| | # 3284 |
| Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 15
| Hallo an Alle hier mal ne frage über die ich noch nichts zur beantwortung gefunden oder überlesen habe abm.n+l 1. abmahn.09.09 tatz.08.09 2. abmahn.10.09 tatz.04.09 dazwichen liegen vier monate wie kommt die 2. nach der1. datumsbezogen zustande kapier ich im moment nicht |
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| | # 3287 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
MfG 1984 -----Doppelpost zusammengeführt am 9.11.2009 um 10:43:27----- Zur INFO!Aus dem Waldorf Forum. Die Anti-Piraten - jetzt.de - Kultur - jetzt.de MfG 1984 | |
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| | # 3289 | |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 62
| Zitat:
Wenn ja,hat sich vielleicht einer der beiden nur "etwas" mehr Zeit gelassen. | |
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| | # 3291 |
| Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 12
| Einen schönen guten Tag an die Community. Ich stell mich auch mal an der Reihe der Abgemahnten hinten an. Nü&L 07.11.2009 - Abmahnung erhalten -> zwei Monate vorher geloggt worden. :binunsch: Meine Frage: An einer der unzähligen beigefügten Seiten gibt es einen Abschnitt: "Die Häufigkeit solcher Rechtsverletzungen kann hier nichts Gegenteiliges begründen." ![]() Mittwoch erstmal ein Termin beim Anwalt. Bezieht sich dieser Teil nur auf mich oder ist er Teil der Vorlage? Haben andere diese Zeile auch? @RI Datum der Vollmacht -> Ist ca. ne Woche älter als der Zeitpunkt des loggens. Ich verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen. |
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| | # 3292 |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Kann mir einer Sagen ob damit die Kopien ungültig sind die wir wohl alle beiliegen haben?OLG Düsseldorf: Eine Abmahnung ist nur unter Vorlage der Vollmacht wirksam | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte MfG 1984 |
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| | # 3293 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
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| | # 3294 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Ich darf mal - unsererer Prinzessin´s Erlaubnis voarausgesetzt - einen Absatz der ersten Seite dieses threads zuhilfe ziehen: ZIATAT: 2. Die mitgeschickte(n) Vollmacht(en) ist (sind) keine Originale Die Wirksamkeit der Abmahnung wird auch ohne Originalvollmacht entfaltet zumal davon auszugehen ist, dass der Abmahner sollte man das Fehlen des Originals rügen jederzeit in der Lage ist, den Beweis anzutreten und die Abmahnung erneut zu verschicken. Der damit erzielte, zweifelhafte Zeitgewinn ist nicht in der Lage der Abmahnung nachhaltig zu begegnen. Ebenso wenig solche Einzelentscheidungen wie die des LG Düsseldorf vom 03.12.2008 mit AZ: 12 O 393/07 Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung ohne Originalvollmacht? ZITAT ENDE Nun, ich sehe das zumindest ein wenig wackelig. Sicherlich ist das eine Einzelfallentscheidung - das macht sie aber nicht unwirksam. Ich kenne leider keine anderen Urteile, wo genau diese Problematik anders gewertet wird. Davon aber mal ganz abgesehen - und hier wird das ganze verlogene Spekrum der Abmahnerei deutlich: In diesem Urteil wird auch auf den Aspekt "Treu und Glauben" gem. BGB hingewiesen. ZITAT: Aus der Abmahnung ergäben sich für den Abgemahnten bestimmte Aufklärungs- und Antwortpflichten, die er nach Treu und Glauben zu erfüllen habe, wenn er nicht Schadensersatzansprüche des Abmahners riskieren wolle. ZITAT ENDE GENAU diesen Recht machen Abmahnanwälte für sich geltend! ABER der Rest des Urteils, welches ja zusammengehört, wird hier stillschweigend übergangen. Ich nenne das Rosinenpickerei! Das, was dem AbmahnRA in den Kram passt, wird zitiert und sich darauf berufen. Das, was FÜR den Abgemahnten spricht, außer acht gelassen. Ich denke, wenn dies hier keine Bananenrepublik sein soll, dann gilt erstmal gleiches Recht für alle und Urteile und Normen sind als GANZES zu werten. Also lieber Abmahnanwalt: WENN DU Dich auf Treu und Glauben gem. o.g. Urteil beziehst, dann beziehe ICH MICH auf den Rest des Urteils. Bestärkt mich nur in meiner Meinung, den eigeschlagenen Weg weiterzugehen. Wütende Grüße K
__________________ <<< Wer Signaturen lesen kann, ist eindeutig im Vorteil ! >>> <<< Die ersten 5 Beiträge dieses threads erklären fast alles...>>> |
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| | # 3295 |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 75
| Ich hatte mal einen RA angemailt, nur um mal zu hören, was er dazu zu sagen hat. War quasi ein erster kostenloser Hinweis. Ich hatte auch meine Unterlagen mitgemailt. Als Antwort bekam ich folgendes: es ist durchaus möglich, dass die Kanzlei Nümann + Lang die Forderung gerichtlich durchsetzt. Dann allerdings ist zu befürchten, dass nicht nur € 450,00, sondern ein höherer Betrag gefordert wird. Daher macht es durchaus Sinn, an dieser Stelle mit entsprechenden juristischen Argumentationen einen gewissen „Gegendruck“ zu erzeugen. Wir können Sie gern beraten. Wir bieten Ihnen die Beratung für pauschal € 2xx,xx brutto an. Darin enthalten sind die rechtliche Prüfung und der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie ebenfalls wie viele andere Abmahnopfer vertreten können. Ich hatte kurz darüber nachgedacht, allerdings glaube ich nicht, das es nicht viel bringen wird Gegendruck zu erzeugen, zumindest jetzt noch nicht. Ich werde, wenn ich einen Mahnbescheid erhalten sollte, Widerspruch einlegen und dann einen Anwalt einschalten. |
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| | # 3296 | |
| Registriert seit: 23.10.2009 Ort: Bauwagen
Beiträge: 18
| Zitat:
einfach mit papier ueberschwemmen, um die geldmaschine ins stocken zu bringen koennte auch eine erfolgsversprechende loesung sein, welche natuerlich mit kosten verbunden istuebrigens boykotiere ich jetzt alle fernseh-/radiosender, wenn ein song von einem der bekannten rechteinhaber laeuft so eine aktion sollte man mal in einer disco fahren, song an -> tanzflaeche leer | |
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| | # 3297 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Ein ziemlich "exotisches Exmplar", zumindest auf den 1. Blick. Diese Rechtsauffassung gibts wohl derzeit nur in Düsseldorf... | |
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| | # 3298 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Gemeint ist wohl: die Tatsache, daß tausendfach Rechte verletzt werden (nicht nur von Dir), begründet auch das tausendfache Versenden von Abmahnungen fast gleichen Wortlauts, ohne daß es sich dabei um die vielzitierten einfach gelagerten Fälle handelt (100-Deckelung). | |
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| | # 3299 |
| Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 31
| leute ich weis nicht mehr was ich machen soll ich kann nur noch heulen ich habe von 3 monaten mein erstes Mahnschreiben bekommen und habe gestern und heute 2 weitere über 450 und 800 bekommen. Ich bin am ende bin Azubi und kann mir sowas niemals leisten. Ist immer von verschiedenen Kanzleihen. Ra ist vom ersten Fall eingeschalten und ich muss ihn jetzt wegen den anderen 2 bescheit sagen. Könnt ihr mir sagen was ich machen soll??? |
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| | # 3300 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Erstmal beruhigen! Die Entscheidungshinweise sind die gleichen wie gehabt, ob eine oder zehn Abmahnungen, entscheiden muss man schließlich selbst! Wenn du bereits einen Anwalt hast, wurde dieser in der 1. Angelegenheit tätig, wenn ja, wie? Von welchen Kanzleien wurdest du bisher abgemahnt, immer N+L, oder auch andere? Ich persönlich würde keinen Anwalt beauftragen und die modUEs selbst hinschicken und abwarten, wie die meisten hier. Ein eigener Anwalt kostet schließlich immer erst mal Geld, und da würde ich an deiner Stelle auch drauf achten, wenn du hier Beratungsgespräche in Anspruch nimmst oder ein Mandat erteilst, was dich das kostet. |
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