Von Kenne / Denecke / von Haxthausen Abmahnung wg. vermeintl. Urheberrechtsverletzung

Alt 20.09.2009, 02:53   # 281
Drachenlady45
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Zitat:
Zitat von Mascha Beitrag anzeigen
Ich moechte lediglich wissen, welche (evtl. schlimmeren) Folgen es fuer mich haben kann, wenn ich die mod UE statt der normalen abgeschickt habe und nicht zahle.

Und noch was anderes: Ich wurde fuer Milow - Ayo Technology abgemahnt; habe den Titel aber nicht - wie alle anderen in diesem Thread - aus einem Sampler, sondern vom Milow Album.
Bis auf Ayo Technology konnte ich in der Abmahn Datenbank allerdings nichts von Milow finden. Kann ich demnach davon ausgehen, dass ich danach keine weiteren Abmahnungen erwarten muss?

Danke im voraus.
Hallo,

die UE in der Abmahnung behinhaltet ein Schuldeingeständnis, deswegen wird empfohlen diese nicht zu unterschreiben.
Das schlimmste was dir passieren kann, wenn du die modUE benutzt und nicht zahlst, sind erst mal weitere Zahlungsaufforderungen, dann evtl ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem widersprochen werden sollte und ganz ganz vielleicht eine Kostenklage, die sich dann aber nur auf die in Abmahnung stehende Summe beläuft, wenn überhaupt, weil ob die Summe gerechtfertigt ist, würde ja das Gericht prüfen.

Ob du noch weitere Abmahnungen bekommen kannst, kannst nur du wissen. Falls du die letzten Jahre filsharing betrieben hast, ist das immer möglich.
__________________
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"Quis qustodiet ipsos qustodes?"
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Alt 20.09.2009, 09:50   # 282
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von Mascha Beitrag anzeigen
Zugegebenermaßen werde ich einfach nicht schlau aus der ganzen Sache - unabhaengig davon, wie lange ich hier lese.
In den ersten Tagen / Stunden nach der Abmahnung ist man meist völlig durcheinander. Man sieht Horrorszenarien vor seinem geistigen Auge, sich selbst vor dem gestrengen Auge eines Richters, finanziell für alle Zeiten ruiniert und und und ... Alles halb so wild. Du bist "gestolpert" und hast nun Schmerzen am Knie, eine Schürfwunde vielleicht. Klar, die tut weh, heilt aber auch wieder. Nicht viel anders verhält es sich bei einer Abmahnung.

Zitat:
Man liest hier im Grunde in jedem Post nur, dass man weiterlesen solle und anschließend alles versteht, und dass man hier keine rechtlichen Ratschlaege sondern nur persoenliche Meinungen kriegt...
Den Tipp zu lesen werden die meisten Leute bekommen. Das ist nie persönlich oder böse gemeint. Es ist nur so, dass täglich immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden. Rechtsverbindlich können und dürfen diese nicht beantwortet werden. Das ist so. Die User in diesem Forum geben lediglich ihre eigenen Erfahrungen mit der Materie Abmahnung zum Besten. Dass der ein oder andere nach vielen Stunden am PC nicht immer in epischer Breite reagiert ist verständlich. Auch, wenn sich der neu Abgemahnte natürlich eine auf ihn zugeschnittene Betreuung wünschen würde. Leider geht das (meist) nicht.

Zitat:
Ich moechte lediglich wissen, welche (evtl. schlimmeren) Folgen es fuer mich haben kann, wenn ich die mod UE statt der normalen abgeschickt habe und nicht zahle.
Drachenlady hat dir dazu schon ihre Meinung geschrieben. Vielleicht magst du auch diesen Absatz dazu lesen:

Mit Versand der originalen Unterlassungserklärung hat man seine Schuld eingestanden und kann auch nicht mehr vor Gericht über die Kosten streiten (LG München I, Urteil vom 10.06.2006, AZ 21 S 6338/06)

Zitat:
Kann ich demnach davon ausgehen, dass ich danach keine weiteren Abmahnungen erwarten mus
Diese Frage kann dir leider niemand beantworten. Es ist so: Du warst vielleicht ab und an in einem p2p Netz. Du hast vielleicht immer nur völlig legale Software geladen. Aber vielleicht hattest du auch den ein oder anderen Fall, in dem sich hinter einem Freeware Programm, hinter völlig legalen Dateien, ein urheberrechtlich geschütztes Werk verborgen hat. Das war vielleicht noch nicht einmal zu öffnen oder du hattest kein Interesse daran und hast es sofort wieder gelöscht. Die Anti Piracy Firma hat deine IP-Adresse aber trotzdem geloggt, die wissen nicht nur meiner Meinung nach sehr genau, was sich hinter diesen umbenannten Dateien verbirgt. Es kann also sein, dass du von anderer Seite völlig überraschend noch einmal Post bekommst.

Fazit: Die modUE beendet den Rechtsstreit. Sie schützt dich aber nicht vor weiteren Abmahnungen.
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Alt 20.09.2009, 10:13   # 283
DarkCity
 
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Zitat:
Fazit: Die modUE beendet den Rechtsstreit. Sie schützt dich aber nicht vor weiteren Abmahnungen.
Aber man kann doch eine erweiterte Mod UE abschicken oder?!
Da kann man doch nicht mehr für das abgemahnt werden was man bis zum Abgabedatum der erweiterten mod UE von dem betreffendem Urheberrechtler geladen hat!

Sollte es dennoch noch einmal zum Verstoß kommen (bei dem selben Urheberrechtler, nach dem Abgabedatum der erweiterten modUE)...bezahlt man dann das 20 fache....

sehe ich das richtig oder irre ich mich?!?!?!??!
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Alt 20.09.2009, 10:33   # 284
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
Aber man kann doch eine erweiterte Mod UE abschicken oder?!
Macht es Sinn eine sogenannte erweiterte mod. UE für alle Werke eines Künstlers / Rechteinhabers zu verschicken?
Erweitert heißt die mod. UE dann, wenn sie durch den Abgemahnten um weitere /alle Werke des Rechteinhabers erweitert wird. Jeder sollte sich einmal vor Augen halten, was eine 30 Jahre lang gültige mod. UE bedeutet. Vor allem, wenn man als Anschlussinhaber verheiratet ist, Kinder hat oder dabei ist eine Familie zu gründen. Man verpflichtet sich gegenüber Rechteinhabern in einer nicht mehr überschaubaren Art und Weise. Auf alle Werke heißt nämlich auch für künftige Werke. Im Fall eines Labels können das Zigtausende von Titeln sein. Selbst bei nur einem, dann aber sehr kreativen Künstler, können schnell einige Hundert Titel zusammen kommen. In den meisten Fällen reicht daher die normale mod. UE aus. Einzige Einschränkung: Ein Abgemahnter hat nun wirklich alle Titel eines Künstlers aus dem Netz geladen. Dann kann die erweiterte mod. UE durchaus Sinn machen, da sie weitere Abmahnungen verhindert. Ähnliche Ansätze findet man auch bei RA Dr. A. Wachs „Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung“
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Alt 20.09.2009, 10:55   # 285
DarkCity
 
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@ansgar

das ist meine Rede!
Es geht bei mir genau wie bei den anderen um die Milow - Ayo Technology Sache aus einer Top 100 welche wahrscheinlich mein Sohn geladen hat.
AI bin ICH
In der Top 100 sind aber mindestens noch 5 - 10 Urheberrechtlich geschützte Titel des selben Urhebers.

Deswegen habe ich vor in nächster Zeit meinen Sohn als AI eintragen zu lassen und erweiterte modUE abzuschicken, gegebenfalls Internetanschluss zu kündigen. Ich selbst habe noch nie etwas illegales geladen bzw. hochgeladen, deshalb wird es für mich nicht alzu schwer sein dies auch für die nächsten 30 Jahre zu unterbinden...

1.Lässt sich die modUE auch so erweitern, das sie nur für alle bis jetzt veröffentlichten Titel des Urhebers gilt?!
2.Stimmt es, das ich ÜBERHAUPT nicht mehr für vergangene Verstoße des besagten Urhebers belangt (also keine Abmahnungen....keine Zahlungen...und Schadensersatzforderungen) werden kann (das heißt ALLES vor Abgabedatum der erweiterten modUE selbst wenn am Tag vorher ein Verstoß vorliegen würde?!?!????????

3.Ist eine Zahlung der Vorderung, bei Abgabe einer erweiterten modUE, ein Schuldgeständniss, so das die erweiterte modUE ungültig werden kann???
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Alt 20.09.2009, 11:11   # 286
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
In der Top 100 sind aber mindestens noch 5 - 10 Urheberrechtlich geschützte Titel des selben Urhebers.
Ich kenne den Urheber nicht. Vermutlich habe ich noch nie einen Song von ihm gehört und werde das auch nicht. Manche "Sternchen" verglühen meist recht schnell am künstlerischen Ereignishorizont. Vielleicht macht dann die erweiterte modUE Sinn. Vorsichtig wäre ich bei einem wirklichen Superstar. Das könnte als Anschlussinhaber mit großer Familie unter einem Dach, Kindern, Enkeln, ins Auge gehen.

Zitat:
Deswegen habe ich vor in nächster Zeit meinen Sohn als AI eintragen zu lassen ...
Keine schlechte Idee. So lernt man/n Verantwortung.

Zitat:
... gegebenfalls Internetanschluss zu kündigen.
Das wäre eine sehr drastische Maßnahme. Aber man könnte darüber nachdenken zu einem weniger auskunftsfreudigen Anbieter zu wechseln.

Deine anderen Fragen kann und darf ich dir rechtlich verbindlich nicht beantworten. Die erweiterte modUE gilt aber meiner rechtlich völlig wertlosen Meinung nach für alle Werke eines Künstlers, egal, ob diese vor zehn Jahren veröffentlicht worden sind oder in zehn Jahren auf den Markt kommen.
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Alt 20.09.2009, 11:16   # 287
ulrich
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
3.Ist eine Zahlung der Vorderung, bei Abgabe einer erweiterten modUE, ein Schuldgeständniss, so das die erweiterte modUE ungültig werden kann???
Ganz schön verworren was Du da in Arbeit hast, oder planst. Von einer erweiterten mod UE ist dringenst abzuraten, die kann man abgeben, aber nicht in Deinem Fall.

Ließ Dir mal meine Hilfe durch: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post672476 Und dann überlege, was Du machst, eine mod UE ist Pflicht, und mit einer Zahlung sagst Du "ich war es"...
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Alt 20.09.2009, 11:34   # 288
DarkCity
 
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....also ist das Schuldgeständniss durch Zahlung ein Grund warum die erweiterte modUE nicht anerkannt werden kann bzw. ungültig ist?!

Sicher war ich es nicht der etwas illegales gemacht hat....nur geht es darum einer möglichen, teuren (zwar unwahrscheinlichen ) Gerichtsverhandlung aus dem weg zu gehen!
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Alt 20.09.2009, 11:40   # 289
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
....also ist das Schuldgeständniss durch Zahlung ein Grund warum die erweiterte modUE nicht anerkannt werden kann bzw. ungültig ist?!
Die / eine modUE wird nur in den seltensten Fällen nicht anerkannt. Meist nur dann, wenn sie falsch ausgefüllt worden ist. Und das wird dir die Kanzlei mitteilen. Dann füllt man sie erneut und diesmal richtig aus. Punkt.
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Alt 20.09.2009, 11:42   # 290
ulrich
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
....also ist das Schuldgeständniss durch Zahlung ein Grund warum die erweiterte modUE nicht anerkannt werden kann bzw. ungültig ist?!
Nein, Du verwechselst da was. Die mod UE wird dann nicht anerkannt, wenn sie zbs. nicht richtig ausgefüllt ist.
Und wenn du die Abmahnung bezahlst, läufst du Gefahr weitere zu bekommen. Da du damit den Abmahner signalisierst ein williger Zahler und ein williges Opferlamm zu sein.
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Alt 20.09.2009, 12:01   # 291
DarkCity
 
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Also nehmen wir an:
-Zahlen des Betrags (Vergleich oder nicht)
-Abgabe der erweiterten modUE

Vorteil:
- für vorangegangene Verstöße (Datum der erweiterten modUE) des selbigen Urhebers kann nicht mehr abgemahnt werden
- Schuldgeständnis (Nutzt das dem Rechte Inhaber noch was?!)

Nachteil:
- ist 30 Jahre gültig
- bei weiterem Vertsoß (nach Abgabedatum der erweiterten UE) sind 5100 Euro pro Vergehen fällig (Insolvenzrisiko)

sagt mir bitte falls ich was falsch verstanden habe!
( Übrigens: Ihr seit klasse )
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Alt 20.09.2009, 12:06   # 292
henning1979
 
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 27
Hallo zusammen!
Auch ich hatte gestern dieses tolle Schreiben von "von Kenne & Partner"
Es geht, wie bei meinen Vorpostern auch, um Milow-Ayo Technology aus der German Top 100. UE mit Forderung über 480 Euronen war dabei. Ebenfalls der Kölner Beschluß (Kornmeier)
Erstmal war ich natürlich total platt und geschockt!!! NAch der ganzen leserei hier und da bin ich aber schon etwas entspannter.
DAHER EIN GROßES LOB AN DAS FORUM UND ALLE USER DIE IHRE ERFAHRUNGEN HIER KUNDTUN.
Ich habe für mich entschieden die modEU zu verschicken und diese geforderten 480 Glocken NICHT zu bezahlen.
Ich werde hier weiter mitlesen und mich einbringen, sowie natürlich alles weitere in meinem Fall posten.
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Alt 20.09.2009, 12:09   # 293
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
Vorteil:
- für vorangegangene Verstöße (Datum der erweiterten modUE) des selbigen Urhebers kann nicht mehr abgemahnt werden
- Schuldgeständnis (Nutzt das dem Rechte Inhaber noch was?!)
Würd ich nicht drauf wetten. Grade bei den "Samplergeschichten" kommts immer mal wieder zu Folgeabmahnungen, auch wenn der Log-Zeitpunkt vor dem der 1. Abmahnung lag! Digiprotect hat mittlerweile 4 Anwaltskanzleien für sich an der Arbeit, und Nümann und Lang vertreten ebenfalls (zwar andere) Rechteinhaber, die aber auch auf den "üblichen" Samplern vertreten sind.

Mit der modUE hast du kein Schuldeingeständnis abgegeben!
Und auch die "Zahlungsverhandlungen" sollten so formuliert werden, dass sich daraus keines ableiten lässt (ggf. Anwalt fragen oder "Muster" Abmahnwahn-Dreipage)

Zitat:
Nachteil:
- ist 30 Jahre gültig
- bei weiterem Vertsoß (nach Abgabedatum der erweiterten UE) sind 5100 Euro pro Vergehen fällig (Insolvenzrisiko)
Das kann man wohl so stehen lassen. Bis auf die 5.100 Euro (wird ggf. durch Gericht festgelegt.... s. modUE!)
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Alt 20.09.2009, 12:17   # 294
DarkCity
 
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Zitat:
Würd ich nicht drauf wetten. Grade bei den "Samplergeschichten" kommts immer mal wieder zu Folgeabmahnungen, auch wenn der Log-Zeitpunkt vor dem der 1. Abmahnung lag! Digiprotect hat mittlerweile 4 Anwaltskanzleien für sich an der Arbeit, und Nümann und Lang vertreten ebenfalls (zwar andere) Rechteinhaber, die aber auch auf den "üblichen" Samplern vertreten sind.
Das heißt im klartext...das man mit einer erweiterten modUE nicht sicher vor Abmahnungen ist, die dann aber nur von ANDEREN Rechte Inhabern (z.B Sony BMG EMI) kommen können/müssen/werden! Also in meinem Fall nicht dann aber auf jedem Falle nicht mehr von Digiprotect!
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Alt 20.09.2009, 12:22   # 295
ulrich
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
Das heißt im klartext...das man mit einer erweiterten modUE nicht sicher vor Abmahnungen ist, die dann aber nur von ANDEREN Rechte Inhabern (z.B Sony BMG EMI) kommen können/müssen/werden! Also in meinem Fall nicht dann aber auf jedem Falle nicht mehr von Digiprotect!
Genau so ist es. Und wenn mod Ue, dann bitte diese http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990 denn, diese modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) ist straf- und gerichtsbewehrt.
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Alt 20.09.2009, 12:25   # 296
Orchid95
 
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
Das heißt im klartext...das man mit einer erweiterten modUE nicht sicher vor Abmahnungen ist, die dann aber nur von ANDEREN Rechte Inhabern (z.B Sony BMG EMI) kommen können/müssen/werden!
JA.

Zitat:
Also in meinem Fall nicht dann aber auf jedem Falle nicht mehr von Digiprotect!
Da bin ich mir halt nicht so sicher! Mit der modUE wird ja nur der "Unterlassungsstreit" beendet, inwiefern dir eine andere Kanzlei dann aber noch eine Schadensersatzforderung abverlangen kann..... ich würde zumindest nicht ausschliessen, dass diese geld****** Abz***buden das versuchen werden (ob berechtigt oder nicht, interessiert doch sowie keinen, wo was zu holen is, versucht mans gerne wieder)
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Alt 20.09.2009, 12:34   # 297
DarkCity
 
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"Viele Abmahnkanzleien übersehen schon einmal gern den Vorteil der erweiterten modifizierten
Unterlassungserklärung und mahnen nach deren Abgabe gern nochmals kostenpflichtig ab. Machen Sie
in so einem Fall einfach die Abmahnkanzlei schriftlich darauf aufmerksam, dass schon eine erweiterte
modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde und ein erneutes kostenpflichtiges Abmahnen rechtswidrig ist"
Ist nen Zitat aus dem Abmahn Wegweiser bei dem RA Dr.Wachs Beraterfunktion hatte.

...die erweiterte modUE bezieht sich dennoch eigentlich auf alle Titel von Digiprotect und nicht auf deren verschiedene Rechtsvertreter
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Alt 20.09.2009, 12:37   # 298
ulrich
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
Ist nen Zitat aus dem Abmahn Wegweiser bei dem RA Dr.Wachs Beraterfunktion hatte.
Bitte lesen: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung auch das sagt Dr. Wachs!

Nochmal was zur Info:

Was ist eine erweiterte mod. UE und was bedeutet sie?
Erweitert heißt die mod. UE dann, wenn sie durch den Abgemahnten um weitere/alle Werke des Rechteinhabers erweitert wird. Über die Tragweite einer solchen Erweiterung sollte man sich hinsichtlich der 30 jährigen Gültigkeit von Unterlassungserklärungen jedoch im Klaren sein. Vor allem, wenn man als Anschlussinhaber verheiratet ist, Kinder hat, die alle noch das Filesharingalter durchlaufen oder dabei ist eine Familie zu gründen. Man verpflichtet sich gegenüber Rechteinhabern in einer nicht mehr überschaubaren Art und Weise. Auf z. Bsp. „alle Werke“ heißt nämlich auch für künftige Werke des Rechteinhabers. Im Fall eines Labels können das Zigtausende von Titeln sein. Selbst bei nur einem, aber sehr kreativen Künstler, können schnell einige Hundert Titel zusammen kommen. Je nach Prüfung des Einzelfalls, sollte es ausreichend sein, die mod. UE entsprechend für das abgemahnte Werk abzugeben.
Eine Einschränkung könnte sein, dass ein Abgemahnter ein Fan des Rechteinhabers ist. Dann kann die erweiterte mod. UE durchaus sinnvoll sein, da sie drohende Abmahnungen in den Kosten nahezu unschädlich machen. Die nachfolgende Ummeldung des Anschlusses auf eine andere Person im Haushalt sollte in solchen Fällen in Erwägung gezogen werden, damit sich derjenige, der eine solch weitreichende Erklärung abgab, aus der Schusslinie von Folgeforderungen zieht.
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Alt 20.09.2009, 12:42   # 299
DarkCity
 
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Beiträge: 16
"Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung" habe ich bereits gelesen...ich bin mir der Gefahren bewusst!

Mal ne andere Frage...wurde in der letzten Zeit mal irgendjemand wegen einem Download abgemahnt oder handelte es sich immer nur um das "zur verfügung stellen" von geschützten Werken!?

"...das geschützte Werk “Musterlied“ des Künstlers "Mustermann" ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen."
- bezieht sich doch nur darauf, etwas dritten zugänglich zu machen!
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Alt 20.09.2009, 12:45   # 300
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von DarkCity Beitrag anzeigen
Mal ne andere Frage...wurde in der letzten Zeit mal irgendjemand wegen einem Download abgemahnt oder handelte es sich immer nur um das "zur verfügung stellen" von geschützten Werken!
Download ist bei "normalen" Filesharing Programmen gleichzusetzen mit dem Upload. Du bekommst und gibst gleichzeitig. Nur sogenannte "Leecher Mods" verhindern einen Upload der Datei.
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Abmahnung Von Kenne & Partner – Milow Abmahnung Aktuell Dieses Thema Pingback 18.10.2009 10:10


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