Sammelthread Kornmeier falscher Gerichtsbeschluss

Alt 10.09.2010, 15:28   # 61
Anno
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von Sycron Beitrag anzeigen
Du versuchst leider vergeben, den Mechanismus der Marktwirtschaft mit einer moralischen Fragen zu versehen!
Es ist wie es ist: Der Markt ist nun einmal nicht gerecht. Im Übrigen ist ja auch nicht seine Aufgabe gerecht zu sein.
Gruß
Sycron
Etwas spät (war mit dringenden Angelegenheiten beschäftigt) Danke für deine Antwort.
Geißler spricht bei deinem Zitat von Wirtschafts- und Sozialpolitik, ich beziehe mich aber auf Gerichtsaussagen, die sich nach Rechtsgesetzen und nicht nach Wirtschafts- oder "Marktgesetzen" (Profit!) richten. Und hier heißt es bei dem von mir erwähnten Urteil:
Zitat:
Eine Kumulierung der einzelnen Auskunftsadressen könnte im Übrigen auch zu möglicherweise unbilligen Gegenstandswerten führen, die einerseits eine berechtigte Rechtsdurchsetzung in nicht gerechtigter Weise erschweren und andererseits auch bei einer insgesamt einheitlichen Beurteilung nicht mehr sach- und interessengerecht erscheinen würden"
Das Gericht folgt also nicht "Marktgesetzen", denn der Abmahner zahlt für die Auskunft der Adressen, unabhängig ob 100 oder 10.000 IP-Adressen, immer den selben Betrag (Gegenstandswert des Verfahrens 4.000 Euro!!!!).

Es geht mir hier also nicht um "moralische Fragen", sondern um gleiches Recht. Bei der unsicheren Täterermittlung ist es unbillig (Duden: "nicht angemessene Härte") gleich einen teuren Anwalt (Poststelle?) zu beauftragen, anstatt zunächst unter Schadensforderung (150 Euro!) mit einfachen Brief auch selbst festzustellen, ob die "tatsächliche Vermutung" zutrifft, "dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist" (BGH I ZR 121/08 vom 12.05.10).

Die schriftlichen Drohgebärden der Abmahnanwälte kann man nur als Erpressung sehen, wo der vorgerichtliche Vergleichsakt (Drohbrief mit falscher BGH-Zitierung) teurer ist, als der eigentliche Schaden, also somit "unbillig". Um bei der Gerichtssprache zu bleiben (Zitat oben): Die "berechtigte Rechtsdurchsetzung in nicht gerechtigter Weise erschweren und anderseits auch bei einer insgesamt einheitlichen Beurteilung nicht mehr sach- und interessengerecht erscheinen würden".

Vor Gericht muss/sollte es Interessengerecht zugehen und die "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte" nicht unterstützt werden, Schadensminderung muss auch für die Abmahnfirmen gelten, oder sind dies nur "Briefkastenfirmen" der Abmahnanwälte die selber keine Briefe versenden können?---

Noch darf man seine Rechte ohne Anwalt vor dem Amtsgericht vertreten, es würde mich eher reizen als erschrecken!
Gruß Anno
PS: Bisher mein eigener Anwalt (Behörden)!
  Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2010, 16:49   # 62
zappen
 
Registriert seit: 13.09.2010
Beiträge: 1
Zitat:
Zitat von OHweh Beitrag anzeigen
Möchte auch nicht weiter drauf rumnageln aber
den Ansatz meinte ich damit wie die an ihren HASH kommen es geht ja nicht darum ob der Manipuliert ist z.B. nehmen wir den HASH von DD51 da ist ein Titel von Digi drauf...........jetzt nehmen wir z.B. The Dome da ist das gleiche Lied drauf aber der HASH ist ja dann in diesem Fall anders.(da es sich überwiegend ja um Zip oder RAR Dateien handelt)
Aber trotzdem bekommt man ne Abmahnung wegen diesem einem Lied,mir hat sich die Frage nur gestellt woher haben die diese ganzen HASH werte???
Haben die wirklich diese CD's selbst ins Netz gestellt??
oder ist der HASH für die nur vorwand für die Gerichte???
------
Moin!

Als ITler kann ich sagen, dass der HASH-Wert nur dann exakt ermittelt werden kann wenn die Datei LOKAL vorliegt. Eine Datei die Im Netz liegt bringt einen Hash-Wert mit - das kann aber auch eine Datei zu 70MB sein in der nur Nullen stehen - diese Datei nenne ich dann Sampler XYZ, vergebe mittels Hash-Wert-Faker einen Hash-Wert den der Sampler XYZ im Original hat. Wer sich die Datei läd hat eine 70MB Null-Datei - aber den besagten Hash-Wert den auch der Orig. Sampler hat.

Jetzt könnten manche hingehen und auf Rechtsverstoß abmahnen da ja der HASH-Wert (sowas von) Wasserdicht ist.

Früher wurden die PCs beschlagnahmt, es konnten im Zweifel die Daten auf der Festplatte ausgewertet werden. Das machen die Staatsanwälte aber nur noch seltenst da diese Abmahnflut hereingebrochen ist und wohl sämtliche Lagerhallen mit PCs zugestopft wären. Also geht man hin und erzählt den Richtern/Staatsanwälten etwas von 100%igen eindeutigen Hash-Werten da die echten Beweise immer noch in euren Räumen stehen. Hash-Wert ist kein Fingerabdruck sondern lediglich eine Zahlen-Buchstabenkombination, ermittelt aus der Datei - so muesste für einen wirklich verwertbaren Beweis die lokale Datei einer Hash-Wert-Kontrolle unterzogen werden. Dabei wünsche ich viel Erfolg! =)

In der "Napster-Zeit" haben die Musikfirmen übrigens "Null-Dateien" in Umlauf gebracht - entsprechend mit dem Hash-Wert versehen hatte man hinterher ein Lied was zerfressen war, d.h. Stille in den Tracks. Das ging so - man nehme das Lied - fülle es mit Null-Daten, erzeuge mittels Programm den gleichen Hash-Wert, stelle es ins Netz - das Lied wurde ja von vielen Quellen aus gleichzeitig gezogen, so auch die Null-Datei die halt ein paar % in das Stück brachten - das wurde dann weitergegeben da der Hash-Wert ja immer noch gleich geblieben ist - so hatte man dann nicht mehr viel freude an den Liedern - Geht alles wenn man den richtigen Hash-Wert hat =)
  Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2010, 20:55   # 63
sprox
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 19
Bei mir wurde auch von Kornmeier ein ganzes Album des Rechteinhabers für den Beschluss beim Landgericht vorgebracht, obwohl nur ein Titel abgemahnt wird.
  Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2010, 22:41   # 64
blacklady
 
Registriert seit: 14.09.2010
Beiträge: 2
Hier von mir noch eine "frische Verwirrung":

Download am 23.07.2010
Abmahnung am 11.09.2010
Abgemahnt wurde "Love Tonight" von The Disco Boys auf Album Verios Artists / Dream Dance Vol.56
Gerichtsbeschluss: "I Surrender" von The Disco Boys auf Album The Disco Boys Vol. 10
Landgericht Bielefeld
28.07.2010

Kann man so was anfechten?
  Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2010, 23:43   # 65
Denska
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.06.2010
Ort: Nirgendwo
Beiträge: 658
Zitat:
Zitat von blacklady Beitrag anzeigen
Hier von mir noch eine "frische Verwirrung":

Download am 23.07.2010
Abmahnung am 11.09.2010
Abgemahnt wurde "Love Tonight" von The Disco Boys auf Album Verios Artists / Dream Dance Vol.56
Gerichtsbeschluss: "I Surrender" von The Disco Boys auf Album The Disco Boys Vol. 10
Landgericht Bielefeld
28.07.2010

Kann man so was anfechten?
Hi

Ja kann Mann oder Frau indem man sich mal hier etwas aneignet was dieses Forum bietet. Ich enthalte mich diesbezüglich jedes Kommentars was die eigendliche Frage betrifft.

Gruß Denska
  Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 00:25   # 66
marlo
 
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 2
kämpfe mich auch gerade durch das thema kornmeier und gsdr....

bekannte von mir (telekom-kunden mit halbwüchsigem kind) hat es getroffen mit " It No Pretty" von einem bravo album. soll mitte juli 2010 gewesen sein.

auf den ersten blick natürlich ein schreck - 450€

ein schreiben 5/6 seiten lang und natürlich die unterlassungserklärung.

zum thema, warum ein titel von einem album, bin ich inzwischen etwas schlauer:
heise online - Auskunftsanspruch gegen Internetprovider tritt in Kraft

jaja, weil das alle gewerblich machen.... allerdings wohl auch damit die 100€ deckelung nicht greift.

beim lesen der vielen fälle, scheint es mir als würden vorrangig telekomkunden betroffen sein?! noch ein grund sich von rosa-verein zu trennen. zumal ja allgemein bekannt sein dürfte, daß die telekom sich rühmt (zusammen mit der post) die größte datensammlung an adressen zu besitzen und diese verkauft ( oder inzwischen eingestellt, weil die hälfte geklaut wurde?)
mich wundert es da nicht, daß dann sehr schnell kundendaten herausgegeben werden an kornmeier und co

hab der familie erstmal gesagt:
a) von freitag bis montag nicht mehr an den briefkasten zu gehen
und
b) montag einen anwalt zu befragen, sonst erstmal nichts tun und auf keinen fall die mitgelieferte unterlassungserklärung zu benutzen.

viele grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 00:33   # 67
mr.monk
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.07.2010
Ort: wo ich mich wohlfühle
Beiträge: 766
Zitat:
Zitat von marlo Beitrag anzeigen


.. montag einen anwalt zu befragen, sonst erstmal nichts tun und auf keinen fall die mitgelieferte unterlassungserklärung zu benutzen.

viele grüße
Bevor ihr zum Anwalt lauft dieses Forum lesen.
Das könnte man am We ruhig tun wenn man nicht an den Briefkasten geht

lg monk
  Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 00:53   # 68
marlo
 
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 2
ich lese ja schonmal fleißig.
und nicht nur hier sonder alles was ich grad zum thema finde.

hab dabei etwas für alle "digiprotect -betroffenenen" gefunden:

kornmeier u.a. sind nicht mehr (oder nur sehr wenig) für digiprotect tätig!

Internet-Law DigiProtect nimmt Berufung zurück
  Mit Zitat antworten

Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:03 Uhr.