| | # 1 | ||||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.427
| Ein neuer Stern am Abmahn-Himmel! Was ist bekannt: Spontane Aktivitäten seit 06/2009 mit Log 05/2009 Siehe auch: "Wer mahnt Was ab" - Abmahndatenbank Abgemahnt wird: diverse Werke der Purzel GmbH, sogen. Kopulationsunterhaltung Log-Datum: ab Mai 2009 Rechtinhaber: Gedast GmbH P2P-Netzwerk: Edonkey Streitwert: 30.000 € je Werk Pauschaler Abgeltungsbetrag: 650,00 € je Werk Ermittlung der Klarnamen: die vorliegenden Abmahnschreiben lassen offen, ob (a) die Ermittlung des Klarnamens über die StAschaft nach § 106 Abs. 1 UrhG, evtl. a. § 184 StGB "Verbreitung pornograischer Schriften" mit nachfolgender Akteneinsicht oder (b) über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG am für den Provider zuständigen LG erfolgt ist. Der zeitliche kurze Abstand zwischen Log und Abmahnung lässt jedoch die Schlussfolgerung zu, dass zunächst (b) sehr wahrscheinlich ist. Zitat:
Wieder einmal mehr soll das Geschäft mit der Scham gemacht werden. Mehr noch, der Wortlaut als Drohkulisse ist kaum noch zu übertreffen. Zitat:
Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen. Zitat:
Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers? Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft. Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert. - E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden, - Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, - Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG), - Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht, - strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt - Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden. - Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss. - mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg - Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot Stichwort: Beweis des Zugangs der Abmahnung (Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner) So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann. Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest. Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt. Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug. Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de Zitat:
Stichwort: Unterlassungserklärung! Zitat:
Stichwort: Kontakt zur Rechtsschutzversicherung Zitat:
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| | # 2 |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Achtung: Nun ist die Kanzlei CRS auch im Namen von Purzel-Video tätig! ABMAHNUNG CSR RECHTSANWÄLTE PURZEL VIDEO GEDAST, Urheberrecht und Filesharing Uns haben schon mehrere Anfragen erreicht. Die Höchstsumme waren EUR 13.000,00, die für ca. 20 Filme gefordert wurden. Da wird es lächerlich, mit der EUR 100,00-Grenze zu argumentieren. Hier sind bessere Argumente gefragt. ![]() Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- |
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| | # 3 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 176
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir in der letzten Woche einmal die von der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei geschalteten Strafanzeigen angesehen, über welche die Adressdaten ermittelt wurden. Die Daten wurde offenbar von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe herausgegeben. In allen mir bekannten Fällen werden auch die Strafverfahren ernsthaft geführt. Das heißt die Einstellung des Strafverfahrens ist keinesfalls sicher. Dies ist vor dem Hintergrund der sehr kurzen Ausführungen durch die Anzeigenerstatter sehr überraschend. Vorsichtige Zweifel an einem Anfangsverdacht seien hier erlaubt. Ausführungen zur Art der Beweissicherung sind in der Strafanzeige keine ersichtlich, was aber vor dem Hintergrund jüngerer Entscheidungen zwingend geboten erscheint: vgl. dazu Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - LG Köln zur Beweissicherung in Filesharingverfahren. In der Anzeige wird klar gestellt, dass nur Tauschbörsennutzer ermittelt wurden, welche Daten auch "zur Verfügung gestellt haben". Unbeantwortet bleibt aber etwa die Frage, wieviel % der Datei heruntergeladen wurden. Üblicherweise fordern die Staatsanwaltschaften vor der Einleitung entsprechender Verfahren aber regional unterschiedlich, 1. dass mindestens 15 % des Werks von dem behaupteten Rechtsverletzer heruntergeladen wurden und/oder 2. dass im Rahmen der Beweissicherung auch ein gewisser Prozentanteil der Daten heruntergeladen werden. Als kleine Randnotiz sein angemerkt, dass etwa die Staatsanwaltschaft Hamburg auf entsprechende Anzeigen unverzüglich um Nachweis bittet, dass die ermittelnde Firma nicht selber während des Logg-Vorgangs pornografische Schriften verbreitet. Nachdem ich in meiner Arbeit immer wieder Verfahren finde, in denen Verwechslungen der IP-Adresse eingeräumt werden müssen, überrascht das Vorgehen der Staatsanwaltschaft umso mehr. Abgemahnten sei angeraten sich nicht wegen des "delikaten Inhaltes" der Abmahnungen zu Kurzschlussreaktionen hinreißen zu lassen, sondern sich erst einmal in Ruhe zu informieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
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| | # 4 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Mit freundlichen & kollegialen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 12
| Was ist das nur für ein Staat, wo vage Vermutungen und unsichere Zahlenkombinationen ausreichen, um Leuten das Leben schwer zu machen?! Dazu fällt mir auch nur das hier ein... |
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| | # 7 |
| Gastposter | http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/c...05/PKS2008.pdf Aus der polizeiliche Kriminalstatistik 2008: Eine deutliche Zunahme der Fallzahlen wurde im Bereich der Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) registriert (+14,5 Prozent auf 18.264 Fälle). Allerdings hat der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fallzahlen nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück. Der Anstieg der Fallzahlen bei der Verbreitung pornographischer Schriften ist auf die verstärkten Bemühungen der Polizei und anderer Akteure zur Aufhellung des Dunkelfeldes in diesem Bereich zurückzuführen. Da ich auch eine Vorladung wegen so einer hirnrissigen Pornoabmahnung bekommen habe, bin ich und viele hier Anwesende mit in diese Statistik eingeflossen. Dessen war ich mir nie bewußt. ![]() ![]() Gruß Flesh_Storm P.S. Ich hoffe hier schlägt endlich 'mal Jemand auf, der so ein Briefchen erhalten hat und uns aufklären kann. |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
| Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung Aktenzeichen: xxxx-xx-xx-xxxx XXXXXXX XXXXX XXXXX XXXXXXXXXX 123 12345 XXXXXX verpflichtet sich gegenüber der Firma Name und Adresse 1. es zu unterlassen, das urheberrechtlich geschütze Filmmaterial ( Titel ) oder einzelne Teile hiervon ohne Zustimmung der Firma XXXX ( insbesondere im Internet) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen. 2. für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Unterlassungsverpflichtungserklärung an die Firma XXXXX eine von dieser nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen. 3. an die Firma XXXXX einen Betrag in der Höhe von insgesamt pauschal E650 zu zahlen. In diesen Betrag sind die durch die Einschaltung der C_S_R Rechtsanwaltskanzlei enstandenen Kosten für die Bearbeitung dieser Unterlassungserklärung und des Abmahnschreibens sowie Schadensersatz enthalten. Oben genannter Betrag ist unter Angabe des Aktenzeichens xxx-xx-xx-xxxx einzuzahlen auf das Fremdgeldkonto der C_S_R Rechtsanwaltskanzlei,Knt.-Nr. xxx xxx xxx, Blz xxx xxx xxx Bank Ort. Ort,Datum Unterschrift Die Frage ist jetzt: Was kommen jetzt für Kosten ( Anwaltskosten ) auf mich zu, wenn ich einen Anwalt um Unterstützung bitte, zuzüglich der "Strafe" die ich zahlen muss ?? |
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| | # 11 | |
| Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
Hat dieses Musterschreiben ein Anwalt aufgesetzt ?? Sorry für die blöde Frage, aber wie du siehst, bin ich neu in diesem Forum und kenne hier niemanden | |
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| | # 12 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Ja! mod UE & Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung mod UE) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber RI einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Copyright © ulrich |
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| | # 13 |
| Gastposter | Dieses Musterschreiben haben mehrere Anwälte aufgesetzt und abgesegnet. Es wurde auch schon tausendfach versand und hat sich sehr bewert. Also ausfüllen und an die ******** per Einschreiben und Rückschein abschicken. Bei dieser Gedast ist schon merkwürdig, warum sie Lizenzen zur Verbreitung pornographischer Schriften erwerben, wenn sie die dann nicht auch verbreiten wollen. Ganz klare Abzocke mit sehr dürftigen Beweisen. ![]() ![]() Gruß Flesh_Storm |
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| | # 14 |
| Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
| im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, alle Filmwerke des Rechteinhabers ohne Einwilligung der Gedast GmbH öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen........ hab das mal modifiziert......ich hoffe, das das richtig formuliert ist *schäm* ich weiss nicht, wer hier was über meine leitung geladen hat, möchte aber sicher sein, das ich von dieser firma keine weiteren forderungen erhalte. |
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| | # 19 |
| Gastposter | Vorsicht bei der Erweiterung auf alle Werke ! Die können in den nächsten 30 Jahren noch ca. 30000 Hoppelwestern runterkurbeln. Ich würde mir zutrauen von solchen Filmchen 5 Stück am Tag zu drehen. Ich stand bei einer anderen Billigfirma mal vor der selben Entscheidung wie Du. Ich habe das Risiko einer weiteren Abmahnung in Kauf genommen. Das Loggen geht jedenfalls nicht so einfach, wenn Du den Incomming-Ordner nicht für alle sichtbar hattest, konnten sie nicht sehen was da noch so alles drin war. Schreibe lieber alle Werke mit genauem Titel rein, die noch verdächtig sind ! Also die, bei der die Gedast RI ist. ![]() Gruß Flesh_Storm |
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| | # 20 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @Flesh_Storm: Zitat:
Guck' doch 'mal für den Moment -falls es dich interessieren sollte- unter folgendem link den Beitrag #3440 des users "Logidepp" für mehr Hintergrundwissen --> KLICK für WISSEN, denn WISSEN IST MACHT! Ich bin übrigens dabei, den ganzen Kladeradatsch für den Abmahnwahn 2.0 -thread aufzubereiten und als Übersicht an den Pranger...äh...ins Fenster zu hängen! Zitat:
In diesem Sinne, Baxter __________________________________________________ ___ Es wird sich doch wohl bald mal ausgepurzelt haben, oder!?? "Klickparaden" forever !!! | ||
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![]() |
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| daniel-finger.com Abmahnanwälte und deren Helfer sind diskret | Dieses Thema | Pingback | 19.08.2009 16:22 | |
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