| | # 382 | ||||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
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| | # 385 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die Kanzlei CSR hat es tatsächlich geschafft für Purzel Werke im größeren Stil Auskunftsbegehren nach § 101 Abs. 9 UrhG am Landgericht Köln durchzusetzen. Es ist wirklich erstaunlich, dass das LG Köln so bereitwillig den Aukunftsbegehren nachkommt. Für Abgemahnte bedeutet dies aber, wenn in der Abmahnung 101 Abs. 9 UrhG aufgeführt ist, dass sie sich um ein Strafverfahren so erst einmal keine Sorgen machen müssen. Man muss sich das Auskunftsverfahren nach 101 Abs 9 UrhG als Laie vorstellen wie eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Ein zugegeben bösartiger Vergleich, aber wenn dort nachgefragt wird, hat dies auch keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings kann die Kanzlei nachdem Sie die Adresse hat , im Anschluss Strafanzeige stellen. Es ist davon auszugehen, dass diese Karte in nächster Zeit drohend verwandt wird. Lassen Sie sich nicht sofort verunsichern. Die Staatsanwaltschaften sind derzeit eher zurückhaltend was entsprechende Ermittlungen angeht. Hausdurchsuchungen - der größte Albtraum - sind nahezu ausgeschlossen, weil nicht damit zu rechnen ist, dass nachdem der Anschlussinhaber abgemahnt wurde, noch Beweismittel zu finden sind. Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- Mehr Infos finden Sie auf meiner Internetseite Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte |
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| | # 386 |
| Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 4
| Hallo, ich melde mich einmal hier zu Wort, da ich heute auch solch ein Schreiben erhalten habe. Jedoch vertritt die Kanzlei diesesmal Purzel-Video GmbH direkt. Unter andrem heißt es: "Unsere Mandatin hat nunmehr zweifelsfrei festgestellt, dass über Ihren Internetanschluss folgende urheberrechtlich geschützte Material unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde: ... Mittels eine Spezialsoftware wurden in Ihrem Fall zudem folgende Informationen erfasst: .... Die von unserer Mandanten eingesetzte Spezialsoftware ermittelt - ausweislich eines öffentlichen bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen - ausnahmslos korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise hinslichtlich der Nutzung derartiger Tauschbörsen. Mithilfe dieser Informationen wurden in manchen Fällen von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ... In anderen Fällen haben wir vor dem Landgericht einstweilige Verfügungen gegen den Provider auf Einsichtnahme in Bestandsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP-Adressen erwirkt. .... Für Fragen verweisen wir auf die Internetseite www.ip-logged.com und auf unsere oben genannte Rufnummer ..." BTW: Unterschrift des "RA" ist eingescannt. Was nu? |
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| | # 387 |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Es scheint seit heute wieder loszugehen mit einer neuen Abmahnwelle. Nach den Ergebnissen der letzten Abmahnwelle kann aufgeatmet werden. Gegen keinen unserer Mandanten sind strafrechtliche Ermittlungen mit dem Ergebnis einer Verurteilung geführt worden. Vielmehr hat die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt. Die strafrechtliche Seite dürfte bei der neuen Abmahnwelle ebenso keine Rolle spielen. Es gilt allerdings, die zivilrechtlichen Folgen nicht zu unterschätzen. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung muss genauestens geprüft werden, ebenso die Forderungen nach Anwaltskosten und Schadensersatz. Auch diesmal werden EUR 650,00 pro Film gefordert und es werden Schreiben mit wortidentischem Inhalt wie bei einem Inkassobüro verschickt. Dies lässt vermuten, dass keine Gebühren nach dem RVG, wie gefordert, anfallen, sondern eine Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber besteht. Man hat somit wieder gute Karten, die Forderungen zu verhandeln, sofern man die Sache schnell beenden will. Wer es auf einen Prozess ankommen lassen will, wozu wir aufgrund des erheblichen Kostenrisikos und der geringen Chancen abraten, dem sei gesagt, dass zumindest uns momentan nur wenige Klagen bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt ABMAHNUNG CSR RECHTSANWÄLTE, PURZEL VIDEO, GEDAST wegen Urheberrecht und Filesharing
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- |
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| | # 388 |
| Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 4
| Danke für das schnelle Feedback. Wenn würde ich auch ehr zur abgeänderten Unterlassungsverpflichtungserklärung tendieren und diese per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Gerne zitiere ich jedoch mal den aktuellen Wortlaut der aufgesetzten Erklärung von CSR: "Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung Aktzenzeichen: ... (Bitte stets angeben!) ... verpflichtet sich gegenüber der Firma Purzel-Video GmbH....
[Unterschriftsbereich] - Original - C-S-R Rechtsanwaltskanzlei xxxx xxx" |
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| | # 389 |
| Gastposter | @wer78, sag mal kennst Du diese Purzel-Porno-Schrott-Firma überhaupt ? Diese Schrottfilme sind nicht vermarktungsfähig, weil der Inhaber der Firma sein Leben lang onanieren musste, wenn er Sex haben wollte. Diese Purzel-Porno-Schrott-Firma beschäftigt inzwischen 5 oder 6 Kanzleien, um den Schrott abzumahnen, aber es sind nur ganz wenige Klagen bekannt. Ich würde Nichts bezahlen ! Falls Dir jedoch vor Angst die Kimme schwitzt, musst Du zu dem M.B.A. Hechler, der vertritt hier alle Angsthasen, die zu viel Geld haben. ![]() Gruß Flesh_Storm |
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| | # 390 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Na Sie haften ja auch nicht finanziell für Ihre pauschale, nicht einzelfallbezogene Rechtsberatung, wir Anwälte hingegen schon. Unterschreiben Sie doch jedem, den Sie in den Prozess treiben, eine Haftungsfreistellung, dann reden wir nämlich endlich mal auf dem gleichen Niveau.
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 392 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Wie nennt man so etwas eigentlich im Anwalt-Jargon. Vielleicht möchten Sie sich mal dazu äußern. -CityLight- | |
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| | # 393 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Und weil wir gerade beim Thema CSR und Purzel sind: Eine Frage an @princess15114: In der Abmahndatenbank unter CSR ist mir hier der Titel "Triangle 2 (PV310)" aufgefallen. Erstmals geloggt im Mai 2009. Wie zuverlässig ist diese Info ?? Nach meiner Nachforschung auf der Purzel-Website wurde dieses Machwerk aber erst im September 2009 veröffentlicht. Und da die Barcodes auf den Covern auch durchlaufende Nummern haben, ist eine Verwechselung der Reihenfolge (Datum der Veröffentlichung) ziemlich ausgeschlossen. Diverse Recherchen im ed2k-Netz zeigen, dass das o.g. Werk erstmals ab Mitte August im Netz aufgetaucht ist, auf div. "Esel-Seiten" sogar erst im September 2009. -CityLight- |
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| | # 394 | |
| Moderation Threadstarter Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
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| | # 395 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Gar kein Problem, bin eh kein Frühaufsteher. Also auch einer dieser kreativen Nightworker. Werde morgen mal wieder den kompletten Technik-Park anwerfen und weiter nachforschen. Das Wetter vor der Tür ist eh Mist, da bleibt vieeel Zeit für die Loggerbuden. ![]() -CityLight- |
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| | # 396 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 16
| So hallo erstmal in diesem Forum und in diesem Thread! ich gehöre nun wohl auch zu den Abgemahnten der C-S-R Kanzlei! Wann genau ich abgemahnt wurde und wegen was würde ich wenn dann nur über PN preisgeben. Der Grund ist ganz einfach, wegen meiner folgenden Äusserungen ![]() - frage ich mich warum ich wegen der Verteilung angezeigt wurde? Ich nutze einen Leecher-Mod und habe extra noch einmal meine Statistik überprüft, seit 2007 keine kb Upload! Also an wen habe ich etwas verteilt? - dadurch Frage ich mich, dürfen die dann trotzdem meine Daten erfragen? Schließlich habe ich keine pornografischen Titel weitergegeben. Dazu muss ich ergänzen ja man kann mit meinem Client connecten, mehr aber auch nicht, man bekommt rein gar nix! Anfragen zu meinen freigegebenen Dateien werden grundsätzlich vom Client abgewiesen, ich mein man bekommt ja ehh nix! Leider hab ich von den abgewiesenen Clients kein Log! Bei meinem Provider habe ich bis lang noch nicht nachgefragt, die klagende Kanzlei kann ich leider nicht darauf aufmerksam machen, dass ich nichts verteilt habe dadurch würde ich eingestehen das ich was downgeloadet habe. Also was tun? Mfg cyberwar PS: Am liebsten würde ich eine Gegenklage einleiten, aber aus meinem Post könnt ihr ja entnehmen, warum es nicht geht! PPS: noch eine kleine Ergänzung: Habe den gesamten Thread verfolgt, ja modUE bin ich am überlegen, aber auch ob ich mir Rechtsbeistand holen soll! |
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| | # 397 |
| Gastposter | @cyberwar, so einen Fall unterstützt gerade Dr. Wachs. Ich glaube hierbei handelt es sich um den Fall von Michael Finger. Das bedeutet für Dich, eine negative Feststellungsklage anzustrengen. Für das erforderliche Gutachten würde ich spenden. Der erste Spendenaufruf des Vereins gegen den Abmahnwahn, war ein voller Erfolg. Ich freue mich sehr, dass Du die Purzel-Pornos auch unter aller Sau findest. Wie kann man nur so wenig sexuelle Fantasie mit so primitiver Technik und mit so wenig filmerischen Talent auf DVD festhalten ? Gruß Flesh_Storm |
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| | # 398 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 16
| @Flesh: Anscheinend kennst du dich gut mit den Filmen aus, fast jeder deiner Beiträge geht auf den Inhalt ein ^^ Damit möchte ich dir nicht zu nahe treten, aber diese Spitze konnte ich mir, nach dem heutigen Tag und dem ganzen Thread hier, einfach nicht verkneiffen! Mir sind noch zwei Sachen eingefallen bzw. aufgefallen: 1) Scheine ich das bewusst gewählt zu haben, ich frage mich nur warum es auf Linksammlungsseiten auftaucht, lálso ohne jetzt wieder in irgend einer Art conspiracy zu betreiben, aber seltsam finde ich das schon! Vor allem werden diese anscheinend immer wieder aktualisiert! 2) Müsste nicht irgendwo ein Aktenzeichen eines LG auf dem Schiebs stehen? Bei mir steht nur deren Aktenzeichen! Die einzige Nennung von Aktenzeichen beläuft sich auf vergangene Beschlüsse und Urteile einzelner LGs zu besagten Themen! Gruß cybewar |
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| | # 399 | |
| Gastposter | Zitat:
Wir (Kumpel und ich) sind dann einmal als Professionals auf der Venus 2000 unterwegs gewesen. Am liebsten hätte ich damals etwas mit Alisha Klass gedreht. Die war unheimlich nett und versaut. Leider ist das Projekt in der Ermangelung gescheitert, einen geeigneten Vertriebspartner zu finden. So ein Porno kann wahrscheinlich jeder drehen, aber wohl nicht vermarkten. Gruß Flesh_Storm | |
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| | # 400 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 38
| So hab da wieder mal was worüber ich krüble ! Ich hab da in nem Brief von CSR folgenden Satz bekommen : ... sowie über das p2p-Netzwerk angebotenen und von unserer Mandantin herunter geladenen Dateien ..... Das kann ich doch so verstehen das Seine Mandantin auch im p2p-Netzwerk gedownloadet hat unter anderem ihre Datei und somit diese auch wieder verteilt hat. Tauscht die doch selber die Filme oder Also was die da so schreiben könnte ich meinen der Anwalt hat wirklich keinen Schimmer von dem was er da macht ! |
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