Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 03.11.2009, 15:31   # 2901
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Das sehe ich aber gaaaaanz anders,

Wir reden über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und nicht über Ermittlungen der StAschaften wegen einer Straftat. Da ist es sehr wohl möglich - und im Interesse einer Kundenzufriedeheit - zeitgleich mit herausgegeben Datensätzen, den Anwender zu informieren. Macht aber keiner, nicht mal die eigenen Beschäftigen/Mitarbeiter. Die werden dann sogar vom eigenen Arbeitgeber dem Abmahner ans Messer geliefert.
Wenn man die Info nämlich hätte, könnte man vorbeugen an den RI die mod. UE senden und die RA-Gebühren wären vom Tisch. Rest: Schadenersatzforderungen, wenn's der AI nachweislich war.

So läuft nämlich der Haase. Es ist nur zu vermuten, dass mittlerweile deshalb - damits nicht so einfach geht - Cascada und der Herr Vogt beim Abmahner "wohnt". Ganz schön trickreich, oder kennt jemand die Anschrift des Vogt? Ich glaube nicht. Mal sehen, was das Einwohnermeldeamt sagt....
Wie sollte denn so eine "Vorwarnung" seitens der Provider aussehen?

etwa: Mail an den AI : sehr geehrter AI. leider waren wir per Gerichtsbeschl. verpflichtet Ihren Namen und Adresse an die Kanzlei Irgendwer herauszugeben, da Sie beschuldigt wurden am 20.07.2009 unter der zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse xx.xxx.xxx.xx
eine Verletzung gegen das UrhG §101 begangen zu haben......

sollte da etwa auch gleich der RI und die vertredende Kanzlei mit angegeben werden?

Wenn ja, wäre das nicht unerlaubte Datenweitergabe?

Wenn nein, woher will der Mail-Empfänger dann wissen, wofür er abgemahnt werden soll?

Sollte evt. gleich eine Kopie des Beschlusses angehängt werden?

(Provider! folgenden Satz überlesen, sonst kommt ihr nur auf dumme Gedanken)
Wenn der Privider sich jetzt schon die Herausgabe der Klarnamen entlohnen lässt, wird er dann bei der nächsten Rechnung auch die "WARNUNG" mit € 20,-- berechnen?


Was ist mit den AI die eine andere Mail-Adresse bevorzugen, werden die dann per Brief angeschrieben?

Beginnt dann ein Wettrennen zwischen Provider u. Abmahner, wer schneller ist, mahlt zuerst?

Princess, Du siehst viele Fragezeichen. Klar wäre es schön den Anwaltskosten zuvor zu kommen, aber ich finde das Ansinnen etwas unausgegoren, auch wenn es Arbeitsplätze beim Provider schaffen könnte.
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Alt 03.11.2009, 15:32   # 2902
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Ein Schadensersatzanspruch würde trotzdem weiterhin gegenüber dem Verletzer/Anschlussinhaber bestehen.
Das wären aber dann auch nur noch "peanuts". Wie princess schon bemerkt hatte, wäre es für den Abmahner nicht mehr lukrativ, nur noch Schadensersatz zu fordern, das könnte man quasi ausschließen.
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Alt 03.11.2009, 15:36   # 2903
Drachenlady45
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Ich verstehe Deine Einwände durchaus und mir wäre das auch viel lieber, das kannst Du mir ruhig glauben. Aber es ist nunmal so, dass offiziell keine Pflicht darüber besteht und wir leben im Kapitalismus, d.h. es geht um Geld, welches man sich hier einfach einsparen will, auch wenn es für den Provider nur Peanuts sind.

.......
Eben wir leben im Kapitalismus und genau deswegen tun Kündigungen dem Provider mit dieser Begründung irgendwann weh. Je mehr Kunden mit dieser Begründung kündigen, je ehr merken große "unantastbare" Provider, dass sie handeln müssen......Für mich ist und bleibt die Kündigung der Telekom ein Druckmittel sie mit der Nase auf diese Missstände zu stupsen. Und erst wenn es weh tut, weil viele kündigen, werden sie umdenken und um ihre Kunden zu behalten diese evtl. frühzeitig informieren.
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Alt 03.11.2009, 15:36   # 2904
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Das wären aber dann auch nur noch "peanuts". Wie princess schon bemerkt hatte, wäre es für den Abmahner nicht mehr lukrativ, nur noch Schadensersatz zu fordern, das könnte man quasi ausschließen.
Darüber kann man sich streiten und es sind im Moment nur reine Annahmen. Die Praxis würde da mehr Aufschluss darüber geben.
Im Moment sieht die Welt halt aber anders aus.
Man könnte hierrüber höchstens eine Verfassungsklage vor dem BGH einreichen. Keine Ahnung, ob man damit erfolg hätte.
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Alt 03.11.2009, 15:38   # 2905
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Man könnte hierrüber höchstens eine Verfassungsklage vor dem BGH einreichen. Keine Ahnung, ob man damit erfolg hätte.
Verfassungsbeschwerde beim BVerfG!

Meine Rede schon seit Wochen....
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Alt 03.11.2009, 15:45   # 2906
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
Eben wir leben im Kapitalismus und genau deswegen tun Kündigungen dem Provider mit dieser Begründung irgendwann weh. Je mehr Kunden mit dieser Begründung kündigen, je ehr merken große "unantastbare" Provider, dass sie handeln müssen......Für mich ist und bleibt die Kündigung der Telekom ein Druckmittel sie mit der Nase auf diese Missstände zu stupsen. Und erst wenn es weh tut, weil viele kündigen, werden sie umdenken und um ihre Kunden zu behalten diese evtl. frühzeitig informieren.
Ich verstehe Dich schon und Du hast damit durchaus Recht, nur dann müssten wirklich alle die T-Com verlassen. Das dürfte ein Ding der Unmöglichkeit werden. Das deutsche Volk ist eben nicht gerade dafür bekannt, dass es richtig zusammenhält, wie z.B. die Franzosen.
Fraglich ist, ob dann auch die anderen Provider nicht damit anfangen, Daten herauszugeben.
Das beste wäre natürlich, wenn diese Auskunftspflicht gesetzlich vorgeschrieben wäre.

Ich habe auch demnächst vor, meinen Provider zu wechseln, jedoch liegt bei mir der Grund nur darin, dass es mittlerweile bessere Flatrateangebote bei mir gibt, die einfach günstiger sind.

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Verfassungsbeschwerde beim BVerfG!

Meine Rede schon seit Wochen....
Ein verdammt guter Rechtsanwalt müsste hierher.
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Alt 03.11.2009, 15:51   # 2907
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
.......dass es richtig zusammenhält, wie z.B. die Franzosen.
der war gut.
darum haben sie ja auch das "three strikes" Hadopi-Gesetz

hadopi
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Alt 03.11.2009, 15:51   # 2908
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von sonic227 Beitrag anzeigen
mal was anderes

ihr redet alle das bei euch ein beschluss bei der abmahnung dabei von gericht.

also bei mir war nicht der gleichen dabei.
nur die vollmacht in kopie dann die ue und 3 seiten mit verschiedenen urteilen mehr nicht.

schon seltsam
Wer sagt das? Ein Beschluss liegt in der Regel nie bei.
Siehe § 101 UrhG: UrhG - Einzelnorm
Da brauchen die Abmahner den Beschluss auch.

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
der war gut.
darum haben sie ja auch das "three strikes" Hadopi-Gesetz

hadopi
Was ich gemeint habe, ist dass die Franzosen kein Problem damit haben, auf die Strasse zu gehen, wenn ihnen etwas gewaltig stinkt. Das hat man z.B. da gesehen, als Schaeffler in Frankreich Werke schliessen wollte.
Wann ist denn schon mal sowas in Deutschland vorgekommen?
Frankreich: Es riecht nach Kautschuk und Revolte | Wirtschaft | ZEIT ONLINE
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Alt 03.11.2009, 15:56   # 2909
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Mittlerweile brauchen die Abmahner den Beschluss nicht.
Nicht ganz richtig. Wie sonst kämen sie an die Klarnamen? Auch Verbindungsdaten unterliegen dem Datenschutz. Also kein Beschluss oder Sta-Untersuchung, keine Adressen.

Zitat:
Was ich gemeint habe, ist dass die Franzosen kein Problem damit haben, auf die Strasse zu gehen, wenn ihnen etwas gewaltig stinkt. Das hat man z.B. da gesehen, als Schaeffler in Frankreich Werke schliessen wollte.
war mir schon klar dass Du das so gemeint hast. Ist eben etwas 2-deutig

@sonic227 Der Beschluss [auch in Kopie] muss der Abmahnung nicht beiliegen
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Alt 03.11.2009, 15:56   # 2910
hayabusa1300
 
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Also nach dem gespräch von mein anwalt Aufkeinen fall die erklärung unterschreiben ,weil Punkt 2 sagt aus ihr verpflichtet euch den betrag von 450 zu zahlen und somit ist es schon ein schuld an erkenntnis und wenn ihr ein album gesaugt habt und wurdet wegen ein sampler an gedonnert dann könnt ihr ja ausrechnen was noch kommt .
im netz gibt es eine unterlassungs erklärung oder beim anwalt die würde ich nehmen .
oder ihr streicht Punkt 2 durch
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Alt 03.11.2009, 15:58   # 2911
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Wer sagt das? Ein Beschluss liegt in der Regel nie bei.
Nur bei N+L!
Bei anderen Abmahnern (z.B. Digiprotect/Kornmeier) war immer die Kopie des Beschlusses beigefügt!

Zitat:
Mittlerweile brauchen die Abmahner den Beschluss nicht.
Hä? Sicher brauchen sie den, ohne Beschluss keine Klarnamen!!!
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Alt 03.11.2009, 15:59   # 2912
Shual
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Ich weiss jetzt nicht genau, ob ich das hier richtig verstanden habe, aber Du sprichst hier von einer Speicherungspflicht, die ich so nirgends erwähnt habe.
Ich sehe die Speicherung der Verbindungsdaten in meinem Router lediglich als vorbeugende Maßnahme für mich selbst und nicht als Rechtspflicht. Diese Speicherung soll mir lediglich ermöglichen, im Falle einer Abmahnung, IP-Adressen vergleichen zu können, damit ich im Falle einer Verhandlung belegen kann, dass z.B. die IP-Adresse in der Abmahnung nicht die zum Tatzeitpunkt an meinen Anschluss zugewiesene war.
Das verstehe ich nur als vorbeugende Maßnahme für jeden Internetnutzer und nicht als irgendeine Rechtspflicht. Es liegt also bei jedem selbst, ob er das so machen will. Sinnvoll ist es jedenfalls schon aus meiner Sicht.
Genau.

- Du vertrittst die Meinung von Frau Richterin Boldt, AG Frankfurt

- Ihr habt jedoch keine Rechtsgrundlage auf der Ihr es in einem Rechtsstreit fordern könntet, da es keine Speicherungspflichten gibt.

Der Gedanke "Fahrtenschreiber - Tourenbuch" ist doch gar nicht abwegig, sondern tatsächlich sinnvoll. Er hat jedoch im Bereich der "Überwachungspflichten von Internet-Anschlüssen durch Internetanschluß-Inhaber" nichts zu suchen, da die Allgemeinheit dies nicht weiß und man im Bereich der Störerhaftung diese Pflichten nicht über Gebühr ausdehnen kann. Man muß zwingend auch gegen eine Rechtspflicht verstoßen haben.

Wenn man also diess Protokoll nicht vorlegen kann, darf einem kein rechtlicher Nachteil erwachsen.

Ich habe diese Frage in folgender Form vor Gericht getragen und keinerlei negative Äußerungen erlitten. Im Paket wurde das Ganze als substantiiert bewertet:

Shual-Vorschlags-Satz: "Da der (Internet-)Anschluß jedoch im 24-Stunden-Betrieb aktiv ist/(war) konnte der Beklagte in den gespeicherten Router-Protokollen stichprobenartig und anlaßunabhängig nach Auffälligkeiten selbstständig forschen. Zum angeblichen Tatzeitpunkt sind dem Beklagten keine Auffälligkeiten bekannt." Solche Sätze dürfen jedoch nur Leute, dies auch machen. Vor Gericht lügen man hätte etwas unternommen geht meistens voll ins Auge.

Für die anderen, dies nicht machen: Diese müssen erstmal schweigen. Und wenn die Gegenseite nach "Protokollen" schreit eben auf die ... Grundlagen der Störerhaftung verweisen.
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Alt 03.11.2009, 16:00   # 2913
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig. Wie sonst kämen sie an die Klarnamen? Auch Verbindungsdaten unterliegen dem Datenschutz. Also kein Beschluss oder Sta-Untersuchung, keine Adressen.
Dazu sag ich nur §101 UrhG: UrhG - Einzelnorm
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Alt 03.11.2009, 16:02   # 2914
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Genau.

- Du vertrittst die Meinung von Frau Richterin Boldt, AG Frankfurt

- Ihr habt jedoch keine Rechtsgrundlage auf der Ihr es in einem Rechtsstreit fordern könntet, da es keine Speicherungspflichten gibt.

Der Gedanke "Fahrtenschreiber - Tourenbuch" ist doch gar nicht abwegig, sondern tatsächlich sinnvoll. Er hat jedoch im Bereich der "Überwachungspflichten von Internet-Anschlüssen durch Internetanschluß-Inhaber" nichts zu suchen, da die Allgemeinheit dies nicht weiß und man im Bereich der Störerhaftung diese Pflichten nicht über Gebühr ausdehnen kann. Man muß zwingend auch gegen eine Rechtspflicht verstoßen haben.

Wenn man also diess Protokoll nicht vorlegen kann, darf einem kein rechtlicher Nachteil erwachsen.

Ich habe diese Frage in folgender Form vor Gericht getragen und keinerlei negative Äußerungen erlitten. Im Paket wurde das Ganze als substantiiert bewertet:

Shual-Vorschlags-Satz: "Da der (Internet-)Anschluß jedoch im 24-Stunden-Betrieb aktiv ist/(war) konnte der Beklagte in den gespeicherten Router-Protokollen stichprobenartig und anlaßunabhängig nach Auffälligkeiten selbstständig forschen. Zum angeblichen Tatzeitpunkt sind dem Beklagten keine Auffälligkeiten bekannt." Solche Sätze dürfen jedoch nur Leute, dies auch machen. Vor Gericht lügen man hätte etwas unternommen geht meistens voll ins Auge.

Für die anderen, dies nicht machen: Diese müssen erstmal schweigen. Und wenn die Gegenseite nach "Protokollen" schreit eben auf die ... Grundlagen der Störerhaftung verweisen.
Na eben deswegen rate ich den Leuten dazu, dass sie ihre Anschlüsse selbst überwachen sollen. Was soll denn bitte daran falsch sein???
Von einer Pflicht habe ich nirgends etwas erwähnt. Ich empfinde es nur als sinnvoll.
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Alt 03.11.2009, 16:04   # 2915
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Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Nur bei N+L!
Bei anderen Abmahnern (z.B. Digiprotect/Kornmeier) war immer die Kopie des Beschlusses beigefügt!
Auch Waldorf hängt den Beschluss bei. (und wenn dazwischen ein IP-Zwangswechsel stattgefunden hat, sogar 2 Beschlüsse)
Auch werden alle IP´s beigefügt, Sogar ohne, wie Hr. Nümann als Ausrede angab, ZU SCHWÄRZEN
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Alt 03.11.2009, 16:09   # 2916
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Nur bei N+L!
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Hä? Sicher brauchen sie den, ohne Beschluss keine Klarnamen!!!
Bei meinen Abmahnungen von KUW war keiner dabei.
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Alt 03.11.2009, 16:09   # 2917
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Dazu sag ich nur §101 UrhG: UrhG - Einzelnorm
na sag ich doch, ohne Richterlichen Beschluss geht nix

Zitat:
(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist. Für den Erlass dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. Die Entscheidung trifft die Zivilkammer. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Die Kosten der richterlichen Anordnung trägt der Verletzte. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die Beschwerde statthaft. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben im Übrigen unberührt.
(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

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Alt 03.11.2009, 16:10   # 2918
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Dazu sag ich nur §101 UrhG: UrhG - Einzelnorm
Genau, und da steht im Absatz 9:
" Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist."


Zitat:
Bei meinen Abmahnungen von KUW war keiner dabei
Ich denk, bei dir hat die StA ermittelt.....
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Alt 03.11.2009, 16:19   # 2919
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Genau, und da steht im Absatz 9:
" Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist."




Ich denk, bei dir hat die StA ermittelt.....
Es steht allerdings auch da, dass das nur bei Verwendung von Verkehrsdaten geht, d.h. auch hier wird die Herausgabe eingeschränkt, oder sehe ich das falsch?

Ansonsten wäre die nachfolgende Aussage aber dann auch falsch:
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Mittlerweile ist man schon so weit das die Daten auf dem "kleinen" Dienstweg weitergegeben werden. Also ohne Staatsanwalt und Richterbeschluss!

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Alt 03.11.2009, 16:22   # 2920
Shual
 
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Also mal oben drüber: Ist Dir immer noch nicht klar, dass es Kanzleien gibt, die vor Gericht die Vorlage von Routerprotokollen fordern?

Verstehst Du: Das ist längst nicht mehr die Frage nur für den allgemeinen Rat. Das ist längst im eigentlichen Kriegsgebiet angekommen.

Ich bin da auch richtiggehend Sicherheitsfetischist. Ich überprüfe alles immer und jedes Mal.

Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Na eben deswegen rate ich den Leuten dazu, dass sie ihre Anschlüsse selbst überwachen sollen. Was soll denn bitte daran falsch sein??? Von einer Pflicht habe ich nirgends etwas erwähnt. Ich empfinde es nur als sinnvoll.
Jaaahaaaaa, es ist niiiiihiiichts falsch....

Und nochmal von vorn.

Frage 1 von Dir: Wird die IP in diesem DSL-Manager-Protokoll-Programm angegeben?
Antwort: Ja.
Frage 2 von Dir: "Die Frage ist nur, wie lange die gespeichert werden???"

Nein. Das ist die falsche Frage. [***Herrgo~~sakrament***]!

Die Frage in diesem schönen Forum der illegalen dubiosen Rechtsberater, die rechtsverletzend händeringend nach Auswegen aus Ihrer trübseligen Abgemahnten-Situation suchen ist..........

"Muß man sowas speichern?"


Das ist aus dem Alltagsblick doch ganz klar zu beantworten: Man sollte!
Rechtlich jedoch wirft die Sache jedoch enorme Fragen auf.

Daher muß neben Deiner vollständig verständlichen Ansicht auch kurz die Gelegenheit zum illegalen Rechtsberaten genutzt werden! Wer weiß? Morgen kommt RA Nümann auch auf die Idee jemanden zu verklagen und stellt die Frage schon.
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