Sammelthread Kornmeier falscher Gerichtsbeschluss


Alt 01.09.2009, 20:57   # 41
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Grundsätzlich folge ich der Tatsache: Wenn mich jemand abmahnt, ich hätte seine "Rechte" verletzt, dann darf ich doch
wohl erwarten, dass der Abmahner auch Rechte hält, die ich überhaupt verletzen könnte. Im anderen Fall muss ich fragen,
ob wir denn in Germany schon eine private Hilfspolizei haben. Dem Datenlogger ist natürlich freigestellt mich beim
tatsächlichen RI anzuzinken. Aber dann soll "der" auch seine Rechte bei mir geltend machen, und nicht irgendeine
windige Loggerbude a la Hilfspolizei.
Genauso sehe ich das auch.
Wenn du eine Möglichkeit sieht, dagegen vorzugehen, ich bin grundsätzlich dabei!

Problematisch ist ja schon, dass diese Rechts-Übertragungs-Verträge von den Gerichten in Köln und Frankfurt offenbar so akzeptiert wurden (im Fall Digiprotect zumindest, Gedast wie gesagt... da kenn ich mich nicht aus).
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Alt 01.09.2009, 21:57   # 42
Ansgar
 
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Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Genauso sehe ich das auch.
Wenn du eine Möglichkeit sieht, dagegen vorzugehen, ich bin grundsätzlich dabei!
Dito.

Bezüglich Rechteanfrage könnte man es eventuell über die Presse versuchen. Vielleicht gibt die GÜFA denen Auskunft. Aber wie gesagt, manches Licht leuchtet im Verborgenen wesentlich heller. Ich denke ihr wisst, was ich damit meine.
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Alt 02.09.2009, 03:35   # 43
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
...Vielleicht gibt die GÜFA denen Auskunft...
Na da dürfte aber eine recht lange Liste an sog. Rechteübertragungen herauskommen. Oder weis die GÜFA davon noch gar nix.

Na dann schauen wir mal genauer hin:

An der Urquelle sozusagen merken wir uns mal hier den Geschäftsführer.
Den finden wir u.a. auch hier wieder. Warum die seit Monaten immer noch auf ihre Ust-ID warten, das weis der Geier. Egal, wir merken uns die Gesellschafter.
Und einen davon finden wir hier wieder.

Soll ich das nun als Rechteübertragungskette oder vielleicht als Gefälligkeitskette auffassen. Na vielleicht werden die smarten Herren zu gegebener Zeit das mal ausführlich erläutern.

-CityLight-
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Alt 09.09.2009, 11:15   # 44
elflaco
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 1
Hallo!
Nachdem ich mir das alles durchgelesen habe (bin selbst Betroffener), bleibt für mich eine Frage:

Wer von den "Sündern" wurde denn nun tatsächlich vor ein Gericht gezerrt?

Ich habe die mod.UE abgegeben, nichts bezahlt, nach dem "800er Bettelbrief" erneut meine Unschuld beteuert und nun ist seit 4 Wochen Ruhe.

Deswegen meine Frage von oben...

Danke im voraus für die Infos.
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Alt 10.09.2009, 22:20   # 45
OHweh
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von elflaco Beitrag anzeigen
Hallo!
Nachdem ich mir das alles durchgelesen habe (bin selbst Betroffener), bleibt für mich eine Frage:

Wer von den "Sündern" wurde denn nun tatsächlich vor ein Gericht gezerrt?

Ich habe die mod.UE abgegeben, nichts bezahlt, nach dem "800er Bettelbrief" erneut meine Unschuld beteuert und nun ist seit 4 Wochen Ruhe.

Deswegen meine Frage von oben...

Danke im voraus für die Infos.
Mh nach meiner verfolgung der K+P Threads hat es wohl 1 erwischt, aber 4 Wochen ist noch nichts kann auch noch was dauern bis da was kommt oder auch nicht
__________________
Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren
Meine Beiträge sind nur meine Persönliche Meinung und ist nicht als Rechtsbeistand anzusehen
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Alt 15.09.2009, 13:38   # 46
LeeAdama
 
Registriert seit: 15.09.2009
Beiträge: 3
Hallo,

nun ich habe von Kornmeier auch Post bekommen.
Auch hier ist es ein Titel von Aquagen - Hard to say i´m Sorry von der Dream Dance Vol. 51. Soll ich am 04.05.09 um XXXXXX runtergeladen haben.

Was ich aber nicht verstehe, warum habe ich das selbe Aktenzeichen vom LG Bielefeld 4 OH 128/09?

Hab eine modif. Unterlassungserklärung geschickt und heute kam wieder Post, so sind aus 450 € nun 802 €

EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Uhrzeit angeben!

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Alt 15.09.2009, 13:45   # 47
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
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Zitat:
Zitat von LeeAdama Beitrag anzeigen
warum habe ich das selbe Aktenzeichen vom LG Bielefeld 4 OH 128/09?
Weil das LG Bielefeld für den Provider Telefonica und als weiteren 1&1 zuständig ist.
Zitat:
Hab eine modif. Unterlassungserklärung geschickt und heute kam wieder Post, so sind aus 450 € nun 802 €
801,80 Briefe sind "normale" Zweitschreiben...
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Alt 15.09.2009, 14:01   # 48
LeeAdama
 
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Das is schon klar aber das Aktenzeichen 4 OH 128/09 warum is das das selbe? Ich kenne das nur, das jeder Beschluss ein eigenes Aktenzeichen bekommt. Und hier in diesem Threat sind schon 2 Beschlüsse mit dem selben Aktenzeichen
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Alt 15.09.2009, 14:08   # 49
princess15114
Moderation
 
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Beiträge: 3.427
Zitat:
Zitat von LeeAdama Beitrag anzeigen
Ich kenne das nur, das jeder Beschluss ein eigenes Aktenzeichen bekommt. Und hier in diesem Threat sind schon 2 Beschlüsse mit dem selben Aktenzeichen
Klar hat jeder Beschluss ein eigenes Az.
Was macht der (Beschluss) denn?
Er beschließt, dass sich der RI beim Provider die (Pl.!*) Klarnamen der ermittelten IPs holen darf. I.d.R. stehen mehrere IPs in der Anlage des Beschlusses.
Warum sollten daher hier nicht durchaus auch mehrere Leute auftauchen, die (als IP "getarnt") mit in der Anlage standen?

(*) Plural
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Alt 15.09.2009, 14:21   # 50
LeeAdama
 
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Beiträge: 3
Nun in dem Beschluß stehe nur ich drin und noch nicht mal eine IP.
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Alt 15.09.2009, 18:13   # 51
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
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Beiträge: 376
Zum Thema 100€ Deckelung gibt es eine Entwicklung aus dem Grafen Thread, der vielleicht von Relevanz sein könnte. Wer weiß, vielleicht sind die Auskunftsersuchen ebenfalls wie hier zustande gekommen.

Ich stieß jedenfalls auf folgenden Aufsatz, den ich einfach mal verlinken möchte:

Keine Rechtsprechung zu § 97a UrhG und Filesharing? Offene Netze und Recht
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 24.09.2009, 13:56   # 52
Crysta
 
Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 1
Hallo,
ich habe vorgestern eine Abmahnung bekommen. Nachdem ich dieses Forum entdeckte hielt ich die Abmahnung für Verarsche. Ich habe dann zwei Tage recherchiert und mit 5-6- Anwälten gesprochen. Viele wollten nur durch Prozesse Geld machen oder einen kleinen Nachfrageversuch für 180 Euro starten, um dann zusätzlich die volle Summe aus dem Abmahnungsschreiben begleichen zu müssen.

Fazit: nach meinen Recherchen bleibt nur die Möglichkeit um am günstigsten wegzukommen zu unterschreiben und zu zahlen. Alles andere ist mit erheblich mehr Kosten verbunden. Außer ihr seid natürlich unschuldig. Das ist aber wahrscheinlich nicht so. Das Lied hätte auch auf einem populären Chartalbum sein können.

Problem: falls sich auf diesem Album verschiedene Künstler befanden und alle ihren Anwalt eingeschaltet haben, kann es sein, dass ich Post von weiteren Anwälten erhaltet. Beim meinem Glück ist es bei mir bestimmt irgendwann wieder soweit.
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Alt 24.09.2009, 14:16   # 53
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Crysta Beitrag anzeigen
Fazit: nach meinen Recherchen bleibt nur die Möglichkeit um am günstigsten wegzukommen zu unterschreiben und zu zahlen.
Na da hast Du aber nicht gründlich recherchiert, ich rate Dir mal diesen Link gründlich zu lesen... Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2
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Alt 25.09.2009, 16:38   # 54
Falkenwacht zwo siebzehn
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 5
Ich bin mir immer noch nicht sicher wie die Beweis- und Rechtslage aussieht bzw. welche Beweiskraft die Logfiles ohne Hausdurchsuchung haben.

Allen in ist im Grunde klar das ein Portscan eines fremden Rechners irgendwo versuchter Einbruch ist und gleich zu setzen ist mit einem rum gehen um Gebäude und an jeder Tür einmal ziehen.

Wenn wir uns darauf einigen müßte jeder arme Mensch der auf der suche nach einer Toilette in einem Hotel, Saal, Flughafen etc. an einer falschen Tür zieht des versuchten Einbruchs bzw. Hausfriedensbruch schuldig machen und entsprechend bei Widerholungsfall sogar eine empfindliche Strafe drohen müßte.

Wie sieht das nun mit den Logfiles aus: Hashwert, IP sind unstrittig.

Der Hashwert deutet auf eine Datei aber nicht auf deren Inhalt. Der Hashwert sagt nur aus Datei mit Namen XYZ, Größe X MB ggf. CRC/Prüfsumme = Hashwert. Aber ob auch der Inhalt dann wirklich verwendbare Daten enthält das ist die Frage.

Besonders auf den Hinblick das selbst wenn ich gegen das Urheberrecht verstoßen wolllte und eine Datei runterlade dabei direkt auch mit anbiete aber dieser Datei defekt ist. Haben wir dann nicht den Fall das wenn ich mir Oregano bei einem Dealer(verdeckter Ermittler) kaufe und der festen Überzeugung bin Haschisch zu kaufen kann mich keiner wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilen - höchstens gegen den Kauf von zu teuren Gewürzen. Auch wenn ich es wollte so habe ich es nicht.

Hier kommt der nächste Punkt: Kaufhaus und Ladendiebstahl !!!

Es ist natürlich so das wenn ich beim Einkaufen im Laden - Waren in die Tasche stecke und sie noch deutlich sichtbar sind das dies im Grunde schon Ladendiebstahl ist aber kein Ladendetektiv wird darauf vor der Kasse eingreifen weil er niemals damit durchkommt und auch nicht lange im Geschäft bleiben wird. Sie greifen immer erst beim Verlassen und nach den Kassen zu.

Jetzt sind wir wieder bei Downloads/Uploads - wenn also der Versuch strafbar ist. Dann muss bewiesen werden das die Datei genau das ist was sie nach Namen sein soll und auch funktionsfähige Dateien enthalten muss. Auch hier kommt wieder dein Einschub das dies nicht durch eine Firma alleine geschehen darf die damti ihr Geld verdient wo kommen wir denn dahin wenn sowas vor Gericht als ordentlich Beweissicherung gilt.
Man stelle sich vor die Beweissicherung eines Verkehrsunfalles wird durch die beteiligten Versicherungen durchgeführt.

Erste Zusammenfassung:

1) Die Datei muss funktionsfähig sein und auch die Daten enthalten und eine unabhängige Organisiation (Notar/Gerichtsvollzieher/Staatsanwaltschaft/Polizei) muss meiner Meinung nach dabei sein wenn dieser Hashwert/Datei geladen wird und dann entpackt wird und deren Inhalt überprüft wird.

Dann ist gegeben das diese Datei das ist was sie vorgeben zu sein.

2.) Nur wenn die Datei funktionsfähig ist sprich VOLLSTÄNDIG habe ich gegen ein Recht oder Gesetz verstoßen - denn sonst bin wieder beim Oregano. Das müssen die mir nun auch beweisen das ich diese Datei vollständig geladen habe. Denn sonst bin ich wieder beim Portscan bzw. beim Toiletten suchen. Ich könnte ja merken das ich dort mist gemacht habe und/oder minderjährige Kinder etwas gestartet haben, oder gar mein Internetanschluß missbraucht wird (unsicheres WLAN) und dann den Vorgang abbreche bzw. die Sicherheitslücke geschlossen habe.

Danach muss der gewerbliche Mißbrauch belegt werden - Wieviele Personen/IP Adressen haben bei mir seitem ich das 1. Byte dieser Datei versendet habe die Datei in welchem Umfang erhalten. Und wieviele davon haben sie auch komplett und funktionsfähig erhalten? Denn was ist mit Fakes und/oder Passwort-geschützten Dateien?

Wenn ich einen Koffer finde auf dem steht: "Illegales Drogengeld inklusive Kinderpornografie" und ich den mitnehme dann habe ich zwar eine Fundsache unterschlagen aber ohne den Koffer öffnen zu können habe ich nur eine Fundsache unterschlagen.

Das gleiche gilt nämlich für Fahrerflucht. Fahre ich ein Verkehrschild um und sichere die Unfallstelle um danach auf direkten Wege zu Polizei zu fahren ist das keine Fahrerflucht.

Ich sehe hier ein riesen Problem der Beweislast für ein ordentliches Gerichtsverfahren in denen man auch was sagen darf und nicht nur auf "andere" Urteile zurück gegriffen wird. Damit will ich sagen das wenn ich vielleicht in einem Prozess mir einer solchen Anschuldigung entgegenstellen muss das ich hoffe das ich jeden "angeblichen" Beweis der Rechte-Inhaber zumindest hinterfragen kann.
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Alt 07.10.2009, 12:15   # 55
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
Quelle:
LG HAMBURG / LG Hamburg zur Beweislast bei Filesharing-Ansprüchen (Kanzlei-Blog Rechtsanwalt Peter Ratzka)

VORSICHT: Dieses Urteil ist von nfang 2008 und damit nicht mehr aktuell und vor Allem nicht repräsentativ!!!

Dieser Einzelfall ist den Herrn Anwälten wohl nicht mehr untergekommen. Seit dem Urteil werden die wohl aufpassen, dass sie mit genügend Zeugen vor Gericht erscheinen falls es nötig ist.
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 09.10.2009, 16:52   # 56
princesspeach
 
Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 2
Hallo,
ich habe schon im "Digiprotect und Kormeier wie weiter vorgehen" Thread geschrieben vorhin, dass es mich auch erwischt hat. Komsich kam mir gleich folgendes vor, ich zitier mich mal selbst aus dem anderen Thread:


Zitat:
Was soll denn eigentlich der beigelegte Beschluss vom Landgericht Köln?? Der trifft doch gar nicht auf mich zu? Da steht beteiligte: Deutsche Telekom und da geht es plötzlich um Aquagen - "So far so good(the very best of)" und "hard to say i'm sorry 2k9". Das ist von keinem Richter/ Anwalt unterschrieben sondern nur von der oder dem, der das beglaubigt hat. Das ganze ist vom 28.05. und hat mit meinem Fall offensichtlich gar nichts zu tun. Steht auch ein Aktenzeichen drauf, welches dann doch sicher nicht meins ist?!
Also hier mal von mir:

Datum des Downloads: 01.05.2009
Datum der Abmahnung durch Kornmeier: 07.10.2009
Durch Kornmeier abgemahnte Datei und Titel: "Aquagen - Hard to say I'm Sorry 259 (Dream Dance Vol. 51)"
Im Gerichtsbeschluss genannte Datei und Titel: Aquagen "So Far So Good (The Very Best Of)" und "Hard to say I'm sorry 2k9"
Aktenzeichen des Beschlusses:
Zuständiges Gericht: Landgericht Köln
Datum des Gerichtsbeschlusses: 28.05.2009

Kann man da nicht irgendwie mit mehreren gegen vorgehen oder so?
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Alt 09.10.2009, 16:55   # 57
FixeMaus
 
Registriert seit: 23.09.2009
Beiträge: 49
Zitat:
Zitat von princesspeach Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe schon im "Digiprotect und Kormeier wie weiter vorgehen" Thread geschrieben vorhin, dass es mich auch erwischt hat. Komsich kam mir gleich folgendes vor, ich zitier mich mal selbst aus dem anderen Thread:




Also hier mal von mir:

Datum des Downloads: 01.05.2009 / XXXXXXUhr
Datum der Abmahnung durch Kornmeier: 07.10.2009
Durch Kornmeier abgemahnte Datei und Titel: "Aquagen - Hard to say I'm Sorry 259 (Dream Dance Vol. 51)"
Im Gerichtsbeschluss genannte Datei und Titel: Aquagen "So Far So Good (The Very Best Of)" und "Hard to say I'm sorry 2k9"
Aktenzeichen des Beschlusses: XXXXXXX
Zuständiges Gericht: Landgericht Köln
Datum des Gerichtsbeschlusses: 28.05.2009

Kann man da nicht irgendwie mit mehreren gegen vorgehen oder so?
Mache bitte keine Zeitangaben,die zu deiner Identifizierung führen könnten.
Und ich glaube, dass es auch nicht so gut ist, wenn du das Aktenzeichen postest.
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Alt 17.10.2009, 02:23   # 58
Monty
 
Registriert seit: 17.10.2009
Ort: Wesermarsch
Beiträge: 1
Hallo, neuer "Gewinner" seit 15.09.2009. WLAN nicht geschützt

Datum des Downloads 12.06.2009 xxxxx
Datum der Abmahnung durch Kenne&Partner 15.09.2009
Durch Kenne abgemahnte D+T Milow- Ayo Technolgy
Gerichtsbeschluss D+T Album Milow-Milow
Aktenzeichen xxxxxx
Gericht Landgericht Köln
Datum Beschluss 30.06.2009

22.09.09
Meine Antwort - mit Unterlassung ,erweiterte Unterlassung und Auskunftserteilung
26.06.09+03.10.09
Alle Schreiben anerkannt aber zahlen nicht vergessenin Raten?! In der im Schreiben 3.10.09 angegeben Frist(steht kein Datum )
und heißt jetzt Milow 2
14.10.09
Landgericht Köln angerufen ("Album" in meinem Bescheid?)
15.10.09 Polizei Anzeige gegen unbekannt(WLAN)
16.10.09 Schreiben zu Kenne&P Album? Lied?

Dann wolln wir mal Gruß Monty
  Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2010, 22:17   # 59
Anno
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 3
Als Neuling - Hallo an Alle!
Obwohl seit nahezu einem Jahr dieser Thread tot ist, interessiert mich das
von PacMan aufgerufene Thema. Bei mir stimmt die Abmahnung mit dem
Gerichtsbeschluss überhaupt nicht überein. Weder mein DSL-Provider, noch
der Musiktitel und auch das Album wird nicht erwähnt!!!

Auch auf allen Internetseiten (Abmahnanwalt/Rechteverwerter) finde ich
weder das im Beschluss genannte Album, noch das einzelne Musikstück.
Letzteres finde ich nur in der Liste vom Forum, aber nicht bei den Anwälten.

Wer welche Rechte an welchen Musikstücken oder Alben hat bleibt also ein
Rätsel. Im Gerichtsbeschluss wird zunächst der "Langspieltonträger" und
dann die "darauf befindliche Tonaufnahme" (Musikstück) genannt. Der
Auskunftsanspruch der Abmahner muss sich auf die Verbreitung eines
"Werkes (hier: Musikalbum "X" von "X2")" beziehen:
Oberlandesgericht Hamm, 4 W 57/09

Es ist schon interessant, wie hier die Abmahner mit dem Gericht um
möglichst geringe Auskunftskosten feilschen, für ein Werk (Album).
Sicherlich wird man auch für die Rechteverwertung zunächst zahlen
müssen und entsprechend meist um einzelne (beliebte) Musikstücke
und weniger um teure Interpretenalben kämpfen, möglichst günstig.

Je nach Veröffentlichung und Beliebtheit wird so ein Musiktitel auf
verschiedenen Alben zu verschiedenen Zeiten immer wieder abgemahnt,
auch über Monate. Auf diesen beliebten Alben werden aber völlig
verschiedene Interpreten zusammengestellt und was ist mit den Rechten
dieser Produzenten (z.B. Sony Music,...), sowie deren Verkaufsverlusten?

Der Abmahner zahlt also für ein Auskunftsanspruch eines Albums, hat
aber Verwertungsrechte nur für einen Musiktitel eines Interpreten auf
diesem Album und nicht für das ganze Album. Wie will man hier ein
"gewerbliches Ausmaß" gelten machen (siehe PacMan), zumal die
Mehrfachabmahnung droht und man für das selbe Album mehrmals zahlen
muss. Beim OLG Hamm (s.o.) heißt es nur:"X" von "X2". Also nur Alben
eines Interpreten.

Wird hier gemauschelt? Der Hashwert bezeichnet (Google) bei mir genau
das in der Abmahnung erwähnte Album. Der Auskunftsanspruch dürfte
sich aber nur auf das einzelne Musikstück beziehen, deren Rechte man
besitzt. Nebenbei erfahrene Downloads dürften vor Gericht eigentlich
nicht verwertbar sein. Machen die Gerichte mit Abmahnern gemeinsame
Sache? Warum schreibt der Verwerter nicht zunächst die Betroffenen
kurz an, bevor er hier mit dem Abmahnanwalt die Kosten erhöht?----
Gruß Anno
PS: Ich habe etwas dagegen, wenn meine Kinder kriminalisiert werden!
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Alt 01.09.2010, 08:09   # 60
Sycron
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
Zitat:
Zitat von Anno Beitrag anzeigen
Warum schreibt der Verwerter nicht zunächst die Betroffenen
kurz an, bevor er hier mit dem Abmahnanwalt die Kosten erhöht?
Du versuchst leider vergeben, den Mechanismus der Marktwirtschaft mit einer moralischen Fragen zu versehen!

Es ist wie es ist: Der Markt ist nun einmal nicht gerecht. Im Übrigen ist ja auch nicht seine Aufgabe gerecht zu sein.

Zitat:
Zitat von Heiner Geißler:

..... dass das Kapital nicht etwas Schlechtes ist. Geld zu haben, ist nicht schlecht, aber das Kapital hat eine dienende Funktion, und das Kapital hat den Menschen zu dienen, und nicht die Menschen zu beherrschen. Heute ist es genau umgekehrt, das Kapital beherrscht die Menschen, und die Menschen haben den Kapitalinteressen zu dienen. Das ist im Grunde genommen die Todsünde des heutigen Wirtschaftssystems.

Quelle
Gruß
Sycron
__________________
Das kleine ABC für Neuabgemahnte

modifizierte Unterlassungserklärung
Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe!
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