| | # 5263 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
wenn Dein erster Anwalt keinen "Mist" verzapft hat, dann scheint es sich hier lediglich um den altbekannten "Bettelbrief" zu handeln. Steht denn in dem zweiten Schreiben von N+L, ob sie die modUE angenommen haben? Ging die Post von N+L an den RA oder direkt an Dich? War Dein RA spezialisiert auf UrhR? Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 5265 | |
| Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
| Zitat:
Ist doch eine Arbeitserleichterung für die , warum also nicht nutzen.... | |
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| | # 5266 |
| Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 355
| Ja nee iss klar. Ein Wahrscheinlich werden die demnächst auch noch eine Serienbrieffunktion incl. automatisierter Versendung der Abmahnschreiben für unsere armen überlasteten ****** einrichten. Geldzählen kann ja so anstrengend sein ... |
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| | # 5267 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
| Standardantwort vom RosaRiesen: wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom xx.xx.09. Lassen Sie uns dazu bitte das Folgende ausführen: Access Provider wie z.B. die Deutsche Telekom AG sind seit Anfang September 2008 verpflichtet, im Rahmen ihrer datenschutzrechtlich zulässigen Speicherpraxis Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben, die aufgrund Recherchen der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Werke in sog. Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen. Dieser Auskunftsanspruch der Rechteinhaber folgt aus § 101 Abs.2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Soweit dazu dynamische IP-Nummern ausgewertet werden müssen, sieht § 101 Abs.9 UrhG wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis vor, dass der Rechteinhaber eine entsprechende gerichtliche Gestattung für den Access Provider zu beantragen hat. Erlässt das Gericht im Rahmen eines solchen Gestattungsverfahrens binnen sieben Tagen nach Nutzung der von einem Rechteinhaber detektierten IP-Nummer - solange speichert die Deutsche Telekom in datenschutzrechtlich zulässiger Weise, um Angriffe technischer Natur auf die Netzinfrastruktur verfolgen zu können - eine vorläufige Sicherungsanordnung, sind die relevanten Daten zu sichern. Das Gericht prüft dann im Rahmen der sog. Amtsermittlung, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen des Auskunftsanspruches und der Gestattung vorliegen, ob also der Antragsteller wirklich der Inhaber der Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte ist, ob es sich um eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt und ob IP-Nummern nebst den Zeitstempeln im Hinblick auf ein konkretes Filesharing-Angebot seriös festgestellt wurden. Liegen alle Voraussetzungen vor, erfolgt (z.T. auch noch deutlich nach den anfänglichen sieben Tagen) die gerichtliche Gestattung. Nach Erlass der endgültigen Gestattungsanordnung sind die gesicherten Daten an den Rechteinhaber bzw. die ihn vertretende Anwaltskanzlei zu verauskunften. Womöglich wurden im Rahmen der Befolgung eines solchen Auskunftsanspruches bzw. einer entsprechenden gerichtlichen Gestattung Angaben zu Ihren Kundendaten gemacht. Ob namentlich Ihre Kundendaten verauskunftet wurden bzw. ob eine bestimmte IP-Nummer zu einem bestimmten Zeitpunkt Ihnen zugeordnet war, lässt sich im Nachgang allerdings nicht mehr ermitteln. Nachdem ein Kundendatum zu einer IP-Adresse auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach § 101 Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes beauskunftet worden ist, werden diese Daten nach Abschluss des Vorgangs nicht weiter vorgehalten. Uns ist darum ein Zugriff auf derartige Informationen oder eine technische Überprüfung von Kundendaten und IP-Adressen nicht möglich. Vergabe und Speicherung der IP-Nummern, der Nutzungszeiträume und die Zuordnung zur Kundenkennung durch unser Haus erfolgen im übrigen nach gängigen Methoden der digitalen und automatisierten Datenverarbeitung. Insbesondere die Kundenkennung schließt Verwechslungen aus. Wir bitten um Verständnis und empfehlen Ihnen, ggf. juristischen Rat von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation einzuholen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Kempf Deutsche Telekom AG Products & Innovation PDP-ICA |
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| | # 5268 | ||
| Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 355
| Zitat:
Zitat:
Angriffe technischer Natur ... auf die Netzinfrastruktur (Erdkabel oder was ) Also wirklich, selten so einen Blödsinn gelesen | ||
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| | # 5270 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Zitat:
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| | # 5273 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
| abmahnung im july---------kündigung im july! nur leider haben die neuen ein technisches problem mit der umstellung, dh die t-kom gibt meine leitung einfach nicht frei. laut aussage von vodafon sollte das nun endgültig ende letzter, anfang dieser woche geschehen. wenn ich denn mal kurzfristig hier mal nicht zu wort komme, habe ich kleine probleme mit dem zugang, aber keine frage, ich komm wieder. |
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| | # 5276 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
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| | # 5277 |
| Registriert seit: 14.12.2009
Beiträge: 5
| Danke für die schnelle Antwort. Bin zur Zeit sowieso in Mexiko und kann eh nicht reagieren. Und zum Zeitpunkt wo ich irgendwas heruntergeladen haben soll war ich nachweislich in den Staaten. Werde also erst mal abwarten. Grüß von hier |
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| | # 5278 | ||
| Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 14.12.2009 um 18:26:40----- Zitat:
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| | # 5279 | |
| Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 92
| Zitat:
Erts die Abmahnwelle, dann die Klagewelle. | |
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| | # 5280 | |
| Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 61
| Zitat:
Zu Vodafone? Hast Du dich vorher informiert, ob Vodafone speichert oder nicht(unabhängig von der VDS). Ich bin beim Zurufprovider und im nächsten Jahr müsste ich erfahren, ob ich das große Unglück hatte, während einer Zurufaktion noch online zu sein, oder nicht. | |
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auf die Netzinfrastruktur (Erdkabel oder was
)
is ja nicht so einfach mit dem "Umklemmen" 
