| | # 5321 | |||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2009 um 16:21:03----- Zitat:
Leakme1 Leakme2 Leakme3 Beschlüsse von heute sehen vollkommen gleich aus. Der stets auftretende Fehler, dass ein Pimpf-Song mit Jodelgedudel gleich ein "Musikalbum" darstellen soll... basiert auf der Kölschen Tradition Endlos-CD-ROMs mit nur einem Titel drauf (zumeist "Mir losse de Dom in Kölle") herzustellen. Massenauskunftsverfahren unterscheiden sich darin: - Streitwert wird hernach fest gelegt, damit die Öffentlichkeit nicht mitbekommt dass zum Beispiel Universal für 18 Alben nicht einen Streitwert von 180.000 vorgesetzt bekommt. - und ein bisschen mehr blabla für die Galerie bzgl. der relevanten Verkaufsphasen. .... ich schlaf gleich ein. -----Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2009 um 16:22:50----- Zitat:
Wenn Du mich mal persönlich triffst dürfte das bedeuten, dass in 20 Minuten Dein Prozeß beginnt...... Werbung
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |||
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| | # 5323 |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Vorratsdatenspeicherung: Kläger warnen vor "Dammbruch" - Digital | STERN.DE Zitat eines Stern Lesers: " Umgang mit Daten unverantwortungsvoll! Angeblich sollen die Daten ja nur gespeichert werden um schwerste Straftaten wie Terrorismus und Mord aufzuklären. Die Wahrheit sieht jedoch anders aus! Man bedenke nur mal die massenhaft, von windigen Kanzleien, verschickten Abmahnungen in Sachen Musikpiraterie. Da werden Leute mit Unterlassungserklärungen ohne eindeutige Klärung der Rechtslage und massiven Einschüchterungsversuchen zur Zahlung von überhöhten Schadensersatz gedrängt. Unterstützt werden sie dabei zum Beispiel vom Landgericht Köln, welches Daten aus dieser Vorratsdatenspeicherung zur Verfügung stellt, wohlgemerkt nach dem der strafrechtliche Prozess bereits eingestellt wurde. Ist das eine schwere Straftat? Geht es da um Leben und Tot? Oder gar um Terrorismus? Und das ganze obwohl die Weitergabe von Daten bereits durch ein Urteil des BGH stark eingeschränkt wurde? Ich möchte nicht wissen zu was unsere Daten sonst noch verwendet werden!" |
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| | # 5325 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
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| | # 5326 | |
| Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 28
| Zitat: Ich hör zum ersten Mal dass man mich und meinen Computer nur anhand der IP-Adresse einwandfrei identifizieren kann. :-D Ein PC bekommt eine IP Nummer zugewiesen von einem Router. Die IP-Vergabe durch den Provider weist auf den Anschluss hin. Damit ist noch lange nicht bewiesen was für ein Gerät dort angeschlossen war. | |
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| | # 5327 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| DESHALB JA! Im Beschluss heißt es schließlich: "Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Musikalbums unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde..." Bei solchen one-song-Beschlüssen sollte man IMMER mal nachhaken.... (nicht um gegen den Beschluss vorzugehen, sondern um den Richtern auch mal die eigene Sichtweise bzw. Bedenken mitzuteilen und zu demonstrieren, dass man eben nicht alles kopfnickend hinnimmt) |
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| | # 5331 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Klar. Ihr habt doch bei der Anmeldung bei Netzwelt das kostenlos-Sorglosrundum-Klagenpaket von mir für nur 1999€ unverbildliche Preisempfehlung gebucht. Oder habt ihr etwa das Häckchen nicht angeklickt?
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 5335 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| "Nehmen wir doch einmal, subjektiv tief gestapelt, für 2009 an: I. MI, ca. 30.000 Album-Abmahnungen 30.000 x 1.200 EUR = 36 Millionen EUR II. DigiProtect mit 5 Kanzleien, 60.000 One-Song-Abmahnungen für ca. 450 EUR 60.000 x 450 EUR = 27 Millionen EUR III. Waldorf, 40.000 Album/Film/Hörbuch Abmahnungen zu ca. 850 EUR 40.000 x 850 EUR = 34 Millionen EUR IV. Nümann, 30.000 One-Song-Abmahnungen für ca. 450 EUR 30.000 x 450 EUR = 13,5 Millionen EUR Wer mir jetzt etwas vorsülzt, von, das Geld fließt in Kampagnien gegen Raubkopierer und wir verdienen doch nicht daran - denn lache ich geradewegs aus! Das ist eine Abmahnindustrie, die, aufgrund von Rechtsverletzungen der Filesharer, massiv Kohle macht." [Quelle] Rohe Weihnachten!
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 5337 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Wann ist eine Abmahnung „Abzocke“? „Fast 1000 Euro für einen Brief: das ist doch Abzocke?“ – so lautet oft die Einschätzung von Mandanten, die sich mit einer Abmahnung in der Hand beim spezialisierten Anwalt zur Erstberatung eingefunden haben. Und diese Einschätzung kann manchesmal durchaus auch aus juristischer Sicht zutreffend sein. Juristisch spricht man dann von einer „rechtsmißbräuchlichen Abmahnung“. Zunächst muß man zwar festhalten: Der Gesetzgeber hat das Instrument der Abmahnung vorgesehen und verlangt, dass es auch benutzt wird, um dem zu Recht abgemahnten „Gelegenheit (zu) geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen“ (§ 97a Abs. 1 UrhG/ § 12 Abs. 1 UWG). Der Gesetzgeber hat aber auch gleich die damit verbundene Gefahr gesehen: Die Abmahnung ist „unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“ (§ 8 Abs. 4 UWG). Ein Umstand, der bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht für Rechtsmissbrauch, also sozusagen „Abzocke“ spricht, ist, wenn Massenabmahnungen vorgenommen werden. Gerichtlich festgestellt wurde dies aktuell z.B. wenn sich ein Wettbewerber auf die massenhafte Verfolgung eines bestimmten Fehlers in Widerrufsbelehrungen „spezialisiert“ hat (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009; 4 U 211/08 ). Aber dies gilt nicht in allen Fällen von „Massenabmahnung“: Allein der Umstand, dass in Massen abgemahnt wird, genügt im Allgemeinen z.B. nicht im Bereich von Marken- und Urheberrecht. Dort gilt: Viele Rechtsverletzungen = viele Abmahnungen erlaubt. |
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| | # 5338 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
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| | # 5339 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Zitat:
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