AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te
Zitat:
Zitat von lexx
per Fax hast du die Frist eingehalten
aber du must das Original noch per Rückschein nachsenden.
es muss immer das Original vorliegen
Ja das macht mein RA hoffe ich auch. Bin nicht die Erste bei RA mit solchen Vorliegen. Bis jetzt laut mein RA hat niemand was bezahlt. Ich hoffe stimmt das auch.
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Zitat:
Zitat von bananamann
Totaler Schwachsinn....bin hier für niemanden unterwegs. Nur weil man gewisse dinge kritisch beachtet schreibt man gleich schwachsinn oder was?
das schöne am 2ten schreiben ist, das die Frist zur Abgabe der UE etwas länger ist-----so
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Zitat:
Zitat von Marischa79
Ja das macht mein RA hoffe ich auch. Bin nicht die Erste bei RA mit solchen Vorliegen. Bis jetzt laut mein RA hat niemand was bezahlt. Ich hoffe stimmt das auch.
Also, mit dem Anwalt mit dem ich gesprochen habe, der hat auch mehrere Fälle von N+L. Er sagte mir, ModUE wech und nicht zahlen.
Er meldet sich bei mir, sobald er neues infos hat bezüglich oder sollte ich vor ihm neue infos haben, soll ich mich bei ihm melden.
er meinte auch, sie bekommen in 2 -3 Monate nochmal nen schreiben mit der streitsumme 1200 €. nicht verrückt machen lassen meint er dann auch. einfach nicht zahlen, wenn ein drittes schreiben kommt, soll ich mich sofort melden.
aber seine mandanten warten auch schon ne weile.
__________________ ...23.10.09 - 1. Abmahnung - Casacade (1 Titel) ...29.10.09 - ModUE abgeschickt (Einschreiben/Rückschein) nicht gezahlt ...06.11.09 - Rückschein erhalten Abwarten und dieses Forum weiter im Auge behalten
Bitte bis zum Ende lesen...:
Kommentar von Christian Weber (o oh der Abmahn-Anwalt persönlich!):
"Hallo Herr Kollege,
schauen Sie sich mal den Beschluss des OLG Köln vom 21.10.2008 (Az 6 Wx 2/08 ) an. Das dürfte im Hinblick auf das gewerbliche Ausmaß in Verfahren nach § 101 UrhG ein wenig Klarheit bringen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Christian Weber
Rechtsanwalt"
Was war das noch für ein Beschluss...?:
Gibts da nicht noch ne sehr interessante Meinung dazu
Wer hat eigentlich den Auskunftsbeschluss für Herrn Vogt erwirkt?
hohoho..... (morgen ist der 11.11.!!! .... und am Aschermittwoch ist alles vorbei....ich glaubs bald)
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Zitat:
Zitat von Marischa79
Mal auch eine Frage. Meine RA hat im Internet rescheschiert und meine MdEu per Fax geschikt und nicht per Einschreiben. HOffe dass es dann nicht heist (wir haben nichts erhalten). Hat jemand mit faxen von mdUe Erfolg gehabt?
lese Dir das mal durch.
Dein Anwalt der die modUE [hoffentlich von Dir unterschrieben] zugefaxt hat ist vollkaufmann. Hier gelten andere Kriterien als beim Privatmann/Frau modUE per Fax
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
lese Dir das mal durch.
Dein Anwalt der die modUE [hoffentlich von Dir unterschrieben] zugefaxt hat ist vollkaufmann. Hier gelten andere Kriterien als beim Privatmann/Frau modUE per Fax
danke @Shual
was paasiert wenn der Anwalt einen vertritt und im Auftrag die modUE unterschreibt-also man nicht eigenhändig unterschrieben hat
ist sie dann doch rechtsgültig ?
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Zitat:
Zitat von lexx
was paasiert wenn der Anwalt einen vertritt und im Auftrag die modUE unterschreibt-also man nicht eigenhändig unterschrieben hat
ist sie dann doch rechtsgültig ?
Denke nicht! Dann hätte ER ja das versprechen abgegeben. Was ist, wenn er nächstes Jahr die Radieschen von unten poliert?
Durch die unterzeichnete Vertretungsvollmacht legt man ihm ja nicht die kplt. eigene Geschäftsfähigkeit zu Händen.
__________________
Es hilft nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Dieter Hildebrand, Kabarettist
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Zitat:
Zitat von nadderl
Ich glaube kaum das die dann gültig ist, warum auch? Du wurdest abgemahnt und icht dein Anwalt...
mein Gedankengang war:
ich beauftrage einen RA und bstätige dies schriftlich(Vertrag)
dann müsste die von ihm unterschriebene modUE rechtsgültig sein
da er ja in meinem Auftrag handeln würde
Sorry, watt_ihr_volt, du warst schneller
Geändert von lexx (10.11.2009 um 13:08 Uhr)
Grund: Ergänzung
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Zitat:
Zitat von lexx
mein Gedankengang war:
ich beauftrage einen RA und bstätige dies schriftlich(Vertrag)
dann müsste die von ihm unterschriebene modUE rechtsgültig sein
da er ja in meinem Auftrag handeln würde
r
klar kann der bevollmaechtigte anwalt im auftrag seines mandaten eine unterlassungserklaerung abgeben, wenn dieser ihn dafuer beauftragt und eine vollmacht erteilt. warum sollte diese nicht rechtsgueltig sein.
AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te
Zitat:
Zitat von 3111
klar kann der bevollmaechtigte anwalt im auftrag seines mandaten eine unterlassungserklaerung abgeben, wenn dieser ihn dafuer beauftragt und eine vollmacht erteilt. warum sollte diese nicht rechtsgueltig sein.
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@princess:
Hab mal eine Frage zu ner Abmahnung, die jemand aus meinem Bekanntenkreis für "Cascada" bekommen hat...
Der RI Yann Pfeifer wird in der Abmahnung mit "Peifer" ohne "f" tituliert, überall wiederholt sich die Schreibweise. Was wäre nun korrekt? Es SO für die mdue übernehmen oder wie es richtig heissen würde "Pfeifer"? ....könnte dies bewusst so gemacht sein, damit man die mdue ablehnen kann??
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Vielen Dank an alle, die hier fleißig konstruktive Hilfe anbieten. Hat mir ne Mnege Adrenalin genommen.
Abmahnung am 30.10. w/ Schöne Neue Welt bekommen (auch Datum des Schreibens-war NUL schneller als die Post? )
Anwalt eingeschaltet modUE abschicken lassen vom RA, nicht gezahlt und jetzt mal wieder das tun, was Menschen eigentlich tun ... einkaufen, leben und so
AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te
Noch n kleiner Hinweis am Rande:
Herr Nümann postet jetzt bei der Süddeutschen!
Dieser Artikel der SZ wurde bereits verlinkt, mittlerweile gibt es dazu auch einige Kommentare, u.a. von "unserem" Abmahner hier:
Daraus nur mal den letzten Satz:
Zitat:
Wenn den Produzenten von Musik, Filmen, Computersoftware oder anderer digitaler Güter die Rechtsverfolgung in den verschiedenen derzeit angebotenen Modellen „Gewinne“ bringen kann, ist das eine Tatsache, die sich schlicht daraus ergibt, dass nach Abzug der Kosten von dem Schadensersatz, der dem Rechteinhaber gegen den Betreiber einer illegalen, lizenzfreien Quelle von Rechts wegen zusteht, noch etwas übrig bleibt. Dies den Rechteinhabern und Kreativen, die unsere Kultur mit Inhalt füllen, zu missgönnen, ist eine schlichte Gemeinheit und hat mit Open Source, Web 2.0 und anderen echten Visionen des Digitalen Zeitalters nichts zu tun.
Neben Christian Weber (den ich oben schon verlinkt hatte) bereits der 2., der sich zur Wehr setzt.
Was man nicht alles tut, um seinen angekratzten Ruf aufzupolieren....
AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te
Zitat:
Zitat von butterfly.32
@princess:
Hab mal eine Frage zu ner Abmahnung, die jemand aus meinem Bekanntenkreis für "Cascada" bekommen hat...
Der RI Yann Pfeifer wird in der Abmahnung mit "Peifer" ohne "f" tituliert, überall wiederholt sich die Schreibweise. Was wäre nun korrekt? Es SO für die mdue übernehmen oder wie es richtig heissen würde "Pfeifer"? ....könnte dies bewusst so gemacht sein, damit man die mdue ablehnen kann??
Vielen Dank für schnelle Antwort!!
LG, butterfly
Sehr interessant habe das gerade mal im netz noch mal gecheckt, mir is das auch garnet aufgefallen. Aber konnte im ganzen schreiben auch nicht einmal, die richtige Schreibweise entnehmen.
ich denke mal das ist nicht unser problem und zeugt somit ein weiteres mal von massenabmahnungen, ja ja so ne kopie 10.000 stk zuhaben ist schon blöde, noch blöder ist wenn man nicht mal als RA die namen seiner Mandanten richtig schreiben kann.
Bitte an alle die wegen cascada post bekommen haben, RI vergleichen...
Hat das evtl. auch vorteile für uns? kennt sich da jmd aus ?
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Zitat:
Zitat von butterfly.32
@princess:
Hab mal eine Frage zu ner Abmahnung...
Der RI Yann Pfeifer wird in der Abmahnung mit "Peifer" ohne "f" tituliert, überall wiederholt sich die Schreibweise. Was wäre nun korrekt? Es SO für die mdue übernehmen oder wie es richtig heissen würde "Pfeifer"? ....könnte dies bewusst so gemacht sein, damit man die mdue ablehnen kann??
Wenn man aus Gründen eigener Recherchen weiß, wie es richtig heißt, sollte man es auch richtig schreiben. Es handelt sich schließlich um eine korrekt benannte Person, die es auch ist.
Es ist für mich verständlich und nachvollziehbar, dass Abgemahnte bei Formulierungen jeden noch so kleinen Zweifel - und sei es nur ein Buchstabe - ausräumen möchten.
Wenn man allendhalben Einblick in viel bedeutungsvollere Schriftsätze von Studierten bekommt und sich dann wundert, mit welcher Mixtur von Begriffen um sich geworfen wird, um es dann hernach mit einem einfachen Schreibversehen zu entschuldigen (da geht es nicht nur um einen Buchstaben), so lohnt es sich, derartige Ergüsse schon einmal genauer zu lesen.
Ob das für das Massenprodukt "mod. UE" so auch für Empfänger derselben zutrifft, daran habe ich meine Zweifel.
@princess15114 ja und was nun mit denen die das so geschrieben haben wie es da stand? mir ist es erst jetzt aufgefallen.
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