesichts von Streitwerten, die sich in der Regel zwischen 25.000,- und 15.000,- €
bewegen, ein deutlicher Einschnitt.
Aus Sicht des Petitionsausschusses bietet die geltende Rechtslage ausreichende
Möglichkeiten, um Betroffene vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen. Der
Petitionsausschuss sieht deshalb keinen Handlungsbedarf im Sinne des Anliegens
und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Komplett zu lesen Hier: http://www.bundestag.de/bundestag/au...r_16-00209.pdf
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Alt 11.01.2010, 00:23   # 6286
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Hier mal eine Antwort vom Petitionsausschus des deutschen Bundestages zur Frage der Kostenfreiheit bei Erstabmahnung von 08

Es geht hierbei zwar ums UWG denke aber auch auf uns hier zutreffend.

Zitat:

Abmahnvereine
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.05.2008 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen
konnte.
....
Die aktuellere Version einer Online-Petition gegen den Abmahnwahn im Bundestag stammt vom 10.11.2009 und ist derzeit (seit dem Petitionsende am 05.01.2010) in der parlamentarischen Prüfung:

Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlosen Vorstufe bedürfen


Hoffentlich ist diesem Exemplar einer Petition im Bundestag ein besseres Schicksal beschieden!

Gruß
montezuma##
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Alt 11.01.2010, 00:30   # 6287
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Die aktuellere Version einer Online-...

Hoffentlich ist diesem Exemplar einer Petition im Bundestag ein besseres Schicksal beschieden!

Gruß
montezuma##

OK aber noch nix konkretes im letzterem sind wir uns wohl alle einig
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Alt 11.01.2010, 00:58   # 6288
Maik81
 
Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 11
habe gestern auch mal wieder einen netten brief bekommen. allerdings a5 und gefaltet.
die haben die mod ue angenommen und wollen die volle kohle von 1**** haben. werde morgen mal meinen alwalt anrufen und fragen was er mir rät. aber so wie es von vielen sehe, einfach nichts machen und warten.
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Alt 11.01.2010, 01:18   # 6289
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Maik81 Beitrag anzeigen
aber so wie es von vielen sehe, einfach nichts machen und warten.
Richtiiiich
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Alt 11.01.2010, 01:38   # 6290
Maik81
 
Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 11
bin mal gespannt wer noch alles einen zweiten brief bekommt
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Alt 11.01.2010, 02:05   # 6291
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Maik81 Beitrag anzeigen
bin mal gespannt wer noch alles einen zweiten brief bekommt
ab Seite 302 gehts los.Zähle selber
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Alt 11.01.2010, 07:05   # 6292
Mahnopfer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Die aktuellere Version einer Online-Petition gegen den Abmahnwahn im Bundestag stammt vom 10.11.2009 und ist derzeit (seit dem Petitionsende am 05.01.2010) in der parlamentarischen Prüfung:

Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlosen Vorstufe bedürfen


Hoffentlich ist diesem Exemplar einer Petition im Bundestag ein besseres Schicksal beschieden!

Gruß
montezuma##
Hallo Montezuma##,

ich habe nicht die geringste Hoffnung, dass diese Petition Aussicht auf Erfolg hat.

Niemand bestreitet ernsthaft das Recht von Urhebern, ihre Rechte schützen zu können und gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.

Um Rechtsverletzungen durch filesharing zu ermitteln, ist ein gewisser kostenträchtiger Aufwand nötig. Das diese Kosten nicht der RI tragen will, sondern vom Verursacher der Verletzung fordert, ist logisch.

Da die deutsche Volkswirtschaft zwar nicht durch filesharing, aber andere Urheberrechtsverletzungen, tatsächlich massiv geschädigt wird (China) und wir als Exportnation vom Urheberrecht sehr abhängig sind, kann man sich ausmalen, wie die Politik generell zu diesem Thema steht.

Es mag hart klingen, aber diese Petition hat nicht nur keine Aussicht auf Erfolg, sondern ist eher ein Schuss ins eigene Knie.
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Alt 11.01.2010, 09:04   # 6293
Fantomas741
 
Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 247
Zumal es in dieser Petition auch nicht wirklich um die Filesharing geschichten geht sondern eher um die Benutzung von Bildern bei Ebay oder HPs oder fehlendes Impressum.
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Alt 11.01.2010, 09:54   # 6294
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von Mahnopfer Beitrag anzeigen
...Um Rechtsverletzungen durch filesharing zu ermitteln, ist ein gewisser kostenträchtiger Aufwand nötig. Das diese Kosten nicht der RI tragen will, sondern vom Verursacher der Verletzung fordert, ist logisch.
....
In einem muss ich Dir Recht geben, ich habe auch keine allzu große Hoffnung, um nicht zu sagen, KEINE. Aber zumindest ist die Problematik zum wiederholten Male in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Nun zu dem Argument der Weiterbelastung der entstehenden Rechtsverfolgungskosten. Wie ist bzw. soll es denn in den Ländern, die das "Three-Strikes-Law" einführen wollen, geregelt? Da soll es meines Wissens 3 "kostenfreie" Mahnungen geben, bevor die Leitungen gekappt werden. Trägt da der Steuerzahler die Kosten? Das soll wirklich keine Provokation sein, ich weiß es tatsächlich nicht.

Viele Grüße
montezuma##

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.1.2010 um 09:04:54-----

Zitat:
Zitat von Fantomas741 Beitrag anzeigen
Zumal es in dieser Petition auch nicht wirklich um die Filesharing geschichten geht sondern eher um die Benutzung von Bildern bei Ebay oder HPs oder fehlendes Impressum.
Hallo Fantomas741,

wo liest Du das raus? Ich kann lediglich folgende Texte sehen:

Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung:

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Hier der passende Link, kann sich jeder selber ein Bild dazu machen:

Petition

Gruß
montezuma##
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Alt 11.01.2010, 10:41   # 6295
Kersare
Gastposter
 
Morgen liebe Gemeinde

OLG Köln nimmt Stellung zur Haftung des Anschlußinhabers

Zitat:

Zusammenfassend kann also aus dem Urteil lediglich gefolgert werden, dass ein ausgesprochenes Filesharing-Verbot allein nicht ausreichend ist -auch, wenn der Anschlussinhaber über keinerlei technisches Sachverständnis verfügt. Etwaige Kontrollmechanismen sind zusätzlich notwendig. Um welche Kontrollmechanismen (Einrichtung von eingeschränkten Benutzerkonten, Firewalls, etc.) es sich handelt und wie weit diese Kontrollpflichten gehen, bleibt unbeantwortet und wird uns in Zukunft weiter beschäftigen.

Ein nicht ganz unwesentlicher Teilerfolg wurde jedoch im Rahmen des Rechtsstreits gegen die abmahnenden Kanzleien erreicht, denn immerhin drückte das Gericht den Streitwert derart, dass die Kanzlei Rasch statt € 5.832,40 lediglich € 2.380,00 zugesprochen erhielt.

Die Kanzlei Rasch hatte im Rahmen ihrer Klage einen Streitwert von rund € 400.000,00 zugrunde gelegt. Dieser Verfahrensweise erteilte die Kammer eine deutliche Abfuhr.


W&B Anwälte OLG Köln nimmt Stellung zur Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing und drückt Streitwerte erheblich
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Alt 11.01.2010, 11:01   # 6296
Mahnopfer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
In einem muss ich Dir Recht geben, ich habe auch keine allzu große Hoffnung, um nicht zu sagen, KEINE. Aber zumindest ist die Problematik zum wiederholten Male in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Nun zu dem Argument der Weiterbelastung der entstehenden Rechtsverfolgungskosten. Wie ist bzw. soll es denn in den Ländern, die das "Three-Strikes-Law" einführen wollen, geregelt? Da soll es meines Wissens 3 "kostenfreie" Mahnungen geben, bevor die Leitungen gekappt werden. Trägt da der Steuerzahler die Kosten? Das soll wirklich keine Provokation sein, ich weiß es tatsächlich nicht.

Viele Grüße
montezuma##
Wieso sollte mich ein sachlicher Einwand provozieren???

Du hast Recht. Damit wird wieder ein Stück Öffentlichkeit hergestellt. Aber wie wird das wohl wahrgenommen werden? Vermutlich als ungerechtfertigter Anspruch sich kostenlos auf Kosten von XXX im Internet zu bereichern.

Ist nicht ganz meine Meinung. Da ich die politischen Debatten in D recht intensiv verfolge, dürfte es aber die Mehrheitsmeinung in Politik und Gesellschaft dazu sein. Die bisherige Mehrheitsmeinung der Justiz kann sich, wie die Urteile zeigen, noch nicht mal mit der 100Euro Deckelung arrangieren.

Auf diese untaugliche Art und Weise das Bild der Öffentlichkeit zu beeinflussen, ist das, was ich als Schuss ins Knie bezeichne. Der erste Schritt einer größeren Veränderung muss m.E. zunächst darin bestehen, bei Justiz, politischen Entscheidern und der breiten Öffentlichkeit, dass Märchen von den hohen Verlusten durch filesharing als solches zu entlarven und ein stärkeres Bewußtsein für den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch die Massenabmahner verursacht wird, zu wecken.

Wie die Franzosen und andere Länder ihre Konzepte umsetzen wollen weiß ich auch nicht genau. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Du zwar keine Strafe, aber die Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt bekommst. Ansonsten zahlt es der Steuerzahler, wie bei vielen anderen Dingen auch.

Ein RI muss bei der geltenden Gesetzeslage einen gewissen finanziellen Aufwand leisten, um seine Rechte gegen Verletzer zu schützen. Wenn man weder den Abgemahnten noch den RI dafür haftbar machen will, dann bleibt es auch bei uns am Steuerzahler hängen. Glaubst Du ernsthaft, dafür eine Mehrheit in D zu finden? Ich nicht.
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Alt 11.01.2010, 11:02   # 6297
ghost-sam
 
Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 15
denkt doch mal so!
evidenzia muss ebenso saugen und ins netzstellen um andere anzuzapfen.
dann werden die da irgend ne software drüber laufen lassen um die ips zu holen.
danach werden die zu den i net anbietern "sprinten" und den nachweiß anfordern das die verbindung zu dem angesagten zeitpunkt aktiv war!

Alles ein strick, aber ich glaube alles andere als legal!!!!!

lg ghost
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Alt 11.01.2010, 11:26   # 6298
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Mahnopfer Beitrag anzeigen
Wieso sollte mich ein sachlicher Einwand provozieren???

Du hast Recht. Damit wird wieder ein Stück Öffentlichkeit hergestellt. Aber wie wird das wohl wahrgenommen werden? Vermutlich als ungerechtfertigter Anspruch sich kostenlos auf Kosten von XXX im Internet zu bereichern.

Ist nicht ganz meine Meinung. Da ich die politischen Debatten in D recht intensiv verfolge, dürfte es aber die Mehrheitsmeinung in Politik und Gesellschaft dazu sein. Die bisherige Mehrheitsmeinung der Justiz kann sich, wie die Urteile zeigen, noch nicht mal mit der 100Euro Deckelung arrangieren.

Der erste Schritt einer größeren Veränderung muss m.E. zunächst darin bestehen, bei Justiz, politischen Entscheidern und der breiten Öffentlichkeit, dass Märchen von den hohen Verlusten durch filesharing als solches zu entlarven und ein stärkeres Bewußtsein für den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch die Massenabmahner verursacht wird, zu wecken.


Ein RI muss bei der geltenden Gesetzeslage einen gewissen finanziellen Aufwand leisten, um seine Rechte gegen Verletzer zu schützen. Wenn man weder den Abgemahnten noch den RI dafür haftbar machen will, dann bleibt es auch bei uns am Steuerzahler hängen. Glaubst Du ernsthaft, dafür eine Mehrheit in D zu finden? Ich nicht.
Gebe Dir zum größten Teil Recht. Nur sollte die ERSTE Abmahnung mMn kostenfrei bzw mit der 100€- Deckelung ausreichend sein um auch die Kosten des RI abzugelten.
Denn es geht ja beim Abmahnwahn nicht nur ums filsharen. Wenn ich sehe was heutzutage alles Abgemahnt wird, brauch meine Tochter Stunden für Hausaufgaben weil erstmal geschaut werden muß, ob man nicht irgendwelche Rechte verletzt ( Textauszüge, Bilder ec.).
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Alt 11.01.2010, 11:39   # 6299
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von ghost-sam Beitrag anzeigen
denkt doch mal so!
evidenzia muss ebenso saugen und ins netzstellen um andere anzuzapfen.
dann werden die da irgend ne software drüber laufen lassen um die ips zu holen.
danach werden die zu den i net anbietern "sprinten" und den nachweiß anfordern das die verbindung zu dem angesagten zeitpunkt aktiv war!
Alles ein strick, aber ich glaube alles andere als legal!!!!!
Du hast Dich hier ein halbes Jahr nicht blicken lassen. Was bringt Dich dazu, jetzt solche Theorien zu verbreiten?
Das wurde alles schon 100x duchgekaut.
Der Rechteinhaber erwirkt mit den ermittelten IP-Adressen einen Auskunftsbeschluß beim Amtsgericht, mit dem der Provider zur Herausgabe der Anschlußinhaber-Adresse verpflichtet wird.
Auch wenn das alles nicht nett ist, legal ist es trotzdem (zumindest in den Augen der meisten Richter).
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Alt 11.01.2010, 12:05   # 6300
Mahnopfer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Gebe Dir zum größten Teil Recht. Nur sollte die ERSTE Abmahnung mMn kostenfrei bzw mit der 100€- Deckelung ausreichend sein um auch die Kosten des RI abzugelten.
Denn es geht ja beim Abmahnwahn nicht nur ums filsharen. Wenn ich sehe was heutzutage alles Abgemahnt wird, brauch meine Tochter Stunden für Hausaufgaben weil erstmal geschaut werden muß, ob man nicht irgendwelche Rechte verletzt ( Textauszüge, Bilder ec.).
Das meinte ich mit dem Schaden, den der massenhafte Abmahnwahn in der Gesellschaft verursacht und der den Politikern mehr ins Bewußtsein gerückt werden muss.

Einserseits will die Politik noch das letzte Bergdorf an highspeed Leitungen anbinden und forciert die dotcom basierte Informations-Gesellschaft. Andererseits ist die technische und rechtliche Situation im Internet dergestalt, das Otto Normaluser sich mit der Be(Nutzung) des Nets auf ein gefährliches Minenfeld begibt und i.d.R. nur als Experte in der Lage ist sich fast sicher im Net zu bewegen. Ich sage fast, weil auch die Experten nicht in der Lage sind, einen Mißbrauch oder Angriff zu 100% auszuschließen.

Nach meiner ganz persönlichen Meinung reichen 100€ auch. Ich könnte mir auch ein System analog zum Bußgeldkatalog im Verkehrsrecht vorstellen. Allerdings müssen wir unsere Meinung zunächst mehrheitsfähig machen. Mit besseren Argumenten, als in dieser Petition.
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