C-S-R mit Gedast Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Purzel

Alt 04.09.2009, 14:03   # 301
Ansgar
 
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@muffin:

Zitat:
Mit Hilfe dieser Informationen (oben angegeben im Brief : Eingestezte Spezialsoftware , öffentlich bestellten vereidigtem EDV Sachverständiger -ausnahmslos korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise )wurden in manchen Fällen von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ....... in desen Verlauf wir Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft erlangt haben .

In anderen Fällen haben wir vor dem Landgericht einstweilige Verfügungen gegen den Provider auf einsichtnahme in Bestandsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP Adressen erwirgt .
Der Hintergrund ist ganz einfach: Man will dich verunsichern. Vor allem mit dem Hinweis auf den STA. Vermutlich ist dein Name - so, wie der der meisten User hier - über einen Erlass des LG Köln ermittelt worden. Aber nur dann, wenn du bei der Telekom bist.

Im Zweifelsfall hilft nachzufragen. Unregelmäßigkeiten scheinen bei dieser Kanzlei aber an der Tagesordnung zu sein. Aber nicht anrufen, der gute RA hat eine kostenpflichtige Nummer schalten lassen. Dies und die Tatsache, dass er keine vorab gefaxten modUE annimmt - jeder sollte sich fragen warum er das macht! -, zeigt deutlich wessen Geistes Kind er ist.

Ich habe schon mehrfach meinen Zweifel an der Rechtekette dieser Billigpornos aufgezeigt. Diese werden normalerweise an die GÜFA übertragen. Dort nachzufragen wer die Rechte an einem Werk hält kostet nichts. Viele Abgemahnte scheinen sich aber vor genau diesem Schritt zu scheuen. Aus Scham? Dieses Wort kennt die GÜFA nicht.
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Alt 04.09.2009, 14:05   # 302
JustinDustin
 
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Zitat:
Zitat von muffin Beitrag anzeigen

[I]Mit Hilfe dieser Informationen (oben angegeben im Brief : Eingestezte Spezialsoftware , öffentlich bestellten vereidigtem EDV Sachverständiger -ausnahmslos korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise )wurden in manchen Fällen von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ....... in desen Verlauf wir Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft erlangt haben .

In anderen Fällen haben wir vor dem Landgericht einstweilige Verfügungen gegen den Provider auf einsichtnahme in Bestandsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP Adressen erwirgt .
genau so stands bei mir auch, das ist wohl ein allgemeiner textbaustein, den die nach der änderung bzw einführung des zivilrechtlichen auskunftsanspruchs so übernommen haben. aber welchen weg sie nun bei einem konkret gewählt haben, geht nicht hervor. ebensowenig wird das aktenzeichen mitgeteilt. das sind alles nur leere floskeln mit denen die einem angst vor nem strafrechtlichen verfarhen machen wollen, was einen letzlich zur zahlung bewegen soll.
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Alt 04.09.2009, 14:20   # 303
muffin
 
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Na gut mal schauen was die Telekom dazu schreibt wenn ich überhaupt Antwort bekomme,werd euch auf jeden fall auf dem laufenden halten und bin mal gespannt was da noch alles kommt !

Auf jedenfall empfehle ich keine Angst zu haben, jeder ist anfangs geschockt wie auch alle sagen aber aus eigener Erfahrung muss ich sagen das sich das schell wieder legt mit dem Schock , bis jetz ist ja auch noch niemandem was passiert ! Und am ende wird wohl auch nichts passieren !

Zum Schluss noch ein Lob an alle hier die so Hilfsbereit sind schnell zu Helfen find ich echt toll gibts nicht mehr so viele heutzutage ! Macht weiter so ! Und 1000 Dank

Gruß Muffin
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Alt 04.09.2009, 20:11   # 304
CH4
 
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So, nun bin ich also der Nächste...
Gestern kam der ungefaltete DIN A4-Umschlag.
Vorwurf:
Dicke Lippen - kleine Löcher Nr.13
Gewichste Muschis 3

Das AZ aus Köln bzw. Frankfurt/Main ist angegeben.
Das AZ bezüglich der Providerauskunft fehlt.

Ich kann mich nicht erinnern, die beiden Filme jemals geladen bzw. "angeschubst" zu haben. So long, wer weiß...

Wenn es etwas Neues gibt, melde ich mich sofort!

P.S.: Der Schock sitzt noch immer sehr tief!!
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Alt 04.09.2009, 20:23   # 305
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von CH4 Beitrag anzeigen
Ich kann mich nicht erinnern, die beiden Filme jemals geladen bzw. "angeschubst" zu haben.
Du wärst nicht das erste Opfer einer Datei hinter der sich ein Porno verbirgt.
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Alt 04.09.2009, 22:12   # 306
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von CH4 Beitrag anzeigen

Ich kann mich nicht erinnern, die beiden Filme jemals geladen bzw. "angeschubst" zu haben. So long, wer weiß...

Wenn es etwas Neues gibt, melde ich mich sofort!

P.S.: Der Schock sitzt noch immer sehr tief!!
Willkommen CH4,

Mich würde einmal interessieren, ob Du überhaupt Pornos geladen hast,
oder kannst Du mit absoluter Sicherheit (100%) ausschließen Dich jemals
für solch einen Schrott interessiert zu haben.

Falls Letzteres der Fall gewesen sein sollte, kann das kein Zufall sein, dass Du gleich zweimal auf eine Fakedatei von Purzel hereingefallen bist.

Auch ein Porno-Powersauger könnte niemals auf diese zwei Schrottfilme
geloggt werden, da es viel, zu viel besseres "Material" gibt.

Hast Du eine Erklärung dafür ?

Wie ist jetzt Dein weiteres Vorgehen ?

Ich weiß, der Schock sitzt tief ! Mir erging es ganau so, wie Dir.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 04.09.2009, 23:22   # 307
CH4
 
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Hi Flesh_Storm,
also, ich kann nicht zu 100% ausschließen, daß ich nie Pornos geladen habe. Bewust interessiere ich mich für diese Art von Pornos nicht, da sind meine Interessen eher anders gelagert. Jedoch ist nicht auszuschließen, daß ein anderer Titel/eine andere Datei vorgegaukelt wurde und sich dahinter eine Purzel-Produktion verborgen hat.
Jedoch ist mir eines aufgefallen: die Quelle, bei der ich mich informiere, listet zumindestens den ersten Titel erst nach meinem geloggten Fehltritt zum ersten Mal.
Ich werde in dieser Richtung noch einmal recherchiren.
Ansonsten bin ich ehrlich gesagt noch völlig im Unklaren, wie ich weiter verfahren soll. Ein Kollege hat seine Abmahnung erfolgreich ignoriert, da kam nach dem ersten Brief bisher nichts mehr nach (ist ca. 4 Monate her).
Bezahlen sehe ich nicht ganz ein, vor allem nicht die meines Erachtens völlig übertriebene Summe. Wie ist denn das nun wirklich mit den 100 €? Würde die in unseren Fällen gültig sein?
Da ich die Summe nicht akzeptiere, kann ich die beigelegte UE so nicht unterzeichnen, dann doch eher eine modifizierte UE. Wäre nur die Entscheidung, ob ich die vom Zahnarzt nehme oder doch einen Anwalt damit beauftrage.
Ich muß sagen, daß ich bisher noch nie in irgendeiner Weise mit Anwälten oder so zu tun hatte und somit unbedarft bin, jedoch im vollen Umfang an Gerechtigkeit glaube.
Es wird also das Wochenende mit Überlegen und Informationen sichten draufgehen...
Gruß,
CH4
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Alt 05.09.2009, 00:48   # 308
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von CH4 Beitrag anzeigen
Jedoch ist nicht auszuschließen, daß ein anderer Titel/eine andere Datei vorgegaukelt wurde und sich dahinter eine Purzel-Produktion verborgen hat.
Lesen: heise online - 17.08.09 - Abmahn-Rechteinhaber als illegale Pornographieschleuder? [Update]

Na, wird jetzt einiges klar? Auch bist du nicht der erste Fall, der keines dieser Werke geladen hat und trotzdem abgemahnt worden ist.

Zitat:
Ansonsten bin ich ehrlich gesagt noch völlig im Unklaren, wie ich weiter verfahren soll. Ein Kollege hat seine Abmahnung erfolgreich ignoriert, da kam nach dem ersten Brief bisher nichts mehr nach (ist ca. 4 Monate her).
Das ist nicht zu empfehlen. Er mag (bisher) Glück gehabt haben.

Zitat:
Bezahlen sehe ich nicht ganz ein, vor allem nicht die meines Erachtens völlig übertriebene Summe. Wie ist denn das nun wirklich mit den 100 €? Würde die in unseren Fällen gültig sein?
Vermutlich steht in deinem Schreiben, dass der § 97a UrhG nicht zum Tragen kommt (100 Euro Deckelung), da die Tat eine nicht unerhebliche Rechtverletzung im gewerblichen Ausmaß gewesen sein soll.

Zitat:
Da ich die Summe nicht akzeptiere, kann ich die beigelegte UE so nicht unterzeichnen,
Auf keinen Fall die UE unterschreiben, sie stellt ein Schuldanerkenntis und und eine Zahlungsverpflichtung dar.

Zitat:
... dann doch eher eine modifizierte UE. Wäre nur die Entscheidung, ob ich die vom Zahnarzt nehme oder doch einen Anwalt damit beauftrage.
Auch ein Anwalt wird nichts anderes machen, als die / eine modUE für dich ausfüllen und abschicken. Das Geld kannst du dir sparen.

Zitat:
Ich muß sagen, daß ich bisher noch nie in irgendeiner Weise mit Anwälten oder so zu tun hatte und somit unbedarft bin, jedoch im vollen Umfang an Gerechtigkeit glaube.
Auch die Gegenseite besteht aus Anwälten, die das Recht zu ihren Gunsten verbiegen.
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Alt 05.09.2009, 10:02   # 309
JustinDustin
 
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bezüglich des §97 wollte ich noch was ergänzen:

der gute mann kennt offenbar seine eigenen briefe nicht. in der ersten abmahnung schreibt er, ich wäre zur erstattung der abmahnkosten gemäß §97 UrhG sowie gemäß GoA zur zahlung der entstandenen Anwaltskosten verpflichtet. zusammen mit der modUE habe ich ihm mitgeteilt, dass ich seinen vergleichsvorschlag von 650€ pauschal incl schadensersatz nicht annehme, aber ohne rechtliche verpflichtung dazu und ohne präjudiz für die sach- oder rechstlage eine zahlung von 100€ gem 97II UrhG anbiete.

dieses angebot hat er abgelehnt mit der begründung, §97 würde in meinem fall keine anwendung finden. über diese juristische ungenauigkeit habe ich nur noch müde gelächelt. der hat in der ausbildung wohl auch übel gepennt.

die modUE hat er übrigens nicht angenommen, lediglich den eingang bestätigt. sollte er jetzt wagen, tatsächlich klage zu erheben, hat er ganz ganz miese chancen, denn die nichtannahme der modUE zeigt, dass es ihm ausschließlich um den überhöhten geldbetrag und nicht die unterlassung der verbreitung bzw speicherung geht. im endeffekt hat er seine rechtsmissbräuchlichkeit damit schriftlich bestätigt.....


noch eine info, die für eineige von belang ist: wenn er euch nur als störer in anspruch nehmen will und euch kein verschulden der rechtsverletzung nachweisen kann, zb ihr nachweislich nicht selber als anschlussinhaber gesaugt habt, dann ist auch der anspruch aus GoA lediglich auf unterlassung (sprich abgabe der modUE) beschränkt. Schadensersatz und ersatz der anwaltskosten steht ihm nur bei nachweisbarem veschulden zu.

weiterhin verwunderlich finde ich die behauptung, es liege ein fall gewerblichen ausmaßes vor, was von ihm immer so betont wird. die dazu zitierten gerichtsentscheidungen und die gesetzesbegründung sehen ein gewerbliches ausmaß lediglich dann vor wenn man in der aktuellen verkaufsphase das komplette (!) werk zum download anbietet. allerdings ist es z.b. bei emule sogut wie unmöglich ein so großes werk (die purzelstreifen vermitteln die nicht vorhandene ästhetik ja bekanntlich über 750 mb) von nur einem anbieter downzuloaden. um zu beweisen, dass man das komplette werk angeboten hat, müsste er also alles von einem user gedownloadet und gesichert haben. das erscheint aufgrund der sekundengenauen log-angabe doch eher unwahrscheinlich
damit kann er lediglich nachweisen, dass man einen oder zwei parts zum upload im share hatte. das sind vll ca 15 mb. diese 15 mb sind aber völlig unbrauchbarer datenmüll, denn sie ergeben ja bekanntlich erst ein ganzes, wenn alle parts auf dem eigenen rechner zusammengefügt werden. da man einzelne parts auch nicht öffnen kann und keiner weiß welchen datei-müll man grade bekommen hat, kann von der verbreitung von pornographie schonmal nicht die rede sein (deswege werde ja auch 99% der strafverfahren eingestellt). ob eine datei nun pornomaterial oder zb ein freeware-programm enthält kann man als user ja nicht ohne weiteres feststellen. folglich auch kein vorsatz zur verbreitung.

die 15mb gesicherter datenmüll sind aber noch viel relevanter, wenn purzel oder gedast oder wer auch immer die rechte grade beim pokern im berliner hinterhof gewonnen hat schadensersatzansprüche geltend machen will. denn der nachweisbare schaden der firma besteht vom einzelnen user verursacht lediglich in 15 mb müll, die er verbreitet hat und die angeblich zufällig material der genannten firmen beinhaltet. da mit den bloßen nachweisbaren 15 mb aber niemand was anfangen kann, besteht insofern kein schaden. nun kann der schaden aber auch nach der fiktiven lizensgebühr (sog lizensanalogie) berechnet werden, dh der user soll das als schadensersatz zahlen, was er gezahlt hätte wenn er sich von der gedast das recht zur verbreitung gekauft hätte (oder beim pokern gewonnen hätte). das verbreitungsrecht als ganzes (was mit dem streitwert von 30.000 euro beziffert wird und worauf der gute RA ja siene kosenabrechnung stützt) hätte der user bei einer nachweisbaren rechtsverletzung von 15mb aber nicht benötigt, denn mehr material hatte er ja nicht (zumindest kann das nicht bewiesen werden). 15 mb von ca 750 mb sind 2%, dh es sind auch nur 2% von 30.000€ für die fiktive lizensgebühr anzusetzen, also 600 euro. das ist der streitwert. aufgrund dieses streitwertes berechnet sich auch der vergütungsanspruch des RA's. Dieser wird nach der Rechsprechung aber bei sammelabmahnungen bei denen kein besonderer aufwand ausßer den drucker einzuschalten und 2000 blatt papier einzulegen besteht nich wie normalerweise mit einem faktor von 1,3 berechnet, sondern lediglich mit 0,3. damit kommt man sehr nahe an die in der abmahnung pro werk veranschlagten 650€.

mit den üertriebenen angaben von streitwerten und gebühren will der kerl einen also nachweislich nur schocken und zur zahlung bewegen. sollte es also tatsächlich mal zu einer hauptverhandlung kommen, dann wird der m.E. im schlimmsten fall den betrag aus der abmahnung plus die gerichtskosten zu zahlen haben.

denen ist da in ettlingen schon bewusst, dass sie keine chance haben mehr zu fordern wenn sie nicht mehr beweisen können.


ich weiß der beitrag ist sehr lang geworden und einiges wurde hier auhc shconmal an einigen stellen gesagt, aber ich denke zusammenhängend und nachvollziehbar aufgelistet kann es doch helfen einigen usern (vor allem neuen) den ersten schock zu nehmen und die zeit nach fristablauf ruhiger gestalten.
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Alt 05.09.2009, 10:17   # 310
Ansgar
 
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@JustinDustin:

Du "siehst" mich zunehmend begeistert, was besagten RA betrifft. Wir dürften noch viel "Spaß" mit diesem Juristen haben.

Hattest du eigentlich die Rechte bei der GÜFA hinterfragt? Also wer nun welche Rechte seit wann hält: Gedast oder doch Purzel.
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Alt 05.09.2009, 10:49   # 311
JustinDustin
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Hattest du eigentlich die Rechte bei der GÜFA hinterfragt? Also wer nun welche Rechte seit wann hält: Gedast oder doch Purzel.
ich teile deine begeisterung

nein, habe ich noch nicht gemacht, bei mir stand ja noch gedast in der abmahung. ich hab da auch momentan ehrlich gesagt keine lust zu, weil ich noch ein bisschen was anders zu tun hab. werde das aber im oktober wenn ich zeit habe mal in angriff nehmen und über den kompletten sachverhalt incl der hier im forum vermittelten informationen (danke nochmal für die hilfreichen links zu den anderen verfahren) ein gutachten zusammenfassen um auf eine klage vorbereitet zu sein. da kommt ja einiges zusammen.

ich denke mal, dass die verwertungsrechtsveräußerung zwischen den unternehmen (im zweifel stehen ja die selben personen dahinter als gesellschafter (das werde ich mittels handelsregisterauszug auch in erfahrung bringen) der absicherung des RA's dient, um nachweisen zu können, wieviel die rechte wert sind, um so eine möglichst hohe schadensberechnung herbeiführen zu können. frei nach dem motto: die gedast hat den beklagten abgemahnt und dann hat sie die rechte zum üblichen marktpreis von 30.000 euro an die purzel veräußert. sollte das tatsächlich so passiert sein folgt umgehend ein hinweis an die zuständige steuerbehörde mit der bitte um prüfung, ob tatsächlich geld geflossen ist und es ordnungsgemäß verbucht wurde. praktisch, wenn man leute beim finanzamt in der richitgen abteilung kennt

der einzig nette nebeneffekt von diesem ganzen mist ist, dass ich das evtl als promotionsthema aufgreifen werde, denn wenn ich mich schon damit beschäftigen muss dann will ich meine zeit ja nicht vollends vergeuden und über filesharing aus rechtlicher sicht lässt sich ne ganze menge schreiben. vor allem gibt es ja noch genug (wie wir festgestellt haben) rechliches neuland, auf dem man wunderbar wissenschaftlich arbeiten kann.
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Alt 05.09.2009, 10:57   # 312
Ansgar
 
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Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von JustinDustin Beitrag anzeigen
sollte das tatsächlich so passiert sein folgt umgehend ein hinweis an die zuständige steuerbehörde mit der bitte um prüfung, ob tatsächlich geld geflossen ist und es ordnungsgemäß verbucht wurde. praktisch, wenn man leute beim finanzamt in der richitgen abteilung kennt
Für eine kurze Nachricht wäre ich dir dankbar. Denn jeder noch so kleine Hinweis gegen die Abmahner hilft allen Abgemahnten.
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Alt 05.09.2009, 11:23   # 313
JustinDustin
 
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sehe ich auch so. werde dir die info dann zukommen lassen.
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Alt 05.09.2009, 11:24   # 314
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von JustinDustin Beitrag anzeigen
der gute mann kennt offenbar seine eigenen briefe nicht...... über diese juristische ungenauigkeit habe ich nur noch müde gelächelt. der hat in der ausbildung wohl auch übel gepennt.
oder Du beim mitlesen in verschiedenen Threads, sonst wüsstest Du dass er nicht auf die 100 Euro-Deckelung eingehen möchte.

Zitat:
die modUE hat er übrigens nicht angenommen, lediglich den eingang bestätigt. sollte er jetzt wagen, tatsächlich klage zu erheben, hat er ganz ganz miese chancen, denn die nichtannahme der modUE zeigt, dass es ihm ausschließlich um den überhöhten geldbetrag und nicht die unterlassung der verbreitung bzw speicherung geht. im endeffekt hat er seine rechtsmissbräuchlichkeit damit schriftlich bestätigt.....
Hat er geschrieben dass er die modUE nicht anerkennt? NEIN...... ER hat den empfang bestätigt....AUS das reicht.

Zitat:
noch eine info, die für eineige von belang ist: wenn er euch nur als störer in anspruch nehmen will und euch kein verschulden der rechtsverletzung nachweisen kann, zb ihr nachweislich nicht selber als anschlussinhaber gesaugt habt....
jo...noch ne Info: eben gerade weil er nicht weiß wer gerade geil auf "heiße muschis" oder so war, ist nun mal der AI dran. Und DIESER muss dann [im Falle eines Falles] glaubhaft belegen dass ER es nicht war.

Zitat:
weiterhin verwunderlich finde ich die behauptung, es liege ein fall gewerblichen ausmaßes vor, was von ihm immer so betont wird. die dazu zitierten gerichtsentscheidungen und die gesetzesbegründung sehen ein gewerbliches ausmaß lediglich dann vor wenn man in der aktuellen verkaufsphase das komplette (!) werk zum download anbietet.
meinst du mit Gerichtsentscheidungen Frankenthal oder Kiel? welche sich schon bei der Anzahl der Lieder oder Filme nicht ganz einig sind?
Und was Deine zitierte "Gesetzesbegründung" angeht, so begründet das Gesetz die Begriffkopplung "im Gewerblichem Ausmaß" nicht, sondern hat damit erst richtig Raum für Spekulationen geschaffen. [siehe deinen Absatz oben]

Zitat:
allerdings ist es z.b. bei emule sogut wie unmöglich ein so großes werk (die purzelstreifen vermitteln die nicht vorhandene ästhetik ja bekanntlich über 750 mb) von nur einem anbieter downzuloaden. um zu beweisen, dass man das komplette werk angeboten hat, müsste er also alles von einem user gedownloadet und gesichert haben. das erscheint aufgrund der sekundengenauen log-angabe doch eher unwahrscheinlich [/qoute]

Frage: Hast Du dich eigentlich schon mal mit dem UrhG auseinander gesetzt? da gibt es 3 Worte ".....oder Teile davon"

Es ist piepegal ob 750 MB oder nur 15 weiter verbreitest. 15 MB sind Teile eines Werkes [welche evtl. ein anderer Filesharer braucht um seinen Download abzuschließen]

[qoute]mit den üertriebenen angaben von streitwerten und gebühren will der kerl einen also nachweislich nur schocken und zur zahlung bewegen. sollte es also tatsächlich mal zu einer hauptverhandlung kommen, dann wird der m.E. im schlimmsten fall den betrag aus der abmahnung plus die gerichtskosten zu zahlen haben.
Na endlich mal. Auch wenn der Absatz etwas verwirrt, so nehme ich an Du meinst damit: " ...sollte es mal bezügl. der eingeforderten RA und Schadenersatzkosten vor Gericht gehen, bezöge sich der Streitwert eben auf diese Kosten und wenn Du Pech hast, eben diese, zuzgl. Verfahrenskosten zu zahlen hast.

Zitat:
denen ist da in ettlingen schon bewusst, dass sie keine chance haben mehr zu fordern wenn sie nicht mehr beweisen können.
Und Dir ist aber auch bewusst, Dass Du wenig Chancen hast, ohne kontinuierliches, konzentriertes mitlesen. Und wenig Chancen mit Deinen Ansichten bei einer evtl. Anzeige u. Staatsanw. Ermittlung wg. verbreitens Pornographischen Materials.
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Alt 05.09.2009, 16:47   # 315
muffin
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Vermutlich steht in deinem Schreiben, dass der § 97a UrhG nicht zum Tragen kommt (100 Euro Deckelung), da die Tat eine nicht unerhebliche Rechtverletzung im gewerblichen Ausmaß gewesen sein soll.


Hallo,
also bei mir stand der Text oben mit gewerblichem ausmaß nicht im Schreiben !

Könnte das für mich positiv sein ?

Na und die 2 Dateien habe ich auch zu 100 Prozent nicht geladen was soll ich mit dem Purzel Schrott die waren unter einem anderen Namen eingestellt bestimmt .
Und bei mir wohl eher zufall! Ich habe eher selten mal was geladen und ob ich zu dem logg Zeitpunkt überhaupt online war muss ich auch mal prüfen da diese Zeit nach 22 Uhr war und ich Sonntags da nicht mehr am Rechner Sitze sondern gemütlich vorm Fernseher oder im Bett verbringe da ich ja jeden morgen um 5 zur Arbeit muss und meinen Rechner habe ich nie ohne Aufsicht an !! zu 200 Prozent nicht !
Falls Sich das bestätigt haben die keinerlei Anspruch an mich ! muss ich aber erst mal nachschauen ! Falls ich das noch nachverfolgen kann auf meinem Router !

Gruß Muffin
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Alt 05.09.2009, 17:28   # 316
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
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Zitat:
Zitat von muffin Beitrag anzeigen
Hallo,
also bei mir stand der Text oben mit gewerblichem ausmaß nicht im Schreiben !

Könnte das für mich positiv sein ?
Nein, denn der gute RA leidet an Gedächtnisverlust.

Zitat:
Na und die 2 Dateien habe ich auch zu 100 Prozent nicht geladen was soll ich mit dem Purzel Schrott die waren unter einem anderen Namen eingestellt bestimmt .
Diese Möglichkeit besteht. Sie ist sogar sehr wahrscheinlich.

Zitat:
Und bei mir wohl eher zufall! Ich habe eher selten mal was geladen und ob ich zu dem logg Zeitpunkt überhaupt online war muss ich auch mal prüfen ...
Ich mag dich nicht enttäuschen, aber ob du online warst oder nicht spielt in diesem Fall keine Rolle.

Zitat:
Falls Sich das bestätigt haben die keinerlei Anspruch an mich ! muss ich aber erst mal nachschauen ! Falls ich das noch nachverfolgen kann auf meinem Router !
Leider doch. Du als Anschlussinhaber haftest. Es sei denn du kannst beweisen, dass Dritte deinen PC / Anschluss benutzt / missbraucht haben.
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Alt 07.09.2009, 12:29   # 317
muffin
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 38
Hallo,

hab da noch ne Frage zur ModUe ,

In den Vordrucken steht immer in Klammer (Rechtsverbindliche Unterschrift)

Das kann ich weglöschen und einfach nur Unterschreiben müsste doch reichen oder ?

Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort !

Gruß Muffin
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Alt 07.09.2009, 12:34   # 318
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
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Zitat:
Zitat von muffin Beitrag anzeigen
Hallo,

hab da noch ne Frage zur ModUe ,

In den Vordrucken steht immer in Klammer (Rechtsverbindliche Unterschrift)

Das kann ich weglöschen und einfach nur Unterschreiben müsste doch reichen oder ?

Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort !

Gruß Muffin
Einfach unterschreiben und gut.
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Alt 11.09.2009, 17:56   # 319
stev25
 
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Beiträge: 17
Hallo

Habe auch eine abmahnung von csr bekommen. ( Purzel )

Soll den Film Große schamlippen Nr. 4 geladen haben.

SO habe dann eure Unterlassungserklärung und ein brief das ihnen ein fehler unterlaufen sein muss zurückgeschickt.

Heute kam nun die antwort.

1014.jpg

1015.jpg

wie soll ich den nun verfahren. stehen ja immer noch die 650 € im raum ?

vielen dank schon mal
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Alt 11.09.2009, 18:01   # 320
ulrich
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Zitat:
Zitat von stev25 Beitrag anzeigen
wie soll ich den nun verfahren. stehen ja immer noch die 650 € im raum ?
vielen dank schon mal
In dem Du !!!
Wenn dann mal der Mahnbescheid kommt Bitte wiedersprechen

Mit der Zustellung der Mahnbescheides ist inneliegend gleichzeitig ein Widerspruchsformular. Allgemein wird empfohlen, diesem vollumfänglich ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Aufwand: Kreuz, Ort, Datum und Unterschrift.
Etwas anderes wird ein RA auch nicht sagen, es sei denn, er empfiehlt die Zahlung, da ansonsten ein vollstreckbarer Titel erwirkt wird, aus dem dir auch ein Anwalt nicht heraushelfen kann.
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daniel-finger.com Abmahnanwälte und deren Helfer sind diskret Dieses Thema Pingback 19.08.2009 15:22


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