Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 18.11.2009, 01:59   # 4041
bumburut
 
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Beiträge: 3
Danke,
Mir wärre es lieber nicht hier landen zu müssen.Ich hoffe ich finde hier guter rat .
Bis jetzt habe ich 1500 mäuse Raussgeschmiessen an Nü.und Anwalt.
Ich mache mir mehr sorgen um die nicht geänderte UE.die ich schon an die schlangen geschickt hab.
Bringt noch was der wiederruf und andere geänderte UE
binn so sauer:kruecken:

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.11.2009 um 01:11:24-----

Ich wünsche euch eine anghenehme Nacht.
Und schaue morgen weiter nach das gute mist Nü
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Alt 18.11.2009, 02:36   # 4042
nobby1
 
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 15
Wenn diese 3 Titel abgemahnt werden, ( Future Trance 49 )

Cascada - Evacuate The Dancefloor (auf div. Sampler) Nümann und Lang Cascada (Eshuijs, Pfeifer,

Dream Dance Alliance - Never Alone (diverse Sampler) Nümann und Lang


Shaun Baker feat. Maloy - Give! (auf div. Sampler) Nümann und Lang

wie hoch ist die chance, das gleichzeitig
Scooter -- J'adore Hardcore Schalast & Partner
geloogt wurde ?
Oder wird von NL gepetzt ??
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Alt 18.11.2009, 02:42   # 4043
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
...Kuck mal hier: "Bereits Ende September hat das OLG Hamburg entschieden, dass Rapidshare uneingeschränkt auf Unterlassung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet...
thx für den Link.
Also wenn man sich den Artikel genau durchliest, bleibt nur eines zu sagen; haarsträubend. Es zeigt mal wieder, dass man "dort" von den netztechnischen Feinheiten absolut keinen Plan hat, und auch aus dem KiPo-Dilemma nix gelernt hat. Statt dessen versucht man sich eher an einer modernen Teufels-Austreibung, die Nutzer sollen dem Internet abschwören.

Wenn das so weiter geht, dann hat eigentlich nur noch unsere Frau Kanzlerin mit ihrer mal versprochenen Breitband-Initiative ein Problem weniger. Denn Breitband braucht dann eh keiner mehr, schon gar nicht aufm Lande. Die weißen Flecken werden dann wohl die noch einzigen abmahnfreien Zonen sein.
Da gibts nur noch eines, Germany.

-CityLight-
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Alt 18.11.2009, 03:02   # 4044
Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von bumburut Beitrag anzeigen
Bringt noch was der wiederruf und andere geänderte UE
Im Prinzip haben sich die beiden Abmahnungen ja durch Zahlung&UE erledigt (aus welchem Monat waren die denn?). Aber für evtl. spätere folgende Abmahnungen könnte es meiner Ansicht nach nicht schaden die abgegebene UE zu widerrufen und mit einer modUE zu ersetzen. Was meinen die anderen?
__________________
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(Die Bibel)

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Alt 18.11.2009, 10:36   # 4045
Shual
 
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Beiträge: 6.460
Kleines Offtopic-Posting für die interessierten Mitleser

Viele umtriebige Abmahnanwälte haben längst neue Abmahnzonen erschlossen. So spülte die Affaire "Eva 'Redselig' Schweitzer" Ende Oktober ein zwar bereits längst bekanntes, aber noch nicht sehr populäres Thema ins Netz. Eine Journalistin war von einem gewissen Herrn Gerigk (bekannt durch seine Nümann + Lang - Abmahnungen "Lernhaus, Salzburg uÄ") bequatscht worden einem rechtlich zweifelhaften Schneeballsystem beizutreten, dass zum Abmahnen von bloggern und Anderen aufgebaut wurde. Die Umtriebe betreffen nicht nur den uns bekannten Fall und hier veröffentlichten Fall "Weihnachtsmärchen.de", sondern auch die Großen der Branche. ["AFP-Geschäftsführer Andreas Krieger sagt, ausnahmslos alle von den Anwälten der Agentur verschickten Rechnungen würden "spätestens dann beglichen, wenn eine Anklageschrift zugestellt wird". Zu Prozessen ist es also noch nicht gekommen. Krieger: "Wir treffen also die Richtigen."] (Anmerkung: Die TAZ ist der Heimathafen von Frau Schweitzer. Die Darstellungen dort sind mit höchstem Zweifel zu belegen. Das Geschäftsmodell "Gerigk" gilt jedoch als weitgehend ausermittelt, siehe Udo Vetter.)

Nun haben wir aber eine neue Regierung, deren "Schalast-Connection" schon vor der Wahl angekündigt hat den Abmahnmarkt zu stärken. Dies führte gestern, anläßlich der Tagung der armen raubkopierten Verleger, deren Geschäft immer schlechte läuft, weil blogger Ihre Texte klauen und ganz illegal im Netz verbreiten zu flammenden Reden von Abmahnanwälten. Selbstverständlich wetterte dort auch Obermammi Merkel gegen “überhand nehmende Gratismentalität” im Netz, wobei ich Ihre Einschränkung auf "Bedenken der Internetgemeinde" etwaige rücksicht nehmen zu wollen für das lächerlichste seit dem Einrichten des zivilrechtlichen Auskunftsbahnhofs in Köln halte. Matthias Spielkamps Einschätzung "Auf den Gesetzesentwurf kann man gespannt sein." teile ich nicht. Maximale AbmahnSchlupflöcher, durch die noch jedes Abmahnkamel durchpaßt.

Und die bekannten "Öl des 21ten-Jahrhunderts"-Apologeten („Das Leistungsschutzrecht ist in seiner strategischen Bedeutung kaum zu überschätzen. Denn das Copyright ist der Copypreis der Zukunft“) werden nicht ruhen bis Deutschland flächendeckend drei Mal abgemahnt wurde.

Die Arbeit hat erst begonnen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.11.2009 um 09:42:38-----

Find ich klasse, Merkel: "überhand nehmende Gratismentalität" im Netz.

Das Netzwelt.de-Forum voller illegaler und dubioser, aber vor allem vom Gesetz zur Kostenlosigkeit verpflichtete Rechtsberater, die ein nicht-abrechungsfähiges Volumen von ca. 4,38Mio€ wegen Eurem Versagen pro anno allein im "einfachen illegalen Bereich" erledigen müssen freut sich besonders über solche Worte.
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Alt 18.11.2009, 12:24   # 4046
jolles_
 
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Ja,
ich erzählte dem Anwalt auch dies, was ich hier gelesen habe, dass man die mod.UE schicken soll &nicht die von NuL, doch er verwies darauf, dass in dem Schreiben deutlich steht, dass eine Abänderung der UE sie ungültig mache &da er eine Minderung vereinbaren will, sollte man sich darauf einlassen.
Ich halte ehrlich gesagt auch nicht viel davon!!
Nur da ich nicht am längeren Hebel sitze (17) habe ich nicht diese Entscheidung zu treffen!
Aber es ist noch nichts unterschrieben!
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Alt 18.11.2009, 13:03   # 4047
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von jolles_ Beitrag anzeigen
Ja,
ich erzählte dem Anwalt auch dies, was ich hier gelesen habe, dass man die mod.UE schicken soll &nicht die von NuL, doch er verwies darauf, dass in dem Schreiben deutlich steht, dass eine Abänderung der UE sie ungültig mache &da er eine Minderung vereinbaren will, sollte man sich darauf einlassen.
Ich halte ehrlich gesagt auch nicht viel davon!!
Nur da ich nicht am längeren Hebel sitze (17) habe ich nicht diese Entscheidung zu treffen!
Aber es ist noch nichts unterschrieben!
Was hast Du denn für ein Anwalt?

Ist der evtl. Speichellecker für die Süsswarenschleimindustrie?

Schwachsinn ³ !!
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Alt 18.11.2009, 13:27   # 4048
jolles_
 
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Da ich gerade auf diese FAQ gestoßen bin Hier, werde ich immer unsicherer, ob die Vorgehensweise so richtig ist, wie empfohlen wurde! Ich muss nochmal in Verbindung setzen. Gerade der Punkt
Zitat:
Wenn ich zahle, habe ich dadurch ein ruhiges Gewissen?
Du hast nicht wirklich ein schlechtes Gewissen?
Wenn Du Dich schlecht fühlst, weil Du Sachen aus dem Netz klaust,
solltest Du das lieber lassen.
Bei einer Zahlung/Schuldeingeständnis sollte Dir immer klar sein,
dass Du einen gerichtlich verwertbaren Beweis/Aussage abgibst,
30 Jahre gültig, in dem du Dich zum illegalen Uploader erklärst.
Diese Erklärung gibst Du nicht bei einer Christlichen Wohlfahrtsstiftung ab,
sondern diesen höchst unseriösen Anwälten...
Danach würde ich meinen Anschluss kündigen
und mich für 30 Jahre aus dem Netz fernhalten...
desweiteren eine frage zu diesem punkt:

Zitat:
Es gibt Urteile gegen Filesharer. Soll ich lieber bezahlen?
Ja es stimmt, es gibt eine Handvoll Urteile.
Aber meistens gegen Personen die eine Teilschuld
eingeräumt haben.
Gegen Personen die gesagt haben:
"Ich war es nicht, ich bin Unschuldig!"
noch nie!
Würde ich mit der originalen UE eine "Teilschuld" einräumen?
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Alt 18.11.2009, 13:28   # 4049
3111
 
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Zitat:
Zitat von jolles_ Beitrag anzeigen
Schreiben deutlich steht, dass eine Abänderung der UE sie ungültig mache &da er eine Minderung vereinbaren will, sollte man sich darauf einlassen.
!
Ra nümann hat hier im forum erwaehnt, dass nur in haertefaellen eine minderung moeglich ist.

Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

auch im blog der sueddeutschen erwaehnte er, dass an der festgesetzten pauschale wohl nicht zu ruetteln sei


Zitat:
Zitat: RA NÜMANN

Unter diesen Umständen bin ich nicht bereit, die ohnehin schon im untersten Bereich der Gebührenrahmen des RVG kalkulierten Anwaltshonorare noch weiter in Frage zu stellen

Trotzdem beziehen wir dafür die gleichen Prügel, die geltend gemachten Beträge seien zu hoch, mit Vorschlägen zwischen 0 und 100 € pro Abmahnung (für alles). Auf diesem Niveau wären wir schnell wirtschaftlich ruiniert!
quelle: jetzt.de
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Alt 18.11.2009, 13:35   # 4050
Kinderriegel
 
Benutzerbild von Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von jolles_ Beitrag anzeigen
Aber es ist noch nichts unterschrieben!
An deiner Stelle würde ich telefonisch nochmal mit nem Anwalt sprechen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Und dann nochmal genau überlegen mit welcher Art der UE man sich auf was einlässt. Außerdem könnte man im äußersten Notfall ja auch die OriginalUE nachreichen, wenn NuL die modUE nicht reicht - was aber insofern unnötig erscheint, da er bisher die modUE akzeptiert hat.

Und nochmal deutlich: Die UE hat nichts mit der Geldforderung zu tun!
__________________
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(Die Bibel)

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Alt 18.11.2009, 13:40   # 4051
rowi06
 
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Zitat:
Zitat von jolles_ Beitrag anzeigen

Würde ich mit der originalen UE eine "Teilschuld" einräumen?
mitder Original-UE räumst Du nicht nur ne "Teilschuld" ein, sondern bekennst Dich als schuldig...
Und bis jetzt ist mir noch kein Fall bekannt, in dem NuL die modUE nicht anerkannt hat, trotz Drohungen.

Für mich ergibt sich allerdings die Frage, was für einen Anwalt Du gewählt hast. Ist bestimmt auf Erbrecht spezialisiert.
__________________
Forum gelesen - modUE per ES/RS - nichts gezahlt - keinen Kontakt zu den Abmahnern - 2. Schreiben erhalten - abwarten...
Hier geht´s zur modUE
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Alt 18.11.2009, 13:47   # 4052
jolles_
 
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 42
Zitat:
Zitat von rowi06 Beitrag anzeigen
Für mich ergibt sich allerdings die Frage, was für einen Anwalt Du gewählt hast. Ist bestimmt auf Erbrecht spezialisiert.
Ein ganz normaler RA.
Ich werde mich nochmal mit ihm kurz schließen, eventuell auch mit ein paar Links von FAQ, etc.

Ein Hauptargument war, dass die mod.Ue nicht rechtsverbindlich sei, doch dies keinerlei zutreffe?
Ich meine, theoretisch könnte man doch nach der mod.UE immernoch zahlen, man hätte nur nicht die ganze Schuld für 30 Jahre.
Außerdem, wenn man keine Minderung erreichen kann, brauchen wir auch nicht die originale zu unterschreiben!
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Alt 18.11.2009, 13:50   # 4053
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Kinderriegel Beitrag anzeigen
wenn NuL die modUE nicht reicht
Es wurde schon hunderte Mal durchgekaut, dass mit der modifizierten Unterlassungsverpflichtungserklärung, welche hier empfohlen wird, bei sachgemäßem Ausfüllen, der zu Unterlassung verpflichtete dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, genüge getan hat.
"schei*langer Satz, ich weiß"

Auch steht darin
Zitat:
.....gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma
Warum also sollte sie nicht anerkannt werden? (auch wenn es manche Abmahnkanzleien ständig in ihre Abmahnschreiben erwähnen)
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Alt 18.11.2009, 14:04   # 4054
jolles_
 
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So eben abgesprochen mit meinem Vormund.
Wir werden uns nochmal mit unserem RA in Verbindung setzen &ich werde ihm das so nochmal schildern, da die originale.UE ja keinen Sinn mehr macht, wenn eine Minderung nicht absehbar ist.
Zahlen könnten wir ja theoretisch immernoch nach der mod.UE oder sehe ich das falsch?
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Alt 18.11.2009, 14:11   # 4055
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von jolles_ Beitrag anzeigen
da die originale.UE ja keinen Sinn mehr macht, wenn eine Minderung nicht absehbar ist.
Zahlen könnten wir ja theoretisch immernoch nach der mod.UE oder sehe ich das falsch?
Die Originale hat schon einen Sinn. Nämlich den, auf alle Fälle zu zahlen, weil man mit Sicherheit das getan hat was einem vorgehalten wird, und das da auch noch unterschreibt.

Woher willst Du/Dein RA wissen, ob der Vorwurf, so wie er erhoben wird tatsächlich stimmt?!!

Und....zahlen kannst Du immer. Egal ob mit Abmahnung oder nicht. Und sei nur an der Ladenkasse, wenn Du deine legal erworbene CD bezahlst.

ps. wie wärs wenn Du mal die modUE ausdruckst und Deinem RA vorlegst?
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Alt 18.11.2009, 14:14   # 4056
rowi06
 
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Zitat:
Zitat von jolles_ Beitrag anzeigen
So eben abgesprochen mit meinem Vormund.
Wir werden uns nochmal mit unserem RA in Verbindung setzen &ich werde ihm das so nochmal schildern, da die originale.UE ja keinen Sinn mehr macht, wenn eine Minderung nicht absehbar ist.
Zahlen könnten wir ja theoretisch immernoch nach der mod.UE oder sehe ich das falsch?
Sicher kannst Du nach der modUE auch noch zahlen, aber das käme ebenso einem Schuldanerkenntnis gleich. Denn wieso sollte ich für etwas zahlen, was ich nicht begangen habe?
Die UE (ob mod. oder original) steht jedoch mit der Zahlung in keinem Zusammenhang, sondern bedient nur den Anspruch des Rechteinhabers auf Unterlassung und dieser Anspruch ist zwingend erforderlich zu bedienen, um höhere Kosten zu vermeiden (Stichwort: einstweilige Verfügung). Es ist dabei aber zu bedenken, das Du Dich mit der Original-UE zur Zahlung des geforderten Betrages verpflichtest.
__________________
Forum gelesen - modUE per ES/RS - nichts gezahlt - keinen Kontakt zu den Abmahnern - 2. Schreiben erhalten - abwarten...
Hier geht´s zur modUE
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Alt 18.11.2009, 14:30   # 4057
jolles_
 
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 42
Okay,
dann ist für mich persönlich klar, dass die eine mod.UE bekommen!
Zur Interesse, habe gelesen, dass es locker Abgemahnte aus Januar gibt, wie ist deren Stand der Dinge?
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Alt 18.11.2009, 14:39   # 4058
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Die schöne neue (Abmahn-)Welt spricht …

Stellungnahme zum Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Weber und der Diskussion im Netz:

Rechtsanwalt Volker Küpperbusch


Initiative Abmahnwahn-Dreipage Blog Archiv Die schöne neue (Abmahn-)Welt spricht …
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Alt 18.11.2009, 15:21   # 4059
soeindreck
 
Registriert seit: 31.10.2009
Beiträge: 3
Demnächst darf man von seinen Kindern kein Bild mehr an die Wand hängen weil sie könnten ja ...........
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Alt 18.11.2009, 15:27   # 4060
Kinderriegel
 
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Beiträge: 516
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
Die schöne neue (Abmahn-)Welt spricht …

Stellungnahme zum Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Weber und der Diskussion im Netz:
Vielen Dnak für den Link! Achja - sowas lässt einen doch immer gelassener werden - auch wenn es in 3 Jahren zur Klage kommen sollte ...
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