| | # 421 | |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Er hat mir dann noch gesagt das die modUE oder die UE an sich nicht unbedingt von der Gegenseite bestätig werden muss. Das heißt, es ist nicht zwingend notwendig das ich eine Antwort von der Gegenseite bekomme, in der steht das die UE akzeptiert wurde. Deshalb aber vorab per FAX und das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Er meinte halt noch das er mir natürlich eine modUE ausstellen bzw. zur Verfügung stellen könnte, für meinen "Fall". Allerdings würde das ganze 190 Euro kosten. Ich gehe davon aus das die oben genannte UE so in Ordnung ist und keinerlei Fehler enthält, die für mich negativ ausfallen könnten. Ich könnte natürlich auch das ganze direkt über die Kanzlei laufen lassen, aber da sagte er selbst, das dies Unsinn sei, da dann Kosten zwischen 300-500 Euro enstehen würden und dies in keinem Verhältnis zu dem aktuellen Streitwert bzw. des Pauschalbetrags von 480 Euro stehen würde. Bisher wurde auch noch keiner ihrer Klienten vor Gericht zitiert, weil er eine modUE abgegeben hat und nicht gezahlt hat. Das macht mir Mut. Ich soll dann Zahlungsaufforderungen ignorieren. Erst bei einem Mahnbescheid reagieren. Er sagt auch noch das die Gegenseite meist einen Gang vor Gericht meiden würden, da es relativ schwierig sei, wirklich zu beweisen das gerade ICH eine bestimmte Datei an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit heruntergeladen habe. Diesen Beweis müsste dann die Gegenseite erst erbringen. Diese würde mit Hash-Werten arbeiten, die aber auch höchst umstritten sind. So... das ist jetzt erst mal der Stand meiner Dinge. Ich hoffe ich konnte alles einigermaßen vernünftig rüber bringen was mir der gute Mann gesagt hat. Also Zusammengefasst: modUE, nicht zahlen, Zahlungsaufforderungen ignorieren, abwarten. Kann auch länger dauern da die Verjährungsfrist ja 3 Jahre dauert. Theoretisch könnten die also vor Toreschluss kommen und mich doch noch vor Gericht zerren. P.S. kleiner Zusatz, vielleicht kann mir einer helfen. Ich habe derzeit keine Rechtsschutzversicherung. Wenn ich also jetzt ein abschließe, dauert es ja 3 Monate bis diese in Anspruch genommen werden kann. Sagen wir mal ich würde diese heute abschließen und im Januar würden die mir mit einer Klage kommen, weil ich nicht gezahlt habe, wäre das dann ein neuer Fall, oder würde die Rechtsschutzversicherung das dann nicht übernehmen, weil das ganze ja schon vor Beginn des Vertragsabschlusses lief ? | |
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| | # 422 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
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| | # 424 |
| Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 2
| Hi all, mein Anwalt hat einen Anruf von Kenn * Partner bekommen. Hier wird mir ein Vergleich über 300Euro angeboten. Mein Anwalt hat mir geratten das nicht anzunehmen, sondern ein Gegenvergleich über 100Euro zu machen. Meistens sind diese dait zufrieden, da das der Pauschbetrag für die Anwaltskosten ist undsomit wäre ich für diesen Fall raus. Eigentlich ist es richtig, wer einmal zahlt, zahlt immer aber da ich jetzt schon lage nichts neues erhalten habe, hoffe ich das es das auch dann war. Hat die Kanzlei Euch auch schon einen Vergleich angeboten? Das Merkwürdige ist (sagt mein Anwalt), ist das ein Vergleich meistens schriftlich erfolgt und nicht per Telefon??? Was glaubt Ihr? Vorab Danke für Eure Kommentare |
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| | # 425 | |
| Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 92
| Zitat:
allerdings wenn es die Frist erlaubt würde ich persönlich sie nochmal ausdrucken | |
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| | # 426 | |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Ich weiß, blöde Frage.. aber will hier wirklich auf Nr. sicher gehen. Nicht das die UE nicht anerkannt wird, wegen Formfehlern oder sonstigem, wenn das überhaupt möglich ist. Also sieht praktisch so bei mir aus: Hiermit...... Hr. Max Mustermann, Musterstr. 1, xxxxx Musterhausen, BR.XXXXXXX, mich ohne............bla bla bla... ist das dann so korrekt ? | |
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| | # 427 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Zitat:
Es ist aber nicht in jedem "filesharing-Fall" davon auszugehen, dass dieser Schutz so empfindlich gestört wurde, dass es zivilrechtliche Folgen haben sollte (erst Recht nicht strafrechtliche!). Deswegen wurden ins Urhebergesetz z.B. Begriffe eingefügt, wie
Der Wille des Gesetzgebers war es jedenfalls nicht, jeden Bagatellfall als Straftat darzustellen (was mit der von dir erwähnten Aussage aber geschieht). Auch wenn die Abmahner jetzt hergehen, und mit entspr. "Spitzfindigkeit" und ausgeklügelter Argumentation diese Gesetzeslage umgehen, und Lücken ausnutzen, dafür in der Rechtsprechung sogar (leider) schon Recht erhielten sollte man sich dieser Argumentation als Abmahn-Gegner jedenfalls nicht pauschal anschließen! | ||
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| | # 428 |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 1
| erstmal ein "hi" an alle hier ! ![]() sitze seit gestern auch im boot der abgemahnten "milow - milow" mfg |
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| | # 429 |
| Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 92
| da sich hier erst am 04.09. der erste Brieffreund von Kenne und Partner gemeldet hat, kann man noch nicht viel über´s weitergegangen sagen. Vielleicht ließt du einfach mal ein wenig in den anderen Themen anderer Abmahner, die sind etwas älter |
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| | # 430 | |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Oder muss ich vor dem Aktenzeichen noch AZ schreiben oder ähnliches ? Will hier echt auf Nr. sicher gehen. | |
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| | # 431 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Aber das es zivilrechtliche Folgen haben kann ist ja nicht zu bestreiten, (auch nicht von Dir) und so sollte das auch verstanden werden. Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen, mein lieber! | |
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| | # 432 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| EBEN! Zitat:
Mit deiner Aussage ist aber zwingend gemeint, dass die Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung gegeben ist. Zitat:
Zitat:
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen und Dinge pauschaliert! Du hast es offenbar nicht verstanden.... schade....(für die Abgemahnten, mir persönlich ist das schnurz!). Es ging mir, wie ich versuchte zu erklären, eben um die Ecke, aus der heraus man argumentiert.....naja, wer weiß, warum man sich da freiwillig reinstellt?! | |||
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| | # 433 |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 49
| Hey Leute.. auch auf die Gefahr hin das ich nerve.... kann mir jemand mal eine Antwort auf meine oben genannte Frage geben, ob die Form meiner modUE so in Ordnung ist ? Will das Ding dann gleich auf den Postweg bringen. Wäre super wenn sich jemand dazu äußern könnte. Danke euch |
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| | # 434 | |
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Ob da ´ne Leerzeile zwischen ist oder nicht, spielt wohl bei der Adresse keine Rolle Gruß rper | |
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| | # 435 | |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Werde meine Beiträge entsprechend mal abändern | |
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| | # 436 |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 10
| Hallo Zusammen, erst mal ein dickes Lob und vielen Dank an alle, die hier unermüdlich Beistand leisten. Nachdem auch mir ein Schreiben von Kenne&Co bezüglich "Milow" ins Haus flatterte, habe ich mich hier mal durch einige Threads durchgekämpft (Stunden später....). Berichten kann ich von meinem Fall: Aufgefallen ist mir, dass der mitversandte Beschluss vom LG Köln ebenfalls ursprünglich auf Kornmeier lief. Interessanter weise wird in diesem überhaupt kein Werk/Titel genauer spezifiziert, es steht lediglich "Die Antragsstellerseite ist aktivlegitimiert........ geschützten Rechts an einem in der Antragsschrift näher bezeichneten Werkes ist". Das angegebene Akenzeichen habe ich auf grund eines Tipps hier aus dem Forum mal versucht mittels dieser Suche zu finden: NRW-Justizportal: Justiz-Online - die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet Ergebnis: Selbst nach Suche über das Datum, Stichwort, 1000 Schreibweisen des AZ undundund... ist diese nicht zu finden. Woanders wurde schon erwähnt, dass man sich eine Abschrift des AZ/Beschlusses anfordern lassen könnte, rein interesse halber werde ich das wohl mal tun. Es wurde ja schon der Verdacht geäußert, dass einige Kanzleien sich untereinander hier Adressen, Log-Tabellen und Co zuschanzen und dass in Köln recht locker und frei mit den Beschlüssen umgegangen wird - entsprechend die T-Com diese auch einfach "annimmt"... Meine Frage in die Runde ist nun: wäre - sofern der Beschluss nicht "Flickwerk" eines Textbausteinbastlers ist (und er demnach real und wirklich erteilt wurde) - ein solcher pauschaler Beschluss denn überhaupt zulässig? Also wäre im Falle einer "nicht Zahlung" (aber Abgabe der ModUE) und dem unwahrscheinlichen Fall, dass man sich irgendwann vor Gericht wieder finden würde - die Erlangung der Daten durch diesen Beschluss überhaupt haltbar? Mich juckt auch, was die T-Com denn sonst mit meinen Daten so alles macht und wem sie diese weiter gibt. Die Vorlage hier gulli: Filesharing-Abmahnungen: Muss der Provider die Datenauskunft beauskunften? habe ich gefunden. Wo schicke ich das denn bei der T-Com am besten hin, damit es nicht wochenlang in den Mühlen der Verwaltung rumgereicht oder verloren geht? simpel Kundendienst? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe, ich hoffe ich hab nicht was banales aus irgendeiner FAQ gefragt, aber ich habs nach viielem lesen nicht gefunden. |
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| | # 437 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Zitat:
Eine RV übernimmt grundsätzlich keine Kosten bei Filesharing-Abmahnungen > Ziffer 3 Maximal wird Dir eine nutzlose Kurzberatung auf Kulanz erstattet, sofern Du keinen Eigenanteil vereinbart hast. | ||
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| | # 438 | |
| Registriert seit: 21.09.2009 Ort: zuhause
Beiträge: 71
| @morsche Zitat:
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| | # 439 | |
| Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 7
| Zitat:
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| | # 440 |
| Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 30
| hallo ihr lieben wollt mich nomma kurz melden da es mir gestern so spät geworden ist. also da mir gestern gesagt wurde das 300 euro auch noch zu viel wären muss ich noch was dazu ergänzen. mein anwalt hatte mich ja gestern angerufen und gemeint das die Mod UE ihnen genügen würde in der form allerdings hat er mir beim ersten gespräch gleich gesagt er versucht es auf 150 euro zu reduzieren also sind wir dann ja den besagten 100 euro als pauschalbetrag sehr nahe allerdings wollten die das nicht und er meinte dann hald nur das hald 300 eus drin sind aber nicht niedriger nun sieht man ja allein scho daran was daran noch verdient würde aber nun steh ich eh in der zwickmühle. erstens könnte es noch teurer werden. zweitens hab ich aber au noch nix weiter in den händen weil wenn die Mod UE bei denen nu scho is müsste ich noch eigentlich ja au bald dann noch meine Auskunftserteilung beantwortet bekommen weil ich die noch mitschicken hab lassen und das letzte was mich hald interessieren würde ob ich nun doch lieber auf irgendwas von denen schwarz auf weiß warten soll oder lieber doch überweisen. ich wollte es eigentlich schon heute machen aber irgendwie weiß ich leider au net woran es liegt das mein innere schweinehund was anderes sagt. wie schon gestern erwähnt würd ich mich au noch drauf einlassen wenn ja dann au nix mehr kommt zu mal ich was dieses problem des downloadens nicht mehr betreibe seit ein paar wochen und die gefahr eigentlich gebannt sein müsste und ja auch das schreiben vor knapp 2 wochen kam ohne das jetz darauf noch irgendwas folgte. sorry für den vielen rededrang jetze aber da ich leider wie gesagt zwischen zwei stühlen steh musste das sein. ps Papier ist geduldig |
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