Von Kenne / Denecke / von Haxthausen Abmahnung wg. vermeintl. Urheberrechtsverletzung


Alt 31.05.2009, 12:58   # 1
princess15114
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Ein neuer Stern am Abmahn-Himmel!

Was ist bekannt:

Abgemahnt wird: "Sono - Keep Control Plus" als Bestandteil eines Kopplungstonträgers (Sampler)
(Sunshine Live 30)
Log-Datum: ab Juli 2009
IT-Dienstleister: DigiRights Solution GmbH
Rechtinhaber: Rechteinhaber: DigiProtect - Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien
P2P-Netzwerk: Torrent
Ermittlung des Anschlussinhabers: nach § 101 Abs. 9 UrhG (Richterbeschluss)
Pauschaler Abgeltungsbetrag: 480,00 €

Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen.

(Danke für die Übernahme an @Alter Esel)

Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers?

Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft.

Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot

Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot

Stichwort: Beweis des Zugangs der Abmahnung

(Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner)
So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann.
Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest.
Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt.
Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug.

Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de

Zitat:
Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Beweiserleichterung. Es genügt fortan, das Absenden einer Abmahnung zu beweisen. Hierfür genügt z. B. die Bestätigung eines Zeugen, der bekundet, dass ein korrekt adressierter Brief zur Post gegeben wurde.
(Quelle (PDF): BGH, Beschluss v. 21.12.2006, I ZB 17/06, abgedruckt in GRUR 7/2007, 629)

Stichwort: Unterlassungserklärung!
Zitat:
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung resultiert aus einer gesetzlichen Verpflichtung!
Die Besonderheit ist, dass man eigentlich immer verpflichtet ist, die Rechte anderer zu achten, egal wo. Da nun hier ein "Verdacht" (Anm.: Log-Datum mit Uhrzeit) aufgebracht wird und dieser [vor dem ein Richter darüber befunden hat] begründet erscheint, ist man auch verpflichtet eine mögliche Wiederholung der möglicherweise statt gefundenen Rechtsverletzung auszuschließen. Damit erledigt sich auch der eigentliche Rechtsstreit.

Für die Fans der einfachen Worte:
Ich hebe in meinem Hof auf meinem Grund eine Grube aus. Mein Nachbar sieht’s und kann mich schon während dem Aushub verpflichten die Grube später ja auch schön brav abzudecken, damit nicht noch jemand reinfällt.
Die Stufe zwei "mod. UE" nun besagt, das jemand fest gestellt hat, das in die Grube jemand gefallen sei, man aber nicht weiß, ob ich jetzt wirklich dran schuld bin, dass da jemand reingefallen ist. Man kann mich trotzdem, obwohl ich vielleicht alles richtig gemacht habe und der Reinfaller ein sturzbesoffener Idiot war, der die Sicherungsmaßnahmen weggerissen hat und beim reinpinkeln reingefallen ist verpflichten sorge zu tragen, dass es nicht mehr passiert. Ich gebe die Verpflichtung ab - die Sache ist erledigt und wenn der Reinfaller noch was von mir will, wie RA-Gebühren, oder Schmerzensgeld,... dann soll er sich eben melden.
(Danke für die Übernahme an @Shual)

Stichwort: Kontakt zur Rechtsschutzversicherung
Zitat:
… aus gegebenem Anlaß möchte ich auf die Problematik sog. telefonischer Kulanzberatungen in Filesharing - Sachen hinweisen. Ich habe zwischenzeitlich einige Fälle, in denen betroffene Versicherte bei ihrer Versicherung um Rechtsschutz für Filesharing - Sachen nachgesucht haben. Dieser wurde bedingungsgemäß nicht gewährt. Stattdessen gab es allerdings aus Kulanz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.

Tenor dieses Rates war immer, die Unterlassungserklärung abzugeben, kein Begleitschreiben zu verfassen und 100,00 € für die Abmahnung zu bezahlen.

Dieser Ratschlag ist nicht nur kostenlos, er ist auch umsonst. Schlimmer noch, er kann teuer werden, wenn man ihn befolgt.

Zutreffend ist allein, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist, allerdings einer abgeänderten. Dabei ist wichtig, dass die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthalten ist, um Zweifeln hinsichtlich eines Anerkenntnisses vorzubeugen.

Ebenfalls ist ein Begleitschreiben sinnvoll, in welchem der eigene Rechtsstandpunkt deutlich gemacht wird. Dieses kann nur abhängig vom Einzelfall korrekt formuliert werden. Hier rate ich dringend - wen wunderts - die Einschaltung eines eigenen Anwaltes an.

Höchst problematisch ist die Zahlung von 100,00 € im Hinblick auf die beschlossene Deckelung der Abmahnkosten. Vor diesem Hintergrund scheint mir die kostenlose telefonische Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer in Filesharing - Sachen nicht unbedingt erste Wahl zum Aufbau einer Verteidigungsstrategie zu sein.
(Danke für die Übernahme an @RA Hechler)
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Alt 04.09.2009, 15:18   # 2
skaar
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 10
Hallo, habe heute von RA. Kenne&Parner im auftrag von Digiprotect eine abmahnung für einen Titel bekommen. in diese steht das die Firma Digi... inhaber des titels sein. Laut auskunft der Gema Musikindustrie ist sie dies aber nicht und warum nehmen die Anwälte die 700 km entfernt sind? Die Firma Digi... arbeitet schon mit verschiedenen Anwälten zusammen wie ich herausfand. Was sagt Ihr zu diesem Fall.

Mfg skaar
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Alt 04.09.2009, 15:21   # 3
gntl
 
Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 166
hi!

bei der gema-datenbank kannst Du nicht rausfinden, wer die Online-Rechte hat, da geht es um die Komponisten und Textdichter
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Alt 04.09.2009, 15:24   # 4
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von skaar Beitrag anzeigen
Hallo, habe heute von RA. Kenne&Parner im auftrag von Digiprotect eine abmahnung für einen Titel bekommen.

WAS???

Schon wieder neue Abmahn-Gehilfen angeworben, oder les ich falsch????


Hallo skaar!
Willkommen im Club...
Bezüglich des Rechtsinhabers Digiprotect gibt es hier bereits in den Foren
der RAe Kornmeier und Partner, Graf von Westfalen und U+C jede Menge Infos.
Viel Spaß beim Lesen.....!
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Alt 04.09.2009, 15:25   # 5
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von skaar Beitrag anzeigen
Was sagt Ihr zu diesem Fall.
Mfg skaar
Das ganze Treiben dieser Leute ist höchst verdächtig. Mod EU, kein Geld, kein Kontackt und alles bis auf dem Mahnbescheid ignorieren.
Sind mal wieder welche auf den Zug aufgesprungen, ich fass es nicht.
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Alt 04.09.2009, 15:36   # 6
skaar
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von gntl Beitrag anzeigen
hi!

bei der gema-datenbank kannst Du nicht rausfinden, wer die Online-Rechte hat, da geht es um die Komponisten und Textdichter
Ne es geht um die Musikrechte nicht online rechte.
Achso der Graf von West.... ist der prozessbevollmächtigte+ Dr.Bott und Andresen. Also für micht sieht das aus als hätten die alle langeweile. Mich würde interresieren mit welchem Programm die Arbeiten damit die aud deine IP kommen dann ohne ein Firma die dazu bevollmächtigt ist dürften die das garnicht, oder laden die selber das File mit P2P programmen und schreiben sich die ip auf die im upload steht .
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Alt 04.09.2009, 15:42   # 7
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von skaar Beitrag anzeigen
Achso der Graf von West.... ist der prozessbevollmächtigte+ Dr.Bott und Andresen.

Aber die Abmahnung kam von denen hier? kannst du das bestätigen?

(evtl. gibts dann ja mal wieder nen neuen thread....?!

IT-Dienstleister für Digiprotect ist meist die Fa.DigiRight solutions, deren software heißt "filewatch".
Es gibt wie gesagt jede Menge Infos hier und auf Abmahnwahn-dreipage.

Das aus Spendengeldern mitfinanzierte Gegengutachten (welches hoffentlich mittlerweile in Auftrag gegeben wurde???) befasst sich mit dieser Software.

aber wie gesagt, erst mal lesen lesen lesen


Außerdem wäre noch interessant, ob der Abmahnung ein Beschluss nach § 101 UrhG eines Landgerichts (Köln? Telekom?) beilag bzw. wenigstens ein AZ und welcher RA diesen erwirkt hat?!

Evtl. auch welches Werk abgemahnt wurde?
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Alt 04.09.2009, 15:48   # 8
skaar
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 10
Abmahnung kam vom Kenne und Partner. Ein beschluss vom Landgericht köln war dabei, Antragsteller war Graf von West.., Dr. Bott u. Andresen.
Es geht um sunhine live vol.30 und dem Lied Keep Control Plus von Sono,
Das gleiche prozedere habe ich mit Nümann und lang das ist schon der 3te fall 2x Nümann und lang.
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Alt 04.09.2009, 16:08   # 9
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von skaar Beitrag anzeigen
Es geht um sunhine live vol.30 und dem Lied Keep Control Plus von Sono,
Das gleiche prozedere habe ich mit Nümann und lang das ist schon der 3te fall 2x Nümann und lang.
Die hier?

Und N+L wegen des gleichen Samplers? Gleiches Datum/Log?

Würdest du das (wenigstens ungefähre) Datum des Beschlusses nennen?

Sorry, wegen der vielen Fragen, aber interessiert mich, habe diese "Vorgehensweisen" (und auch Verbindungen mit N+L) hier schon ein paar mal angesprochen und einige meiner "Vermutungen" scheinen sich zu bestätigen....
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Alt 04.09.2009, 16:13   # 10
skaar
 
Registriert seit: 04.09.2009
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Ja richtig.
Die uhrzeit ist aber nicht die selbe, sonst passt aber alles. Die beiden Datums leigen 1 monat auseinander Juni/August. Naja MOD UE und gut ist.
Ich sage nir Musicload.de Laden uns so oft vervielfälltigen wie mann will,
Viellicht hat der hauptseeder es von da
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Alt 04.09.2009, 17:04   # 11
shining
 
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Beiträge: 8
hallo

habe heute wieder post bekommen diesmal von der kanzlei " VON KENN+

PARTNER " Abmahnung wegen ang. Urheberrechtsverletzung,

SONO - Keep Control Plus vom sampler sunshine live vol 30

foderung diesmal 480 euro
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Alt 04.09.2009, 17:07   # 12
OHweh
 
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Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von shining Beitrag anzeigen
hallo

habe heute wieder post bekommen diesmal von der kanzlei " VON KENN+

PARTNER " Abmahnung wegen ang. Urheberrechtsverletzung,

SONO - Keep Control Plus vom sampler sunshine live vol 30

foderung diesmal 480 euro
Kommen da neue Abmahnanwälte auf den Zug des Geldes???
Wenn ich mich nicht irre ist dies der 2. Abgemahnte mit nem neue RA
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Alt 04.09.2009, 17:09   # 13
Snowyowl
 
Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 131
Für Kenn + P. würde sich dann ein eigener Thread anbieten, da es sonst hier schnell total unübersichtlich wird. Obwohl ich denke, daß die auch nur Geld wollen.
__________________
Für alle Neuabgemahnten : Ruhe bewahren ! Min. 20-30 Seiten hier erstmal einlesen, also 2-3 Stunden als Minimum, und fast alle Fragen sind damit schon abgedeckt. Schon freiwillig gespendet ? Ich schon !
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Alt 04.09.2009, 17:13   # 14
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von shining Beitrag anzeigen
hallo

habe heute wieder post bekommen diesmal von der kanzlei " VON KENN+

PARTNER " Abmahnung wegen ang. Urheberrechtsverletzung,

SONO - Keep Control Plus vom sampler sunshine live vol 30

foderung diesmal 480 euro
Da bist du schon der zweite!

Sowas hatte ich heute morgen gerochen, ich "erweitere" meine Aussage mal generell auf all die beliebten "Abmahn-Sampler".....

Der "Anonymisierungs-Rechtsübertragungs-Dienstleister-Piraten-Bekämpfer" Digi-Profit scheint ja kräftig zu expandieren....?
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Alt 04.09.2009, 17:14   # 15
shining
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 8
hallo

was mich stutzig macht das es scheinbar nur um die sampler von shunshine live handelt ???????????

-----Doppelpost zusammengeführt am 4.9.2009 um 16:18:26-----

hallo

hab was interressantes gefunden

1. Rechtsmissbräuchlich sind Abmahnungen, bei denen nicht das wirtschaftliche und wettbewerbspolitische Interesse des Abmahners, sondern sachfremde Erwägungen, z.B. ein Gebührenerzielungsinteresse, im Mittelpunkt stehen.
2. Bei einer umfangreichen Abmahntätigkeit kann von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten auszugehen sein, wenn zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des eigenen Geschäftsbetriebes ein Missverhältnis besteht und/oder die Art und Weise der Verfolgung von Rechtsverstößen rechtsmissbräuchlich erscheint.


Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 4 U 216/08
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Alt 04.09.2009, 17:20   # 16
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von skaar Beitrag anzeigen
Ja richtig.
Die uhrzeit ist aber nicht die selbe, sonst passt aber alles. Die beiden Datums leigen 1 monat auseinander Juni/August. Naja MOD UE und gut ist.

Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, ist es wegen des gleichen Samplers, wovon 3 Lieder abgemahnt wurden (2 x N+L , 1 x Kenn& P).
N+L im Juni geloggt, Digiprotect im August?

Kannst du bestätigen, dass bei der Abmahnung von N+L kein AZ oder irgendetwas bezüglich des Auskunftsbeschlusses vorhanden ist?

Kenn+P schickt die Durchschrift des Beschlusses LG Köln?
Dieser wurde von Digiprotect (Graf v. Westphalen) beantragt und bezieht sich nur auf dieses Werk?

Danke für deine Antworten!
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Alt 04.09.2009, 17:23   # 17
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
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Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von @skaar:
Abmahnung kam vom Kenne und Partner. Ein beschluss vom Landgericht köln war dabei, Antragsteller war Graf von West.., Dr. Bott u. Andresen.
Da hat wohl einer seine Providerauskunft einfach "weitergereicht?".

Zur Beachtung aus dieses Posting.

Ich denke es ist an der Zeit, schon mal die Kanone aufzustellen.

-CityLight-
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Alt 04.09.2009, 17:52   # 18
skaar
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, ist es wegen des gleichen Samplers, wovon 3 Lieder abgemahnt wurden (2 x N+L , 1 x Kenn& P).
N+L im Juni geloggt, Digiprotect im August?

Kannst du bestätigen, dass bei der Abmahnung von N+L kein AZ oder irgendetwas bezüglich des Auskunftsbeschlusses vorhanden ist?

Kenn+P schickt die Durchschrift des Beschlusses LG Köln?
Dieser wurde von Digiprotect (Graf v. Westphalen) beantragt und bezieht sich nur auf dieses Werk?

Danke für deine Antworten!
Es ist nichts dabei, es steht nur dabei es wurde Gerichtlich eingefordert aber mehr auch nichts. Abmahnung von N+L sind andere Titel nicht der gleiche.Das Tolle ist UE am 2.9 per fax an N+L und am 2.9 wurde das Schreiben vom Kenn+P aufgestzt, ist ja nicht komisch oder

-----Doppelpost zusammengeführt am 4.9.2009 um 17:15:50-----

habe grade eine tolle zeile in meiner Abmahnung gefunden.

Unsere Mandantin ist Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die oben genanntenTonaufnahme Sono... usw. im internet in Filsharing Netzwerken sog. Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen.

Das heisst doch die Firma bietet es doch selber im Torrent netz an oder les ich da Falsch!!!????
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Alt 04.09.2009, 18:34   # 19
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
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Beiträge: 376
Hallo !

Also Kenne und Partner haben unter " Kompetenzen" auf ihrer Homepage das Urheberrecht aufgeführt.

Lies mich: Medien- und Urheberrecht

@ Skaar

Dein Fall ist neu und sorgt somit für etwas Aufregung hier. Wenn man betrachtet wie viele sich hier täglich weiter informieren oder dazu kommen ist dies auch nicht weiter verwunderlich.

Mich würde jetzt mal interessieren wie Du Dich bei Deinen beiden erten Abmahnungen verhalten hast.

Hast Du gezahlt, sodass die meinen sie melken jetzt mal weiter ?

Hast Du sonst anders reagiert als mit der modUE ?

Wenn Du nun schon wieder wegen des gleichen Songs abgemahnt wurdest, trotz Abgabe der UE sind die Folgeabmahnungen ohnehin nicht rechtens.

Waren es aber drei verschiedene Songs von ein und dem selben Sampler, dann wurden Deine Daten zum Zwecke des Abzockens weitergegeben und wie es aussieht hast Du das sogar schwarz auf weiß.

Die Herren sehen wohl langsam ihre Felle davon schwimmen und versuchen nun mit allen Mitteln noch soviel Kohle wie möglich zu machen.

BITTE ...
Erledigt! - Quellenschutz beachten
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 04.09.2009, 18:44   # 20
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von skaar Beitrag anzeigen
Das heisst doch die Firma bietet es doch selber im Torrent netz an oder les ich da Falsch!!!????
Jein... (man kann halt nix nachweisen )

Hier wurde mal so eine "Rahmeneckwertevereinbarung", mit der Digiprotect sich diese Abzock-Rechte übertragen lässt, verlinkt (etwas weiter unten im Beitrag).
Es wird zwar mit jedem RI ein eigener Vertrag abgeschlossen, aber man darf vermuten, dass das Strickmuster das gleiche ist.

Angeblich wird nichts reingestellt, sondern nur "ausgewertet" (was das auch immer heißen soll.....?!)


Interessant wäre es auf jeden Fall noch zu erfahren, wie N+L an die Klarnamen kommen.
Daher noch eine Frage: Das Datum des Beschlusses LG Köln liegt vor oder nach dem angeblichen Log-Datum von N+L???
Würdest du das Datum hier posten? (ist wahrscheinlich nix dabei, weil mit so einem Beschluss meist ein paar Hundert IPs beauskunftet werden).
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Abmahnung Von Kenne & Partner – Milow Abmahnung Aktuell Dieses Thema Pingback 18.10.2009 11:10


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