BaumgartenBrandt Far Cry


Alt 31.05.2009, 12:58   # 1
princess15114
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Ein neuer Stern am Abmahn-Himmel!

Was ist bekannt:
Aktivität seit 07/2009 mit Log 05/2009
Siehe auch: "Wer mahnt Was ab" - Abmahndatenbank

Abgemahnt wird: Spielfilm "Far Cry" (Kinostart [D] 02.10.2008; Verkauf DVD: 24.04.2009)
Log-Datum: Mai 2009
Rechtinhaber: Boll AG
P2P-Netzwerk: ?
Streitwert: 50.000 €
Schadensersatzforderung: 400 €
Forderung RA-Kosten: 450 €

Die Abmahnung scheint zudem mit Absätzen aus einer Anekdotenschmiede verpaart worden zu sein:
Zitat:
Zitat von Abmahnung
...sind sie ... verpflichtet ... Auskunft darüber zu erteilen, woher sie den ... Film bezogen und an wen sie ihn weitergegeben haben... Unsere Mandantin hat grundsätzlich Anspruch auf Überlassung ihrer Festplatte...

Zitat:
...Bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte jedoch darüber nachgedacht werden, ob man nicht besser ein umfassende vorbeugenden Unterlassungserklärung abgeben soll....Oftmals können auch die mit den Abmahnungen verlangten Zahlungen zurückgewiesen werden.
(Quelle: RA Wilde & Beuger)

Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen.

(Danke für die Übernahme an @Alter Esel)

Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers?

Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft.

Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot

Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot

Stichwort: Beweis des Zugangs der Abmahnung

(Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner)
So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann.
Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest.
Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt.
Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug.

Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de

Zitat:
Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Beweiserleichterung. Es genügt fortan, das Absenden einer Abmahnung zu beweisen. Hierfür genügt z. B. die Bestätigung eines Zeugen, der bekundet, dass ein korrekt adressierter Brief zur Post gegeben wurde.
(Quelle (PDF): BGH, Beschluss v. 21.12.2006, I ZB 17/06, abgedruckt in GRUR 7/2007, 629)

Stichwort: Unterlassungserklärung!
Zitat:
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung resultiert aus einer gesetzlichen Verpflichtung!
Die Besonderheit ist, dass man eigentlich immer verpflichtet ist, die Rechte anderer zu achten, egal wo. Da nun hier ein "Verdacht" (Anm.: Log-Datum mit Uhrzeit) aufgebracht wird und dieser [vor dem ein Richter darüber befunden hat] begründet erscheint, ist man auch verpflichtet eine mögliche Wiederholung der möglicherweise statt gefundenen Rechtsverletzung auszuschließen. Damit erledigt sich auch der eigentliche Rechtsstreit.

Für die Fans der einfachen Worte:
Ich hebe in meinem Hof auf meinem Grund eine Grube aus. Mein Nachbar sieht’s und kann mich schon während dem Aushub verpflichten die Grube später ja auch schön brav abzudecken, damit nicht noch jemand reinfällt.
Die Stufe zwei "mod. UE" nun besagt, das jemand fest gestellt hat, das in die Grube jemand gefallen sei, man aber nicht weiß, ob ich jetzt wirklich dran schuld bin, dass da jemand reingefallen ist. Man kann mich trotzdem, obwohl ich vielleicht alles richtig gemacht habe und der Reinfaller ein sturzbesoffener Idiot war, der die Sicherungsmaßnahmen weggerissen hat und beim reinpinkeln reingefallen ist verpflichten sorge zu tragen, dass es nicht mehr passiert. Ich gebe die Verpflichtung ab - die Sache ist erledigt und wenn der Reinfaller noch was von mir will, wie RA-Gebühren, oder Schmerzensgeld,... dann soll er sich eben melden.
(Danke für die Übernahme an @Shual)

Stichwort: Kontakt zur Rechtsschutzversicherung
Zitat:
… aus gegebenem Anlaß möchte ich auf die Problematik sog. telefonischer Kulanzberatungen in Filesharing - Sachen hinweisen. Ich habe zwischenzeitlich einige Fälle, in denen betroffene Versicherte bei ihrer Versicherung um Rechtsschutz für Filesharing - Sachen nachgesucht haben. Dieser wurde bedingungsgemäß nicht gewährt. Stattdessen gab es allerdings aus Kulanz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.

Tenor dieses Rates war immer, die Unterlassungserklärung abzugeben, kein Begleitschreiben zu verfassen und 100,00 € für die Abmahnung zu bezahlen.

Dieser Ratschlag ist nicht nur kostenlos, er ist auch umsonst. Schlimmer noch, er kann teuer werden, wenn man ihn befolgt.

Zutreffend ist allein, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist, allerdings einer abgeänderten. Dabei ist wichtig, dass die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthalten ist, um Zweifeln hinsichtlich eines Anerkenntnisses vorzubeugen.

Ebenfalls ist ein Begleitschreiben sinnvoll, in welchem der eigene Rechtsstandpunkt deutlich gemacht wird. Dieses kann nur abhängig vom Einzelfall korrekt formuliert werden. Hier rate ich dringend - wen wunderts - die Einschaltung eines eigenen Anwaltes an.

Höchst problematisch ist die Zahlung von 100,00 € im Hinblick auf die beschlossene Deckelung der Abmahnkosten. Vor diesem Hintergrund scheint mir die kostenlose telefonische Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer in Filesharing - Sachen nicht unbedingt erste Wahl zum Aufbau einer Verteidigungsstrategie zu sein.
(Danke für die Übernahme an @RA Hechler)
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Alt 03.07.2009, 17:15   # 2
majo
 
Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 5
hi
hätte mal ne kurze frage zu dem abmahnwarn

habe heute post bekommen von baumgartenbrandt heissen die rechtsanwälte die abmahnung ist für den film far cray kann mir jemand was dazu schreiben oder kennt die jemand ???
abmahnen tut die firma boll ag
mfg majo
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Alt 03.07.2009, 17:20   # 3
Hoogie123
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
Zitat:
Zitat von majo Beitrag anzeigen
baumgartenbrandt heissen die rechtsanwälte die abmahnung ist für den film far cray kann mir jemand was dazu schreiben oder kennt die jemand ???
abmahnen tut die firma boll ag
mfg majo
Von Abmahnungen durch die Kanzlei Baumgartenbrandt hab ich jetzt so noch nix mitbekommen, vielleicht springt da ein neuer auf den lukrativen Abmahnzug auf.

Nun ja und so nebenbei ist das wohl auch der einzigste Weg, wie ein Herr Uwe Boll mit seinen "Werken" Geld verdienen kann

Grüße der Hoogie
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Alt 03.07.2009, 17:22   # 4
majo
 
Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 5
hm

alles sehr komisch soll man sich da auch so verhalten wie bei kornmeier abmahnungen??
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Alt 03.07.2009, 17:35   # 5
OHweh
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von majo Beitrag anzeigen
hm

alles sehr komisch soll man sich da auch so verhalten wie bei kornmeier abmahnungen??
Nicht nur wie bei Korni abmahnungen sonder so verhalten wie bei allen abmahnungen!

Denke das die wahrscheinlichkeit verklagt zu werden immer geringer wird wenn immer mehr Abgemahnte nicht zahlen!
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Alt 09.07.2009, 21:15   # 6
pappenheimer2
Gastposter
 
Hallo,

heute flatterte ein 7-seitiger Brief in mein Haus mit einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet. Angeblich wurde Far Cry über p2p über einen Upload jedem zu verfügung gestellt. Natürlich mit Kontodaten und Strafbewehrter Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung

850€ Kosten= 400€ Schadensersatz an Boll AG + 450€ an Rechtanwaltkanzlei.

So nun die Frage: Was ist zu tun? Hat jemand Erfahrungen oder das selbe schreiben bekommen?

Gruß
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Alt 09.07.2009, 22:41   # 7
Franky4FIngers
Gastposter
 
HiHo

Ich hab heut genau den gleichen Brief bekommen. Für nen Download im Mai ....was für Wxxxxxx ...... da wird wohl nix anderes übrig bleiben als bezahlen oder?


Gr€€z Franky
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Alt 09.07.2009, 22:57   # 8
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Franky4FIngers Beitrag anzeigen
HiHo

Ich hab heut genau den gleichen Brief bekommen. Für nen Download im Mai ....was für ******* ...... da wird wohl nix anderes übrig bleiben als bezahlen oder?


Gr€€z Franky
:n00b:

Na selbstverständlich sollst Du nicht bezahlen, oder willst
Du noch so eine scheiß Abmahnzelle finanzieren ?

Du schickst denen nur eine modifizierte Unterlassungserklärung,
die hier im Forum zu finden ist. Ich überlasse es Deiner Intelligenz
sie zu finden. Ein Tip: Achte auf die Signaturen der User, die hier sehr
viele Beiträge verfasst haben. Warum willst Du so schnell aufgeben und
bezahlen ? Du hast es schließlich bis in dieses Forum geschafft !
Also gehörst Du bereits zu den Kämpfern mit Kopf.

Never give up !!!

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 09.07.2009, 22:59   # 9
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
@Pappemheimer @ Franky

Hallo,

Ihr seid die ersten beiden, die sich wg. Far Cry / Baumgarten&Brandt hier melden. Erste Infos finder Ihr im neuesten Artikel von Abmahnwahn Dreipage.de

Abmahnung ist ansonsten Abmahnung - egal von wem und egal um welche Datei es geht. Ob Ihr zahlt, nicht zahlt, einen Anwalt einschaltet oder nicht, entscheidet Ihr selbst. Um diese Entscheidung zu treffen, könnt Ihr auf die Infos für Neuabgemahnte in diesem Forum und/oder Dreipage zurückgreifen.
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Alt 09.07.2009, 23:08   # 10
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Ihr seid die ersten beiden, die sich wg. Far Cry / Baumgarten&Brandt hier melden.
Das stimmt nicht so ganz: KLICK

Bitte informiert Euch, wie folgt:

Steffens Abmahnwahn-Infoseite

Muster einer abgeänderten UE

Abmahn-Wiki

Abmahn-FAQ von RA Solmecke

Abmahnwahn-FAQ

lesen...lesen...lesen!
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Alt 10.07.2009, 12:28   # 11
burgdorf2008
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 4
Hallo Habe heute auch ein Brief von den BaumgartenBrandt bekommen und sitze hier wie bestellt und nicht abgeholt.
Soll auch für den Film ``Far Cry`` zahlen und kenne den nicht mal.
Ich finde es sogar ne frechheit das man selbst aufkommen muss weil man über WLAN Anschluss verfügt wenn sich andere leute einchecken können.
was kann man dagegen tun. Für was soll ich was zahlen was ich nie geladen haben.

Ich bitte um Tips.
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Alt 10.07.2009, 13:06   # 12
ulrich
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Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von burgdorf2008 Beitrag anzeigen
Hallo Habe heute auch ein Brief von den BaumgartenBrandt bekommen und sitze hier wie bestellt und nicht abgeholt.
Soll auch für den Film ``Far Cry`` zahlen und kenne den nicht mal.
Ich finde es sogar ne frechheit das man selbst aufkommen muss weil man über WLAN Anschluss verfügt wenn sich andere leute einchecken können.
In erster Linie solltest Du mal Deinen W-LAN vernünftig sichern, denn ein anderer kann das ja schlecht für Dich machen. Zumal Du als AI dafür verantwortlich bist.
Sonst verschaffst Du nämlich objektiv Dritten die Möglichkeit, sich hinter Deiner Person zu verstecken und im Schutze der von Dir geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können

Zweitens Dich hier im Forum umfassend Informieren! (Lesen, lesen und nochmal lesen)

Danach eine mod UE fristgerecht absenden, So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod UE & http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt.

Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.

Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button.

Copyright © ulrich v.h.
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Alt 10.07.2009, 13:43   # 13
majo
 
Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 5
hi habe auch post von denen bekommen hab heute abgeänderte hingeschickt mal schauen was kommt
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Alt 10.07.2009, 14:14   # 14
burgdorf2008
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 4
was mich nur wundert ist das die kanzlei in drei ländern arbeitet und nicht alles genau aufgelistet ist. normalerweise muss da ein gerichtsurteil bei sein und ohne diesen urteil ist es eigendlich ungültig habe mich gerade bei einen anwalt schlau gemacht.
allein wer ist den der empfänger von der summe steht kein begünstiger drin wer das geld empfängt nur kontonummer, bankleizahl und aktennummer.
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Alt 10.07.2009, 14:20   # 15
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von burgdorf2008 Beitrag anzeigen
was mich nur wundert ist das die kanzlei in drei ländern arbeitet und nicht alles genau aufgelistet ist. normalerweise muss da ein gerichtsurteil bei sein und ohne diesen urteil ist es eigendlich ungültig habe mich gerade bei einen anwalt schlau gemacht.
Eine korrekte Abmahnung muss Folgendes enthalten.

1. Eine knappe Schilderung der gerügten Handlung:
Die gerügte Handlung muss so beschrieben werden, dass der Abgemahnte den Vorwurf auch nachvollziehen kann. Der Abmahner sollte auch seine eigene Rechtsposition klar machen.
2. Hinweise auf davon betroffene Gesetze sollten ebenfalls enthalten sein:
Der Abgemahnte muss die Abmahnung auch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehen können.
! Fehler hier machen die Abmahnung nicht unbedingt unwirksam.
3. Aufforderung zur Unterlassung:
In einer Abmahnung muss zur Unterlassung des in Punkt 1 und 2 beschriebenen Vergehens aufgefordert werden.
4. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung:
In den meisten Fällen fordert der Abmahner einen bestimmten Erklärungsinhalt. Dieser liegt der Abmahnung meistens als vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Sollte keine Unterlassungserklärung beiliegen, muss der Abgemahnte selber eine ausreichende Erklärung formulieren. Wichtig ist dabei, dass das zu unterlassende Verhalten möglichst genau bezeichnet ist und eine ausreichende Vertragsstrafe versprochen wird. Der Abgemahnte sollte möglichst immer eine eigene Unterlassungserklärung formulieren.
5. Fristsetzung:
Dem Abgemahnten ist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine angemessene Frist zu setzen. Diese beträgt in der Regel 5 - 10 Tage.
6. Androhung gerichtlicher Schritte bei fruchtlosem Ablauf der Frist:
Dem Abgemahnten sind für den Fall, dass die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht abgeben wird, gerichtliche Schritte anzudrohen.
7. Evtl. Schadensersatzforderung:
8. Evtl. Aufforderung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten oder bei Vereinen eine Aufwandsentschädigung
9. Unterschrift

Mögliche Anlagen:

* Vollmacht des Mandanten
* Kopie(n) des gerügten Vergehens
* Kostennote des Anwalts bzw. Auslagenpauschale des Vereins
* Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Nicht mehr und nicht weniger!

Zitat:
Zitat von burgdorf2008 Beitrag anzeigen
allein wer ist den der empfänger von der summe steht kein begünstiger drin wer das geld empfängt nur kontonummer, bankleizahl und aktennummer.
Vermutlich BaumgartenBrandt Far Cry und Geschäftspartner.
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Alt 10.07.2009, 23:57   # 16
alfred kwak
Gastposter
 
Hallo zusammen,
meine Nachbarin (über 60) hat auch eine Abmahnung wegen farcry bekommen. Dummerweise weiss sie aber nicht einmal was ein p2p netzwerk ist. Nun hat sie mich gebeten sich darüber zu informieren. Der router hat eine WEP Verschlüsselung und wurde scheinbar gehackt, denn ich komme mit dem Passwort nicht rein. Hab in sofort rebootet und wpa installiert.
Das beste ist aber, das der Brief an ihren mittlerweile verstorbenen Mann gerichtet ist, weil wohl der Anschluss nicht umgemeldet wurde.
So wie ich es bis jetzt gelesen habe ist wohl eine modifizierte Unterlassungserklärung und keine Zahlung das beste. Was meint ihr?
mfG
Alfred
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Alt 11.07.2009, 00:29   # 17
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von alfred kwak Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
meine Nachbarin (über 60) hat auch eine Abmahnung wegen farcry bekommen. Dummerweise weiss sie aber nicht einmal was ein p2p netzwerk ist. Nun hat sie mich gebeten sich darüber zu informieren. Der router hat eine WEP Verschlüsselung und wurde scheinbar gehackt, denn ich komme mit dem Passwort nicht rein. Hab in sofort rebootet und wpa installiert.
Das beste ist aber, das der Brief an ihren mittlerweile verstorbenen Mann gerichtet ist, weil wohl der Anschluss nicht umgemeldet wurde.
So wie ich es bis jetzt gelesen habe ist wohl eine modifizierte Unterlassungserklärung und keine Zahlung das beste. Was meint ihr?
mfG
Alfred
interview mit dr. wachs auf Verein gegen den Abmahnwahn

SH: Wie ist die Rechtslage zu beurteilen,
wenn der Anschlussinhaber
verstorben ist,
die Abmahnung also an einen Toten adressiert ist?


Dr. Wachs: Wenn der angeschriebene Anschlussinhaber
zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch lebte,
dürfte die Angelegenheit mit einem 2 Zeiler unter Hinweis
auf den Trauerfall beendet sein.
Wenn der (ehemalige) Anschlussinhaber zum Zeitpunkt
der Rechtverletzung bereits verstorben war
und nur die Ummeldung des Anschlusses –aus
welchen Gründen auch immer nicht korrekt erfolgt ist,
reicht der Hinweis auf den Trauerfall nicht aus,
es ist nämlich zu befürchten,
dass umgehend eine zweite Abmahnung
an den richtigen Adressaten erfolgen wird.
Ob hier mir einer vorbeugenden Unterlassungserklärung
gearbeitet werden sollte,
ist eine Frage des Einzelfalls und abhängig u.a.
von der vorgeworfenen Rechtsverletzung
sowie der gesamten Situation (s.o.)



3111
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Alt 11.07.2009, 17:48   # 18
Denis1983
 
Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 11
Hallo!
Ich habe auch ein schönes Schreiben bekommen:fettgrin:
Ich soll am 23.05.2009 um XXXXX uhr den Film Far Cry zum Download angeboten haben!

Nur komisch ist, das ich das ganze Wochenende mit meiner Freundin und mit meinen Freunden am See Angeln war!
Beweis Fotos sind da!

Also wie bitte schön, kommen die den darauf mich abzumahnen, wenn ich noch nicht einmal zuhause war?

Komische Sache!
Da werde ich gegen angehen und Anzeige wegen Unterstellung und Nötigung stellen!

EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Uhrzeit angeben!

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Alt 11.07.2009, 18:02   # 19
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ Denis1983
Zitat:
Also wie bitte schön, kommen die den darauf mich abzumahnen, wenn ich noch nicht einmal zuhause war?
Aha, du hast also den PC erfunden, der nur läuft, wenn du unmittelbar davor sitzt?
  Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2009, 18:05   # 20
Denis1983
 
Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 11
DEr Rechner war ja aus und die Stecker ziehe ich immer raus!
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Antwort


Alt 12.02.2012, 10:47 # --
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Abmahnung! – Terror – Teil 1 Dieses Thema Pingback 29.04.2010 19:37


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