Internetzugang wird mißbraucht von anonymen TOR Usern

Alt 06.08.2009, 15:02   # 1
bredd
 
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Beiträge: 23
Hallo Leute,

eine Sache die bisher völlig untergegangen ist bei der gesamten Abmahngeschichte sind Fälle, wie meiner, bei denen definitiv kein Zugang mit WLAN missbraucht wurde und auch kein Dritter innerhalb meiner Wohnung an Filesharing teilgenommen hat. Ich kann das deshalb so genau sagen, weil ich weder WLAN noch einen Filesharing Client habe oder hatte.

Eine Störerhaftung fällt nach der aktuellen Rechtssprechung damit flach.

Ich hatte jedoch zu dem Zeitpunkt einen TOR Client installiert, der auch als Endpunkt konfiguriert war. Das heißt, daß ich einen Teil meiner Bandbreite der Internetgemeinde zwecks Anonymisierung, die nicht illegal ist, zur Verfügung gestellt habe.

Hier muss nun einer oder mehrere TOR User von irgendwo auf dem Planeten Filesharing via TOR genutzt haben (via SOCKS) und währenddessen wurde meine IP von Korngeier und Komplizen bzw. dem Diggi Verein gelogged.

Da man anderen Usern einen Dienst anbietet, ist man "Dienstanbieter" im Sinne des Telemediengesetzes und kann für Handlungen der Nutzer nicht direkt verantwortlich gemacht werden. Auch besteht keine Verpflichtung die Aktivitäten der Benutzer zu loggen. Im Prinzip so: Wenn zwei Schurken was am Telefon planen, dann kann man auch nicht die Telekom dafür verantwortlich machen, da diese die Planung ermöglicht hat.

Wie seht ihr das? Was könnte ein Rechtsverdreher da schon wieder zu motzen haben? Bei mir ist es definitiv so gewesen. Seitdem konfiguriere ich TOR mit abgeschalteter Endpunktoption.

Mich langweilt diese an den Haaren herbeigezogene Störerhaftung schon lange. Es gibt in der IT 1000 verschiedene Möglichkeiten, wie so etwas passieren kann. Wie aber die Rechtslage ist, wenn man dies durch die absichtliche Installation eines Dienstes begünstigt, wurde noch nicht diskutiert.

Die Frage ist, ob unsere deutschen Richter so ein einfaches Konzept wir TOR überhaupt verstehen würden. Die Rechtslage ist eigentlich klar, aber die Menschen die es entscheiden müssen sind es nicht.

Was sagt Ihr.

Bredd
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Alt 06.08.2009, 16:02   # 2
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
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Zitat:
Zitat von bredd Beitrag anzeigen
Wie seht ihr das? Was könnte ein Rechtsverdreher da schon wieder zu motzen haben?
Meine bescheidene subjektive Meinung:

Du wirst Dir die Frage gefallen lassen müssen, weshalb Du, in der BRD lebend, überhaupt am Tor-Netzwerk teilnimmst. Die Internet-Zensur ist hier noch nicht so weit fortgeschritten, dass Du z.B. nur über Tor o.ä. Google aufrufen kannst, um an unabhängige Informationen zu gelangen. Welche Gründe gibt es denn noch, anonym im Netz surfen zu wollen? Erzähl mal.

Mir fallen spontan ein:

1. Bundesliga über chinesische Internetfernsehen zu gucken. Premiere hat was dagegen.

2. Strafbares Material unentdeckt ansehen oder downloaden wie volksverhetzende Schriften oder Kinderpornografie.

Sicherlich wird die Störerhaftung auch bei Tor zum tragen kommen, da Dir sehr wahrscheinlich das Wissen unterstellt wird, dass die Teilnahme an diesem Netzwerk auch zu Verstößen gegen das Urheberrechts missbraucht werden kann. Sollten wir in unserem Lande mal chinesische Verhältnisse haben, wäre diese Auslegung natürlich fatal. Wir könnten uns nicht mehr frei informieren, weil die Gefahr besteht, eine Abmahnung wg. unerlaubten Filesharing zu erhalten.
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Alt 09.08.2009, 16:49   # 3
bredd
Threadstarter
 
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Beiträge: 23
Gibt es als einzigen Grund anonym surfen zu wollen die Schlußfolgerung, daß man Straftaten begehen will? Ich kann nicht glauben was ich da lese.

Ich habe etwas gegen Data Mining, Logging und Profiling. Google ist mir suspekt und andere Internetseiten sammeln auch fleissig Daten. Nicht ohne Grund gibt es so viele Anonymisierdienste. Für mich ist die Fähigkeit anonym im Datennetz unterwegs zu sein ein Teil meiner Freiheit.

Aber nochmal zu TOR: Nur weil man damit Straftaten begehen KANN, heisst das nicht, dass jeder damit tatsächlich welche begeht. Im Kern ist die Software nicht illegal. Eine Straftat kann auch mit einem Auto begangen werden, aber niemand will den Autohändler belangen.

Das Telemediengesetz spricht ja hier eine klare Sprache. Die Störerhaftung kommt hier eindeutig nicht zum tragen, da man wissentlich einen legalen Dienst anbietet und nicht etwa Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Das Problem wird sein, daß den meisten das Konzept des Onion Routers nicht wirklich einleuchten wird, vor allem Richtern nicht.


VG

bredd
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