| | # 2885 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Ein Provider ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Anschlussinhaber über die Herausgabe seiner persönlichen Daten aufgrund einer richterlichen Anordnung zu informieren. Soweit ich weiss, steht das im TKG so drin. Die Herausgabe der Daten erfolgt von Richter aus, es wird also ein Strafantrag gestellt, der später wieder wegen mangelnden Interesses der Öffentlichkeit eingestellt wird. Das hat zunächts nichts mit Zivilirecht zu tun. Erst der Abmahnanwalt macht eine zivilirechtliche Sache draus. (Das galt vor 2 Jahren zumindest noch so.) Eine Auskunftspflicht Dir gegenüber besteht immer, wenn Du selbst Verbindungsdaten anfragst. Das ist wiederum etwas anderes. Edit: Wie Orchid95 weiter unten angemerkt hat, besteht seit dem 01.09.2008 eine neuer Beschluss, der auch eine richterliche Anordnung für die Herausgabe der Daten an die Abmahner vorsieht. Das steht im §101 UrhG, den ihr hier komplett durchlesen könnt: §101 UrhG - Anspruch auf Auskunft Der Umweg über den Staatsanwalt/Richter entfällt nicht. Der Unterschied zum alten Verfahren ist lediglich der, dass der RI keinen Strafantrag mehr stellen muss.
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| | # 2886 | |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| Zitat:
wie lang war der loggzeitraum und wie oft wurde die datei beobachtet? kannst ja mal bei evidenzia & co. nachfragen... | |
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| | # 2887 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| okay...ich glaub ich habs verstanden: Kann es sein, dass die besagten Leutz dann nur eine Woche loggen...dann die Daten auswerten und fertig? Oder kann man davon ausgehen dass die seit dem ersten Log bis heute loggen? bzw immer mal wieder für 2 Tage loggen.. |
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| | # 2888 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
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| | # 2891 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| für die Statisitk: Sry dass ich noch drauf rumreite ^^ Aber es wäre ja noch ganz nett, wnen man ein Feld hätte wo man eintragen kann von wlechem Container die Datei ist. also Top 100 vom 29.x.200x und dann noch welcher Seeder FT, P2p-Crew etc.. |
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| | # 2892 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Gut, meine Abmahnungen liegen schon über 2 Jahre zurück. Ein langer Zeitraum eben. Seit wann gilt dieser Beschluss?
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| | # 2893 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| 01.09.2008! (In deinem Fall also sicher über StA korrekt!) Den "Umschwung" kannst du in princess Statistiken sehr gut erkennen....! -----Doppelpost zusammengeführt am 3.11.2009 um 14:00:00----- Richtig! Deshalb wird hier eine sehr gute Informationsarbeit geleistet, um die Entscheidung zu erleichtern. Aber es bleibt deine! |
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| | # 2895 |
| Registriert seit: 31.10.2009
Beiträge: 4
| hallo, erstmal vielen dank für dieses forum und denen, die hier sehr viel freizeit , geduld und das eine und andere (fach)wissen investieren. ich bin ein familienvater, der auch einen liebesbrief erhalten hat. Dank diesem forum, sehe ich die abmahnung nicht mehr so ernst wie am ersten tag der zustellung. erkenne aber doch das restrisiko. ich habe mal eine frage zu dem beschluß. bei mir lag ein beschluß vom lg köln bei, der wg einem ganzen album eines künstlers ausgestellt ist. abgemahnt wurde ich aber wg einem titel dieses künstlers von dem genannten album auf einem sampler. ist der beschluß rechtswiedrig erlangt ? da wurde dem gericht ein ganzes album vorgegaugelt, wobei es sich aber in wirklichkeit nur um einen titel auf einem sampler handelt, wo die ihre rechte darauf haben. wg einem titel hätten die doch keinen beschluß bekommen. |
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| | # 2896 | |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 306
| Zitat:
Der Provider bekommt 20 oder 30 Euro für Herausgabe meiner Daten, da kann ich als Kunde erwarten, dass davon 55 Cent für eine Briefmarke investiert und er mir mitteilt, dass er gerade eben Daten von mir an Dritte herausgegeben hat. Komischerweise kann gerade die Telekom nach Kündigung gar nicht genug Geld für Briefmarken auf "Bitte-überlegen-Sie-sich-Ihre-Kündung"-Briefe kleben. Und mal im Ernst, wenn jeder Provider seine Kunden darüber informieren würde, dass er Daten herausgegeben hat und dann die meisten dieser Kunden dadurch eine Chance bekämen einen vorauseilende UE an den RI zu verschicken, würde sich der Abmahnwahn mit Sicherheit nicht mehr lohnen und wäre weg vom Fenster.
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| | # 2897 |
| Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 65
| mal was anderes ihr redet alle das bei euch ein beschluss bei der abmahnung dabei von gericht. also bei mir war nicht der gleichen dabei. nur die vollmacht in kopie dann die ue und 3 seiten mit verschiedenen urteilen mehr nicht. schon seltsam |
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| | # 2898 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 2899 | |
| Systemintegrator Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Ich glaube nicht, dass das was an der Abmahnwelle ändern würde. Ein Schadensersatzanspruch würde trotzdem weiterhin gegenüber dem Verletzer/Anschlussinhaber bestehen.
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| | # 2900 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Das scheint bei N+L ja so üblich zu sein. Deshalb würde ich hier jedem Abgemahnten raten, der modUE nicht nur den Auskunftswisch nach BDSG beizulegen, sondern auch die Vorlage des entspr. Auskunftsbeschlusses des Providers zu verlangen! |
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