Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 02.11.2009, 12:23   # 2741
luna15951
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Sowas in der Art hatte ich von Dir auch erwartet. Können Anwälte ihre Werbung nicht mehr selber schalten? Im Übrigen halte ich RA Hechler für überdurchschnittlich kompetent, weshalb er es auch nicht nötig hat, hier im Forum Wasserträger für sich werben zu lassen. Es hat aber den Anschein für mich, als sei RA Hechler evtl. manch Anderem "ein Dorn im Auge".
Richtig sehe ich auch so mit ra Hechler des wegen habe ich ihm auch den link gegeben weil ich mit ihm sehr zu frieden war, und finde das er einen sehr gut weiter helfen kann. War nur gut gemeint.
Frank was ist mit deinen Namen auch nicht besser oder?
Ihr zwei könnt hier nur beleidigen sonst habe ich noch nichts anderes gelesen, macht spaß ihr seit lachhaft .sorry
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Alt 02.11.2009, 12:25   # 2742
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von luna15951 Beitrag anzeigen
...
.sorry
...
Kein Problem. Ich bin sicher, wir haben uns jetzt verstanden.
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Alt 02.11.2009, 12:26   # 2743
luna15951
 
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Beiträge: 21
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Die Notwendigkeit, einen Vergleichsanwalt - welchen auch immer - zu beauftragen, sehe ich hier dennoch nicht. Dies nur, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen.
Aber man kann mal hören was die sagen mehr meinte ich nicht,ob man es macht oder nicht das ist egal
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Alt 02.11.2009, 12:26   # 2744
Marischa79
 
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Also habe auch Begleitschreiben geschrieben, dass ich nicht gewusst habe dass andere Zugriff auf mein PC hatten und was runtergeladen
haben. Umgehend werde ich mich informieren wie ich mein PC vor Zugriff schützen kann. Ausserdem habe ich gebeten da ich keine 450 € wegen meiner finanzieller situation aufbringen kann mir etgegen zu kommen.
Vielleicht haben sie doch herz? grins Was meint mit solchen Begleitschreiben schade ich mir selber nicht?
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Alt 02.11.2009, 12:26   # 2745
Schnecki
 
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@ Luna...ich war in keinster Weise beleidigend. Wenn Du dich angegriffen fühlst ist das nicht mein Problem. Habe nur meine Meinung zu Deinen Posts abgegeben mehr nicht.
Werde in Zukunft einfach nicht mehr darauf reagieren...ich weiß, sowas gehört hier nicht her...aber das musste ich jetzt loswerden.
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Alt 02.11.2009, 12:27   # 2746
luna15951
 
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ich habe es nicht gemacht zum beispiel.
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Alt 02.11.2009, 12:27   # 2747
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Marischa79 Beitrag anzeigen
Vielleicht haben sie doch herz?
Sicherlich haben sie das. Fragt sich nur wo.
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Alt 02.11.2009, 12:31   # 2748
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von luna15951 Beitrag anzeigen
Richtig sehe ich auch so mit ra Hechler des wegen habe ich ihm auch den link gegeben weil ich mit ihm sehr zu frieden war, und finde das er einen sehr gut weiter helfen kann. War nur gut gemeint.
Deine Aussagen widersprechen sich. Denk mir meinen Teil.

Schalast & Partner Frankfurt wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Weiter oben ist dann der Beitrag von RA Hechler...


...
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Alt 02.11.2009, 12:32   # 2749
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von luna15951 Beitrag anzeigen
Aber man kann mal hören was die sagen mehr meinte ich nicht,ob man es macht oder nicht das ist egal
Wenn Du hier etwas gelesen hättest, bräuchtest Du RA Hechler nicht anzurufen, um seine Meinung zu erhalten. Die hat er intensivst hier im Forum an mehreren Stellen geäussert. Siehe z.B. (über seinen Nicknamen "RA Hechler" anklickbar) seine Postings vom 19. Juli 2009.

Die Notwendigkeit, einen Vergleichsanwalt - welchen auch immer - zu beauftragen, sehe ich hier dennoch nicht. Dies nur, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen.
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Alt 02.11.2009, 12:34   # 2750
Dama
 
Registriert seit: 31.10.2009
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Sicherlich haben sie das. Fragt sich nur wo.
Vermutlich in der Gegend wo beim kleinen Mann die Geldbörse steckt....

Jetzt muss ich nochmal fragen wegen dem Begleitschreiben. Hinzufügen muss man das nicht, oder hab ich da was überlesen. Die ModUE reicht alleine aus oder?

Gruss
Dama
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Alt 02.11.2009, 12:35   # 2751
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Dama Beitrag anzeigen
Jetzt muss ich nochmal fragen wegen dem Begleitschreiben. Hinzufügen muss man das nicht, oder hab ich da was überlesen. Die ModUE reicht alleine aus oder?
Das hast Du richtig verstanden.
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Alt 02.11.2009, 12:40   # 2752
Mondbär
 
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Beiträge: 376
Zitat:
Zitat von Marischa79 Beitrag anzeigen
Also habe auch Begleitschreiben geschrieben, dass ich nicht gewusst habe dass andere Zugriff auf mein PC hatten und was runtergeladen haben.
Also hast Du quasi zugegeben, dass von Deinem Anschluss geshared wurde. Kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Ab jetzt gilt für Dich die Störerhaftung.


Zitat:
Zitat von Marischa79 Beitrag anzeigen
Umgehend werde ich mich informieren wie ich mein PC vor Zugriff schützen kann. Ausserdem habe ich gebeten da ich keine 450 € wegen meiner finanzieller situation aufbringen kann mir etgegen zu kommen.
Tut mir leid, aber Deine Zahlungsunfähigkeit interessiert die sicher nicht. Außerdem hast Du ein undefiniertes Vergleichsangebot ohne Nennung einer Summe abgegeben.


Zitat:
Zitat von Marischa79 Beitrag anzeigen
Vielleicht haben sie doch herz? grins Was meint mit solchen Begleitschreiben schade ich mir selber nicht?

Kein Herz !!! und JA mit diesem Begleitschreiben hast Du Dir meiner Meinung nach ein Eigentor geschossen.

Tut mir jetzt auch leid, aber Du bist Naiv !!! Lese Dich eingehend ein und wenn Du noch Einfluss auf den Brief hast, dann sprenge den Briefkasten und hole ihn zurück.

...
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 02.11.2009, 12:43   # 2753
luna15951
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Wenn Du hier etwas gelesen hättest, bräuchtest Du RA Hechler nicht anzurufen, um seine Meinung zu erhalten. Die hat er intensivst hier im Forum an mehreren Stellen geäussert. Siehe z.B. (über seinen Nicknamen "RA Hechler" anklickbar) seine Postings vom 19. Juli 2009.

Die Notwendigkeit, einen Vergleichsanwalt - welchen auch immer - zu beauftragen, sehe ich hier dennoch nicht. Dies nur, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen.
Habe seine Adresse nicht von ihr als erstes, sondern wo anders her und habe damals erst bei ihm angerufen, weil ich noch nicht hier im Forum war Und es erst später erst hier gelesen habe.habe ra.hechler bei googel gefunden.
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Alt 02.11.2009, 12:45   # 2754
Marischa79
 
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Zitat:
Zitat von Dama Beitrag anzeigen
Vermutlich in der Gegend wo beim kleinen Mann die Geldbörse steckt....

Jetzt muss ich nochmal fragen wegen dem Begleitschreiben. Hinzufügen muss man das nicht, oder hab ich da was überlesen. Die ModUE reicht alleine aus oder?

Gruss
Dama
Begleitschreiben ist einfach freiwillige Sache. Habe einfach mein Standpunkt dort geschrieben und gebeten mir entgegen zu kommen. Vielleicht bekomme ich dafür Nachlaß auf Musikalbum wo nur 3 Lieder gut waren he he grins
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Alt 02.11.2009, 12:47   # 2755
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von luna15951 Beitrag anzeigen
...
Möglicherweise. Möglicherweise auch nicht. Auf alle Fälle sind jetzt mögliche Missverständnisse ausgeräumt - so hoffe ich doch?
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Alt 02.11.2009, 12:47   # 2756
Marischa79
 
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Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Also hast Du quasi zugegeben, dass von Deinem Anschluss geshared wurde. Kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Ab jetzt gilt für Dich die Störerhaftung.




Tut mir leid, aber Deine Zahlungsunfähigkeit interessiert die sicher nicht. Außerdem hast Du ein undefiniertes Vergleichsangebot ohne Nennung einer Summe abgegeben.





Kein Herz !!! und JA mit diesem Begleitschreiben hast Du Dir meiner Meinung nach ein Eigentor geschossen.

Tut mir jetzt auch leid, aber Du bist Naiv !!! Lese Dich eingehend ein und wenn Du noch Einfluss auf den Brief hast, dann sprenge den Briefkasten und hole ihn zurück.

...
Na gott sei dank habe diesen Brief noch hier! Also weg mit Begleitbrief!
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Alt 02.11.2009, 12:54   # 2757
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von Marischa79 Beitrag anzeigen
Na gott sei dank habe diesen Brief noch hier! Also weg mit Begleitbrief!
Prima ! Also nur die modUE ist völlig ausreichend. Dann bitte eingehend einlesen und in Ruhe eine Entscheidung treffen. Du kannst gerne auf mein Bärchen klicken und in meinem Profil nachschauen. Da findest Du quasi alles was erstmal wichtig ist. Lese insbesondere die Signatur der Princessin und schaue Dir die Beiträge der erfahrenen User hier an. Danach ist eine Entscheidung problemlos möglich.


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Alt 02.11.2009, 13:01   # 2758
Marischa79
 
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Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Prima ! Also nur die modUE ist völlig ausreichend. Dann bitte eingehend einlesen und in Ruhe eine Entscheidung treffen. Du kannst gerne auf mein Bärchen klicken und in meinem Profil nachschauen. Da findest Du quasi alles was erstmal wichtig ist. Lese insbesondere die Signatur der Princessin und schaue Dir die Beiträge der erfahrenen User hier an. Danach ist eine Entscheidung problemlos möglich.


...
Danke für den Rat. Habe nur Angst wenn ich modue abschike und warte auf Antwort und bis 10.11.09 wie vorgegeben nicht zahle, dass die Summe die schon so für mich zu hoch ist steigt. Wie werde ich dann weiter vorgehen?
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Alt 02.11.2009, 13:05   # 2759
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von Marischa79 Beitrag anzeigen
Wie werde ich dann weiter vorgehen?
Das kann ich Dir nicht sagen. Du musst eine Entscheidung treffen. Aber zuerst LESEN. Mein letztes Posting macht dieses Posting eigentlich schon überflüssig.


...
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Alt 02.11.2009, 13:08   # 2760
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Marischa79 Beitrag anzeigen
Danke für den Rat. Habe nur Angst wenn ich modue abschike und warte auf Antwort und bis 10.11.09 wie vorgegeben nicht zahle, dass die Summe die schon so für mich zu hoch ist steigt. Wie werde ich dann weiter vorgehen?
Wer sich nach der Abmahnung entschlossen hat, nicht zu zahlen, der wird normalerweise diese Strategie beibehalten, ausser in dem nach derzeitigen Daten unwahrscheinlichen Fall, dass ein Schreiben von einem Gericht käme (z.B. Mahnbescheid). Denn welcher Sinn ergäbe sich, eine noch höhere Forderung zu zahlen, wenn man sich schon dazu entschlossen hat, die erste evtl. niedrigere Forderung nicht zu zahlen?

Deshalb sollte man sich schon bei der ersten Zahlungsforderung genau überlegen, für welche Strategie/welchen Weg man sich entscheidet und nicht bei jedem Schreiben die Strategie ändern.
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