Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 05.11.2009, 20:07   # 3141
Mieeek
 
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Da schaut mal.

Oh Gott Nümmi wie willste das dem Richter erklären.


Musikpiraten geben am meisten Geld für Musik aus

Naja die Studie wird sich wohl Dank Nümmi und Konsorten ändern. Ich seh schon Keiner gibt mehr Geld aus. Abmahnanwälte dran schuld....

Schlage nie die Hand die doch füttert
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Alt 05.11.2009, 20:11   # 3142
Schnecki
 
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Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
An die Vorratsdaten kommen weder die Abmahner noch du, diese werden 6 Monate gespeichert und können nur bei schweren Straftaten richterlich beantragt werden. Also nur bei Verbreitung von Kinderpornographie oder Verdacht auf Terrorismus. Die nutzen dir im Zivilrecht absolut nix.
Ach so, ok. Dann hab ich das wohl noch nicht richtig verstanden. Muss ich mir nochmal genauer durchlesen bzw nachlesen.
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Alt 05.11.2009, 20:14   # 3143
hteufelchen
 
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Sorry etwas Spass muß sein, nicht übel nehmen...

Neu bei der Telekom: der
"weißt-du-eigentlich-wie-spät-es-ist?
-du-hast-wohl-den-*****-offen!"-
Tarif (Montag bis Freitag von 02:00 bis 05:00)


Lob: Der Telekom Privatkundenvertrieb, vertreibt die Telekom-Kunden höchst zuverlässig!
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Alt 05.11.2009, 20:25   # 3144
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Ich habe mal dazu eine Frage, und zwar, warum wollt Ihr alle eure "eigenen" Daten erfragen. Ich kenne meine "eigenen" Date, warum soll ich sie dann noch erfragen?
Versteht Ihr, was ich meine? Oder ist das eine dumme Frage !
Auch wenn ich selbst diese Daten vom Provider nicht brauche, würde ich diese Problematik dennoch nicht einfach abhaken.

Ich formuliere es mal so:
Ich schicke der Loggerbude ein BDSG-Schreiben. Es enthält alle Angaben die meine Person betreffen, den Bezugsgrund der Anfrage (nämlich der Vorwurf Urheberrechtsverletzung....), und das zugehörige Aktenzeichen des Richterbeschlusses (Providerauskunft). Er kann nach jetzigem Stand diese Auskunft nicht verweigern.
Das gleiche Schreiben geht zum Provider. Hier bin ich jetzt genauso eindeutig zu idendifizieren, also keine außenstehende dritte Person mehr, der man diese Auskunft verweigern könnte. Und für meine Person gibts hier zwischen Logger und Provider keinen Unterschied zu sehen.

Selbst wenn der Provider hier ganz simpel abwinkt, er habe die Daten bereits gelöscht, dann müsste er zumindest den Löschzeitpunkt zu diesem Aktenzeichen nennen können. Also solche Floskeln hier:
Zitat:
"Da die gesicherten Daten nach Abschluss des Auskunftsverfahrens vernichtet werden, ist uns eine Kundenidentifizierung leider nicht mehr möglich. "
Und an dieser Stelle soll mir kein Provider (der Klarnamen rausgibt) erzählen, er hätten diesen Lösch-Nachweis bezogen auf das Aktenzeichen nicht.

Dann könnte man nämlich behaupten, die Providerauskunft hat es nie gegeben, die muss gefälscht sein. Und der Provider hat keinerlei Nachweise, die das wiederlegen würden.
Und "das" kann ich schon mal gar nicht glauben.

-CityLight-
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Alt 05.11.2009, 20:30   # 3145
lexx
 
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Zitat:
Zitat von hteufelchen Beitrag anzeigen

Lob: Der Telekom Privatkundenvertrieb, vertreibt die Telekom-Kunden höchst zuverlässig!
da muss ich dir Recht geben,
hatte heute ein Gespräch mit dem Kundenservice, bezüglich der Datenauskunft,
der Typ ist mir so dumm gekommen,da hab ich gefragt ob er auf mich als Kunden keinen Wert mehr legt.
Antwort von dem Vogel: wenn sie wissen,ds sie illegales tun, dann müssen sie mit den Kosequenzen rechnen.
Ich, wie bitte, unterstellen lassen muss ich mir nichts von ihnen und bin etwas lauter geworden, hab ihm mitgeteilt, das man so nicht mit seinen Kunden umgeht und das das mein Kündigung zu Folge hat.
jedes andere Unternehmen freut sich auf neue Kundschaft.
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Alt 05.11.2009, 20:35   # 3146
hteufelchen
 
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Zitat:
Zitat von lexx Beitrag anzeigen
da muss ich dir Recht geben,
hatte heute ein Gespräch mit dem Kundenservice, bezüglich der Datenauskunft,
der Typ ist mir so dumm gekommen,da hab ich gefragt ob er auf mich als Kunden keinen Wert mehr legt.
Antwort von dem Vogel: wenn sie wissen,ds sie illegales tun, dann müssen sie mit den Kosequenzen rechnen.
Ich, wie bitte, unterstellen lassen muss ich mir nichts von ihnen und bin etwas lauter geworden, hab ihm mitgeteilt, das man so nicht mit seinen Kunden umgeht und das das mein Kündigung zu Folge hat.
jedes andere Unternehmen freut sich auf neue Kundschaft.
Ja der Kunde ist schon lange nicht mehr König.... aber ich glaube nicht das es der Telekom etwas ausmacht wenn man da kündigt... Leider hat man als Privatmensch heutzutage hier in Deutschland nur noch wenige Rechte oder auch Privates...
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Alt 05.11.2009, 20:46   # 3147
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von lexx Beitrag anzeigen
... hab ihm mitgeteilt, das man so nicht mit seinen Kunden umgeht und das das mein Kündigung zu Folge hat.
jedes andere Unternehmen freut sich auf neue Kundschaft.
Na dann warst du noch nie Kunde bei freenet. Es geht "in der Praxis" immer noch mind. eine Stufe schlimmer.

Will damit sagen, dieses Provider-Dampfablassen bringt außer ein Haufen neuer Probleme eigentlich gar nix.
Aber einen freundlichen Hinweis, ob die Aktionäre diesen neuen Schnell-Service für die Abmahn-******** auch so gut finden; den sollte man dort schon hinterlassen.

-CityLight-
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Alt 05.11.2009, 20:48   # 3148
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Will damit sagen, dieses Provider-Dampfablassen bringt außer ein Haufen neuer Probleme eigentlich gar nix.
Das ist das Unschöne am Providerwechsel.
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Alt 05.11.2009, 21:04   # 3149
lexx
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Das ist das Unschöne am Providerwechsel.
Providerwechsel hin oder her zu wem auch immer,(habe mir noch keine Gedanken drüber gemacht, muss mich erst informieren)
so wie der mich runtergemacht hat, braucht sich keiner bieten zu lassen, hat mir andauernd das Wort abgeschnitten und mich nicht ausreden lassen(ich glaube der hat vergessen wer sein Lohn zahlt- nähmlich- wir als Kunden
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Alt 05.11.2009, 21:23   # 3150
insons
 
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leider habe ich, auf den tip von einem forenmitglied hin, noch keine antwort auf meine frage gefunden.

nun versuche ich es nochmal mit der frage zum beschluß.

bei mir lag ein beschluß vom lg köln bei, der wg einem ganzen album eines künstlers ausgestellt ist.

abgemahnt wurde ich aber wg einem titel dieses künstlers von dem genannten album auf einem sampler.

ist der beschluß rechtswiedrig erlangt ?
da wurde dem gericht ein ganzes album vorgegaugelt, wobei es sich aber in wirklichkeit nur um einen titel auf einem sampler handelt, wo die ihre rechte darauf haben.
wg einem titel hätten die doch keinen beschluß bekommen.



vorgehensweise:
abgemahnt im oktober
mod ue raus
natürlich nicht bezahlt !!!
täglich hier informieren
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Alt 05.11.2009, 21:30   # 3151
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von insons Beitrag anzeigen
...
Da ich mich nicht gerne wiederhole, auch Dein Fall ist nicht der Erste seiner Art:
Sammelthread Kornmeier falscher Gerichtsbeschluss
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Alt 05.11.2009, 21:46   # 3152
Euroscot
 
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Hallo Leutte,

Ish habe ein kurze Frage zu den A/UE. Auf Eure Muster Steht
- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ und bei .verein-gegen-den-abmahnwahn Steht, - nachfolgend „bla bla bla“, halt der nahme der
Unterlassungsgläubigerin. Seh Ich das richtig das man das ersetzen muss.

Sorry für der blöde Frage!
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Alt 05.11.2009, 22:01   # 3153
OHweh
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von insons Beitrag anzeigen
...

Wurdest du denn eigentlich von N+L abgemahnt? Ist mir Neu das ein beschluss von Köln dabei ist
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Alt 05.11.2009, 22:06   # 3154
insons
 
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Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Da ich mich nicht gerne wiederhole, auch Dein Fall ist nicht der Erste seiner Art:
Sammelthread Kornmeier falscher Gerichtsbeschluss
danke für den hinweis.
hatte das vorher leider nicht gefunden.
da wird es nicht langweilig:eyegrazy:

-----Doppelpost zusammengeführt am 5.11.2009 um 21:11:06-----

Zitat:
Zitat von OHweh Beitrag anzeigen
Wurdest du denn eigentlich von N+L abgemahnt? Ist mir Neu das ein beschluss von Köln dabei ist
habe 2 abmahnungen bekommen.

kornie und nul

der beschluß war bei kornie dabei. ( bevor ihr mich zerreißt:
ja, ich hätte das in der kornie abteilung fragen sollen)

nul hat nur ne vollmacht mitgesendet
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Alt 06.11.2009, 00:28   # 3155
Junger Schüler
 
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Zitat:
Zitat von insons Beitrag anzeigen
danke für den hinweis.


-----Doppelpost zusammengeführt am 5.11.2009 um 21:11:06-----



habe 2 abmahnungen bekommen.

kornie und nul

der beschluß war bei kornie dabei. ( bevor ihr mich zerreißt:
ja, ich hätte das in der kornie abteilung fragen sollen)

nul hat nur ne vollmacht mitgesendet
Kornmeier und Nümann arbeiten zusammen oder?
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Alt 06.11.2009, 00:31   # 3156
insons
 
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Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Junger Schüler Beitrag anzeigen
Kornmeier und Nümann arbeiten zusammen oder?
die abmahnungen kamen zeitlich getrennt.

ob die zusammenarbeiten ?
ich glaube, das weiß niemand so genau.
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Alt 06.11.2009, 00:38   # 3157
Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Junger Schüler Beitrag anzeigen
...
Mit Zufall hat das nix mehr zu tun, wenn hintereinander Abmahnungen von z.B. Kornmeier, Waldorf und N&L eintrudeln. In solchen Fällen solltest Du auch die drei angeblich existierenden Gerichtsbeschlüsse einfordern und genau prüfen, ob überhaupt ein Bezug zu Deinen Abmahnungen existiert.
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Alt 06.11.2009, 00:40   # 3158
hüpfi
 
Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 8
Bei mir auch beide Kumpels zusammen...Abmahnungen kamen beide im Absatnd von 1,5 Wochen. Logzeiten waren 3-5 Minuten auseinander.
Nachtigal ich hör dich trapsen
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Alt 06.11.2009, 00:42   # 3159
auch ein opfer
 
Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 73
für alle die es interessiert hier mein Antwortschreiben der Telekom.
Wie schon geschrieben ich für meinen Teil habe reagiert und die TKom ins Nirvana gejagt.
Dafür habe ich jetzt eine 16000 er Leitung und die ist sogar noch 10 euronen im Monat günstiger als die alte 6000er vom rosa riesen.
Denn mann muß ja sparen wer weiß was noch kommt
Gruß Opfer




Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. xxxxxx 2009.

Sie haben ein Anwaltsschreiben erhalten, in dem Ihnen vorgeworfen wird, in einer Internet-Tauschbörse mittels sog. Filesharings urheberrechtsgeschützte Inhalte angeboten zu haben.

Access Provider, wie z. B. die Deutsche Telekom AG, sind seit Anfang September 2008 verpflichtet, im Rahmen ihrer datenschutzrechtlich zulässigen Speicherpraxis Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben, die aufgrund Recherchen der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Werke in Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen.

Dieser Auskunftsanspruch der Rechteinhaber folgt aus § 101 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Soweit dazu - was die Regel ist - dynamische IP-Nummern ausgewertet werden müssen, sieht § 101 Abs. 9 UrhG wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis vor, dass der Rechteinhaber eine entsprechende gerichtliche Gestattung für den Access Provider zu beantragen hat.

Erfolgt auf einen solchen Antrag binnen sieben Tage nach Nutzung der von einem Rechteinhaber detektierten IP-Nummer - solange speichert die Deutsche Telekom in datenschutzrechtlich zulässiger Weise, um Angriffe technischer Natur auf die Netzinfrastruktur verfolgen zu können - eine einstweiligen Anordnung des Gerichts, werden die relevanten Daten gesichert und gesondert gespeichert.

Das Gericht prüft dann im Rahmen der sog. Amtsermittlung, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen des Auskunftsanspruches und der Gestattung vorliegen, ob also der Antragsteller wirklich der Inhaber der Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte ist, ob es sich um eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt und ob IP-Nummern nebst den Zeitstempeln im Hinblick auf ein konkretes Filesharing-Angebot seriös festgestellt wurden. Liegen alle Voraussetzungen vor, erfolgt die Gestattung durch einen Gerichtsbeschluss, auf den hin unser Haus die gesicherten Daten an den jeweiligen Rechteinhaber bzw. an dessen anwaltliche Vertretung herausgibt. § 101 Abs. 2 und 9 UrhG sieht eine gleichzeitige Information des Kunden nicht vor.

Nach Abschluss des Vorgangs werden keine Daten darüber in unserem Hause mehr vorgehalten. Insbesondere enthält Ihr Kundendatensatz damit auch keinerlei Hinweise darüber, ob, wann und wie oft Ihre Person mit einem Filesharingvorwurf in Zusammenhang stand.

Im Übrigen erfolgen Vergabe und Speicherung der IP-Nummern, der Nutzungszeiträume und die Zuordnung zur Kundenkennung durch unser Haus nach gängigen Methoden der digitalen und automatisierten Datenverarbeitung. Insbesondere die Kundenkennung schließt Verwechslungen aus.

Fehlerhafte Systemfunktionen der Datenverarbeitungs- und Datenbanksysteme unseres Hauses sind praktisch ausgeschlossen. Die zur Auskunftserteilung notwendige Datensicherung erfolgt durch unser Haus ohne händische Eingaben von IP-Nummern und Datumsangaben, so dass Tippfehler oder Verwechslungen ebenfalls ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter t-online.de.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Telekom AG
Konzerndatenschutz

Deutsche Telekom AG
Aufsichtsrat: Prof. Dr. xxxxxxx (Vorsitzender)
Vorstand: xxxxxxx (Vorsitzender)
xxxxxx, Dr. xxxx xxxx, Rxxxxx xxxxx, Nxxx xxxxxx, Txxxx xxxxxx, Gxxxx xxxxxx, Txxxx xxxxxxxx

Handelsregister: Amtsgericht Bonn xxxxxxxx
Sitz der Gesellschaft: Bonn
WEEE-Reg.-Nr.: xxxxxxxxx

DIE INHALTE DIESER NACHRICHT SIND VERTRAULICH UND DÜRFEN NUR FÜR DIE ANGEGEBENEN ZWECKE VERWENDET WERDEN - THE CONTENT OF THIS MESSAGE IS CONFIDENTIAL AND MAY ONLY BE USED FOR THE PURPOSES NAMED HEREIN
__________________
Regelwerk für einen Neuabgemahnten http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/....php?f=19&t=35
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Alt 06.11.2009, 00:46   # 3160
Bocki2000
 
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Zitat:
Zitat von insons Beitrag anzeigen
die abmahnungen kamen zeitlich getrennt.

ob die zusammenarbeiten ?
ich glaube, das weiß niemand so genau.
Könnte man bald denken.
Wurde von beiden Kanzleien für die Dream Dance51 abgemahnt und die Zeit wo ich im April gelogt wurde ist auf die Minute identisch in der Abmahnung.
Was ich mir noch vorstellen könnte ist das die sich die Daten von mir untereinander zuschieben oder zum Kauf angeboten werden bzw. wurden.
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