Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 03.11.2009, 22:44   # 2961
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
wenn es nur um die datenherausgabe geht, dann stimme ich dir bedingt zu,
aber denke einmal an die beantwortung der kundenanfragen nach einer abmahnung. sprich die aufarbeitung
egal ob auskunftersuchen nach bdsg, die entweder gar nicht, verspaetet oder nur mit textbausteinen beantwortet werden etc etc
spaetestens dann darf man ruhig mal ueberlegen, ob man die verantwortung als anschlussinhaber bei diesem provider noch uebernehmen will. ob andere besser sind, ist natuerlich die gretchenfrage. aber: geht es ueberhaupt schlechter?
Das kann man so grundsätzlich nicht sagen, finde ich.
Das Problem hatte ich auch schon.
Meine Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet.
Es macht oft einen grossen Unterschied aus, wohin man sich mit seinen Anfragen wendet.
Zumindest musste ich da auch nicht eine kostenpflichtige Nummer anrufen, wie es bei manchen anderen Providern üblich ist.

Gruß.
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Alt 03.11.2009, 22:58   # 2962
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
egal ob auskunftersuchen nach bdsg, die entweder gar nicht, verspaetet oder nur mit textbausteinen beantwortet werden etc etc
wer sich mit solchen Fragen beschäftigt, sollte auch mal das lesen für was er beschuldigt wird.
im besonderen mit diesem Gesetzestext aus UrhG
Zitat:
§101 (10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Und das ist kein bloser Kaffeeklatsch-gag sondern ein HINWEIS darauf, was wenn dann...."capito"?!!!
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Alt 03.11.2009, 23:01   # 2963
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
was wenn dann...."capito"?!!!
Nix capito. Wofür stehen die vier Punkte? Ich verstehe nicht, was Dein Posting mit dem von 3111 zu tun hat?
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Alt 03.11.2009, 23:03   # 2964
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Das kann man so grundsätzlich nicht sagen, finde ich.


Gruß.
wohl wahr, nur, die beitraege im forum sprechen fuer mich eine andere sprache.

hast du die deinen "freispruch" auch schriftlich oder nur telefonisch?

doch schluss damit, muss jeder selbst entscheiden, schliesslich ist bekanntlich der kunde koenig.
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Alt 03.11.2009, 23:09   # 2965
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
wohl wahr, nur, die beitraege im forum sprechen fuer mich eine andere sprache.
hast du die deinen "freispruch" auch schriftlich oder nur telefonisch?
doch schluss damit, muss jeder selbst entscheiden, schliesslich ist bekanntlich der kunde koenig.
Mein Freispruch kommt aus einem Logfile im Router.
Mit der T-Com hatte ich telefoniert und paar Tage später eine Mail bekommen, in der stand, dass keine Daten herausgegeben wurden.
Das war für mich aber bereits nicht mehr von Bedeutung.
Das Logfile war für mich ausschlaggebender.

Frag mich nicht warum, aber bei mir scheint es mit der Auskunft geklappt zu haben, daher kann ich nicht behaupten, dass die T-Com ein schlechter Provider ist.

Bei anderen Providern dürfte die Sachlage auch nicht anders sein.
Wie schon gesagt, es kommt oft darauf an, an wen man sich wendet.
Manchmal ist es auch nur Glück.:breitgri:

Ich kenne jedenfalls bis dato keinen einzigen Provider, der seine Kunden vorwarnt, wenn Daten herausgegeben werden, denn dazu ist eben niemand verpflichtet.
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Alt 03.11.2009, 23:36   # 2966
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Nix capito. Wofür stehen die vier Punkte? Ich verstehe nicht, was Dein Posting mit dem von 3111 zu tun hat?
Frank, ich wollte nur verdeutlichen, was da im Gesetz steht.
Zitat:
§101 (10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
....WAS (wenn du verstößt,dann) WENN DU VERSTÖSST(dann) DANN (musst du damit rechnen, dass Deine Grundrechte welche Dir zustehen, eben beschnitten, eingeschränkt, aufgehoben werden)
sry wenn ich nicht gleich mit der Tür ins Haus gefallen bin
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Alt 03.11.2009, 23:37   # 2967
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Mit der T-Com hatte ich telefoniert und paar Tage später eine Mail bekommen, in der stand, dass keine Daten herausgegeben wurden.

.
dieser beruehmter satz findet man hier oefters. wieviel dieser aber allgemein - nicht auf dich bezogen - i.v. mit 113 tkg wert ist, ist eine andere baustelle.


Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Ich kenne jedenfalls bis dato keinen einzigen Provider, der seine Kunden vorwarnt, wenn Daten herausgegeben werden, denn dazu ist eben niemand verpflichtet.
es ging nicht darum, sondern nur um die aufarbeitung

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
wer sich mit solchen Fragen beschäftigt, sollte auch mal das lesen für was er beschuldigt wird.
im besonderen mit diesem Gesetzestext aus UrhG

Und das ist kein bloser Kaffeeklatsch-gag sondern ein HINWEIS darauf, was wenn dann...."capito"?!!!
noe - nix verstehn .....

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Frank, ich wollte nur verdeutlichen, was da im Gesetz steht.

....WAS (wenn du verstößt,dann) WENN DU VERSTÖSST(dann) DANN (musst du damit rechnen, dass Deine Grundrechte welche Dir zustehen, eben beschnitten, eingeschränkt, aufgehoben werden)
sry wenn ich nicht gleich mit der Tür ins Haus gefallen bin
sicher sicher, damit hast du recht; darauf habe ich mich allerdings nicht bezogen, denn das recht auf beantwortung einer anfrage nach bsdg wird durch ein verstoss gegen das urheberrecht ja nicht aufgehoben.
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Alt 03.11.2009, 23:42   # 2968
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
WAS (wenn du verstößt,dann) WENN DU VERSTÖSST(dann) DANN (musst du damit rechnen, dass Deine Grundrechte welche Dir zustehen, eben beschnitten, eingeschränkt, aufgehoben werden)
Das bedeutet aber nicht, dass die Abmahner oder die Provider weitreichende TK-Geheimnis-Verletzungsbefugnisse erhalten (haben), wie z.B. der BND mit dem G10, und hat ausserdem nix mit Auskünften zu tun, zu denen Sie gegenüber Ihren Kunden mehr oder weniger verpflichtet sind.
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Alt 03.11.2009, 23:54   # 2969
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
noe - nix verstehn .....
WENN DU VERSTÖSST(dann) DANN (musst du damit rechnen, dass Deine Grundrechte welche Dir zustehen, eben beschnitten, eingeschränkt, aufgehoben werden)

auf billig deutsch....Du hast den Führerschein, fährst Auto, kennst die StVO nicht in und auswendig, wirst wg. eines Verstoßes belangt. Regst Du Dich dann auf, dass Deine Daten von der Bußgeldstelle abgefragt werden, dass Du einen Strafbefehl, Bußgeldbescheid bekommst?
Ja sicher regst Du Dich auf, dennoch ist der Funke "Obrigkeitsgehorsam" in Dir.
Wenn jetzt aber Deine Daten/Grundrechte s.o. eingeschränkt werden, von so einem "Heini der keine Uniform trägt" ist das dann etwas anderes?
Nein! er hat dieselben Rechte wie Du. Darum auch der Hinweis s.o.

ähhh...und nein, ich bin kein "TROLL"
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Alt 04.11.2009, 00:08   # 2970
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
WENN DU VERSTÖSST(dann) DANN (musst du damit rechnen, dass Deine Grundrechte welche Dir zustehen, eben beschnitten, eingeschränkt, aufgehoben werden)

auf billig deutsch....Du hast den Führerschein, fährst Auto, kennst die StVO nicht in und auswendig, wirst wg. eines Verstoßes belangt. Regst Du Dich dann auf, dass Deine Daten von der Bußgeldstelle abgefragt werden, dass Du einen Strafbefehl, Bußgeldbescheid bekommst?
Ja sicher regst Du Dich auf, dennoch ist der Funke "Obrigkeitsgehorsam" in Dir.
Wenn jetzt aber Deine Daten/Grundrechte s.o. eingeschränkt werden, von so einem "Heini der keine Uniform trägt" ist das dann etwas anderes?
Nein! er hat dieselben Rechte wie Du. Darum auch der Hinweis s.o.

ähhh...und nein, ich bin kein "TROLL"
ich glaube du willst mich nicht verstehen ....

ein neuabgemahnter erhaelt einen billigen und kopierten serienbrief, ohne anhang und ohne richterlichen beschluss. dieser ist sich sicher, diesen verstoss nicht begangen zu haben usw usw.

an wen wendet er sich um die korrektheit der ermittelten daten zu pruefen? richtig, zuerst an den provider.

was hat also diese ruege an den provider wg. nichtbeantwortung einer gesetzlichen vorschrift mit einschraenkung von grundrechten zu tun?

wird die frage nach der korrektheit der datenherkunft bereits mit der abmahnung beantwortet?

wenn du als zahlender kunde dieses stillschweigen hinnimmst, weil du vllt. zu bequem bist - ok, akzeptiert, ist deine sache

im uebrigen hinkt dein vergleich. denn deine erwaehnte behoerde kann wohl nicht mit den moechtegern-p2p-sheriffs verglichen werden.
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Alt 04.11.2009, 00:11   # 2971
Ichse
 
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Liebe Leute, hier schreit es förmlich nach einer Grundsatzrede. Also, hier ist sie.
Ein Providerwechsel macht absolut Sinn. So lange wie es der Telekom wichtiger ist, die 20 oder 30 Euro für die Ermittlung der Ip zu kassieren, als ihre Kunden vor dem finanziellen Ruin zuretten, der am Ende auch der finanzielle Ruin der Telekom sein wird, so lange muss man durch Kündigung des Anschlusses, auf das Übel aufmerksam machen. Ich habe meinen Anschluß mit einem Protestschreiben gekündigt und ich habe dabei darauf aufmerksam gemacht, dass der Abmahnwahn nur durch die 7 Tage Speicherung der Verkehrsdaten ein solches Ausmaß annehmen konnte. Sicher ist die Telekom der beste Provider in Deutschland, was Service und Zuverlässigkeit betrifft. Gern werde ich dort wieder einen Vertrag unterschreiben, wenn dieser zuverlässige Provider seine Kunden schützt, anstatt sie der Abmahnmafia auszuliefern. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es von mir kein finanzielle Unterstützung ****

*** Gelöscht, Unterstellung
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Alt 04.11.2009, 00:23   # 2972
N-Traxx
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Warten wir erstmal ab, bis sich die ersten Leute melden, die bei 1&1, Vodafone & Co. sind.
Ich frage mich nur dann, zu wem die wechseln?

Mein Gott, wie naiv kann man sein???

Es gibt ein Gesetz, dass die Herausgabe der Daten ermöglicht. Daran muss sich jeder Provider halten. Eine Abwehr ist selten möglich.

Ansonsten hier lesen:
gulli.com - news - Filesharing-Abmahnungen: Muss der Provider die Datenauskunft beauskunften?

Muss der Provider, die Datenauskunft beauskunften? - Initiative Abmahnwahn-Dreipage

Wer das nicht kapieren will, dem kann man echt nicht helfen.

Ich finde, dass hier manche Leute einfach zu viel fantasieren.

Anstatt die Zeit darüber zu verschwenden, welcher Provider zu den "bad guys" und welcher zu den "good guys" gehört, wäre es sinnvoller darüber zu sprechen, wie man Beweise eines Abmahners entkräftigen kann, oder sich einer Zahlung von Abmahngebühren entziehen kann.

Gruß.
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Alt 04.11.2009, 00:36   # 2973
Ichse
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen

Mein Gott, wie naiv kann man sein???

Gruß.
Wirklich naiv ist es, wenn jemand Gott für seinen Gott erklärt…ansonsten stimme ich dir zu, wenn du das Übel an der Wurzel packen willst. Allerdings gehört die Telekom zur Wurzel dazu.
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Alt 04.11.2009, 00:41   # 2974
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Ichse Beitrag anzeigen
Wirklich naiv ist es, wenn jemand Gott für seinen Gott erklärt…ansonsten stimme ich dir zu, wenn du das Übel an der Wurzel packen willst. Allerdings gehört die Telekom zur Wurzel dazu.
Nein! Die Wurzel ist das Gesetz. Das muss man anpacken und nicht die T-Com.
An der T-Com verschwendet man nur seine Munition.

Ansonsten ist mir bereits eine Datenherausgabe durch 1&1 bekannt. Ein Kunde von einem meiner EDV-Kollegen wurde durch RA Rasch abgemahnt.
Die Abmahnung hatte ich sogar in meinen Händen.
Soviel zum Thema Schutz durch Provider.
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Alt 04.11.2009, 00:57   # 2975
Drachenlady45
ohne Benutzerrang
 
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Also erst Mal ist es dem Provider nicht verboten seine Kunden über eine Datenherausgabe zu informieren. Zweites bot mir die Telekom an : "Wenn Sie uns das gerichtliche Aktenzeichen des Beschlusses des Landgerichts Köln mitteilen, können wir Sie darüber informieren, ob zu der angegebenen IP-Adresse überhaupt eine Auskunft unseres Hauses an die Ihnen schreibende Kanzlei erfolgte." Das Aktenzeichen haben sie bekommen, sogar die ganze Abmahnung in Kopie und das schon vor Monaten, aber bis jetzt habe ich noch keine Antwort.
Drittens ist das ja wohl die größte Frechheit: "Da die gesicherten Daten nach Abschluss des Auskunftsverfahrens vernichtet werden, ist uns eine Kundenidentifizierung leider nicht mehr möglich." Damit verhindert die Telekom dann jede Möglichkeit zu beweisen, dass man evtl. zu dem Zeitpunkt die angebene IP gar nicht hatte und hüllen sich selber in Unschuld. Schnell Auskunft geben und dann Daten löschen, damit niemand mehr irgendwas nachvollziehen kann...
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Alt 04.11.2009, 00:58   # 2976
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Weil ich Edu die Diskussion hier erklären will.
...
Lieber N-Traxx, ich bitte hiermit inständig darum, diese elenden full-quotes abzustellen und desweiteren aus dem chat modus auszusteigen.
Wenn man mal (wie heute) 24 Stunden "Pause" macht, ist es fast unmöglich alles zu lesen, und das sicherlich nicht, weil sehr viel "substantiiertes" hinzugekommen ist.
Also bitte, weniger full-quotes und es wird einfacher für alle.

DANKE!

P.S.: Da auch dieser Beitrag recht inhaltsleer und eher emotionsgetrieben ist, kann er natürlich dem nächtlichen Räumkommando zum Opfer fallen
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Cheers,
Mitchell

Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen.
Für alle Neuabgemahnten
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Alt 04.11.2009, 01:01   # 2977
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
"Da die gesicherten Daten nach Abschluss des Auskunftsverfahrens vernichtet werden, ist uns eine Kundenidentifizierung leider nicht mehr möglich."
Das ist doch bei den anderen Providern auch nicht anders!
Wenngleich ich Deine Verärgerung verstehe, die Wirklichkeit sieht aber nunmal so aus.
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Alt 04.11.2009, 01:06   # 2978
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
ich glaube du willst mich nicht verstehen ....
Doch, ich kann Dich und die Aufgebrachtheit aller "Neuabgemahnten" sehr gut verstehen. (ging mir ja auch mal so)
Zitat:
ein neuabgemahnter erhaelt einen billigen und kopierten serienbrief, ohne anhang und ohne richterlichen beschluss. dieser ist sich sicher, diesen verstoss nicht begangen zu haben usw usw.
an wen wendet er sich um die korrektheit der ermittelten daten zu pruefen? richtig, zuerst an den provider.
Gut, bei mir war es schon etwas *höherwertiges* (mit Anhang und Beschluss ect.) Ich habe auch gleich Mail an "datenschutz@**provider" abgelassen. Ist mMn. alles Zeitverschwendung, Kokolores. Könnte ich ebenso meine Brieffreundin in Australien anfragen.

Zitat:
was hat also diese ruege an den provider wg. nichtbeantwortung einer gesetzlichen vorschrift mit einschraenkung von grundrechten zu tun?
Ich sehe in dem Zusammenhang "Anfrage(bei Provider)" (...an wen haben Sie...und warum haben Sie) einfach nur diesen Satz "Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt."

Denkweise RI-RA "Na gut...wenn ich über §97 "einfach gelagert" nicht an den Namen komme, dann eben über §101/2 "schwerer Fall" wofür gibt es Gesetze welche auch Grundgesetze umschiffen.

Zitat:
wird die frage nach der korrektheit der datenherkunft bereits mit der abmahnung beantwortet?
Nein, sicher nicht. Darum ja auch: "zuerst modUE, dann klärung der Umstände in einem evtln. Gericht.Verfahren"

Zitat:
wenn du als zahlender kunde dieses stillschweigen hinnimmst, weil du vllt. zu bequem bist - ok, akzeptiert, ist deine sache

im uebrigen hinkt dein vergleich. denn deine erwaehnte behoerde kann wohl nicht mit den moechtegern-p2p-sheriffs verglichen werden.
danke für Deine Toleranz, meiner Akzeptanz der Obrigkeit gegenüber aber diese hat nichts mit "Bequemlichkeit...´s is hald wie´s is " zu tun.
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Alt 04.11.2009, 01:46   # 2979
N-Traxx
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Das Providerthema sollte nun genug besprochen worden sein.
Falls noch Redebedarf besteht, mögen es diejenigen per PN klären.

Ab hier bitte nur noch aufs eigentliche Thema bezogen posten.

Somit wünsche ich allen eine gute Nacht.


Gruß, Sebastian.
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Alt 04.11.2009, 03:53   # 2980
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
...Gut, bei mir war es schon etwas *höherwertiges* (mit Anhang und Beschluss ect.) Ich habe auch gleich Mail an "datenschutz@**provider" abgelassen. Ist mMn. alles Zeitverschwendung, Kokolores. Könnte ich ebenso meine Brieffreundin in Australien anfragen...
Das sehe ich erst mal grundsätzlich ganz genau so. Allerdings betrachte ich das nicht als Zeitverschwendung, sondern als Hilfsmittel welche die eigene Strategie unterstützen können, mit teilweise erstaunlicher Wirkung.

Doch bevor ein Abgemahnter sich solcher Hilfsmittel bedient, muss doch wohl erst mal die Abmahnung selbst genau beleuchtet werden.
Und zwar so wie es @princess in dieser Anleitung in den Postings 2-5 wohl kaum noch deutlicher erklären kann. Und da sind wir beim ersten wichtigen Punkt.
Beim wem hat in der Abmahnung das Aktenzeichen zum Richterbeschluss (Providerauskunft) gefehlt, und wer hat das umgehend bei seinem AbmAnw nachgefordert ?? Damit gewinnt man nämlich nicht nur etwas Zeit, sondern man signalisiert auch dem Abmahner bereits vorab, dass man den Vorwurf sehr ernst nimmt, die Abmahnung sehr genau prüft, und nicht blos eine modUE möglichst schnell loswerden werden will.

Und dann sind die nächsten Punkte dran. Und die bedeuten leider auch etwas Arbeit, nämlich lesen, und noch viel wichtiger, Aufzeichnungen machen. Sich 200 Postings einfach nur reinzuziehen bringt gar nix. Notizen machen: "Da hat einer geschrieben, dass der RI gar keine Rechte an dem Werk hatte. Moment mal, in meiner Abmahnung steht das selbe Werk". Aufschreiben, Notizen machen: Passt das auch zu meiner Abmahnung, wo finde ich das Posting wieder, wie hat der Poster dort reagiert. Eben laute kleine Hinweise.
Und so macht man das Schritt für Schritt, mit jedem wichtigen Punkt der Abmahnung. Und welche wirklich wichtig sind, hat ja @princess bereits ausführlich in der o.g. Anleitung erklärt. Und wer sich da jetzt immer noch keine Notizen macht, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Niemand behält die Tipps und Hinweise von 200 Postings im Kopf. Schon gar nicht wenns ne Porno-Abmahnung ist, wo der eigene Blutdruck sowieso schon erst mal am oberen Pegel festklebt.

Und so baut man sich erst mal eine kleine Strategie auf, mit der man bereits dem Abmahner sehr wohl gleich mal entgegentreten kann. Jetzt ist der nämlich erst mal wieder am Zug. Wieder etwas Zeit gewonnen. Und hier sollte man bereits erkennen, was der AbmAnw garantiert nicht hat, ist Zeit. Und nichts ist für "die" schlimmer als lauter nervige Nachfrager, die sich nicht mal so einfach drohen lassen.

Zwischenzeitlich ist wieder Recherche und Lesen angesagt, und hier kann man dann bereits zu diversen Hilfsmitteln greifen. Und diese können eine Wirkung entfalten, mit der man selbst garantiert nicht rechnet.

Und jetzt mal nur zwei Beispiele einer Strategie, von deren Ausgang ich selbst überrascht war.
Dazu mal zwei kurze Rückblenden, was solche "Hilfsmittel" u.a. bei mir bewirkt haben:
1.) Hilfsmittel: Anonymes Schreiben an die GüFa.
In der Abmahndatenbank stand der RI mit einem Datum drin. Aber irgendwie passte das gar nicht zum Datum der Vollmacht, die meiner Abmahnung beilag. Da war definitv was faul. @princess wird sich sicher an das Ding noch erinnern. Also wurde die GüFa angeschrieben (sinngemäß): "Da behauptet einer, Rechte an dem xxx-genannten Werk zu haben. Auf dem kennzeichnungspflichtigen DVD-Cover des Werkes sieht das aber ganz anders aus. Laut den gesetzlichen Hinweisen auf ihrer Website kann das aber gar nicht sein. Prüfen sie das mal bitte, bevor wir ggf. eine solche Prüfung veranlassen müssen."
Das Ergebnis ist den meisten hier im Forum bekannt. Abmahnungen der selben Kanzlei hatten plötzlich einen neuen (alten) RI. Welch wundersame Wandlung in der Rechte-Kette. Das war der erste dumme Patzer des AbmAnw, ausgelöst durch einen simplen Schriebs an die richtige?? Stelle. Man muss es halt einfach nur machen.

2.) Hilfsmittel: BDSG-Schreiben
Sinn oder Unsinn ? Zum AbmAnw schicken, zum angeblichen RI, oder gar zum Provider schicken; nur Zeitverschwendung ? Dachte ich anfangs auch. Ich habs zum AbmAnw und zum RI geschickt, und zwar per Einschreiber+R. Die Wirkung hat mich mehr als erstaunt. Der AbmAnw hat nur wirres Zeug geantwortet, irgendwie war er wohl völlig überlastet damit. Und die Antwort vom RI, die war natürlich der Hammer. Es kam nämlich gar keine. Der Einschreiber kam als unzustellbar wieder zurück.
Und nun, Moment mal. Wer hat denn da eigentlich die Vollmacht des RI ausgestellt, die Anschrift ist die Gleiche wo der Einschreiber wieder zurück kam.

Und da natürlich dieses mysteriöse Verschwinden? des RI auch für den AbmAnw extrem wichtig ist, hab ich den natürlich ganz höflich gefragt, ob er diesen Kollateralschaden wirklich einem Gericht selbst vortragen möchte.

Damit war die Abmahnung zerplatzt, und wohlgemerkt ohne die Abgabe einer modUE. Ausgelöst durch drei vermeintlich überflüssige Schriebse, die mit dem eigentlichen Vorwurf der Abmahnung erst mal gar nix zu tun hatten. Hilfsmittel eben, man muss es einfach nur machen.
Und sollte eine solche Strategie nicht aufgehen, kann man im Zweifelsfall die modUE immer noch abgeben.

So, und jetzt beende ich hier erst mal.

-CityLight-
sagt gute n8
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