Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 22.09.2009, 16:09   # 21
Marshall
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
Langsam wirds witzig!!!!!

Also ich hatte meine erste Abmahnung Mitte Mai bekommen mit Frist 27. Mai. Wie immer erwähnt, hatte ich überhaubt nicht reagiert ==> keine modUE, keine Zahlung, kein Kontakt, einfach gar nichts.

Nun flattert gestern auch bei mir der 2. Bettelbrief ein mit Frist 28.09. (gehts noch, so kurz?) Mit Hinweis, daß ich deren UE nicht abgegeben habe und nicht gezahlt. Im Text steht: "... dass Ihnen die Ernstahftigkeit unseres Abmahnschreibens entgangen ist, soll Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit gegeben werden, die unserer Mandantschaft zustehenden Ansprüche auf außergerichtlichem Wege zu erfüllen...". Ach übrigens ist deren UE nochmal dran gehängt worden.

Also ich muß schon sagen, daß mir die die Ernsthaftigkeit Ihrer Abmahnwelle nicht entgangen ist !!! Anscheinend ist es hierbei völlig egal, ob man mit einer modUE oder überhaubt nicht reagiert hat! Es kommt prompt der 2. Bettelbrief mit der Bitte, sich an der Erhöhung Ihres Kontostandes zu beteiligen. Wie steht in dem Schreiben: ...Kontovollmacht liegt vor... Heißt das, ich zahle auf irgendein Konto ein und NuL(L) hat die Berechtigung, daß Geld dann auch von dem besagten Konto abzuholen??? Ach und wie so oft, hat mir Herr Weber zwar geschrieben, aber jegliche Korrespondenz habe ich über Karlsruhe zu führen. Heißt das, Herr Weber hat in F. a. M. die Druck- und Kuvertmaschinen stehen.

Frage an @princess:
Soll ich mein Schreiben mal einscannen und Dir per PN schicken? Du hast doch bestimmt die Möglichkeit, meinen Inhalt mit einem anderen Schreiben zu vergleichen, wo jemand die modUE abgegeben hat und einen 2. Bettelbrief erhalten hat. Für mich wäre es interessant zu sehen, ob es hierbei Unterschiede zwischen den Schreiben gibt.
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Alt 22.09.2009, 16:39   # 22
TheDragon
 
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Beiträge: 59
sorry watt_ihr_volt,
kann sein das ich mich falsch ausgedrückt habe, war schon späht *g*

sicher weiß ich noch das ich die modUE abgegeben hab aber so wie du das sagst:

Zitat:
...Evtl. arbeiten dort die einzelnen Stellen nicht effektik kooperativ genug zusammen...
heisst das etwa mann muss bei jedem bettelbrief nochmal eine abschicken nur weil die nicht kooperativ zueinander sind?
glaub ich weniger! und wenn die nicht kooparativ miteinander arbeiten können dann ist das doch gut für uns, oder nicht?

(oder war es wieder mal eines dieser ironien *g*)

aber im ernst wenn man sich mit wortgewantheit nicht so gut auskennt, wie ich zB., kann man den brief, wie in meinem letzten beitrag geschrieben, falsch verstehen und falsch wieder geben Sorry nomma dafür

natürlich ist die modUE strafbewehrt, und gehört zu Jederman(n) Pflicht diese modUE auszufüllen! (Wie ulrich immer zu sagen pflegt)

aber ich bleibe dabei und Ignoriere diesen brief
__________________
Zitat:
Auf je Tausend, die an den Blättern des Bösen zupfen, kommt einer, der an der Wurzel hackt. - Henry David Thoreau
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Alt 22.09.2009, 19:17   # 23
princess15114
Moderation
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Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
Frage an @princess:
Soll ich mein Schreiben mal einscannen und Dir per PN schicken?
Nein Danke, brauche ich nicht.
Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
Also ich hatte meine erste Abmahnung Mitte Mai bekommen mit Frist 27. Mai. Wie immer erwähnt, hatte ich überhaubt nicht reagiert ==> keine modUE, keine Zahlung, kein Kontakt, einfach gar nichts.
Du scheinst dir der Ernsthaftigkeit der Lage tatsächlich nicht im Klaren zu sein.

Lies dir bitte am Anfang dieses Thread noch einmal den Beitrag II Ablauf und dort insbes. den Punkt 5 durch.

PS. Zahlen/Nichtzahlen und das Versenden der mod. UE, sind zwei getrennte Paar Schuhe.
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Alt 22.09.2009, 19:35   # 24
Marshall
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
Worin besteht denn nun der Unterschied in dem Zweiten Bettelbrief, den jeman erhält nach Abgabe der modUE und dem Zweiten Bettelbreif in meinem Fall?
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Alt 22.09.2009, 19:43   # 25
princess15114
Moderation
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Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
Worin besteht denn nun der Unterschied in dem Zweiten Bettelbrief, den jeman erhält nach Abgabe der modUE und dem Zweiten Bettelbreif in meinem Fall?
Im zweiten Brief nach Abgabe der mod. UE will man "nur noch" Geld und bei dir auch noch eine Unterlassungsverpflichtung.
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Alt 22.09.2009, 19:44   # 26
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
Worin besteht denn nun der Unterschied in dem Zweiten Bettelbrief, den jeman erhält nach Abgabe der modUE und dem Zweiten Bettelbreif in meinem Fall?
Beides sind Erinnerungsschreiben. Auch in Deinem Fall hast Du nochmal Glück gehabt. Trotzdem empfehle ich Dir dringenst die Abgabe unserer mod UE.

http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...e=2._Schreiben
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Alt 22.09.2009, 19:54   # 27
BAD69
 
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so, habe heute den Rückschein wieder bekommen.
Habe mir nochmal den Namen von der Poatseite kopiert und gedruckt, da
steht er ja in Großbußbuchstaben --
nun mal weiter abwarten
dass die 2. Briefe lange auf sich warten lassen ist ja verständlich, denn
WER bearbeitet denn bei NüLa die ganzen Briefe---
glaube nicht, dass die extra Leute eingestellt haben...
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Alt 22.09.2009, 20:25   # 28
Holliwald
 
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Beiträge: 28
Ist denn in dem zweiten Brief der Betrag gestiegen? Das ging aus dem Text leider nicht hervor.
Bin jetzt auch über die Frist hinaus und harre der Dinge die da kommen mögen.
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Alt 22.09.2009, 23:41   # 29
lexx
 
Benutzerbild von lexx
 
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Beiträge: 415
Zitat:
Zitat von Holliwald Beitrag anzeigen
Ist denn in dem zweiten Brief der Betrag gestiegen? Das ging aus dem Text leider nicht hervor.
Bin jetzt auch über die Frist hinaus und harre der Dinge die da kommen mögen.
Da wirst du sicher noch ne Weile warten müssen.
Meine Abmahnung war Mitte Juli, modUE übern Anwalt abgeschickt und bis Heute keine Antwort erhalten.
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Alt 23.09.2009, 00:25   # 30
der Verzweifelte
 
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Ort: Erlangen
Beiträge: 29
Lieber Moderator, stufe das Folgende bitte nicht als „OFF Topic“ ein. Es hilft zwar niemandem weiter, sich gegen bereits bestehende Abmahnungen zu wehren, es kann aber zukünftige Abmahnungen vermeiden und das ist doch noch viel wichtiger und hilfreicher.

Ein Fazit
Die große Lehre für uns alle Betroffene sollte sein, dass wir uns darüber im Klaren sein müssen, einen Fehler gemacht zu haben. Der Fehler war, dass wir im Internet unsere Identität Preis gegeben haben, indem wir unsere IP veröffentlicht haben. Mit relativ einfachen Mitteln ist es jedem Affen möglich geworden, uns mit Abmahnungen die Existenz zu ruinieren. Der einzige Weg aus diesem Dilemma heraus zu kommen ist es, Mittel und Wege zu finden, unsere Anonymität im Internet und beim Filesharing wiederherzustellen und dabei so wenig wie möglich Traffic einzubüßen. Der beste Schutz vor der nächsten Abmahnung ist nicht die Unterlassungserklärung, sondern das Verhindern der Verfolgbarkeit, durch das unsichtbar machen der IP. Der für mich beste Weg zu diesem Ziel scheint das so genannte „I2P-Netz“ zu sein.
Wie stellt denn I2P eigentlich Anonymität her?
I2P gewährleistet Senderanonymität, Empfängeranonymität, Unverkettbarkeit der Kommunikation, sowie Neutralität der ausgetauschten Daten.
• Senderanonymität: Der Sender einer Nachricht ist gegenüber dem Empfänger, sowie Dritten (z.B. Provider) anonym.
• Empfängeranonymität: Der Empfänger einer Nachricht ist gegenüber dem Sender, sowie Dritten (z.B. Provider) anonym.
• Unverkettbarkeit der Kommunikation: Gegenüber Dritten (z.B. Provider) ist nicht ersichtlich das ein Sender X und Empfänger Y miteinander kommunizieren.
• Neutralität der Nachrichten: Außer Sender und Empfänger kennt niemand den eigentlichen Inhalt einer Nachricht (Ende-zu-Ende Verschlüsslung).
Gern würde ich hier einen Link zum deutschen Handbuch setzen, aber ich weis nicht, ob die Forenregeln das zu lassen. I2P ist noch in den Kinderschuhen, aber das waren alle anderen Anwendungen auch mal. Filesharing wird erst stark, wenn die Gruppe groß genug wird und ich denke I2P hat eine Zukunft.
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Alt 23.09.2009, 01:27   # 31
TheDragon
 
Registriert seit: 28.06.2009
Beiträge: 59
nein der betrag ist nicht gestiegen bei mir
sie wollen das ich die 450 €nen bleche für diese eine MP3, von einem sampler mit insgesammt 44 titeln, und das ich die originale UE zurrück schicke, was sie mir geschickt hatten, bei der abmahnung, zum zurrück schicken (falls die wirklich nicht kooperativ zusammen arbeiten, hat der eine oder der andere noch nicht mitbekommen das ich schon eine modUE geschickt habe!)

und laut dem schreiben wäre das mit Uptunes dann von der welt geschafft... nur... was ist mit den anderen titeln? da sind glaub ich noch mind. 2 oder 4 weitere enthalten von ihren mandaten!

die wollen das ich den einen titel zahl und dann schmieren die mir die nächste abmahnung an die backe zum nochmaligen zahlen... nur mit nem anderen titel, interpret und mandatschaft.

ich finde das einfach eine fiese abzocke und lasse mich darauf nicht ein!
wenn es nur 100 - 150 € gewesen wäre hätte ich eventuell die modUE geschickt und gezahlt, wenn es wirklich nur um die anwaltsarbeit wäre wegen nur diesem einem lied (wo ich bei nem kumpel mal hörte und musste ihn gleich fragen wo er das WC im haus versteckt hatte, weil sich der track einfach zum kotzen anhört! *meine meinung zu dem titel*)!

und wenn ich wirklich zahlen muss... dann nur 1x! das sind dann die gerichtskosten falls es soweit kommen sollte und ich verlieren würde!

MfG dat Mich
__________________
Zitat:
Auf je Tausend, die an den Blättern des Bösen zupfen, kommt einer, der an der Wurzel hackt. - Henry David Thoreau
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Alt 23.09.2009, 03:34   # 32
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
Zitat:
Zitat von der Verzweifelte Beitrag anzeigen
Lieber Moderator, stufe das Folgende bitte nicht als „OFF Topic“ ein. Es hilft zwar niemandem weiter, sich gegen bereits bestehende Abmahnungen zu wehren, es kann aber zukünftige Abmahnungen vermeiden und das ist doch noch viel wichtiger und hilfreicher.

Ein Fazit
Der einzige Weg aus diesem Dilemma heraus zu kommen ist es, Mittel und Wege zu finden, unsere Anonymität im Internet und beim Filesharing wiederherzustellen und dabei so wenig wie möglich Traffic einzubüßen. Der beste Schutz vor der nächsten Abmahnung ist nicht die Unterlassungserklärung, sondern das Verhindern der Verfolgbarkeit, durch das unsichtbar machen der IP. .
gut gebrüllt Löwe.

Nur ist schwer zu verstehen was Du mit diesem Post vermitteln möchtest.

Etwa das. " hey Leute....um künftigen Abmahnungen wg. illegalem Filesharing aus dem Weg zu gehen, müsst ihr I2Phex nutzen!?

Deine neuen - alten Erkenntnisse helfen hier keinem.
Zum einen weil sie für alle zu spät kommen, [sonst wären sie ja nicht hier] zum anderen, weil alle dem illegalen Filesharing abgeschworen haben [bis auf Hardlinerausnahmen]
Weiter bringt der Post auch denen, die noch nicht abgemahnt wurden nichts, weil.... sie nicht abgemahnt wurden, nicht nach Hilfe suchen, nicht in diesem Thread gelandet sind und ihn somit nicht lesen.

ps. wirst Du jetzt deinen Esel oder torrentclient gegen I2Phex auswechseln und eifrig weiter gegen das UrhG verstoßen?
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Alt 23.09.2009, 04:23   # 33
boeser
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
gut gebrüllt Löwe.

Nur ist schwer zu verstehen was Du mit diesem Post vermitteln möchtest.

Etwa das. " hey Leute....um künftigen Abmahnungen wg. illegalem Filesharing aus dem Weg zu gehen, müsst ihr I2Phex nutzen!?

Deine neuen - alten Erkenntnisse helfen hier keinem.
Zum einen weil sie für alle zu spät kommen, [sonst wären sie ja nicht hier] zum anderen, weil alle dem illegalen Filesharing abgeschworen haben [bis auf Hardlinerausnahmen]
Weiter bringt der Post auch denen, die noch nicht abgemahnt wurden nichts, weil.... sie nicht abgemahnt wurden, nicht nach Hilfe suchen, nicht in diesem Thread gelandet sind und ihn somit nicht lesen.

ps. wirst Du jetzt deinen Esel oder torrentclient gegen I2Phex auswechseln und eifrig weiter gegen das UrhG verstoßen?
Ich hätte es nicht besser formulieren können.

Tips zum Filesharing sind hier deplaziert.
Viele hier im Forum werden wohl eine berechtigte Abmahnung erhalten haben und betrachten den Ärger den sie nun haben als Schuß vor dem Bug und lassen die Finger von P2P.
Es gibt auch unberechtigt Abgemahnte, die entweder durch ein geknacktes WLAN oder durch einen filesharenden Mitbewohner in Schwierigkeiten geraten sind. Auch diese Spezies der Forummitglieder wird kein ernsthaftes Interesse an einen Lehrgang zum Urheberrechtsverstoß haben.

Eine echte Alternative zum Filesharing ist Freeware und Open-Source, zumindest in der Sparte Software.
Bei Musik empfehle ich den Radiotracker zum Mitschneiden von Internetradio oder den Kauf einer Blockflöte zum Selbstmusizieren.
Für die XXX-Fraktion ist die Suche nach einem Sexpartner im RL empfehlenswert.
Die Filmfreaks sollten mit offenen Augen durch die echte Welt gehen, nichts ist so spannend wie das richtige Leben.
Spielkindern sei die Suche nach "abandonware" bei Google empfohlen, es gibt mittlerweile viele ältere Spiele die legal von den Herstellern für lau angeboten werden.
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Alt 23.09.2009, 07:42   # 34
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von der Verzweifelte Beitrag anzeigen
...
Der Beitrag wäre entweder hier Tiefgründige psychologische Gedanken Abgemahnter oder hier Abmahnwahn 2.0 - allumfassend besser aufgehoben.

Wobei ich den Fokus dann auf anonymes Surfen und nicht auf anonymes Filesharing legen würde.
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Alt 23.09.2009, 08:42   # 35
Grilli
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 29
Zitat:
Zitat von boeser Beitrag anzeigen
Ich hätte es nicht besser formulieren können.

Tips zum Filesharing sind hier deplaziert.
Viele hier im Forum werden wohl eine berechtigte Abmahnung erhalten haben und betrachten den Ärger den sie nun haben als Schuß vor dem Bug und lassen die Finger von P2P.
Es gibt auch unberechtigt Abgemahnte, die entweder durch ein geknacktes WLAN oder durch einen filesharenden Mitbewohner in Schwierigkeiten geraten sind.
Genau! :mw:
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Alt 23.09.2009, 10:15   # 36
ms1973
 
Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 35
Also ich weis, was auch zukünftigen Abgemahnten helfen kann.
--- Den Provider Kündigen. Ich werde bei der Magendafarbenen kündigen.
Ich werde den auch mitteilen warum... Das sie als großer Provider da verklagt werden weil einfach und viele Nutzer ist ja verständlich. Das die Provider sich aber nicht wehren.... Ist nicht verständlich.
Sie könnten ja z.B. die Personen Informieren, die potentiel abgemahnt wurden.
Dann hätten es die Abmahner ein bisschen schwerer.

Und genau das werde ich denen schreiben in einer Mail an die Vorstände. Und damit die davon auch wind bekommen, werden diese die mail 100 mal bekommen.
Das oder so ähnlich kann man nur allen Abgemahnten empfehlen.
Nur wenn es auch an das Geld der Provider geht, werden die tätig.
Wenn die Magendafarbenen mitbekommen, das daraufhin Tausende Ihren Internetanschluss kündigen, sind die auch bereit für eine Veränderung.
Nur das hilft.
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Alt 23.09.2009, 11:22   # 37
Marshall
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
Zitat:
Zitat von TheDragon Beitrag anzeigen
nein der betrag ist nicht gestiegen bei mir
sie wollen das ich die 450 €nen bleche für diese eine MP3, von einem sampler mit insgesammt 44 titeln, und das ich die originale UE zurrück schicke, was sie mir geschickt hatten, bei der abmahnung, zum zurrück schicken (falls die wirklich nicht kooperativ zusammen arbeiten, hat der eine oder der andere noch nicht mitbekommen das ich schon eine modUE geschickt habe!)
Du hattest also die modUE geschickt gehabt. Aber in dem 2. Bettelbrief lag erneut die originale UE dabei. Wurde in dem Schreiben auf Deine modUE eingegangen? Wurde diese akzeptiert oder abgelehnt? Oder wurde in dem 2. Bettelbrief erneut darauf hingewiesen, die original UE abzugeben?

Die Frage ist doch, ob NuL(L) überhaubt auf die modUE reagiert? Oder ob sie juristische Formulierungen in ihrem Brief haben, welche die modUE automatisch ablehnt und damit die Abgabe der modUE unwirksam macht.
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Alt 23.09.2009, 11:38   # 38
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
...Oder ob sie juristische Formulierungen in ihrem Brief haben, welche die modUE automatisch ablehnt und damit die Abgabe der modUE unwirksam macht.
Das ist nicht möglich:

Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Ob die mod. UE ihre (wohltuende) Wirkung entfaltet, entscheidet eben gerade nicht die Gegenseite:

"...Die primäre Wirkung, d.h. die Ausräumung der Wiederholungsgefahr tritt auch dann ein, wenn eine (zulässig) veränderte Unterlassungserklärung durch den Abmahner NICHT angenommen wird. Allerdings kommt dann kein Unterlassungsvertrag zustande, so dass der Abmahner keinen Anspruch auf die Vertragsstrafe hat.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann allerdings auch durch eine einseitige, vom Gegner nicht angenommene strafbewehrte Unterlassungs-verpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Voraussetzung dafür ist, daß die Erklärung sich als Ausdruck eines ernsthaften Unterlassungswillens darstellt, wozu namentlich gehört, daß die versprochene Sanktion geeignet erscheint, den Versprechenden ernsthaft von Wiederholungen der Verletzungshandlung abzuhalten. Ob dies der Fall ist, muß in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe geprüft werden. Trifft es zu, so ist die Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung entfallen..."


Quelle

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Alt 23.09.2009, 11:41   # 39
Der Dorftrottel
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 8
Ich wurde von -von kenne- und von -nümann+lang- abgemahnt.

am 09.09.09 sind beide modUE per einschreiben mit rückschein raus gegangen.

nun mein problem:
rückschein von -von kenne- kam direkt zurück, aber auf den von nümann + lang warte ich immer noch.

soll ich den ganzen kram nochmal schicken?
oder kann man anhand der scanner nr. vom einlieferungsbeleg der post den verlauf nachvollziehen?
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Alt 23.09.2009, 12:08   # 40
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Der Dorftrottel Beitrag anzeigen
soll ich den ganzen kram nochmal schicken?
Nun mal keine Hektik!

Wenn Du in 10 Tagen den RS immer noch nicht hast, kannst Du deswegen bei der Post ja nachfragen...
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