Risiko bei "Usenext"


Alt 07.07.2009, 16:03   # 1
noname007
 
Registriert seit: 07.07.2009
Beiträge: 3
Hallo nochmal,

wie siehts es denn aus bei einem getätigten Downloads bei Usenext?
Die Dateien werden einmalig durch nen upload auf nem Server gesetzt und diese können dann gedownloadet werden.Wie hoch ist den die wahrscheinlichket dort erwischt zu werden im vergleich zu den typischen Filesharing Anbietern??

Grund meiner Frage:
Zahlreiche Kollegen wurden letzte Woche abgemahnt alle von einer Kanzlei alle wegen einem Titel.Alle bei B...Sha... geladen

Grüße
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Alt 07.07.2009, 16:42   # 2
princess15114
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Zitat:
Zitat von noname007 Beitrag anzeigen
wie siehts es denn aus bei einem getätigten Downloads bei Usenext?
Die Dateien werden einmalig durch nen upload auf nem Server gesetzt und diese können dann gedownloadet werden.Wie hoch ist den die wahrscheinlichket dort erwischt zu werden im vergleich zu den typischen Filesharing Anbietern??
Die Frage wäre, für wen es ein Risiko darstellt, erwischt zu werden?
Für den, der den Upload tätigt oder für den der downloadet.

Allgemein gilt Usenext ist ein Dienstleister, der sich seine Dienste bezahlen lässt. Da i.A. Kontodaten angegeben werden müssen, tendiert die vermutete Anonymität ohnehin gegen Null. Abgesehen davon, dass man zwar ein Testabo abschließen kann und wenn man es nicht rechtzeitig kündigt, sich möglicherweise hier im Board im Bereich Verbraucherschutz, Unterbereich Abofalle wiederfinden kann.
Diesen Dienst mit Filesharing zu vergleichen, ist ebenso nicht möglich, da hier kein "Tausch" i.S.v. gleichzeitigem Geben und Nehmen stattfindet. Es muss erst jemand da sein, der die Urlaubsfotos hochläd, um sie dann der Familie downloaden zu lassen, nachdem ein entsprechender Link verteilt wurde.

Weiterhin wurden auf dem Weg des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches bereits Daten von Uploader anderer Portale herausgegeben, so dass der von dir erwähnter Dienst damit eher als gleichrangig einzustufen ist.

Also, besser ist es nichts Illegales zu tun, dann kann man auch alles nutzen.
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Alt 07.07.2009, 17:43   # 3
noname007
Threadstarter
 
Registriert seit: 07.07.2009
Beiträge: 3
Hallo,

besten Dank für die schnelle Antwort!

Sorry kenne mich nicht wirlich aus.
Meine bzgl. Riskio den Downloader der sich die Dateien zieht.
Alles was ich bisher im Foren gelesen habe bezieht sich alles auf Uploader.
Wurde zwecks zivil-bzw Straflrechtlicher verfolgung eher auf den Uploader oder den reinen Downloader geachtet?

Besten dank schonmal
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Alt 07.07.2009, 18:13   # 4
princess15114
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Zitat:
Zitat von noname007 Beitrag anzeigen
Alles was ich bisher im Foren gelesen habe bezieht sich alles auf Uploader.
Das ist auch völlig richtig, da nur durch den Upload und das unkontrollierte Verbreiten, der maßgebliche Schaden entstanden sein soll.

Auch wenn der Download einen Schaden von Eins (Verbreitungseinheit) verursacht, so ist dennoch auch dieser, sofern er aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt, verboten.
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