AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te
Zitat:
Zitat von Abartis
Könnt ihr mir sagen was ich machen soll???
Erstmal beruhigen!
Die Entscheidungshinweise sind die gleichen wie gehabt, ob eine oder zehn Abmahnungen, entscheiden muss man schließlich selbst!
Wenn du bereits einen Anwalt hast, wurde dieser in der 1. Angelegenheit tätig, wenn ja, wie?
Von welchen Kanzleien wurdest du bisher abgemahnt, immer N+L, oder auch andere?
Ich persönlich würde keinen Anwalt beauftragen und die modUEs selbst hinschicken und abwarten, wie die meisten hier.
Ein eigener Anwalt kostet schließlich immer erst mal Geld, und da würde ich an deiner Stelle auch drauf achten, wenn du hier Beratungsgespräche in Anspruch nimmst oder ein Mandat erteilst, was dich das kostet.
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Zitat:
Zitat von Abartis
leute ich weis nicht mehr was ich machen soll ich kann nur noch heulen ich habe von 3 monaten mein erstes Mahnschreiben bekommen und habe gestern und heute 2 weitere über 450€ und 800€ bekommen.
Ich bin am ende bin Azubi und kann mir sowas niemals leisten.
Ist immer von verschiedenen Kanzleihen.
Ra ist vom ersten Fall eingeschalten und ich muss ihn jetzt wegen den anderen 2 bescheit sagen.
Könnt ihr mir sagen was ich machen soll???
Erst mal ganz ruhig...leas Dir den Thread in aller Ruhe durch.....vor allem Seite 1 mit der Anweisung von Princess......
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Zitat:
Zitat von Frank2009
Was meinst Du damit?
also mir haben die Leute irgendwie gesagt ich soll einen Einspruch gegen die 450 euro oder ähnlich mit einschicken.. ich bin mir auch nicht so sicher.
Meine mod UE muss ich auch noch in Angriff nehmen.. und und und... LRA wegen Führerschein anrufen.. GUVV wegen meinem Taxi zur Schule.. einen Haufen Hausaufgaben. Oh man -.-
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Zitat:
Zitat von abgezockt
die Leute
Genauer geht es nicht? Rein zufällig auch Anwälte unter den Leuten? Üblich ist: mod.UE und sonst nix. Aber was Du machst, bleibt Dir überlassen, da es Dein Geld ist, um das es geht.
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Zitat:
Zitat von Frank2009
Genauer geht es nicht? Rein zufällig auch Anwälte unter den Leuten? Üblich ist: mod.UE und sonst nix. Aber was Du machst, bleibt Dir überlassen, da es Dein Geld ist, um das es geht.
tut mir leid
kein Anwalt. Nur Freunde, die vereinzelt mal was davon gehört haben, dass es solche Abmahnung gibt und so. Ich kann nicht sagen wieviel die wissen
aber wenn nur mod UE üblich ist, werd ich mich wohl dran halten.
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Zitat:
Zitat von abgezockt
...
Es gibt natürlich auch andere Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren (normalerweise aber nicht mehrere gleichzeitig). So z.B. auch eine Zurückweisung der Abmahnung. Du solltest Dich in die Thematik stärker einlesen, damit Du selbst bewerten kannst, ob und warum die mod.UE auch in Deinem Fall die beste Reaktion ist. Eine mod.UE ist aber hier im Board der Hauptbestandteil nahezu jeder Reaktion auf die Abmahnung.
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Zitat:
Zitat von Orchid95
Ganz kurz zwischendurch...
...Auszug aus dem Kommentar eines Anwalts:
und an all die Abgemahnten: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und den Schlaf rauben...
Garantiert lass ich mir von diesen Abmahnzellen nicht mehr den Schlaf rauben. Ganz im Gegenteil. Die erste dieser "Zellen" wird in diesem Jahr von mir noch einen Weihnachtsbraten serviert bekommen, der ganz sicher eine schwere Gallenkolik auslösen wird. Vielleicht begreifen "die" dann endlich, dass es auch Abgemahnte gibt, deren Geldbörsen absolut unverdaulich sind.
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ist okay.
zur modUE. Sollte ich es auch per Fax schicken? Aber dann müsste ich zur Post, weil ich kein Faxgerät habe. Ist auch wieder eine Frage die ich selbst beantworten muss und selbst entscheiden soll, aber ich hab irgendwie keine Ahnung. Fast wie eine Blockade. Wie gesagt: Lasst mich doch nicht alleine
Tante Edit: soll ich auch "-per Einschreiben mit Rückschein-" schreiben? Ich hab mal aufgefangen, dass ich es nicht schreiben soll
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Zitat:
Zitat von abgezockt
Sollte ich es auch per Fax schicken?
Gute Freunde/Kollegen (evtl. spätere Zeugen) beim Eintüten Deiner Abmahnung tun es auch. Es geht in erster Linie darum, dass Du einen Beleg für den Fall hast, wenn der Abmahner behaupten würde, er hätte nie eine mod.UE erhalten, sondern z.B. nur einen leeren Umschlag.
1a Link! Wenn man sich die tweets direkt anschaut, kommt man auf eine interessante Seite, die die Sache aus Sicht eines Urhebers aufzeigt (geht allerdings um Textguard und nicht digiprotect, also nicht um filesharing).
Ein Zitat: Außerdem sagte Schweitzer, dass nicht sie sich an TextGuard gewandt habe, sondern dass sich TextGuard bei ihr gemeldet habe und ihr das Geschäft vorgeschlagen habe.
Geschäft, Geld, Geld, es geht immer nur um das eine....
Zitat:
Zitat von abgezockt
Meine mod UE muss ich auch noch in Angriff nehmen.. und und und... LRA wegen Führerschein anrufen.. GUVV wegen meinem Taxi zur Schule.. einen Haufen Hausaufgaben. Oh man -.-
Wenn man Deine Beiträge so liest (Fachhochschulreife, Führerschein, Schule), könnte man meinen, Du bist gar nicht selber abgemahnt worden und auch gar nicht der Anschlussinhaber.
Sollte dies der Fall sein, musst Du dafür sorgen, daß der Anschlussinhaber (Eltern?) die modUE unterschreibt & versendet. NICHT DU!
__________________ Cheers,
Mitchell
Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen. Für alle Neuabgemahnten
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Zitat:
Zitat von Mitchell
Wenn man Deine Beiträge so liest (Fachhochschulreife, Führerschein, Schule), könnte man meinen, Du bist gar nicht selber abgemahnt worden und auch gar nicht der Anschlussinhaber.
Sollte dies der Fall sein, musst Du dafür sorgen, daß der Anschlussinhaber (Eltern?) die modUE unterschreibt & versendet. NICHT DU!
das weiß ich. Danke
ähm.. Möchte wer meine modUE anschaun und gucken ob die in Ordnung geht?
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Zitat:
Zitat von abgezockt
...
Tante Edit: soll ich auch "-per Einschreiben mit Rückschein-" schreiben? Ich hab mal aufgefangen, dass ich es nicht schreiben soll
Mach es doch einfach so wie hier beschrieben. Dann kann der Abmahner auch nicht behaupten, er hätte einen leeren Briefumschlag bekommen. Und sollte so ein Einschreib-Rückläufer mit dem kleinen Vermerk "modUE innliegend" mal als unzustellbar zurück kommen, dann wirds erst richtig interessant.
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Zitat:
Zitat von Orchid95
Erstmal beruhigen!
Die Entscheidungshinweise sind die gleichen wie gehabt, ob eine oder zehn Abmahnungen, entscheiden muss man schließlich selbst!
Wenn du bereits einen Anwalt hast, wurde dieser in der 1. Angelegenheit tätig, wenn ja, wie?
Von welchen Kanzleien wurdest du bisher abgemahnt, immer N+L, oder auch andere?
Ich persönlich würde keinen Anwalt beauftragen und die modUEs selbst hinschicken und abwarten, wie die meisten hier.
Ein eigener Anwalt kostet schließlich immer erst mal Geld, und da würde ich an deiner Stelle auch drauf achten, wenn du hier Beratungsgespräche in Anspruch nimmst oder ein Mandat erteilst, was dich das kostet.
Ich habe mich aus dem Grund dazu entschlossen da ich selber keine ahnung habe und einen Ra brauche.
Für den zahle ich eine pauschale die wie ich jetzt erfahren habe uach für die anderen 2 inklusive ist.
des weiteren hat der ra gemeint er kann den streitwert in allen 3 fällen erheblich senken und man habe mehr changen wenn ich proffesionelle hilfe anfordere als wenn ich alleine da stehe.
Dieser Anwaslt ist auf dieses Gebiet speziallisiert und hat mir eine Mod.UE mit anhang geschrieben die aber um die 24 Seiten lang ist.
Diese wird jetzt auch zu den anderen 2 gesendet und er schätzt dass ich er den Streitwert auf ca. 1/3 bis 1/2 von Ursprübglichen Wert drücken kann, das sagen seine Erfahrungswerte
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Zitat:
Zitat von Frank2009
Nein, im Zweifelsfall mal bei der Verbraucherzentrale zwecks Prüfung der mod.UE anfragen.
muss ich jetzt echt 2 euro für einen Anruf zahlen? Ich wollt nur fragen.. im Muster steht "Gläubigerin"... im original "Gläubigern" (wie ich einschätze ist das Mehrzahl )
macht das einen Unterschied?
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html
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