| | # 5423 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Zitat:
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| | # 5426 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Den würde ich ignorieren. Spezialfall. Läuft - vereinfacht ausgedrückt - unter: hier im Thread zuviele Abmahndaten gepostet und dadurch den Abmahner angelockt (wer ungeduldig ist und nicht drei Jahre warten möchte, kann das Gleiche ja mal versuchen). |
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| | # 5429 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Ich finde es schon wichtig zu erwähnen, dass es mittlerweile wohl Kostenklagen von N+L gibt. (Allein hier bei uns mW zwei, denen ich ganz fest die Daumen drücke und viel Erfolg wünsche!) Aus verständlichen und richtigen Gründen werden dazu nun keinerlei Einzelheiten mehr veröffentlich, erst ggf. wenn`s rum ist. Auch sollte man nochmal darauf aufmerksam machen, dass der Abmahner hier garantiert mitliest und es deshalb von Anfang nicht ratsam ist, zu viele Details zum eigenen Fall zu posten. | |
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| | # 5430 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
Wer auf Nummer sicher gehen will oder freie Gedanken zur Störerhaftung Es fängt schon bei der Technik an. Ein IT-Experte mit abgeschlossenen Hochschulstudium, Nebenfach Jura, sollte vor Inbetriebnahme eines Internetzuganges die technische Absicherung des Anschlusses und die Computereinstellungen überprüfen, danach die Einstellungen elektronisch versiegeln und die durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen mit einem Dokument zertifizieren. Dann müßte noch ein Notar unter Anwesenheit aller Familienmitglieder und Freunde, die das Internet benutzen, die 10 heiligen Gebote des Internets verlesen und diesen Akt natürlich mit einem notariell beglaubigten Schriftstück festhalten wie man es von Patientenverfügungen her kennt. Um ganz sicher zu gehen, wäre vielleicht noch die Beauftragung des Hausanwaltes ratsam, der die durchgeführten Sicherungsmaßnahmen übergreifend überprüft und ebenfalls zertifiziert. Um nun die Abwesenheit des AI's am Tag der Urherberrechtsverletzung dem Richter glaubhaft zu machen, kann man sich auch der modernen Technik bedienen. Jeder Handybesitzer könnte sich bspw. ein Bewegungsprofil anhand der Handyortung erstellen lassen, wobei natürlich die Zuverlässigkeit dieser Methode durch ein unabhängiges Gutachten untermauert werden sollte. Die klassischen "ich-war-nicht-zu-Hause-Beweise" natürlich auch immer gut erheben und aufheben. Also: das Haus niemals ohne Digital-Kamera oder Camcorder verlassen. Dabei beachten, dass die Datumsfunktion aktiviert ist und das richtige Datum eingestellt ist. Potentielle Zeugen, die einem begegnen und in ein paar Jahren benötigt werden könnten, in digitales Bildmaterial konservieren (am besten mit Name, Anschrift und Telefonnummer). Rechnungen am besten immer mit Scheckkarte bezahlen. Wenn das nicht möglich ist, sich immer Quittungen für die Currywurst, dem schnellen Durstlöscher an der Theke oder dem Nogger aus dem Schwimmbad geben lassen. Keine Straßenbahntickets und Tankrechnungen mehr wegwerfen. Ganz wichtig: alle so gesammelten Beweise mindestens 4-5 Jahre aufheben. Volkshochschulkursbesuche zum Thema Störerhaftung müßten längst schon Pflicht für jeden AI sein. Vertiefende Kurse auf freiwilliger Basis mit Abschlußprüfung, die private Universitäten im Rahmen eines Bildungsurlaubes anbieten könnten, sollten zumindest angeboten werden. Eine Teilnahme an solchen Expertenkursen würde die Ernsthaftigkeit des AIs unterstreichen, alles Denkbare zum Schutz seines Anschlusses getan zu haben. Aber dennoch ist Vorsicht geboten. Ob die hier vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, die Frage zur Störerhaftung zu entkräften, entscheidet immer noch ein Richter. | |
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| | # 5431 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Spielt keine Rolle, aber siehe hier: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2. |
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| | # 5432 | |
| Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 140
| Zitat:
Sicher hat Nice Try viele Daten preis gegeben, aber ich glaube nicht das es damit was zu tun hat bzw. es kann kein Mensch belegen das es wirklich damit zu tun hat. Das sind alles Spekulationen und Nichts handfestes. | |
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| | # 5434 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Zitat:
die Folge ist nun sicherlich die Klage aber wer weiss schon was uns noch erwartet | |
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| | # 5435 | |
| Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 140
| Zitat:
wie kommst du denn auf die 99 %? Hast du Kontakt mit N+L? Bitte versteh mich nicht Falsch, ich möchte Dir nichts unterstellen, aber die Wahrscheinlichkeit und das Wissen sind zweierlei Paar Schuhe. Vielleicht sind das ja die Schritte die N+L in der Regel geht. Die Abmahnung von Nice Try ist ja schließlich auch schon ein weilchen her. | |
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| | # 5438 | |
| Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 140
| Zitat:
Komm mal einbisschen von deinem Thron runter, denn hier befinden sich auch noch andere und nicht nur DU | |
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| | # 5439 |
| Registriert seit: 18.07.2009 Ort: hier
Beiträge: 278
| Um wieder fachlich zu werden: Wenn es zur Kostenklage kommt, ist der Streitwert die reinen RA Kosten oder zzgl. auch der angebliche Schaden, der natürlich bis jetzt einseitig bestimmt wurde? Weil selbst im unterliegen des Falls, wären die weiteren Anwalts-Kosten sehr überschaubar. Der eigentliche Streitwert, der gerne erwähnt wird, ist ja vom Tisch durch die modeUE.
__________________ ------------------------------------------------------ Dieses eBuch für die Erstinformation ist wichtig => Link Spenden nicht vergessen => Abmahnwahn und Spendenaktion-Netzwelt Nur wer vorbereitet ist, bekommt erst gar keine Krise! |
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| | # 5440 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
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