Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 15.12.2009, 16:57   # 5321
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Wieder einer Beitrag anzeigen
Du meinst die komische Tabelle mit IP Adressen, Datum, Uhrzeit und Dateinamen. Ich denke hier geht es mehr darum wie diese Tabelle entstanden ist und wie dazu mein Name kam.
Ich meine das was ich schreibe.

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2009 um 16:21:03-----

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Nee, im Ernst: Warum wird dann nicht mal ein "Musterexemplar" hier eingestellt? Ist ja immerhin n öffentlicher Beschluss und kein Geheimnis, verstößt auch nicht gegen Urheberrecht oder?
Die sehen doch nahezu alle gleich aus. Kennst Du einen, kennst Du alle.

Leakme1
Leakme2
Leakme3

Beschlüsse von heute sehen vollkommen gleich aus. Der stets auftretende Fehler, dass ein Pimpf-Song mit Jodelgedudel gleich ein "Musikalbum" darstellen soll... basiert auf der Kölschen Tradition Endlos-CD-ROMs mit nur einem Titel drauf (zumeist "Mir losse de Dom in Kölle") herzustellen.

Massenauskunftsverfahren unterscheiden sich darin:
- Streitwert wird hernach fest gelegt, damit die Öffentlichkeit nicht mitbekommt dass zum Beispiel Universal für 18 Alben nicht einen Streitwert von 180.000€ vorgesetzt bekommt.
- und ein bisschen mehr blabla für die Galerie bzgl. der relevanten Verkaufsphasen.

.... ich schlaf gleich ein.

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2009 um 16:22:50-----

Zitat:
Zitat von Mieeek Beitrag anzeigen
Zwar werden wir wenn wir uns in der Stadt oder wo auch immer mal begegnen, aneinander vorbei laufen,
Sei doch froh.

Wenn Du mich mal persönlich triffst dürfte das bedeuten, dass in 20 Minuten Dein Prozeß beginnt......
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Alt 15.12.2009, 17:53   # 5322
DerJoker
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wenn Du mich mal persönlich triffst dürfte das bedeuten, dass in 20 Minuten Dein Prozeß beginnt......

Danke Shual , der war echt gut.
frei nach Dirty Harry: „Go ahead, make my Day“
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Alt 15.12.2009, 17:53   # 5323
Nice try
 
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Vorratsdatenspeicherung: Kläger warnen vor "Dammbruch" - Digital | STERN.DE


Zitat eines Stern Lesers:
" Umgang mit Daten unverantwortungsvoll!
Angeblich sollen die Daten ja nur gespeichert werden um schwerste Straftaten wie Terrorismus und Mord aufzuklären. Die Wahrheit sieht jedoch anders aus! Man bedenke nur mal die massenhaft, von windigen Kanzleien, verschickten Abmahnungen in Sachen Musikpiraterie. Da werden Leute mit Unterlassungserklärungen ohne eindeutige Klärung der Rechtslage und massiven
Einschüchterungsversuchen zur Zahlung von überhöhten Schadensersatz gedrängt.
Unterstützt werden sie dabei zum Beispiel vom Landgericht Köln, welches Daten aus dieser Vorratsdatenspeicherung zur Verfügung stellt, wohlgemerkt nach dem der strafrechtliche Prozess bereits eingestellt wurde.
Ist das eine schwere Straftat?
Geht es da um Leben und Tot?
Oder gar um Terrorismus?
Und das ganze obwohl die Weitergabe von Daten bereits durch ein Urteil des BGH
stark eingeschränkt wurde?
Ich möchte nicht wissen zu was unsere Daten sonst noch verwendet werden!"
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Alt 15.12.2009, 18:03   # 5324
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die sehen doch nahezu alle gleich aus. Kennst Du einen, kennst Du alle.

Leakme1
Leakme2
Leakme3
Danke fürs Einstellen!

Sicher sind die Kölner Beschlüsse vom Kern her alle gleich.

Würde ich aufgrund dieses Exemplars ermittelt worden sein, hätte ich zumindest mal beim LG ganz unverbindlich nachgefragt, ob denn dort auch bekannt sei, dass dieses "umfangreiche Album" ganze 5 Musikmixe enthält, die auf einem einzigen Werk basieren? wovon wahrscheinlich nur ein einziges, welches sich dann auf anderen Samplern/Compilations befindet, abgemahnt wird? usw....

Aber muss ja jeder selbst wissen. Ich finde, es sollte hier viel mehr hinterfragt und recherchiert werden.
Auch weiß ich nicht, ob in jedem Fall das abgemahnte Werk mit dem im Beschluss "identisch" ist....deshalb meine Meinung:
Ein paar Briefe, mails, Telefonate oder Kopien zur Informationsbeschaffung kosten erst mal nicht viel und bringen vielleicht ein wenig Erkenntnis.
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Alt 15.12.2009, 18:07   # 5325
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Würde ich aufgrund dieses Exemplars ermittelt worden sein, hätte ich zumindest mal beim LG ganz unverbindlich nachgefragt, ob denn dort auch bekannt sei, dass dieses "umfangreiche Album" ganze 5 Musikmixe enthält, die auf einem einzigen Werk basieren? wovon wahrscheinlich nur ein einziges, welches sich dann auf anderen Samplern/Compilations befindet, abgemahnt wird? usw.....
Es gibt kein Album dieses Namens. Punkt.
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Alt 15.12.2009, 18:23   # 5326
chris_____
 
Benutzerbild von chris_____
 
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In dem Artikel ist wohl irgendwas falsch gelaufen.
Ich hör zum ersten Mal dass man mich und meinen Computer nur anhand der IP-Adresse einwandfrei identifizieren kann. :-D
Ein PC bekommt eine IP Nummer zugewiesen von einem Router. Die IP-Vergabe durch den Provider weist auf den Anschluss hin. Damit ist noch lange nicht bewiesen was für ein Gerät dort angeschlossen war.
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Alt 15.12.2009, 18:28   # 5327
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Es gibt kein Album dieses Namens. Punkt.
DESHALB JA!

Im Beschluss heißt es schließlich:
"Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Musikalbums unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde..."

Bei solchen one-song-Beschlüssen sollte man IMMER mal nachhaken.... (nicht um gegen den Beschluss vorzugehen, sondern um den Richtern auch mal die eigene Sichtweise bzw. Bedenken mitzuteilen und zu demonstrieren, dass man eben nicht alles kopfnickend hinnimmt)
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Alt 15.12.2009, 19:14   # 5328
Mieeek
 
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Zitat:
Zitat von DerJoker Beitrag anzeigen

Danke Shual , der war echt gut.
frei nach Dirty Harry: „Go ahead, make my Day“

Keine Angst wir treffen uns nicht.
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Alt 15.12.2009, 19:29   # 5329
niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Sei doch froh.

Wenn Du mich mal persönlich triffst dürfte das bedeuten, dass in 20 Minuten Dein Prozeß beginnt......
ist das ein versprechen?

kommst du zu uns allen im falle einer verhandlung?
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Alt 15.12.2009, 19:35   # 5330
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von Mieeek Beitrag anzeigen
Keine Angst wir treffen uns nicht.
Ich schon...
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Alt 15.12.2009, 20:13   # 5331
Shual
 
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Zitat:
Zitat von niemehrsaugen Beitrag anzeigen
kommst du zu uns allen im falle einer verhandlung?
Klar.

Ihr habt doch bei der Anmeldung bei Netzwelt das kostenlos-Sorglosrundum-Klagenpaket von mir für nur 1999€ unverbildliche Preisempfehlung gebucht.

Oder habt ihr etwa das Häckchen nicht angeklickt?
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Alt 15.12.2009, 20:23   # 5332
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Oder habt ihr etwa das Häckchen nicht ausgeklickt?
Shit - das habe ich vergessen.
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Alt 15.12.2009, 20:29   # 5333
Shual
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Shit - das habe ich vergessen.
angeklickt - nicht ausgeklickt. Du hast vergessen zu lesen bevor Du anklickst.
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Alt 15.12.2009, 20:35   # 5334
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
angeklickt - nicht ausgeklickt.
Egal - dann klick ich es jetzt halt an (und dann wieder aus). Hauptsache Du vertrittst mich im Fall Deiddel (siehe Korni).
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Alt 15.12.2009, 20:42   # 5335
Shual
 
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"Nehmen wir doch einmal, subjektiv tief gestapelt, für 2009 an:

I. MI, ca. 30.000 Album-Abmahnungen
30.000 x 1.200 EUR = 36 Millionen EUR

II. DigiProtect mit 5 Kanzleien, 60.000 One-Song-Abmahnungen für ca. 450 EUR
60.000 x 450 EUR = 27 Millionen EUR

III. Waldorf, 40.000 Album/Film/Hörbuch Abmahnungen zu ca. 850 EUR
40.000 x 850 EUR = 34 Millionen EUR

IV. Nümann, 30.000 One-Song-Abmahnungen für ca. 450 EUR
30.000 x 450 EUR = 13,5 Millionen EUR


Wer mir jetzt etwas vorsülzt, von, das Geld fließt in Kampagnien gegen Raubkopierer und wir
verdienen doch nicht daran - denn lache ich geradewegs aus! Das ist eine Abmahnindustrie, die,
aufgrund von Rechtsverletzungen der Filesharer, massiv Kohle macht.
" [Quelle]

Rohe Weihnachten!
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Alt 15.12.2009, 20:51   # 5336
abgezockt
 
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tja nur durch Abzocken wirste reich.
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Alt 15.12.2009, 21:13   # 5337
lexx
 
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Beiträge: 415
Zitat:
Zitat von abgezockt Beitrag anzeigen
tja nur durch Abzocken wirste reich.
Wann ist eine Abmahnung „Abzocke“?

„Fast 1000 Euro für einen Brief: das ist doch Abzocke?“ – so lautet oft die Einschätzung von Mandanten, die sich mit einer Abmahnung in der Hand beim spezialisierten Anwalt zur Erstberatung eingefunden haben. Und diese Einschätzung kann manchesmal durchaus auch aus juristischer Sicht zutreffend sein.

Juristisch spricht man dann von einer „rechtsmißbräuchlichen Abmahnung“. Zunächst muß man zwar festhalten: Der Gesetzgeber hat das Instrument der Abmahnung vorgesehen und verlangt, dass es auch benutzt wird, um dem zu Recht abgemahnten „Gelegenheit (zu) geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen“ (§ 97a Abs. 1 UrhG/ § 12 Abs. 1 UWG). Der Gesetzgeber hat aber auch gleich die damit verbundene Gefahr gesehen: Die Abmahnung ist „unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“ (§ 8 Abs. 4 UWG).

Ein Umstand, der bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht für Rechtsmissbrauch, also sozusagen „Abzocke“ spricht, ist, wenn Massenabmahnungen vorgenommen werden. Gerichtlich festgestellt wurde dies aktuell z.B. wenn sich ein Wettbewerber auf die massenhafte Verfolgung eines bestimmten Fehlers in Widerrufsbelehrungen „spezialisiert“ hat (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009; 4 U 211/08 ). Aber dies gilt nicht in allen Fällen von „Massenabmahnung“: Allein der Umstand, dass in Massen abgemahnt wird, genügt im Allgemeinen z.B. nicht im Bereich von Marken- und Urheberrecht. Dort gilt: Viele Rechtsverletzungen = viele Abmahnungen erlaubt.
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Alt 15.12.2009, 21:23   # 5338
constantin
 
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Zitat:
Zitat von lexx Beitrag anzeigen
Aber dies gilt nicht in allen Fällen von „Massenabmahnung“: Allein der Umstand, dass in Massen abgemahnt wird, genügt im Allgemeinen z.B. nicht im Bereich von Marken- und Urheberrecht. Dort gilt: Viele Rechtsverletzungen = viele Abmahnungen erlaubt.
Genau diese Sichtweise ist ja unser Problem. Auch wenn der Gesetzgeber in diesen Fällen Massenabmahnungen gestattet, so zeigt doch die tägliche Praxis der abmahnenden Kanzleien, dass ein Geschäftsmodell entstanden ist, das dem Namen "Abzocke" mehr als würdig ist.
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Alt 15.12.2009, 21:29   # 5339
lexx
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Genau diese Sichtweise ist ja unser Problem. Auch wenn der Gesetzgeber in diesen Fällen Massenabmahnungen gestattet, so zeigt doch die tägliche Praxis der abmahnenden Kanzleien, dass ein Geschäftsmodell entstanden ist, dass dem Namen "Abzocke" mehr als würdig ist.
da muss ich dir recht geben, aber es wird noch ewig dauern bis der Gesetzgeber was dagegen unternimmt( um diese Misstände zu beseitigen)
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Alt 15.12.2009, 22:14   # 5340
michel22
 
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Hallo all.
Gibt es eigentlich ein aktuelles Gerichtsurteil bei der die Kanzlei Nümann und Lang involviert war?
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