| | # 3303 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Ganz kurz zwischendurch: Fallzahlen beim filesharing getwittert Lesenswert! Es geht um die Beauskunftung nach § 101 UrhG beim LG Köln, die eine Akte umfasst 11.000 IPs! Auszug aus dem Kommentar eines Anwalts: Zitat:
Gruß, orchid. | |
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| | # 3305 |
| Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 46
| also mir haben die Leute irgendwie gesagt ich soll einen Einspruch gegen die 450 euro oder ähnlich mit einschicken.. ich bin mir auch nicht so sicher. Meine mod UE muss ich auch noch in Angriff nehmen.. und und und... LRA wegen Führerschein anrufen.. GUVV wegen meinem Taxi zur Schule.. einen Haufen Hausaufgaben. Oh man -.- |
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| | # 3307 | |
| Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 46
| Zitat:
kein Anwalt. Nur Freunde, die vereinzelt mal was davon gehört haben, dass es solche Abmahnung gibt und so. Ich kann nicht sagen wieviel die wissen aber wenn nur mod UE üblich ist, werd ich mich wohl dran halten. | |
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| | # 3308 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Es gibt natürlich auch andere Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren (normalerweise aber nicht mehrere gleichzeitig). So z.B. auch eine Zurückweisung der Abmahnung. Du solltest Dich in die Thematik stärker einlesen, damit Du selbst bewerten kannst, ob und warum die mod.UE auch in Deinem Fall die beste Reaktion ist. Eine mod.UE ist aber hier im Board der Hauptbestandteil nahezu jeder Reaktion auf die Abmahnung. |
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| | # 3309 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
-CityLight- | |
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| | # 3310 |
| Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 46
| ist okay. zur modUE. Sollte ich es auch per Fax schicken? Aber dann müsste ich zur Post, weil ich kein Faxgerät habe. Ist auch wieder eine Frage die ich selbst beantworten muss und selbst entscheiden soll, aber ich hab irgendwie keine Ahnung. Fast wie eine Blockade. Wie gesagt: Lasst mich doch nicht alleine Tante Edit: soll ich auch "-per Einschreiben mit Rückschein-" schreiben? Ich hab mal aufgefangen, dass ich es nicht schreiben soll |
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| | # 3311 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Gute Freunde/Kollegen (evtl. spätere Zeugen) beim Eintüten Deiner Abmahnung tun es auch. Es geht in erster Linie darum, dass Du einen Beleg für den Fall hast, wenn der Abmahner behaupten würde, er hätte nie eine mod.UE erhalten, sondern z.B. nur einen leeren Umschlag. |
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| | # 3313 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Ein Zitat: Außerdem sagte Schweitzer, dass nicht sie sich an TextGuard gewandt habe, sondern dass sich TextGuard bei ihr gemeldet habe und ihr das Geschäft vorgeschlagen habe. Geschäft, Geld, Geld, es geht immer nur um das eine.... Zitat:
Sollte dies der Fall sein, musst Du dafür sorgen, daß der Anschlussinhaber (Eltern?) die modUE unterschreibt & versendet. NICHT DU!
__________________ Cheers, Mitchell Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen. Für alle Neuabgemahnten | ||
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| | # 3315 | |
| Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 46
| Zitat:
ähm.. Möchte wer meine modUE anschaun und gucken ob die in Ordnung geht? | |
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| | # 3317 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
-CityLight- | |
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| | # 3318 | |
| Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 31
| Zitat:
Für den zahle ich eine pauschale die wie ich jetzt erfahren habe uach für die anderen 2 inklusive ist. des weiteren hat der ra gemeint er kann den streitwert in allen 3 fällen erheblich senken und man habe mehr changen wenn ich proffesionelle hilfe anfordere als wenn ich alleine da stehe. Dieser Anwaslt ist auf dieses Gebiet speziallisiert und hat mir eine Mod.UE mit anhang geschrieben die aber um die 24 Seiten lang ist. Diese wird jetzt auch zu den anderen 2 gesendet und er schätzt dass ich er den Streitwert auf ca. 1/3 bis 1/2 von Ursprübglichen Wert drücken kann, das sagen seine Erfahrungswerte MFG und danke an alle Abartis | |
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| | # 3319 | |
| Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 46
| Zitat:
macht das einen Unterschied? @ Abartis: Ich drück dir die Daumen | |
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| | # 3320 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Naja. Ich sehe das so: wer den Weg über einen Anwalt geht - ohne Not und bevor er etwas von einem Gericht erhalten hat - der braucht hier eigentlich auch nicht zu jammern, sondern sollte dies auch bei seinem Anwalt tun. -----Doppelpost zusammengeführt am 9.11.2009 um 18:37:16----- Nein. Meiner Meinung nach kannst Du da reinschreiben, was Du willst. |
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