| | # 5762 | |
| Moderation Threadstarter Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Habe ich da was verpasst? Hinsichtlich Werk und Rechteinhaber ist da wohl etwas an Erklärung nötig! PS. Zu gelöschten Beleidigungen: Wenn man seine Weihnachtsgans nicht richtig verdauen kann, kommen gewöhnlicherweise unangenehme Gase aus einer ganz anderen Körperöffnung und wandern nicht verbalisiert über die Tastatur in ein Forum... | |
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| | # 5763 |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Jetzt ist wahrscheinlich wieder Funkstille... und mal schauen, ob da noch ne Info zu dem Film kommt... Wenn nicht, dann halte ich das wie waldibrieffreund mit: IGNORE Und sorry princess... ich hatte wirklich gans... Aber das hat grad vielen glaubich nicht quer im Magen gelegen... Da haben wir uns wohl verleiten lassen... Ich sag mal stellvertretend für alle Beteiligten SORRY Gruss Burn |
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| | # 5764 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
Gruß montezuma## | |
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| | # 5765 | |
| Gastposter | Zitat:
Wenn es Dir ernst ist dann bleibe auch ernst. Wenn Du Fragen hast kannst Du die gerne stellen und die werden auch beantwortet. Wenn Du ausfallend wirst dann bekommst Du auch ausgefallenes. Wenn Du Dich nicht klar ausdrücken kannst gehe noch mal zur Schule. Und wenn Du keine Frau hast dann liegt es wohl an Dir. Also, mach Dich nicht dicker als Du bist und beleidige meine Freunde hier. Bleib sachlich und Du wirst sachlich behandelt. | |
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| | # 5766 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Spendenaktion Erstes Manifest Dieser Text wird im Forum bei Netzwelt.de veröffentlicht und zur freien Diskussion bis einschließlich dem 31.12.2009 gestellt. Anregungen/Wünsche werden entsprechend berücksichtigt. Einleitung Im Zuge des Auftretens von sog. Kostenklagen der Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe am Gerichtstandort Köln zeigte eine Vielzahl von Abgemahnten diese Kanzlei die Bereitschaft ein Spendenkonto zu eröffnen um eine Kriegskasse zu bliden. Dies natürlich auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass am Amtsgericht Köln eine erfolgreiche Verteidigung nahezu ausgeschlossen erscheint. Es existiert jedoch keinerlei Zeitdruck, da die Verfahren soeben erst begonnen haben. Es stehen nun in der nächsten Woche Gespräche an, welche Anwalts-Kanzlei sich treuhänderisch um das Spendenkonto bemühen kann. Hierzu gehören viertel-jährliche Berichte über Aus- und Eingänge, insofern sollte auch eine kleine symbolische Aufwandsentschädigung für die Kanzlei vorbedacht werden. Anspruchsberechtigte Sicherlich können nicht alle Beklagten der Kanzlei Nümann + Lang Geldmittel beantragen. Filesharer, die zB den Tatvorwurf bereits schriftlich oder telefonisch gegenüber der Kanzlei einräumten sind nicht geeignet überhaupt ein Verfahren am Gerichtsstandort Köln zu bestreiten. Opfer von anwaltlichen Fehlleistungen hingegen und natürlich Personen mit sozial schwachem Hintergrund sollten bevorzugt werden. Natürlich muß zudem erstmal abgewartet werden wie viele "Spender" überhaupt spenden werden. Kriterium 1 Der Beklagte der Geldmittel beantragen möchte hat sich zuvor mit einem Leumundszeugen auszutauschen, der eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Dies kann die betreuende Kanzlei sein, insofern diese zu den bekannten und/oder empfohlenen Kanzleien im Bereich Medienrecht gehört. Besser noch man wende sich an die bereits existierenden Aktivisten, wie an den Verein gegen den Abmahnwahn e.V., die Moderatorin des Netzwelt.de-Forums princess, oder an Steffen ******** von der Initiative Abmahnwahn. Die Meldung eines Unterstützungwunsches muß stets öffentlich gestaltet werden. Es wird ein kleines Formblatt zu erstellen sein, in dem die persönlichen Daten, die anwaltliche Vertretung und der Verfahrensstand hervorgehen. Der angeschriebene Leumundszeuge wird sich im Anschluß mit der bevollmächtigten Anwaltskanzlei in Verbindung setzen um die Schriftsätze des Verfahrens zu erhalten und um eine Einschätzung zu ermitteln. Darauf hin wird der Einzelfall veröffentlicht. Eine Diskussion über die Berechtigung kann uns soll es nicht geben. Man muß hier als Spender den erfahrenen Personen, die ihre Vertrauenswürdigkeit über teils Jahre bewiesen haben schlicht Folge leisten. Kriterium 2 Lückenlose Dokumentation ist stets erforderlich. Diese ist stets Einwilligungspflichtig. Kriterium 3 Selbstredend können aus dem Pool nur Personen, die eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben Gelder verlangen. Es herrscht grundsätzlich Anwaltspflicht. Kriterium 4 Das Urteil. Ein Urteil hat nur derjenige zu wünschen, der gleichzeitig eine Berufungsverhandlung anstrebt, oder diese im Erfolgsfalle auch tatsächlich durchstehen kann. Da man am Landgericht Köln noch weniger Erfolg zu erwarten hat wäre ein Gang vor das OLG mit einem entsprechend als aussichtsreich bewerteten Fall denkbar. Dies dürfte nur einen Einzelfall von Hundert betreffen. Hier gilt es das Spendenaufkommen entsprechend sorgsam einzusetzen. Es kann nicht Sinn der Angelegenenheit sein eine Massenvergleicherei zu unterstützen. Andererseits werden Einzelfälle auftreten in denen der soziale Hintergrund einen Urteilswunsch verbietet. Bei Einzelfällen, die verglichen haben sollte jedoch deutlich werden das die bevollmächtigte Kanzlei den abseitigen Schadensersatzanspruch entsprechend erfolgreich angegriffen hat. Man wird hierzu die Entwicklung der Verfahren vor dem AG Köln abzuwarten haben. Es muß also jeder Einzelfall rechtzeitig und transparent dem erfahrenen Personenkreis vorgelegt werden. Bei strittigen Fällen muß die letzte Entscheidung bei der Anwalts-Kanzlei verbleiben, die das Konto zu führen hat. Kriterium 5 Das unabhängige Gutachten. Grundsätzlich geht man davon aus, dass unabhängige Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vollständig unnötig sind. Die Unterstützung eines eventuell kostenschweren Gutachtens ist daher nicht vorzusehen. Das umgebaute Filesharing-Clients auch mal funktionieren können weiß man bereits. Man wird hier in den nächsten Wochen Text-Muster zu der Gutachter-Frage herstellen. Kriterium 6 Die bereits vorliegenden Klageschriften wurden bereits sehr intensiv diskutiert. Es stehen hier einige Veröffentlichungen an. Anders als zB am Geheimstandort Frankfurt soll es nicht so werden, dass die Verfahren in den Hinterstübchen abgewickelt werden und die Allgemeinheit von Ihnen auf der Webseite der Kanzlei Nümann + Lang erfährt. Je eher man sich also bei den entsprechenden Stellen meldet und Berichte zuläßt desto besser. Die bereits genannten Personen sind erfahren genug strategisch wichtige Details so aufzuarbeiten, dass den Beklagten keine prozessualen Nachteile entstehen können. Andererseits dürfen die Richter in Köln in diesem Bereich der Kostenklagen von Anfang an Ihre Arbeit und Leistung bewertet im Internet erkennen. Abrede Insofern muß sich auch zB das Forum bei Netzwelt.de seiner Bedeutung bewußt werden. Sämtliche Anzüglichkeiten gegen über Verfahrensbeteiligte sind zu unterlassen. Sie werden als Schädigung der Interessen der Beklagten gewertet und entsprechend strikt verfolgt. Das Problem des Aufkommens von Kanzleitrollen wird gesondert mit dem Verlag/Weibseiteneigner besprochen. Zudem erscheint es wohl an der Zeit nachzufragen, ob eine Art Patronatschaft möglich wäre. Wir sind hier schließlich nicht irgendwer, sondern die ungeschlagene "Googel-No1" und unsere Erfolge belegen unsere Top-Qualität.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 5767 |
| Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 18
| @ niemehrsaugen also verstehe ich es richtig, das diese direkt download wie sie zb. bei goldesel (megaupload) angeboten zwar nicht legal sind, aber man vor einer abmahnung so weit sicher ist??? wünsch euch noch einen schönen 2. weihnachtstag..hohoho |
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| | # 5768 | |
| Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 94
| Zitat:
Beim Direktdownload verteilst Du keine urheberrechtlich geschützen Werke, Du eignest Dir nur widerrechtlich diese Werke an. Das ist zwar illegal, aber der Schaden, den Du persönlich dem Rechteinhaber zufügst, ist begrenzt. Der Schaden, der von Dir persönlich verursacht wird, ist eine Einheit des urheberrechtlich geschützten Werkes, während beim filesharing der Schaden theoretrisch 100 oder 1000 Einheiten des urheberrechtlich geschützten Werkes sein könnten. | |
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| | # 5769 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Ich hatte mir letzte Woche auch mal aMule 2.2.6 installiert, angeblich soll dieser "Esel" keinen Upload zu lassen. Und was soll ich sagen, die Erste viertel Stunde war auch nichts von einem automatischen Upload zu sehen, danach aber hat das Programm lustig die Daten verteilt. Deshalb zum xten male, Hände weg von diesen Programmen..... | |
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| | # 5770 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
wäre es dann nicht sinnvoll, wenn überrhaupt möglich, die Verlegung an das "Heimat"-gericht zu beantragen? Es gibt doch bereits diverse Abhandlungen gegen die Zuständigkeiten eines fliegenden Gerichtsstandes. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dann würden doch die Aussichten wahrscheinlich besser sein. ABer erst einmal vielen vielen Dank für die aufwendige Ausarbeitung des Manifestes für die Spendenaktion! Da hast Du Dir zu den Feiertagen ja richtig viel Mühe gemacht. :luvuall: Viele Grüße montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 5771 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
| Zitat:
lese bitte diesen artikel und bilde dir deine eigene meinung: Entertainmentbranche: Copyright-Lobby nimmt Streaming aufs Korn - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt fakt ist nur, daß man bei dem direkt download keine urheberechtlich geschützte daten weiter verbreitet. also kann kein gewerbliches ausmaß unterstellt werden, aber selbst daran arbeitet die film/musikindustrie, siehe originaltext: Wenn man sich so ein illegales Streaming-Angebot anschaut, begeht man eine Straftat, da aufgrund der Technik beim Streamen eine Zwischenspeicherung auf dem eigenen Rechner durchgeführt und damit rechtlich gesehen eine Raubkopie erzeugt wird. möglichkeiten an deine ip zu kommen gibt es bestimmt oder wird es bald geben. da dann aber nur der §97 mit der 100 deckelung greifen könnte, kann man relativ sicher sein, daß die abmahnschergen kein interesse daran haben, wohl aber die film und musikindustrie. hier muss man allerdings verfolgen in wie weit diese sich wehren wird. gruß | |
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| | # 5772 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Allerdings die Frage nach dem sicheren Download find ich allein schon recht absurd in diesem Forum... Wer von den Abgemahnten hat sich wirklich vor seiner ersten Abmahnung Gedanken darüber gamacht, ob er mal abgemahnt wird? Und auf einmal war es soweit und man ist mit seinen Sorgen hier gelandet... Also ich halte es damit wie Ulrich .... Finger weg von dem Mist...(obwohl... warum hat er bloß aMule ausprobiert )Oder wer will eventuell mal auf den nächsten Abmahnzug aufspringen? Also ich für meinen Teil hab was draus gelernt... Aber auch das muss jeder mit sich selbst ausmachen... Gruss Burn | |
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| | # 5773 |
| Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 18
| @ulrich ja das mit dem programm emule ist mir bekannt, das es ja auf dem p2p prinzip aufgebaut ist... was ich meinte waren die direkt downloads über megaupload und wie sie alle heißen... dort bietet man im vergleich zu p2p keine dateien an... @niemehrsaugen nein, du sollst mir natürlich keine freigabe zum saugen geben.... was das angeht bin ich erstmal davon!!!!! war nur intressehalber wie sich das dort und bei streaming verhält!?!?! |
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| | # 5774 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Und zwar kommen nur abgemahnte Leute der Kanzlei Nümann + Lang in dem Genuss eines Beitrags aus dem Spendentopf, oder auch betroffene anderer Kanzleien? Grundsätzlich finde ich die Aktion gut, nur wenn schon von der Forengemeinschaft oder sonstiger Leute gespendet wird sollte es auch jedem der gerichtlich verklagt wird zugutekommen. | |
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| | # 5776 | |
| Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 355
| Zitat:
Bin übrigens auch (noch) keines davon. In dem Zusammenhang : Link an andere Netzwelt-Underforen erlaubt ? Vorschlag zur Höhe : wie wäre es mit 5%-der eig. Abmahnsumme ? Last but not least : @Shual : ![]() ![]() für die Satzung ! | |
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| | # 5777 | |
| Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
genau das nenne ich Wunschdenken der Film und Musikindustrie. Das ist schon alles richtig was du schreibst. Aber langsam wird es doch schon ein wenig paranoid. Fehlt nur noch, dass sie Microdoof verklagen weil das Betriebssystem das Zwischenspeichern erlaubt. | |
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| | # 5778 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Ich denke mal, einen Prozentsatz festzulegen ist nicht nötig... Jeder sollte das spenden, was er meint (daher Spende). Die einen können sich mehr leisten und die anderen weniger, oder vielleicht auch garnichts und davon sollte man es nicht abhängig machen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das nur auf N&L Opfer bezieht... aber da gibts nunmal gerade aktuelle Fälle... warten wirs ab... Shual hat sich da jetzt schon soooo viel Gedanken drum gemacht über die Weihnachtstage, was übrigens höchsten RESPEKT gebührt, da kommt bestimmt zu Jahresanfang noch mehr und Konkreteres... Ich glaub mit dem, was er uns jetzt schon geliefert hat, hätte kaum einer noch vor Jahresanfang gerechnet... Und dann sollten wir da verstärkt drüber diskutieren und bis dahin noch die restlichen Feiertage geniessen und geniessen lassen ![]() Gruss Burn -----Doppelpost zusammengeführt am 26.12.2009 um 12:44:13----- Zitat:
Ob die eine nun besser ist als die andere, sei dahingestellt... Und ob man lieber eine geringere Straftat, oder eine grössere Straftat begeht, ist jedermanns eigene Entscheidung... Man kann auch garkeine Straftat begehen... denn nicht man selbst entscheidet, wann welche Straftat wie verfolgt wird, aber man sollte sich hinterher nicht beschweren, oder sich auf einmal wundern, wenn man wieder Post bekommt... das sollten die meisten hier gelernt haben, oder? Und es wird mit Sicherheit nicht Microsoft verklagt, sondern eventuell der, der zwischenspeichert... Gruss Burn | |
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| | # 5779 | |
| Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 355
| Nur mal so als Richtwert. Je größer die eig. Abmahnsumme, desto größer auch der Nutzen wenn wir gemeinsam erfolgreich dagegenhalten. Aber wie gesagt, nur eine Empfehlung. Spenden sind ohnehin rein freiwillig. Zitat:
Und für das erfolgreiche IP-Logging bräuchte man den deutschen SuperDenunzianten , welcher aber in dem Fall ausfällt, da dieser gar nicht weiß was da über die Leitungen fließt ... Zudem, wie wollen die zwecks Abschaltung an Server in der Ukraine o.ä. kommen ? Alles in allem schon ein harte Nuß für die RI samt Executer. Und dies betrübt mich außerordentlich. | |
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