Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 22.11.2009, 18:22   # 4301
Bully77
 
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Zitat:
Zitat von emandy Beitrag anzeigen
Ich wurde auch wegen der top100 abgemahnt. und noch kein weiteres schreiben erhalten.

wie lange hat es bei den anderen ca gedauert bis das zweite schreiben ins haus geflattert kam?
die rechtsanwältin heut am telefon sprach von 3-4 wochen nach dem ersten. wie lange ist es bei dir her?
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Alt 22.11.2009, 18:28   # 4302
khanh
 
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bei mir war es genau so. nach 3 wochen bekamm ich 2. Abm.
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Alt 22.11.2009, 18:29   # 4303
Bully77
 
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Zitat:
Zitat von khanh Beitrag anzeigen
bei mir war es genau so. nach 3 wochen bekamm ich 2. Abm.
und auch zu einem titel aus der top 100 single charts?
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Alt 22.11.2009, 18:29   # 4304
emandy
 
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Zitat:
Zitat von Bully77 Beitrag anzeigen
die rechtsanwältin heut am telefon sprach von 3-4 wochen nach dem ersten. wie lange ist es bei dir her?
4 Wochen ist es bei mir her.
ich habe mir aber anwaltliche hilfe genommen. aber das macht keinen unterschied melden wird sich n+l auf jeden fall.
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Alt 22.11.2009, 18:31   # 4305
JimB
 
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Hallo zusammen,
auch ich wurde von Nümann und Lang angeschrieben wegen des Titels "Evacuate the dancefloor" vom Album The Dome 51. Die üblichen 450 €….
Aber was mich stutzig macht, ist die Tatsache dass auf der Seite von dem der Torrentfile geladen wurde schon folgender Hinweis vom 11.09.2009 stand

Zitat: “ Achtung !!! auf der CD ist der Tietel Cascada Evacuate The Dancefloor der von WeSaveYourCopyrights.org überwacht wird und von Nümann+Lange Anwälte mit 450 Euro Abgemahnt wird“

Nun bin ich nicht (so glaube ich jedenfalls ) völlig blöd und habe brav das Häcken bei der entsprechenden Datei vorm Laden entfernt. Bei diesem und bei Scooter (da die ja auch ganz gerne ihre Rechte überwachen lassen).
Also, diese Dateien wurden also mit Sicherheit NICHT von mir geladen. Sie fehlen auch in der Playlist…
Das müsste also heissen, dass nicht das Lied überwacht wurde, sondern das ganze Album (vorsorglich?). Und dann haben die einfach die abgemahnt, die das Album geladen haben. Ist das erlaubt?

Ich wurde also wegen einem Lied abgemahnt welches ich gar nicht geladen habe… Was nun? Die modUE ausfüllen für etwas ausfüllen, was ich gar nicht habe und somit gar nicht verbreiten kann? Damit aber zugebe die anderen Titel zu haben... Grübel

Viele Grüße mit der Bitte um Hilfe ein verwirter
Jim
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Alt 22.11.2009, 18:32   # 4306
niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von emandy Beitrag anzeigen
Im Grunde genommen seh ich das genauso wie Du, aber.........
Sicherlich ist es erst mal günstiger keinen Anwalt zu beauftragen, aber bei den meisten kam ein zweites Schreiben mit der Zahlungserinnerung wo die Summe aber schon viel höher wurde! Oder?
Und wenn man doch Glück hat und ein Anwalt bekommt einen Vergleich ausgehandelt so steht man doch finanziell mit dem Vergleich und den Anwaltskosten besser da!
Ich möchte jetzt den Gang zum Anwalt nicht schmackhaft machen, also meinen Text bitte nicht falsch verstehen.

Was ist denn mit den Leuten die mitte des Jahres schon Abmahnungen bekommen haben, wie sieht es bei denen inzwischen aus? Egal ob mit oder ohne Anwalt!
im moment warten wir doch alle auf einen beschluss vom olg, den anmahnschergen wird dann sicherlich das handwerk gelegt. eigendlich sollten wir 100,- euro strafe zahlen, das sich die mafiosis sich an uns bereichern war nicht so geplant. glaubst du, das du dein gezahltes wegelagerergeld zurück bekommst?
ich lese hier schon seit july regelmäßig im forum, mir ist dabei aufgefallen, das keine krähe der anderen ein auge aushackt. was bedeutet, auf einer seite stehen die bösen anwälte und auf der anderen die guten aber alle wollen nur unser bestes, die kohle. klar freuen sich die guten auch über den regen zulauf, jeder hilfesuchende bringt 150,- - 200,- euronen dazu.

ob ich wirklich so viel oder überhaupt was zahlen soll, muß der richter entscheiden. es werden bereits die überteuerten honorarabrechnungen von den richtern geprüft, die zeit arbeitet für uns.

nach abgabe der mod ue haben wir mehr als genug davon:saufgela:
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Alt 22.11.2009, 18:33   # 4307
c007
 
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Hallo, ich bin neu hier, obwohl ich kein Filesharer bin (wußte bis vor kurzem noch nicht einmal was das ist ! - ja das gibts !) und mich auch (noch) keine Abmahnung heingesucht hat.
Mich interessieren aber die juristischen Hintergründe, auf die ich vor kurzem durch eine Fernsehsendung aufmerksam wurde.

Nun meine Frage:
Hier wird zu einer kurzfristigen Abgabe einer mod. Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen, das sich auch noch in sehr ferner Zukunft fatal auswirken kann, geraten.

Was spräche dagegen, dieses Vertragsstrafeversprechen bereits in der Unterlassungserklärung an die Bedingung zu knüfen, daß die Abmahnung überhaupt berechtigt war ?

Stellt sich nämlich später doch heraus, daß z.B. die IP-Adressenspeicherung der Telekom ähnlich "superzuverlässig" wie ihre Telefonrechungen sind, hätte man sich sonst völlig unnötig zu einer langfristigen Vertragsstrafe verpflichtet !
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Alt 22.11.2009, 18:34   # 4308
khanh
 
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Zitat:
Zitat von Bully77 Beitrag anzeigen
und auch zu einem titel aus der top 100 single charts?
ja

1.Abm. 1 titel von 100 charts

2.Abm. 1 titel von 100 charts

ich denke ich werde 100 Abm. von N+L ...bekommen
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Alt 22.11.2009, 18:37   # 4309
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Goldrausch Beitrag anzeigen
Für diese Strategie hatte ich mich entschieden, da mich die schleierhafte Argumentation von N+L sehr misstraurig gemacht hatte.
kannst Du die [Argumentation] in Stichworten näher erläutern?
Zitat:
Zitat von Goldrausch Beitrag anzeigen
Doch das Hauptargument wozu mich zu diesen Schritten geleitet hatte, war das der Anschluss der Firma meines Vaters ermittelt wurde.
UND??? was soll das heißen?

Kann u.a. auch heißen: Vater ist selbständiger Versicherungsmakler [Firma, Büro im eigenen Haus oder Mietwohnung]

Der Anschluss ist wg. Finanzamt auf diese Firma gemeldet.
Zitat:
Zitat von Goldrausch Beitrag anzeigen
Allerdings sehr lustig, da auf Firmen-PC keinerlei Filesharing programme installiert sind.
Ist ebenso dünn.

Privat-PC oder Laptop MIT Filesharing-Client steht bei Sohnemann im Jugendzimmer nebenan und läuft heiß

Oder....wenn Firma tatsächlich außerhalb angesiedelt ist: Sohnemann oder Mitarbeiter nutzen eben den I-Net-Zugang auch für "private Zwecke" weil der "Admin" nicht fähig war/ist Vorkehrungen zu treffen.

Und nu?

beziehe bei Deiner "künftigen Strategie" diese Aspekte, welche Du evtl. als Gegenargumente vorgetragen bekommst, mit ein

Gruß
Watt_
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Alt 22.11.2009, 18:38   # 4310
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von JimB Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
auch ich wurde von Nümann und Lang angeschrieben wegen des Titels "Evacuate the dancefloor" vom Album The Dome 51. Die üblichen 450 €….
Aber was mich stutzig macht, ist die Tatsache dass auf der Seite von dem der Torrentfile geladen wurde schon folgender Hinweis vom 11.09.2009 stand

Zitat: “ Achtung !!! auf der CD ist der Tietel Cascada Evacuate The Dancefloor der von WeSaveYourCopyrights.org überwacht wird und von Nümann+Lange Anwälte mit 450 Euro Abgemahnt wird“

Nun bin ich nicht (so glaube ich jedenfalls ) völlig blöd und habe brav das Häcken bei der entsprechenden Datei vorm Laden entfernt. Bei diesem und bei Scooter (da die ja auch ganz gerne ihre Rechte überwachen lassen).
Also, diese Dateien wurden also mit Sicherheit NICHT von mir geladen. Sie fehlen auch in der Playlist…
Das müsste also heissen, dass nicht das Lied überwacht wurde, sondern das ganze Album (vorsorglich?). Und dann haben die einfach die abgemahnt, die das Album geladen haben. Ist das erlaubt?

Ich wurde also wegen einem Lied abgemahnt welches ich gar nicht geladen habe… Was nun? Die modUE ausfüllen für etwas ausfüllen, was ich gar nicht habe und somit gar nicht verbreiten kann? Damit aber zugebe die anderen Titel zu haben... Grübel

Viele Grüße mit der Bitte um Hilfe ein verwirter
Jim
auch ich bin nun verwirrt, die alben sind doch eigendlich immer als rar datei gepackt, wie kann man dort also haken beim download machen oder entfernen?
wenn du das entpacken meinst ist es doch schon zu spät, dann hast du die datei gezogen und somit auch anderen zur verfügung gestellt und eben das haben die abmahnschergen bei dir feststellen lassen.
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Alt 22.11.2009, 18:38   # 4311
emandy
 
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Zitat:
Zitat von khanh Beitrag anzeigen
ja

1.Abm. 1 titel von 100 charts

2.Abm. 1 titel von 100 charts

ich denke ich werde 100 Abm. von N+L ...bekommen
du wurdest für ein und das selbe lied von ein und der selben kanzlei 2x abgemahnt? versteh ich das richtig?
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Alt 22.11.2009, 18:39   # 4312
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von khanh Beitrag anzeigen
ja

1.Abm. 1 titel von 100 charts

2.Abm. 1 titel von 100 charts

ich denke ich werde 100 Abm. von N+L ...bekommen
Wenn Du im richtigen Leben so sparsam mit Deinem Geld umgehst, wie hier beim Tippen mit den Buchstaben, kannst Du doch locker 100 Abmahnungen bezahlen.
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Alt 22.11.2009, 18:40   # 4313
Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von JimB Beitrag anzeigen
Das müsste also heissen, dass nicht das Lied überwacht wurde, sondern das ganze Album (vorsorglich?). Und dann haben die einfach die abgemahnt, die das Album geladen haben. Ist das erlaubt?
modUE ausfüllen, mit der du nur sagst, dass du das in Zukunft auf keinen Fall machen wirst mit dem Lied ... und ansonsten würde ich mir an deiner Stelle überlegen was du hier reinschreibst - gibt da auch "die Bösen", die mitlesen.

Aber danke für dienen Beitrag, dass sie sich einfach auf einen Chartcontainer stürzen ohne das Lied geladen zu haben ist schon besorgniserregend, aber auch typisch für die.
__________________
Sorge dich nicht um morgen, denn der morgige Tag wird für das seine sorgen!
(Die Bibel)

Wegweiser Abmahnung - Grundkurs - Modifizierte Unterlassungserklärung - Wer mahnt was ab? - Spendenaktion -
Organigram
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Alt 22.11.2009, 18:44   # 4314
JimB
 
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@ niemehrsaugen

Das Album bestand aus einzellnen MP3-Dateien, so dass eine Abwahl möglich war.
Bestimmt
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Alt 22.11.2009, 18:44   # 4315
khanh
 
Benutzerbild von khanh
 
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Zitat:
Zitat von emandy Beitrag anzeigen
du wurdest für ein und das selbe lied von ein und der selben kanzlei 2x abgemahnt? versteh ich das richtig?
Nee für jede Abm. 1 anderes Lied und von N+L
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Alt 22.11.2009, 18:46   # 4316
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von c007 Beitrag anzeigen
Was spräche dagegen, dieses Vertragsstrafeversprechen bereits in der Unterlassungserklärung an die Bedingung zu knüfen, daß die Abmahnung überhaupt berechtigt war ?
Hast Du das auch gelesen?

Zitat:
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
Danke
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Alt 22.11.2009, 18:47   # 4317
emandy
 
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Zitat:
Zitat von khanh Beitrag anzeigen
Nee für jede Abm. 1 anderes Lied und von N+L
stimmt das logdatum und die uhrzeit überein?
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Alt 22.11.2009, 18:48   # 4318
khanh
 
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Zitat:
Zitat von emandy Beitrag anzeigen
stimmt das logdatum und die uhrzeit überein?
Ob es stimmt, frage ich mich auch, wollte auch nachprüfen, wußte aber nicht wie. Ich habe dynamische IP-Adresse.
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Alt 22.11.2009, 18:49   # 4319
niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von c007 Beitrag anzeigen
Hallo, ich bin neu hier, obwohl ich kein Filesharer bin (wußte bis vor kurzem noch nicht einmal was das ist ! - ja das gibts !) und mich auch (noch) keine Abmahnung heingesucht hat.
Mich interessieren aber die juristischen Hintergründe, auf die ich vor kurzem durch eine Fernsehsendung aufmerksam wurde.

Nun meine Frage:
Hier wird zu einer kurzfristigen Abgabe einer mod. Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen, das sich auch noch in sehr ferner Zukunft fatal auswirken kann, geraten.

Was spräche dagegen, dieses Vertragsstrafeversprechen bereits in der Unterlassungserklärung an die Bedingung zu knüfen, daß die Abmahnung überhaupt berechtigt war ?

Stellt sich nämlich später doch heraus, daß z.B. die IP-Adressenspeicherung der Telekom ähnlich "superzuverlässig" wie ihre Telefonrechungen sind, hätte man sich sonst völlig unnötig zu einer langfristigen Vertragsstrafe verpflichtet !
leider ist der abgemahnte in der beweispflicht, oftmals ist es nicht so einfach denen das gegenteil zu beweisen. ausserdem müsste man es auf einen prozess ankommen lassen der dann sehr viel tuerer wird. denn gibt man nicht die ue ab, kommt die einstweilige verfügung und der betrag um den es geht ist gleich wahnsinning in die höhe geschnellt.
bei der möglichkeit nur die mod ue abzugeben verpflichtet man sich doch nur das eine file für das man abgemahnt wurde, 30 jahre nicht mehr zur verfügung zu stellen.
1. ist das doch kein problem und
2. wenn man es nicht war doch wohl noch weniger.
wie gesagt, die zeit ist für uns abgemahnte, im moment haben es die abmahner auch nicht mehr so leicht ihre opfer abzukassieren. vorrausgestzt sie zahlen nicht freiwillig oder lassen durch die "guten" vergleichen.
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Alt 22.11.2009, 18:50   # 4320
emandy
 
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Zitat:
Zitat von khanh Beitrag anzeigen
Ob es stimmt, frage ich mich auch, wollte auch nachprüfen, wußte aber nicht wie. Ich habe dynamische IP-Adresse.
du hast doch aber auf beiden abmahnungen die uhrzeit und das datum stehen wo sie dich gelogt haben. stimmt das überein. oder ist es bei den beiden abmahnungen eine andere top100
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