| | # 265 |
| Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 2
| Hallo Leute, da ich neu bin und mich erst seid gestern mit diesem Thema befasse, sag ich erst mal vielen Dank an alle die hier wertvolle Tipps und Hilfestützen geben für die Abgemahnten. So aber nun zu dem worum es hier geht. Meine Eltern habe letzte Freitag ein Brief von NuL bekommen. Sie waren erstmal völlig überrascht darüber das sie ein Rechtsanwalt wegen einer Urherberrechtsverletzung abmahnt. Da meine Eltern das Internet nicht nutzen und sich auch nicht mit Computern auskennen, sind sie natürlich sofort davon ausgeganngen das ich irgendwas angestellt haben muss. Ich war zudem Zeitpunkt auch schon zu Hause. Als sie mir das Schreiben zum Lesen gaben, stand drin, das von unserer Internetverbindung am 01.06.09 ein Musikwerk "Time Out" von dem Tonträger "Club Sounds Vol. 49" runtergeladen worden ist. NuL vordert auch einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450 für den entstanden Schaden und eine Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die schon bei liegt. Sie wollen das Schreiben bis zum 09.10.09 zurück haben. Da es zum Glück Freitagabend war, habe ich mich erstmal entschlossen das Schreiben nicht zurück zusenden, was auch völlig richtig war. Am nächsten Tag habe ich im Internet versucht darüber zu informieren, ob es schon solche Abmahnschreiben gab. Dabei bin ich auf dieses Forum gestoßen, was mir echt weiter geholfen hat. Ich werde morgen mich mal an einen RA wenden, und schauen was er dazu sagt. Was ich natürlich machen werde ist die mod. UE abschicken. Zahlen werde werden ich nicht. Da ich mir keiner Schuld bewusst bin. Ich werde mich weiterhin auf dem Laufendem halten und schauen was noch auf mich bzw. meine Eltern zu kommen wird. Gruß Meki |
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| | # 266 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Nur Dein Geld abliefern! Reaktionen auf die Abmahnung Hauptforderung ist - neben der Beseitigung des gerügten Verhaltens - die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Es ist in jedem Fall ratsam, zuerst den gerügten Verstoß schnellstmöglich zu beseitigen. Sofern nicht ausdrücklich festgelegt, braucht sich der Abgemahnte nicht an den gegnerischen Anwalt wenden, sondern kann sich direkt an die Abmahner wenden. Im übrigen hat der Abgemahnte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren: 1. Gar nicht reagieren. Die schlechteste aller Möglichkeiten. Das sollte man nur in Betracht ziehen, wenn man Geld genug hat, um einen möglichen Prozess zu bezahlen. 2. Zum Anwalt gehen. Eine gute, einfache, aber nicht billige Lösung. Sie sollten sich dann allerdings einen Anwalt Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen. 3. Die vorgefertigte, beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen. Das ist eine einfache aber eher nicht empfehlenswerte Möglichkeit, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Abmahnanwälte fordern oft Knebelverträge sind. Und die Kosten der Abmahnung sind meist ungerechtfertigt hoch. 4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen. Das sollte man auch nicht unbedingt machen, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern oft Knebelverträge sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden. 5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen. Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung 6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben aber die Kosten nicht übernehmen. Eine gute Lösung, mann sollte allerdings daran denken, dass einem der gegnerische Anwalt nicht so einfach davon kommen lässt. Es ist eher eine Überlegung wert, sich mit dem Abmahnanwalt zu einigen. 7. Schutzschrift (en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten. 8. Negative Feststellungsklage erheben. 9. In Ausnahmefällen: Schadensersatzklage erheben. 10. Beschwerde - Gewerbeuntersagung Muster einer mod UE: http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990 Selbst ist der Mann/Frau, erspart Dir einen Haufen Geld. Was anderes macht der RA im Moment auch nicht ... Bitte Lesen: Ulrichs Hilfe Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 princess15114 Hilfe: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 | |
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| | # 269 |
| Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
| Geschätztes Forum, wie vermutet lesen wir hier gelegentlich mit. Wir tolerieren, dass nicht alles freundlich ist, was hier über uns gesagt wird. Meinungsfreiheit ist uns genauso wichtig ist wie Euch. Manches insbesondere in Bezug auf meine Person ist meiner Meinung nach schon eher beleidigend, aber ich respektiere die ausgewogene Moderation und Einschätzung von princess, die wohl schon das eine oder andere Mal von sich aus eingegriffen hat. Ich möchte jetzt Stellung nehmen, weil sich bei dem mittlerweile sehr hohem Google-Ranking dieses Threads etliche Leute an Euch orientieren werden, insbesondere an der Einschätzung, wir seien ********, die die Sachen nicht weiterverfolgen und mit der modUE könne die Sache ausgesessen werden. Bitte macht Euch klar, dass wir reale Mandanten vertreten, uns auskennen, es ernst meinen und Euch nicht anlügen. Die Vorstellung, wir hätten das Internet nur zur Abzocke zwecks Finanzierung unserer neuen Porsche entdeckt, ist doppelt falsch. Hierzu nur ein paar Schlaglichter zu mir selbst: Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und verfüge als solcher über nachgewiesene langjährige Berufserfahrung und Spezialwissen im Bereich gewerblicher Schutzrechte, in meinem Fall mit Schwerpunkt IT und Internet. Meine Internet-Sozialisation ist schon eine Weile her und hat auf Unix-Rechnern begonnen, ich hatte ein Postfach im Mausnet und meine erste Internetseite war eine Information über und gegen die verfassungswidrige Erhebung von Rückmeldegebühren in den Neunzigern. Ich bin nach wie vor im Internet aktiv und unterstütze Open-Content-Projekte, auch mit pro-bono-Mandaten. Und nichts gegen Porsche, aber ich fahre keinen und wenn ich einen haben wollte, könnte ich den auch ohne Filesharing-Mandate finanzieren. Einige hier müssen wohl ihr Feindbild überarbeiten. Mehr über mich will ich hier nicht ausbreiten und ich will auch nicht alle Fragen beantworten und auf alle Verschwörungstheorien eingehen. Hier nur die Antwort auf ein paar zentrale Fragen, vielleicht bringt Euch das weiter: Ja, wie Ihr seht vertreten wir eine Reihe Rechteinhaber im Bereich Filesharing, weil wir mit einem zuverlässigen Ermittlungsunternehmen der Firma Evidenzia eng zusammenarbeiten und etwas von der Materie verstehen. Nein, wir finden nicht, dass es Abzocke ist, dass wir für unsere Mandanten diejenigen abmahnen, die die illegale Verteilung Ihrer Produkte über Filesharing möglich machen sei es aktiv oder durch mangelnde Sorgfalt. Ja, es kommt zu Mehrfachabmahnungen bei fortwährendem Upload von diversem urheberrechtlich geschütztem Material und auch bei Upload von Compilations und Archiven, weil dort diverse Künstler und Labels beteiligt sind, die völlig zu recht unabhängig voneinander Ihre Rechte geltend machen. Rechtlich handelt es sich also immer um verschiedene Fälle. Echte Dubletten sortieren wir aus und behalten die Daten nur zu Beweiszwecken, falls jemand behauptet, nur fünf Minuten online gewesen zu sein. Wie wir nach Versendung der Abmahnung vorgehen, kann ich ganz offen sagen: Wir machen mit dem ersten Schreiben ein sehr niedriges natürlich gut überlegtes und mit unseren Mandanten besprochenes - Angebot zur schnellen Erledigung der Sache. Unter diesem Betrag werden wir keine Vergleiche abschließen. Etwas anderes gilt nur in Härtefällen, in denen wir z.B. Ratenzahlung anbieten. Danach wird es definitiv immer teurer. Unser zweites Schreiben sieht so aus wie von Frau Kollegin Filler (justlaw) veröffentlicht es beinhaltet die normalen Gebühren nach den gerichtlich anerkannten Gegenstandswerten sowie die Ansprüche unserer Mandanten in voller Höhe und zwar nach richterlich längst anerkannten Grundsätzen. Wenn wir Klage erheben, kommen Gerichtskosten und weitere Anwaltskosten hinzu, das kann sich mit Gutachterkosten usw. in einem streitigen Verfahren zu einem hohen fünfstelligen Betrag aufsummieren. In bestimmten Fällen erwirken wir auch einstweilige Verfügungen, deren Kosten wir ebenfalls gegen den ermittelten Anschlussinhaber geltend machen. Jede rechtlich halbwegs vertretbare Unterlassungserklärung, auch die ModUE, akzeptieren wir zur Erledigung der Unterlassungsansprüche. Die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage ist damit gebannt und die Betreffenden haben eine Weile Ruhe, selbst wenn sie die Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt haben. Wir verfolgen zuerst diejenigen, die sich für berechtigt halten, die Produkte unserer Mandanten weiterzuverbreiten und solche Fälle, in denen wir erwiesenermaßen angelogen werden. Die für die lediglich säumigen Zahler eintretende Atempause ändert aber nichts daran, dass wir die Ansprüche unserer Mandanten natürlich weiterverfolgen (müssen!), zum Teil zunächst im Mahnverfahren, zum Teil direkt im Klagewege. Auch in diesen erst langsam anlaufenden - Verfahren wird es insgesamt deutlich teurer. Meine Meinung und meinen Rat, ob es als Abgemahnter vertretbar ist, das Risiko eines solchen Verfahrens einzugehen, kann ich hier natürlich nicht beisteuern, denn ich vertrete die Gegenseite. Wir haben nichts dagegen, wenn Ihr Euch insofern des Rates spezialisierter Anwälte bedient, insbesondere wenn wirklich fundierte Einwendungen geltend gemacht werden, die wir natürlich auch hier sorgfältig prüfen. Wer ein Grundsatzverfahren anstrebt, sollte sich ebenfalls anwaltlich beraten lassen, denn vieles ist längst entschieden. Wir verdienen relativ leichtes Geld, wenn sich jemand verklagen lässt und dann keine Einwendungen vorbringt, zur Verhandlung nicht erscheint und wegen Säumnis verurteilt wird uns liegt trotzdem nichts an diesen Fällen. Bitte beachtet, dass unsere Mandanten ein reales und grundsätzliches Interesse haben, ihre gesetzlich garantierten Urheberrechte umfassend zu verteidigen und wir bei einem (hypothetischen) Urteil gegen unseren Mandanten, das diese Rechtsverfolgung praktisch gefährden würde, natürlich Rechtsmittel einlegen würden. Unser Vorgehen steht im Kontext internationaler Standards der World Intellectual Property Organization (WIPO), die selbst in China längst prinzipiell anerkannt sind, und die über Richtlinien der Europäischen Union in ganz Europa umgesetzt werden. Wer sich ohne ganz außergewöhnliche Einwendungen zu haben - bewusst verklagen lässt, sollte also wenigstens gründlich beraten sein und wissen, worauf er sich einlässt. Ein Anwalt auf Eurer Seite steht übrigens auch dafür ein, wenn der Rat falsch war (alle Anwälte müssen hierfür haftpflichtversichert sein). Bitte seht mir nach, dass ich mich nach diesem Beitrag wieder ausklinke und Fragen allenfalls beantworten werde, wenn Sie über die Moderation gesammelt an mich/uns gestellt werden. Für allgemeine Fragen verweise ich auf unsere FAQ-Seiten unter Abmahnung erhalten was nun? und in Einzelfällen auf unsere Sachbearbeiter. Freundliche Grüße Peter Nümann Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz NÜMANN + LANG Rechtsanwälte |
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| | # 270 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Mit freundlichen Grüßen, Frank | |
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| | # 271 |
| Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 60
| Toller Beitrag.... In bestimmten Sachen werden Sie ja recht haben,aber in dem ganzen was Sie geschrieben geht es nur um Rechtssprechungen und Urteilen. Dieser Beitrag ist ein typisches Schriftstück von einem Rechtsanwalt. Mich beeindruckt die ganze Sache überhaupt nicht,ganz im gegenteil. Ist schon traurig das Sie sich hier melden müssen um den Usern hier mal Angst zu machen. Es sind viele User hier die den Download ja nicht abstreiten,es geht einfach um die Summe die hier gefordert wird. Ob man das Abmahnschreiben jetzt in kopierter Form oder mit einer Original Unterschrift erhält kann ich nicht will ich hier nicht in Frage stellen. Die Summen die hier gestellt werden liegen weit über dem Maß was Richterlich befürwortet wird. Ich lass es sehr gerne auf eine Gerichtsverhandlung ankommen und ich bin mir,ich sag mal zu 95 % sicher das Sie mit dieser Summe nicht durchkommen. Sie haben es noch nicht drauf ankommen lassen versuchen Sie erst mal diese Summe vor Gericht einzuklagen und dann machen Sie hier den Usern weiter Angst. Diese tolle Rechtsanwältin Katja Günther,der haben sie ja auch schnell die Flügel gestuzt. Also liebe User hier lasst Euch nicht bangmachen,ist natürlich clever gemacht sich jetzt mal in einem Forum zu melden und den Abgemahnten Angst zu machen. Und noch was,nicht das ich hier irgendeinen beeinflussen will, aber was ich jetzt hier geschrieben habe ist meine Meinung. Jeder kann jetzt für sich selber entscheiden wie viel Wert er an diesem Schreiben von Herrn Nümann legt.Ich gebe diesem Schreiben überhaupt keinen Wert und bezweifel auch ein bisschen ob das Herr Nümann wirklich selber ist oder nur ein Dummkopf ![]() PS: Haben Anwälte Sonntags nichts anderes zu tun als sich vor dem Internet rumzutreiben |
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| | # 272 | |
| Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
die Rechte unserer Mandanten und den über den Anschluss begangenen erheblichen Urheberrechtsverstoß weisen wir bereits im Verfahren nach § 101 UrhG bzw. im Strafverfahren nach, andernfalls bekommen wir keine Adressen von den Providern. Bereits dieses Verfahren führt zu erheblichen Kosten, die sich auf die geltend gemachten Beträge niederschlagen. Wenn Sie darauf bestehen auch die Haftung als Anschlussinhaber und die Höhe der Forderung richterlich überprüfen zu lassen, statt dies außergerichtlich selbst zu klären, dürfen Sie sich jedenfalls nicht beklagen, wenn Sie hierfür ggf. ebenfalls die Kosten tragen. Leider ist die Arbeit von uns Juristen - Richtern und Anwälten - ja nicht ganz billig und der Aufwand für ein solches Verfahren auch nicht ganz gering. Freundliche Grüße Peter Nümann | |
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| | # 273 |
| Gastposter | Hallo Peter, willkommen im Forum. Da ich noch keine Abmahnung von Dir bekommen habe, weil ich den Schrott, den Deine Mandanten fabrizieren, nicht einmal umsonst konsumieren würde, bin ich relativ unvoreingenommen. ![]() Eine Ausnahme stellt hier Autodata dar, weil ich hier tatsächlich einen Schaden für Deine Mandantschaft erkennen kann und das Produkt zum gewerblichen Gebrauch dient. Als Ingenieur beschäftige ich mich sehr viel mit Wahrscheinlich- keitsrechnung. Rein mathematisch gesehen, hast Du gar keine Chance alle Kids hier zu verklagen. Im Gegensatz zu Dir muss ich mein Geld mit Denksport verdienen und nicht mit dem Versenden von Serienbriefen. Was mich so anstingkt an Deiner Tätigkeit, ist der volkswirtschaftliche Schaden und der Schaden, den dadurch ernsthafte Künstler erleiden, weil Du die Kaufkraft einer ganzen Generation vernichtest und das mitten in einer Wirtschaftskriese. Für mich ist Deine vorgehensweise in bezug auf Deine Mandanten sicher richtig und rechtlich kaum zu beanstanden. Das Staatsfeindliche daran, sind nur die geforderten Summen, die die meisten Kids hier niemals bezahlen können, selbst wenn sie wollten ! Das ist meine freie Meinung, die ich hier äußere und zielt nicht darauf ab, Dich zu beleidigen ! Gruß Flesh_Storm |
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| | # 274 |
| Registriert seit: 29.08.2009 Ort: localhost
Beiträge: 203
| Das wird der Herr Nümann schon selbst gewesen sein. Der Grund wird das mittlerweile hohe Goggle-Ranking sein, dieser Thread ist nicht unbedingt ein Aushängeschild für N&L, verständlich, dass versucht wird die Abmahnabzocke in einem etwas besseren Licht darzustellen. Meines Wissens ist das bis jetzt nicht passiert, dass die Gegenseite hier mit offenen Visier auftritt. Was kommt als nächstes...Abmahnungen per PM hier am Board? |
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| | # 275 |
| Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
| Hallo Tim, die Kollegin Katja Günther hat - ich weiß dies aber auch nur aus der Presse - augenscheinlich Mahnungen für Abofallen verschickt, das hat mit urheberrechtlichen Abmahnungen nichts zu tun. Abofallen sind betrügerisch, wer dies als Anwalt merkt und weitere Mahnungen verschickt, macht sich strafbar. Freundliche Grüße Peter Nümann |
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| | # 276 | |
| Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 60
| Zitat:
Sie reden immer nur über Kosten die entstehen,aber wie Rechtfertigen Sie diese hohen Abmahnkosten ? Wie kommt es zu so hohen Summen ?? Andere Anwälte stellen ganz andere Beträge wie z.b. Kenne & Partner. Kann jeder Urheber oder Anwalt selbst bestimmen wie hoch die Summe sein kann ?? Haben die Urheber es wirklich so nötig ?? Und die Titel die hier Abgemahnt werden sind ja wirlich nicht der Hammer. Was würden die wirklich guten Lieder ausmachen von den großen ?? Ich bring das nur so hin, das es wirklich nicht gut läuft bei den Urhebern das die jetzt solche wege gehen. Mfg. Tim | |
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| | # 277 | |||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Können Sie mir zufällig bestätigen, daß für Sie ein IT-Dienstleister IP-Adressen ermittelt, der ebenfalls für die Kanzlei Waldorf IP-Adressen ermittelt? Freundliche Grüße, Frank | |||
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| | # 278 | |
| Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 73
| Zitat:
Bin seit 5Std. aussem Urlaub zurück....gibts ja wohl nicht, daß "die" sich hier auch noch beteilegen! Gruß hardwaretyp ---------------------------------------------------------------------- 09.09.09 Abm. v. NuL (450,-€)-Cascada:Evacuate...,Ger.Top100 10.08.09 10.09.09 ES/RS mit modUe und nix gezahlt 14.09.09 RS erhalten bisher nix mehr! | |
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| | # 279 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
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| | # 280 | |
| Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 119
| Zitat:
Wenn es Ihnen wirklich um die Wahrung der Urheberrechte Ihrer Mandaten geht, (was ich den RI durchaus zugestehe aber nicht Ihnen), warum gehen Sie dann den Weg der überzogenen Abmahnungen gegen z. T. Unschuldige? Haben Sie sich mal die Mühe gemacht, z.B. bei Youtube nach Ihrer geschätzten Mandantschaft zu suchen? Sie werden erschreckt sein, wieviel Treffer Sie dazu finden! Und diese Website ist ja nun wirklich weltweit aufrufbar.Allein zu Shaun Baker werden Sie weit über 1.000 Treffer finden! Cascade und wie sie alle heissen mögen, stehen dem kaum nach. Also machen Sie dass, was Ihnen Ihre Mandantschaft aufgetragen hat und kümmern Sie sich um die wahren Belange. Guten Abend noch (freundliche Grüsse kann ich Ihnen leider nicht erwidern) | |
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