| | # 462 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
Wenn das derjenige beweisen konnte, der dieses Urteil herbeigefochten hat, dann wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch auf die breite der Massen zu treffen. Ausserdem besagt es folgendes und das ist mit das wichtigste an der ganzen Sache: Elementar wurde zudem hervorgehoben, dass keine grundsätzliche Pflicht bestehe, den Anschluss mit technischen Schutzvorrichtungen zu versehen, wenn von außen kein Eingriff erfolgt sei. Die Prüf- und Handlungspflichten des Anschlussinhabers würden sich nicht darauf erstrecken, die Installation von potentiell rechtsverletzenden Programmen wie Filesharing-Systemen oder Chatsoftware in jedem Fall zu verhindern, da man diese auch für rechtmäßige Ziele verwenden könne. Auch bestehe keine grundsätzliche Pflicht permanent den Anschluss zu überwachen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen würden. :basketba::basketba::basketba: | |
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| | # 463 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
| Zitat:
Wenn ich deren Stelle, würde ich erst kurz vor der Verjährung der Altfälle Druck machen und zwar mit einem Musterprozess.. hm ? Und hoffen, das dieser von Erfolg gekrönt wird. Meine Meinung, mehr nicht. | |
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| | # 464 | |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
Und gerade diejenigen auf die das zutrifft (vor allem jene die exzessiv illegales Filsharing nutzen) werden es schwer haben zu belegen, dass sie es nicht waren. Aber diesen muss man meiner Meinung nach ohnehin einen Denkzettel verpassen. Welchen finanziellen Umfang dies haben sollte ist Ansichtssache. | |
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| | # 465 |
| Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 6
| naja 3 jahre sind schon eine lange zeit,aber so wie es aussieht kommt er eh nicht hinterher das genau zu dieser frist der brief kommt...und wenn,ich mache mich nicht mehr heiß es gibt wichtigere sachen im leben als auf nümann und konsorten zu warten. auf jeden fall zahle ich diesen leuten kein cent bevor ich vom richter verdonnert werde. denn bedenke mal,wenn ich nümann ein brief schreiben würde mit gefackten briefkopf und mich als anwalt ausgeben würde und nur kopien schicke mit irgendwas drauf was ich begangen haben soll aber nie gemacht habe,mal sehen ob nümann und konsorten auch sofort zahlen würden oder warten bis es zum gericht kommen würde |
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| | # 466 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
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| | # 467 | |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 94
| Zitat:
Es ist ja eigentlich für N&L wie russisch Roulette... Angenommen die haben 10 "Schuldige"... 2 Davon wurden aber nur zu Recht abgemaht... Jetzt erhöhen wir mal die Dimensionen... 15.000 zu 500 ? 15.000 zu 1.000 ? Heißt ja... N&L muss ja zunächst erstmal die Prozesskosten vorstrecken (korregiert mich wenn ich falsch liege). Somit wissen die ja nicht genau, wie ein Prozess ausgeht und ob sie einen Schuldigen festnageln oder gegen einen Unschuldigen verlieren. Das kann die doch auch arm machen. Sicherlich werden die selektieren wo die Wahrscheinlichkeit am Größten ist nen Treffer zu landen, aber gewagt finde ich das aus deren Seite schon... | |
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| | # 468 | |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
ich vermute mal das Minimum 60-80% zu recht abgemahnt werden. Durch Selektion können N+L vielleicht nochmal n bissl was herausschlagen und geeignete Kandidaten für ein Gerichtsverfahren filtern. Ein Restrisiko bleibt natürlich immer zumal ja beim Selektieren auch zu recht Abgemahnte herausgefiltert werden und die meisten ja eine modUE ohne Kommentar schicken und somit keinen Hinweis geben ob zu Recht oder Unrecht abgemahnt.Deswegen vermute ich mal, dass sie da sehr sehr gründlich selektieren müssen um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Vor allem hätte ein verlorener Prozeß auch einen Imageschaden zur Folge. Wie viele Fälle tatsächlich vor Gericht landen weiß nur N+L und die werden sich hüten uns das mitzuteilen. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit für den Einzelnen nämlich berechenbar und die "Pot Odds" für die Abgemahnten (man verzeihe mir den Begriff aus der Poker-Sprache) würden wohl deutlich fürs Nicht-Zahlen sprechen. | |
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| | # 469 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
Genauso siehts aus.....selbst nach dem zweiten Bettelbrief besteht rein theoretisch die Möglichkeit, das man Dir einen Mahnbescheid schickt. Wenn du gegen Diesen dann keinen Einspruch einlegst, kommt es dann irgendwann zum Prozess. Da das Risiko für die "************" mittlerweile sehr groß geworden ist, vor Gericht richtig "baden" zu gehen ist die Wahrscheinlichkeit das es NÜL auf die Spitze treibt eher als sehr gering oder minimal einzuschätzen. Eher jagen Sie Dir irgendwelche Inkassobüros auf den Hals, aber die kannst Du locker abschmettern wenn Du denen antwortest das Sie ruhig klagen sollen wenn Sie was wollen....und schwupp di wupp ist der Spuk vorbei. Also immer locker im Schritt und mal feucht durchwischen........ | |
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| | # 470 |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 94
| So ganz die Ruhe kann ich auch nicht bewahren. Schließlich liegen 3 Abmahnungen bei meinem Anwalt und bei mir aufm Schreibtisch. Ich denke mal, damit stehe ich bei denen ganz oben ?!? Oder hat jemand mehr als 3 Stück erhalten ?!?# Das einzigste was mich tröstet, dass ich zu deiner der Zeiten auf der Arbeit war und es gar nicht gewesen sein kann. Nur für die beiden anderen Fälle fällt es schwer meine Unschuld zu beweisen. :miristsc: |
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| | # 471 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
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| | # 472 | ||
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
Ich denke der Weg zum Anwalt ist in solchen Fällen nicht unbedingt der schlechteste. Sicherlich nicht um einen Vergleich anzustreben sondern eher um Herrn Nümann und seinen geschätzten Kollegen klarzumachen, dass man selber nicht Verursacher ist (das sollte man dann allerdings auch belegen können). Aus Erfahrung im Bekanntenkreis weiß ich, dass ein selbst aufgesetztes Schreiben mit demselben Inhalt ("ich kanns nicht gewesen sein, weil ich zu der Zeit..") einfach ignoriert wird (siehe meine Antwort auf Herrn Nümanns ersten Beitrag). Wie es bei einem Anwaltlichen Schreiben aussieht kann ich noch nicht sagen, da mir dazu noch keine Fälle bekannt sind, jedoch gehe ich davon aus, dass Anwaltliche Schreiben selbst von N+L ernst genommen und darauf reagiert wird. -----Doppelpost zusammengeführt am 6.10.2009 um 14:24:03----- Zitat:
Ich kann nur davor warnen filesharing-clients zu nutzen. Wer dies tut und einmal unachtsam ist, kann sich im Nu weitere Abmahnungen einfangen. | ||
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| | # 473 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
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| | # 474 |
| Registriert seit: 28.06.2009
Beiträge: 59
| soo ich melde mich auch wieder und freue mich das sich die kanzlei NuL auch hier gemeldet haben. erst will ich noch verkünden das ich eine weitere abmahnung bekommen hab... nein nicht von NuL (der herr war anscheinend hier beschäftigt zur zeit) sondern von Kornmayer & Partner! selber sampler DD51 Interpret: Aquagen Titel: Hard To Say I'm Sorry 2k9 mich wundert es das es fast 5 Monate dauerte bis ich das schreiben mit kopier eines richterlichen beschlusses vom LG Köln (ich weis gehört nicht zu diesem thema, werd ich noch im richtigen thread einfügen wo es auch hingehört!) da kommt mir die frage auf warum die sich so lange zeit gelassen haben? und nebenbei die ip-nr ist anders als bei der abmahnung von NuL und statt mitten am tag, in der nacht (vom nächsten tag). 1. Dürften sich kanzleien absprechen ob der eine ip hat wo der andere braucht um eine abmahnung, mit genehmigung seiner Mandatschaft & LG Köln (oder von einem anderem LG), abzuschicken? ich hab mich auch noch informiert was noch alles auf dem Sampler drauf ist... da stellt sich eine weitere frage auf: 2. Darf eine Kanzlei einen titel seiner mandatschaft für spätere abmahnungen aufheben bis er wieder geld benötigt? und eine andere frage von mir die bis jetzt nicht, in meinen augen, nicht richtig beantwortet wurde (sondern mit einer art gegenfrage): nach der 1. abmahnung fast 4 monate später den 1. bettelbrief erhalten mit der aufforderung zu zahlen und eine Strafbewährten Unterlassungserklärung zu schicken ohne eine erwähnung das der betrag von 450 EUR sich erhöht hat, wenn ich mir andere leute hier im forum anschaue, dessen 1. bettelbriefe mit einem fast 3-facheren betrag in die höhe geschossen sind als der eigentlich Abmahnbetrag war! ich hab doch eine Strafbewährte Unterlassungserklärung geschickt, verehrte leute von NuL, warum soll ich nochmal eine schicken? es dreht sich nur noch um die bezahlung die meines erachtens viel zu hoch ist! wenn es insgesammt 150 - 200 EUR gewesen wären, für 1 Titel, hätte ich mich nicht sturr geschaltet, sondern gezahlt! und wie ich wo anders sehen konnte ist auf diesem einem sampler mind. noch 1 Titel vertreten deren mandatschaft SIE vertreten! 3. warum wurde dafür nicht auch gleich eine abmahnung mitgeschickt, bzw. gleich beide titel auf einmal abgemahnt? diese 3. frage führt wieder zu meiner 2. frage 4. gibt es eine möglichkeit mit Ihnen (NuL) persönlich zu reden? Quasi als 1. kostenfreie beratung versteht sich, um eventuell eine lösung dafür zu finden das man event. in raten zahlen kann oder einen niedrigeren betrag (ausergerichtlich) handeln könnte, ohne daß das Sekretäriat einfach sagen kann "nein das ist nicht möglich, mit dem Anwalt zu sprechen!". sorry leute das ich solche fragen stelle, in dem wiriwarr von beiträgen von NuL-Teil1, und mitlerweile von Teil2 auch, kann man schnell die antworten vergessen, die man gesammelt hatte, oder einfach wegen dem wirrwarr überlesen hatte! mich würde es viel mehr intressieren was die Herren von NuL dazu sagen! auch wenn ich mich hier oute und mich selber an den pranger stelle, will ich gern diese fragen beantwortet haben! Vielleicht kommen dann noch mehr fragen auf, aber die werden sich dann fast von selber beantworten! oder mir fallen weitere fragen ein die mir zur zeit nicht mehr einfallen! MfG Mich |
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| | # 475 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
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| | # 476 | |
| Moderation Threadstarter Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
PS. Falls möglich, grammatikalisch Korrekt! "...absprechen ob der eine ip hat wo der andere braucht..." Wo braucht er sie denn? In der Küche, auf dem Boden...? Du bist ja ein Süßer, dann komm mal bei die Mama! | |
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| | # 478 | |
| Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 67
| Puh! Zwei Stunden gelesen. Auch ich bin dran, habe die Abmahnung von NL. Sehr verwirrend das Ganze. -----Doppelpost zusammengeführt am 6.10.2009 um 16:16:00----- Zitat:
Gleich meine erste Frage. Hier scheinen ja zwei Anwälte im Forum unterwegs zu sein, über die aber auch negativ berichtet wird. Kann man sich vertrauensvoll an diese Herren wenden, oder ist der Anwalt um die Ecke die bessere Wahl? | |
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| | # 479 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Weniger empfohlene Exemplare wurden dort bereits aussortiert... | |
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| | # 480 |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 12
| Huhu, ich habe mal schnell eine Frage zwecks der mod. UE. Ich bin gerade dabei sie aus zu füllen. Da steht was mit: - nachfolgend Unterlassungsgläubigerin genannt Muss da bei Unterlassungsgläubigerin auch noch was rein oder muss das Wort darin stehen bleiben und dann hätte ich noch eine Frage, muss man das auch noch machen und wenn ja was ist das ? Optional: Das Begleitschreiben - per Einschreiben mit Rückschein - Steffen Mustermanm Industriegebiet 66a 91657 Gerla Muster + Mann Rechtsanwälte Mustermannstr. 19 09290 Musterstadt Betreff: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (AZ: 2005-9134-187496) (geht ja noch weiter, aber wollte net das ganze rein machen). Lieben dank |
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