| | # 1 | |
| Gastposter | Bericht bei " ombudsmann.at " 14. August 2009 OGH-Urteil: Provider müssen Filesharer-Daten nicht herausgeben Zitat:
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| | # 2 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Nun auch bei Heise 16.08.2009 (mit etwas mehr Substanz) Tele2 verteidigt Filesharer-Kundendaten Zitat:
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| | # 3 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Wäre also evtl. wünschenswert hier mal eine richterliche Entscheidung herbeizuführen, insbesondere um ein einheitliches Vorgehen (was die Provider betrifft) zu erwirken.... ?! | |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| @Orchid: Die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung liegt beim BGH. Kannst du alles hier Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Startseite nachlesen. |
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Die Inhaber von fixen IP-Adressen stehen meist ohnedies im öffentlichen WHOIS-Register, sodass sich bei diesen die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Personendaten herausgegeben werden dürfen, meist nicht stellt. Der OGH lässt aber erkennen, dass er der Meinung ist, dass bei diesen eine Beauskunftung jederzeit möglich wäre, weil es sich (mangels Auswertungsvorgang) nicht um Verkehrsdaten handelt. Sobald diese Daten aber gespeichert werden müssen (mit Inkrafttreten der TKG-Novelle zur Vorratsdatenspeicherung), werden die Karten neu gemischt. Es wird dann sehr auf die Formulierung der Novelle ankommen. Wenn dort eine starke Zweckbindung angeordnet wird - Speicherung nur zur Verfolgung schwerer Straftaten -, könnte eine Herausgabe bei bloß leichten Straftaten (wie Urheberrechtsverletzungen) weiterhin unzulässig sein. Allerdings hat der OGH, der die Sache wirklich sehr umfassend beleuchtet hat und sichtlich bemüht war, nicht nur den konkreten Fall zu lösen, sondern die Rechtslage an sich zu klären, auch bereits gemeint, dass die Herausgabe von Daten bei Delikten, die über das Internet begangen werden (z.B. Urheberrechtsverletzung) nicht unbedingt der strengen Zweckbindung unterliegt. Dabei handelt es sich aber nur um ein "obiter dictum", also eine nebenbei geäußerte Ansicht, die keinen Bindungscharakter hat. Von dieser Ansicht kann der OGH jederzeit wieder abgehen, wenn sich der festgestellte Sachverhalt oder die Gesetzeslage ändert. Letzteres soll auf jeden Fall noch heuer mit der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im Herbst geschehen. Der nächste Musterprozess ist also bereits vorprogrammiert." Anders als beim eifrigen Datensammler Dr. Wolfgang Schäuble, haben die Österreicher sich gegen diese eigentliche "Terrorgeschichte" gewehrt. Mal sehn wie lange noch. PS: Was die illegale Speicherung von Daten von Österreichern betrifft... mal erst noch das Urteil lesen. Das wird auch noch interessant. Hätten die fleißigen Bienchen das Urteil abwarten müssen, oder konnten sie gleich im Februar, nach dem EUGH-Spruch, der wohl von Ihnen falsch bewertet wurde loslegen?
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 7 | ||
| Gastposter | Vielleicht gefällt dir das hier besser . LG Hamburg Urteil vom 11.03.2009 308 O 75/09 Vorhalten der Verkehrsdaten 'auf Zuruf' durch Accessprovider im Rahmen eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 2 UrhG JurPC Web-Dok. 124/2009, Abs. 1 - 64 Bei uns in Deutschland dürfen ab 1. Januar 2009 bis zu 180 Tage lang gespeichert werden. Bis dahin wurden die Verbindungsdaten in der Regel zwischen 0 und 80 Tagen gespeichert, bei Flatrate-Kunden bisweilen gar nicht. Zitat:
Das dürfte den Schweden unter uns interessieren. Schwedische Internetprovider speichern keine IP-Adressen mehr Zitat:
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| | # 9 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Hieraus ein Zitat: Zitat:
Um es nochmal zusammen zu fassen: Zunächst ist zu unterscheiden 1. Ermittlung der Klarnamen über Akteneinsicht in Akten der StA Hier sind die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung betroffen, also 6 Monate Speicherpflicht der Provider. 2. Ermittlung über Richterbeschluss § 101 UrhG (darauf bezog ich mich oben!) Diese Beauskunftung erfolgt nicht aus der Vorratsdatenspeicherung! Die Provider sind auch nicht verpflichtet, anderweitig diese Verkehrsdaten zu speichern, sofern es nicht für eigene Zwecke (z.B. Rechnungszwecke) erforderlich ist, was ja zumindest für Flatrate-Kunden nicht zutreffen würde! Nochmal aus dem Urteil: Zitat:
Es gibt also diesbezüglich keine einheitliche Vorgehensweise! In Österreich scheint das anders zu sein, dort dürfen die Provider auch keine 7 Tage speichern, die Verbindungsdaten sind sofort zu löschen! Hab ich das richtig verstanden??? Worauf ich hinaus will: Die 7-Tage-Speicherung ist ein besonderer Grund, warum solche Provider "bevorzugt" werden, im Klartext: Ist doch viel einfacher 6 Tage lang IPs zu loggen und die dann in einem "Aufwasch" per Beschluss beauskunftet zu kriegen, als jeden einzelnen "Verstoß" auf Zuruf beim Provider erst speichern zu lassen....! Man würde es den Abmahnern also ungeheuer erschweren.... Ich hoffe, das war jetzt soweit verständlich. Gruß, orchid. | |||
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| | # 10 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Der erste frenetische Jubel ist bei unseren Nachbarn noch nicht ganz verstummt, da hat Brüssel sich bereits für den Herbst was Neues ausgedacht. Zitat:
Grundlagen weiterhin nachzulesen in: Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation Besonders Artikel 6! Zitat:
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| | # 12 | |||||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| @princess @shual @all Zitat:
Zitat aus Artikel 6: Zitat:
Und aus dem link von schnippewippe: (Abs. 12) Zitat:
Zitat:
Und nochwas zu schnippewippes link (s.o.): Zitat:
Darauf ging die DTAG in ihrem Antwortschreiben überhaupt nicht ein!! Seh ich hier was falsch, oder doch die DTAG?? Im übrigen finde ich die unterschiedlichen Auskünfte der Telekom (s. Kornmeier-thread) schon sehr bemerkenswert..... ![]() PS: Ja, hat jetzt eigentlich nix mehr mit den Österreichern zu tun.... | |||||
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