| | # 3141 |
| Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 92
| Da schaut mal. Oh Gott Nümmi wie willste das dem Richter erklären. ![]() Musikpiraten geben am meisten Geld für Musik aus Naja die Studie wird sich wohl Dank Nümmi und Konsorten ändern. Ich seh schon Keiner gibt mehr Geld aus. Abmahnanwälte dran schuld.... Schlage nie die Hand die doch füttert Werbung |
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| | # 3143 |
| Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
| Sorry etwas Spass muß sein, nicht übel nehmen... Neu bei der Telekom: der "weißt-du-eigentlich-wie-spät-es-ist? -du-hast-wohl-den-*****-offen!"- Tarif (Montag bis Freitag von 02:00 bis 05:00) Lob: Der Telekom Privatkundenvertrieb, vertreibt die Telekom-Kunden höchst zuverlässig! |
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| | # 3144 | ||
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Ich formuliere es mal so: Ich schicke der Loggerbude ein BDSG-Schreiben. Es enthält alle Angaben die meine Person betreffen, den Bezugsgrund der Anfrage (nämlich der Vorwurf Urheberrechtsverletzung....), und das zugehörige Aktenzeichen des Richterbeschlusses (Providerauskunft). Er kann nach jetzigem Stand diese Auskunft nicht verweigern. Das gleiche Schreiben geht zum Provider. Hier bin ich jetzt genauso eindeutig zu idendifizieren, also keine außenstehende dritte Person mehr, der man diese Auskunft verweigern könnte. Und für meine Person gibts hier zwischen Logger und Provider keinen Unterschied zu sehen. Selbst wenn der Provider hier ganz simpel abwinkt, er habe die Daten bereits gelöscht, dann müsste er zumindest den Löschzeitpunkt zu diesem Aktenzeichen nennen können. Also solche Floskeln hier: Zitat:
Dann könnte man nämlich behaupten, die Providerauskunft hat es nie gegeben, die muss gefälscht sein. Und der Provider hat keinerlei Nachweise, die das wiederlegen würden. Und "das" kann ich schon mal gar nicht glauben. -CityLight- | ||
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| | # 3145 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Zitat:
hatte heute ein Gespräch mit dem Kundenservice, bezüglich der Datenauskunft, der Typ ist mir so dumm gekommen,da hab ich gefragt ob er auf mich als Kunden keinen Wert mehr legt. Antwort von dem Vogel: wenn sie wissen,ds sie illegales tun, dann müssen sie mit den Kosequenzen rechnen. Ich, wie bitte, unterstellen lassen muss ich mir nichts von ihnen und bin etwas lauter geworden, hab ihm mitgeteilt, das man so nicht mit seinen Kunden umgeht und das das mein Kündigung zu Folge hat. jedes andere Unternehmen freut sich auf neue Kundschaft. | |
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| | # 3146 | |
| Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
| Zitat:
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| | # 3147 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Will damit sagen, dieses Provider-Dampfablassen bringt außer ein Haufen neuer Probleme eigentlich gar nix. Aber einen freundlichen Hinweis, ob die Aktionäre diesen neuen Schnell-Service für die Abmahn-******** auch so gut finden; den sollte man dort schon hinterlassen. -CityLight- | |
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| | # 3149 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Providerwechsel hin oder her zu wem auch immer,(habe mir noch keine Gedanken drüber gemacht, muss mich erst informieren) so wie der mich runtergemacht hat, braucht sich keiner bieten zu lassen, hat mir andauernd das Wort abgeschnitten und mich nicht ausreden lassen(ich glaube der hat vergessen wer sein Lohn zahlt- nähmlich- wir als Kunden |
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| | # 3150 |
| Registriert seit: 31.10.2009
Beiträge: 4
| leider habe ich, auf den tip von einem forenmitglied hin, noch keine antwort auf meine frage gefunden. nun versuche ich es nochmal mit der frage zum beschluß. bei mir lag ein beschluß vom lg köln bei, der wg einem ganzen album eines künstlers ausgestellt ist. abgemahnt wurde ich aber wg einem titel dieses künstlers von dem genannten album auf einem sampler. ist der beschluß rechtswiedrig erlangt ? da wurde dem gericht ein ganzes album vorgegaugelt, wobei es sich aber in wirklichkeit nur um einen titel auf einem sampler handelt, wo die ihre rechte darauf haben. wg einem titel hätten die doch keinen beschluß bekommen. vorgehensweise: abgemahnt im oktober mod ue raus natürlich nicht bezahlt !!! täglich hier informieren |
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| | # 3151 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Da ich mich nicht gerne wiederhole, auch Dein Fall ist nicht der Erste seiner Art: Sammelthread Kornmeier falscher Gerichtsbeschluss |
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| | # 3152 |
| Registriert seit: 31.10.2009
Beiträge: 7
| Hallo Leutte, Ish habe ein kurze Frage zu den A/UE. Auf Eure Muster Steht - nachfolgend Unterlassungsgläubigerin und bei .verein-gegen-den-abmahnwahn Steht, - nachfolgend bla bla bla, halt der nahme der Unterlassungsgläubigerin. Seh Ich das richtig das man das ersetzen muss. Sorry für der blöde Frage! |
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| | # 3154 | ||
| Registriert seit: 31.10.2009
Beiträge: 4
| Zitat:
![]() hatte das vorher leider nicht gefunden. da wird es nicht langweilig:eyegrazy: -----Doppelpost zusammengeführt am 5.11.2009 um 21:11:06----- Zitat:
kornie und nul der beschluß war bei kornie dabei. ( bevor ihr mich zerreißt: ja, ich hätte das in der kornie abteilung fragen sollen) ![]() nul hat nur ne vollmacht mitgesendet | ||
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| | # 3155 | |
| Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 4
| Zitat:
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| | # 3157 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Mit Zufall hat das nix mehr zu tun, wenn hintereinander Abmahnungen von z.B. Kornmeier, Waldorf und N&L eintrudeln. In solchen Fällen solltest Du auch die drei angeblich existierenden Gerichtsbeschlüsse einfordern und genau prüfen, ob überhaupt ein Bezug zu Deinen Abmahnungen existiert. |
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| | # 3159 |
| Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 73
| für alle die es interessiert hier mein Antwortschreiben der Telekom. Wie schon geschrieben ich für meinen Teil habe reagiert und die TKom ins Nirvana gejagt. Dafür habe ich jetzt eine 16000 er Leitung und die ist sogar noch 10 euronen im Monat günstiger als die alte 6000er vom rosa riesen. Denn mann muß ja sparen wer weiß was noch kommt ![]() ![]() ![]() Gruß Opfer Sehr geehrter Herr xxxxxx, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. xxxxxx 2009. Sie haben ein Anwaltsschreiben erhalten, in dem Ihnen vorgeworfen wird, in einer Internet-Tauschbörse mittels sog. Filesharings urheberrechtsgeschützte Inhalte angeboten zu haben. Access Provider, wie z. B. die Deutsche Telekom AG, sind seit Anfang September 2008 verpflichtet, im Rahmen ihrer datenschutzrechtlich zulässigen Speicherpraxis Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben, die aufgrund Recherchen der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Werke in Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen. Dieser Auskunftsanspruch der Rechteinhaber folgt aus § 101 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Soweit dazu - was die Regel ist - dynamische IP-Nummern ausgewertet werden müssen, sieht § 101 Abs. 9 UrhG wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis vor, dass der Rechteinhaber eine entsprechende gerichtliche Gestattung für den Access Provider zu beantragen hat. Erfolgt auf einen solchen Antrag binnen sieben Tage nach Nutzung der von einem Rechteinhaber detektierten IP-Nummer - solange speichert die Deutsche Telekom in datenschutzrechtlich zulässiger Weise, um Angriffe technischer Natur auf die Netzinfrastruktur verfolgen zu können - eine einstweiligen Anordnung des Gerichts, werden die relevanten Daten gesichert und gesondert gespeichert. Das Gericht prüft dann im Rahmen der sog. Amtsermittlung, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen des Auskunftsanspruches und der Gestattung vorliegen, ob also der Antragsteller wirklich der Inhaber der Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte ist, ob es sich um eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt und ob IP-Nummern nebst den Zeitstempeln im Hinblick auf ein konkretes Filesharing-Angebot seriös festgestellt wurden. Liegen alle Voraussetzungen vor, erfolgt die Gestattung durch einen Gerichtsbeschluss, auf den hin unser Haus die gesicherten Daten an den jeweiligen Rechteinhaber bzw. an dessen anwaltliche Vertretung herausgibt. § 101 Abs. 2 und 9 UrhG sieht eine gleichzeitige Information des Kunden nicht vor. Nach Abschluss des Vorgangs werden keine Daten darüber in unserem Hause mehr vorgehalten. Insbesondere enthält Ihr Kundendatensatz damit auch keinerlei Hinweise darüber, ob, wann und wie oft Ihre Person mit einem Filesharingvorwurf in Zusammenhang stand. Im Übrigen erfolgen Vergabe und Speicherung der IP-Nummern, der Nutzungszeiträume und die Zuordnung zur Kundenkennung durch unser Haus nach gängigen Methoden der digitalen und automatisierten Datenverarbeitung. Insbesondere die Kundenkennung schließt Verwechslungen aus. Fehlerhafte Systemfunktionen der Datenverarbeitungs- und Datenbanksysteme unseres Hauses sind praktisch ausgeschlossen. Die zur Auskunftserteilung notwendige Datensicherung erfolgt durch unser Haus ohne händische Eingaben von IP-Nummern und Datumsangaben, so dass Tippfehler oder Verwechslungen ebenfalls ausgeschlossen sind. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter t-online.de. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Telekom AG Konzerndatenschutz Deutsche Telekom AG Aufsichtsrat: Prof. Dr. xxxxxxx (Vorsitzender) Vorstand: xxxxxxx (Vorsitzender) xxxxxx, Dr. xxxx xxxx, Rxxxxx xxxxx, Nxxx xxxxxx, Txxxx xxxxxx, Gxxxx xxxxxx, Txxxx xxxxxxxx Handelsregister: Amtsgericht Bonn xxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Bonn WEEE-Reg.-Nr.: xxxxxxxxx DIE INHALTE DIESER NACHRICHT SIND VERTRAULICH UND DÜRFEN NUR FÜR DIE ANGEGEBENEN ZWECKE VERWENDET WERDEN - THE CONTENT OF THIS MESSAGE IS CONFIDENTIAL AND MAY ONLY BE USED FOR THE PURPOSES NAMED HEREIN
__________________ Regelwerk für einen Neuabgemahnten http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/....php?f=19&t=35 |
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| | # 3160 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 54
| Zitat:
Wurde von beiden Kanzleien für die Dream Dance51 abgemahnt und die Zeit wo ich im April gelogt wurde ist auf die Minute identisch in der Abmahnung. Was ich mir noch vorstellen könnte ist das die sich die Daten von mir untereinander zuschieben oder zum Kauf angeboten werden bzw. wurden. | |
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