C-S-R mit Gedast Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Purzel


Alt 28.08.2009, 17:51   # 281
anne-marie
 
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dann sagt ihnen aber auch wie man richtig löscht

Eraser

Einfaches Löschen + Überschreiben nutzt wenig da man mit entsprechenden Mitteln die vorherige Ausrichtung der Magnetpartikel angeblich wieder herstellen kann...

1 x mit Pseudodaten sollte reichen wer sicher sein will machts mit den DoD Methoden...

Spätestens nach einem 35 fachen Überschreiben mit der Gutmann Methode kommt auch das Amt an keine Daten mehr

Da würde ich sogar wetten
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Alt 28.08.2009, 18:17   # 282
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Die "Behörden" sind aber garantiert nicht besser als diese Firma, und lassen "das" sicher auch dort machen.
Google mal danach, wie die jeweiligen LKA bzw. das BKA nach Dateien auf Festplatten fahndet.

@anne-marie:

Zitat:
Da würde ich sogar wetten
Dann teste mal eine mit Eraser gelöschte Platte mit gängigen Recovery Programmen. Hoffentlich bist du nicht überrascht. Ich traue Eraser nicht besonders. Wobei ich fairerweise sagen muss, dass die Gutmann Methode vermutlich von so gut wie niemand angewandt wird. Lösch du mal eine 500 GB große Platte damit. Wir reden dann in einigen Tagen weiter.
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Alt 28.08.2009, 18:22   # 283
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von anne-marie Beitrag anzeigen
dann sagt ihnen aber auch wie man richtig löscht Eraser...
Ich habe es bewusst vermieden, hier zu erläutern wie man eine Festplatte derart manipuliert, dass selbst einzelne gelöschte Dateien nicht mal mehr als Fragmente zu finden sind, und der Rest der Festplatte unbehelligt bleibt.
Aber wer seine Installation ohnehin neu aufsetzen muss, der sollte schon mal mit einem Eraser seine Platte "gründlich säubern".

Zitat:
...da man mit entsprechenden Mitteln die vorherige Ausrichtung der Magnetpartikel angeblich wieder herstellen kann...
Bis zu einem gewissen Grad funktioniert das tatsächlich, allerdings nur mit einem Spezial-Lesekopf. Bedeutet, die Platte muss in einem Labor auseinander gebaut werden.

Zitat:
...Spätestens nach einem 35 fachen Überschreiben mit der Gutmann Methode kommt auch das Amt an keine Daten mehr
Es geht auch schon mit deutlich weniger Aufwand. Das BSI empfielt z.B. 7 Durchläufe, nach meiner Erfahrung genügen bereits 3.

-CityLight-
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Alt 28.08.2009, 18:22   # 284
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von anne-marie Beitrag anzeigen
dann sagt ihnen aber auch wie man richtig löscht
Ich hab mir mal sagen lassen, die beste Methode ist Format. (Auskratzen)
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Alt 02.09.2009, 13:50   # 285
Oberpostmeister
 
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Hallo zusammen,


Auch ich habe nun ein zweites Schreiben der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Schön gefaltet in einen C6 Kuvert mit eine handschriftlich aufgeklebten 0,90 € Marke. Wurde auch langsam Zeit dachte schon die haben mich vergessen. Leider steht aber nichts von der Annahme meiner modifizierten Unterlassungserklärung drin, aber dazu später mehr. Gehen wir zunächst einmal auf das zweite Schreiben ein, dass sich vom normalen Bettelbrief hin zu einer bitte um Stellungnahme gewandelt hat. Vielleicht denken die durch diese Strategie, vielleicht auch in Hinsicht auf die Erfahrung die andere Purzelkanzleien mit Bettelbriefen haben, mehr Leute unproblematisch zum zahlen zu bewegen.



Im ersten Teil des Schreibens wird es als Tatsache angenommen, dass die Urheberrechtsverletzung über meinen Internetanschluss begangen wurde. Mein Provider habe dies angeblich zweifelsfrei mitgeteilt.


Diese Behauptung kann die Kanzlei höchstens auf die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft durch die berühmte Anzeige gemäß § 184 StBG gegen unbekannt stützen. Ich finde es verwunderlich das sich die Staatsanwaltschaften hierfür missbrauchen lassen. Vielleicht bekommen diese aber auch nicht den Client über den Angeboten wurde mitgeteilt. So eine Anzeige habe ich leider bis weilen noch nicht zu Gesicht bekommen. Ob die Einsichtgewährung in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft rechtens gewesen ist steht auch, wie so vieles, unklar. Das mein Provider der Kanzlei direkt Auskunft gegen halte ich für Unwahrscheinlich. Der Anbieter würde sich dadurch selbst in zweifelhafte juristische Gewässer wagen.

Zitat zur Strafrechtlichen Abhandlung: Nach § 15 StBG ist vorliegend nur vorsätzliches Handeln strafbar, da § 184 StBG fahrlässiges Handeln nicht unter Strafe stellt. ... Zu überprüfen ist zudem, was in den AGBs und Nutzungsbedingungen der Tauschbörse vereinbart ist. Steht dort, dass ausschließlich Volljährige die Tauschbörse nutzen dürfen, so scheidet ein Vorsatz des Verbreitens an Minderjährige jedenfalls aus. So ist eine Anmeldung z.B. bei der Tauschbörse emule nur möglich, wenn man den dortigen AGBs zustimmt. Unter § 2 Abs. 3 Satz 2 dieser AGBs heißt es sinngemäß, dass derjenige, der emule herunterläst, volljährig sein muss. Ein Vorsatz und somit eine Strafbarkeit scheidet somit aus. Quelle Kanzlei für IT-Recht - Regensburg - Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau - Rechtsanwalt



Danach wird aufgeführt wie ein P2P-Netzwerk funktioniert, dass die Datei durch ein nicht näher benanntes Spezialprogramm von einen Mitarbeiter der Gedast herunter geladen, gespeichert und sämtliche Daten mitprotokolliert wurden. Das Programm sei durch einen Sachverständigen geprüft und bereits von Gerichten als ausreichend zur Glaubhaftmachung befunden worden. Zudem wird gemutmaßt, dass durch die Hashdatein eine eindeutige


Ob ein Gutachen für die Software wirklich existiert, ob es vielleicht bereits seit längeren als überholt gilt oder bei welchen Fällen das Programm zu gerichtlichen Entscheidungen als Beweis zugelassen wurden lässt Herr Schmietenknop offen. Hier könnte eventuell wieder einmal über ein kostspieliges Gegengutachten gestritten werden. Auch ich bin, wie einige andere hier, der Meinung, dass das loggen der Firma Gedast mit der so genannten Spezialsoftware höchst zweifelhaft ist.

Hashwerte sind ja wie wir alle wissen und auch schon zur genüge diskutiert wurde Schall und Rauch. Verein gegen den Abmahnwahn
Auch die leider viel zu häufig auftauchenden Fakedatein, IP-Verwechslungen und wären hier wieder ein Thema. Leider sehen diese Argumentationen die meisten Gerichte anders.



Im nächsten Teil wird wieder einmal intensiv auf die Störerhaftung, mit etlichen für die C-S-R Kanzlei sehr günstigen Gerichtsurteilen und Beschlüssen, eingegangen. Das die Beweislast die Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben bei mir läge, auf erhöhten Anforderungen des Anschlussinhabers um Rechtsverletzungen vorzubeugen und eventuelle noch in Frage kommende Täte zu benennen um diese dann für die Kosten haftbar zu machen.


Da man in diesen Punkten, genau wie bei den Hashwerten und Funktionalität der Spezialsoftware, vor Gericht nur schwer entgegentreten kann, wird es ein Beschuldigter auch hier in einen evetullen Verfahren schwer an diesen Punkt anzusetzten.



Jetzt wird auf über einer Seite auf die Beschränkung der Abmahnkosten gem. § 97a UrhG eingegangen. Hauptpunkte sind hierbei ein Kommentar von Wandtke/Bullinger in dem eine Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs nicht für Filesharingfälle gelte und das laut Beschluss vom OLG Köln vom 09.02.2009, Az. 6W 182/08 ein gewerbliches Ausmaß des § 101 Abs. 9 UrhG direkt auf den § 97a UrhG zu übernehmen, da es sich gegenwärtig in der Verkaufs- und Vermarktungsphase befinde.


Meiner Meinung nach ergibt sich hier ein sehr interessanter Ansatzpunkt. Hätte sich der Verfasser des zweiten Briefes einmal die Mühe gemacht den Beschluss komplett zu lesen anstatt diesen aus irgendeiner Fachzeitschrift oder einen Internetblog zu zitieren wäre Ihn wohl aufgefallen, dass zwar ein gewerbliches Ausmaß zwar im privaten Bereich gem. § 101 UrhG erreicht werden kann aber es gleichzeitig verbiete es sich darauf auf die Formulierung des § 97a UrhG, nämlich im geschäftlichen Verkehr, abzustellen. Auch wenn es zu einen gewerblichen Ausmaß im privaten Bereich kommen kann gelten für geschäftlichen Verkehr ganze andere Vorraussetzung die eine Privatperson die Dateien tauscht nicht erreichen kann.


Laut einen Kommentar von einen Professor Hoeren, den ich hier im Forum gefunden habe und unten angehängt habe, ein einfach gelagerter Fall bei Filesharing zu, allein weil ein eher gering Aufwand von nöten sei um an die Daten der vermutlichen Rechtsverletzer zu kommen.
Keine Rechtsprechung zu § 97a UrhG und Filesharing? Offene Netze und Recht

Dem Beitrag von Professor Hoeren wurde mittlerweile ein erstes Urteil zum § 97a UrhG im Zusammenhang mit Filesharing hinzugefügt. "LG Köln: Abmahngebühren nach § 97a UrhG bei nicht unerheblicher Rechtsverletzung, Urteil vom 13.5.2009 – Az. 28 O 889/08"

Da der Artikel von Professor Hoeren, wie bei Wadkte/Bullinger, auch nur als Kommentar gewertet werden kann, lässt beim oben genannten ergangenen Urteil vom LG Köln doch eine Rechtssprechung im Sinn der Anwendbarkeit des § 97a UrhG für Filesharingfälle vermuten. Es handelt es sich hier um einen Fall mit fast 1000 getauschten Musikdateien aus dem Jahre 2005. Eine solche Menge an Dateien, wie in diesen Fall, ist nicht als unerheblich anzusehen. Das Gericht hat nur die Menge als nicht als unerhebliche Rechtsverletzung angesehen und zudem eine Rückwirkung des § 97a UrhG ausgeschlossen. Eine Ablehnung der Beschränkung der Abmahnkosten bei Filesharingfällen wurde schon mal nicht ausgeschlossen. Ich halte es daher für eher wahrscheinlich, dass der hier die Rechtssprechung zugunsten der Abgemahnten in Zukunft richtet und die Abmahnkanzleien eventuell daher Prozesse scheuen dürften und eher Vergleiche durch Bettelbriefe anstreben.



Und zu guter Letzt verweist Herr Schmietenknop darauf, dass an der bestehenden Forderung festgehalten wird und innerhalb einer wiederum kurz gehaltenen Frist eine Stellungnahme abgegeben werden soll, da er ansonsten seiner Mandantschaft zum einstweiligen Rechtsschutz rät. Vorläufiger Rechtsschutz ? Wikipedia

Das wiederum finde ich schon sehr seltsam. Er bezieht sich auf mein Schreiben, in dem ich ohne Anschreiben Zahnarzt Dr. Müllers auf meinen Fall geschriebene modifizierte Unterlassungerklärung abgegeben habe und droht nun mit einer Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung. Da stellt sich für mich die Frage ob er meinen Brief überhaupt geöffnet hat. Zumindest habe ich Zeugen, dass ich die Erklärung weggeschickt habe. Zumal besitze ich die Schmietenknopische Originalunterschrift auf den Rückschein meines zugestellten Briefes. Das erklärt wohl auch warum er so lange gebraucht hat.


Das vorgetragene hier ist nur eine persönliche Meinung eines Abgemahnten. In diesen Sinne, ruhe bewahren und besonnen handeln.

Eure Meinung dazu würde mich auch interessierten.


Viele Grüße
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Alt 02.09.2009, 14:00   # 286
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Oberpostmeister Beitrag anzeigen
...Eure Meinung dazu würde mich auch interessierten.
Ich denke, Du willst hier die Leute beschäftigen (veräppeln?) mit einer Collage an Bestandteilen, die es überall verteilt schon mehrfach gegeben hat und gibt (siehe z.B. Musterklageerwiderung bei W&B).
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Alt 02.09.2009, 18:04   # 287
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ich denke, Du willst hier die Leute beschäftigen (veräppeln?) mit einer Collage an Bestandteilen...
Naja, nicht ganz. Es ist zumindest schon mal ein Hinweis darauf, dass bei den Gedast-Abmahnungen die mittlerweile etwas angestaubten Textbausteine mal wieder geupdated wurden.

Zumindest machen auch diese Abmahnungen jetzt "die Runde", wie man hier abmahnung-blog.de und auch hier www.die-abmahnung.info sehen kann.
Und das mit den Rechten dort wohl einiges nicht mit rechten Dingen zugeht, hatte ich ja schon hier Sammelthread Kornmeier falscher Gerichtsbeschluss in den Raum gestellt.
Abwarten, mal sehen wie sich das weiter entwickelt. Bei mir ist bisher noch keine Post weiter eingetrudelt.

-CityLight-

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.9.2009 um 17:14:22-----

Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Hier hab ich jetzt doch tatsächlich gelesen, dass jetzt auch der Briefkopf der "Kanzlei?" geändert wurde.
Nee Nee, Sachen gibts. Jetzt wird der Kanzelei-Briefkopf offenbar auch noch zum Textbaustein.

-CityLight-
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Alt 02.09.2009, 18:15   # 288
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von Oberpostmeister Beitrag anzeigen
Leider steht aber nichts von der Annahme meiner modifizierten Unterlassungserklärung drin, aber dazu später mehr.
Das muss dich nicht beunruhigen. Um so besser für dich, wenn er sie nicht annimmt.

Zitat:
Gehen wir zunächst einmal auf das zweite Schreiben ein, dass sich vom normalen Bettelbrief hin zu einer bitte um Stellungnahme gewandelt hat.
Das ist bereits bekannt.

Zitat:
Vielleicht denken die durch diese Strategie, vielleicht auch in Hinsicht auf die Erfahrung die andere Purzelkanzleien mit Bettelbriefen haben, mehr Leute unproblematisch zum zahlen zu bewegen.
Möglicherweise sollen auf diese Weise Informationen über den Anschlussinhaber gesammelt werden.

Zitat:
Im ersten Teil des Schreibens wird es als Tatsache angenommen, dass die Urheberrechtsverletzung über meinen Internetanschluss begangen wurde. Mein Provider habe dies angeblich zweifelsfrei mitgeteilt.
Der übliche Textbaustein.

Zitat:
Das mein Provider der Kanzlei direkt Auskunft gegen halte ich für Unwahrscheinlich. Der Anbieter würde sich dadurch selbst in zweifelhafte juristische Gewässer wagen.
Vermutich lief die Namensfindung über eine Einstweilige Anordnung des LG Köln. Im Zweifelsfall ist es dein Recht den Herrn RA zu fragen.

Zitat:
Danach wird aufgeführt wie ein P2P-Netzwerk funktioniert, dass die Datei durch ein nicht näher benanntes Spezialprogramm von einen Mitarbeiter der Gedast herunter geladen, gespeichert und sämtliche Daten mitprotokolliert wurden.
Natürlich. Der Mitarbeiter saß einige Tage lang am PC. Vermutlich mit Popcorn und kühle Drinks schlürfend. Alles nur eins der bekannten Internet Märchen, die uns die Abmahner gern verkaufen.

Zitat:
Das Programm sei durch einen Sachverständigen geprüft und bereits von Gerichten als ausreichend zur Glaubhaftmachung befunden worden. Zudem wird gemutmaßt, dass durch die Hashdatein eine eindeutige
An dieser Stelle hast du entweder einen Textbaustein nicht kopiert oder den Faden verloren. Fakt ist: Der "beweissichere" Hash Wert und Benutzer GUID gehören ebenfalls ins Reich der Internet Mythen.

Zitat:
Ob ein Gutachen für die Software wirklich existiert, ob es vielleicht bereits seit längeren als überholt gilt oder bei welchen Fällen das Programm zu gerichtlichen Entscheidungen als Beweis zugelassen wurden lässt Herr Schmietenknop offen.
Normal. Er kann doch nicht die geheime Spezialsoftware einer geheimen Firma mit geheimen Mitarbeitern einer breiten Öffentlichkeit darlegen. Wo kämen wir denn da hin.

Zitat:
Hier könnte eventuell wieder einmal über ein kostspieliges Gegengutachten gestritten werden. Auch ich bin, wie einige andere hier, der Meinung, dass das loggen der Firma Gedast mit der so genannten Spezialsoftware höchst zweifelhaft ist.
Korrekt.

Zitat:
Hashwerte sind ja wie wir alle wissen und auch schon zur genüge diskutiert wurde Schall und Rauch. Verein gegen den Abmahnwahn
Auch die leider viel zu häufig auftauchenden Fakedatein, IP-Verwechslungen und wären hier wieder ein Thema. Leider sehen diese Argumentationen die meisten Gerichte anders.
Das würde ich nicht unterschreiben. Er liegt vermutlich an der schwachen, holprigen Argumentation der Beklagten. Wenn muss das dem Richter fundiert bewiesen werden.

Zitat:
... und eventuelle noch in Frage kommende Täte zu benennen um diese dann für die Kosten haftbar zu machen.
Man könnte einen unliebsamen Nachbarn denunzieren.

Zitat:
Da man in diesen Punkten, genau wie bei den Hashwerten und Funktionalität der Spezialsoftware, vor Gericht nur schwer entgegentreten kann, wird es ein Beschuldigter auch hier in einen evetullen Verfahren schwer an diesen Punkt anzusetzten.
Du kennst die Geschichte um Daniel Finger?

Zitat:
Das wiederum finde ich schon sehr seltsam. Er bezieht sich auf mein Schreiben, in dem ich ohne Anschreiben Zahnarzt Dr. Müllers auf meinen Fall geschriebene modifizierte Unterlassungerklärung abgegeben habe und droht nun mit einer Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung. Da stellt sich für mich die Frage ob er meinen Brief überhaupt geöffnet hat.
Vermutlich nicht. Herr RA haben vermutlich wie alle in der Branche viel zu tun. Geht keine Zahlung ein wird ein neuer Standardbrief losgeschickt.

Zitat:
Zumindest habe ich Zeugen, dass ich die Erklärung weggeschickt habe. Zumal besitze ich die Schmietenknopische Originalunterschrift auf den Rückschein meines zugestellten Briefes. Das erklärt wohl auch warum er so lange gebraucht hat.
Frage: Wann bist du abgemahnt worden? Nur den Tag, keine Uhrzeit bitte. Wie lange hat es gedauert, bis der Herr RA das Einschreiben von der Post abgeholt hat. Oder war das am gleichen Tag?

Falls du diesen Link noch nicht kennst: heise online - 17.08.09 - Abmahn-Rechteinhaber als illegale Pornographieschleuder? [Update] Viel Spaß beim Lesen.

Fazit: Androhung einer EV und keine Annahme der modUE? Der Schuss würde für ihn nach hinten losgehen. Es kann also nur eine weitere Drohung sein.

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.9.2009 um 17:19:13-----

Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
...
Hast du den Blogeintrag genau gelesen?

Purzel Video mahnt den Film “Große Schamlippen Nr. 4″ ab.

Bisher lagen die lagen Rechte doch bei Gedast. Sachen gibt's.
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Alt 02.09.2009, 18:44   # 289
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
...
Hast du den Blogeintrag genau gelesen?
Purzel Video mahnt den Film “Große Schamlippen Nr. 4″ ab...
Na klar hab ich das. Da ist jetzt doch tatsächlich bei denen die Stunde der Erleuchtung gekommen. Naja, sein wir mal nich so. Bei manchen dauert dieser Prozess halt doch seeehr viel länger.


Zitat:
...Bisher lagen die lagen Rechte doch bei Gedast. Sachen gibt's.
Nee, das is ja n mords Ding. Die werden doch nicht etwa böse Post von der GÜFA bekommen haben.
Ach ja, das hatte ich in dem ganzen Stress völlig vergessen zu erwähnen. Ich hatte ja kürzlich die GÜFA angeschrieben, dass es bei dem Werk xxx offenbar einige Lücken in der Rechte-Kette gibt. Was ja eigentlich nicht sein sollte, denn auf dem Cover klebt ja das GÜFA-Siegel.
Naja, jetzt Purzel ihr Schmuddelwerk ja wieder zurück.

PS: Mein Arbeitskollege (hat auch so ne Abmahnung erhalten) meinte, ich sei rotzfrech, weil ich einfach die GÜFA angeschrieben haben.

So, bleibt nur noch der AbmahnAnwalt. Für den hab ich noch nen Rezept auf Lager, das wird aber dann die Presse ganz genüsslich aufkochen.
Aber lassen wir ihm erst mal noch ne zweite Chance.

-CityLight-
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Alt 02.09.2009, 18:52   # 290
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Ich hatte ja kürzlich die GÜFA angeschrieben, dass es bei dem Werk xxx offenbar einige Lücken in der Rechte-Kette gibt. Was ja eigentlich nicht sein sollte, denn auf dem Cover klebt ja das GÜFA-Siegel.
Hat die GÜFA geantwortet?

Zitat:
So, bleibt nur noch der AbmahnAnwalt. Für den hab ich noch nen Rezept auf Lager, das wird aber dann die Presse ganz genüsslich aufkochen.
Aber lassen wir ihm erst mal noch ne zweite Chance.
Ich bin ehrlich gespannt. Wann darf ich darauf hoffen?
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Alt 02.09.2009, 19:33   # 291
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Hat die GÜFA geantwortet?...
Ging doch nicht, ich hatte vergessen den Namen und die Adresse im Info-Brief mit anzugeben. :biglol::biglol:
Ich war halt im Stress.

Zitat:
...Ich bin ehrlich gespannt. Wann darf ich darauf hoffen?
Na nicht so schnell, denk an die zweite Chance. Aber das was @Baxter? schon alles zusammengetragen hatte, können wir uns ja mal anschauen.
Also da haben wir den RA: C-S-R mit Gedast Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Purzel
Uuups, Fehler. Das hat sich ja geändert: Telefon-Nummern neu
Dann lesen wir uns mal hier das Kleingedruckte durch: Forum-post669817
Und lassen mal dort: Kanzlei anfragen, was man hier von den berühmten Purzel-Schaffenswerken so hält.
Ich denke, das könnte in ner Krisensitzung enden.

-CityLight-
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Alt 02.09.2009, 20:15   # 292
Ansgar
 
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Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Na nicht so schnell, denk an die zweite Chance.
Ist das nicht ein Spiel?

Aber weißte was: Ich spiele jetzt auch mit. Morgen Kinder wirds was geben.
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Alt 03.09.2009, 00:33   # 293
Oberpostmeister
 
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Beiträge: 5
@Ansgar
Die Abmahnung ist vom 04.08. (Uhrzeit hierzu?? Wenn Du den Log meinst, der war Ende Mai) mit Frist zum 18.08.! Einschreiben am 15.08. zur Post, Rückschein 17.08. unterschrieben! Ich habe mich nur darüber gewundert, dass es nun fast 2 Wochen nach verstreichen der Frist gedauert hat, bis der zweite Brief kam. Bei den meisten die vorher hier gepostet hatten, war dieser eben schneller in der Post. Die Geschichte von Daniel Finger kannte ich bereits. Ich denke aber, dass er bestimmt nichts mehr von CSR hört. Da wären die ja selber Schuld noch was zu unternehmen nach den ganzen Rummel.



@Frank2009
Zugegeben, ich hätte mich etwas kürzer halten können, aber die Textbausteine sind eben anders als die bisherigen. Vor allen die Drohung mit den einstweiligen Rechtsschutz hat mich irgendwie stutzig gemacht. Aber manche Dinge müssen halt mal gesagt werden. Darf ich Dich an deinen Kreuzzug gegen Schullenberg und Schenk erinnern! Der war bestimmt gut für dein Ego aber ob der wirklich den Abgemahnten geholfen hat, sei dahingestellt. Da kannst du bestimmt noch 2-3 Kannen Tee aufsetzen wenn überhaupt etwas dabei rauskommen sollte. Nicht persönlich nehmen, ich will hier niemanden veräppeln, Du doch sicherlich auch nicht!



@CityLight
Ist schon komisch, dass Du noch keinen Brief erhalten hast. Vielleicht lässt dich der Schmietenknop ja in ruhe!



Viele Grüße
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Alt 03.09.2009, 00:59   # 294
Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Oberpostmeister Beitrag anzeigen
ich hätte mich etwas kürzer halten können
Ich fands ganz ok so. Lieber alles in einem Thread als 10 Postings über mehrere Tage verteilt. Wenn jeder so arbeiten würde, wären wir schon längst durch mit der Geschichte (ich denke da in erster Linie an meine "Freunde" im N&L-Thread).

Grüße,

Frank
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Alt 03.09.2009, 02:45   # 295
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Oberpostmeister Beitrag anzeigen
@CityLight
Ist schon komisch, dass Du noch keinen Brief erhalten hast. Vielleicht lässt dich der Schmietenknop ja in ruhe!
Keine Ahnung, er kennt mich ja nicht. Vielleicht bin ich auch nur in der zweiten Mahnbriefrunde übersehen worden, wie so viele andere auch.
Warten wir mal ab.

Was natürlich noch hilfreich wäre, ist ein neuer Scan einer 1.Abmahnung wo der geänderte Briefkopf zu sehen ist. Von dem "alten" Muster liegt ja ein Scan hier im Forum. Ich finde leider den Link auf die Schnelle nicht, hab mir aber die pdf-Datei gesichert. War irgendwas mit ...Zahnarzt Dr. Müller...
Wie gesagt, davon wäre mal die "Neuere" Version hilfreich.

-CityLight-
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Alt 03.09.2009, 16:55   # 296
CityLight
 
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Beiträge: 926
@all mit "neuer" Abmahnung wegen Purzel-Video

Ich empfehle allen Abgemahnten, die eine "neue" Abmahnung nach diesem Muster http://www.die-abmahnung.info/news, also nach dem 31.08.2009 mit diesem Inhalt
Zitat:
... im Auftrag der Purzel Video GmbH...
erhalten haben, unbedingt darauf zu achten, dass das Aktenzeichen der Providerauskunft in der Abmahnung genannt wird. Wenn nicht, sollte man das sofort nachfordern.

Anschließend sollte nach dieser Vorgehensweise 676333-post10527.html z.B. wie bei der T...
Zitat:
...Wenn Sie uns das gerichtliche Aktenzeichen des Beschlusses des Landgerichts Köln mitteilen, können wir Sie darüber informieren, ob zu der angegebenen IP-Adresse überhaupt eine Auskunft unseres Hauses an die Ihnen schreibende Kanzlei erfolgte...
sich die Information vom Provider eingeholt werden. Auch hier ist zu empfehlen, angemessene Frist setzen, Einschreiben mit Rückschein.

Diese Information könnte sich "später" noch als sehr hilfreich herausstellen.

-CityLight-
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Alt 04.09.2009, 11:49   # 297
JustinDustin
 
Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 24
ganz kurze frage: wurde euch in der abmahnung das gerichtliche aktenzeiechn bzgl der providerauskunft mitgeteilt? bei mir stand nichts drin, weder in der abmahnung noch im 2ten schreiben. ich hba jetzt natürlich auch keine lust mehr mich bei denen zu melden und die mit der nase drauf zu stoßen dass ich die sache nicht einfach ignoriere (2te frist läuft heute aus). über ne kurze antwort würde ich mich freuen.

sollten die es doch wagen mich zu verklagen werde ich wiederklage erheben, nicht zuletzt wege den ganzen infos, die hier in der letzen zeit diskutiert wurden.
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Alt 04.09.2009, 14:13   # 298
muffin
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 38
Hallo,
Also ich hab auch Abmahnung bekommen ,
gellogt: Timestamp 26.07.2009

2 Titel:
E-Lolita 1 und Ge. Mu. 3

Werd mod Ue machen und nicht bezahlen.

Hab da noch 2 Fragen
erstens wegen dem Gerichtsbeschluss Köln wie oben beschrieben in der Abmahnung ab 31.08.08 geändert , bezieht sich das auf schreiben ab dem 01.09.09 oder auch schon auf meines ?
Ich weiß dumme frage aber in meine Abmahnung steht nichts von der Telekom in verbindung mit einem Gerichtsbeschluss .
Der Gerichtsbeschluss LG Köln ,Urteil vom 15.08.09 AZ XXX.
bezieht sich auf Punkt 2 des Schreiben worin mir der Vorwurf gemacht wird durch mein Verhalten gegen zivilrechtliche Bestimmungen verstoßen zu haben . Bin mir nicht Sicher ob das auch für mich zutrifft das ich die Daten von der T... anfordern soll.
Vorweg habe ich meinen Provider bereits angeschrieben um Nachzufragen an wenn meine Daten den weitergeleitet wurden ! Vieleicht reicht das dann auch aus ?

2te Frage hab da mal meinen Log angeschaut der ist angeblich vom 26.07.09 Sonntag die Vollmacht der Purzel... an die Kanzlei ist erst vom 28.07.09 ziemlich kurzer Zeitraum um einen Brief zu Schicken und gleich antwort zu bekommen zwischen der Kanzlei und Purzel meine ich oder ?
Die schreiben doch nicht für jeden eine Vollmacht oder ? die wird doch einmal erteilt und gilt dann bis auf wiederuf oder ? Da müssen die Ja für jede Abmahnung eine Vollmacht bekommen !

Vielen Dank für eure Hilfe !!!
Gruß und Schönes WE
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Alt 04.09.2009, 14:21   # 299
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von muffin Beitrag anzeigen
erstens wegen dem Gerichtsbeschluss Köln wie oben beschrieben in der Abmahnung ab 31.08.08 geändert , bezieht sich das auf schreiben ab dem 01.09.09 oder auch schon auf meines ?
Ich weiß dumme frage aber in meine Abmahnung steht nichts von der Telekom in verbindung mit einem Gerichtsbeschluss .
Der Gerichtsbeschluss LG Köln ,Urteil vom 15.08.09 AZ XXX.
bezieht sich auf Punkt 2 des Schreiben worin mir der Vorwurf gemacht wird durch mein Verhalten gegen zivilrechtliche Bestimmungen verstoßen zu haben . Bin mir nicht Sicher ob das auch für mich zutrifft das ich die Daten von der T... anfordern soll.
Ich habe das Gefühl der gute RA ist hoffnungslos überfordert mit der Materie. Diverse Blogs von anderen RA weisen auf Merkwürdigkeiten bereits hin. Vermutlich hat die Kanzlei deinen Namen über den Erlass des LG Köln bekommen.

Zitat:
Vorweg habe ich meinen Provider bereits angeschrieben um Nachzufragen an wenn meine Daten den weitergeleitet wurden ! Vieleicht reicht das dann auch aus ?
Ich habe zwei Mails an die Telekom geschickt. Keine davon wurde bisher beantwortet. Fazit: Kündigung.

Zitat:
2te Frage hab da mal meinen Log angeschaut der ist angeblich vom 26.07.09 Sonntag die Vollmacht der Purzel... an die Kanzlei ist erst vom 28.07.09 ziemlich kurzer Zeitraum um einen Brief zu Schicken und gleich antwort zu bekommen zwischen der Kanzlei und Purzel meine ich oder ?
Das hat keine rechtliche Relevanz. Die Vollmacht wurde dann eben vorab mündlich erteilt. Was zur Not eidesstattlich versichert wird.

Zitat:
Die schreiben doch nicht für jeden eine Vollmacht oder ? die wird doch einmal erteilt und gilt dann bis auf wiederuf oder ? Da müssen die Ja für jede Abmahnung eine Vollmacht bekommen !
Auch wenn keine Original Vollmacht beiliegt ändert das nichts an der Gültigkeit der Abmahnung. Wie du richtig geschrieben hast legen sie jeweils nur eine Kopie bei.
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Alt 04.09.2009, 14:54   # 300
muffin
 
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Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Ich habe das Gefühl der gute RA ist hoffnungslos überfordert mit der Materie. Diverse Blogs von anderen RA weisen auf Merkwürdigkeiten bereits hin. Vermutlich hat die Kanzlei deinen Namen über den Erlass des LG Köln bekommen.
Ja das Gefühl habe ich auch , das die Überfordert sind , zur beweislast zitieren die mir 2 Texte !Ich zitiere :

Mit Hilfe dieser Informationen (oben angegeben im Brief : Eingestezte Spezialsoftware , öffentlich bestellten vereidigtem EDV Sachverständiger -ausnahmslos korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise )wurden in manchen Fällen von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ....... in desen Verlauf wir Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft erlangt haben .

In anderen Fällen haben wir vor dem Landgericht einstweilige Verfügungen gegen den Provider auf einsichtnahme in Bestandsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP Adressen erwirgt .


Das hört sich wenn ich das als leihe richtig verstehe so an als ob die nicht mal selbst genau wüssten wie die an meine Adresse gekommen sind! Entweder durch den Gerichtsbeschluss oder durch eine einstweilige Verfügung äuserst seltsam .Meiner Meinung nach Berug von vorne bis hinten !

Sowas sollte mal in Jauchs Show !!!

Gruß Muffin
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c-s-r, ettlingen, gedast, hardtwald, ip-logged.com, purzel, rastatt, schmietenknop, unterlassungserklärung
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