Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 03.11.2009, 14:21   # 2881
IcGl
 
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Okay dann sag ichs mal andersrum:

Diejenigen welche geladen haben und abgemahnt wurden, werden wohl kaum nur das eine geladen haben bzw. schon mehrere Filme, Musikstücke, die auch abgemahnt werden. Wurden diese dann auch bei allen anderen abgemahnt? Oder nur bei einem und bei den anderen hatten sie Luck?
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Alt 03.11.2009, 14:21   # 2882
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Aber an und für sich sollte das doch bekannt sein!
Vorsicht mit "Halbwahrheiten".

Meines Wissens gibt es lediglich einen Beschluss (ich glaub es war OLG Karlsruhe, provider evtl. Kabel BW ??? mit Fragezeichen).
Dort war man der Auffassung, dass der Provider die Verkehrsdaten "auf Zuruf" des RI über den normalen Zeitraum hinaus (lt. Bundesdatenschutzbeauftragter 7 Tage) speichern "darf". Er "muss" dies jedoch nur aufgrund einer richterlichen einstweiligen Speicheranordnung!
Meines Wissens gibt es auch noch keinen Provider, der anders verfährt. Sollte dies der Fall sein, gäbe es sicherlich auch entspr. "Kunden", die sich hier melden! Da kommt die Masse aber nach wie vor von T-Com, 1&1 (auch oft über Telekom-Auskunft LG Köln) und Telefonica (LG Bielefeld).

Genau diese Anbieter speichern 7 Tage und geben regelmäßig auch keine Stellungnahme bezüglich der beantragten Auskunft bei Gericht ab!
(darf sich jetzt jeder "seinen Reim" drauf machen!)
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Alt 03.11.2009, 14:22   # 2883
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von IcGl Beitrag anzeigen
Hey ne Frage zu den Statisitekn:

also ich sehe jetzt da noch nen titel, den man evtl. auch geladen haben könnte vor 2 Monaten oder so.... wie hoch ist die wahrscheinlichkeit bei sowas erwischt worden zu sein? oder triffts da nur jeden 10. ^^
Das kann man im Vorfeld nicht sagen. Ein Risiko ist immer da. Kommt darauf an, seit wann N&L das überwachen lässt. Das weiss nur N&L genau und natürlich auch das Anti Piracy Unternehmen.
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Alt 03.11.2009, 14:28   # 2884
ulrich
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Vorsicht mit "Halbwahrheiten".
Ich habe den Beitrag mal vorsichtshalber wieder gelöscht, weil ich bis jetzt nichts gefunden habe, womit ich es belegen kann.
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Alt 03.11.2009, 14:29   # 2885
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Das sehe ich aber gaaaaanz anders, lieber Co-Mod!

Wir reden über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und nicht über Ermittlungen der StAschaften wegen einer Straftat. Da ist es sehr wohl möglich - und im Interesse einer Kundenzufriedeheit - zeitgleich mit herausgegeben Datensätzen, den Anwender zu informieren. Macht aber keiner, nicht mal die eigenen Beschäftigen/Mitarbeiter. Die werden dann sogar vom eigenen Arbeitgeber dem Abmahner ans Messer geliefert.
Wenn man die Info nämlich hätte, könnte man vorbeugen an den RI die mod. UE senden und die RA-Gebühren wären vom Tisch. Rest: Schadenersatzforderungen, wenn's der AI nachweislich war.
Ich glaube, dass wir uns hier etwas missverstehen.
Ein Provider ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Anschlussinhaber über die Herausgabe seiner persönlichen Daten aufgrund einer richterlichen Anordnung zu informieren. Soweit ich weiss, steht das im TKG so drin.
Die Herausgabe der Daten erfolgt von Richter aus, es wird also ein Strafantrag gestellt, der später wieder wegen mangelnden Interesses der Öffentlichkeit eingestellt wird. Das hat zunächts nichts mit Zivilirecht zu tun. Erst der Abmahnanwalt macht eine zivilirechtliche Sache draus. (Das galt vor 2 Jahren zumindest noch so.)

Eine Auskunftspflicht Dir gegenüber besteht immer, wenn Du selbst Verbindungsdaten anfragst. Das ist wiederum etwas anderes.

Edit:
Wie Orchid95 weiter unten angemerkt hat, besteht seit dem 01.09.2008 eine neuer Beschluss, der auch eine richterliche Anordnung für die Herausgabe der Daten an die Abmahner vorsieht. Das steht im §101 UrhG, den ihr hier komplett durchlesen könnt: §101 UrhG - Anspruch auf Auskunft
Der Umweg über den Staatsanwalt/Richter entfällt nicht. Der Unterschied zum alten Verfahren ist lediglich der, dass der RI keinen Strafantrag mehr stellen muss.

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Alt 03.11.2009, 14:32   # 2886
MasterDean
 
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Zitat:
Zitat von IcGl Beitrag anzeigen
also ich sehe jetzt da noch nen titel, den man evtl. auch geladen haben könnte vor 2 Monaten oder so.... wie hoch ist die wahrscheinlichkeit bei sowas erwischt worden zu sein? oder triffts da nur jeden 10. ^^
du musst halt im loggzeitraum geladen haben. nur:
wie lang war der loggzeitraum und wie oft wurde die datei beobachtet?
kannst ja mal bei evidenzia & co. nachfragen...
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Alt 03.11.2009, 14:36   # 2887
IcGl
 
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okay...ich glaub ich habs verstanden:
Kann es sein, dass die besagten Leutz dann nur eine Woche loggen...dann die Daten auswerten und fertig?
Oder kann man davon ausgehen dass die seit dem ersten Log bis heute loggen?
bzw immer mal wieder für 2 Tage loggen..
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Alt 03.11.2009, 14:39   # 2888
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von IcGl Beitrag anzeigen
okay...ich glaub ich habs verstanden:
Kann es sein, dass die besagten Leutz dann nur eine Woche loggen...dann die Daten auswerten und fertig?
Oder kann man davon ausgehen dass die seit dem ersten Log bis heute loggen?
bzw immer mal wieder für 2 Tage loggen..
Ich glaube, diese Frage müsstest Du den Antipiraten stellen.
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Alt 03.11.2009, 14:43   # 2889
IcGl
 
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Okay. Hätte ja sein können dass darüber schon etwas rausgekommen ist, bzw. es hier einige gibt, die wegen anderer sahcen, die auch abgemahnt werden, trotz ladens, nicht ermittelt wurden.
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Alt 03.11.2009, 14:51   # 2890
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Die Herausgabe der Daten erfolgt von Richter aus, es wird also ein Strafantrag gestellt, ...
Nein, zu 90 % über zivilrechtlichen Auskunftsbeschluss § 101 UrhG.
Hier bei N+L evtl. noch die Autodata-Fälle über StA...
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Alt 03.11.2009, 14:55   # 2891
IcGl
 
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für die Statisitk:

Sry dass ich noch drauf rumreite ^^
Aber es wäre ja noch ganz nett, wnen man ein Feld hätte wo man eintragen kann von wlechem Container die Datei ist. also Top 100 vom 29.x.200x und dann noch welcher Seeder FT, P2p-Crew etc..
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Alt 03.11.2009, 14:56   # 2892
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Nein, zu 90 % über zivilrechtlichen Auskunftsbeschluss § 101 UrhG.
Hier bei N+L evtl. noch die Autodata-Fälle über StA...
Tja, keine Ahnung, ob das so stimmt. Ich beziehe meine Aussage nur auf meine beiden Fälle. Da gab es nämlich eine Akte bei der Staatsanwaltschaft München 1. Habe das selbst überprüft. Eine Akte gab es tatsächlich, daher muss Strafantrag gestellt worden sein.

Gut, meine Abmahnungen liegen schon über 2 Jahre zurück. Ein langer Zeitraum eben.
Seit wann gilt dieser Beschluss?
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Alt 03.11.2009, 14:58   # 2893
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Seit wann gilt dieser Beschluss?
01.09.2008!

(In deinem Fall also sicher über StA korrekt!)

Den "Umschwung" kannst du in princess Statistiken sehr gut erkennen....!

-----Doppelpost zusammengeführt am 3.11.2009 um 14:00:00-----

Zitat:
Zitat von FlyEmirates Beitrag anzeigen
jeder muss für sich selber entscheiden.
Richtig!
Deshalb wird hier eine sehr gute Informationsarbeit geleistet, um die Entscheidung zu erleichtern.
Aber es bleibt deine!
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Alt 03.11.2009, 15:01   # 2894
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
01.09.2008!

(In deinem Fall also sicher über StA korrekt!)

Den "Umschwung" kannst du in princess Statistiken sehr gut erkennen....!
Alles klar, danke für die Info. Man lernt eben nie aus.

Ich editiere dann mal meinen Beitrag oben, damit es keine Missverständnisse gibt.
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Alt 03.11.2009, 15:12   # 2895
insons
 
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Beiträge: 4
hallo,

erstmal vielen dank für dieses forum und denen, die hier sehr viel freizeit , geduld und das eine und andere (fach)wissen investieren.
ich bin ein familienvater, der auch einen liebesbrief erhalten hat.

Dank diesem forum, sehe ich die abmahnung nicht mehr so ernst wie am ersten tag der zustellung. erkenne aber doch das restrisiko.

ich habe mal eine frage zu dem beschluß.

bei mir lag ein beschluß vom lg köln bei, der wg einem ganzen album eines künstlers ausgestellt ist.

abgemahnt wurde ich aber wg einem titel dieses künstlers von dem genannten album auf einem sampler.

ist der beschluß rechtswiedrig erlangt ?
da wurde dem gericht ein ganzes album vorgegaugelt, wobei es sich aber in wirklichkeit nur um einen titel auf einem sampler handelt, wo die ihre rechte darauf haben.
wg einem titel hätten die doch keinen beschluß bekommen.
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Alt 03.11.2009, 15:22   # 2896
Drachenlady45
ohne Benutzerrang
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
.........Ein Provider ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Anschlussinhaber über die Herausgabe seiner persönlichen Daten aufgrund einer richterlichen Anordnung zu informieren. ........[/COLOR]
Nein der Provider ist nicht verpflichtet mich darüber zu informieren, wenn er Klardaten von mir an Dritte herausgibt, aber es ist ihm auch nicht verboten mich darüber zeitnah zu informieren.

Der Provider bekommt 20 oder 30 Euro für Herausgabe meiner Daten, da kann ich als Kunde erwarten, dass davon 55 Cent für eine Briefmarke investiert und er mir mitteilt, dass er gerade eben Daten von mir an Dritte herausgegeben hat. Komischerweise kann gerade die Telekom nach Kündigung gar nicht genug Geld für Briefmarken auf "Bitte-überlegen-Sie-sich-Ihre-Kündung"-Briefe kleben.

Und mal im Ernst, wenn jeder Provider seine Kunden darüber informieren würde, dass er Daten herausgegeben hat und dann die meisten dieser Kunden dadurch eine Chance bekämen einen vorauseilende UE an den RI zu verschicken, würde sich der Abmahnwahn mit Sicherheit nicht mehr lohnen und wäre weg vom Fenster.
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Alle 60 Sekunden vergeht eine neue Minute im Abmahnwahn. Tu was dagegen, spende: Spendenaktion
"Quis qustodiet ipsos qustodes?"
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Alt 03.11.2009, 15:25   # 2897
sonic227
 
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mal was anderes

ihr redet alle das bei euch ein beschluss bei der abmahnung dabei von gericht.

also bei mir war nicht der gleichen dabei.
nur die vollmacht in kopie dann die ue und 3 seiten mit verschiedenen urteilen mehr nicht.

schon seltsam
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Alt 03.11.2009, 15:27   # 2898
ulrich
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Zitat:
Zitat von insons Beitrag anzeigen
hallo,
ich habe mal eine frage zu dem beschluß.

bei mir lag ein beschluß vom lg köln bei, der wg einem ganzen album eines künstlers ausgestellt ist.

abgemahnt wurde ich aber wg einem titel dieses künstlers von dem genannten album auf einem sampler.

ist der beschluß rechtswiedrig erlangt ?
da wurde dem gericht ein ganzes album vorgegaugelt, wobei es sich aber in wirklichkeit nur um einen titel auf einem sampler handelt, wo die ihre rechte darauf haben.
wg einem titel hätten die doch keinen beschluß bekommen.
Ließ Dir mal Bitte diesen Link durch, da findest Du auf Deine Frage eine Antwort. Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2
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Alt 03.11.2009, 15:28   # 2899
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
Nein der Provider ist nicht verpflichtet mich darüber zu informieren, wenn er Klardaten von mir an Dritte herausgibt, aber es ist ihm auch nicht verboten mich darüber zeitnah zu informieren.

Der Provider bekommt 20 oder 30 Euro für Herausgabe meiner Daten, da kann ich als Kunde erwarten, dass davon 55 Cent für eine Briefmarke investiert und er mir mitteilt, dass er gerade eben Daten von mir an Dritte herausgegeben hat. Komischerweise kann gerade die Telekom nach Kündigung gar nicht genug Geld für Briefmarken auf "Bitte-überlegen-Sie-sich-Ihre-Kündung"-Briefe kleben.

Und mal im Ernst, wenn jeder Provider seine Kunden darüber informieren würde, dass er Daten herausgegeben hat und dann die meisten dieser Kunden dadurch eine Chance bekämen einen vorauseilende UE an den RI zu verschicken, würde sich der Abmahnwahn mit Sicherheit nicht mehr lohnt und wäre weg vom Fenster.
Ich verstehe Deine Einwände durchaus und mir wäre das auch viel lieber, das kannst Du mir ruhig glauben. Aber es ist nunmal so, dass offiziell keine Pflicht darüber besteht und wir leben im Kapitalismus, d.h. es geht um Geld, welches man sich hier einfach einsparen will, auch wenn es für den Provider nur Peanuts sind.

Ich glaube nicht, dass das was an der Abmahnwelle ändern würde.
Ein Schadensersatzanspruch würde trotzdem weiterhin gegenüber dem Verletzer/Anschlussinhaber bestehen.
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Alt 03.11.2009, 15:30   # 2900
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Zitat:
Zitat von sonic227 Beitrag anzeigen
also bei mir war nicht der gleichen dabei.
Das scheint bei N+L ja so üblich zu sein.
Deshalb würde ich hier jedem Abgemahnten raten, der modUE nicht nur den Auskunftswisch nach BDSG beizulegen, sondern auch die Vorlage des entspr. Auskunftsbeschlusses des Providers zu verlangen!
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