| | # 302 | |
| Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 24
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| | # 303 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 38
| Na gut mal schauen was die Telekom dazu schreibt wenn ich überhaupt Antwort bekomme,werd euch auf jeden fall auf dem laufenden halten und bin mal gespannt was da noch alles kommt ! Auf jedenfall empfehle ich keine Angst zu haben, jeder ist anfangs geschockt wie auch alle sagen aber aus eigener Erfahrung muss ich sagen das sich das schell wieder legt mit dem Schock , bis jetz ist ja auch noch niemandem was passiert ! Und am ende wird wohl auch nichts passieren ! Zum Schluss noch ein Lob an alle hier die so Hilfsbereit sind schnell zu Helfen find ich echt toll gibts nicht mehr so viele heutzutage ! Macht weiter so ! Und 1000 Dank Gruß Muffin |
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| | # 304 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 16
| So, nun bin ich also der Nächste... Gestern kam der ungefaltete DIN A4-Umschlag. Vorwurf: Dicke Lippen - kleine Löcher Nr.13 Gewichste Muschis 3 Das AZ aus Köln bzw. Frankfurt/Main ist angegeben. Das AZ bezüglich der Providerauskunft fehlt. Ich kann mich nicht erinnern, die beiden Filme jemals geladen bzw. "angeschubst" zu haben. So long, wer weiß... Wenn es etwas Neues gibt, melde ich mich sofort! P.S.: Der Schock sitzt noch immer sehr tief!! |
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| | # 306 | |
| Gastposter | Zitat:
Mich würde einmal interessieren, ob Du überhaupt Pornos geladen hast, oder kannst Du mit absoluter Sicherheit (100%) ausschließen Dich jemals für solch einen Schrott interessiert zu haben. Falls Letzteres der Fall gewesen sein sollte, kann das kein Zufall sein, dass Du gleich zweimal auf eine Fakedatei von Purzel hereingefallen bist. Auch ein Porno-Powersauger könnte niemals auf diese zwei Schrottfilme geloggt werden, da es viel, zu viel besseres "Material" gibt. Hast Du eine Erklärung dafür ? Wie ist jetzt Dein weiteres Vorgehen ? Ich weiß, der Schock sitzt tief ! Mir erging es ganau so, wie Dir. Gruß Flesh_Storm | |
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| | # 307 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 16
| Hi Flesh_Storm, also, ich kann nicht zu 100% ausschließen, daß ich nie Pornos geladen habe. Bewust interessiere ich mich für diese Art von Pornos nicht, da sind meine Interessen eher anders gelagert. Jedoch ist nicht auszuschließen, daß ein anderer Titel/eine andere Datei vorgegaukelt wurde und sich dahinter eine Purzel-Produktion verborgen hat. Jedoch ist mir eines aufgefallen: die Quelle, bei der ich mich informiere, listet zumindestens den ersten Titel erst nach meinem geloggten Fehltritt zum ersten Mal. Ich werde in dieser Richtung noch einmal recherchiren. Ansonsten bin ich ehrlich gesagt noch völlig im Unklaren, wie ich weiter verfahren soll. Ein Kollege hat seine Abmahnung erfolgreich ignoriert, da kam nach dem ersten Brief bisher nichts mehr nach (ist ca. 4 Monate her). Bezahlen sehe ich nicht ganz ein, vor allem nicht die meines Erachtens völlig übertriebene Summe. Wie ist denn das nun wirklich mit den 100 ? Würde die in unseren Fällen gültig sein? Da ich die Summe nicht akzeptiere, kann ich die beigelegte UE so nicht unterzeichnen, dann doch eher eine modifizierte UE. Wäre nur die Entscheidung, ob ich die vom Zahnarzt nehme oder doch einen Anwalt damit beauftrage. Ich muß sagen, daß ich bisher noch nie in irgendeiner Weise mit Anwälten oder so zu tun hatte und somit unbedarft bin, jedoch im vollen Umfang an Gerechtigkeit glaube. Es wird also das Wochenende mit Überlegen und Informationen sichten draufgehen... Gruß, CH4 |
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| | # 308 | ||||||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
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Na, wird jetzt einiges klar? Auch bist du nicht der erste Fall, der keines dieser Werke geladen hat und trotzdem abgemahnt worden ist. Zitat:
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| | # 309 |
| Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 24
| bezüglich des §97 wollte ich noch was ergänzen: der gute mann kennt offenbar seine eigenen briefe nicht. in der ersten abmahnung schreibt er, ich wäre zur erstattung der abmahnkosten gemäß §97 UrhG sowie gemäß GoA zur zahlung der entstandenen Anwaltskosten verpflichtet. zusammen mit der modUE habe ich ihm mitgeteilt, dass ich seinen vergleichsvorschlag von 650€ pauschal incl schadensersatz nicht annehme, aber ohne rechtliche verpflichtung dazu und ohne präjudiz für die sach- oder rechstlage eine zahlung von 100€ gem 97II UrhG anbiete. dieses angebot hat er abgelehnt mit der begründung, §97 würde in meinem fall keine anwendung finden. über diese juristische ungenauigkeit habe ich nur noch müde gelächelt. der hat in der ausbildung wohl auch übel gepennt. die modUE hat er übrigens nicht angenommen, lediglich den eingang bestätigt. sollte er jetzt wagen, tatsächlich klage zu erheben, hat er ganz ganz miese chancen, denn die nichtannahme der modUE zeigt, dass es ihm ausschließlich um den überhöhten geldbetrag und nicht die unterlassung der verbreitung bzw speicherung geht. im endeffekt hat er seine rechtsmissbräuchlichkeit damit schriftlich bestätigt..... noch eine info, die für eineige von belang ist: wenn er euch nur als störer in anspruch nehmen will und euch kein verschulden der rechtsverletzung nachweisen kann, zb ihr nachweislich nicht selber als anschlussinhaber gesaugt habt, dann ist auch der anspruch aus GoA lediglich auf unterlassung (sprich abgabe der modUE) beschränkt. Schadensersatz und ersatz der anwaltskosten steht ihm nur bei nachweisbarem veschulden zu. weiterhin verwunderlich finde ich die behauptung, es liege ein fall gewerblichen ausmaßes vor, was von ihm immer so betont wird. die dazu zitierten gerichtsentscheidungen und die gesetzesbegründung sehen ein gewerbliches ausmaß lediglich dann vor wenn man in der aktuellen verkaufsphase das komplette (!) werk zum download anbietet. allerdings ist es z.b. bei emule sogut wie unmöglich ein so großes werk (die purzelstreifen vermitteln die nicht vorhandene ästhetik ja bekanntlich über 750 mb) von nur einem anbieter downzuloaden. um zu beweisen, dass man das komplette werk angeboten hat, müsste er also alles von einem user gedownloadet und gesichert haben. das erscheint aufgrund der sekundengenauen log-angabe doch eher unwahrscheinlich damit kann er lediglich nachweisen, dass man einen oder zwei parts zum upload im share hatte. das sind vll ca 15 mb. diese 15 mb sind aber völlig unbrauchbarer datenmüll, denn sie ergeben ja bekanntlich erst ein ganzes, wenn alle parts auf dem eigenen rechner zusammengefügt werden. da man einzelne parts auch nicht öffnen kann und keiner weiß welchen datei-müll man grade bekommen hat, kann von der verbreitung von pornographie schonmal nicht die rede sein (deswege werde ja auch 99% der strafverfahren eingestellt). ob eine datei nun pornomaterial oder zb ein freeware-programm enthält kann man als user ja nicht ohne weiteres feststellen. folglich auch kein vorsatz zur verbreitung. die 15mb gesicherter datenmüll sind aber noch viel relevanter, wenn purzel oder gedast oder wer auch immer die rechte grade beim pokern im berliner hinterhof gewonnen hat schadensersatzansprüche geltend machen will. denn der nachweisbare schaden der firma besteht vom einzelnen user verursacht lediglich in 15 mb müll, die er verbreitet hat und die angeblich zufällig material der genannten firmen beinhaltet. da mit den bloßen nachweisbaren 15 mb aber niemand was anfangen kann, besteht insofern kein schaden. nun kann der schaden aber auch nach der fiktiven lizensgebühr (sog lizensanalogie) berechnet werden, dh der user soll das als schadensersatz zahlen, was er gezahlt hätte wenn er sich von der gedast das recht zur verbreitung gekauft hätte (oder beim pokern gewonnen hätte). das verbreitungsrecht als ganzes (was mit dem streitwert von 30.000 euro beziffert wird und worauf der gute RA ja siene kosenabrechnung stützt) hätte der user bei einer nachweisbaren rechtsverletzung von 15mb aber nicht benötigt, denn mehr material hatte er ja nicht (zumindest kann das nicht bewiesen werden). 15 mb von ca 750 mb sind 2%, dh es sind auch nur 2% von 30.000€ für die fiktive lizensgebühr anzusetzen, also 600 euro. das ist der streitwert. aufgrund dieses streitwertes berechnet sich auch der vergütungsanspruch des RA's. Dieser wird nach der Rechsprechung aber bei sammelabmahnungen bei denen kein besonderer aufwand ausßer den drucker einzuschalten und 2000 blatt papier einzulegen besteht nich wie normalerweise mit einem faktor von 1,3 berechnet, sondern lediglich mit 0,3. damit kommt man sehr nahe an die in der abmahnung pro werk veranschlagten 650€. mit den üertriebenen angaben von streitwerten und gebühren will der kerl einen also nachweislich nur schocken und zur zahlung bewegen. sollte es also tatsächlich mal zu einer hauptverhandlung kommen, dann wird der m.E. im schlimmsten fall den betrag aus der abmahnung plus die gerichtskosten zu zahlen haben. denen ist da in ettlingen schon bewusst, dass sie keine chance haben mehr zu fordern wenn sie nicht mehr beweisen können. ich weiß der beitrag ist sehr lang geworden und einiges wurde hier auhc shconmal an einigen stellen gesagt, aber ich denke zusammenhängend und nachvollziehbar aufgelistet kann es doch helfen einigen usern (vor allem neuen) den ersten schock zu nehmen und die zeit nach fristablauf ruhiger gestalten. |
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| | # 310 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| @JustinDustin: Du "siehst" mich zunehmend begeistert, was besagten RA betrifft. Wir dürften noch viel "Spaß" mit diesem Juristen haben. ![]() Hattest du eigentlich die Rechte bei der GÜFA hinterfragt? Also wer nun welche Rechte seit wann hält: Gedast oder doch Purzel. |
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| | # 311 | |
| Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 24
| Zitat:
![]() nein, habe ich noch nicht gemacht, bei mir stand ja noch gedast in der abmahung. ich hab da auch momentan ehrlich gesagt keine lust zu, weil ich noch ein bisschen was anders zu tun hab. werde das aber im oktober wenn ich zeit habe mal in angriff nehmen und über den kompletten sachverhalt incl der hier im forum vermittelten informationen (danke nochmal für die hilfreichen links zu den anderen verfahren) ein gutachten zusammenfassen um auf eine klage vorbereitet zu sein. da kommt ja einiges zusammen. ich denke mal, dass die verwertungsrechtsveräußerung zwischen den unternehmen (im zweifel stehen ja die selben personen dahinter als gesellschafter (das werde ich mittels handelsregisterauszug auch in erfahrung bringen) der absicherung des RA's dient, um nachweisen zu können, wieviel die rechte wert sind, um so eine möglichst hohe schadensberechnung herbeiführen zu können. frei nach dem motto: die gedast hat den beklagten abgemahnt und dann hat sie die rechte zum üblichen marktpreis von 30.000 euro an die purzel veräußert. sollte das tatsächlich so passiert sein folgt umgehend ein hinweis an die zuständige steuerbehörde mit der bitte um prüfung, ob tatsächlich geld geflossen ist und es ordnungsgemäß verbucht wurde. praktisch, wenn man leute beim finanzamt in der richitgen abteilung kennt der einzig nette nebeneffekt von diesem ganzen mist ist, dass ich das evtl als promotionsthema aufgreifen werde, denn wenn ich mich schon damit beschäftigen muss dann will ich meine zeit ja nicht vollends vergeuden und über filesharing aus rechtlicher sicht lässt sich ne ganze menge schreiben. vor allem gibt es ja noch genug (wie wir festgestellt haben) rechliches neuland, auf dem man wunderbar wissenschaftlich arbeiten kann. | |
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| | # 312 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
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| | # 314 | ||||||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
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Zitat:
Zitat:
Und was Deine zitierte "Gesetzesbegründung" angeht, so begründet das Gesetz die Begriffkopplung "im Gewerblichem Ausmaß" nicht, sondern hat damit erst richtig Raum für Spekulationen geschaffen. [siehe deinen Absatz oben] Zitat:
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| | # 315 | |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 38
| Zitat:
also bei mir stand der Text oben mit gewerblichem ausmaß nicht im Schreiben ! Könnte das für mich positiv sein ? Na und die 2 Dateien habe ich auch zu 100 Prozent nicht geladen was soll ich mit dem Purzel Schrott die waren unter einem anderen Namen eingestellt bestimmt . Und bei mir wohl eher zufall! Ich habe eher selten mal was geladen und ob ich zu dem logg Zeitpunkt überhaupt online war muss ich auch mal prüfen da diese Zeit nach 22 Uhr war und ich Sonntags da nicht mehr am Rechner Sitze sondern gemütlich vorm Fernseher oder im Bett verbringe da ich ja jeden morgen um 5 zur Arbeit muss und meinen Rechner habe ich nie ohne Aufsicht an !! zu 200 Prozent nicht ! Falls Sich das bestätigt haben die keinerlei Anspruch an mich ! muss ich aber erst mal nachschauen ! Falls ich das noch nachverfolgen kann auf meinem Router ! Gruß Muffin | |
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| | # 316 | ||||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
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| | # 317 |
| Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 38
| Hallo, hab da noch ne Frage zur ModUe , In den Vordrucken steht immer in Klammer (Rechtsverbindliche Unterschrift) Das kann ich weglöschen und einfach nur Unterschreiben müsste doch reichen oder ? Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort ! Gruß Muffin |
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| | # 319 |
| Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 17
| Hallo Habe auch eine abmahnung von csr bekommen. ( Purzel ) Soll den Film Große schamlippen Nr. 4 geladen haben. SO habe dann eure Unterlassungserklärung und ein brief das ihnen ein fehler unterlaufen sein muss zurückgeschickt. Heute kam nun die antwort. 1014.jpg 1015.jpg wie soll ich den nun verfahren. stehen ja immer noch die 650 im raum ? vielen dank schon mal |
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| | # 320 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
!!!Wenn dann mal der Mahnbescheid kommt Bitte wiedersprechen Mit der Zustellung der Mahnbescheides ist inneliegend gleichzeitig ein Widerspruchsformular. Allgemein wird empfohlen, diesem vollumfänglich ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Aufwand: Kreuz, Ort, Datum und Unterschrift. Etwas anderes wird ein RA auch nicht sagen, es sei denn, er empfiehlt die Zahlung, da ansonsten ein vollstreckbarer Titel erwirkt wird, aus dem dir auch ein Anwalt nicht heraushelfen kann. | |
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