| | # 6282 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Personen, die sich zum Nichtzahlen entschieden haben und daher wissen, dass die Beträge aus der Abmahnung (im normalfall die berühmten 1250 +-x) eingeklagt werden können müssen nicht auf "Zweitschreiben" reagieren, wenn aus dem Zweitschreiben die Annahme der modUE hervorgeht. Dazu kommt, dass die "Gegenstandswerte" (1250 +-x) einer derzeitigen Überprüfung vor zwei Gerichtsständen unterliegen. Man sollte also hier erstmal abwarten was bei diesen Verfahren rauskommt... und natürlich wie die klägerischen Vorträge überhaupt richterlich bewertet werden. "In der Ruhe liegt die Kraft"
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 6284 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Die üblichen Kanzleisoftwaren sind für alle Arten von traffic ausgerichtet. Die verarbeiten Dir alles. Du brauchst aber ab einer gewissen Masse eine Systemtechniker-Abteilung, die Dir auch die regelmäßigen Updates aufspielt, etc... Man geht hier zu Recht davon aus dass in KA die Firma Evidenzia die Systemtechniker-Firma darstellt. Wenn man mal vor Gericht geht und es zur Erörterung solcher Fragen geht muß man natürlich erfahen welche software verwendet wird und sich dann die entsprechenden Infos holen. Gibts meist im Internet (updates, features, etc...) Die Gegenseite müßte dann nachweisen, dass sie zu den fraglichen Zeitpunkten ihre Software in Ordnung hielt was nur mit einer der berüchtigten Eidesstattlichen Versicherungen gemacht wird, wozu auch die Beschreibung des Ablaufs gehört. Es ist kaum denkbar, dass die Firma und die Kanzlei dieses kann, wenn es um einen solchen "Fehler" geht.... denn es glaubt doch kein Mensch, dass die modUEs zügig verarbeitet werden und dann ein rotes Lichtlein blinkt: "Wurde schon abgemahnt - hat modUE abgegeben - nicht mehr abmahnen!" PS: Also ich habe ja schon Erfahrung mit RA Haas in Sachen "Schreibversehen" und Entschuldigung ans Gericht..... aber immerhin hat es RA Haas dabei auf nur 2 wesentliche Schreibversehen pro Schriftsatz gebracht. Offensichtlich wollen andere Kanzleien diesen Record brechen!
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 6285 |
| Gastposter | Hier mal eine Antwort vom Petitionsausschus des deutschen Bundestages zur Frage der Kostenfreiheit bei Erstabmahnung von 08 Es geht hierbei zwar ums UWG denke aber auch auf uns hier zutreffend. Zitat: Abmahnvereine Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.05.2008 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte. .... Der Petent spricht hier gezielt die Problematik der so genannten „Abmahnanwälte“ an. Diese treten im eigenen Kosteninteresse auf und werben aktiv bei potenziellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeit gegen Verkäufer im Internetversandhandel oft unter Zusicherung der Kostenneutralität. Dem Petitionsausschuss ist durchaus bewusst, dass gerade in den letzten Jahren aufgrund der Transparenz von Rechtsverstößen im Internet die an sich sehr praktikable Möglichkeit, durch eine Abmahnung außergerichtlich Rechtsfrieden herzustellen, teilweise ausufernde Maße angenommen hat. ... Die Gefahr missbräuchlicher Abmahnungen war dem Gesetzgeber dabei bewusst. Nach Abwägung unterschiedlicher Alternativvorschläge kam es zur Aufnahme von Schutzvorschriften, die einen ausreichenden Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen zur Verfügung stellen. Dazu gehört die Spürbarkeitsschwelle der Wettbewerbsbeeinträchtigung gemäß § 3 UWG sowie die Vorschrift des § 8 Abs. 4 UWG (Missbrauchstatbestand). ... § 8 Abs. 4 UWG enthält einen weiteren Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen: Danach ist die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen dann unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. ... Der Ausschuss weist den Petenten auch daraufhin, dass bei alledem natürlich entscheidend ist, dass die bestehenden Möglichkeiten auch genutzt werden. Es ist die Tendenz feststellbar, dass die Gerichte zunehmend die rechtlichen Möglichkeiten – gerade bei Abmahnungen von Internethändlern – ausschöpfen und so der Missbrauchsproblematik begegnen. So hat zum Beispiel das Landgericht Heilbronn entschieden, dass die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG und damit unzulässig ist, wenn der Anwalt im Internet „kostenneutrale“ Abmahnungen von Internethändlern anbietet und der Umfang der Abmahnungen in keinem Verhältnis zu den Umsätzen des Abgemahnten steht. Ferner hat das Landgericht Münster einem Anwalt den Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten durch die Herabsetzung des Hauptsachestreitwertes, der für die Berechnung der Anwaltskosten maßgeblich ist, empfindlich gekürzt. Bei besonders geringfügigen Verstößen haben Gerichte den Hauptsachestreitwert sogar schon auf lediglich 2.500,- € festgesetzt. Dies ist angesichts von Streitwerten, die sich in der Regel zwischen 25.000,- und 15.000,- € bewegen, ein deutlicher Einschnitt. Aus Sicht des Petitionsausschusses bietet die geltende Rechtslage ausreichende Möglichkeiten, um Betroffene vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen. Der Petitionsausschuss sieht deshalb keinen Handlungsbedarf im Sinne des Anliegens und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen. Komplett zu lesen Hier: http://www.bundestag.de/bundestag/au...r_16-00209.pdf |
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| | # 6286 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlosen Vorstufe bedürfen Hoffentlich ist diesem Exemplar einer Petition im Bundestag ein besseres Schicksal beschieden! Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 6292 | |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Zitat:
ich habe nicht die geringste Hoffnung, dass diese Petition Aussicht auf Erfolg hat. Niemand bestreitet ernsthaft das Recht von Urhebern, ihre Rechte schützen zu können und gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Um Rechtsverletzungen durch filesharing zu ermitteln, ist ein gewisser kostenträchtiger Aufwand nötig. Das diese Kosten nicht der RI tragen will, sondern vom Verursacher der Verletzung fordert, ist logisch. Da die deutsche Volkswirtschaft zwar nicht durch filesharing, aber andere Urheberrechtsverletzungen, tatsächlich massiv geschädigt wird (China) und wir als Exportnation vom Urheberrecht sehr abhängig sind, kann man sich ausmalen, wie die Politik generell zu diesem Thema steht. Es mag hart klingen, aber diese Petition hat nicht nur keine Aussicht auf Erfolg, sondern ist eher ein Schuss ins eigene Knie. | |
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| | # 6294 | ||
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
Nun zu dem Argument der Weiterbelastung der entstehenden Rechtsverfolgungskosten. Wie ist bzw. soll es denn in den Ländern, die das "Three-Strikes-Law" einführen wollen, geregelt? Da soll es meines Wissens 3 "kostenfreie" Mahnungen geben, bevor die Leitungen gekappt werden. Trägt da der Steuerzahler die Kosten? Das soll wirklich keine Provokation sein, ich weiß es tatsächlich nicht. Viele Grüße montezuma## -----Doppelpost zusammengeführt am 11.1.2010 um 09:04:54----- Zitat:
wo liest Du das raus? Ich kann lediglich folgende Texte sehen: Text der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen. Begründung: Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen. Hier der passende Link, kann sich jeder selber ein Bild dazu machen: Petition Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | ||
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| | # 6295 |
| Gastposter | Morgen liebe Gemeinde OLG Köln nimmt Stellung zur Haftung des Anschlußinhabers Zitat: Zusammenfassend kann also aus dem Urteil lediglich gefolgert werden, dass ein ausgesprochenes Filesharing-Verbot allein nicht ausreichend ist -auch, wenn der Anschlussinhaber über keinerlei technisches Sachverständnis verfügt. Etwaige Kontrollmechanismen sind zusätzlich notwendig. Um welche Kontrollmechanismen (Einrichtung von eingeschränkten Benutzerkonten, Firewalls, etc.) es sich handelt und wie weit diese Kontrollpflichten gehen, bleibt unbeantwortet und wird uns in Zukunft weiter beschäftigen. Ein nicht ganz unwesentlicher Teilerfolg wurde jedoch im Rahmen des Rechtsstreits gegen die abmahnenden Kanzleien erreicht, denn immerhin drückte das Gericht den Streitwert derart, dass die Kanzlei Rasch statt € 5.832,40 lediglich € 2.380,00 zugesprochen erhielt. Die Kanzlei Rasch hatte im Rahmen ihrer Klage einen Streitwert von rund € 400.000,00 zugrunde gelegt. Dieser Verfahrensweise erteilte die Kammer eine deutliche Abfuhr. W&B Anwälte OLG Köln nimmt Stellung zur Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing und drückt Streitwerte erheblich |
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| | # 6297 |
| Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 15
| denkt doch mal so! evidenzia muss ebenso saugen und ins netzstellen um andere anzuzapfen. dann werden die da irgend ne software drüber laufen lassen um die ips zu holen. danach werden die zu den i net anbietern "sprinten" und den nachweiß anfordern das die verbindung zu dem angesagten zeitpunkt aktiv war! Alles ein strick, aber ich glaube alles andere als legal!!!!! lg ghost |
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| | # 6298 | |
| Gastposter | Zitat:
Denn es geht ja beim Abmahnwahn nicht nur ums filsharen. Wenn ich sehe was heutzutage alles Abgemahnt wird, brauch meine Tochter Stunden für Hausaufgaben weil erstmal geschaut werden muß, ob man nicht irgendwelche Rechte verletzt ( Textauszüge, Bilder ec.). | |
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| | # 6299 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Das wurde alles schon 100x duchgekaut. Der Rechteinhaber erwirkt mit den ermittelten IP-Adressen einen Auskunftsbeschluß beim Amtsgericht, mit dem der Provider zur Herausgabe der Anschlußinhaber-Adresse verpflichtet wird. Auch wenn das alles nicht nett ist, legal ist es trotzdem (zumindest in den Augen der meisten Richter). | |
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| | # 6300 | |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Zitat:
Einserseits will die Politik noch das letzte Bergdorf an highspeed Leitungen anbinden und forciert die dotcom basierte Informations-Gesellschaft. Andererseits ist die technische und rechtliche Situation im Internet dergestalt, das Otto Normaluser sich mit der Be(Nutzung) des Nets auf ein gefährliches Minenfeld begibt und i.d.R. nur als Experte in der Lage ist sich fast sicher im Net zu bewegen. Ich sage fast, weil auch die Experten nicht in der Lage sind, einen Mißbrauch oder Angriff zu 100% auszuschließen. Nach meiner ganz persönlichen Meinung reichen 100 auch. Ich könnte mir auch ein System analog zum Bußgeldkatalog im Verkehrsrecht vorstellen. Allerdings müssen wir unsere Meinung zunächst mehrheitsfähig machen. Mit besseren Argumenten, als in dieser Petition. | |
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