| | # 4263 |
| Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 14
| hallo Danke für die schnelle Antwort. Manche schreiben doch das man nur den Titel und Rechteinhaber rein schreinen sollte, ohne das German top100, nn lese ich ich soll doch alles so wie es steht schreiben. Noch ne frage wie weis man das das Ferfahren eingestellt ist und keine hausdurchsuchung erfolgt? Mach mir da echt gedanken. Danke |
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| | # 4266 | |
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| Zitat:
Wegen des einen Liedes wird sicherlich nichts kommen, außer den NuL-Briefen. Aber wenn es wegen anderer Sachen einen Grund für ne Durchsung gibt/geben könnte, dann würde ich an deiner Stelle gründlich aufräumen! | |
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| | # 4267 |
| Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 8
| Ich habe mal noch eine frage. in dem organiegramm steht das irgednwann nur noch ein gebührenprozess stattfindet. Was bedeutet das im klartext?! Ich finde es eine frechheit! Klar sind wir für unseren anschluss verantwortlich aber ich bin mir keiner schuld bewusst!!! Niemannd hat hier irgendwas geladen?! Normalerweise müsste man die ranziehen und wegen drohung packen! Ich werde morgen die ModUE abschicken und warten. Danke |
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| | # 4269 |
| Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 2
| Geschätzte Community, nach Erhalt einer Abmahnung durch N+L, mit dem Gegenstand "Evacuate The Dancefloor" und langem lesen in diesem Forum bleibt für mich noch eine Frage offen. Die von mir angeblich zum upload angebotene Datei beinhaltet 21 Titel und stellt somit einen Container dar (The Dome Summer 2009). Es ist nicht ersichtlich das ich das von N+L zu schützende Musikwerk jemals besessen oder zum upload bereit gestellt habe. Kurz gesagt, ich würde an Eides statt erklären, das ich oder ein Mitnutzer, das zu schützende Musikwerk jemals besessen, heruntergeladen oder im Internet angeboten habe. Bis zum Erhalt der Abmahnung kannte ich den zu schützenden Musiktitel nicht einmal. Meine Frage daher, kann oder sollte man eine solche Erklärung der modUE beifügen oder nicht? Dank und Grüße |
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| | # 4270 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Den Begleitbrief mit irgendwelchen Kommentaren kannst Du Dir auch sparen! Hier geht es zur mod UE! Achtung es gibt jetzt zwei! http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990 | |
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| | # 4271 | |
| Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 4
| Zitat:
Was ich jetzt nach dem lesen so herausgefunden habe ist: mod UE und eigentlich ist bei der ganzen Sache weniger häufig mehr. | |
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| | # 4274 |
| Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 8
| Ich habe noch eine frage. Ich mach grad die Ue fertig, nun steht da ja man solle es wie folgt angeben: 1 Lied: Musterlied des Künstlers "Mustermann" ohne Einwilligung Nun steht bei mir auf deren UE nur Evacuate the dancefloor ohne cascada. übernheme ich das quasi einfach so ohn künstler?! desweiteren ändere ich oben das "Firma" ab zu gegenüber den Herren Allan E. ,Yann usw usw. Müsste doch so stimmen oder?! Danke |
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| | # 4275 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Achtung es gibt jetzt zwei mod UE's, aufpassen! http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990 | |
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| | # 4277 |
| Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 7
| Hallo, ich wurde ebenfalls von Nümann und Lang angeschrieben wegen des Titels "Evacuate the dancefloor" aus dem German Top 100 Single Dateiarchiv. 450,00 Euro sind zu zahlen. Natürlich habe ich sofort einige Anwälte kontaktiert und mich über die Sachlage informiert, jedoch sagt mir jeder Anwalt etwas anderes und ich bin nun noch verwirrter als vorher. Hat jemand in diesem Zusammenhang Erfahrungen mit dem Rechtsanwalt Hechler gemacht, der hier in diesem Forum ja auch aktiv ist. Ehrlich gesagt habe ich einige Bedenken, einen Anwalt zu konsultieren, den ich via Google-Suche zu so einem heiklen Thema finde. Wer sagt mir denn, dass da alles mit rechten Dingen zugeht und diese Anwälte nicht vielleicht mit den Abmahnern zusammen arbeiten? Oder sind meine Bedenken zu konfus und weit hergeholt? Man riet mir u.a., die modUE abzugeben und den Betrag zu bezahlen, aber ich habe Angst vor weiteren Abmahnungen (diese ist bei einem Dateiarchiv namens German Top 100 ja auch nicht unbegründet). Viele Grüße von wilmaaa |
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| | # 4279 | |
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| Zitat:
Wenn du den Betrag zahlst, kannst du ja selber überlegen, wie du als Abmahnanwalt weiter verfahren würdest ... | |
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| | # 4280 |
| Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 2
| Dank für die schnellen Antworten. Ich möchte dennoch für spätere juristische Auseinandersetzungen gerüstet sein und an dieser Stelle noch einmal die technische Fragwürdigkeit einer Abmahnung diskutieren. Leider lässt sich aufgrund des verstrichenen Zeitraums von vermeintlicher Tat zu Abmahnung nicht mehr nachvollziehen ob mein Netzwerk korumpiert wurde oder die Addresszuordnung der TCom fehlerhaft ist. Ich bin jedoch der Meinung das eine torrent-datei keinen hinreichenden Beweis für eine Urheberrechtsverletzung liefern kann. Torrents sind bekanntlich Container und müssen nicht zwangsläufig vollständig sein, auf diesem Prinzip basiert ja ein Torrentnetzwerk. Das eine heruntergeladene oder angebotene Torrentdatei folglich tatsächlich das geschützte Werk enthält ist meines Erachtens ohne eine konkrete Datenanalyse nicht zu beweisen. Im Forum gibt es ja auch Fälle in denen die torrentdateien top100 oder ähnlich heißen. Ich hoffe das solchen Abmahnmachenschaften auch juristisch beizukommen ist. |
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