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| Gastposter | Hallo allerseits, als Erklärung für die Gültigkeit des fliegenden Gerichtsstandes habe ich unter FLIEGENDER GERICHTSSTAND / (nicht ganz) fliegender Gerichtsstand die Formulierung gefunden, "das Gericht ist zuständig, in dessen Bezirk die beanstandete Internetseite bestimmungsgemäß aufgerufen werden konnte". Ich frage mich wieweit dieses ausgelegt werden kann. Heutzutage ist eine IP Adresse nicht ein Nutzer an einem beliebigen Punkt in der Welt, sondern durchaus zu einem bestimmten Ort zuzuordnen. Die Abmahner machen sich diesen Umstand insofern zu nutzen, als dass sie gezielt deutsche IPs ausfiltern. Die international verfügbaren Datenbanken gehen allerdings in der Regel über die Ländergenauigkeit hinaus, die Zuordbarkeit zu einem Ort in der Umgebung ist gegeben. Auf Basis dieser Datenbanken und den ohnehin in allen Filesharingprogrammen vorhandenen Sperrfunktionen für bestimmte IP-Bereiche bzw. Adressen wäre es unschwer machbar einen ortsspezifischen Filter zu entwickeln. Die Verbindungsaufnahme von bestimmten Orten könnte gezielt verhindert werden, bzw. von bestimmten Orten aus nur erlaubt. Wenn ein Nutzer auf diese Art und Weise versucht den Zugriff aus Hamburg zu verhindern, würde dies bereits der Idee des 'bestimmungsgemäßen Abrufes' widersprechen? Durch Proxys, VPN etc. ist es natürlich weiterhin denkbar, dass ein Zugriff erfolgen kann - doch scheint z.B. unsere Bundesregierung derartige Technologien als nicht relevant zu betrachten (bzgl. des Zugangserschwerungsgesetzes für Kinderpornografie). Über länderspezifische Filter findet man Diskussionen im Netz die bis in Jahr 2005 zurück datieren (z.B. National IP Range blocker - Forums - Torrent - The Lightweight and Efficient BitTorrent Client), dererlei liesse sich auch analog auf feinerer Ebene implementieren. Entsprechende Datenbanken lassen sich frei verfügbar z.B. von My IP Address Lookup and GeoTargeting - Community Geotarget IP Project - domain to IP lookup, what country, city IP addresses map to - IP Trace herunter laden - ein Onlinetest für die IP von justiz.hamburg.de führt auch zum richtigen Ergebnis: http://api.hostip.info/get_html.php?...&position=true. Analog bietet auch der kommerzielle Anbieter Maxmind seine Daten an, die Genauigkeit der IP zu Stadt Zuordnung wird mit 77% bei einem 25 Meilen Radius angegeben (MaxMind - GeoIP City Accuracy for Selected Countries). Falls 23% noch zuviel sind, so könnte man den Filter mit noch größerer Reichweite formulieren (z.B. Norddeutschland) und dürfte dadurch die Anzahl der Hamburger die "durchkommen" noch einmal deutlich reduzieren. Oder ist dieser Ansatz generell ein Holzweg, da irgendeine Zugriffsweg (über Proxy etc.) bereits als Rechtfertigung für den fliegenden Gerichtsstand ausreicht? |
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