Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 29.10.2009, 08:54   # 2261
JohnR.
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 12
Es erweckt den Eindruck, dass hier manche aus Langeweile einfach nur sinnloses Zeugs schreiben oder es hat einen gewissen Hintergrund.

Wenn ihr nichts fundiertes wisst, haltet doch einfach den Schnabel!
Da haben wenigstens alle was von!

Hier noch was recht Interessantes:

Musikindustrie scheitert in Karlsruhe - Privatkopie bleibt erlaubt - n-tv.de
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 09:34   # 2262
Darko Milos
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
Na wenn du meinst, kann ich auch nix machen. Aber ich will nur meine Bruder aus der Sache rausbekommen, weil ihm der Anschuss gehört. wenn ich manchmal etwas unentschlossen rüber kommen tut mir das leid, diesen Eindruck möchte auf alle fälle nicht erwecken.
Hab halt nur bedenken das mein Bruder auch in Pflicht genommen wird, der ist teilweise 11-12 stunden auf der Arbeit und kann das garnicht gemacht haben, und wirklich nix dafür kann. Also sorry, und nein ich bin schon auf eurer Seite. Ja ich hab die Mod. Erklärung abgegeben.

Und nein ich weis wirklich nicht mehr was ich zum abgemahnten Zeitpunkt gemacht habe, werde wohl ab heute Logbuch führen was mich halt nur wundert ist Client Versions Nr. die stimmt nämlich auch nicht.
DigiProtect GmbH verliert Filesharing Prozess vor dem AG Frankfurt!
Die DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt ist mit ihrer Klage auf Erstattung der Abmahnkosten gegen einen Abmahner, vertreten durch die Kanzlei GGR Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Frankfurt gescheitert.
Die Klage (AG Frankfurt, Urt. v. 17.09.2009, Az. 31 C 975/08-10) wurde als unbegründet abgewiesen.

Das Gericht legte dar, dass grundsätzlich der Anschein dafür spreche, dass der Anschlussinhaber die über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzung selbst vollzogen habe, dass dies jedoch widerlegt werden könne, was vorliegend dem Beklagten gelungen sei.


Lies Dir das mal durch......Nümännchen und alle anderen "Kotzen in den Eimer" ......die Chancen vor Gericht sind nach Diesem Urteil gar nicht mal so schlecht.


  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 10:37   # 2263
hteufelchen
 
Benutzerbild von hteufelchen
 
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
Hi, grade einen Anruf von der Telekom erhalten, Wegen dem Antrag auf Auskunftserteilung gemäß §§ 33, 34 Bundesdatenschutzgesetz. Der Antrag wäre weitergeleitet worden und es könnte noch ein zwei Wochen dauern bis die Antwort kommen würde. Ist das normal das die einen darüber informieren? Lieben Gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 10:44   # 2264
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Morgen!
Antwort der t.. am26.10 meiner 3 Anfrage vom 25.08:wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 25.08.2009. Wie schon erläutert, ist eine nachträgliche Überprüfung und damit die von Ihnen erbetene Auskunft nicht möglich, da die aufgrund des gerichtlicher Anordnung gesicherten Daten nach Abschluss des Auskunftsverfahrens nicht mehr vorgehalten werden.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Konzerndatenschutz

TOLL DAS MAN ALS KUNDE NOCH NICHT MAL ERFARHEN KANN WELCHE DATEN WEITERGEEBEN WURDEN!
MfG
1984
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 10:51   # 2265
hteufelchen
 
Benutzerbild von hteufelchen
 
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
Hallo, die müssen doch im stande sein nachzuverfolgen an wen Sie die Daten übermittelt haben. Ich warte mal ab was kommt in 1-2 Wochen und werde mich dann wieder melden. Fand es nur etwas seltsam das die Telekom deswegen anruft und dann auch noch als unbekannt.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 10:57   # 2266
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von hteufelchen Beitrag anzeigen
Hallo, die müssen doch im stande sein nachzuverfolgen an wen Sie die Daten übermittelt haben. Ich warte mal ab was kommt in 1-2 Wochen und werde mich dann wieder melden. Fand es nur etwas seltsam das die Telekom deswegen anruft und dann auch noch als unbekannt.
Es ist hier noch niemanden gelungen eine andere Antwort zu erhalten wie diese!Mir wurde noch nicht mal ,trotz Aufforderung,ein pers.Ansprechpartner mitgeteilt!Die Anrufe dienen nur zur Beschwichtigung!Hoffe du hast mehr Glück!
MfG1984
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 11:30   # 2267
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
...
Aber ich will nur meine Bruder aus der Sache rausbekommen, weil ihm der Anschuss gehört....
Ja ich hab die Mod. Erklärung abgegeben
...
Wenn ich z.B. so etwas lese, dann bilde ich mir dazu meine Meinung, auch wenn ich oft nicht mit einem Posting darauf reagiere. Ich finde es aber auch besser, wenn Du unter Terabyte weiterpostest, als Dir einen neuen Nicknamen zuzulegen.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 11:30   # 2268
sonic227
 
Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 65
mal was anderes.

wen man den chartcontainer top 100 läd und das komplett dann ist es ja schön. da man dann auch von allen ri die darin enthalten sind abgemant werden kann.

nur wenn man sich nur ein lied daraus lädt dann lädt man sich die anderen ja nicht runter und stellt diese auch nicht bereit da ja nur das eine lied geladen wird.
so jetzt kommt es woher wissen sie dann ganz genau das es das lied war was sie anmahnen? es kann ja genauso gut ein anderes gewesen sein was man gelden hat.
also müssen sie es ja beiweisen das es genau dieses lied war.

oder wies seht ihr das?
wenn man natürlich alles läd dann ist man blöd dran.
gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 11:34   # 2269
Hallo
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 21
Hallo!

Kurze Frage:

Geloggt am 06.06.
Beschluss vom 28.06. dass die Daten vom Provider angefordert werden dürfen (Der Beschluss ist nicht ganz glaubhaft)

Ist das denn noch möglich? Die Daten werden doch allerhöchstens 7 Tage gespeichert. Bei Flatratekunden doch garnicht.
Eigentlich!!! Oder?
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 11:38   # 2270
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von sonic227 Beitrag anzeigen
woher wissen sie dann ganz genau das es das lied war was sie anmahnen? es kann ja genauso gut ein anderes gewesen sein was man gelden hat.
Das können sie nur wissen, wenn sie es selber an den Abgemahnten hochgeladen haben, denn wer nur ein Lied runterlädt, kann das aus technischen Gründen (in Hinblick auf z.B. Chunkgrösse, Chunkstart, Chunkhash, Vollständigkeit) nicht während des Downloades anbieten und nach dem Download wäre es nicht mehr in Verbindung mit einem Container zu bringen, da es dann eine andere Hashsumme und einen anderen Dateinamen hätte, wie der Container, und als einzelne lose Datei vorliegen würde.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 11:40   # 2271
Hallo
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 21
ist zwar schon etwas älter, aber was haltet ihr davon:

Staatsanwaltschaft: Filesharer-Jagd ist übertrieben - WinFuture.de
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 11:42   # 2272
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Hallo Beitrag anzeigen
Hallo!
Kurze Frage:
Geloggt am 06.06.
Beschluss vom 28.06. dass die Daten vom Provider angefordert werden dürfen (Der Beschluss ist nicht ganz glaubhaft)

Ist das denn noch möglich? Die Daten werden doch allerhöchstens 7 Tage gespeichert. Bei Flatratekunden doch garnicht.
Eigentlich!!! Oder?
Der Logzeitpunkt ist vor der Vollmachtserteilung

Dies macht die Abmahnung nicht unwirksam. Die Vollmachtserteilung bezieht sich lediglich auf die Bevollmächtigung des Rechteinhabers (RI) an den Abmahner, eine Abmahnung verschicken zu dürfen und ihn auch sonst zu vertreten. Die Ermittlung der IP-Adresse unterliegt lediglich privatwirtschaftlichen Vorgängen. Dafür ist lediglich ein Auftrag des Rechteinhabers an einen IT-Dienstleister nötig, welcher der Abmahnung nicht beiliegen muss.

Wie kommt die abmahnende Kanzlei an meine Postanschrift?

Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen Landgericht (LG) des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1 (alt), Bielefeld für Telefonica und 1&1 (neu), Mannheim für Kabel BW usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief der Kanzlei und fertig ist die Abmahnung
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 12:02   # 2273
Deti62
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 161
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Es ist hier noch niemanden gelungen eine andere Antwort zu erhalten wie diese!Mir wurde noch nicht mal ,trotz Aufforderung,ein pers.Ansprechpartner mitgeteilt!Die Anrufe dienen nur zur Beschwichtigung!Hoffe du hast mehr Glück!
MfG1984
Soweit würd ich nicht gehen. Da mir kurz nach dem Schreiben von N&L einfiel das ich so ungefähr zum Zeitpunkt des Loggens eine Störung meines DSL Anschlusses gemeldet hatte, hab ich mich an T-Com gewendet. Einen Screenshot der Störungsmeldung wurde durch einen RA an N&L geschickt.Nach Ca. 2 Monaten bekam ich einen Brief mit der Erklärung das mein Anschluss tatsächlich zum Zeitpunkt des Loggens gestört war. Es war sogar eine Notiz des damals zuständigen Technikers mit dabei über den genauen Grund und Umfang der Störung. Wie allerdings parallel meine Daten weitergegeben werden konnten, konnte man nicht erklären.(Darüber wird angeblich Intern ermittelt). Die Daten über Verbindungen zu dem Zeitraum wären schon gelöscht. Laut meinem RA hat sich N&L nie wieder gemeldet, falls sie's doch noch machen bekommen sie den Brief der Telekom eben. Falls sie mich dann noch vor Gericht ziehen wollen bin ich mal gespannt was ein Richter dazu sagt. Nach allen Möglichkeiten der Fälschung eines Uploades und Fehler bei der IP-Ermittlungen und dann noch ein gestörter DSL-Anschluss bin ich im Moment noch sehr entspannt.
__________________
Wer sich wehrt kann verlieren, wer sich nicht wehrt hat schon verloren!
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 12:25   # 2274
sonic227
 
Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Das können sie nur wissen, wenn sie es selber an den Abgemahnten hochgeladen haben, denn wer nur ein Lied runterlädt, kann das aus technischen Gründen (in Hinblick auf z.B. Chunkgrösse, Chunkstart, Chunkhash, Vollständigkeit) nicht während des Downloades anbieten und nach dem Download wäre es nicht mehr in Verbindung mit einem Container zu bringen, da es dann eine andere Hashsumme und einen anderen Dateinamen hätte, wie der Container, und als einzelne lose Datei vorliegen würde.
also brauchen sich die leute die nur ein oder sagen wir mal max 3 lieder geladen haben aus den top 100 keine weiteren sorgen machen wenn sie nicht gerade die lieder geladen haben die in der liste hier stehen von den bekannten abmahnern oder sehe ich da was falsch.
und außerdem denke ich es ist strafbar wenn man selber sachen zurverfügung stellt um so an leute ran kommen will die dieses dann laden.

ich glaube zu wissen wer als ri selber sein werk zum download anbietet kann den anderen nicht haftbar machen da er dies ja selber zur verfügung stellt bzw stellen läst.

gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 12:31   # 2275
Hallo
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 21
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Der Logzeitpunkt ist vor der Vollmachtserteilung

Dies macht die Abmahnung nicht unwirksam. Die Vollmachtserteilung bezieht sich lediglich auf die Bevollmächtigung des Rechteinhabers (RI) an den Abmahner, eine Abmahnung verschicken zu dürfen und ihn auch sonst zu vertreten. Die Ermittlung der IP-Adresse unterliegt lediglich privatwirtschaftlichen Vorgängen. Dafür ist lediglich ein Auftrag des Rechteinhabers an einen IT-Dienstleister nötig, welcher der Abmahnung nicht beiliegen muss.

[
Danke für deine Antwort.

Aber es geht nicht um die Vollmacht. Sonder um den Beschluss vom Gericht. Der war 20 Tage späte.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 12:32   # 2276
Deti62
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 161
Zitat:
Zitat von sonic227 Beitrag anzeigen
also brauchen sich die leute die nur ein oder sagen wir mal max 3 lieder geladen haben aus den top 100 keine weiteren sorgen machen wenn sie nicht gerade die lieder geladen haben die in der liste hier stehen von den bekannten abmahnern oder sehe ich da was falsch.
und außerdem denke ich es ist strafbar wenn man selber sachen zurverfügung stellt um so an leute ran kommen will die dieses dann laden.

ich glaube zu wissen wer als ri selber sein werk zum download anbietet kann den anderen nicht haftbar machen da er dies ja selber zur verfügung stellt bzw stellen läst.

gruß
Da ist wohl ein kleiner Gedankenfehler. Der RI kann zur Verfügung stellen was er möchte, Du darfst es auch Downloaden, aber du darfst es nicht selber zur Verfügung stellen da du nicht der RI bist. Das tust du aber in aller Regel im P2P-Netz.Und genau da bekommen sie einen. Wenn man meint solche Techniken nutzen zu müssen sollte man auch wissen wo die Risiken sind.Dazu muss man nicht einmal auf die ScH***** gefallen sein, dazu muss man nur mal den Namen Filesharing betrachten.Sharing=Tauschen=Nehmen und Geben! Und wen du den Container TOP100 lädst, wie willst du da nur 3 Lieder geladen haben! Entweder alle oder gar nicht. Wenn du dann noch davon ausgehst was die untereinander weitergeben dann kann da schon einiges an Abmahnungen zusammen kommen. Eigendlich muss nur jeder RI der Abmahnen möchte hoffen das er in einem Chart-Container landet und schon sprudelt die Quelle munter weiter. Nebenbei kann jeder so einen Chart-Container basteln und ins netz stellen. Ob die hinterher wirklich in den Top 100 waren is doch egal. Man kann ja schlecht sagen: Ich wollte die orginal TOP100 und der RI ist eigendlich gar nicht darunter also hätte sein Lied nicht dabei sein dürfen, also darf er mich nicht abmahnen.
__________________
Wer sich wehrt kann verlieren, wer sich nicht wehrt hat schon verloren!
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 12:36   # 2277
sonic227
 
Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von Deti62 Beitrag anzeigen
Da ist wohl ein kleiner Gedankenfehler. Der RI kann zur Verfügung stellen was er möchte, Du darfst es auch Downloaden, aber du darfst es nicht selber zur Verfügung stellen da du nicht der RI bist. Das tust du aber in aller Regel im P2P-Netz.Und genau da bekommen sie einen. Wenn man meint solche Techniken nutzen zu müssen sollte man auch wissen wo die Risiken sind.
okay war nur ein gedanke aber es war doch mal irgendwo geschrieben das es so nicht gemacht werden darf durch den ri.
aber jeder weis es ja logisch.

mal was zu dem beschluss der bei der abmahnung beiliegen soll.
was ist denn wenn der beschluss nicht dabei ist?

gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 12:36   # 2278
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Deti62 Beitrag anzeigen
Da ist wohl ein kleiner Gedankenfehler. Der RI kann zur Verfügung stellen was er möchte, Du darfst es auch Downloaden, aber du darfst es nicht selber zur Verfügung stellen da du nicht der RI bist. Das tust du aber in aller Regel im P2P-Netz.Und genau da bekommen sie einen. Wenn man meint solche Techniken nutzen zu müssen sollte man auch wissen wo die Risiken sind.
Dein Einwand gilt nicht in p2p-Netzwerken. Wenn ein RI bewusst seine Werke in p2p-Netzwerken einstellt, dann weiss er um deren Funktionalität und hat deshalb nach meiner Einschätzung kaum Möglichkeiten, einer Weiterverbreitung mit Abmahnungen entgegen zu treten, was Du selbst ja sogar bestätigst, indem Du schreibst (was natürlich ebenso für RIs gilt):
Wenn man meint solche Techniken nutzen zu müssen sollte man auch wissen wo die Risiken sind.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 12:37   # 2279
Twilight
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 168
Zitat:
Zitat von Deti62 Beitrag anzeigen
Da ist wohl ein kleiner Gedankenfehler. Der RI kann zur Verfügung stellen was er möchte, Du darfst es auch Downloaden, aber du darfst es nicht selber zur Verfügung stellen da du nicht der RI bist. Das tust du aber in aller Regel im P2P-Netz.Und genau da bekommen sie einen. Wenn man meint solche Techniken nutzen zu müssen sollte man auch wissen wo die Risiken sind.Dazu muss man nicht einmal auf die ScH***** gefallen sein, dazu muss man nur mal den Namen Filesharing betrachten.Sharing=Tauschen=Nehmen und Geben!

Falsch!! Auch das Downloaden ist Strafbar!! Nur wird das nicht geloggt da dies glaube ich technisch noch nicht ausgereift ist. Das Uploaden wird abgemahnt!

Zitat:
Terabyte
AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Keine Panik. Ich beobachte Terabyte schon eine Weile und er erleichtert es mir wesentlich, die N&L-Pingpongspieler zu identifizieren.
Na wenn du meinst, kann ich auch nix machen. Aber ich will nur meine Bruder aus der Sache rausbekommen, weil ihm der Anschuss gehört. wenn ich manchmal etwas unentschlossen rüber kommen tut mir das leid, diesen Eindruck möchte auf alle fälle nicht erwecken.
Hab halt nur bedenken das mein Bruder auch in Pflicht genommen wird, der ist teilweise 11-12 stunden auf der Arbeit und kann das garnicht gemacht haben, und wirklich nix dafür kann. Also sorry, und nein ich bin schon auf eurer Seite. Ja ich hab die Mod. Erklärung abgegeben.

Und nein ich weis wirklich nicht mehr was ich zum abgemahnten Zeitpunkt gemacht habe, werde wohl ab heute Logbuch führen was mich halt nur wundert ist Client Versions Nr. die stimmt nämlich auch nicht.

hm..... deinen Bruder willst aus der Sache rauskriegen und DU gibst die MOD UE ab????
__________________
XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten.
und nu -> abwarten was kommt........
UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief...
  Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2009, 12:44   # 2280
S10-Heizer
 
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 50
Hi ich meld mih mal wieder zu wort.
im september bekam ich eine abmahnung von dieser kanzlei und habe nicht bezahlt!
seid dem mach ich auch nichts mehr mit diesen p2p netzwerken!
so auf jedenfall bekam ich gestern und heute wieder 2 abmahnungen.
das kuriose ist,dass ich 2 abmahnungen wegen dem selben lied bekam. unterschied ist,dass es 2 verschiedene sampler sind. einmaldream dance vol. 52 und club sounds vol. 50 und das lied war ''never alone''.
ich werde auch dieses mal nicht bezahlen. naja da kann jetzt bis zum 15. september immer mal wieder was rein kommen. an dem tag bekam ich meine 1. abmahnung.
meine frage soll ich jetzt 2 mid ues wegen dem selben lied aber wegen den 2 verschiedenen aktenzeichen schreiben oder alles in einer mod ue vereinen?
  Mit Zitat antworten
Antwort



Stichworte
alliance, autodata, cascada, josh, lernhaus, matthew, tasa
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html
Erstellt von Für Typ Datum
Kleiner Hinweis turn piracy into profit Beitrag #16622 Pingback 03.11.2010 15:08
Ermittlung wg illegaler Downloads - Virtual Racing. e.V. - Forum Beitrag #1 Pingback 14.10.2010 11:27
Abmahnwelle im Anmarsch - Seite 6 - Lovetalk.de Beitrag #1 Pingback 17.08.2010 16:55
Absahnwahn turn piracy into profit Beitrag #14639 Pingback 27.07.2010 08:53
Filesharing - Erwischt - und nun? - Lovetalk.de Dieses Thema Pingback 14.03.2010 00:55
Haben Sie schon gezahlt? turn piracy into profit Beitrag #2 Pingback 25.02.2010 15:30
Alte Erfolge – Neue Herausforderungen Verein gegen den Abmahnwahn Beitrag #1 Pingback 08.02.2010 10:22
Hilfe, Abmahnung! auf der suche nach intelligentem leben Beitrag #1 Pingback 21.12.2009 12:17
Was tun bei Abmahnungen? - Erste Hilfe - Security Forum Dieses Thema Pingback 19.10.2009 06:48


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:22 Uhr.