| | # 3561 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Ich denke weiter. Ich habe diesen Nümann immer in Ruhe gelassen. Das hat er jetzt davon. Der Dr. Eikmeier sei mein Zeuge, dass ich noch überlegte mit diesem Mann zu telefonieren um einen Rechtsstreit einvernehmlich zu regeln. Ich habe sogar Fälle an Dr. Eikmeier abgegeben damit er einvernehmlich die Sache regelt. Der RA Nümann will das nicht. Ich bin deartig enttäuscht von dieser Figur. Werbung
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 3562 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
" Die Aufklärung der urheberrechtlichen Rechtslage bis ins Detail ist in unseren Abmahnschreiben deshalb bisher nicht vorgesehen, da diese offensichtlich selbst für so manchen Fachanwalt nur schwer verständlich ist und daher von Privatpersonen erst recht nicht verstanden würde. Die Darstellung der komplizierten Rechtslage würde also nicht zur Transparenz, sondern vielmehr zur Verwirrung beitragen. Wenn ein von uns angeschriebener Rechtsverletzer den Einwand der möglicherweise nicht bestehenden Rechteinhaberschaft erhebt, machen wir hierzu selbstverständlich entsprechende nähere Ausführungen." Christian Weber Rechtsanwalt Aha, verstehe ich das jetzt richtig? Ra. Weber schreibt, das N+L das Recht haben doppelt abzumahnen, aber die Legitimation dafür nicht offenlegen will, W E I L Wir zu doof sind um diese zu verstehen!!!??? Wenn er sich da mal nicht irrt..... | |
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| | # 3563 |
| Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 12
| Lest doch mal diesen Artikel hier. Initiative Abmahnwahn-Dreipage Blog Archiv ?Schöne neue (Abmahn-)Welt? darin steht, das dieser D.Vogt keine Rechte, an eine "Schöne neue Welt" mehr besitzt und diese an die Gema abgetreten hat. Das bedeutet Nümann + Lang mahnen ab, für etwas, was sie gar nicht dürfen. Ist das nicht schon Betrug was Nümann da abzieht? Man sollte ihn mal der Anwaltskammer melden. |
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| | # 3564 |
| Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 6
| ich glaube das thema abmahnen hat sich bald erledigt mit aktuellen mitteln.. IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung - Golem.de ein Provider wird NIEMALS eine eidenesstattliche erklärung abgeben, da haben die viel zu viel angst vor fehlern - wer vertraut schon einem log file |
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| | # 3565 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Zitat:
Stellungnahme von Rechtsanwalt Christian Weber: | ||
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| | # 3566 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
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| | # 3569 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| Soviel ich verstanden habe müssen die Logfiles ja "eidesstattlich versichert" werden. Aber bei dem Fehlerquotient, der auch nachweisbar ist: Leute, die im Urlaub waren PC und Internet aus, Leute die nur übers Kabel ins Internet gehen, Rentner, die fehlerhaft abgemahnt werden... da würde die Telekom sich ins eigen Fleisch schneiden. Oder reicht es, dass der Abmahnanwalt beweist, dass die IPs von der Telekom CD kommen? Ich bin sehr gespannt auf kommende Verfahren usw... auch die 100 Deckelung ist noch eine unbekannte Größe, die wir wohl erst bei einer Gerichtsverhandlung über einen Fall nach dem 1.9.2008, ohne EV, also mod. UE und nicht Zahlen...etc. sehen werden. Oder gab es diesen schon? |
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| | # 3571 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| Man kann abgegebene UEs nicht rückgängig machen, wenn man falsche Beweisführung darlegt oder? hm..kA..eig. tut ne UE ja nicht weh und die Gefahr einer EV + Mehrkosten wären jetzt evtl. noch zu hoch hm? Naja Rückgängig wegen 30 Jahre Bindung und wenn irgendein Störer es hochläd..und kA was bis dahin passiert. Aber naja Internetanschluss ummelden und es hat sich. Bin jetzt mal echt gespannt!! Wenn die Beweisführung jetzt so nicht korrekt ist, dann geht ja auch keiner mehr vor Gericht, da die Chancen noch(!!!) höher sind zu verlieren. Der Witz an dem ganzen Abmahngedöhns man wird nur für schlechte Sachen abgemahnt...für gute Musik nie ^^ |
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| | # 3572 | |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 75
| Zitat:
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| | # 3573 | ||
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
hast du den beitrag von shual schon gelesen? Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 Zitat:
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| | # 3574 | |
| Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 6
| Zitat:
hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe? der user hat ja GARNICHT reagiert - ich habe überlegt ob ich einspruch einlege, und das der antwalt erstmal die eidensstattliche erklärung des providers schickt. ist doch ein RIESEN unterschied. | |
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| | # 3575 | ||
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
da steht naemlich: Zitat:
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| | # 3576 |
| Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 6
| du hast es doch nicht gelesen - der user den du zitierst ist an einer ganz anderen stelle - es geht hier ÜBERHAUPT nicht um Antrag auf Einstweilige Verfügung - es geht nur um eine ABMAHNUNG die EWV hat der nur bekommen weil er GARNICHTS gemacht hat. bitte, les es nochmal! |
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| | # 3578 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 gehe nicht ueber los .... und was ist der sinn einer abmahnung? dann wirst du verstehen, warum und weshalb man eine einstweillige verfuegung bekommen kann. die kann man naemlich auch bekommen, wenn man sich meldet und keine unterlassungserklaerung abgibt. geht ja um den unterlassungsanspruch. | |
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| | # 3579 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 176
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, hier geht es ja mittlerweile hoch her. Die rechtliche Handhabe des Herrn Vogt das Werk "schöne neue Welt" abzumahnen, ist - zumindest aus der Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang - tatsächlich nicht zu ersehen. Jetzt heißt es in einer offiziellen Stellungnahme, die Rechteinhaberschaft sei für Laien nicht nachvollziehbar. Die Rechteinhaberschaft wurde aber auch den Anwälten nicht erläutert. Mir jedenfalls ist noch kein Schreiben zugegangen in denen auf meine Frage hinsichtlich der konkreten Rechteinhaberschaft an dem Werk "schöne neue Welt" dies nachgewiesen wurde. Schade weil es sich eben um eine so spannende Frage handelt. Allerdings sollte wegen dieser Bedenken und berechtigten Nachfragen, nicht gleich versucht werden die eigene mod UE anzufechten. Denn bis jetzt ist nur sicher, dass nicht eindeutig ist, welche Rechte Herr Vogt gelten zu machen glaubt und ob er diese besitzt. Mit anderen Worten: "Nichts genaues weiß man nicht" Die mod. Unterlassungserklärung sollte weiterhin abgegeben werden, oder es sollte unverzüglich eine negative Feststellungsklage erhoben werden. Dann hätten alle Gewissheit, ob die Abmahnungen von Herrn Vogt berechtigt sind, oder eben nicht. Für Interessierte - auch die Rechte des Herrn Tasa sind nicht so eindeutig: Vgl meinen alten Beitrag hier: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Nümann und Lang Abmahnung für Matthew Tasa - weit gekommen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit MIt freundlichen Grüßen aus Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
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| | # 3580 |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Sorry, nicht gelesen hast Du. Der angesprochene user antikenne meinte auch, einfach einen Einspruch einlegen und Ruh ist. Der post von Shual als Antwort darauf, belegt nur eindeutig, wie ein solch fahrlässiges Verhalten "belohnt" wird. Dein Nick wird Programm, wenn Du es so durchziehst, aber mach ruhig. All die Infos, was ist ein Anspruch auf Unterlassung, auf welcher Grundlage wird / kann geklagt (werden) etcpp gingen anscheinend erfolgreich an Dir vorbei. Und das ist schade.
__________________ Cheers, Mitchell Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen. Für alle Neuabgemahnten |
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