| | # 1 | ||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
| Ein neuer Stern am Abmahn-Himmel! Was ist bekannt: Abgemahnt wird: "Sono - Keep Control Plus" als Bestandteil eines Kopplungstonträgers (Sampler) (Sunshine Live 30) Log-Datum: ab Juli 2009 IT-Dienstleister: DigiRights Solution GmbH Rechtinhaber: Rechteinhaber: DigiProtect - Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien P2P-Netzwerk: Torrent Ermittlung des Anschlussinhabers: nach § 101 Abs. 9 UrhG (Richterbeschluss) Pauschaler Abgeltungsbetrag: 480,00 € Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen. Zitat:
Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers? Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft. Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert. - E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden, - Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, - Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG), - Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht, - strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt - Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden. - Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss. - mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg - Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot Stichwort: Beweis des Zugangs der Abmahnung (Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner) So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann. Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest. Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt. Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug. Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de Zitat:
Stichwort: Unterlassungserklärung! Zitat:
Stichwort: Kontakt zur Rechtsschutzversicherung Zitat:
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| | # 4 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
WAS??? Schon wieder neue Abmahn-Gehilfen angeworben, oder les ich falsch???? Hallo skaar! Willkommen im Club... Bezüglich des Rechtsinhabers Digiprotect gibt es hier bereits in den Foren der RAe Kornmeier und Partner, Graf von Westfalen und U+C jede Menge Infos. Viel Spaß beim Lesen.....! | |
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| | # 7 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Aber die Abmahnung kam von denen hier? kannst du das bestätigen? (evtl. gibts dann ja mal wieder nen neuen thread....?! IT-Dienstleister für Digiprotect ist meist die Fa.DigiRight solutions, deren software heißt "filewatch". Es gibt wie gesagt jede Menge Infos hier und auf Abmahnwahn-dreipage. Das aus Spendengeldern mitfinanzierte Gegengutachten (welches hoffentlich mittlerweile in Auftrag gegeben wurde???) befasst sich mit dieser Software. aber wie gesagt, erst mal lesen lesen lesen Außerdem wäre noch interessant, ob der Abmahnung ein Beschluss nach § 101 UrhG eines Landgerichts (Köln? Telekom?) beilag bzw. wenigstens ein AZ und welcher RA diesen erwirkt hat?! Evtl. auch welches Werk abgemahnt wurde? | |
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| | # 8 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 10
| Abmahnung kam vom Kenne und Partner. Ein beschluss vom Landgericht köln war dabei, Antragsteller war Graf von West.., Dr. Bott u. Andresen. Es geht um sunhine live vol.30 und dem Lied Keep Control Plus von Sono, Das gleiche prozedere habe ich mit Nümann und lang das ist schon der 3te fall 2x Nümann und lang. |
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| | # 9 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Und N+L wegen des gleichen Samplers? Gleiches Datum/Log? Würdest du das (wenigstens ungefähre) Datum des Beschlusses nennen? Sorry, wegen der vielen Fragen, aber interessiert mich, habe diese "Vorgehensweisen" (und auch Verbindungen mit N+L) hier schon ein paar mal angesprochen und einige meiner "Vermutungen" scheinen sich zu bestätigen.... | |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 10
| Ja richtig. Die uhrzeit ist aber nicht die selbe, sonst passt aber alles. Die beiden Datums leigen 1 monat auseinander Juni/August. Naja MOD UE und gut ist. Ich sage nir Musicload.de Laden uns so oft vervielfälltigen wie mann will, Viellicht hat der hauptseeder es von da |
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| | # 12 | |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
| Zitat:
Wenn ich mich nicht irre ist dies der 2. Abgemahnte mit nem neue RA | |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 131
| Für Kenn + P. würde sich dann ein eigener Thread anbieten, da es sonst hier schnell total unübersichtlich wird. Obwohl ich denke, daß die auch nur Geld wollen.
__________________ Für alle Neuabgemahnten : Ruhe bewahren ! Min. 20-30 Seiten hier erstmal einlesen, also 2-3 Stunden als Minimum, und fast alle Fragen sind damit schon abgedeckt. Schon freiwillig gespendet ? Ich schon ! |
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| | # 14 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Sowas hatte ich heute morgen gerochen, ich "erweitere" meine Aussage mal generell auf all die beliebten "Abmahn-Sampler"..... Der "Anonymisierungs-Rechtsübertragungs-Dienstleister-Piraten-Bekämpfer" Digi-Profit scheint ja kräftig zu expandieren....? | |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 8
| hallo was mich stutzig macht das es scheinbar nur um die sampler von shunshine live handelt ??????????? -----Doppelpost zusammengeführt am 4.9.2009 um 16:18:26----- hallo hab was interressantes gefunden 1. Rechtsmissbräuchlich sind Abmahnungen, bei denen nicht das wirtschaftliche und wettbewerbspolitische Interesse des Abmahners, sondern sachfremde Erwägungen, z.B. ein Gebührenerzielungsinteresse, im Mittelpunkt stehen. 2. Bei einer umfangreichen Abmahntätigkeit kann von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten auszugehen sein, wenn zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des eigenen Geschäftsbetriebes ein Missverhältnis besteht und/oder die Art und Weise der Verfolgung von Rechtsverstößen rechtsmissbräuchlich erscheint. Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 4 U 216/08 |
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| | # 16 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, ist es wegen des gleichen Samplers, wovon 3 Lieder abgemahnt wurden (2 x N+L , 1 x Kenn& P). N+L im Juni geloggt, Digiprotect im August? Kannst du bestätigen, dass bei der Abmahnung von N+L kein AZ oder irgendetwas bezüglich des Auskunftsbeschlusses vorhanden ist? Kenn+P schickt die Durchschrift des Beschlusses LG Köln? Dieser wurde von Digiprotect (Graf v. Westphalen) beantragt und bezieht sich nur auf dieses Werk? Danke für deine Antworten! | |
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| | # 17 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Zur Beachtung aus dieses Posting. Ich denke es ist an der Zeit, schon mal die Kanone aufzustellen. ![]() ![]() ![]() -CityLight- | |
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 4.9.2009 um 17:15:50----- habe grade eine tolle zeile in meiner Abmahnung gefunden. Unsere Mandantin ist Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die oben genanntenTonaufnahme Sono... usw. im internet in Filsharing Netzwerken sog. Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen. Das heisst doch die Firma bietet es doch selber im Torrent netz an oder les ich da Falsch!!!???? | |
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| | # 19 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Hallo ! Also Kenne und Partner haben unter " Kompetenzen" auf ihrer Homepage das Urheberrecht aufgeführt. Lies mich: Medien- und Urheberrecht @ Skaar Dein Fall ist neu und sorgt somit für etwas Aufregung hier. Wenn man betrachtet wie viele sich hier täglich weiter informieren oder dazu kommen ist dies auch nicht weiter verwunderlich. Mich würde jetzt mal interessieren wie Du Dich bei Deinen beiden erten Abmahnungen verhalten hast. Hast Du gezahlt, sodass die meinen sie melken jetzt mal weiter ? Hast Du sonst anders reagiert als mit der modUE ? Wenn Du nun schon wieder wegen des gleichen Songs abgemahnt wurdest, trotz Abgabe der UE sind die Folgeabmahnungen ohnehin nicht rechtens. Waren es aber drei verschiedene Songs von ein und dem selben Sampler, dann wurden Deine Daten zum Zwecke des Abzockens weitergegeben und wie es aussieht hast Du das sogar schwarz auf weiß. Die Herren sehen wohl langsam ihre Felle davon schwimmen und versuchen nun mit allen Mitteln noch soviel Kohle wie möglich zu machen. BITTE ... Erledigt! - Quellenschutz beachten
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." Bertolt Brecht |
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| | # 20 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Hier wurde mal so eine "Rahmeneckwertevereinbarung", mit der Digiprotect sich diese Abzock-Rechte übertragen lässt, verlinkt (etwas weiter unten im Beitrag). Es wird zwar mit jedem RI ein eigener Vertrag abgeschlossen, aber man darf vermuten, dass das Strickmuster das gleiche ist. Angeblich wird nichts reingestellt, sondern nur "ausgewertet" (was das auch immer heißen soll.....?!) Interessant wäre es auf jeden Fall noch zu erfahren, wie N+L an die Klarnamen kommen. Daher noch eine Frage: Das Datum des Beschlusses LG Köln liegt vor oder nach dem angeblichen Log-Datum von N+L??? Würdest du das Datum hier posten? (ist wahrscheinlich nix dabei, weil mit so einem Beschluss meist ein paar Hundert IPs beauskunftet werden). | |
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