| | # 2902 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
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| | # 2903 | |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 306
| Zitat:
__________________ Alle 60 Sekunden vergeht eine neue Minute im Abmahnwahn. Tu was dagegen, spende: Spendenaktion "Quis qustodiet ipsos qustodes?" | |
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| | # 2904 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Im Moment sieht die Welt halt aber anders aus. Man könnte hierrüber höchstens eine Verfassungsklage vor dem BGH einreichen. Keine Ahnung, ob man damit erfolg hätte.
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| | # 2906 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Fraglich ist, ob dann auch die anderen Provider nicht damit anfangen, Daten herauszugeben. Das beste wäre natürlich, wenn diese Auskunftspflicht gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ich habe auch demnächst vor, meinen Provider zu wechseln, jedoch liegt bei mir der Grund nur darin, dass es mittlerweile bessere Flatrateangebote bei mir gibt, die einfach günstiger sind. Ein verdammt guter Rechtsanwalt müsste hierher.
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| | # 2907 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
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| | # 2908 | ||
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Siehe § 101 UrhG: UrhG - Einzelnorm Da brauchen die Abmahner den Beschluss auch. Zitat: Wann ist denn schon mal sowas in Deutschland vorgekommen? Frankreich: Es riecht nach Kautschuk und Revolte | Wirtschaft | ZEIT ONLINE
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| | # 2909 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Nicht ganz richtig. Wie sonst kämen sie an die Klarnamen? Auch Verbindungsdaten unterliegen dem Datenschutz. Also kein Beschluss oder Sta-Untersuchung, keine Adressen. Zitat:
@sonic227 Der Beschluss [auch in Kopie] muss der Abmahnung nicht beiliegen | |
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| | # 2910 |
| Registriert seit: 31.10.2009
Beiträge: 10
| Also nach dem gespräch von mein anwalt Aufkeinen fall die erklärung unterschreiben ,weil Punkt 2 sagt aus ihr verpflichtet euch den betrag von 450 zu zahlen und somit ist es schon ein schuld an erkenntnis und wenn ihr ein album gesaugt habt und wurdet wegen ein sampler an gedonnert dann könnt ihr ja ausrechnen was noch kommt . im netz gibt es eine unterlassungs erklärung oder beim anwalt die würde ich nehmen . oder ihr streicht Punkt 2 durch |
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| | # 2911 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Nur bei N+L! Bei anderen Abmahnern (z.B. Digiprotect/Kornmeier) war immer die Kopie des Beschlusses beigefügt! Zitat:
Sicher brauchen sie den, ohne Beschluss keine Klarnamen!!! | |
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| | # 2912 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
- Du vertrittst die Meinung von Frau Richterin Boldt, AG Frankfurt - Ihr habt jedoch keine Rechtsgrundlage auf der Ihr es in einem Rechtsstreit fordern könntet, da es keine Speicherungspflichten gibt. Der Gedanke "Fahrtenschreiber - Tourenbuch" ist doch gar nicht abwegig, sondern tatsächlich sinnvoll. Er hat jedoch im Bereich der "Überwachungspflichten von Internet-Anschlüssen durch Internetanschluß-Inhaber" nichts zu suchen, da die Allgemeinheit dies nicht weiß und man im Bereich der Störerhaftung diese Pflichten nicht über Gebühr ausdehnen kann. Man muß zwingend auch gegen eine Rechtspflicht verstoßen haben. Wenn man also diess Protokoll nicht vorlegen kann, darf einem kein rechtlicher Nachteil erwachsen. Ich habe diese Frage in folgender Form vor Gericht getragen und keinerlei negative Äußerungen erlitten. Im Paket wurde das Ganze als substantiiert bewertet: Shual-Vorschlags-Satz: "Da der (Internet-)Anschluß jedoch im 24-Stunden-Betrieb aktiv ist/(war) konnte der Beklagte in den gespeicherten Router-Protokollen stichprobenartig und anlaßunabhängig nach Auffälligkeiten selbstständig forschen. Zum angeblichen Tatzeitpunkt sind dem Beklagten keine Auffälligkeiten bekannt." Solche Sätze dürfen jedoch nur Leute, dies auch machen. Vor Gericht lügen man hätte etwas unternommen geht meistens voll ins Auge. Für die anderen, dies nicht machen: Diese müssen erstmal schweigen. Und wenn die Gegenseite nach "Protokollen" schreit eben auf die ... Grundlagen der Störerhaftung verweisen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 2913 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
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| | # 2914 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Von einer Pflicht habe ich nirgends etwas erwähnt. Ich empfinde es nur als sinnvoll.
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| | # 2915 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Auch werden alle IP´s beigefügt, Sogar ohne, wie Hr. Nümann als Ausrede angab, ZU SCHWÄRZEN | |
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| | # 2917 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Zitat:
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| | # 2918 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
" Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist." Zitat:
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| | # 2919 | ||
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Ansonsten wäre die nachfolgende Aussage aber dann auch falsch: Zitat:
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| | # 2920 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Also mal oben drüber: Ist Dir immer noch nicht klar, dass es Kanzleien gibt, die vor Gericht die Vorlage von Routerprotokollen fordern? Verstehst Du: Das ist längst nicht mehr die Frage nur für den allgemeinen Rat. Das ist längst im eigentlichen Kriegsgebiet angekommen. Ich bin da auch richtiggehend Sicherheitsfetischist. Ich überprüfe alles immer und jedes Mal. Zitat:
Und nochmal von vorn. Frage 1 von Dir: Wird die IP in diesem DSL-Manager-Protokoll-Programm angegeben? Antwort: Ja. Frage 2 von Dir: "Die Frage ist nur, wie lange die gespeichert werden???" Nein. Das ist die falsche Frage. [***Herrgo~~sakrament***]! Die Frage in diesem schönen Forum der illegalen dubiosen Rechtsberater, die rechtsverletzend händeringend nach Auswegen aus Ihrer trübseligen Abgemahnten-Situation suchen ist.......... "Muß man sowas speichern?" Das ist aus dem Alltagsblick doch ganz klar zu beantworten: Man sollte! Rechtlich jedoch wirft die Sache jedoch enorme Fragen auf. Daher muß neben Deiner vollständig verständlichen Ansicht auch kurz die Gelegenheit zum illegalen Rechtsberaten genutzt werden! Wer weiß? Morgen kommt RA Nümann auch auf die Idee jemanden zu verklagen und stellt die Frage schon.
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der war gut.
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