| | # 1 | ||||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Ein neuer Stern am Abmahn-Himmel! Was ist bekannt: Aktivität seit 07/2009 mit Log 05/2009 Siehe auch: "Wer mahnt Was ab" - Abmahndatenbank Abgemahnt wird: Spielfilm "Far Cry" (Kinostart [D] 02.10.2008; Verkauf DVD: 24.04.2009) Log-Datum: Mai 2009 Rechtinhaber: Boll AG P2P-Netzwerk: ? Streitwert: 50.000 € Schadensersatzforderung: 400 € Forderung RA-Kosten: 450 € Die Abmahnung scheint zudem mit Absätzen aus einer Anekdotenschmiede verpaart worden zu sein: Zitat:
Zitat:
Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen. Zitat:
Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers? Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft. Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert. - E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden, - Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, - Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG), - Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht, - strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt - Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden. - Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss. - mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg - Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot Stichwort: Beweis des Zugangs der Abmahnung (Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner) So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann. Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest. Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt. Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug. Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de Zitat:
Stichwort: Unterlassungserklärung! Zitat:
Stichwort: Kontakt zur Rechtsschutzversicherung Zitat:
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
| Zitat:
Denke das die wahrscheinlichkeit verklagt zu werden immer geringer wird wenn immer mehr Abgemahnte nicht zahlen! | |
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| | # 6 |
| Gastposter | Hallo, heute flatterte ein 7-seitiger Brief in mein Haus mit einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet. Angeblich wurde Far Cry über p2p über einen Upload jedem zu verfügung gestellt. Natürlich mit Kontodaten und Strafbewehrter Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung 850€ Kosten= 400€ Schadensersatz an Boll AG + 450€ an Rechtanwaltkanzlei. So nun die Frage: Was ist zu tun? Hat jemand Erfahrungen oder das selbe schreiben bekommen? Gruß |
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| | # 8 | |
| Gastposter | Zitat:
Na selbstverständlich sollst Du nicht bezahlen, oder willst Du noch so eine scheiß Abmahnzelle finanzieren ? Du schickst denen nur eine modifizierte Unterlassungserklärung, die hier im Forum zu finden ist. Ich überlasse es Deiner Intelligenz sie zu finden. Ein Tip: Achte auf die Signaturen der User, die hier sehr viele Beiträge verfasst haben. Warum willst Du so schnell aufgeben und bezahlen ? Du hast es schließlich bis in dieses Forum geschafft ! Also gehörst Du bereits zu den Kämpfern mit Kopf. Never give up !!! Gruß Flesh_Storm | |
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| | # 9 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| @Pappemheimer @ Franky Hallo, Ihr seid die ersten beiden, die sich wg. Far Cry / Baumgarten&Brandt hier melden. Erste Infos finder Ihr im neuesten Artikel von Abmahnwahn Dreipage.de Abmahnung ist ansonsten Abmahnung - egal von wem und egal um welche Datei es geht. Ob Ihr zahlt, nicht zahlt, einen Anwalt einschaltet oder nicht, entscheidet Ihr selbst. Um diese Entscheidung zu treffen, könnt Ihr auf die Infos für Neuabgemahnte in diesem Forum und/oder Dreipage zurückgreifen. |
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| | # 10 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Bitte informiert Euch, wie folgt: Steffens Abmahnwahn-Infoseite Muster einer abgeänderten UE Abmahn-Wiki Abmahn-FAQ von RA Solmecke Abmahnwahn-FAQ lesen...lesen...lesen! | |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 4
| Hallo Habe heute auch ein Brief von den BaumgartenBrandt bekommen und sitze hier wie bestellt und nicht abgeholt. Soll auch für den Film ``Far Cry`` zahlen und kenne den nicht mal. Ich finde es sogar ne frechheit das man selbst aufkommen muss weil man über WLAN Anschluss verfügt wenn sich andere leute einchecken können. was kann man dagegen tun. Für was soll ich was zahlen was ich nie geladen haben. Ich bitte um Tips. |
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| | # 12 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Sonst verschaffst Du nämlich objektiv Dritten die Möglichkeit, sich hinter Deiner Person zu verstecken und im Schutze der von Dir geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können Zweitens Dich hier im Forum umfassend Informieren! (Lesen, lesen und nochmal lesen) Danach eine mod UE fristgerecht absenden, So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE & http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button. Copyright © ulrich v.h. | |
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| | # 14 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 4
| was mich nur wundert ist das die kanzlei in drei ländern arbeitet und nicht alles genau aufgelistet ist. normalerweise muss da ein gerichtsurteil bei sein und ohne diesen urteil ist es eigendlich ungültig habe mich gerade bei einen anwalt schlau gemacht. allein wer ist den der empfänger von der summe steht kein begünstiger drin wer das geld empfängt nur kontonummer, bankleizahl und aktennummer. |
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| | # 15 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
1. Eine knappe Schilderung der gerügten Handlung: Die gerügte Handlung muss so beschrieben werden, dass der Abgemahnte den Vorwurf auch nachvollziehen kann. Der Abmahner sollte auch seine eigene Rechtsposition klar machen. 2. Hinweise auf davon betroffene Gesetze sollten ebenfalls enthalten sein: Der Abgemahnte muss die Abmahnung auch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehen können. ! Fehler hier machen die Abmahnung nicht unbedingt unwirksam. 3. Aufforderung zur Unterlassung: In einer Abmahnung muss zur Unterlassung des in Punkt 1 und 2 beschriebenen Vergehens aufgefordert werden. 4. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: In den meisten Fällen fordert der Abmahner einen bestimmten Erklärungsinhalt. Dieser liegt der Abmahnung meistens als vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Sollte keine Unterlassungserklärung beiliegen, muss der Abgemahnte selber eine ausreichende Erklärung formulieren. Wichtig ist dabei, dass das zu unterlassende Verhalten möglichst genau bezeichnet ist und eine ausreichende Vertragsstrafe versprochen wird. Der Abgemahnte sollte möglichst immer eine eigene Unterlassungserklärung formulieren. 5. Fristsetzung: Dem Abgemahnten ist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine angemessene Frist zu setzen. Diese beträgt in der Regel 5 - 10 Tage. 6. Androhung gerichtlicher Schritte bei fruchtlosem Ablauf der Frist: Dem Abgemahnten sind für den Fall, dass die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht abgeben wird, gerichtliche Schritte anzudrohen. 7. Evtl. Schadensersatzforderung: 8. Evtl. Aufforderung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten oder bei Vereinen eine Aufwandsentschädigung 9. Unterschrift Mögliche Anlagen: * Vollmacht des Mandanten * Kopie(n) des gerügten Vergehens * Kostennote des Anwalts bzw. Auslagenpauschale des Vereins * Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Nicht mehr und nicht weniger! Zitat:
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| | # 16 |
| Gastposter | Hallo zusammen, meine Nachbarin (über 60) hat auch eine Abmahnung wegen farcry bekommen. Dummerweise weiss sie aber nicht einmal was ein p2p netzwerk ist. Nun hat sie mich gebeten sich darüber zu informieren. Der router hat eine WEP Verschlüsselung und wurde scheinbar gehackt, denn ich komme mit dem Passwort nicht rein. Hab in sofort rebootet und wpa installiert. Das beste ist aber, das der Brief an ihren mittlerweile verstorbenen Mann gerichtet ist, weil wohl der Anschluss nicht umgemeldet wurde. So wie ich es bis jetzt gelesen habe ist wohl eine modifizierte Unterlassungserklärung und keine Zahlung das beste. Was meint ihr? mfG Alfred |
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| | # 17 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
SH: Wie ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn der Anschlussinhaber verstorben ist, die Abmahnung also an einen Toten adressiert ist? Dr. Wachs: Wenn der angeschriebene Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch lebte, dürfte die Angelegenheit mit einem 2 Zeiler unter Hinweis auf den Trauerfall beendet sein. Wenn der (ehemalige) Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechtverletzung bereits verstorben war und nur die Ummeldung des Anschlusses aus welchen Gründen auch immer nicht korrekt erfolgt ist, reicht der Hinweis auf den Trauerfall nicht aus, es ist nämlich zu befürchten, dass umgehend eine zweite Abmahnung an den richtigen Adressaten erfolgen wird. Ob hier mir einer vorbeugenden Unterlassungserklärung gearbeitet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalls und abhängig u.a. von der vorgeworfenen Rechtsverletzung sowie der gesamten Situation (s.o.) 3111 | |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 11
| Hallo! Ich habe auch ein schönes Schreiben bekommen:fettgrin: Ich soll am 23.05.2009 um XXXXX uhr den Film Far Cry zum Download angeboten haben! Nur komisch ist, das ich das ganze Wochenende mit meiner Freundin und mit meinen Freunden am See Angeln war! Beweis Fotos sind da! ![]() Also wie bitte schön, kommen die den darauf mich abzumahnen, wenn ich noch nicht einmal zuhause war? Komische Sache! Da werde ich gegen angehen und Anzeige wegen Unterstellung und Nötigung stellen! EDIT BY PRINCESS Bitte keine Uhrzeit angeben! |
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| Abmahnung! – Terror – Teil 1 | Dieses Thema | Pingback | 29.04.2010 19:37 | |
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