| | # 4043 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Also wenn man sich den Artikel genau durchliest, bleibt nur eines zu sagen; haarsträubend. Es zeigt mal wieder, dass man "dort" von den netztechnischen Feinheiten absolut keinen Plan hat, und auch aus dem KiPo-Dilemma nix gelernt hat. Statt dessen versucht man sich eher an einer modernen Teufels-Austreibung, die Nutzer sollen dem Internet abschwören. Wenn das so weiter geht, dann hat eigentlich nur noch unsere Frau Kanzlerin mit ihrer mal versprochenen Breitband-Initiative ein Problem weniger. Denn Breitband braucht dann eh keiner mehr, schon gar nicht aufm Lande. Die weißen Flecken werden dann wohl die noch einzigen abmahnfreien Zonen sein. Da gibts nur noch eines, Germany.-CityLight- | |
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| | # 4044 |
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| Im Prinzip haben sich die beiden Abmahnungen ja durch Zahlung&UE erledigt (aus welchem Monat waren die denn?). Aber für evtl. spätere folgende Abmahnungen könnte es meiner Ansicht nach nicht schaden die abgegebene UE zu widerrufen und mit einer modUE zu ersetzen. Was meinen die anderen?
__________________ Sorge dich nicht um morgen, denn der morgige Tag wird für das seine sorgen! (Die Bibel) Wegweiser Abmahnung - Grundkurs - Modifizierte Unterlassungserklärung - Wer mahnt was ab? - Spendenaktion - Organigram |
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| | # 4045 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Kleines Offtopic-Posting für die interessierten Mitleser Viele umtriebige Abmahnanwälte haben längst neue Abmahnzonen erschlossen. So spülte die Affaire "Eva 'Redselig' Schweitzer" Ende Oktober ein zwar bereits längst bekanntes, aber noch nicht sehr populäres Thema ins Netz. Eine Journalistin war von einem gewissen Herrn Gerigk (bekannt durch seine Nümann + Lang - Abmahnungen "Lernhaus, Salzburg uÄ") bequatscht worden einem rechtlich zweifelhaften Schneeballsystem beizutreten, dass zum Abmahnen von bloggern und Anderen aufgebaut wurde. Die Umtriebe betreffen nicht nur den uns bekannten Fall und hier veröffentlichten Fall "Weihnachtsmärchen.de", sondern auch die Großen der Branche. ["AFP-Geschäftsführer Andreas Krieger sagt, ausnahmslos alle von den Anwälten der Agentur verschickten Rechnungen würden "spätestens dann beglichen, wenn eine Anklageschrift zugestellt wird". Zu Prozessen ist es also noch nicht gekommen. Krieger: "Wir treffen also die Richtigen."] (Anmerkung: Die TAZ ist der Heimathafen von Frau Schweitzer. Die Darstellungen dort sind mit höchstem Zweifel zu belegen. Das Geschäftsmodell "Gerigk" gilt jedoch als weitgehend ausermittelt, siehe Udo Vetter.) Nun haben wir aber eine neue Regierung, deren "Schalast-Connection" schon vor der Wahl angekündigt hat den Abmahnmarkt zu stärken. Dies führte gestern, anläßlich der Tagung der armen raubkopierten Verleger, deren Geschäft immer schlechte läuft, weil blogger Ihre Texte klauen und ganz illegal im Netz verbreiten zu flammenden Reden von Abmahnanwälten. Selbstverständlich wetterte dort auch Obermammi Merkel gegen “überhand nehmende Gratismentalität” im Netz, wobei ich Ihre Einschränkung auf "Bedenken der Internetgemeinde" etwaige rücksicht nehmen zu wollen für das lächerlichste seit dem Einrichten des zivilrechtlichen Auskunftsbahnhofs in Köln halte. Matthias Spielkamps Einschätzung "Auf den Gesetzesentwurf kann man gespannt sein." teile ich nicht. Maximale AbmahnSchlupflöcher, durch die noch jedes Abmahnkamel durchpaßt. Und die bekannten "Öl des 21ten-Jahrhunderts"-Apologeten („Das Leistungsschutzrecht ist in seiner strategischen Bedeutung kaum zu überschätzen. Denn das Copyright ist der Copypreis der Zukunft“) werden nicht ruhen bis Deutschland flächendeckend drei Mal abgemahnt wurde. Die Arbeit hat erst begonnen. -----Doppelpost zusammengeführt am 18.11.2009 um 09:42:38----- Find ich klasse, Merkel: "überhand nehmende Gratismentalität" im Netz. Das Netzwelt.de-Forum voller illegaler und dubioser, aber vor allem vom Gesetz zur Kostenlosigkeit verpflichtete Rechtsberater, die ein nicht-abrechungsfähiges Volumen von ca. 4,38Mio€ wegen Eurem Versagen pro anno allein im "einfachen illegalen Bereich" erledigen müssen freut sich besonders über solche Worte.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 4048 | ||
| Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 42
| Da ich gerade auf diese FAQ gestoßen bin Hier, werde ich immer unsicherer, ob die Vorgehensweise so richtig ist, wie empfohlen wurde! Ich muss nochmal in Verbindung setzen. Gerade der Punkt Zitat:
Zitat:
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| | # 4049 | ||
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 auch im blog der sueddeutschen erwaehnte er, dass an der festgesetzten pauschale wohl nicht zu ruetteln sei Zitat:
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| | # 4050 |
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| An deiner Stelle würde ich telefonisch nochmal mit nem Anwalt sprechen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Und dann nochmal genau überlegen mit welcher Art der UE man sich auf was einlässt. Außerdem könnte man im äußersten Notfall ja auch die OriginalUE nachreichen, wenn NuL die modUE nicht reicht - was aber insofern unnötig erscheint, da er bisher die modUE akzeptiert hat. Und nochmal deutlich: Die UE hat nichts mit der Geldforderung zu tun!
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| | # 4051 |
| Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 119
| mitder Original-UE räumst Du nicht nur ne "Teilschuld" ein, sondern bekennst Dich als schuldig... Und bis jetzt ist mir noch kein Fall bekannt, in dem NuL die modUE nicht anerkannt hat, trotz Drohungen. Für mich ergibt sich allerdings die Frage, was für einen Anwalt Du gewählt hast. Ist bestimmt auf Erbrecht spezialisiert.
__________________ Forum gelesen - modUE per ES/RS - nichts gezahlt - keinen Kontakt zu den Abmahnern - 2. Schreiben erhalten - abwarten... Hier geht´s zur modUE |
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| | # 4052 | |
| Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 42
| Zitat:
Ich werde mich nochmal mit ihm kurz schließen, eventuell auch mit ein paar Links von FAQ, etc. Ein Hauptargument war, dass die mod.Ue nicht rechtsverbindlich sei, doch dies keinerlei zutreffe? Ich meine, theoretisch könnte man doch nach der mod.UE immernoch zahlen, man hätte nur nicht die ganze Schuld für 30 Jahre. Außerdem, wenn man keine Minderung erreichen kann, brauchen wir auch nicht die originale zu unterschreiben! | |
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| | # 4053 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.621
| Es wurde schon hunderte Mal durchgekaut, dass mit der modifizierten Unterlassungsverpflichtungserklärung, welche hier empfohlen wird, bei sachgemäßem Ausfüllen, der zu Unterlassung verpflichtete dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, genüge getan hat. "schei*langer Satz, ich weiß" Auch steht darin Zitat:
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| | # 4054 |
| Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 42
| So eben abgesprochen mit meinem Vormund. Wir werden uns nochmal mit unserem RA in Verbindung setzen &ich werde ihm das so nochmal schildern, da die originale.UE ja keinen Sinn mehr macht, wenn eine Minderung nicht absehbar ist. Zahlen könnten wir ja theoretisch immernoch nach der mod.UE oder sehe ich das falsch? |
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| | # 4055 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.621
| Zitat:
Woher willst Du/Dein RA wissen, ob der Vorwurf, so wie er erhoben wird tatsächlich stimmt?!! Und....zahlen kannst Du immer. Egal ob mit Abmahnung oder nicht. Und sei nur an der Ladenkasse, wenn Du deine legal erworbene CD bezahlst. ps. wie wärs wenn Du mal die modUE ausdruckst und Deinem RA vorlegst? | |
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| | # 4056 | |
| Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 119
| Zitat:
Die UE (ob mod. oder original) steht jedoch mit der Zahlung in keinem Zusammenhang, sondern bedient nur den Anspruch des Rechteinhabers auf Unterlassung und dieser Anspruch ist zwingend erforderlich zu bedienen, um höhere Kosten zu vermeiden (Stichwort: einstweilige Verfügung). Es ist dabei aber zu bedenken, das Du Dich mit der Original-UE zur Zahlung des geforderten Betrages verpflichtest.
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| | # 4058 |
| Registriert seit: 26.04.2009
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