Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 09.11.2009, 10:12   # 3281
1984
 
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Zitat:
Zitat von Mieeek Beitrag anzeigen
Leute bleibt ruhig. Lest das mal.

Auf dieser Seite sind lediglich Links zu einer Tauschbörse! Diese Links sagen dem Programm nur wie die Datei heisst, das Programm sucht dann selber danach und wir haben dann damit nichts mehr zu tun! Ihr benötigt die Tauschbörse eDonkey 2000! Wenn ihr auf { ENTER } klickt, seid ihr mit dem Disclaimer einverstanden und bestätigt, dass ihr die Orginalversion von den Dateien die ihr herunterladet besitzt!
Das heisst jeder der bei euch geladen hat, hat die Orginal datei. ( CD )
Was will nümann eigentlich von euch??? Seit ihr gefragt worden ob ihr die Orginal datei habt???
Mir wurde von N+L mitgeteilt,daß es egal sei ob ich die Original CD besitze.
MfG
1984
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Alt 09.11.2009, 10:24   # 3282
tele2009
 
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Guten Morgen @ all,

gibt es bis jetzt schon bei irgendjemanden Rückmeldungen?
Nach Abgabe der mod.EU?

Ich würde mich über Kommentare sehr freuen.
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Alt 09.11.2009, 11:05   # 3283
Schnecki
 
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Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Mir wurde von N+L mitgeteilt,daß es egal sei ob ich die Original CD besitze.
MfG
1984
Also ich bin mir nicht sicher, nur das NuL das sagt, ist jawohl klar oder?
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Alt 09.11.2009, 11:06   # 3284
MAX
 
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Hallo an Alle

hier mal ne frage über die ich noch nichts zur beantwortung
gefunden oder überlesen habe

abm.n+l

1. abmahn.09.09 tatz.08.09
2. abmahn.10.09 tatz.04.09

dazwichen liegen vier monate wie kommt die 2. nach der1.
datumsbezogen zustande kapier ich im moment nicht
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Alt 09.11.2009, 11:12   # 3285
Schnecki
 
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Beiträge: 75
Zitat:
Zitat von MAX Beitrag anzeigen
abm.n+l

1. abmahn.09.09 tatz.08.09
2. abmahn.10.09 tatz.04.09

dazwichen liegen vier monate wie kommt die 2. nach der1.
datumsbezogen zustande kapier ich im moment nicht
Naja, die Frage ist, wofür sind diese beiden Abmahnungen? Sind es zwei unterschiedliche Titel?
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Alt 09.11.2009, 11:21   # 3286
MAX
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 15
ja es sind zwei unterschiedliche titel
find ich trotzdem merkwürdig das die erste neueren datums ist als die zweite
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Alt 09.11.2009, 11:34   # 3287
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von Schnecki Beitrag anzeigen
Also ich bin mir nicht sicher, nur das NuL das sagt, ist jawohl klar oder?
Genau!Deshalb meine ich auch,daß noch einiges Gerichtlich geklärt werden muß!!Ich kann leider nicht genauer ins Detail gehen FEIND LIEST MIT!
MfG
1984

-----Doppelpost zusammengeführt am 9.11.2009 um 10:43:27-----

Zur INFO!Aus dem Waldorf Forum.
Die Anti-Piraten - jetzt.de - Kultur - jetzt.de
MfG
1984
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Alt 09.11.2009, 11:44   # 3288
lexx
 
Benutzerbild von lexx
 
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Beiträge: 415
Zitat:
Zitat von MAX Beitrag anzeigen
ja es sind zwei unterschiedliche titel
find ich trotzdem merkwürdig das die erste neueren datums ist als die zweite
war bei mir genauso: 1.Abm.-Tatz.Juni bebommen Juli
2.Abm.-Tatz.April bekommen Oktober
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Alt 09.11.2009, 13:00   # 3289
jö5
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 62
Zitat:
Zitat von MAX Beitrag anzeigen
Hallo an Alle

hier mal ne frage über die ich noch nichts zur beantwortung
gefunden oder überlesen habe

abm.n+l

1. abmahn.09.09 tatz.08.09
2. abmahn.10.09 tatz.04.09

dazwichen liegen vier monate wie kommt die 2. nach der1.
datumsbezogen zustande kapier ich im moment nicht
Sind es denn unterschiedliche Rechteinhaber ?
Wenn ja,hat sich vielleicht einer der beiden nur "etwas" mehr Zeit gelassen.
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Alt 09.11.2009, 13:50   # 3290
Bob_Baumeister
 
Benutzerbild von Bob_Baumeister
 
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schaut mal auf die beigefuegte Vollmacht der Rechteinhaber
vllt. erschliesst sich dann die Verzoegerung
ist nur eine Vermutung
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Alt 09.11.2009, 13:54   # 3291
D-Kun
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 12
Einen schönen guten Tag an die Community.
Ich stell mich auch mal an der Reihe der Abgemahnten hinten an.

Nü&L
07.11.2009 - Abmahnung erhalten -> zwei Monate vorher geloggt worden. :binunsch:

Meine Frage:
An einer der unzähligen beigefügten Seiten gibt es einen Abschnitt:
"Die Häufigkeit solcher Rechtsverletzungen kann hier nichts Gegenteiliges begründen."

Mittwoch erstmal ein Termin beim Anwalt.

Bezieht sich dieser Teil nur auf mich oder ist er Teil der Vorlage?
Haben andere diese Zeile auch?

@RI Datum der Vollmacht -> Ist ca. ne Woche älter als der Zeitpunkt des loggens.

Ich verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen.
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Alt 09.11.2009, 13:57   # 3292
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Kann mir einer Sagen ob damit die Kopien ungültig sind die wir wohl alle beiliegen haben?OLG Düsseldorf: Eine Abmahnung ist nur unter Vorlage der Vollmacht wirksam | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
MfG
1984
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Alt 09.11.2009, 14:01   # 3293
Darko Milos
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Kann mir einer Sagen ob damit die Kopien ungültig sind die wir wohl alle beiliegen haben?OLG Düsseldorf: Eine Abmahnung ist nur unter Vorlage der Vollmacht wirksam | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
MfG
1984
Interessanter Aspekt...das würde ich allerdings auch interessieren!!!
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Alt 09.11.2009, 14:22   # 3294
schnorkelbock
 
Benutzerbild von schnorkelbock
 
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Beiträge: 264
Ich darf mal - unsererer Prinzessin´s Erlaubnis voarausgesetzt - einen Absatz der ersten Seite dieses threads zuhilfe ziehen:


ZIATAT:
2. Die mitgeschickte(n) Vollmacht(en) ist (sind) keine Originale
Die Wirksamkeit der Abmahnung wird auch ohne Originalvollmacht entfaltet zumal davon auszugehen ist, dass der Abmahner – sollte man das Fehlen des Originals rügen – jederzeit in der Lage ist, den Beweis anzutreten und die Abmahnung erneut zu verschicken.
Der damit erzielte, zweifelhafte Zeitgewinn ist nicht in der Lage der Abmahnung nachhaltig zu begegnen. Ebenso wenig solche Einzelentscheidungen wie die des LG Düsseldorf vom 03.12.2008 mit AZ: 12 O 393/07 „Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung ohne Originalvollmacht?“
ZITAT ENDE

Nun, ich sehe das zumindest ein wenig wackelig. Sicherlich ist das eine Einzelfallentscheidung - das macht sie aber nicht unwirksam. Ich kenne leider keine anderen Urteile, wo genau diese Problematik anders gewertet wird.

Davon aber mal ganz abgesehen - und hier wird das ganze verlogene Spekrum der Abmahnerei deutlich:

In diesem Urteil wird auch auf den Aspekt "Treu und Glauben" gem. BGB hingewiesen.

ZITAT:
Aus der Abmahnung ergäben sich für den Abgemahnten bestimmte Aufklärungs- und Antwortpflichten, die er nach Treu und Glauben zu erfüllen habe, wenn er nicht Schadensersatzansprüche des Abmahners riskieren wolle.
ZITAT ENDE

GENAU diesen Recht machen Abmahnanwälte für sich geltend!
ABER der Rest des Urteils, welches ja zusammengehört, wird hier stillschweigend übergangen.

Ich nenne das Rosinenpickerei!
Das, was dem AbmahnRA in den Kram passt, wird zitiert und sich darauf berufen. Das, was FÜR den Abgemahnten spricht, außer acht gelassen.

Ich denke, wenn dies hier keine Bananenrepublik sein soll, dann gilt erstmal gleiches Recht für alle und Urteile und Normen sind als GANZES zu werten.

Also lieber Abmahnanwalt: WENN DU Dich auf Treu und Glauben gem. o.g. Urteil beziehst, dann beziehe ICH MICH auf den Rest des Urteils.

Bestärkt mich nur in meiner Meinung, den eigeschlagenen Weg weiterzugehen.

Wütende Grüße
K
__________________
<<< Wer Signaturen lesen kann, ist eindeutig im Vorteil ! >>>

<<< Die ersten 5 Beiträge dieses threads erklären fast alles...>>>
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Alt 09.11.2009, 14:56   # 3295
Schnecki
 
Benutzerbild von Schnecki
 
Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 75
Ich hatte mal einen RA angemailt, nur um mal zu hören, was er dazu zu sagen hat. War quasi ein erster kostenloser Hinweis. Ich hatte auch meine Unterlagen mitgemailt.
Als Antwort bekam ich folgendes:

es ist durchaus möglich, dass die Kanzlei Nümann + Lang die Forderung gerichtlich durchsetzt. Dann allerdings ist zu befürchten, dass nicht nur € 450,00, sondern ein höherer Betrag gefordert wird.

Daher macht es durchaus Sinn, an dieser Stelle mit entsprechenden juristischen Argumentationen einen gewissen „Gegendruck“ zu erzeugen.

Wir können Sie gern beraten. Wir bieten Ihnen die Beratung für pauschal € 2xx,xx brutto an. Darin enthalten sind die rechtliche Prüfung und der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie ebenfalls wie viele andere Abmahnopfer vertreten können.


Ich hatte kurz darüber nachgedacht, allerdings glaube ich nicht, das es nicht viel bringen wird Gegendruck zu erzeugen, zumindest jetzt noch nicht. Ich werde, wenn ich einen Mahnbescheid erhalten sollte, Widerspruch einlegen und dann einen Anwalt einschalten.
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Alt 09.11.2009, 15:14   # 3296
Bob_Baumeister
 
Benutzerbild von Bob_Baumeister
 
Registriert seit: 23.10.2009
Ort: Bauwagen
Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von Schnecki Beitrag anzeigen

daher macht es durchaus Sinn, an dieser Stelle mit entsprechenden juristischen Argumentationen einen gewissen „Gegendruck“ zu erzeugen.
gegendruck bedeutet aus meiner sicht eher der gegenseite einen haufen arbeit vor die fuesse zu werfen, natuerlich mit fristsetzung, worauf sie bestimmt keine richtige lust haben, weil dort keine textbloecke verwendet werden koennen
einfach mit papier ueberschwemmen, um die geldmaschine ins stocken zu bringen
koennte auch eine erfolgsversprechende loesung sein, welche natuerlich mit kosten verbunden ist


uebrigens boykotiere ich jetzt alle fernseh-/radiosender, wenn ein song von einem der bekannten rechteinhaber laeuft
so eine aktion sollte man mal in einer disco fahren,
song an -> tanzflaeche leer
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Alt 09.11.2009, 15:48   # 3297
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
In diesem Urteil wird auch auf den Aspekt "Treu und Glauben" gem. BGB hingewiesen.

ZITAT:
Aus der Abmahnung ergäben sich für den Abgemahnten bestimmte Aufklärungs- und Antwortpflichten, die er nach Treu und Glauben zu erfüllen habe, wenn er nicht Schadensersatzansprüche des Abmahners riskieren wolle.
ZITAT ENDE

GENAU diesen Recht machen Abmahnanwälte für sich geltend!
ABER der Rest des Urteils, welches ja zusammengehört, wird hier stillschweigend übergangen.
So wie ich es verstanden habe, ist das die Argumentation des Gerichts! (nicht die der Abmahner, denn damit wird ja letztendlich auch der Anspruch auf Erstattung der RA-Kosten verneint!)

Ein ziemlich "exotisches Exmplar", zumindest auf den 1. Blick. Diese Rechtsauffassung gibts wohl derzeit nur in Düsseldorf......?! (Deshalb für den Rest der "Bananenrepublik" wohl eher uninteressant, abwarten ob es zu einer Revision kommt).
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Alt 09.11.2009, 15:58   # 3298
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von D-Kun Beitrag anzeigen
Meine Frage:
An einer der unzähligen beigefügten Seiten gibt es einen Abschnitt:
"Die Häufigkeit solcher Rechtsverletzungen kann hier nichts Gegenteiliges begründen."
Ich kenne zwar nicht die N+L-Abmahnung, aber Waldorf verwendet einen ähnlichen Satz.
Gemeint ist wohl: die Tatsache, daß tausendfach Rechte verletzt werden (nicht nur von Dir), begründet auch das tausendfache Versenden von Abmahnungen fast gleichen Wortlauts, ohne daß es sich dabei um die vielzitierten einfach gelagerten Fälle handelt (100€-Deckelung).
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Alt 09.11.2009, 17:09   # 3299
Abartis
 
Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 31
leute ich weis nicht mehr was ich machen soll ich kann nur noch heulen ich habe von 3 monaten mein erstes Mahnschreiben bekommen und habe gestern und heute 2 weitere über 450€ und 800€ bekommen.
Ich bin am ende bin Azubi und kann mir sowas niemals leisten.
Ist immer von verschiedenen Kanzleihen.
Ra ist vom ersten Fall eingeschalten und ich muss ihn jetzt wegen den anderen 2 bescheit sagen.
Könnt ihr mir sagen was ich machen soll???
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Alt 09.11.2009, 17:19   # 3300
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Abartis Beitrag anzeigen
Könnt ihr mir sagen was ich machen soll???
Erstmal beruhigen!
Die Entscheidungshinweise sind die gleichen wie gehabt, ob eine oder zehn Abmahnungen, entscheiden muss man schließlich selbst!

Wenn du bereits einen Anwalt hast, wurde dieser in der 1. Angelegenheit tätig, wenn ja, wie?
Von welchen Kanzleien wurdest du bisher abgemahnt, immer N+L, oder auch andere?

Ich persönlich würde keinen Anwalt beauftragen und die modUEs selbst hinschicken und abwarten, wie die meisten hier.
Ein eigener Anwalt kostet schließlich immer erst mal Geld, und da würde ich an deiner Stelle auch drauf achten, wenn du hier Beratungsgespräche in Anspruch nimmst oder ein Mandat erteilst, was dich das kostet.
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