Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 16.12.2009, 15:44   # 5361
Shual
 
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Zitat:
Zitat von joerg1960 Beitrag anzeigen
Mietrechtexperten...
Was soll das Theater?

Steck Dir Deine Mietrechtsexperten sonstwohin. Entweder läßt man sich vernünftig beraten oder gar nicht. Ich muß mich hier stets und bald dutzendfach im Monat mit Produkten von Anwälten die keine Ahnung haben abplagen. Ich führe sogar einen aufwändigen Musterprozeß gegen so einen Freak, bin bei Justizbehörden und Rechtsanwaltskammer vorstellig ... und wehe ich gewinne meinen Musterprozeß (was auch noch sehr gut aussieht). Dann werde ich solchen Leutchen mal anders die Leviten lesen!

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Alt 16.12.2009, 15:44   # 5362
Wieder einer
 
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Zitat:
Zitat von Pino81 Beitrag anzeigen
Danke für eure Tips. Aber leider weiss ich immernoch nicht was ich tun kann, ausser eine mod. UE zu verfassen und abzuschicken.

PS @ Shual: ich habe nie gesagt das ich unbedingt zahlen will, sondern habe lediglich gefragt was ich tun soll und ob falls ich bezahle folgekosten entstehen könnten.
Genau das ist das Problem. Dies kann und wird dir keiner Beantworten.
Zuerst musst du dir klar werden, willst du zahlen oder nicht.

Diesen Weg solltest du beibehalten.
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Alt 16.12.2009, 15:45   # 5363
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Pino81 Beitrag anzeigen
sondern habe lediglich gefragt was ich tun soll und ob falls ich bezahle folgekosten entstehen könnten.

Aha. Und wenn jemand sagt/schreibt, "spring vom Kölner Dom in die Donau" machst Du das dann auch?

Lese einfach wie es @alle (90%) tun und bilde Dir dann Dein Urteil, was Du tun kannst.
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Alt 16.12.2009, 15:48   # 5364
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Pino81 Beitrag anzeigen
Danke für eure Tips. Aber leider weiss ich immernoch nicht was ich tun kann, ausser eine mod. UE zu verfassen und abzuschicken.

PS @ Shual: ich habe nie gesagt das ich unbedingt zahlen will, sondern habe lediglich gefragt was ich tun soll und ob falls ich bezahle folgekosten entstehen könnten.
Nichts kannst Du mehr tun. Denn du hast doch damit alles erledigt!

Wenn Du für die eine Abmahnung dem Vegleichsbetrag zustimmst und fristgerecht bezahlst können keine weiteren kosten für diese Abmahnung auf Dich zukommen.

Wenn Du aber noch eine Abmahnung erhälst... dann hast Du schlechte Karten, denn die erste Zahlung wird als "Quasi-Schuldeingeständniss" ausgelegt. Weshalb hättest Du sonst bezahlen sollen?

Zahlst Du aber nicht die erste Summe ... kann man vor Gericht die Summe einklagen. Ob du das nervlich, fianziell durchstehst, wie die Hintergründe Deines Falls sind usw... das kann man öffentlich nicht bewerten und es ist auch letztlich Deine persönliche Entscheidung.
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Alt 16.12.2009, 15:51   # 5365
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Mittelwert x Vergleichsablehungskoeffizient ./. Beklagtenpotential x Gerichtstand : 5 x 12,8 + zwischenzeitlicher Ereignisshorizont - Persönlichkeitsfaktor³ + AsimÄrmelfaktor.
..
Danke, das klingt ja schon fast nach Einstein'scher Relativitätstheorie.

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
...... Bislang haben zumindest die Abmahner nach unseren Erkenntnissen immer einem Vergleich dort zugestimmt. ....... Eine negative Antwort kann da gerne für den Rest des Verfahrens plötziches richterliches Interesse an den Argumenten der Gegenseite wecken.
...
Sind die richterlichen Vergleichsangebote in der Regel höher, als diejenigen "Angebote" aus den jeweils ersten Abmahnschreiben der RA, oder bewegen sie sich auf ähnlich hohem Level?

Gruß
montezuma##
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Alt 16.12.2009, 17:09   # 5366
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Aha. Und wenn jemand sagt/schreibt, "spring vom Kölner Dom in die Donau" machst Du das dann auch? :rolleyes
Sicher. Aber nur, wenn Du den Kölner Dom zur Donau oder die Donau zum Kölner Dom bringst.

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.12.2009 um 16:15:21-----

Zitat:
Zitat von DerJoker Beitrag anzeigen
Wann ist eine Abmahnung eine Abzocke?
Welches Menge an Abmahnungen rechtfertigt die Behauptung es wäre eine Abzocke?
Das kommt auf den Standpunkt an. Eine Mengenfrage ist es grundsätzlich nicht.

Mein standpunkt ist, dass ein Rechteinhaber diese Rechte auch durchsetzen können muss.

Zitat:
Man muss die Frage vieleicht etwas anders stellen. Welchen Schaden kann man überhaupt anrichten wenn man dazu beiträgt ein urheberrechliche geschütztes Musikstück über ein P2P-Netzwerk zu verteilen.
So kann man es meiner Ansicht nach nicht aufzäumen. Wenn Du einen alten Käfer fährst, kann die frage, ob ich ihn Dir klauen darf, nicht wirklich vom weert des Käfers abhängen.

Das Problem an der Abmahnmaschinerie ist aus meiner Sicht, dass es gerade nicht mehr um Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung geht, sondern um die Generierung größtmöglicher Umsätze und Gewinne in Massenverfahren.
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Alt 16.12.2009, 18:05   # 5367
Shual
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Sind die richterlichen Vergleichsangebote in der Regel höher, als diejenigen "Angebote" aus den jeweils ersten Abmahnschreiben der RA, oder bewegen sie sich auf ähnlich hohem Level?
Das kommt stets darauf an welche Seite sich in der Kostenfrage besser stellt.

In den Frankfurter Vergleichen war dies keine Frage, da nur die Rechtsanwaltskosten + ein relativ geringfügiger Schadensersatz geltend gemacht wurden. Dagegen kann man wenig tun, insofern war die schlicht Hälfte der Urforderung der Vergleichsbetrag. Je nach RichterIn sind die Hälfte von 831€ eben 400€ oder 450€.

Wie hingegen zB RA Weiner berichtet möchte die Kanzlei Nümann vielleicht mit einem erstaunlichen Schadensersatzbetrag die Gesamtsumme auf möglicherweise über 1200€ anheben. Es wäre also nun vorher richterlich fest zu stellen, ob eine deartige Schadensersatzsumme für zB einen Musiktitel am jeweiligen Standort Bestand haben kann. ZUdem dürfte sich das Gericht für die seltsame und branchenunübliche Berechnung des Streitwerts interessieren***. Gesetzt den Fall man wäre vor einem entsprechend logisch denkenden Gericht, das einen Frankfurter Vergleichswert annimmt wären wir wieder da wo wir in Frankfurt waren. Oder darunter. Denn schließlich gibts es Tendenzen den Schadensersatz nicht mehr aus der Fantasieluft zu greifen, sondern an zB GEMA-Gebührenmodelle anzugleichen.

***
Seltsam:
1,3 Gebühr VV2300 + Pauschale aus 10.000€ = 651,80€ RA-Kosten (normal)
1,3 Gebühr VV2300 + Pauschale aus 10.500€ = 703,80€ RA-Kosten (Nümann)

?

Alles wird hier wohl recht künstlich erhöht. Nach dem Frankfurter Modell wären mit gutem Willen ein Wert von 912€ als Kostenklagenstreitwert angemessen. Dies führte zu einem Prozeßkostenrisiko in Höhe von 1.586,18€. Die Variante N hingegen in Richtung 2.091,68€. Bei einem Titel?

Nun ja... irgendwann ist man da auch schlauer als zuvor.

PS: Nicht vergessen: Gibt ja Richter meiner Bekanntschaft die einen angemessenen Vergleichswert von 200€ verkündeten. Und dies recht fröhlich.
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Alt 16.12.2009, 19:08   # 5368
dorfteich
 
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Tachschön zusammen,

vor ein paar Tagen kam nun auch hier Post, dass sie nun was mit 1200,- statt 450,- haben wollen (1. Mahnung), weil ja unerwarteter Weise kein Geld eingetroffen ist.

Was mir nun stark auffällt, dass NL behauptet, der AI wäre zu Schadenersatz verpflichtet und zitiert div. §§. (UrhG §97)
Aber komischerweise wird kein Gerichtsurteil ran gezogen, was den Verdacht erhärtet, dass es (k)ein Anspruch gibt, und der Begriff Störhaftung (Störer zahlen kein Schaden, nur der Verursacher/Täter)
taucht da auch nicht auf. Gäbe es ein Urteil, was dies bestätigen würde, wäre es mit Sicherheit zitiert oder?

Weil im §97 UrhG wird nur der Täter bzw. Verursacher behandelt, nicht der Störer. Daher die Schlussfolgerung, es soll Angst und Bange gemacht werden, sehe ich das richtig?

Was sagen die Board-Hasen dazu?

Natürlich fällt Zahlen aus, weil dass hätte ich im Mai ja billiger haben können, aber zu unrecht bezahlen muss nicht sein.
Hatte auch genug Zeit, Zeugen und Beweise zu sammeln, die ich, obwohl sie das jetzt fordern, nicht vor einem Gerichtstermin ausplaudern würde.

Ist das richtig, dass ich Gegenargumente denen jetzt liefern muss?
Das würde der Devise nicht- reagieren ja entgegenstehen.


mfg
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Alt 16.12.2009, 19:09   # 5369
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Sicher. Aber nur, wenn Du den Kölner Dom zur Donau oder die Donau zum Kölner Dom bringst.
schön wenn noch wer das Sprichwort "...wenn der Prophet nicht zum Berg kommt...ect." kennt.
Danke dass Sie den Hintersinn verstanden haben.
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Alt 16.12.2009, 19:20   # 5370
dorfteich
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wie hingegen zB RA Weiner berichtet möchte die Kanzlei Nümann vielleicht mit einem erstaunlichen Schadensersatzbetrag die Gesamtsumme auf möglicherweise über 1200€ anheben.
Wie RA Weiner geschrieben hat (Link), geht NL davon aus, dass jeder AI
Schadenersatzpflichtig ist, aber die Störhaftung schließt gerade das aus.
Wer also nachweisen kann, dass wer WLAN mit WEB hatte und selber
nicht der Verursacher war, hätte gute Chancen, eine NuLL Nummer draus zu machen, wenn ich die vielen Urteile richtig verstanden habe?
Weiteres siehe mein Beitrag oben...
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Alt 16.12.2009, 19:57   # 5371
joerg1960
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Was soll das Theater?

Steck Dir Deine Mietrechtsexperten sonstwohin. Entweder läßt man sich vernünftig beraten oder gar nicht. Ich muß mich hier stets und bald dutzendfach im Monat mit Produkten von Anwälten die keine Ahnung haben abplagen. Ich führe sogar einen aufwändigen Musterprozeß gegen so einen Freak, bin bei Justizbehörden und Rechtsanwaltskammer vorstellig ... und wehe ich gewinne meinen Musterprozeß (was auch noch sehr gut aussieht). Dann werde ich solchen Leutchen mal anders die Leviten lesen!

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na dann schauen wir mal unterm strich wer von uns beiden besser fährt...ich mit meinen Experten oder du mit deiner eingebildeten Meinung ...

ich vertraue meinen Experten lieber als irgendwelchen Möchtegern Heinies (DIR) , die schlauer sein wollen...

ich lerne hier leider nix , ihr könnt den Account löschen...

und wenn du dann deinen Musterprozess gewinnst , dann können sich alle drauf berufen und die ganzen Abmahnanwälte verhungern dann...ha ha ha...ich sehe den Peterle schon vor Angst vor dir zittern und dann wird er betteln irgendwo am Hauptbahnhof in Karlsruhe...

und zum schluss: lege dich nie mit Idioten an, Sie ziehen dich auf Ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung...irgendwie stimmt dies hier...
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Alt 16.12.2009, 20:03   # 5372
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von joerg1960 Beitrag anzeigen
eine Kurzerstberatung (egal bei welchen RA) sollte immer kostenlos sein...
Warum? Gibts die ersten drei Liter Sprit an der Tanke auch für umsonst?
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Alt 16.12.2009, 20:07   # 5373
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von joerg1960 Beitrag anzeigen

ich lerne hier leider nix , ihr könnt den Account löschen...
Muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.

Das Du hier nix lernst, haben wir ja bisher mit jedem Deiner Post,s bestätigt bekommen.

Das mit dem Account scheint mir auch die beste Lösung...Bye Bye
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Alt 16.12.2009, 20:13   # 5374
Pixie
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 6
Hallo zusammen, bin neu hier und reihe mich auch mal in die Riege der Abgemahnten ein...

Heute kam ein Schreiben von Nümann+Lang und gestern war ich schon total geschockt über ein Schreiben von Bindhardt Fiedler etc.

Tja bin gestern dann direkt zu meinem Rechtsanwalt und der wollte es sich heute nochmal genauer anschauen, nach dem heutigen Gespräch bin ich total verwirrt entgegen aller Meinungen hat er mir geraten die UE der Kanzlei zu unterschreiben und das Geld zu zahlen. Naja aber ehrlich.... nachdem ich mich hier durch die Foren gewälzt habe, hab ich mich nun entschlossen eine modUE direkt morgen per Einschreiben hinzusenden (zu Beiden) und zahlen werde ich mal gar nichts, warte dann mal ab.

nachdem was ich alles gelesen habe, gehöre ich wohl mal wieder zu einer sog. Abmahnwelle. Doch nun ist der erste Schock überwunden und ich sehe dem Ganzen mal gelassen entgegen. Abwarten und Tee trinken....
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Alt 16.12.2009, 20:23   # 5375
Icewürfel
 
Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 17
Hallo liebe Netzweltgemeinde,

da isser wieder, der Icewürfel.

* 07/09 abgemahnt wegen 1 Song.
* fristgerecht modUe mit ES abgeschickt.

soweit so gut.

Heute flattert der nächste Brief von N&L ins Haus. PENG.
Jetzt werden 1253 &´n paar zerquetschte gefordert.
Sie schreiben .... dass die modUe von der Mandantschaft angenommen wurde, jedoch die Nichtzahlung des Vergleichswertes (450,-) zum Anlaß genommen wird, nunmehr den vollen Schadensersatz (500,-) zuzügl. die entstandenen RA-Kosten einzufordern.

Weiter steht in dem Schreiben. Wenn ich der Auffassung bin, dass ich zu unrecht abgemahnt wurde und oder das Verfahren, wie man an meine Daten gekommen sei, anzweifle ich geeignete Nachweise erbringen müsse.

Was mir allerdings aufgefallen ist ... es wird gar nicht mehr von Störerhaftung gesprochen. Ich betreibe ein WLAN mit WPA verschlüsselung. bis zum zeitpunkt der abmahnung war der router ständig mit dem i-net connected.

hat da schon mal jemand erfahrung mit gemacht mit einem solchen 2ten schreiben über 1200,- euro ???

vielen dank schon mal für eure antworten.

PS: auch wenn die frage bereits schonmal gestellt und beantwortet wurde. seid gnädig und lasst micht nicht alle fast 1300 foren-seiten durchlesen

grüsse vom würfel
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Alt 16.12.2009, 20:27   # 5376
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
Tja bin gestern dann direkt zu meinem Rechtsanwalt und der wollte es sich heute nochmal genauer anschauen, nach dem heutigen Gespräch bin ich total verwirrt entgegen aller Meinungen hat er mir geraten die UE der Kanzlei zu unterschreiben und das Geld zu zahlen. Naja aber ehrlich.... nachdem ich mich hier durch die Foren gewälzt habe, hab ich mich nun entschlossen eine modUE direkt morgen per Einschreiben hinzusenden (zu Beiden) und zahlen werde ich mal gar nichts, warte dann mal ab.

nachdem was ich alles gelesen habe, gehöre ich wohl mal wieder zu einer sog. Abmahnwelle. Doch nun ist der erste Schock überwunden und ich sehe dem Ganzen mal gelassen entgegen. Abwarten und Tee trinken....
Das war wohl ein Mietrechtsexpertenanwalt.

Die entscheidung zwei modUEs zu schicken darf hingegen als weise und richtig bezeichnet werden.
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Alt 16.12.2009, 20:27   # 5377
ulrich
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Zitat:
Zitat von Icewürfel Beitrag anzeigen
hat da schon mal jemand erfahrung mit gemacht mit einem solchen 2ten schreiben über 1200,- euro ???
vielen dank schon mal für eure antworten.
Ignorieren und Abheften. Sich dann aufs Weihnacht fest freuen! Ist unter "die übliche" Drohung einzuordnen...
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Alt 16.12.2009, 20:29   # 5378
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Icewürfel Beitrag anzeigen
hat da schon mal jemand erfahrung mit gemacht mit einem solchen 2ten schreiben über 1200,- euro ???
Vielleicht 5 oder 10 Leute. Ähm... Fünf oder Zehntausend Leute um genauer zu sein.

Die meisten haben verstanden, dass es sich um eine "Mahnung2 handelt, da man nicht bezahlt hat und das nun das alte "Vergleichsangebot" wie zu erwarten nicht mehr gilt.

Allerdings: Immer prüfen ob die modUe auch angenommen wurde.
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Alt 16.12.2009, 20:35   # 5379
Icewürfel
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Ignorieren und Abheften. Sich dann aufs Weihnacht fest freuen! Ist unter "die übliche" Drohung einzuordnen...

meinst du wirklich?? denn da steht in einer zeile geschrieben:

"wir geben ihnen nochmals vor einleitung rechtlicher schritte die möglichkeit, den gesamtbetrag von BLABLABLA auf unser anderkonto zu überweisen."

letzte frist bis erste woche 2010
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Alt 16.12.2009, 20:36   # 5380
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Ignorieren und Abheften. Sich dann aufs Weihnacht fest freuen! Ist unter "die übliche" Drohung einzuordnen...
Na ja......
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