| | # 42 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
Bezüglich Rechteanfrage könnte man es eventuell über die Presse versuchen. Vielleicht gibt die GÜFA denen Auskunft. Aber wie gesagt, manches Licht leuchtet im Verborgenen wesentlich heller. Ich denke ihr wisst, was ich damit meine. | |
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| | # 43 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Na da dürfte aber eine recht lange Liste an sog. Rechteübertragungen herauskommen. Oder weis die GÜFA davon noch gar nix. Na dann schauen wir mal genauer hin: An der Urquelle sozusagen merken wir uns mal hier den Geschäftsführer. Den finden wir u.a. auch hier wieder. Warum die seit Monaten immer noch auf ihre Ust-ID warten, das weis der Geier. Egal, wir merken uns die Gesellschafter. Und einen davon finden wir hier wieder. Soll ich das nun als Rechteübertragungskette oder vielleicht als Gefälligkeitskette auffassen. Na vielleicht werden die smarten Herren zu gegebener Zeit das mal ausführlich erläutern. -CityLight- |
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| | # 44 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 1
| Hallo! Nachdem ich mir das alles durchgelesen habe (bin selbst Betroffener), bleibt für mich eine Frage: Wer von den "Sündern" wurde denn nun tatsächlich vor ein Gericht gezerrt? Ich habe die mod.UE abgegeben, nichts bezahlt, nach dem "800er Bettelbrief" erneut meine Unschuld beteuert und nun ist seit 4 Wochen Ruhe. Deswegen meine Frage von oben... Danke im voraus für die Infos. |
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| | # 45 | |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
| Zitat:
__________________ Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren Meine Beiträge sind nur meine Persönliche Meinung und ist nicht als Rechtsbeistand anzusehen | |
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| | # 46 |
| Registriert seit: 15.09.2009
Beiträge: 3
| Hallo, nun ich habe von Kornmeier auch Post bekommen. Auch hier ist es ein Titel von Aquagen - Hard to say i´m Sorry von der Dream Dance Vol. 51. Soll ich am 04.05.09 um XXXXXX runtergeladen haben. Was ich aber nicht verstehe, warum habe ich das selbe Aktenzeichen vom LG Bielefeld 4 OH 128/09? Hab eine modif. Unterlassungserklärung geschickt und heute kam wieder Post, so sind aus 450 € nun 802 € ![]() EDIT BY PRINCESS Bitte keine Uhrzeit angeben! |
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| | # 47 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.427
| Weil das LG Bielefeld für den Provider Telefonica und als weiteren 1&1 zuständig ist. Zitat:
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| | # 49 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.427
| Zitat:
Was macht der (Beschluss) denn? Er beschließt, dass sich der RI beim Provider die (Pl.!*) Klarnamen der ermittelten IPs holen darf. I.d.R. stehen mehrere IPs in der Anlage des Beschlusses. Warum sollten daher hier nicht durchaus auch mehrere Leute auftauchen, die (als IP "getarnt") mit in der Anlage standen? (*) Plural | |
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| | # 51 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Zum Thema 100 Deckelung gibt es eine Entwicklung aus dem Grafen Thread, der vielleicht von Relevanz sein könnte. Wer weiß, vielleicht sind die Auskunftsersuchen ebenfalls wie hier zustande gekommen. Ich stieß jedenfalls auf folgenden Aufsatz, den ich einfach mal verlinken möchte: Keine Rechtsprechung zu § 97a UrhG und Filesharing? Offene Netze und Recht
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." Bertolt Brecht |
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| | # 52 |
| Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 1
| Hallo, ich habe vorgestern eine Abmahnung bekommen. Nachdem ich dieses Forum entdeckte hielt ich die Abmahnung für Verarsche. Ich habe dann zwei Tage recherchiert und mit 5-6- Anwälten gesprochen. Viele wollten nur durch Prozesse Geld machen oder einen kleinen Nachfrageversuch für 180 Euro starten, um dann zusätzlich die volle Summe aus dem Abmahnungsschreiben begleichen zu müssen. Fazit: nach meinen Recherchen bleibt nur die Möglichkeit um am günstigsten wegzukommen zu unterschreiben und zu zahlen. Alles andere ist mit erheblich mehr Kosten verbunden. Außer ihr seid natürlich unschuldig. Das ist aber wahrscheinlich nicht so. Das Lied hätte auch auf einem populären Chartalbum sein können. Problem: falls sich auf diesem Album verschiedene Künstler befanden und alle ihren Anwalt eingeschaltet haben, kann es sein, dass ich Post von weiteren Anwälten erhaltet. Beim meinem Glück ist es bei mir bestimmt irgendwann wieder soweit. |
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| | # 53 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 54 |
| Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 5
| Ich bin mir immer noch nicht sicher wie die Beweis- und Rechtslage aussieht bzw. welche Beweiskraft die Logfiles ohne Hausdurchsuchung haben. Allen in ist im Grunde klar das ein Portscan eines fremden Rechners irgendwo versuchter Einbruch ist und gleich zu setzen ist mit einem rum gehen um Gebäude und an jeder Tür einmal ziehen. Wenn wir uns darauf einigen müßte jeder arme Mensch der auf der suche nach einer Toilette in einem Hotel, Saal, Flughafen etc. an einer falschen Tür zieht des versuchten Einbruchs bzw. Hausfriedensbruch schuldig machen und entsprechend bei Widerholungsfall sogar eine empfindliche Strafe drohen müßte. Wie sieht das nun mit den Logfiles aus: Hashwert, IP sind unstrittig. Der Hashwert deutet auf eine Datei aber nicht auf deren Inhalt. Der Hashwert sagt nur aus Datei mit Namen XYZ, Größe X MB ggf. CRC/Prüfsumme = Hashwert. Aber ob auch der Inhalt dann wirklich verwendbare Daten enthält das ist die Frage. Besonders auf den Hinblick das selbst wenn ich gegen das Urheberrecht verstoßen wolllte und eine Datei runterlade dabei direkt auch mit anbiete aber dieser Datei defekt ist. Haben wir dann nicht den Fall das wenn ich mir Oregano bei einem Dealer(verdeckter Ermittler) kaufe und der festen Überzeugung bin Haschisch zu kaufen kann mich keiner wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilen - höchstens gegen den Kauf von zu teuren Gewürzen. Auch wenn ich es wollte so habe ich es nicht. Hier kommt der nächste Punkt: Kaufhaus und Ladendiebstahl !!! Es ist natürlich so das wenn ich beim Einkaufen im Laden - Waren in die Tasche stecke und sie noch deutlich sichtbar sind das dies im Grunde schon Ladendiebstahl ist aber kein Ladendetektiv wird darauf vor der Kasse eingreifen weil er niemals damit durchkommt und auch nicht lange im Geschäft bleiben wird. Sie greifen immer erst beim Verlassen und nach den Kassen zu. Jetzt sind wir wieder bei Downloads/Uploads - wenn also der Versuch strafbar ist. Dann muss bewiesen werden das die Datei genau das ist was sie nach Namen sein soll und auch funktionsfähige Dateien enthalten muss. Auch hier kommt wieder dein Einschub das dies nicht durch eine Firma alleine geschehen darf die damti ihr Geld verdient wo kommen wir denn dahin wenn sowas vor Gericht als ordentlich Beweissicherung gilt. Man stelle sich vor die Beweissicherung eines Verkehrsunfalles wird durch die beteiligten Versicherungen durchgeführt. Erste Zusammenfassung: 1) Die Datei muss funktionsfähig sein und auch die Daten enthalten und eine unabhängige Organisiation (Notar/Gerichtsvollzieher/Staatsanwaltschaft/Polizei) muss meiner Meinung nach dabei sein wenn dieser Hashwert/Datei geladen wird und dann entpackt wird und deren Inhalt überprüft wird. Dann ist gegeben das diese Datei das ist was sie vorgeben zu sein. 2.) Nur wenn die Datei funktionsfähig ist sprich VOLLSTÄNDIG habe ich gegen ein Recht oder Gesetz verstoßen - denn sonst bin wieder beim Oregano. Das müssen die mir nun auch beweisen das ich diese Datei vollständig geladen habe. Denn sonst bin ich wieder beim Portscan bzw. beim Toiletten suchen. Ich könnte ja merken das ich dort mist gemacht habe und/oder minderjährige Kinder etwas gestartet haben, oder gar mein Internetanschluß missbraucht wird (unsicheres WLAN) und dann den Vorgang abbreche bzw. die Sicherheitslücke geschlossen habe. Danach muss der gewerbliche Mißbrauch belegt werden - Wieviele Personen/IP Adressen haben bei mir seitem ich das 1. Byte dieser Datei versendet habe die Datei in welchem Umfang erhalten. Und wieviele davon haben sie auch komplett und funktionsfähig erhalten? Denn was ist mit Fakes und/oder Passwort-geschützten Dateien? Wenn ich einen Koffer finde auf dem steht: "Illegales Drogengeld inklusive Kinderpornografie" und ich den mitnehme dann habe ich zwar eine Fundsache unterschlagen aber ohne den Koffer öffnen zu können habe ich nur eine Fundsache unterschlagen. Das gleiche gilt nämlich für Fahrerflucht. Fahre ich ein Verkehrschild um und sichere die Unfallstelle um danach auf direkten Wege zu Polizei zu fahren ist das keine Fahrerflucht. Ich sehe hier ein riesen Problem der Beweislast für ein ordentliches Gerichtsverfahren in denen man auch was sagen darf und nicht nur auf "andere" Urteile zurück gegriffen wird. Damit will ich sagen das wenn ich vielleicht in einem Prozess mir einer solchen Anschuldigung entgegenstellen muss das ich hoffe das ich jeden "angeblichen" Beweis der Rechte-Inhaber zumindest hinterfragen kann. |
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| | # 55 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Quelle: LG HAMBURG / LG Hamburg zur Beweislast bei Filesharing-Ansprüchen (Kanzlei-Blog Rechtsanwalt Peter Ratzka) VORSICHT: Dieses Urteil ist von nfang 2008 und damit nicht mehr aktuell und vor Allem nicht repräsentativ!!! Dieser Einzelfall ist den Herrn Anwälten wohl nicht mehr untergekommen. Seit dem Urteil werden die wohl aufpassen, dass sie mit genügend Zeugen vor Gericht erscheinen falls es nötig ist.
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." Bertolt Brecht |
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| | # 56 | |
| Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 2
| Hallo, ich habe schon im "Digiprotect und Kormeier wie weiter vorgehen" Thread geschrieben vorhin, dass es mich auch erwischt hat. Komsich kam mir gleich folgendes vor, ich zitier mich mal selbst aus dem anderen Thread: Zitat:
Datum des Downloads: 01.05.2009 Datum der Abmahnung durch Kornmeier: 07.10.2009 Durch Kornmeier abgemahnte Datei und Titel: "Aquagen - Hard to say I'm Sorry 259 (Dream Dance Vol. 51)" Im Gerichtsbeschluss genannte Datei und Titel: Aquagen "So Far So Good (The Very Best Of)" und "Hard to say I'm sorry 2k9" Aktenzeichen des Beschlusses: Zuständiges Gericht: Landgericht Köln Datum des Gerichtsbeschlusses: 28.05.2009 Kann man da nicht irgendwie mit mehreren gegen vorgehen oder so? | |
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| | # 57 | |
| Registriert seit: 23.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Und ich glaube, dass es auch nicht so gut ist, wenn du das Aktenzeichen postest. | |
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| | # 58 |
| Registriert seit: 17.10.2009 Ort: Wesermarsch
Beiträge: 1
| Hallo, neuer "Gewinner" seit 15.09.2009. WLAN nicht geschützt Datum des Downloads 12.06.2009 xxxxx Datum der Abmahnung durch Kenne&Partner 15.09.2009 Durch Kenne abgemahnte D+T Milow- Ayo Technolgy Gerichtsbeschluss D+T Album Milow-Milow Aktenzeichen xxxxxx Gericht Landgericht Köln Datum Beschluss 30.06.2009 22.09.09 Meine Antwort - mit Unterlassung ,erweiterte Unterlassung und Auskunftserteilung 26.06.09+03.10.09 Alle Schreiben anerkannt aber zahlen nicht vergessenin Raten?! In der im Schreiben 3.10.09 angegeben Frist(steht kein Datum und heißt jetzt Milow 2 14.10.09 Landgericht Köln angerufen ("Album" in meinem Bescheid?) 15.10.09 Polizei Anzeige gegen unbekannt(WLAN) 16.10.09 Schreiben zu Kenne&P Album? Lied? Dann wolln wir mal Gruß Monty |
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| | # 59 |
| Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 3
| Als Neuling - Hallo an Alle! Obwohl seit nahezu einem Jahr dieser Thread tot ist, interessiert mich das von PacMan aufgerufene Thema. Bei mir stimmt die Abmahnung mit dem Gerichtsbeschluss überhaupt nicht überein. Weder mein DSL-Provider, noch der Musiktitel und auch das Album wird nicht erwähnt!!! Auch auf allen Internetseiten (Abmahnanwalt/Rechteverwerter) finde ich weder das im Beschluss genannte Album, noch das einzelne Musikstück. Letzteres finde ich nur in der Liste vom Forum, aber nicht bei den Anwälten. Wer welche Rechte an welchen Musikstücken oder Alben hat bleibt also ein Rätsel. Im Gerichtsbeschluss wird zunächst der "Langspieltonträger" und dann die "darauf befindliche Tonaufnahme" (Musikstück) genannt. Der Auskunftsanspruch der Abmahner muss sich auf die Verbreitung eines "Werkes (hier: Musikalbum "X" von "X2")" beziehen: Oberlandesgericht Hamm, 4 W 57/09 Es ist schon interessant, wie hier die Abmahner mit dem Gericht um möglichst geringe Auskunftskosten feilschen, für ein Werk (Album). Sicherlich wird man auch für die Rechteverwertung zunächst zahlen müssen und entsprechend meist um einzelne (beliebte) Musikstücke und weniger um teure Interpretenalben kämpfen, möglichst günstig. Je nach Veröffentlichung und Beliebtheit wird so ein Musiktitel auf verschiedenen Alben zu verschiedenen Zeiten immer wieder abgemahnt, auch über Monate. Auf diesen beliebten Alben werden aber völlig verschiedene Interpreten zusammengestellt und was ist mit den Rechten dieser Produzenten (z.B. Sony Music,...), sowie deren Verkaufsverlusten? Der Abmahner zahlt also für ein Auskunftsanspruch eines Albums, hat aber Verwertungsrechte nur für einen Musiktitel eines Interpreten auf diesem Album und nicht für das ganze Album. Wie will man hier ein "gewerbliches Ausmaß" gelten machen (siehe PacMan), zumal die Mehrfachabmahnung droht und man für das selbe Album mehrmals zahlen muss. Beim OLG Hamm (s.o.) heißt es nur:"X" von "X2". Also nur Alben eines Interpreten. Wird hier gemauschelt? Der Hashwert bezeichnet (Google) bei mir genau das in der Abmahnung erwähnte Album. Der Auskunftsanspruch dürfte sich aber nur auf das einzelne Musikstück beziehen, deren Rechte man besitzt. Nebenbei erfahrene Downloads dürften vor Gericht eigentlich nicht verwertbar sein. Machen die Gerichte mit Abmahnern gemeinsame Sache? Warum schreibt der Verwerter nicht zunächst die Betroffenen kurz an, bevor er hier mit dem Abmahnanwalt die Kosten erhöht?---- Gruß Anno PS: Ich habe etwas dagegen, wenn meine Kinder kriminalisiert werden! |
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| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
| Zitat:
Es ist wie es ist: Der Markt ist nun einmal nicht gerecht. Im Übrigen ist ja auch nicht seine Aufgabe gerecht zu sein. Zitat:
Sycron
__________________ Das kleine ABC für Neuabgemahnte modifizierte Unterlassungserklärung Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe! | ||
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