| | # 281 | |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 308
| Zitat:
die UE in der Abmahnung behinhaltet ein Schuldeingeständnis, deswegen wird empfohlen diese nicht zu unterschreiben. Das schlimmste was dir passieren kann, wenn du die modUE benutzt und nicht zahlst, sind erst mal weitere Zahlungsaufforderungen, dann evtl ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem widersprochen werden sollte und ganz ganz vielleicht eine Kostenklage, die sich dann aber nur auf die in Abmahnung stehende Summe beläuft, wenn überhaupt, weil ob die Summe gerechtfertigt ist, würde ja das Gericht prüfen. Ob du noch weitere Abmahnungen bekommen kannst, kannst nur du wissen. Falls du die letzten Jahre filsharing betrieben hast, ist das immer möglich.
__________________ Alle 60 Sekunden vergeht eine neue Minute im Abmahnwahn. Tu was dagegen, spende: Spendenaktion "Quis qustodiet ipsos qustodes?" | |
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| | # 283 | |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
Da kann man doch nicht mehr für das abgemahnt werden was man bis zum Abgabedatum der erweiterten mod UE von dem betreffendem Urheberrechtler geladen hat! Sollte es dennoch noch einmal zum Verstoß kommen (bei dem selben Urheberrechtler, nach dem Abgabedatum der erweiterten modUE)...bezahlt man dann das 20 fache.... sehe ich das richtig oder irre ich mich?!?!?!??! | |
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| | # 284 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Macht es Sinn eine sogenannte erweiterte mod. UE für alle Werke eines Künstlers / Rechteinhabers zu verschicken? Erweitert heißt die mod. UE dann, wenn sie durch den Abgemahnten um weitere /alle Werke des Rechteinhabers erweitert wird. Jeder sollte sich einmal vor Augen halten, was eine 30 Jahre lang gültige mod. UE bedeutet. Vor allem, wenn man als Anschlussinhaber verheiratet ist, Kinder hat oder dabei ist eine Familie zu gründen. Man verpflichtet sich gegenüber Rechteinhabern in einer nicht mehr überschaubaren Art und Weise. Auf alle Werke heißt nämlich auch für künftige Werke. Im Fall eines Labels können das Zigtausende von Titeln sein. Selbst bei nur einem, dann aber sehr kreativen Künstler, können schnell einige Hundert Titel zusammen kommen. In den meisten Fällen reicht daher die normale mod. UE aus. Einzige Einschränkung: Ein Abgemahnter hat nun wirklich alle Titel eines Künstlers aus dem Netz geladen. Dann kann die erweiterte mod. UE durchaus Sinn machen, da sie weitere Abmahnungen verhindert. Ähnliche Ansätze findet man auch bei RA Dr. A. Wachs Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung |
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| | # 285 |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 16
| @ansgar das ist meine Rede! Es geht bei mir genau wie bei den anderen um die Milow - Ayo Technology Sache aus einer Top 100 welche wahrscheinlich mein Sohn geladen hat. AI bin ICH In der Top 100 sind aber mindestens noch 5 - 10 Urheberrechtlich geschützte Titel des selben Urhebers. Deswegen habe ich vor in nächster Zeit meinen Sohn als AI eintragen zu lassen und erweiterte modUE abzuschicken, gegebenfalls Internetanschluss zu kündigen. Ich selbst habe noch nie etwas illegales geladen bzw. hochgeladen, deshalb wird es für mich nicht alzu schwer sein dies auch für die nächsten 30 Jahre zu unterbinden... 1.Lässt sich die modUE auch so erweitern, das sie nur für alle bis jetzt veröffentlichten Titel des Urhebers gilt?! 2.Stimmt es, das ich ÜBERHAUPT nicht mehr für vergangene Verstoße des besagten Urhebers belangt (also keine Abmahnungen....keine Zahlungen...und Schadensersatzforderungen) werden kann (das heißt ALLES vor Abgabedatum der erweiterten modUE selbst wenn am Tag vorher ein Verstoß vorliegen würde?!?!???????? 3.Ist eine Zahlung der Vorderung, bei Abgabe einer erweiterten modUE, ein Schuldgeständniss, so das die erweiterte modUE ungültig werden kann??? |
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| | # 286 | |||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Deine anderen Fragen kann und darf ich dir rechtlich verbindlich nicht beantworten. Die erweiterte modUE gilt aber meiner rechtlich völlig wertlosen Meinung nach für alle Werke eines Künstlers, egal, ob diese vor zehn Jahren veröffentlicht worden sind oder in zehn Jahren auf den Markt kommen. | |||
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| | # 287 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Ließ Dir mal meine Hilfe durch: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post672476 Und dann überlege, was Du machst, eine mod UE ist Pflicht, und mit einer Zahlung sagst Du "ich war es"... | |
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| | # 288 |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 16
| ....also ist das Schuldgeständniss durch Zahlung ein Grund warum die erweiterte modUE nicht anerkannt werden kann bzw. ungültig ist?! Sicher war ich es nicht der etwas illegales gemacht hat....nur geht es darum einer möglichen, teuren (zwar unwahrscheinlichen |
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| | # 290 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Und wenn du die Abmahnung bezahlst, läufst du Gefahr weitere zu bekommen. Da du damit den Abmahner signalisierst ein williger Zahler und ein williges Opferlamm zu sein. | |
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| | # 291 |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 16
| Also nehmen wir an: -Zahlen des Betrags (Vergleich oder nicht) -Abgabe der erweiterten modUE Vorteil: - für vorangegangene Verstöße (Datum der erweiterten modUE) des selbigen Urhebers kann nicht mehr abgemahnt werden - Schuldgeständnis (Nutzt das dem Rechte Inhaber noch was?!) Nachteil: - ist 30 Jahre gültig - bei weiterem Vertsoß (nach Abgabedatum der erweiterten UE) sind 5100 Euro pro Vergehen fällig (Insolvenzrisiko) sagt mir bitte falls ich was falsch verstanden habe! ( Übrigens: Ihr seit klasse ) |
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| | # 292 |
| Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 27
| Hallo zusammen! Auch ich hatte gestern dieses tolle Schreiben von "von Kenne & Partner" Es geht, wie bei meinen Vorpostern auch, um Milow-Ayo Technology aus der German Top 100. UE mit Forderung über 480 Euronen war dabei. Ebenfalls der Kölner Beschluß (Kornmeier) Erstmal war ich natürlich total platt und geschockt!!! NAch der ganzen leserei hier und da bin ich aber schon etwas entspannter. DAHER EIN GROßES LOB AN DAS FORUM UND ALLE USER DIE IHRE ERFAHRUNGEN HIER KUNDTUN. Ich habe für mich entschieden die modEU zu verschicken und diese geforderten 480 Glocken NICHT zu bezahlen. Ich werde hier weiter mitlesen und mich einbringen, sowie natürlich alles weitere in meinem Fall posten. |
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| | # 293 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Mit der modUE hast du kein Schuldeingeständnis abgegeben! Und auch die "Zahlungsverhandlungen" sollten so formuliert werden, dass sich daraus keines ableiten lässt (ggf. Anwalt fragen oder "Muster" Abmahnwahn-Dreipage) Zitat:
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| | # 294 | |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
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| | # 295 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
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| | # 296 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Zitat:
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| | # 297 |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 16
| "Viele Abmahnkanzleien übersehen schon einmal gern den Vorteil der erweiterten modifizierten Unterlassungserklärung und mahnen nach deren Abgabe gern nochmals kostenpflichtig ab. Machen Sie in so einem Fall einfach die Abmahnkanzlei schriftlich darauf aufmerksam, dass schon eine erweiterte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde und ein erneutes kostenpflichtiges Abmahnen rechtswidrig ist" Ist nen Zitat aus dem Abmahn Wegweiser bei dem RA Dr.Wachs Beraterfunktion hatte. ...die erweiterte modUE bezieht sich dennoch eigentlich auf alle Titel von Digiprotect und nicht auf deren verschiedene Rechtsvertreter |
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| | # 298 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Nochmal was zur Info: Was ist eine erweiterte mod. UE und was bedeutet sie? Erweitert heißt die mod. UE dann, wenn sie durch den Abgemahnten um weitere/alle Werke des Rechteinhabers erweitert wird. Über die Tragweite einer solchen Erweiterung sollte man sich hinsichtlich der 30 jährigen Gültigkeit von Unterlassungserklärungen jedoch im Klaren sein. Vor allem, wenn man als Anschlussinhaber verheiratet ist, Kinder hat, die alle noch das Filesharingalter durchlaufen oder dabei ist eine Familie zu gründen. Man verpflichtet sich gegenüber Rechteinhabern in einer nicht mehr überschaubaren Art und Weise. Auf z. Bsp. „alle Werke“ heißt nämlich auch für künftige Werke des Rechteinhabers. Im Fall eines Labels können das Zigtausende von Titeln sein. Selbst bei nur einem, aber sehr kreativen Künstler, können schnell einige Hundert Titel zusammen kommen. Je nach Prüfung des Einzelfalls, sollte es ausreichend sein, die mod. UE entsprechend für das abgemahnte Werk abzugeben. Eine Einschränkung könnte sein, dass ein Abgemahnter ein Fan des Rechteinhabers ist. Dann kann die erweiterte mod. UE durchaus sinnvoll sein, da sie drohende Abmahnungen in den Kosten nahezu unschädlich machen. Die nachfolgende Ummeldung des Anschlusses auf eine andere Person im Haushalt sollte in solchen Fällen in Erwägung gezogen werden, damit sich derjenige, der eine solch weitreichende Erklärung abgab, aus der Schusslinie von Folgeforderungen zieht. | |
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| | # 299 |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 16
| "Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung" habe ich bereits gelesen...ich bin mir der Gefahren bewusst! Mal ne andere Frage...wurde in der letzten Zeit mal irgendjemand wegen einem Download abgemahnt oder handelte es sich immer nur um das "zur verfügung stellen" von geschützten Werken!? "...das geschützte Werk Musterlied des Künstlers "Mustermann" ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen." - bezieht sich doch nur darauf, etwas dritten zugänglich zu machen! |
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