| | # 4305 |
| Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, auch ich wurde von Nümann und Lang angeschrieben wegen des Titels "Evacuate the dancefloor" vom Album The Dome 51. Die üblichen 450 . Aber was mich stutzig macht, ist die Tatsache dass auf der Seite von dem der Torrentfile geladen wurde schon folgender Hinweis vom 11.09.2009 stand Zitat: Achtung !!! auf der CD ist der Tietel Cascada Evacuate The Dancefloor der von WeSaveYourCopyrights.org überwacht wird und von Nümann+Lange Anwälte mit 450 Euro Abgemahnt wird Nun bin ich nicht (so glaube ich jedenfalls ) völlig blöd und habe brav das Häcken bei der entsprechenden Datei vorm Laden entfernt. Bei diesem und bei Scooter (da die ja auch ganz gerne ihre Rechte überwachen lassen).Also, diese Dateien wurden also mit Sicherheit NICHT von mir geladen. Sie fehlen auch in der Playlist Das müsste also heissen, dass nicht das Lied überwacht wurde, sondern das ganze Album (vorsorglich?). Und dann haben die einfach die abgemahnt, die das Album geladen haben. Ist das erlaubt? Ich wurde also wegen einem Lied abgemahnt welches ich gar nicht geladen habe Was nun? Die modUE ausfüllen für etwas ausfüllen, was ich gar nicht habe und somit gar nicht verbreiten kann? Damit aber zugebe die anderen Titel zu haben... Grübel Viele Grüße mit der Bitte um Hilfe ein verwirter ![]() Jim |
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| | # 4306 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| Zitat:
ich lese hier schon seit july regelmäßig im forum, mir ist dabei aufgefallen, das keine krähe der anderen ein auge aushackt. was bedeutet, auf einer seite stehen die bösen anwälte und auf der anderen die guten aber alle wollen nur unser bestes, die kohle. klar freuen sich die guten auch über den regen zulauf, jeder hilfesuchende bringt 150,- - 200,- euronen dazu. ob ich wirklich so viel oder überhaupt was zahlen soll, muß der richter entscheiden. es werden bereits die überteuerten honorarabrechnungen von den richtern geprüft, die zeit arbeitet für uns. nach abgabe der mod ue haben wir mehr als genug davon:saufgela: | |
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| | # 4307 |
| Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 13
| Hallo, ich bin neu hier, obwohl ich kein Filesharer bin (wußte bis vor kurzem noch nicht einmal was das ist ! - ja das gibts !) und mich auch (noch) keine Abmahnung heingesucht hat. Mich interessieren aber die juristischen Hintergründe, auf die ich vor kurzem durch eine Fernsehsendung aufmerksam wurde. Nun meine Frage: Hier wird zu einer kurzfristigen Abgabe einer mod. Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen, das sich auch noch in sehr ferner Zukunft fatal auswirken kann, geraten. Was spräche dagegen, dieses Vertragsstrafeversprechen bereits in der Unterlassungserklärung an die Bedingung zu knüfen, daß die Abmahnung überhaupt berechtigt war ? Stellt sich nämlich später doch heraus, daß z.B. die IP-Adressenspeicherung der Telekom ähnlich "superzuverlässig" wie ihre Telefonrechungen sind, hätte man sich sonst völlig unnötig zu einer langfristigen Vertragsstrafe verpflichtet ! |
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| | # 4309 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Zitat:
Kann u.a. auch heißen: Vater ist selbständiger Versicherungsmakler [Firma, Büro im eigenen Haus oder Mietwohnung] Der Anschluss ist wg. Finanzamt auf diese Firma gemeldet. Zitat:
Privat-PC oder Laptop MIT Filesharing-Client steht bei Sohnemann im Jugendzimmer nebenan und läuft heiß ![]() Oder....wenn Firma tatsächlich außerhalb angesiedelt ist: Sohnemann oder Mitarbeiter nutzen eben den I-Net-Zugang auch für "private Zwecke" weil der "Admin" nicht fähig war/ist Vorkehrungen zu treffen. Und nu? ![]() beziehe bei Deiner "künftigen Strategie" diese Aspekte, welche Du evtl. als Gegenargumente vorgetragen bekommst, mit ein Gruß Watt_ | |||
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| | # 4310 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| Zitat:
wenn du das entpacken meinst ist es doch schon zu spät, dann hast du die datei gezogen und somit auch anderen zur verfügung gestellt und eben das haben die abmahnschergen bei dir feststellen lassen. | |
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| | # 4313 | |
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| Zitat:
Aber danke für dienen Beitrag, dass sie sich einfach auf einen Chartcontainer stürzen ohne das Lied geladen zu haben ist schon besorgniserregend, aber auch typisch für die.
__________________ Sorge dich nicht um morgen, denn der morgige Tag wird für das seine sorgen! (Die Bibel) Wegweiser Abmahnung - Grundkurs - Modifizierte Unterlassungserklärung - Wer mahnt was ab? - Spendenaktion - Organigram | |
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| | # 4316 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Zitat:
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| | # 4319 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| Zitat:
bei der möglichkeit nur die mod ue abzugeben verpflichtet man sich doch nur das eine file für das man abgemahnt wurde, 30 jahre nicht mehr zur verfügung zu stellen. 1. ist das doch kein problem und 2. wenn man es nicht war doch wohl noch weniger. wie gesagt, die zeit ist für uns abgemahnte, im moment haben es die abmahner auch nicht mehr so leicht ihre opfer abzukassieren. vorrausgestzt sie zahlen nicht freiwillig oder lassen durch die "guten" vergleichen. | |
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| | # 4320 | |
| Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 140
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