| | # 3163 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
![]() ![]() -CityLight- | |
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| | # 3164 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
![]() "Hier wird es keinen zweiten Wurstl-Ur***** geben. Tut mir leid, wende dich einfach an Bild oder Spiegel. ![]() MfG - Steffen (Site-Admin)"
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 3165 |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Allgemeine Information zum Filesharing: Der nachfolgende Bericht zeigt auf, mit welchen Strafen Filesharer teilweise in anderen Ländern rechnen müssen. In den USA geht es richtig hart zur Sache. Winfuture.de - Filesharing-Prozess: Millionenstrafe wegen 24 Songs Im Vergleich dazu könnte man sagen, dass wir in Deutschland fast schon human bestraft werden. ![]() Gruß.
__________________ Mein System: LIAN LI PC-A71FB Tower|BeQuiet! Dark Power Pro! 550W|Intel Core i7 2600k|Noctua NH-C14|Asus Sabertooth P67|16GB Samsung M378B5273CH0-CH9 DDR3-1333|1x LG CH08LS10|1x Crucial M4 CT128M4SSD2 128GB|2x OCZ Vertex 2E 120GB|1x WD Caviar Black WD2001FAAS 2TB|POV GeForce GTX580|Hauppauge WinTV HVR-5500 HD|Creative SB X-FI|Windows 7 Ultimate x64|Logitech Z5500 Du findest einen Userbeitrag sinnvoll? Bedanke Dich bei dem User mit dem DANKE-Button. |
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| | # 3167 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
[OT] Die Telekom kämpft bereits seit einigen Jahren mit sinkenden Kundenzahlen im DSL Segment. Kunden wandern längst nicht mehr nur zu resellern ab, alternative Angebote von z.B. Kabelnetzbetreibern mit eigener Infrastruktur finden grossen Anklang. Darüberhinaus baut die T-Com auch kein Breitband mehr in den ländlichen Regionen aus, hier wird die extrem hohe Nachfrage von einer grossen Anzahl von sog. alternativen Anbietern (meist per Funk) befriedigt. Das wiederum lässt auch viele Kunden den Telefonanschluss bei der T-Com kündigen, da diese von selbiger enttäuscht sind. Das ganze Szenario wird für die T-Com noch durch die anstehende Versteigerung von weiteren Frequenzen (sog. Digitale Dividende) Anfang 2010 verschärft. Diese Frequenzen wird es den Mobilfunkbetreibern erlauben, selber den Ausbau des Breitbands, vor allem in den ländlichen Gebieten, später wohl auch den Ballungsräumen, voranzutreiben. Immer höherwertiges Breitband wird das Thema der kommenden Jahre werden, auch dank der Bundesregierung, aber auch aufgrund der weltweiten Entwicklung (z.B. LTE) und es scheint, als ob die T-Com hier einen immer grösseren Teil des Kuchen verliert. [/OT] Was ich damit sagen will? Jeder Kunde, der die T-Com verlässt, ist schmerzlich für selbige.
__________________ Cheers, Mitchell Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen. Für alle Neuabgemahnten | |
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| | # 3168 |
| Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 58
| Hab letzte Woche den 2. Bettelbrief bekommen. Der 1. kam ja im Juni, worauf meinerseits eine mod. UE per Einschreiben verschickt wurde. Im 2. steht das uebliche Blabla "Anerkennung der UE, aber Forderung des Betrags" (1200 Euro). Nunja, wollt ich nur melden. Tus jetzt einfach ignorieren... Lustig finde ich auch wie sie ploetzlich die Reaktionszeit verlaengern. Beim ersten Schreiben hatte man nicht mal eine Woche Zeit und jetzt nen ganzen Monat. |
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| | # 3170 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Eine korrekte Abmahnung muss Folgendes enthalten. 1. Eine knappe Schilderung der gerügten Handlung: Die gerügte Handlung muss so beschrieben werden, dass der Abgemahnte den Vorwurf auch nachvollziehen kann. Der Abmahner sollte auch seine eigene Rechtsposition klar machen. 2. Hinweise auf davon betroffene Gesetze sollten ebenfalls enthalten sein: Der Abgemahnte muss die Abmahnung auch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehen können. ! Fehler hier machen die Abmahnung nicht unbedingt unwirksam. 3. Aufforderung zur Unterlassung: In einer Abmahnung muss zur Unterlassung des in Punkt 1 und 2 beschriebenen Vergehens aufgefordert werden. 4. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: In den meisten Fällen fordert der Abmahner einen bestimmten Erklärungsinhalt. Dieser liegt der Abmahnung meistens als vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Sollte keine Unterlassungserklärung beiliegen, muss der Abgemahnte selber eine ausreichende Erklärung formulieren. Wichtig ist dabei, dass das zu unterlassende Verhalten möglichst genau bezeichnet ist und eine ausreichende Vertragsstrafe versprochen wird. Der Abgemahnte sollte möglichst immer eine eigene Unterlassungserklärung formulieren. 5. Fristsetzung: Dem Abgemahnten ist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine angemessene Frist zu setzen. Diese beträgt in der Regel 5 - 10 Tage. 6. Androhung gerichtlicher Schritte bei fruchtlosem Ablauf der Frist: Dem Abgemahnten sind für den Fall, dass die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht abgeben wird, gerichtliche Schritte anzudrohen. 7. Evtl. Schadensersatzforderung: 8. Evtl. Aufforderung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten oder bei Vereinen eine Aufwandsentschädigung 9. Unterschrift Mögliche Anlagen: * Vollmacht des Mandanten * Kopie(n) des gerügten Vergehens * Kostennote des Anwalts bzw. Auslagenpauschale des Vereins * Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung | |
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| | # 3171 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Andere Kanzleien (z.b. Kornmeier, Waldorf etc.) legen die Beschlüsse in Kopie immer der Abmahnung bei. Da sich der Verdacht des "Datenhandels" bisher noch immer nicht ganz ausschließen lässt, würde ich jedem Abgemahnten empfehlen, hier genauer nachzuhaken. Was mich allerdings mal interessieren würde: P.Nümann hat ja im Interview behauptet, dass seit einigen Wochen in den Abmahnungen zumindest das AZ des Beschlusses angegeben wird. Können die aktuell Abgemahnten das bestätigen? (Würde sich mMn empfehlen, dann beim entspr. LG mal unverbindlich nachzufragen....!) | |
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| | # 3174 |
| Registriert seit: 31.10.2009
Beiträge: 11
| Was mir gerade im Bezug auf die Fristsetzung aufgefallen ist: Bei mir kam sie letzten Freitag (30.10.) und am 31.10 begannen in Bayern die Ferien. Mit der kurzen Fristsetzung von einer guten Woche wäre, wenn ich in der Zeit im Urlaub gewesen wäre, die Frist verstrichen. Ist das jetzt Zufall gewesen oder wird bei den "werten Herren" da jetzt auch schon drauf geachtet das man sowas kurz vor der Ferienzeit verschickt und hofft das die Frist verstreicht!!! Wenn dem so wäre müsste man ja fast schon Angst bekommen das man mal länger wegfährt. Gruss Dama Ps: Weiss jetzt nimmer wo ich das schonmal gelesen hab wegen fristverstreichung....hat wer eben nen link dazu? |
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| | # 3175 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Die in einer Abmahnung enthaltenen Fristen sind in der Regel äußerst kurz! Da in Wettbewerbssachen eine Eilbedürftigkeit grundsätzlich vermutet wird, sind kurze Fristen angemessen und üblich. In der Praxis heißt das fünf bis vierzehn Tage. Es reicht aus, wenn dem Abgemahnten die Zeit bleibt rechtlichen Rat einzuholen. Dies können Sie zur Not in ein, zwei Tagen. Meiner Meinung nach, soll der Abgemahnte so wenig Zeit wie möglich bekommen, um anwaltlich regieren zu können. | |
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| | # 3176 |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| @Mitchell Bei einigen Kabelnetzbetreibern sehe ich allerdings auch eine Gefahr für den typischen Filesharer darin, dass dort in der Regel eine statische IP vergeben wird, was eine dauerhafte Zuordnung personenbezogener Daten und somit eine leichte Überwachung durch private Anti Piracy Firmen ermöglicht. Wenn man also als Kunde den Provider wechseln will, sollte man sich also schon genaustens überlegen, zu wem man wechselt. Eine generelle Aussage, dass man wechseln sollte, empfinde ich nicht als optimal, da man dadurch vielen Usern vielleicht eine Sicherheit im Netz suggeriert, die es in der Form nicht gibt. Beim Providerwechsel ist es für den Kunden auch nicht ersichtlich, ob er vom neune Provider einen Komplettanschluss geschaltet bekommt, oder ob man ihn einen Reseller-Anschluss schaltet. Das stellt sich erst dann heraus, wenn man die erste Rechnung erhält. Hier besteht aus meiner Sicht Informationsbedarf gegenüber dem Kunden. Kein Provider fragt nach, ob man den T-Com Anschluss dann doch nutzen will, wenn kein eigener Anschluss geschaltet werden kann. Eine Überprüfung wird nicht im Voraus angeboten. Gruß.
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| | # 3177 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 3179 |
| Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 6
| Hy! bin neu hir und habe mir so zimlich jede seite durchgelesen!. Mich haben sie am27.10.09 angeschrieben und wollen 450 für die "club sounds50" "dream dance alliance" "never alone".Wah im ersten momment voll geschockt und habe die angegeben daten der tat zeit mit meinen daten verglichen passt 100% tat zeit wah der 21.08.09 , ab da wurde es sclimmer wurde wahnsinnig und bekahm angst.Habe die N&L angerufen und um ratenzahlung gebeten.Habe dann spaseshalber mal nach N&L gegooglet und bin in diesem forum gelandet.habe mir wie gesagt einiges durchgelesen und einen termin bei meinem RW gemacht "wo ich noch hin muß" werde ihm sagen was hir so drinne steht und ob er mir auch zu diesem weg den die meisten gewält haben raten würde "wofon ich mal ausgehe/hoffe".Weil das geld habe ich eh nicht und verschenken will ich es ja auch nicht,wah nur komisch das sie mich nur wegen dem einen lied anschreiben und nicht wegen der ganzen cd aber so wie es aussieht is das normal "zumindest liest man das hir so" Bin echt froh das ich nicht alleine mit dem problem bin und das schon einige leute mit den netten herren ihre erfahrung hatten und diese hir berichten hatt mich echt viel ruiger schlafen lassen die letzten nächte... |
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| | # 3180 | |
| Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 45
| Zitat:
die Jungs können dich nur für Titel abmahnen, wo sie die Rechteinhaber vertreten, da jeder Song auf so nen Sampler andere Rechtinhaber hat und nicht alle von N&L vertreten werden, können Sie dich nur für diesen titel abmahnen... | |
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