| | # 241 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
wie kommst du denn darauf? Da gibts doch die berühmten Frankfurter "Vorzeige-Urteile" der Abmahner auf der Homepage der Fa. Digiprotect. Und neuerdings die positven Urteile des RA Solmecke! Die hatte ich bei Kenne und Partner grade nochmal verlinkt. und bezüglich § 97a UrhG ist dieser Hinweisbeschluss mMn sehr richtungsweisend! | |
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| | # 243 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Ich glaube auch, es geht hier jetzt nur noch ums Geld !!! Es schon beachtlich, daß jetzt die Abmahnwelle starten bezüglich AUTODATA. Mal sehen, wieviele sich hier die nächsten Tage melden und wieviele Einträge es wieder geben wird. Stutzig macht mich, daß hier von einem Zeitraum gesprochen wird, welcher im Februar lag. Wieso wird dieser Zeitraum jetzt erst abgemahnt, wenn die MP3-Abmahn-Zeiträume später waren? Finde ich schon komisch. Was hat hier NuL(L) die ganze Zeit aufgehalten, jetzt erst die Abmahnungen rauszuschicken? Was mich ebenfalls beim Lesen verwundert, daß die Abgemahnten bei AUTODATA mit der Sache nichts anfangen können. Ich muß schon sagen, wer zieht sich AUTODATA, wo man doch heute an den Auto's eh nicht mehr vo viel selber machen kann und doch eine KFZ-Werkstatt aufsuchen muß. Also ich könnte mit dem Programm AUTODATA nichts anfangen, selbst wenn ich das Programm hätte. Ich schraube an meinem Auto nicht selber rum. Deshalb hier für mich der erhärtete Verdacht einer weiteren Abmahnzock-Welle !!! Befremdlich innerhalb der letzten Beiträge, daß derzeit auch ein MP3-Titel von Kornmeier und NuL(L) zugleich abgemahnt werden. Haben wirklich beide RA-Kanzleien jeweils eine Vollmacht des RI's? Das verstehe ich nicht! Der RI wird doch wohl wissen, durch welchen RA er seine Urheberrechte schützen läßt. Glaube kaum, daß ein RI sich "doppelt" schützen läßt. Laß mich aber gerne eines besseren Belehren. Warten wir mal ab, was als nächstes kommt und wie weit die RA-Kanzleien gehen werden. Die sind ja erst beim 2. Bettelbrief, unabhängig einer modUE oder nicht. Hier gehts nur ums Geld und bezahlen. Bisher habe ich 2 Abmahnungen, zur 1. Abmahnung den 2. Bettelbrief. Bisher nicht reagiert, keine modUE, keine Zahlung, keine Reaktion, einfach nichts. Mein Entscheidung, mein Risiko. Irgendwann muß das hier doch ein Ende finden und wir schauen, wie weit sie kommen. Aus meiner Sicht bisher noch keinen Unterschied festgestellt, außer daß im 2. Bettel-Serienbrief der Unterschied zur Abgabe oder Nichtabgabe der modUE steht. Mehr nicht! Bisher! Schönes WE Euch ALLEN!!! Und immer locker bleiben!!! |
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| | # 244 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Und noch ein positives Urteil: Digiprotect verliert filesharing-Prozess vor dem AG Frankfurt: Die Abmahnung: DigiProtect GmbH verliert Filesharing Prozess vor dem AG Frankfurt! |
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| | # 245 | |
| Gastposter | Zitat:
Ich habe jetzt den Hinweiß bekommen, das bei Aktenzeichen durch Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung möglich ist, gerade in Bayern, Thüringen oder Sachsen. Was sagt ihr dazu?? Ist das durch die Abmahnung von N+L gerechtfertigt bzw. hat die StaAnwaltschaft hierzu das Recht sowas anzuordnen? Grüße | |
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| | # 246 | |
| Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 23
| Zitat:
Wenn ich im Datensammelthread die geforderten Daten zusammen mit meinem Benutzernamen veröffentliche, dann wissen die doch wohl sofort, wer "BuddyP" ist.......oder sehe ich das irgendwie zu eng? Klartext: ich bevorzuge in diesem Forum mit Blick auf den Feind die übliche Anonymität. | |
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| | # 248 | |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
| Zitat:
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| | # 249 | |
| Gastposter | Zitat:
Aber generell wäre die Abmahnung der Anwälte doch genaugenommen "Mithilfe zur Beweisvernichtung". oder? | |
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| | # 250 | |
| Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 87
| Zitat:
Habe 2 Abmahnungen bekommenin Abstand von 5 Wochen bei beiden Mod.UE keine Kohle und keinen Kontakt zu N+L und auch nichts mehr gehört bis heute, Abmahnungen im Juni und Juli | |
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| | # 251 | |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
Ich will jetzt nicht den Advocatus Diaboli spielen, aber du wirst definitiv noch Post von denen bekommen, das sollte dir klar sein. Die Bettelbriefe die aktuell eingehen treffen bei den im Mai abgemahnten Usern ein. Also schonmal seelisch drauf vorbereiten und nicht aus allen Wolken fallen wenn denn der Brief mit der Spendenaufforderung über 1200€ kommt. | |
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| | # 252 |
| Gastposter | Hallo Leute, gibt es unter Euch welche, die einen RA konsultiert haben? Wenn ja, wenn würdet ihr empfehlen? Ich habe was von einem Dr. Wacha (Hamburg) und einen RA Gulden, LL.M. (Frankfurt) in Erfahrung bringen können. Was haltet ihr davon. Mir ist es das Geld mom. echt wert anwaltliche Unterstützung hinzu zu ziehen. Davon abgesehen muss ich unverzüglich reagieren (Frist 14.10) |
|
| | # 253 |
| Registriert seit: 29.08.2009 Ort: localhost
Beiträge: 203
| Ich habe einen Anwalt mit meiner Vetretung beauftragt. Allerdings keinen Anwalt welcher auf den einschlägigen Seiten empfohlen wird, sondern eine Kanzlei um die Ecke. Mir ist ein persönliches Gespräch unter vier Augen wichtiger als ein Telefonat und sollte es zu einer Verhandlung kommen, so kann ich mit dem Anwalt eine Fahrgemeinschaft bilden Miir stehen zwei RA zur Seite, einer ist Fachmann für Strafrecht, der andere hat Internetrecht als Spezialgebiet. Ich vermute aufgrund der hohen Forderung bei Autodata wird es N&L mit höherer Wahrscheinlichkeit bei Nichtzahlung bis zur Verhandlung kommen lassen. |
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| | # 254 |
| Registriert seit: 01.10.2009
Beiträge: 4
| @Marshall Natürlich kann ich mit der angeblich runtergeladenen Autodata CD nichts anfangen. Mir wird ja auch von NuL unterstellt, dass ich diese in gewerblichem Ausmaß weiterverbreite. So ein Bullshit. Wie wollen die denn das beweisen, dass ich die CD komplett zum Download bereitgestellt habe? Habe ich ja auch nicht. Was haltet ihr von folgender Konstellation: User hat Bittorent-Client installiert (ist ja nicht illegal, Filesharing ist ja erlaubt). User klickt Link im I-Net an. Client fängt an zu laden. User merkt das nach 5 min. (upps, das wollte ich ja nicht), unterbricht Download und löscht ihn. Innerhalb dieser 5 min. hat der Client ja schon was zum Upload bereitgestellt, aber nicht die komplette CD. Noch was, was mir eingefallen ist. Ich habe von NuL ein Vollmacht von Fust mitgeschickt bekommen. Fust ist ja nur Lizenznehmer und kein RI. RI ist ja Autodata Ltd. in England. Die stehen ja auch auf der UE, die ich unterschreiben soll. Ich verpflichte mich also gegenüber Autodata Ltd. etwas zu unterlassen, wozu NuL nicht bevollmächtigt ist? Gibt es da nicht eine diskrepanz? Schönen Gruß Schrisis |
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| | # 255 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 10
| halle leute, habe ja auch den 2ten brief "bettelbrief" von den blutsaugern bekommen ein user schrieb das er mit folgendem brief anworten würde.... "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, nach wiederholter Prüfung des Sachverhaltes, teile ich Ihnen mit, dass Ihrerseits keinerlei Zahlungsansprüche bestehen, da ich keine Rechte Ihrer Mandantschaft verletzt habe. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verletzer die begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, dass er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernstgemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 209/86 = GRUR 1988, 699, 700 = WRP 1988, 652 - qm-Preisangaben II; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/89, Urteilsabdr. S. 38 - Metro III). Die von mir abgegebene Unterlassungserklärung ist straf- und gerichtsbewehrt. Sie wurde formuliert nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch. Darunter wird eine Formulierung innerhalb einer Unterlassungserklärung verstanden, nach der die Höhe einer festzusetzenden Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung vom Verletzen nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Im Streitfall wird die Überprüfung der Höhe der Vertragsstrafe den Gerichten überlassen. Da meine abgegebene einseitige strafbewehrte Unterlassungserklärung ernsthaft ist und auch inhaltlich den an eine solche Erklärung zu stellende Anforderungen entspricht, die Wiederholungsgefahr unabhängig von einer Annahmeerklärung des Gläubigers und daher gegebenenfalls auch schon vor einer solchen entfallen lässt (st.Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1995 I ZR 212/93, ZIP 1996, 246 = GRUR 1996, 290, 292 = WRP 1996, 199 m.w.N. Wegfall der Wiederholungsgefahr I, dazu EWiR 1996, 281 (Gloy)). Mit bester Empfehlung" was haltet Ihr von dieser vorlage ? hat schon jemand diesen brief verschickt und eine reaktion arhalten? müsste bald antworten und weis absolut keine andere alternative als dieses schreiben trotz viel lesen im forum...was meint ihr wie die reagieren ? gruß darki |
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| | # 256 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Diese "Vorlage" halte ich in keinster Weise für akzeptabel bzw. diskutabel. Wie die reagieren werden? Totlachen werden die sich über das Schreiben vermutlich nicht, aber sich ins Fäustchen lachen könnte ich mir vorstellen. Mehr als das, was eine mod.UE beinhaltet, ist nach meiner Meinung im Normalfall nicht empfehlenswert. | |
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| | # 257 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Das einzige was an deiner Vorlage (nach Absenden der modUE) noch interessant ist, ist der 1. Satz. Wenn du den mit gutem Gewissen so unterschreiben kannst, dann tu`s! Du musst dir natürlich darüber im Klaren sein, dass du entweder nie wieder was von denen hörst, oder trotzdem (innerhalb der nächsten 3 Jahre) Mahnbescheid oder Klage folgen können....(und du dann natürlich weiterhin zu der getroffenen Aussage stehen musst und diesbezüglich Stellung nehmen!) |
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| | # 258 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
| Zitat:
Nichts zu wissen macht nichts,wohl aber nichts lernen zu wollen. | |
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| | # 259 |
| Registriert seit: 29.08.2009 Ort: localhost
Beiträge: 203
| Ich glaube schriftliche Stellungnahmen gegenüber der Kanzlei sollte man sich sehr gut überlegen. Da sitzen ausgefuchste Rechtsanwälte und das Juristendeutsch ist für normale Menschen nicht zu verstehen. Schon ein falsch gesetztes Komma kann die Aussage eines Satzes komplett herumdrehen. Ohne Anwalt sollte die hier empfohlene modUE ausreichen, mehr Kommunikation mit N&L ist nicht nötig. Mein RA wird sicher ein Briefchen an N&L verschicken, aber der befindet sich in Sachen KnowHow auch mit N&L auf Augenhöhe. Ich habe mich mental schon auf einen längeren Fight mit N&L eingestellt, die lassen eine vierstellige Summe nicht so einfach unter den Tisch fallen. Wobei ich immer noch nicht weiß aus welchen Beträgen sich die Summe von 3261 Euro addiert. |
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| | # 260 |
| Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 9
| Hallo, wurde auch vergangene Woche abgemahnt von N&L wegen Autodata, Strafe 3261€ Habe eine Mod UE. mit meinem RA verfasst und einen Brief. In dem Steht das es mir nicht bekannt ist das ich dieses Programm geladen bzw. bereitgestellt habe, aber ich nicht der einzige nutzer dieser Leitung bin, desweiteren alle teilhaber des anschlusses über diesen vorfall unterrichtet habe und ein unterlassungs erklärung beigefügt habe. Angeprangert habe ich das auf den dokumenten keine originalunterschriften sind und die Geldforderung viel zu hoch ist. Mein RA hat mir gesagt das in den meisten fällen ein betrag wohl um die 100 euro als art verwarngeld fällig sind. Hab erstmal nix bezahlt. Also zusammengefasst, Mod ue + schreiben per einschreiben an N&L gesendet, kann man sonnst noch was tun? Musste überhaupt schon mal mit N&L vor gericht, oder haben die schonmal eine hausdurchsuchung angeordnet? bin dankbar für jede antwort! |
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, dann kann es ja sein,das andere selbige CD zwar geladen haben,aber nicht in den Log Zeitraum fallen,oder aber vielspäter Post bekommen als du!Ich habe eine Bekannte habe ich heute erfahren,die hat mittlerweile 7 Schreiben bekommen
Wenn ich im Datensammelthread die geforderten Daten zusammen mit meinem Benutzernamen veröffentliche, dann wissen die doch wohl sofort, wer "BuddyP" ist.......oder sehe ich das irgendwie zu eng?

