OGH-Urteil: Interessant für die Österreicher unter uns.

Alt 15.08.2009, 20:50   # 1
schnippewippe
Gastposter
 
Bericht bei " ombudsmann.at "

14. August 2009
OGH-Urteil: Provider müssen Filesharer-Daten nicht herausgeben

Zitat:
Internet-Provider müssen in Österreich die Personendaten von KundInnen, die über Filesharing-Plattformen urheberrechtlich geschützte Musikfiles downloaden, nicht herausgeben. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt öffentlich mitgeteilt.

Der OGH hat Mitte Juli die Klage einer Verwertungsgesellschaft, die die Bekanntgabe von Filesharer-Namen verlangt hatte, gegen einen Provider abgewiesen. Laut Urteil gebe es „keine Auskunftspflicht des Providers über die Daten (Namen und Anschrift) jener Nutzer, die kopierte Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen haben.........weiter im link “
  Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009, 09:40   # 2
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Nun auch bei Heise 16.08.2009 (mit etwas mehr Substanz)

Tele2 verteidigt Filesharer-Kundendaten

Zitat:
...Die gesuchten Daten dürfen vom Provider nämlich gar nicht gespeichert werden – und was nicht gespeichert werden darf, darf auch nicht beauskunftet werden.
(Quelle: s. oben)
  Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009, 16:43   # 3
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Nun auch bei Heise 16.08.2009 (mit etwas mehr Substanz)

Tele2 verteidigt Filesharer-Kundendaten


(Quelle: s. oben)
Mit der Gesetzeslage in Österreich kenn ich mich zwar nun gar nicht aus, aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist das mit der Speicherfrist bei uns ja zumindest bisher noch nicht von einem Gericht geklärt worden, lediglich der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich da mal geäußert.

Wäre also evtl. wünschenswert hier mal eine richterliche Entscheidung herbeizuführen, insbesondere um ein einheitliches Vorgehen (was die Provider betrifft) zu erwirken.... ?!
  Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009, 17:16   # 4
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
@Orchid: Die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung liegt beim BGH. Kannst du alles hier Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Startseite nachlesen.
  Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009, 17:30   # 5
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Mit der Gesetzeslage in Österreich kenn ich mich zwar nun gar nicht aus,..
Richter Dr. Franz Schmidbauer, Salzburg erläutert: "Derzeit ist eine zivilrechtliche Beauskunftung nach § 87b UrhG, wem eine (dynamische) IP-Adresse gehört, nicht zulässig, weil diese Daten gar nicht gespeichert werden dürfen (selbst wenn sie tatsächlich gespeichert werden, dürfen sie nicht herausgegeben werden, weil sie illegal gespeichert sind).

Die Inhaber von fixen IP-Adressen stehen meist ohnedies im öffentlichen WHOIS-Register, sodass sich bei diesen die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Personendaten herausgegeben werden dürfen, meist nicht stellt. Der OGH lässt aber erkennen, dass er der Meinung ist, dass bei diesen eine Beauskunftung jederzeit möglich wäre, weil es sich (mangels Auswertungsvorgang) nicht um Verkehrsdaten handelt.

Sobald diese Daten aber gespeichert werden müssen (mit Inkrafttreten der TKG-Novelle zur Vorratsdatenspeicherung), werden die Karten neu gemischt. Es wird dann sehr auf die Formulierung der Novelle ankommen. Wenn dort eine starke Zweckbindung angeordnet wird - Speicherung nur zur Verfolgung schwerer Straftaten -, könnte eine Herausgabe bei bloß leichten Straftaten (wie Urheberrechtsverletzungen) weiterhin unzulässig sein. Allerdings hat der OGH, der die Sache wirklich sehr umfassend beleuchtet hat und sichtlich bemüht war, nicht nur den konkreten Fall zu lösen, sondern die Rechtslage an sich zu klären, auch bereits gemeint, dass die Herausgabe von Daten bei Delikten, die über das Internet begangen werden (z.B. Urheberrechtsverletzung) nicht unbedingt der strengen Zweckbindung unterliegt. Dabei handelt es sich aber nur um ein "obiter dictum", also eine nebenbei geäußerte Ansicht, die keinen Bindungscharakter hat. Von dieser Ansicht kann der OGH jederzeit wieder abgehen, wenn sich der festgestellte Sachverhalt oder die Gesetzeslage ändert. Letzteres soll auf jeden Fall noch heuer mit der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im Herbst geschehen. Der nächste Musterprozess ist also bereits vorprogrammiert
."

Anders als beim eifrigen Datensammler Dr. Wolfgang Schäuble, haben die Österreicher sich gegen diese eigentliche "Terrorgeschichte" gewehrt. Mal sehn wie lange noch.

PS: Was die illegale Speicherung von Daten von Österreichern betrifft... mal erst noch das Urteil lesen. Das wird auch noch interessant. Hätten die fleißigen Bienchen das Urteil abwarten müssen, oder konnten sie gleich im Februar, nach dem EUGH-Spruch, der wohl von Ihnen falsch bewertet wurde loslegen?
  Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009, 17:54   # 6
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Danke für die "Hintergrundinfos" Shual!

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Richter Dr. Franz Schmidbauer, Salzburg erläutert: "[I]Derzeit ist eine zivilrechtliche Beauskunftung nach § 87b UrhG, wem eine (dynamische) IP-Adresse gehört, nicht zulässig, weil diese Daten gar nicht gespeichert werden dürfen (selbst wenn sie tatsächlich gespeichert werden, dürfen sie nicht herausgegeben werden, weil sie illegal gespeichert sind).
§ 87b UrhG mit "unserem" § 101 vergleichbar?

Meine og. Frage bezog sich genau auf diese Aussage: "....weil sie illegal gespeichert sind...."

Eine entspr. Regelung gibt es doch bei uns nicht, oder?

@Ansgar: Ich meine nicht die Vorratsdaten, sondern die kurzfristige Speicherung der IPs, die jeder Provider unterschiedlich handhabt, und woraus dann die Auskunft gem. § 101 UrhG erfolgt.
Bei DTAG z.B. 7 Tage.
  Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009, 20:26   # 7
schnippewippe
Gastposter
 
Vielleicht gefällt dir das hier besser .


LG Hamburg
Urteil vom 11.03.2009
308 O 75/09
Vorhalten der Verkehrsdaten 'auf Zuruf' durch Accessprovider im Rahmen eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 2 UrhG
JurPC Web-Dok. 124/2009, Abs. 1 - 64



Bei uns in Deutschland dürfen ab 1. Januar 2009 bis zu 180 Tage lang gespeichert werden. Bis dahin wurden die Verbindungsdaten in der Regel zwischen 0 und 80 Tagen gespeichert, bei Flatrate-Kunden bisweilen gar nicht.
Zitat:
Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben Telefonverbindungen auch bestimmte Verkehrsdaten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Deutschland nutzt die Umsetzungsfrist, deshalb müssen erst ab dem 1.1.2009 gespeichert werden:

* von den Internetzugangsanbieter: die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung); nicht aber, welche Seite besucht wurde;
* von den Anbietern von E-Mail-Diensten: im Wesentlichen die Kennungen der elektronischen Postfächer (E-Mail-Adressen) und die IP-Adressen von Absender bzw. Empfänger nebst Zeitangaben;
* von Internettelefonieanbietern (VoIP): die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und die IP-Adressen.

Auch in diesem Bereich werden also nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. ......mehr im Link

Das dürfte den Schweden unter uns interessieren.
Schwedische
Internetprovider speichern keine IP-Adressen mehr

Zitat:
Die Provider werben ganz offen mit der Nichtspeicherung der Daten. Konkurrenzprovider, die die Daten bisher gespeichert haben, wie Tele2, sahen sich mittlerweile gezwungen auch auf die Speicherung zu verzichten. Und auch die halbstaatliche Telia “will den Markt sorgfältig beobachten”.
  Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2009, 01:30   # 8
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Eine entspr. Regelung gibt es doch bei uns nicht, oder?
Natürlich: Es ist alles erlaubt.

Die dynamische/statische IP zu speichern ist erlaubt, denn jeder zeigt sie ja. Wie lang und für was ist die jeweilige Frage.
  Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2009, 16:42   # 9
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Genau das! Danke!

Hieraus ein Zitat:

Zitat:
Der Gesetzgeber habe trotz dieser Stellungnahme gezielt und bewusst auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Erstreckung der Speicherpflicht gemäß § 113a TKG verzichtet. Damit habe sich der Gesetzgeber - außerhalb des Anwendungsbereichs des § 113a TKG - explizit gegen eine Speicherpflicht der Access-Provider zur Ermöglichung von Auskünften gegenüber privaten Dritten (etwa nach § 101 UrhG)entschieden und diese vielmehr auf die Möglichkeit verwiesen, im Rahmen eines Strafverfahrens Auskunft aus der Strafverfahrensakte nach Maßgabe der § 406 e stopp i.V.m. §§ 161, 163 StPO i.V.m. § 113 TKG zu erlangen.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte habe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie (2004/48/EG) dafür eingesetzt, dass nur ein Anspruch auf Auskunft hinsichtlich solcher Verkehrsdaten bestehen könne, die die verpflichteten Diensteanbieter bereits für eigene Zwecke gespeichert hätten.

Um es nochmal zusammen zu fassen:

Zunächst ist zu unterscheiden

1. Ermittlung der Klarnamen über Akteneinsicht in Akten der StA
Hier sind die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung betroffen, also 6 Monate Speicherpflicht der Provider.

2. Ermittlung über Richterbeschluss § 101 UrhG (darauf bezog ich mich oben!)
Diese Beauskunftung erfolgt nicht aus der Vorratsdatenspeicherung!
Die Provider sind auch nicht verpflichtet, anderweitig diese Verkehrsdaten zu speichern, sofern es nicht für eigene Zwecke (z.B. Rechnungszwecke) erforderlich ist, was ja zumindest für Flatrate-Kunden nicht zutreffen würde!

Nochmal aus dem Urteil:
Zitat:
Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass eine kurzzeitige Speicherung für eigene Zwecke nach § 96 Abs. 2 Satz 1 TKG nach Auffassung der Kammer ohnehin generell zulässig ist (so zutreffend auch AG Bonn MMR 2008, 203). Demgemäß speichern mehrere Diensteanbieter die Daten noch sieben Tage nach Verbindungsende
Hier wird von einigen (z.B. Telekom) 7 Tage gespeichert, von anderen gar nicht (wie in dem Urteil oben!)

Es gibt also diesbezüglich keine einheitliche Vorgehensweise!

In Österreich scheint das anders zu sein, dort dürfen die Provider auch keine 7 Tage speichern, die Verbindungsdaten sind sofort zu löschen!
Hab ich das richtig verstanden???



Worauf ich hinaus will:

Die 7-Tage-Speicherung ist ein besonderer Grund, warum solche Provider "bevorzugt" werden,
im Klartext: Ist doch viel einfacher 6 Tage lang IPs zu loggen und die dann in einem "Aufwasch" per Beschluss beauskunftet zu kriegen, als jeden einzelnen "Verstoß" auf Zuruf beim Provider erst speichern zu lassen....!
Man würde es den Abmahnern also ungeheuer erschweren....

Ich hoffe, das war jetzt soweit verständlich.

Gruß, orchid.
  Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2009, 15:27   # 10
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Der erste frenetische Jubel ist bei unseren Nachbarn noch nicht ganz verstummt, da hat Brüssel sich bereits für den Herbst was Neues ausgedacht.
Zitat:
Es wäre verwunderlich, wenn mit den ab Herbst im Zuge der Umsetzung der EU-verordneten Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten wirklich nur der Terrorismus, nicht aber das Filesharing bekämpft werden würde. Wer ein wenig kreativ ist, kann sich darüber hinaus denken, wer hier in Brüssel Lobbying betrieben hat, um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen.
(Quelle: ef-online; Urheberrecht: Gegen Terroristen und Raubkopierer)

Grundlagen weiterhin nachzulesen in:
Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
Besonders Artikel 6!

Zitat:
So kommt es, dass wo „Terrorismusbekämpfung“ drauf steht zuweilen „Kriminalisierung der Bevölkerung“ drinsteckt. „Filesharer“ kann jeder sein.
(Quelle: ef-online; Link s. oben)
  Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2009, 16:31   # 11
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Ich verstehe nicht ganz, was das jetzt mit Österreichern zu tun hat. Ich glaube es hat gar nichts mit ihnen zu tun.

Ich bin mir sogar ziehmlich sicher.
  Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2009, 19:55   # 12
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
@princess @shual @all

Das finde ich jetzt schon interessant.
Zitat aus Artikel 6:
Zitat:
(1) Verkehrsdaten, die sich auf Teilnehmer und Nutzer beziehen und vom Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder eines öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienstes verarbeitet und gespeichert werden, sind unbeschadet der Absätze 2, 3 und 5 des vorliegenden Artikels und des Artikels 15 Absatz 1 zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr benötigt werden.
Inwiefern wird eigentlich diese Richtlinie von unseren Providern ignoriert?

Und aus dem link von schnippewippe: (Abs. 12)
Zitat:
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte habe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie (2004/48/EG) dafür eingesetzt, dass nur ein Anspruch auf Auskunft hinsichtlich solcher Verkehrsdaten bestehen könne, die die verpflichteten Diensteanbieter bereits für eigene Zwecke gespeichert hätten.
Dazu die provider-Auskunft von Drachenlady45 bei Kornmeier:
Zitat:
In diesem Zusammenhang bitten wir zudem zu beachten, dass IP-Adressen bei der Deutschen Telekom für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung gespeichert werden.
Öh...ja....wie.....was denn nun?


Und nochwas zu schnippewippes link (s.o.):

Zitat:
Der Nutzer oder der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der Verkehrsdaten jederzeit zurückzuziehen.
Meinen Provider hatte ich schriftlich darum gebeten, die Verkehrsdaten doch bitte umgehend zu löschen, da sie zu Abrechnungszwecken (Flatrate) nicht notwendig sind und mir dies schriftlich zu bestätigen.
Darauf ging die DTAG in ihrem Antwortschreiben überhaupt nicht ein!!


Seh ich hier was falsch, oder doch die DTAG??



Im übrigen finde ich die unterschiedlichen Auskünfte der Telekom (s. Kornmeier-thread) schon sehr bemerkenswert.....


PS: Ja, hat jetzt eigentlich nix mehr mit den Österreichern zu tun....
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 16:03 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort

Stichworte
beauskunftung, ogh
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:03 Uhr.