Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 13.11.2009, 14:47   # 3561
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
Nimm mich mit ins Boot! Genau das könnte ich jetzt gebrauchen, nach allem was ich in den letzten 3 Wochen durchgemacht habe. Wenn Du das durchkriegst, gebe ich hier Dir zu Ehren ein Dorffest!!!

Und DU bist der Ehrengast!!!
Ich bekomme jetzt gar nichts hin.

Ich denke weiter.

Ich habe diesen Nümann immer in Ruhe gelassen. Das hat er jetzt davon.

Der Dr. Eikmeier sei mein Zeuge, dass ich noch überlegte mit diesem Mann zu telefonieren um einen Rechtsstreit einvernehmlich zu regeln. Ich habe sogar Fälle an Dr. Eikmeier abgegeben damit er einvernehmlich die Sache regelt.

Der RA Nümann will das nicht.
Ich bin deartig enttäuscht von dieser Figur.
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Alt 13.11.2009, 15:01   # 3562
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
Reaktion auf den Artikel von Rechtsanwalt Volker Küpperbusch, mit dem Thema: „Schöne neue (Abmahn-)Welt“

Initiative Abmahnwahn-Dreipage Blog Archiv ?Schöne neue (Abmahn-)Welt?

von rechtsanwalt Christian Weber der kanzlei nuemann und lang

Initiative Abmahnwahn-Dreipage


" Die Aufklärung der urheberrechtlichen Rechtslage bis ins Detail ist in unseren Abmahnschreiben deshalb bisher nicht vorgesehen, da diese offensichtlich selbst für so manchen Fachanwalt nur schwer verständlich ist und daher von Privatpersonen erst recht nicht verstanden würde. Die Darstellung der komplizierten Rechtslage würde also nicht zur Transparenz, sondern vielmehr zur Verwirrung beitragen. Wenn ein von uns angeschriebener Rechtsverletzer den Einwand der möglicherweise nicht bestehenden Rechteinhaberschaft erhebt, machen wir hierzu selbstverständlich entsprechende nähere Ausführungen."

Christian Weber
Rechtsanwalt





Aha, verstehe ich das jetzt richtig?

Ra. Weber schreibt, das N+L das Recht haben doppelt abzumahnen, aber die Legitimation dafür nicht offenlegen will,
W E I L Wir zu doof sind um diese zu verstehen!!!???


Wenn er sich da mal nicht irrt.....
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Alt 13.11.2009, 15:55   # 3563
randy
 
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Lest doch mal diesen Artikel hier.

Initiative Abmahnwahn-Dreipage Blog Archiv ?Schöne neue (Abmahn-)Welt?


darin steht, das dieser D.Vogt keine Rechte, an eine "Schöne neue Welt" mehr besitzt und diese an die Gema abgetreten hat. Das bedeutet Nümann + Lang mahnen ab, für etwas, was sie gar nicht dürfen. Ist das nicht schon Betrug was Nümann da abzieht?

Man sollte ihn mal der Anwaltskammer melden.
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Alt 13.11.2009, 16:12   # 3564
Harakiri
 
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ich glaube das thema abmahnen hat sich bald erledigt mit aktuellen mitteln..

IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung

IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung - Golem.de

ein Provider wird NIEMALS eine eidenesstattliche erklärung abgeben, da haben die viel zu viel angst vor fehlern - wer vertraut schon einem log file
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Alt 13.11.2009, 16:14   # 3565
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von randy Beitrag anzeigen
darin steht, das dieser D.Vogt keine Rechte, an eine "Schöne neue Welt" mehr besitzt und diese an die Gema abgetreten hat. Das bedeutet Nümann + Lang mahnen ab, für etwas, was sie gar nicht dürfen. Ist das nicht schon Betrug was Nümann da abzieht?

Man sollte ihn mal der Anwaltskammer melden.
Zitat:
Was die Miturheberschaft betrifft, teilen wir mit, dass unsere Mandanten jeweils berechtigt sind, die Rechte
der übrigen Miturheber im eigenen Namen geltend zu machen.
DAS und nicht mehr wollte Hr. Weber in Bezug zu D.Vogt sagen.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Christian Weber:
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Alt 13.11.2009, 16:20   # 3566
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von Harakiri Beitrag anzeigen
ich glaube das thema abmahnen hat sich bald erledigt mit aktuellen mitteln..

IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung

IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung - Golem.de

ein Provider wird NIEMALS eine eidenesstattliche erklärung abgeben, da haben die viel zu viel angst vor fehlern - wer vertraut schon einem log file
Hier ist das Urteil :http://www.wb-law.de/news/wp-content...8-o-162-09.pdf
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Alt 13.11.2009, 16:22   # 3567
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Nice try Beitrag anzeigen
Aha, verstehe ich das jetzt richtig?
Ra. Weber schreibt, das N+L das Recht haben doppelt abzumahnen, aber die Legitimation dafür nicht offenlegen will,
W E I L Wir zu doof sind um diese zu verstehen!!!???


Wenn er sich da mal nicht irrt.....
wo schreibt er was von DOPPELABMAHNUNGEN?

Ich lese nur,
Zitat:
Die Aufklärung der urheberrechtlichen Rechtslage bis ins Detail ist in unseren Abmahnschreiben deshalb bisher nicht
vorgesehen, da diese offensichtlich selbst für so manchen Fachanwalt nur schwer verständlich ist und daher von
Privatpersonen erst recht nicht verstanden würde.
Und damit ist sicher gemeint, dass eine Aufschlüsselung der "Rechtekette" im Abmahnschreiben nicht viel bringen würde.

(Recht hat er.....wissen doch viele hier nicht mal was sie in der modUE in welches farblich markierte Feld reinschreiben sollen)
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Alt 13.11.2009, 16:31   # 3568
randy
 
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Und ich Depp schicke eine mod UE raus

Hätte dem mal schreiben sollen, ob er mich verschaukeln will
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Alt 13.11.2009, 16:40   # 3569
IcGl
 
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Soviel ich verstanden habe müssen die Logfiles ja "eidesstattlich versichert" werden. Aber bei dem Fehlerquotient, der auch nachweisbar ist: Leute, die im Urlaub waren PC und Internet aus, Leute die nur übers Kabel ins Internet gehen, Rentner, die fehlerhaft abgemahnt werden... da würde die Telekom sich ins eigen Fleisch schneiden.
Oder reicht es, dass der Abmahnanwalt beweist, dass die IPs von der Telekom CD kommen?
Ich bin sehr gespannt auf kommende Verfahren usw... auch die 100€ Deckelung ist noch eine unbekannte Größe, die wir wohl erst bei einer Gerichtsverhandlung über einen Fall nach dem 1.9.2008, ohne EV, also mod. UE und nicht Zahlen...etc. sehen werden. Oder gab es diesen schon?
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Alt 13.11.2009, 16:44   # 3570
Harakiri
 
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ich bin am überlegen ob ich mir aktuell die mod UE spare und dafür lieber erstmal einspruch einlege mit verweis auf dieses gerichtsurteil - das er mir bitte die eidensstattliche erklärung des providers vorlegt.
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Alt 13.11.2009, 16:46   # 3571
IcGl
 
Benutzerbild von IcGl
 
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Man kann abgegebene UEs nicht rückgängig machen, wenn man falsche Beweisführung darlegt oder?
hm..kA..eig. tut ne UE ja nicht weh und die Gefahr einer EV + Mehrkosten wären jetzt evtl. noch zu hoch hm?

Naja Rückgängig wegen 30 Jahre Bindung und wenn irgendein Störer es hochläd..und kA was bis dahin passiert. Aber naja Internetanschluss ummelden und es hat sich. Bin jetzt mal echt gespannt!! Wenn die Beweisführung jetzt so nicht korrekt ist, dann geht ja auch keiner mehr vor Gericht, da die Chancen noch(!!!) höher sind zu verlieren.

Der Witz an dem ganzen Abmahngedöhns man wird nur für schlechte Sachen abgemahnt...für gute Musik nie ^^
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Alt 13.11.2009, 16:50   # 3572
Schnecki
 
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Zitat:
Zitat von IcGl Beitrag anzeigen
Man kann abgegebene UEs nicht rückgängig machen, wenn man falsche Beweisführung darlegt oder?
hm..kA..eig. tut ne UE ja nicht weh und die Gefahr einer EV + Mehrkosten wären jetzt evtl. noch zu hoch hm?
Also ich wollte grad fragen...warum rückgängig machen? Ich meine mich stört das nicht im geringsten...das abgemahnte Lied ist mir sowas von Schnuppe^^
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Alt 13.11.2009, 17:02   # 3573
3111
 
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Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von Harakiri Beitrag anzeigen
ich bin am überlegen ob ich mir aktuell die mod UE spare und dafür lieber erstmal einspruch einlege mit verweis auf dieses gerichtsurteil - das er mir bitte die eidensstattliche erklärung des providers vorlegt.

hast du den beitrag von shual schon gelesen?

Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Bitte nicht.

Wir haben schon einen: "Ich hatte im September die Amahnung bekommen für Cascada von den TOP-100 bezogen auf August. In diesem Fall überhaubt nicht reagiert, keine modUE, keine Zahlung, kein Kontakt, einfach nichts. Ich weiß, keine modUE war ein Fehler.

Nun habe ich übers Landgericht Hamburg eine EV erhalten
."


PS: Schriftstücke, die DU an Anwälte schickst interessieren bei einem Antrag auf Einstweilige Verfügung keine Sau und schon gar keinen Richter. Die nominelle Pflicht alle relevanten Schriftstücke mit in den Antrag zu legen wird von der Praxis vollständig ignoriert. Denn beim Antrag auf einstweilige Vefügung geht es nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache, sondern "nur" um die vorläufige Sicherung eines Rechts. Der Gesetzgeber hat klar ausgedrückt, was der Abgemahnte nach dem Erhalt einer Abmahnung zu tun hat: Die Gelegenheit diesen Rechtsstreit zu verhindern zu nutzen. Dies kann nur mittels der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geschehen.

Diese kann in modifizierter Form (ohne Schuldeingeständniss) für 4,40€ abgegeben werden.
.

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Alt 13.11.2009, 17:09   # 3574
Harakiri
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen


hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe? der user hat ja GARNICHT reagiert - ich habe überlegt ob ich einspruch einlege, und das der antwalt erstmal die eidensstattliche erklärung des providers schickt.

ist doch ein RIESEN unterschied.
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Alt 13.11.2009, 17:14   # 3575
3111
 
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Zitat:
Zitat von Harakiri Beitrag anzeigen
hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe? der user hat ja GARNICHT reagiert - ich habe überlegt ob ich einspruch einlege, und das der antwalt erstmal die eidensstattliche erklärung des providers schickt.

ist doch ein RIESEN unterschied.
bevor du mir unterstellst, dass ich nicht gelesen habe, was du geschrieben hast, les einfach in ruhe den beitrag von shual, insbesondere die infos aus dem ps. dein einspruch interessiert bei einer ev erst einmal keinen, denn schliesslich ueberlegst du ja, keine mod ue abzugeben. schon mal was vom unterlassungsanspruch gehoert?

da steht naemlich:

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen


PS: Schriftstücke, die DU an Anwälte schickst interessieren bei einem Antrag auf Einstweilige Verfügung keine Sau und schon gar keinen Richter. Die nominelle Pflicht alle relevanten Schriftstücke mit in den Antrag zu legen wird von der Praxis vollständig ignoriert. Denn beim Antrag auf einstweilige Vefügung geht es nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache, sondern "nur" um die vorläufige Sicherung eines Rechts. Der Gesetzgeber hat klar ausgedrückt, was der Abgemahnte nach dem Erhalt einer Abmahnung zu tun hat: Die Gelegenheit diesen Rechtsstreit zu verhindern zu nutzen. Dies kann nur mittels der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geschehen.

Diese kann in modifizierter Form (ohne Schuldeingeständniss) für 4,40€ abgegeben werden.

.

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Alt 13.11.2009, 17:26   # 3576
Harakiri
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 6
du hast es doch nicht gelesen - der user den du zitierst ist an einer ganz anderen stelle - es geht hier ÜBERHAUPT nicht um Antrag auf Einstweilige Verfügung - es geht nur um eine ABMAHNUNG

die EWV hat der nur bekommen weil er GARNICHTS gemacht hat.

bitte, les es nochmal!
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Alt 13.11.2009, 17:29   # 3577
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Harakiri Beitrag anzeigen
ich bin am überlegen ob ich mir aktuell die mod UE spare
Dein Nickname sagt genau das aus was auf Dich zukommt wenn Du nicht die mod UE abgibst! Mittlerweile solltest Du auch wissen das der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat!
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Alt 13.11.2009, 17:34   # 3578
3111
 
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Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von Harakiri Beitrag anzeigen
du hast es doch nicht gelesen - der user den du zitierst ist an einer ganz anderen stelle - es geht hier ÜBERHAUPT nicht um Antrag auf Einstweilige Verfügung - es geht nur um eine ABMAHNUNG

die EWV hat der nur bekommen weil er GARNICHTS gemacht hat.

bitte, les es nochmal!
gehe direkt zu :
Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

gehe nicht ueber los ....


und was ist der sinn einer abmahnung?

dann wirst du verstehen, warum und weshalb man eine einstweillige verfuegung bekommen kann. die kann man naemlich auch bekommen, wenn man sich meldet und keine unterlassungserklaerung abgibt. geht ja um den unterlassungsanspruch.
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Alt 13.11.2009, 17:46   # 3579
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
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Beiträge: 176
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


hier geht es ja mittlerweile hoch her. Die rechtliche Handhabe des Herrn Vogt das Werk "schöne neue Welt" abzumahnen, ist - zumindest aus der Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang - tatsächlich nicht zu ersehen.

Jetzt heißt es in einer offiziellen Stellungnahme, die Rechteinhaberschaft sei für Laien nicht nachvollziehbar. Die Rechteinhaberschaft wurde aber auch den Anwälten nicht erläutert. Mir jedenfalls ist noch kein Schreiben zugegangen in denen auf meine Frage hinsichtlich der konkreten Rechteinhaberschaft an dem Werk "schöne neue Welt" dies nachgewiesen wurde. Schade weil es sich eben um eine so spannende Frage handelt.

Allerdings sollte wegen dieser Bedenken und berechtigten Nachfragen, nicht gleich versucht werden die eigene mod UE anzufechten. Denn bis jetzt ist nur sicher, dass nicht eindeutig ist, welche Rechte Herr Vogt gelten zu machen glaubt und ob er diese besitzt. Mit anderen Worten: "Nichts genaues weiß man nicht"

Die mod. Unterlassungserklärung sollte weiterhin abgegeben werden, oder es sollte unverzüglich eine negative Feststellungsklage erhoben werden. Dann hätten alle Gewissheit, ob die Abmahnungen von Herrn Vogt berechtigt sind, oder eben nicht.

Für Interessierte - auch die Rechte des Herrn Tasa sind nicht so eindeutig: Vgl meinen alten Beitrag hier: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Nümann und Lang Abmahnung für Matthew Tasa - weit gekommen


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


MIt freundlichen Grüßen aus Hamburg


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Alt 13.11.2009, 18:03   # 3580
Mitchell
 
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Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Harakiri Beitrag anzeigen
du hast es doch nicht gelesen -
Sorry, nicht gelesen hast Du. Der angesprochene user antikenne meinte auch, einfach einen Einspruch einlegen und Ruh ist. Der post von Shual als Antwort darauf, belegt nur eindeutig, wie ein solch fahrlässiges Verhalten "belohnt" wird.

Dein Nick wird Programm, wenn Du es so durchziehst, aber mach ruhig. All die Infos, was ist ein Anspruch auf Unterlassung, auf welcher Grundlage wird / kann geklagt (werden) etcpp gingen anscheinend erfolgreich an Dir vorbei. Und das ist schade.
__________________
Cheers,
Mitchell

Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen.
Für alle Neuabgemahnten
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