C-S-R mit Gedast Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Purzel


Alt 31.05.2009, 12:58   # 1
princess15114
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Ein neuer Stern am Abmahn-Himmel!

Was ist bekannt:
Spontane Aktivitäten seit 06/2009 mit Log 05/2009
Siehe auch: "Wer mahnt Was ab" - Abmahndatenbank

Abgemahnt wird: diverse Werke der Purzel GmbH, sogen. Kopulationsunterhaltung
Log-Datum: ab Mai 2009
Rechtinhaber: Gedast GmbH
P2P-Netzwerk: Edonkey
Streitwert: 30.000 € je Werk
Pauschaler Abgeltungsbetrag: 650,00 € je Werk
Ermittlung der Klarnamen: die vorliegenden Abmahnschreiben lassen offen, ob
(a) die Ermittlung des Klarnamens über die StAschaft nach § 106 Abs. 1 UrhG, evtl. a. § 184 StGB "Verbreitung pornograischer Schriften" mit nachfolgender Akteneinsicht oder
(b) über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG am für den Provider zuständigen LG
erfolgt ist.

Der zeitliche kurze Abstand zwischen Log und Abmahnung lässt jedoch die Schlussfolgerung zu, dass zunächst (b) sehr wahrscheinlich ist.

Zitat:
...Zudem sollten Sie keinesfalls die dem Schreiben der Rechtsanwälte S-C-R beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichen, denn mit Ihrer Unterschrift erkennen sie die Verletzungshandlung vollumfänglich an. Etwaigen Vergleichsverhandlungen wird damit die Grundlage entzogen.
(Quelle: RA Achilles)

Wieder einmal mehr soll das Geschäft mit der Scham gemacht werden. Mehr noch, der Wortlaut als Drohkulisse ist kaum noch zu übertreffen.
Zitat:
Zitat von Abmahnschreiben
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, ..., werden wir jedoch die volle Anwaltsgebühr - je nach dem Einzelfall - noch höhere Gebühren und einen höheren Schadenersatz geltend machen
(Quelle: justlaw.de)


Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen.

(Danke für die Übernahme an @Alter Esel)

Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers?

Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft.

Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot

Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot

Stichwort: Beweis des Zugangs der Abmahnung

(Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner)
So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann.
Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest.
Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt.
Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug.

Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de

Zitat:
Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Beweiserleichterung. Es genügt fortan, das Absenden einer Abmahnung zu beweisen. Hierfür genügt z. B. die Bestätigung eines Zeugen, der bekundet, dass ein korrekt adressierter Brief zur Post gegeben wurde.
(Quelle (PDF): BGH, Beschluss v. 21.12.2006, I ZB 17/06, abgedruckt in GRUR 7/2007, 629)

Stichwort: Unterlassungserklärung!
Zitat:
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung resultiert aus einer gesetzlichen Verpflichtung!
Die Besonderheit ist, dass man eigentlich immer verpflichtet ist, die Rechte anderer zu achten, egal wo. Da nun hier ein "Verdacht" (Anm.: Log-Datum mit Uhrzeit) aufgebracht wird und dieser [vor dem ein Richter darüber befunden hat] begründet erscheint, ist man auch verpflichtet eine mögliche Wiederholung der möglicherweise statt gefundenen Rechtsverletzung auszuschließen. Damit erledigt sich auch der eigentliche Rechtsstreit.

Für die Fans der einfachen Worte:
Ich hebe in meinem Hof auf meinem Grund eine Grube aus. Mein Nachbar sieht’s und kann mich schon während dem Aushub verpflichten die Grube später ja auch schön brav abzudecken, damit nicht noch jemand reinfällt.
Die Stufe zwei "mod. UE" nun besagt, das jemand fest gestellt hat, das in die Grube jemand gefallen sei, man aber nicht weiß, ob ich jetzt wirklich dran schuld bin, dass da jemand reingefallen ist. Man kann mich trotzdem, obwohl ich vielleicht alles richtig gemacht habe und der Reinfaller ein sturzbesoffener Idiot war, der die Sicherungsmaßnahmen weggerissen hat und beim reinpinkeln reingefallen ist verpflichten sorge zu tragen, dass es nicht mehr passiert. Ich gebe die Verpflichtung ab - die Sache ist erledigt und wenn der Reinfaller noch was von mir will, wie RA-Gebühren, oder Schmerzensgeld,... dann soll er sich eben melden.
(Danke für die Übernahme an @Shual)

Stichwort: Kontakt zur Rechtsschutzversicherung
Zitat:
… aus gegebenem Anlaß möchte ich auf die Problematik sog. telefonischer Kulanzberatungen in Filesharing - Sachen hinweisen. Ich habe zwischenzeitlich einige Fälle, in denen betroffene Versicherte bei ihrer Versicherung um Rechtsschutz für Filesharing - Sachen nachgesucht haben. Dieser wurde bedingungsgemäß nicht gewährt. Stattdessen gab es allerdings aus Kulanz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.

Tenor dieses Rates war immer, die Unterlassungserklärung abzugeben, kein Begleitschreiben zu verfassen und 100,00 € für die Abmahnung zu bezahlen.

Dieser Ratschlag ist nicht nur kostenlos, er ist auch umsonst. Schlimmer noch, er kann teuer werden, wenn man ihn befolgt.

Zutreffend ist allein, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist, allerdings einer abgeänderten. Dabei ist wichtig, dass die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthalten ist, um Zweifeln hinsichtlich eines Anerkenntnisses vorzubeugen.

Ebenfalls ist ein Begleitschreiben sinnvoll, in welchem der eigene Rechtsstandpunkt deutlich gemacht wird. Dieses kann nur abhängig vom Einzelfall korrekt formuliert werden. Hier rate ich dringend - wen wunderts - die Einschaltung eines eigenen Anwaltes an.

Höchst problematisch ist die Zahlung von 100,00 € im Hinblick auf die beschlossene Deckelung der Abmahnkosten. Vor diesem Hintergrund scheint mir die kostenlose telefonische Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer in Filesharing - Sachen nicht unbedingt erste Wahl zum Aufbau einer Verteidigungsstrategie zu sein.
(Danke für die Übernahme an @RA Hechler)
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Alt 28.06.2009, 22:31   # 2
RA Hechler
 
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Achtung:

Nun ist die Kanzlei CRS auch im Namen von Purzel-Video tätig!

ABMAHNUNG CSR RECHTSANWÄLTE PURZEL VIDEO GEDAST, Urheberrecht und Filesharing

Uns haben schon mehrere Anfragen erreicht. Die Höchstsumme waren EUR 13.000,00, die für ca. 20 Filme gefordert wurden. Da wird es lächerlich, mit der EUR 100,00-Grenze zu argumentieren. Hier sind bessere Argumente gefragt.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 29.06.2009, 12:59   # 3
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe mir in der letzten Woche einmal die von der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei geschalteten Strafanzeigen angesehen, über welche die Adressdaten ermittelt wurden.

Die Daten wurde offenbar von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe herausgegeben. In allen mir bekannten Fällen werden auch die Strafverfahren ernsthaft geführt. Das heißt die Einstellung des Strafverfahrens ist keinesfalls sicher.

Dies ist vor dem Hintergrund der sehr kurzen Ausführungen durch die Anzeigenerstatter sehr überraschend. Vorsichtige Zweifel an einem Anfangsverdacht seien hier erlaubt. Ausführungen zur Art der Beweissicherung sind in der Strafanzeige keine ersichtlich, was aber vor dem Hintergrund jüngerer Entscheidungen zwingend geboten erscheint: vgl. dazu Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - LG Köln zur Beweissicherung in Filesharingverfahren.

In der Anzeige wird klar gestellt, dass nur Tauschbörsennutzer ermittelt wurden, welche Daten auch "zur Verfügung gestellt haben". Unbeantwortet bleibt aber etwa die Frage, wieviel % der Datei heruntergeladen wurden.

Üblicherweise fordern die Staatsanwaltschaften vor der Einleitung entsprechender Verfahren aber regional unterschiedlich,
1. dass mindestens 15 % des Werks von dem behaupteten Rechtsverletzer heruntergeladen wurden
und/oder
2. dass im Rahmen der Beweissicherung auch ein gewisser Prozentanteil der Daten heruntergeladen werden.

Als kleine Randnotiz sein angemerkt, dass etwa die Staatsanwaltschaft Hamburg auf entsprechende Anzeigen unverzüglich um Nachweis bittet, dass die ermittelnde Firma nicht selber während des Logg-Vorgangs pornografische Schriften verbreitet.

Nachdem ich in meiner Arbeit immer wieder Verfahren finde, in denen Verwechslungen der IP-Adresse eingeräumt werden müssen, überrascht das Vorgehen der Staatsanwaltschaft umso mehr.

Abgemahnten sei angeraten sich nicht wegen des "delikaten Inhaltes" der Abmahnungen zu Kurzschlussreaktionen hinreißen zu lassen, sondern sich erst einmal in Ruhe zu informieren.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit



Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Alt 29.06.2009, 14:38   # 4
RA Hechler
 
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Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
Die Daten wurde offenbar von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe herausgegeben. In allen mir bekannten Fällen werden auch die Strafverfahren ernsthaft geführt. Das heißt die Einstellung des Strafverfahrens ist keinesfalls sicher.

Die StA Karlsruhe gewährt nach unseren Informationen überhaupt keine Akteneinsicht. Es ist daher kaum möglich, dass die StA Karlsruhe an CSR Daten herausgegeben hat.

Mit freundlichen & kollegialen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 29.06.2009, 14:49   # 5
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
... un' nu' ???

Ernsthaft: Der Herr RA Dr. Alexander Wachs könnte sich ja evtl. und netterweise zu dem Beitrag vom Herrn RA Matthias Hechler, M.B.A. äußern.

Schließlich beantragt ein gewissenhafter Rechtsanwalt hier und da schon 'mal Akteneinsicht, nicht wahr!?

Übrigens: Ich persönlich hege -wie schon öfters auch dargelegt- auch meine Zweifel an einer "sauberen" Herausgabe der Klarnamen im Falle von Pornoabmahnungen (außer eventuell durch die StaA Essen, aber das nur "indizienmäßig" quasi)!

Gruß, Dipl.-Ing. Baxter
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Alt 29.06.2009, 14:51   # 6
raziel19
 
Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 12
Was ist das nur für ein Staat, wo vage Vermutungen und unsichere Zahlenkombinationen ausreichen, um Leuten das Leben schwer zu machen?! Dazu fällt mir auch nur das hier ein...
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Alt 29.06.2009, 15:17   # 7
Flesh_Storm
Gastposter
 
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/c...05/PKS2008.pdf

Aus der polizeiliche Kriminalstatistik 2008:

Eine deutliche Zunahme der Fallzahlen wurde im Bereich der Verbreitung pornographischer
Schriften (Erzeugnisse) registriert (+14,5 Prozent auf 18.264 Fälle). Allerdings hat der
Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um
–24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen
hatte. Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen
hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fallzahlen
nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück. Der Anstieg der Fallzahlen
bei der Verbreitung pornographischer Schriften ist auf die verstärkten Bemühungen
der Polizei und anderer Akteure zur Aufhellung des Dunkelfeldes in diesem Bereich zurückzuführen.


Da ich auch eine Vorladung wegen so einer hirnrissigen Pornoabmahnung
bekommen habe, bin ich und viele hier Anwesende mit in diese Statistik eingeflossen. Jetzt gehören wir zum "Dunkelfeld" der Pornokrimminalität !
Dessen war ich mir nie bewußt.

Gruß

Flesh_Storm

P.S. Ich hoffe hier schlägt endlich 'mal Jemand auf, der so ein
Briefchen erhalten hat und uns aufklären kann.
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Alt 29.06.2009, 16:18   # 8
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 176
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegen dezeit zwei Ermittlungsakten vor, eine von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und eine von einer weiteren Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat zweifelsfrei Akteneinsicht gewährt. Nach weiteren Informationen soll - wie dargelegt - auch Karlsruhe Akteneinsicht gewährt haben. Ich werde hier aber noch einmal Rücksprache halten, und mich um Klärung bemühen.

Wäre interessant, wenn zwei Anwälte unterschiedliche Informationen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Alt 29.06.2009, 16:27   # 9
hierbin
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen

P.S. Ich hoffe hier schlägt endlich 'mal Jemand auf, der so ein
Briefchen erhalten hat und uns aufklären kann.
Ich habe am Freitag solch ein Abmahnschreiben bekommen.
Ich habe aber keine derartigen Filme geladen.
Es steht dort der geladene Filmtitel,
Filmhash
IP- Adresse
Timestamp
Provider
Guid
und der P2P- Client drin.

Und natürlich eine Pauschale von 650 €, die bis zum 08.07.2009 gezahlt werden muss.

Tolle Wurst......danke dem W-Lan !!

Dabei ist eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung und eine kopierte Vollmacht der Gedast GMBH.
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Alt 29.06.2009, 17:47   # 10
hierbin
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung
Aktenzeichen: xxxx-xx-xx-xxxx

XXXXXXX
XXXXX XXXXX
XXXXXXXXXX 123
12345 XXXXXX

verpflichtet sich gegenüber
der Firma Name und Adresse

1. es zu unterlassen, das urheberrechtlich geschütze Filmmaterial ( Titel )
oder einzelne Teile hiervon ohne Zustimmung der Firma XXXX ( insbesondere im Internet) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen.

2. für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Unterlassungsverpflichtungserklärung an die Firma XXXXX eine von dieser nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen.

3. an die Firma XXXXX einen Betrag in der Höhe von insgesamt pauschal E650 zu zahlen. In diesen Betrag sind die durch die Einschaltung der C_S_R Rechtsanwaltskanzlei enstandenen Kosten für die Bearbeitung dieser Unterlassungserklärung und des Abmahnschreibens sowie Schadensersatz enthalten. Oben genannter Betrag ist unter Angabe des Aktenzeichens xxx-xx-xx-xxxx einzuzahlen auf das Fremdgeldkonto der C_S_R Rechtsanwaltskanzlei,Knt.-Nr. xxx xxx xxx, Blz xxx xxx xxx Bank Ort.

Ort,Datum Unterschrift

Die Frage ist jetzt:
Was kommen jetzt für Kosten ( Anwaltskosten ) auf mich zu, wenn ich einen Anwalt um Unterstützung bitte, zuzüglich der "Strafe" die ich zahlen muss ??
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Alt 29.06.2009, 18:50   # 11
hierbin
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Ich empfehle Dir aus reiner Nächstenliebe garnichts
zu bezahlen. Nix 0€, nada !

Du füllst eine modifizierte Unterlassungserklärung aus,
die Du in den Signaturen einiger Forumsmitglieder finden kannst.
Da das eine art Vordruck ist, kannst Du diesen auch ohne
einen Anwalt ausfüllen. Ich würde noch ein kurzes Anschreiben
verfassen, in dem Du schreibst, dass es sich um eine technische
Panne handeln muss. Du bittest unter einer sehr kurzen
Fristsetzung darum, die Sache noch einmal überprüfen zu lassen.
Falls die sich bis zum Termin nicht mehr melden, akzeptierst
Du deren Entschuldigung für das Mißverständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Flesh_Storm

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.6.2009 um 17:07:54-----

Hier ist der Link:

Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Du übernimmst nur die Firmenadressen und das schweinische
Machwerk, dass Dir angelastet wird !

Hat dieses Musterschreiben ein Anwalt aufgesetzt ??
Sorry für die blöde Frage, aber wie du siehst, bin ich neu in diesem Forum und kenne hier niemanden
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 18:58   # 12
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von hierbin Beitrag anzeigen
Hat dieses Musterschreiben ein Anwalt aufgesetzt ??
Ja!

mod UE & Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt.

Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.

Copyright © ulrich
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Alt 29.06.2009, 19:06   # 13
Flesh_Storm
Gastposter
 
Dieses Musterschreiben haben mehrere Anwälte aufgesetzt
und abgesegnet. Es wurde auch schon tausendfach versand
und hat sich sehr bewert. Also ausfüllen und an die ********
per Einschreiben und Rückschein abschicken.

Bei dieser Gedast ist schon merkwürdig, warum sie Lizenzen
zur Verbreitung pornographischer Schriften erwerben, wenn
sie die dann nicht auch verbreiten wollen. Ganz klare
Abzocke mit sehr dürftigen Beweisen.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 29.06.2009, 19:11   # 14
hierbin
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe,

zu unterlassen,

alle Filmwerke des Rechteinhabers ohne Einwilligung der Gedast GmbH öffentlich zugänglich zu

machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen........



hab das mal modifiziert......ich hoffe, das das richtig formuliert ist *schäm*
ich weiss nicht, wer hier was über meine leitung geladen hat, möchte aber sicher sein, das ich von dieser firma keine weiteren forderungen erhalte.
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Alt 29.06.2009, 19:15   # 15
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
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Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von hierbin Beitrag anzeigen
möchte aber sicher sein, das ich von dieser firma keine weiteren forderungen erhalte.
Dann solltest Du deinen Rechner abwracken und verkaufen .....
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 19:21   # 16
hierbin
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Dann solltest Du deinen Rechner abwracken und verkaufen .....
*grummel*

ich hab in der erotikrubrik nichts runtergeladen.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 19:28   # 17
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von hierbin Beitrag anzeigen
*grummel*

ich hab in der erotikrubrik nichts runtergeladen.
Ja ist ja logisch . Hab ich auch nicht behauptet, nur diese ganze Pornobranche kotzt mich an.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 19:35   # 18
hierbin
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
....nur diese ganze Pornobranche kotzt mich an.
Mich auch........

zurück zur formulierung........ist das nun richtig geschreibselt ??
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 19:37   # 19
Flesh_Storm
Gastposter
 
Vorsicht bei der Erweiterung auf alle Werke !
Die können in den nächsten 30 Jahren noch
ca. 30000 Hoppelwestern runterkurbeln.
Ich würde mir zutrauen von solchen Filmchen
5 Stück am Tag zu drehen.

Ich stand bei einer anderen Billigfirma mal vor
der selben Entscheidung wie Du. Ich habe das
Risiko einer weiteren Abmahnung in Kauf genommen.
Das Loggen geht jedenfalls nicht so einfach,
wenn Du den Incomming-Ordner nicht für alle
sichtbar hattest, konnten sie nicht sehen was da
noch so alles drin war. Schreibe lieber alle Werke
mit genauem Titel rein, die noch verdächtig sind !
Also die, bei der die Gedast RI ist.

Gruß

Flesh_Storm
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 19:39   # 20
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
@Flesh_Storm:
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm
Bei dieser Gedast ist schon merkwürdig, warum sie Lizenzenzur Verbreitung pornographischer Schriften erwerben, wenn
sie die dann nicht auch verbreiten wollen.
Dazu könnte/sollte man evtl. im Hinterkopf parat haben, daß Purzel Video und die Gedast GmbH unter "pmovies.de" purzel-videos verticken! Übrigens fand ich persönlich diesen Umstand auch immer äußerst interessant hinsichtlich der vielen Abmahnzellen, die Purzel Video so unterhält (Schindler/Boltze, Auffenberg, Schulenberg/Schenk, Lidl...äh...Lihl, u.s.w. ...)

Guck' doch 'mal für den Moment -falls es dich interessieren sollte- unter folgendem link den Beitrag #3440 des users "Logidepp" für mehr Hintergrundwissen --> KLICK für WISSEN, denn WISSEN IST MACHT!

Ich bin übrigens dabei, den ganzen Kladeradatsch für den Abmahnwahn 2.0 -thread aufzubereiten und als Übersicht an den Pranger...äh...ins Fenster zu hängen!

Zitat:
Zitat von Flesh_Storm
Ganz klare Abzocke mit sehr dürftigen Beweisen.
Diese Meinung (!) vertrete ich persönlich auch (bitte Artikel 5, GG beachten! Danke!)

In diesem Sinne, Baxter
__________________________________________________ ___
Es wird sich doch wohl bald mal ausgepurzelt haben, oder!??

"Klickparaden" forever !!!
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daniel-finger.com Abmahnanwälte und deren Helfer sind diskret Dieses Thema Pingback 19.08.2009 16:22


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