| | # 2982 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Leserfrage Ich habe auf einer Internetseite über laufende Abmahnungsverfahren berichtet. Daraufhin bekam ich von dem Anwalt des Abmahners die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Da dieser Vorgang unter hohem Zeitdruck stattfand und ich nur wenige Stunden Zeit hatte, mich mit der Rechtslage vertraut zu machen, habe ich die Unterlassungserklärung unterschrieben und an die Anwaltskanzlei gefaxt. Ich bin mir nun unsicher welcher juristische Wert diese Faxmitteilung hat. Ist diese gültig oder hätte ich das Original per Post nachsenden müssen? Dr. F. Schäfer, Rechtsanwaltskanzlei Schäfer in Pirmasens. [Die Fachbereiche von Fritz Schäfer sind Abmahnungen, Online-Handel, Steuerrecht. Zudem ist der Dr. jur. Gründer von Fair-E-Com e.V., einem Selbsthilfe-Verein gegen Abmahnungen.] Soweit Unterwerfungserklärungen in Abmahnfällen abgegeben werden, erfolgt dies zunächst, um die Wiederholungsgefahr für weitere zukünftige Verstöße zu beseitigen. Die Unterwerfungserklärung hat damit eine zentrale Bedeutung in Abmahnfällen, da bei erfolgreichem Beseitigen der Wiederholungsgefahr die Sache in der Hauptsache erledigt ist und der Streit letztlich nur noch wegen den Kosten der Abmahnung und Folgeansprüchen (z.B. insbesondere Auskunft und Schadensersatz) fortgeführt werden kann. Die Abgabe einer Unterwerfungserklärung reduziert damit insbesondere auch das Kostenrisiko für die weitere Auseinandersetzung. Rechtlich gesehen ist die Unterwerfungserklärung ein Angebot auf Abschluß eines Unterlassungsvertrages; entsprechend ist damit von Bedeutung, ob die Unterwerfungserklärung 1:1 wie meist vom Gegner schon vorbereitet unterzeichnet wird oder ob Modifikationen durch den Abgemahnten vorgenommen wurden (was meist wegen der zu weiten Fassung der vorgelegten Erklärung zu empfehlen ist). Besonders in letzterem Fall bei der Vornahme von Änderungen wäre zu beachten, dass die Modifikationen wiederum als Ablehnung des ursprünglichen Angebotes, jedoch verbunden mit einem neuen Angebot gelten, das durch den Abmahner dann noch gesondert angenommen werden muss, wenn ein Vertrag zu Stande kommen soll. Wegen der Forrm der Erklärung ist zu beachten, dass das Vertragsstrafeversprechen als sog. abstraktes Schuldanerkenntnis angesehen wird, so dass es grundsätzlich nur Rechtswirksamkeit erlangt, wenn es wie vom Gesetz gefordert in Schriftform, also mit eigenhändiger Originalunterschrift, abgegeben wurde; aus diesem Grunde bestehen versierte Abmahner auch auf der Abgabe des Originals und lassen das Telefax nur zur Fristwahrung gelten. Ein Telefax erfüllt die Formvorschriften in der Regel nicht, es sei denn, dass derjenige, der die Erklärung abgibt ein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuches) ist. Dies ist bei Privatpersonen regelmäßig nicht der Fall. Die Frage des Lesers ist also dahingehend zu beantworten, dass er mit Abgabe der Faxerklärung wohl noch keine wirksame Vertragsstrafeerklärung abgegeben hat, wenn er diese als Privatmann abgegeben hat; ist er Kaufmann im Sinne des HGB, sieht die Sache u.U. anders aus. Entsprechend hat z.B. das AG Ludwigshafen unlängst entschieden, daß die mit Vorbedacht - nur per Telefax abgegebene Erklärung auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts keine Rechtswirkung entfaltet, vgl. AG Ludwigshafen Urteil vom 16.04.2008, Az. 2 h C 158/07. Es heißt in dieser rechtskräftigen Entscheidung des AG Ludwigshafen - in dem Verfahren hatte ein bekannter Abmahner aus der Gegend von Hildesheim im Ergebnis erfolglos eine Vertragsstrafe beansprucht - wie folgt: »( ) Die Schriftform ist vorliegend weder durch die Schriftsätze des Prozessbevollmächtigten der Beklagten (..) noch durch die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingehalten. Es ist unstreitig, dass das Original der per Fax übermittelten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Beklagten dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin nicht übersandt worden ist. Es ist herrschende Rechtsprechung, dass ein Telefax nicht dem Schriftformerfordernis entspricht (div. Fundstellen). (..) Nach alledem ist die Klage abzuweisen. ( ).« Ohne Kaufmannseigenschaft ist damit das Telefax grundsätzlich nicht bindend, Ausnahmen können u. U. bei einem Vergleich bestehen, da das Gesetz das Schriftformerfordernis hier lockert; hierfür sind jedoch aus der Frage des Lesers keine Anhaltspunkte ersichtlich. [Quelle] PS: Der Rückschein dient nur zur Versicherung, dass unser Dokument auch eingetroffen ist, nicht das noch jemand was anderes behauptet.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 2985 | |||
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Hallo erstmal! Zitat:
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| | # 2986 | |
| Registriert seit: 03.09.2009 Ort: zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 168
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Einige Posts ausgedruckt, viele Links zum Thema ausgedruckt, das wären Beschlüsse, Urteile und Infos zur Sachlage von verschiedenen HP´s (Gulli etc)!! (Humor on) Kann man beim Prozess denn die Druckerkosten absetzen?? ( Humor off )Zu N-TRAXX: oder auch andere Technisch versierten hier -> da ich leider nur einen T-Com Router habe einen Speedport 700er der die Daten nur 3 Tage sepeichert, meine Frage! Gibt es eine Software ich ich dazu nutzen kann meine Loggs zu speichern?? und wo finde ich das?? Ich hab nix gefunden das mir helfen könnte....
__________________ XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht, XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten. und nu -> abwarten was kommt........UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief... | |
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| | # 2987 |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Falls Du es nicht bemerkt haben solltest: DAS THEMA MIT DER T-COM IST ABGEHACKT! Ansonsten bitte per PN melden, oder einen extra Thread dazu aufmachen. Danke. Software zum IP-Überwachen: http://www.download-tipp.de/sharewar...re/19635.shtml Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass so ein Logfile auch gegen einen verwendet werden kann.
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| | # 2988 |
| Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
| Hallo, ich habe heute Post von der lieben Telekom bekommen im bezug auf BDSG... Also entweder bin ich blöd oder die können sich sehr blöd stellen.. Die haben mir alle Daten zugesendet über meinen Anschluß, die ich ja selbst kenne, habe den Vertrag doch gemacht aber nicht einen über die weitergabe meiner Daten Es ist egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes legt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann! Die Telekom schein der Brutplatz zu sein... |
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| | # 2989 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Die Daten werden nach der Herausgabe an die Abmahner in der Regel sofort vernichtet. Ich glaube nicht, dass Du da noch etwas ermitteln lassen kannst. Das ist bei anderen Providern aber auch in der Regel das gleiche Drama.
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| | # 2990 | |
| Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
Zurück zum Thema mir ist Bewusst das noch weiter Kosten auf mich zu kommen können. Mein RA hat mir aber auch gesagt, dass es Leute gegeben hat die den Brief geöffnet haben, vor Schock den PC angemacht haben und das Geld sofort Online überwiesen haben. Genau das wollen N + L mit der Abmahnung erreichen das die Leute Angst bekommen und zahlen. Und wenn 500 Leute Zahlen das hat sich das für die doch auch gerechnet! Die Kosten die von N+L vorgerechnet werden z.B. Beschaffung IP Adresse, Telefongeld usw. sind völlig überzogen. Selbst wenn ich 0 auf 0 dabei rauskomme, ich habe keine Unterlassungserklärung abgegeben wo ich mich 30 Jahre zu irgendetwas verpflichte. Meine Persönliche Meinung: Wenn die das Geld von 500 Leuten bekommen dann reicht denen das. Die Anwälte N+L sind auch nicht auf einen Rechtstreit vor Gericht aus weil auch den kann man Verlieren. | |
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| | # 2991 | |
| Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
| Zitat:
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| | # 2992 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Ein Zahlendreher bei der Ermittlung der IP ist durchaus möglich und ist auch bereits einige Male vorgekommen. Dies nachzuweisen ist allerdings schwer. Dazu hättest Du Deinen Anschluss bereits an dem Tag überwachen müssen, an dem es zu der Urheberrechtsverletzung kam. Das beste, was Du im Moment tun kannst, ist die modifizierte UE abzuschicken, falls Du das nicht schon getan hast. Von N+L kannst Du natürlich Daten anfordern. Ob sie Dir etwas zuschicken, ist eine andere Sache. Soweit mir bekannt ist, ist der Abmahn-RA nicht dazu verpflichtet. Dazu zwingen kannst Du ihn aber mit einem eigenen Anwalt.
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| | # 2993 | |
| Registriert seit: 03.09.2009 Ort: zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 168
| Zitat:
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| | # 2994 |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Verständlich. Daher hab ich ja das mit dem IP-Logging auch als eine vorbeugende Maßnahme für die Zukunft aufgeführt. Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg mit Deiner jetzigen Abmahnung. Ansonsten kann ich Dir hier noch 2 weitere Proggies zur IP-Überwachung anbieten: Go Online V2 DUTraffic Monitor Gruß, Sebastian.
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| | # 2995 |
| Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 6
| Hallo, ich bin auch so ziehmlich neu hier, verfolge den Thread hier aber schon einige Zeit, da eine Freundin auch Probleme hat mit diesen N&L. Das Erste Schreiben von diesen Herren kam Mitte Juli diesen Jahren Die Mod UE wurde an die Anwälte wurde Ende Juli verschickt. Jetzt kam heute ein Antwortschreiben von den Kollegen. Wir wissen jetzt nicht wie wir dort weiter vorgehen sollen. Habe da auch mal ein paar Seiten von dem Schreiben angehängt. Habe auch alles nach bestem Wissen geschwärzt. Jetzt ist es aber so, dass die besagt Freundinzu der besagten Tatzeit nicht einmal zu Hause war sonder in einem ca. 25 - 30km entferntem Kranekenhaus. Das sogar für 2 Wochen und genau in der Mitte dieser 2 Wochen war der Tatzeipunkt. Das Weiss sie genau, weil dort ihr Sohn gebohren wurde. Was kann sie da jetzt machen. Weil sie ja defenitiv nihcts gemacht hat. Wie soll sie sich verhalten? danke und gruß playa |
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| | # 2996 |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Hallo und willkommen im Forum, Hier brauchst Du lediglich eine Bestätigung des Krankenhauses in schriftlicher Form, zuerst nur für Dich. Dem Abmahn-RA würde ich lediglich eine mod. UE schicken und mehr nicht. So würde ich das machen. Weitere Bettelbriefe seitens N&L einfach dann ignorieren. Eine modifizierte UE ist immer ratsam. Gruß, Sebastian. PS: Briefe an den RA per Einschreiben mit Rückschein abschicken.
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| | # 2997 |
| Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 6
| handelt es sich denn dabei um einen Bettelbrief???? denn soweit ich das hier so mitgelesen habe ist die Reihenfolge so: Abmahnung von RA Mod UE zusenden von Abgemahnten niedrigeres Vergleichsangebot von RA (Bettelschreiben) oder habe ich hier was nicht ganz verstanden? |
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| | # 2998 | ||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
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| | # 2999 |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Das darfst Du nicht so wörtlich nehmen. Grundsätzlich betrachte ich persönlich alle Briefe der Abmahnanwälte als Bettelbriefe. Du kannst aber schon davon ausgehen, dass L&N Dich sicherlich mehrmals anschreiben wird. Daher jetzt zuerst die modifizierte UE abschicken (Frist in der Abmahnung einhalten). Mache für Dich ebenfalls von allem eine Kopie und hefte alles mit der Abmahnung in einem Ordner ab (3 Jahre aufbewahren). Auf eventuelle weitere Briefe nicht mehr reagieren. Ansonsten, wenn Du Dir bei allem unsicher bist, einen Rechtsanwalt konsultieren. Gruß.
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| | # 3000 |
| Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 6
| Dann werde ich das mal so weitergeben. Lohnt es sich denn diesen Aufwand zu betreiben, also bescheinigung des Krankenhauses besorgen usw. damit das endlich ein ende hat oder wird da wieder was kommen? Weil die schreiben ja auch dass sie als Anschlussinhaber dafür aufkommen muss wenn dritte dies begangen haben, was wir nicht bestätigen oder ausschließen können. Fakt ist, dass ihr Internetanschluss erst nach der ersten Abmahnung sicher gemacht wurde. Allerdings verstehe ich das nicht ganz, denn dann müsste ich ja auch dafür haftbar gemacht werden, wenn ch jemand mein Auto leihe und der damit einen Unfall baut. Es geht uns nur darum, dass wir nicht die ganze rennerei haben für nix und wieder nix |
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( Humor off )
abwarten was kommt........
aber nicht einen über die weitergabe meiner Daten

