| | # 105 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Das kommt darauf an, ob Sie von den anderen auch geloggt wurden. Ausschließen möchte ich auch nicht, dass die Adressen bei samplern weitergegeben werden an andere Rechteinhaber/Kanzleien. Dann können weitere Abmahnungen folgen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt ABMAHNUNG KENNE PARTNER Digiprotect Anwalt Urheberrecht Filesharing
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 109 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 15
| ich habe mal verglichen und es scheint als würde der log-zeitpunkt mindestens um einen tag unterschiedlich sein, oder liege ich da falsch? zumindest gibt es, soweit ich das verfolgt habe, keine identischen log-zeitpunkte bei unterschiedlichen abgemahnten werken. ich lass mich aber gern verbessern. |
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| | # 110 | ||
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Zitat:
Dann wird mit Daten gehandelt und dies ist wohl kaum legal ! -----Doppelpost zusammengeführt am 9.9.2009 um 22:39:20----- Zitat:
So kommt es dazu, dass wie bereits an anderer Stelle erwähnt an einem Tag zwei Abmahungen von zwei Kanzleien eintrafen, die zwei verscheidene Titel von einem Sampler abmahnten. Die Abmahnindustrie muss eben auch effektiver, rationeller und dadurch lukrativer werden. Klar das sich dann auch Fehler einschleichen.
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." Bertolt Brecht | ||
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| | # 112 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Die Rechteinhaber haben ja grundsätzlich nur das Recht ein bestimmtes "Musikstück" bzw. "Tonaufnahme" eines bestimmten Künstlers abzumahnen. Dies bedeutet, dass die Logfirmen im Auftrag der RI nach eben diesen Titeln suchen und dann loggen. Die Titel befinden sich beim Saugen in der Regeln entweder auf einem Sampler oder einem Album. Dieser wird in der Abmahnung ja auch mit angegeben. Es geht aber immer nur um den einem Titel und nicht um alle Titel auf dem Sampler. Meine Vermutung ist nun, dass ja auf dem Sampler immer auch mehrere Titel von den verschiedensten RI abgemahnt werden. Für die Logfirmen ist es nun doch lukrativer gleich ganze Sampler zu loggen anstelle von einzelnen Titeln. Die entsprechenden RI werden quasi anschließend informiert. Ist vielleicht nicht so einfach zu verstehen, aber es ist nur eine Vermutung von mir die auch falsch sein kann. Die aktuellen Fälle von mehrfach Abmahnungen könnten aber ein Indiz für meine Theorie sein.
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| | # 113 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 15
| deine vermutung kann ich sehr gut nachvollziehen und wahrscheinlich wirds auch so sein, aber meine Frage zielte ja dahin, ob die unterschiedlichen Abmahnungen dann nicht möglichst zeitnah eintreffen müssten? (wie eben schon oft gelesen, sogar am selsben Tag) und wenn das nicht der fall ist, man dann eventuell sicher sein kann, das keine weiteren für diesen sampler folgen werden. |
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| | # 114 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Sorry, aber ob die Kanzleien schnell oder langsam, synchron oder unabhängig voneinander ihre Abmahungen verschicken spielt für den Abgemahnten leider keine Rolle. Nur der Verdacht, dass es eben so läuft wie ich vermute erhärtet sich natürlich wenn die Breife gleichzeitig eintreffen. In Deinem Fall würde ich mal die / den Sampler checken der Dir vorgeworfen wird um zu schauen welche Briefe denn noch kommen könnten. Abmahn Datenbank In meinem Fall war es ein Sampler, der ansonsten nix mehr hergab. Ist aber auch schon eine Weile her.
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| | # 115 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 15
| Habe ich schon gecheckt. Gleich zu Beginn der Abmahnung steht Rapoul - Irgendwann, aber geloggt wurde ich für Rapsoul - Tanz in die Nacht auf der Ballermannhits 2009. Auf besagtem Sampler sind weitere Werke,die zur Zeit abgemahnt werden. Nun steht aber in der beigefügten UE Rapsoul - Irgendwann, genau wie in dem Schreiben vom LG Köln. normalerweise würde doch aber Rapsoul - tanz in die nacht in der mod UE ausreichen, da liegt ich doch richtig?! |
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| | # 116 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Ist "Irgendwann" vielleicht das Album der Gruppe ? Wenn ja hat der RI die Rechte am ganzen Album. Das Lied: " Tanz in die Nacht" befindet sich auf dem Album und somit begründet sich das Recht dieses Lied abzumahnen. In Deinem Fall war es halt auf der Ballermann 2009 drauf. So könnte ich es mir erklären. Ich kenne allerdings die Gruppe Rapsoul nicht. In die modUE solltest Du einfach genau das übernehmen, was in der original UE von der Kanzlei steht. Damit ist erstmal alles OK ! So nun muss ich aber mal schön heia machen !!
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." Bertolt Brecht |
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| | # 118 |
| Registriert seit: 05.09.2009
Beiträge: 136
| Es handelt sich nur um den einen Titel und der sollte auch in der Mod UE stehen!Das Album als ganzes quasi wird dem Gericht vorgelegt um die Straftat sagen wir mal etwas aufzupeppen.Ich könnte mir sogar denken das die Pfeifen vom Gericht nicht wissen was die da abmahnen!Obs en Album,Lied,Songtext,Melodie und gar ein sampler ist!Deswegen bezeiht sich das Urteil auch nur auf das was dem gericht gesagt wird und das ist nun mal das ganze Album |
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| | # 120 |
| Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 2
| Guten Tag zusammen, auch ich wurde abgemahnt. Letzte Woche Freitag erreichte mich der Brief von 'von Kenne & Partner'. Ärgerlich, da ich das tolle Sunshine Live Ding nicht 1x gehört habe - aber so ist das Leben, wenn man sich auf dem schmalen Grad der Musikdownloads bewegt. Vielen Dank an dieser Stelle, an (fast) alle der Schreiberlinge hier, da mich das alles im Grunde genommen doch beruhigt hat, dass es noch mehr gibt, die das Problem haben. Ich habe in der Familie einen Richter, der zwar nicht auf so etwas spezialisiert ist, aber sich den ganzen Wisch mal angesehen hat. Dieser meinte, dass 'von Kenne und Partner' keine reine Abmahnkanzlei ist, also schon eine "seriöse" Sache. Um das Bezahlen kommt man seiner Meinung nach nicht drum rum. Diese Unterlassungsverpflichtung die dabei liegt, hat wohl lediglich 1 Haken: Man muss danach wirklich aufhören. Wenn man damit weitermacht und man erneut erwischt wird, können die das durch die 5.000,01€ (bis incl 5.000,00€ ist es wohl auf Landesebene) bei Vertragsbruch direkt eine Instanz höher Ausfechten. Und da kann es schnell unangenehm werden. Und wenn man das nicht bezahlt, können die einem wohl auch an die Ei** . Wenn ich an das denke, was er mir so erzählt hat und ich dann sehe, was ich bezahlen musste, bin ich von der ganzen Sache geheilt und werd mich mal bei bei Bezahl-Anbietern umgucken :/ my 2 cents Grüße Delta |
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