Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 04.11.2009, 04:06   # 2981
S10-Heizer
 
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welche frage hier noch nicht beantwortet wurde ist folgende!
warum muss ich den brief per einschreiben mit rückschein wegschicken?
bei einem fax habe ich doch auch eine sendebestätigung!
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Alt 04.11.2009, 07:39   # 2982
Shual
 
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Zitat:
Zitat von S10-Heizer Beitrag anzeigen
welche frage hier noch nicht beantwortet wurde ist folgende!
warum muss ich den brief per einschreiben mit rückschein wegschicken?
bei einem fax habe ich doch auch eine sendebestätigung!
Ich glaube, ich habe diese Frage schon 137 Mal beantwortet. Heute beantworte ich sie nicht, sondern lasse beantworten.

Leserfrage
Ich habe auf einer Internetseite über laufende Abmahnungsverfahren berichtet. Daraufhin bekam ich von dem Anwalt des Abmahners die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Da dieser Vorgang unter hohem Zeitdruck stattfand und ich nur wenige Stunden Zeit hatte, mich mit der Rechtslage vertraut zu machen, habe ich die Unterlassungserklärung unterschrieben und an die Anwaltskanzlei gefaxt.

Ich bin mir nun unsicher welcher juristische Wert diese Faxmitteilung hat. Ist diese gültig oder hätte ich das Original per Post nachsenden müssen?

Dr. F. Schäfer, Rechtsanwaltskanzlei Schäfer in Pirmasens.
[Die Fachbereiche von Fritz Schäfer sind Abmahnungen, Online-Handel, Steuerrecht. Zudem ist der Dr. jur. Gründer von Fair-E-Com e.V., einem Selbsthilfe-Verein gegen Abmahnungen.]

Soweit Unterwerfungserklärungen in Abmahnfällen abgegeben werden, erfolgt dies zunächst, um die Wiederholungsgefahr für weitere zukünftige Verstöße zu beseitigen. Die Unterwerfungserklärung hat damit eine zentrale Bedeutung in Abmahnfällen, da bei erfolgreichem Beseitigen der Wiederholungsgefahr die Sache in der Hauptsache erledigt ist und der Streit letztlich nur noch wegen den Kosten der Abmahnung und Folgeansprüchen (z.B. insbesondere Auskunft und Schadensersatz) fortgeführt werden kann.

Die Abgabe einer Unterwerfungserklärung reduziert damit insbesondere auch das Kostenrisiko für die weitere Auseinandersetzung. Rechtlich gesehen ist die Unterwerfungserklärung ein Angebot auf Abschluß eines Unterlassungsvertrages; entsprechend ist damit von Bedeutung, ob die Unterwerfungserklärung 1:1 wie meist vom Gegner schon vorbereitet unterzeichnet wird oder ob Modifikationen durch den Abgemahnten vorgenommen wurden (was meist wegen der zu weiten Fassung der vorgelegten Erklärung zu empfehlen ist).

Besonders in letzterem Fall bei der Vornahme von Änderungen wäre zu beachten, dass die Modifikationen wiederum als Ablehnung des ursprünglichen Angebotes, jedoch verbunden mit einem neuen Angebot gelten, das durch den Abmahner dann noch gesondert angenommen werden muss, wenn ein Vertrag zu Stande kommen soll.
Wegen der Forrm der Erklärung ist zu beachten, dass das Vertragsstrafeversprechen als sog. abstraktes Schuldanerkenntnis angesehen wird, so dass es grundsätzlich nur Rechtswirksamkeit erlangt, wenn es wie vom Gesetz gefordert in Schriftform, also mit eigenhändiger Originalunterschrift, abgegeben wurde; aus diesem Grunde bestehen versierte Abmahner auch auf der Abgabe des Originals und lassen das Telefax nur zur Fristwahrung gelten.

Ein Telefax erfüllt die Formvorschriften in der Regel nicht, es sei denn, dass derjenige, der die Erklärung abgibt ein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuches) ist. Dies ist bei Privatpersonen regelmäßig nicht der Fall. Die Frage des Lesers ist also dahingehend zu beantworten, dass er mit Abgabe der Faxerklärung wohl noch keine wirksame Vertragsstrafeerklärung abgegeben hat, wenn er diese als Privatmann abgegeben hat; ist er Kaufmann im Sinne des HGB, sieht die Sache u.U. anders aus.

Entsprechend hat z.B. das AG Ludwigshafen unlängst entschieden, daß die – mit Vorbedacht - nur per Telefax abgegebene Erklärung auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts keine Rechtswirkung entfaltet, vgl. AG Ludwigshafen Urteil vom 16.04.2008, Az. 2 h C 158/07.
Es heißt in dieser rechtskräftigen Entscheidung des AG Ludwigshafen - in dem Verfahren hatte ein bekannter Abmahner aus der Gegend von Hildesheim im Ergebnis erfolglos eine Vertragsstrafe beansprucht - wie folgt:

»(…)
Die Schriftform ist vorliegend weder durch die Schriftsätze des Prozessbevollmächtigten der Beklagten (..) noch durch die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingehalten. Es ist unstreitig, dass das Original der per Fax übermittelten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Beklagten dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin nicht übersandt worden ist. Es ist herrschende Rechtsprechung, dass ein Telefax nicht dem Schriftformerfordernis entspricht (div. Fundstellen). (..) Nach alledem ist die Klage abzuweisen.
(…).«

Ohne Kaufmannseigenschaft ist damit das Telefax grundsätzlich nicht bindend, Ausnahmen können u. U. bei einem Vergleich bestehen, da das Gesetz das Schriftformerfordernis hier lockert; hierfür sind jedoch aus der Frage des Lesers keine Anhaltspunkte ersichtlich.

[Quelle]

PS: Der Rückschein dient nur zur Versicherung, dass unser Dokument auch eingetroffen ist, nicht das noch jemand was anderes behauptet.
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Alt 04.11.2009, 11:30   # 2983
chtic
 
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Hallo
ich bin neu hier, verfolge das Forum aber schon seit Samstag 31.10. Auch ich habe am Freitag eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Nühmann + Lang bekommen, natürlich ist man geschockt und auch verärgert, des Weiteren find ich die Handlungszeit sehr kurz. Ich habe das Gefühl das mit Absicht die Briefe an einem Donnerstag verschickt werden damit sie freitags oder samstags ankommen weil Samstag und Sonntag nicht viele Anwälte arbeiten! Ich soll bis zum 09.11 450€ Überweisen und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurück senden. Nach langem überlegen entschied ich mich einen Anwalt in meiner Nähe zu beauftragen und ich muss sagen, dass ich es bis jetzt nicht bereue, hatte am Samstagnacht per Email die Abmahnung und eine kurze Schilderung der Sache geschrieben sowie nach einem unverbindlichen Angebot Gefragt. Am Montag 02.11 bekam ich eine Email das bedingt durch die hohe Nachfrage sie sich in den frühen Abendstunden telefonisch bei mir melden. Dies ist dann auch passiert, sehr ausführlich wurden mir die Möglichkeiten geschildert. Ich habe mich für eine modUE entschieden und die außergerichtliche Klärung der Sache. Dafür gibt es bei dem Anwalt eine Pauschale von 150€ + MwSt. Das einzige was ich dann noch machen musste ist dem Anwalt eine Vollmacht unterschrieben zurück zu senden (gibt es als vordruck auf der HP des Anwalts) und natürlich die Rechnung von meinem Anwalt zu bezahlen! Was im Service der Kanzlei auch noch mit drin ist, sie informieren mich nicht nur über meine Sache sondern auch über noch laufende Klagen. Er sagte mir das alleine seine Kanzlei ca. 400 dieser Abmahnungen Bearbeitet.

Meine Meinung dazu: Natürlich sind 150€ + St. auch eine Menge Geld aber ich bezahle lieber einen seriösen Anwalt als N + L. Außerdem kann ich mich jetzt erst mal zurücklehnen und mich um wichtigere Sachen kümmern…
Ich bin auch gerne bereit den Die Kanzlei die mich vertritt zu nennen.
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Alt 04.11.2009, 11:31   # 2984
schnorkelbock
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen

...

Und so baut man sich erst mal eine kleine Strategie auf, mit der man bereits dem Abmahner sehr wohl gleich mal entgegentreten kann. Jetzt ist der nämlich erst mal wieder am Zug. Wieder etwas Zeit gewonnen.....

Zwischenzeitlich ist wieder Recherche und Lesen angesagt, und hier kann man dann bereits zu diversen Hilfsmitteln greifen. Und diese können eine Wirkung entfalten, mit der man selbst garantiert nicht rechnet.
Super beschrieben!
Genauso - und nicht anders denke ich, ist die richtige Strategie!

Lesen, lesen, sammeln, nachfragen, weiterlesen, sichten, sichern ...

Ich habs ein "nettes Paket" genannt, was ich im Falle einer Klage meinem fachvisiertem RA übergeben werde. Eigentlich dürfte der kaum noch Gage verlangen, weil ich so brav vorgearbeitet habe..

Ein "nettes Paket" für mich und sicherlich ein verdammt harter Broken für den AbmahnRA. Daher sehe ich einem Prozess recht gelassen entgegegen. Denn der RA weiß garnicht, was ich hier in der Hand habe. Denkt vielleicht, mal eben locker ein Prozess gewinnen und gleichsam werbewirksam ein Exempel statuieren zu können.

Insofern ist es wirklich ein cleverer Weg, mit der modUE erstmal Zeit zu gewinnen, um sich eine Strategie zurechtzulegen. Sicherlich bedeutet das Arbeit und kostet auch Zeit. Aber die Abmahnung mal eben abdrücken ist ja auch nicht umsonst, oder?

Gruß
K
__________________
<<< Wer Signaturen lesen kann, ist eindeutig im Vorteil ! >>>

<<< Die ersten 5 Beiträge dieses threads erklären fast alles...>>>
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Alt 04.11.2009, 12:01   # 2985
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von chtic Beitrag anzeigen
Hallo
ich bin neu hier
Hallo erstmal!
Zitat:
Er sagte mir das alleine seine Kanzlei ca. 400 dieser Abmahnungen Bearbeitet.
Wow! Die Zahl ist sicher für die Statistik von Princess interessant!
Zitat:
Meine Meinung dazu: Natürlich sind 150€ + St. auch eine Menge Geld aber ich bezahle lieber einen seriösen Anwalt als N + L. Außerdem kann ich mich jetzt erst mal zurücklehnen und mich um wichtigere Sachen kümmern…
Erst mal abwarten! Was bringt Dich dazu, zu denken, daß Du nix an N+L zahlen mußt? Ich nahme an, Dein Anwalt wird versuchen, einen Vergleich auszuhandeln (z.B. Hälfte der Summe). Die kommen dann noch oben drauf. Ob Du am Ende günstiger fährst, weißt Du erst am Schluß.
Zitat:
Ich bin auch gerne bereit den Die Kanzlei die mich vertritt zu nennen.
Mach mal! Notfalls per PN
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Alt 04.11.2009, 12:07   # 2986
Twilight
 
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Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen

Ein "nettes Paket" für mich und sicherlich ein verdammt harter Broken für den AbmahnRA.
Gruß
K
mein Paket is schon um einiges Dicker als die Abmahnung alleine!
Einige Posts ausgedruckt, viele Links zum Thema ausgedruckt, das wären Beschlüsse, Urteile und Infos zur Sachlage von verschiedenen HP´s (Gulli etc)!!

(Humor on) Kann man beim Prozess denn die Druckerkosten absetzen?? ( Humor off )


Zu N-TRAXX: oder auch andere Technisch versierten hier ->

da ich leider nur einen T-Com Router habe einen Speedport 700er der die Daten nur 3 Tage sepeichert, meine Frage!
Gibt es eine Software ich ich dazu nutzen kann meine Loggs zu speichern?? und wo finde ich das?? Ich hab nix gefunden das mir helfen könnte....
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XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten.
und nu -> abwarten was kommt........
UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief...
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Alt 04.11.2009, 12:10   # 2987
N-Traxx
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Falls Du es nicht bemerkt haben solltest: DAS THEMA MIT DER T-COM IST ABGEHACKT!
Ansonsten bitte per PN melden, oder einen extra Thread dazu aufmachen. Danke.

Software zum IP-Überwachen:
http://www.download-tipp.de/sharewar...re/19635.shtml

Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass so ein Logfile auch gegen einen verwendet werden kann.
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Alt 04.11.2009, 12:48   # 2988
hteufelchen
 
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Hallo, ich habe heute Post von der lieben Telekom bekommen im bezug auf BDSG... Also entweder bin ich blöd oder die können sich sehr blöd stellen.. Die haben mir alle Daten zugesendet über meinen Anschluß, die ich ja selbst kenne, habe den Vertrag doch gemacht aber nicht einen über die weitergabe meiner Daten mit dem Satz: Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass eine Übermittlung der Daten an Dritte nicht erfolgt, es sei denn, Sie haben den ausdrücklich zugestimmt oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet bzw. dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig ist. Also für einen so großen Konzern, hatte ich doch gedacht das die wissen worum es geht...zu diesem Brief und der Telekom fällt mir nur eins ein...:
Es ist egal wie tief man die Messlatte des geistigen
Verstandes legt, es gibt jeden Tag jemanden, der
bequem
darunter durchlaufen kann!
Die Telekom schein der Brutplatz zu sein...
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Alt 04.11.2009, 12:51   # 2989
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von hteufelchen Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe heute Post von der lieben Telekom bekommen im bezug auf BDSG... Also entweder bin ich blöd oder die können sich sehr blöd stellen.. Die haben mir alle Daten zugesendet über meinen Anschluß, die ich ja selbst kenne, habe den Vertrag doch gemacht
Anscheinend hast Du nur eine Standardantwort bekommen. Das kommt durchaus mal vor.
Die Daten werden nach der Herausgabe an die Abmahner in der Regel sofort vernichtet.
Ich glaube nicht, dass Du da noch etwas ermitteln lassen kannst.

Das ist bei anderen Providern aber auch in der Regel das gleiche Drama.
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Alt 04.11.2009, 13:00   # 2990
chtic
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Hallo erstmal!

Wow! Die Zahl ist sicher für die Statistik von Princess interessant!

Erst mal abwarten! Was bringt Dich dazu, zu denken, daß Du nix an N+L zahlen mußt? Ich nahme an, Dein Anwalt wird versuchen, einen Vergleich auszuhandeln (z.B. Hälfte der Summe). Die kommen dann noch oben drauf. Ob Du am Ende günstiger fährst, weißt Du erst am Schluß.

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Ja ich Wollte nicht so ins Detail gehen Aber ich sehe schon das werde ich wohl müssen. Zugegeben ich finde s toll sich gegenseitig zu helfen und Erfahrungen aus zu tauschen.
Zurück zum Thema mir ist Bewusst das noch weiter Kosten auf mich zu kommen können. Mein RA hat mir aber auch gesagt, dass es Leute gegeben hat die den Brief geöffnet haben, vor Schock den PC angemacht haben und das Geld sofort Online überwiesen haben. Genau das wollen N + L mit der Abmahnung erreichen das die Leute Angst bekommen und zahlen. Und wenn 500 Leute Zahlen das hat sich das für die doch auch gerechnet! Die Kosten die von N+L vorgerechnet werden z.B. Beschaffung IP Adresse, Telefongeld usw. sind völlig überzogen. Selbst wenn ich 0 auf 0 dabei rauskomme, ich habe keine Unterlassungserklärung abgegeben wo ich mich 30 Jahre zu irgendetwas verpflichte.
Meine Persönliche Meinung: Wenn die das Geld von 500 Leuten bekommen dann reicht denen das. Die Anwälte N+L sind auch nicht auf einen Rechtstreit vor Gericht aus weil auch den kann man Verlieren.
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Alt 04.11.2009, 13:01   # 2991
hteufelchen
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Anscheinend hast Du nur eine Standardantwort bekommen. Das kommt durchaus mal vor.
Die Daten werden nach der Herausgabe an die Abmahner in der Regel sofort vernichtet.
Ich glaube nicht, dass Du da noch etwas ermitteln lassen kannst.

Das ist bei anderen Providern aber auch in der Regel das gleiche Drama.
Ja und das reicht dann aus vor Gericht? Wie ist das wenn wirklich ein Zahlendreher vorhanden war, das könnte man in diesem Fall dann ja auch nicht mehr nachweisen?! Das heißt also das die IP nicht mehr nachzuvollziehen ist zu einen späteren Zeitpunkt und das es keinerlei Beweise mehr gibt das dort ein Fehler unterlaufen ist, wenn ich aber jetzt anzweiflen würde das die Ip zur damaligen Zeit meinem Router zugewiesen war und ich weitere Beweise möchte von unserem lieben N+L ist der also auch nicht in der Lage diese zu erbringen? oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?! Lieben Gruß
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Alt 04.11.2009, 13:40   # 2992
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von hteufelchen Beitrag anzeigen
Ja und das reicht dann aus vor Gericht? Wie ist das wenn wirklich ein Zahlendreher vorhanden war, das könnte man in diesem Fall dann ja auch nicht mehr nachweisen?!
Für die Abmahner reicht es in der Regel. Du musst auch hier davon ausgehen, dass ja z.T. nicht nur IP-Adressen geloggt werden. Es kommt durchaus auch vor, dass die "ermittelnde Antipiracy Firma" Dateien von Dir zur Beweissicherung herunterlädt.

Ein Zahlendreher bei der Ermittlung der IP ist durchaus möglich und ist auch bereits einige Male vorgekommen. Dies nachzuweisen ist allerdings schwer. Dazu hättest Du Deinen Anschluss bereits an dem Tag überwachen müssen, an dem es zu der Urheberrechtsverletzung kam.

Das beste, was Du im Moment tun kannst, ist die modifizierte UE abzuschicken, falls Du das nicht schon getan hast.

Von N+L kannst Du natürlich Daten anfordern. Ob sie Dir etwas zuschicken, ist eine andere Sache. Soweit mir bekannt ist, ist der Abmahn-RA nicht dazu verpflichtet. Dazu zwingen kannst Du ihn aber mit einem eigenen Anwalt.
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Alt 04.11.2009, 13:41   # 2993
Twilight
 
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Zitat:
Software zum IP-Überwachen:
IPMon 1.40 kostenlos bei Download-Tipp.de downloaden!

Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass so ein Logfile auch gegen einen verwendet werden kann.
das weiß ich ja aber ich will das speichern können FALLS ich nochmals eine Abmahnung bekäme das ich diesesmal was in der hand habe für den Gegenbeweiß da ich bei der ersten Abmahnung nichts getan habe was mir vorgeworfen wird. Kann dies aber nicht widerlegen da ich KEINE Logfiles habe.
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XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
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Alt 04.11.2009, 14:00   # 2994
N-Traxx
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Verständlich. Daher hab ich ja das mit dem IP-Logging auch als eine vorbeugende Maßnahme für die Zukunft aufgeführt.

Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg mit Deiner jetzigen Abmahnung.

Ansonsten kann ich Dir hier noch 2 weitere Proggies zur IP-Überwachung anbieten:
Go Online V2
DUTraffic Monitor

Gruß, Sebastian.
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Alt 04.11.2009, 14:22   # 2995
playaman
 
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Hallo,

ich bin auch so ziehmlich neu hier, verfolge den Thread hier aber schon einige Zeit, da eine Freundin auch Probleme hat mit diesen N&L.
Das Erste Schreiben von diesen Herren kam Mitte Juli diesen Jahren
Die Mod UE wurde an die Anwälte wurde Ende Juli verschickt.
Jetzt kam heute ein Antwortschreiben von den Kollegen. Wir wissen jetzt nicht wie wir dort weiter vorgehen sollen.
Habe da auch mal ein paar Seiten von dem Schreiben angehängt.
Habe auch alles nach bestem Wissen geschwärzt.

Jetzt ist es aber so, dass die besagt Freundinzu der besagten Tatzeit nicht einmal zu Hause war sonder in einem ca. 25 - 30km entferntem Kranekenhaus. Das sogar für 2 Wochen und genau in der Mitte dieser 2 Wochen war der Tatzeipunkt. Das Weiss sie genau, weil dort ihr Sohn gebohren wurde.

Was kann sie da jetzt machen. Weil sie ja defenitiv nihcts gemacht hat.
Wie soll sie sich verhalten?

danke und gruß

playa
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg abmahnung002.jpg (75,4 KB, 82x aufgerufen)
Dateityp: jpg abmahnung003.jpg (77,2 KB, 61x aufgerufen)
Dateityp: jpg abmahnung004.jpg (77,4 KB, 60x aufgerufen)
Dateityp: jpg abmahnung005.jpg (61,6 KB, 62x aufgerufen)
Dateityp: jpg abmahnung006.jpg (79,4 KB, 62x aufgerufen)
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Alt 04.11.2009, 14:27   # 2996
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von playaman Beitrag anzeigen
Wie soll sie sich verhalten?
Hallo und willkommen im Forum,

Hier brauchst Du lediglich eine Bestätigung des Krankenhauses in schriftlicher Form, zuerst nur für Dich.
Dem Abmahn-RA würde ich lediglich eine mod. UE schicken und mehr nicht.
So würde ich das machen.
Weitere Bettelbriefe seitens N&L einfach dann ignorieren.
Eine modifizierte UE ist immer ratsam.

Gruß, Sebastian.

PS: Briefe an den RA per Einschreiben mit Rückschein abschicken.
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Alt 04.11.2009, 14:33   # 2997
playaman
 
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Beiträge: 6
handelt es sich denn dabei um einen Bettelbrief????

denn soweit ich das hier so mitgelesen habe ist die Reihenfolge so:

Abmahnung von RA
Mod UE zusenden von Abgemahnten
niedrigeres Vergleichsangebot von RA (Bettelschreiben)

oder habe ich hier was nicht ganz verstanden?
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Alt 04.11.2009, 14:38   # 2998
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von playaman Beitrag anzeigen
... niedrigeres Vergleichsangebot von RA (Bettelschreiben)

oder habe ich hier was nicht ganz verstanden?
Offenbar nicht. Als Bettelbrief wird hier eine meist deutlich höhere Forderung der Abmahner bezeichnet, die nach der Abmahnung kommt. Aber nicht muss. Dass manche Kanzleien etwas wirre Summen - kann weniger oder gleiche Höhe wie in der Abmahnung sein - in ihre Briefe schreiben, schreibe ich der Arbeitsüberlastung zu.

Zitat:
Jetzt ist es aber so, dass die besagt Freundinzu der besagten Tatzeit nicht einmal zu Hause war sonder in einem ca. 25 - 30km entferntem Kranekenhaus. Das sogar für 2 Wochen und genau in der Mitte dieser 2 Wochen war der Tatzeipunkt. Das Weiss sie genau, weil dort ihr Sohn gebohren wurde.
Wenn sie nun noch nachweisen kann, dass sonst niemand Zugang zu ihrer Wohnung hatte - wovon ich ausgehe -, ihr Router / Modem gesichert war - wovon ich auch ausgehe -, wird der Abmahner sich schwertun etwas zu beweisen. Aber vielleicht war der böse Sauger ein "Ghost in the Machine"
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Alt 04.11.2009, 14:42   # 2999
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von playaman Beitrag anzeigen
handelt es sich denn dabei um einen Bettelbrief????
Das darfst Du nicht so wörtlich nehmen.
Grundsätzlich betrachte ich persönlich alle Briefe der Abmahnanwälte als Bettelbriefe.
Du kannst aber schon davon ausgehen, dass L&N Dich sicherlich mehrmals anschreiben wird.

Daher jetzt zuerst die modifizierte UE abschicken (Frist in der Abmahnung einhalten).
Mache für Dich ebenfalls von allem eine Kopie und hefte alles mit der Abmahnung in einem Ordner ab (3 Jahre aufbewahren).
Auf eventuelle weitere Briefe nicht mehr reagieren.
Ansonsten, wenn Du Dir bei allem unsicher bist, einen Rechtsanwalt konsultieren.

Gruß.
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Alt 04.11.2009, 14:47   # 3000
playaman
 
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Dann werde ich das mal so weitergeben.

Lohnt es sich denn diesen Aufwand zu betreiben, also bescheinigung des Krankenhauses besorgen usw. damit das endlich ein ende hat oder wird da wieder was kommen?

Weil die schreiben ja auch dass sie als Anschlussinhaber dafür aufkommen muss wenn dritte dies begangen haben, was wir nicht bestätigen oder ausschließen können. Fakt ist, dass ihr Internetanschluss erst nach der ersten Abmahnung sicher gemacht wurde.

Allerdings verstehe ich das nicht ganz, denn dann müsste ich ja auch dafür haftbar gemacht werden, wenn ch jemand mein Auto leihe und der damit einen Unfall baut.

Es geht uns nur darum, dass wir nicht die ganze rennerei haben für nix und wieder nix
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