| | # 5361 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Was soll das Theater? Steck Dir Deine Mietrechtsexperten sonstwohin. Entweder läßt man sich vernünftig beraten oder gar nicht. Ich muß mich hier stets und bald dutzendfach im Monat mit Produkten von Anwälten die keine Ahnung haben abplagen. Ich führe sogar einen aufwändigen Musterprozeß gegen so einen Freak, bin bei Justizbehörden und Rechtsanwaltskammer vorstellig ... und wehe ich gewinne meinen Musterprozeß (was auch noch sehr gut aussieht). Dann werde ich solchen Leutchen mal anders die Leviten lesen! Es werden hier nur ausgewiesene Medienrechtsexperten empfohlen. Basta. Werbung
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 5363 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Aha. Und wenn jemand sagt/schreibt, "spring vom Kölner Dom in die Donau" machst Du das dann auch? ![]() Lese einfach wie es @alle (90%) tun und bilde Dir dann Dein Urteil, was Du tun kannst. | |
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| | # 5364 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Wenn Du für die eine Abmahnung dem Vegleichsbetrag zustimmst und fristgerecht bezahlst können keine weiteren kosten für diese Abmahnung auf Dich zukommen. Wenn Du aber noch eine Abmahnung erhälst... dann hast Du schlechte Karten, denn die erste Zahlung wird als "Quasi-Schuldeingeständniss" ausgelegt. Weshalb hättest Du sonst bezahlen sollen? Zahlst Du aber nicht die erste Summe ... kann man vor Gericht die Summe einklagen. Ob du das nervlich, fianziell durchstehst, wie die Hintergründe Deines Falls sind usw... das kann man öffentlich nicht bewerten und es ist auch letztlich Deine persönliche Entscheidung.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 5365 | ||
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
![]() ![]() ![]() Zitat:
Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | ||
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| | # 5366 | |||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 16.12.2009 um 16:15:21----- Zitat:
Mein standpunkt ist, dass ein Rechteinhaber diese Rechte auch durchsetzen können muss. Zitat:
Das Problem an der Abmahnmaschinerie ist aus meiner Sicht, dass es gerade nicht mehr um Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung geht, sondern um die Generierung größtmöglicher Umsätze und Gewinne in Massenverfahren. | |||
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| | # 5367 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
In den Frankfurter Vergleichen war dies keine Frage, da nur die Rechtsanwaltskosten + ein relativ geringfügiger Schadensersatz geltend gemacht wurden. Dagegen kann man wenig tun, insofern war die schlicht Hälfte der Urforderung der Vergleichsbetrag. Je nach RichterIn sind die Hälfte von 831€ eben 400€ oder 450€. Wie hingegen zB RA Weiner berichtet möchte die Kanzlei Nümann vielleicht mit einem erstaunlichen Schadensersatzbetrag die Gesamtsumme auf möglicherweise über 1200€ anheben. Es wäre also nun vorher richterlich fest zu stellen, ob eine deartige Schadensersatzsumme für zB einen Musiktitel am jeweiligen Standort Bestand haben kann. ZUdem dürfte sich das Gericht für die seltsame und branchenunübliche Berechnung des Streitwerts interessieren***. Gesetzt den Fall man wäre vor einem entsprechend logisch denkenden Gericht, das einen Frankfurter Vergleichswert annimmt wären wir wieder da wo wir in Frankfurt waren. Oder darunter. Denn schließlich gibts es Tendenzen den Schadensersatz nicht mehr aus der Fantasieluft zu greifen, sondern an zB GEMA-Gebührenmodelle anzugleichen. *** Seltsam: 1,3 Gebühr VV2300 + Pauschale aus 10.000€ = 651,80€ RA-Kosten (normal) 1,3 Gebühr VV2300 + Pauschale aus 10.500€ = 703,80€ RA-Kosten (Nümann) ? Alles wird hier wohl recht künstlich erhöht. Nach dem Frankfurter Modell wären mit gutem Willen ein Wert von 912€ als Kostenklagenstreitwert angemessen. Dies führte zu einem Prozeßkostenrisiko in Höhe von 1.586,18€. Die Variante N hingegen in Richtung 2.091,68€. Bei einem Titel? Nun ja... irgendwann ist man da auch schlauer als zuvor. PS: Nicht vergessen: Gibt ja Richter meiner Bekanntschaft die einen angemessenen Vergleichswert von 200€ verkündeten. Und dies recht fröhlich.
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| | # 5368 |
| Registriert seit: 18.07.2009 Ort: hier
Beiträge: 278
| Tachschön zusammen, vor ein paar Tagen kam nun auch hier Post, dass sie nun was mit 1200,- statt 450,- haben wollen (1. Mahnung), weil ja unerwarteter Weise kein Geld eingetroffen ist. Was mir nun stark auffällt, dass NL behauptet, der AI wäre zu Schadenersatz verpflichtet und zitiert div. §§. (UrhG §97) Aber komischerweise wird kein Gerichtsurteil ran gezogen, was den Verdacht erhärtet, dass es (k)ein Anspruch gibt, und der Begriff Störhaftung (Störer zahlen kein Schaden, nur der Verursacher/Täter) taucht da auch nicht auf. Gäbe es ein Urteil, was dies bestätigen würde, wäre es mit Sicherheit zitiert oder? Weil im §97 UrhG wird nur der Täter bzw. Verursacher behandelt, nicht der Störer. Daher die Schlussfolgerung, es soll Angst und Bange gemacht werden, sehe ich das richtig? Was sagen die Board-Hasen dazu? Natürlich fällt Zahlen aus, weil dass hätte ich im Mai ja billiger haben können, aber zu unrecht bezahlen muss nicht sein. Hatte auch genug Zeit, Zeugen und Beweise zu sammeln, die ich, obwohl sie das jetzt fordern, nicht vor einem Gerichtstermin ausplaudern würde. Ist das richtig, dass ich Gegenargumente denen jetzt liefern muss? Das würde der Devise nicht- reagieren ja entgegenstehen. mfg
__________________ ------------------------------------------------------ Dieses eBuch für die Erstinformation ist wichtig => Link Spenden nicht vergessen => Abmahnwahn und Spendenaktion-Netzwelt Nur wer vorbereitet ist, bekommt erst gar keine Krise! |
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| | # 5370 | |
| Registriert seit: 18.07.2009 Ort: hier
Beiträge: 278
| Zitat:
Schadenersatzpflichtig ist, aber die Störhaftung schließt gerade das aus. Wer also nachweisen kann, dass wer WLAN mit WEB hatte und selber nicht der Verursacher war, hätte gute Chancen, eine NuLL Nummer draus zu machen, wenn ich die vielen Urteile richtig verstanden habe? Weiteres siehe mein Beitrag oben...
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| | # 5371 | |
| Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 56
| Zitat:
na dann schauen wir mal unterm strich wer von uns beiden besser fährt...ich mit meinen Experten oder du mit deiner eingebildeten Meinung ... ich vertraue meinen Experten lieber als irgendwelchen Möchtegern Heinies (DIR) , die schlauer sein wollen... ich lerne hier leider nix , ihr könnt den Account löschen... und wenn du dann deinen Musterprozess gewinnst , dann können sich alle drauf berufen und die ganzen Abmahnanwälte verhungern dann...ha ha ha...ich sehe den Peterle schon vor Angst vor dir zittern und dann wird er betteln irgendwo am Hauptbahnhof in Karlsruhe... und zum schluss: lege dich nie mit Idioten an, Sie ziehen dich auf Ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung...irgendwie stimmt dies hier... | |
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| | # 5374 |
| Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 6
| Hallo zusammen, bin neu hier und reihe mich auch mal in die Riege der Abgemahnten ein... ![]() Heute kam ein Schreiben von Nümann+Lang und gestern war ich schon total geschockt über ein Schreiben von Bindhardt Fiedler etc. Tja bin gestern dann direkt zu meinem Rechtsanwalt und der wollte es sich heute nochmal genauer anschauen, nach dem heutigen Gespräch bin ich total verwirrt entgegen aller Meinungen hat er mir geraten die UE der Kanzlei zu unterschreiben und das Geld zu zahlen. Naja aber ehrlich.... nachdem ich mich hier durch die Foren gewälzt habe, hab ich mich nun entschlossen eine modUE direkt morgen per Einschreiben hinzusenden (zu Beiden) und zahlen werde ich mal gar nichts, warte dann mal ab. nachdem was ich alles gelesen habe, gehöre ich wohl mal wieder zu einer sog. Abmahnwelle. Doch nun ist der erste Schock überwunden und ich sehe dem Ganzen mal gelassen entgegen. Abwarten und Tee trinken.... |
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| | # 5375 |
| Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 17
| Hallo liebe Netzweltgemeinde, da isser wieder, der Icewürfel. * 07/09 abgemahnt wegen 1 Song. * fristgerecht modUe mit ES abgeschickt. soweit so gut. Heute flattert der nächste Brief von N&L ins Haus. PENG. Jetzt werden 1253 &´n paar zerquetschte gefordert. Sie schreiben .... dass die modUe von der Mandantschaft angenommen wurde, jedoch die Nichtzahlung des Vergleichswertes (450,-) zum Anlaß genommen wird, nunmehr den vollen Schadensersatz (500,-) zuzügl. die entstandenen RA-Kosten einzufordern. Weiter steht in dem Schreiben. Wenn ich der Auffassung bin, dass ich zu unrecht abgemahnt wurde und oder das Verfahren, wie man an meine Daten gekommen sei, anzweifle ich geeignete Nachweise erbringen müsse. Was mir allerdings aufgefallen ist ... es wird gar nicht mehr von Störerhaftung gesprochen. Ich betreibe ein WLAN mit WPA verschlüsselung. bis zum zeitpunkt der abmahnung war der router ständig mit dem i-net connected. hat da schon mal jemand erfahrung mit gemacht mit einem solchen 2ten schreiben über 1200,- euro ??? vielen dank schon mal für eure antworten. PS: auch wenn die frage bereits schonmal gestellt und beantwortet wurde. seid gnädig und lasst micht nicht alle fast 1300 foren-seiten durchlesen grüsse vom würfel |
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| | # 5376 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Die entscheidung zwei modUEs zu schicken darf hingegen als weise und richtig bezeichnet werden. | |
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| | # 5378 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Die meisten haben verstanden, dass es sich um eine "Mahnung2 handelt, da man nicht bezahlt hat und das nun das alte "Vergleichsangebot" wie zu erwarten nicht mehr gilt. Allerdings: Immer prüfen ob die modUe auch angenommen wurde.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 5379 | |
| Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 17
| Zitat:
meinst du wirklich?? denn da steht in einer zeile geschrieben: "wir geben ihnen nochmals vor einleitung rechtlicher schritte die möglichkeit, den gesamtbetrag von BLABLABLA auf unser anderkonto zu überweisen." letzte frist bis erste woche 2010 | |
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