| | # 686 |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 20
| Und meine Frage steht immernoch müssen sie dann nicht alle Rechte oder min 50% der Rechte aus dem Chart Containern besitzen. Was dem Gericht wahrscheinlich verschwiegen wird. Keine Ahnung aber würd das schon gern wissen. Es ist gewerblich nur weil es mit anderen 99 Songs im Verbund ist wobei der Rechteinhaber nur recht an einem Song hat ??? Das schafft nur Deutschland Grüße |
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| | # 687 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Kuckst Du hier: "Verwertungsrechte" Kuckst Du dann hier: "Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt,..." -----Doppelpost zusammengeführt am 24.9.2009 um 19:24:37----- Nein. Siehe oben. Jeder kann aus eigenem Recht heraus eine Unterlassung der Verletzung fordern, bzw. beantragen das die personenbezogenen Daten vom Provider heraus gerückt werden, die verdächtigt werden ein Recht verletzt zu haben.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 690 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat: Zitat:
"Dient die Rechteeinräumung nur dem Zweck Schadensersatz entstehen zu lassen, kann sie zudem als rechtsmissbräuchlich und unwirksam eingestuft werden". ![]() .... in Anlehnung an die Aussage von RA Solmecke aus deinem Zitat: "Dient die Abmahnung nur dem Zweck Einnahmen zu erzielen, kann sie zudem als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden" | ||
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| | # 691 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Als zuckerschnutige Richterin würde ich daraufhin meine Zuckerschnute spitzen und Dir ein "unsubstantiiert" entgegen flöten. Der Bereich Aktivlegitimation ist bei der Abmahngenossenschaft recht eindeutig belegt und nur in Einzelfällen angreifbar. Das ist aber bei anderen "auschließlichen Rechteinhabern" anders. [LG Frankenthal.... 6 O 60/09...] Ohne Beweis jedoch, kein Preis. Also sag doch zum Beispiel: "Da bereits einer einfachen Überprüfung die Behauptung einer ausschließlichen Rechteinhaberschaft eines xxxxx-Rechts am streitgegenständlichen Werk nicht Stand hält, liegt die Vermutung nahe das die behauptete angebliche Rechteeinräumung nur dem Zweck Schadensersatz entstehen zu lassen vorgebracht wird. Bereits die Abmahnung kann daher als rechtsmissbräuchlich und unwirksam eingestuft werden Beiweis: blablabla"
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 694 | |
| Registriert seit: 21.09.2009 Ort: zuhause
Beiträge: 71
| hab noch mal ein wenig gestöbert. hier gefunden => gulli: DigiProtect: Pornoabmahnungen auch in den USA? Zitat:
ach schau, wer böses dabei denkt... => W&B Anwälte Keine RVG-Vereinbarung zwischen DigiProtect und den Abmahnkanzleien? für alle z.K. *ironie an* Wo ist den unser BundesDatenschützer?? Der müßte doch jetzt normal auf den Plan kommen und mindestens uns "Betroffenen" den Finger zeigen und sagen: "liebe Community, Ihr dürft nichts illegales machen" *ironie aus* | |
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| | # 695 |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 32
| Ich lese gerade in einer Kopie einer Rahmeneckvereinbarung zwischen einem Rechteinhaber und der DigiProtect. Dort steht unter 3. ... Digiprotect ist verpflichtet vor Einstellung von Aufnahmen in Netzwerke die gesonderte schriftliche Zustimmung von Lizenzgeber für jedes einzelne Netzwerk einzuholen. ... Also wird doch von denen selber eingestellt und verbreitet um die IP's loggen zu können. (alles ohne Gewähr) Verstehe jetzt nur nicht warum ich wegen Urheberrechtsverletzung angeschrieben werde und die Anwaltsbeauftragende Partei (DigiProtect) nicht das Urheberrecht besitzt. |
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| | # 696 |
| Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 52
| Guten Abend an alle Foren-Schreiber! Mich hat gestern auch ein Schreiben erreicht, Eckdaten unten, wenn es interessiert. Ich möchte mich an erster Stelle für die umfangreichen Recherchen und Information bedanken; ich bin jetzt ein bisschen ruhiger als gestern Abend Mir ist zwar noch unklar wie ich die Datei angeboten haben könnte, scheint dass ich nach diesem Forumsbeiträgen noch ein paar log-Dateien lesen muss. Ich werde morgen die mod-UE versenden, klassisch per ER (nicht verwechseln mit Emergency-Room und dem Clooney-George) Daten zum Schreiben (schon bei dreipage ordentlich eingetragen) Von Kenne & Kenn-Ich-Nich Digi-Dingens Milow - Milow Vielen Dank an alle! (insbesondere an die mit hilfreichen Informationen |
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| | # 697 |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 11
| uff...jeden Tag 10 neue Seiten...fleissig, fleissig^^ Was ihr zuletzt besprochen habt, ist doch, ob digi die Dateien im Netz hätte einstellen dürfen, was ihr bejaht habt für den Fall, dass sie die Rechte an den jeweiligen Werken haben.... Was mich dabei irritiert ist, dass sie ja in meinem Fall den Sampler "The Dome" eingestellt haben müssten. Abgemahnt wird jedoch für Milow. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie den ganzen Sampler hätten einstellen dürfen oder ? |
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| | # 698 |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 32
| Doch Doch denke ich Schon Der Lizenzgeber der auch Rechteinhaber ist stellt die jeweiligen Alben und Sampler DigiProtect zur Verfügung ... So sagt es der ... Moment ich muss mich korrigieren. ... Stellt die Tonträger zur Verfügung auf denen die Titel enthalten sind, wo man die Rechte besitzt. |
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| | # 700 |
| Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 6
| Hallo leute. Hab heute die Abmahnung von Kenne & Partner erhalten. ebenfalls wegen Milow - Ayo TEchnology German Top100. völlig überstürzt hab ich sofort das geld überwiesen, ohne ruhig an die sache ran zu gehen Gut, ich hab gezahlt, das geld haben die. Nur wie kann ich mich vor ggf. weiteren Vorderungen schützen? Bin grad total fertig, sry ^^ |
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