C-S-R mit Gedast Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Purzel

Alt 13.08.2009, 00:21   # 201
hierbin
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen

Aber das hattest du bestimmt so nicht gemeint.
quatsch....natürlich nicht.
für sowas kann es keine RI geben.
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Alt 13.08.2009, 12:08   # 202
JustinDustin
 
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Zitat:
Zitat von outburn Beitrag anzeigen
Ein freundliches Hallo an alle!
Habe ebenfalls eine C-S-R Abmahnung bekommen wegen Große Schamlippen 4. Geloggt Anfang Juli, Abmahnung 06.08. mit kopierter Unterschrift Schmietenknop und soweit ich das bisher nachlesen konnte, dasselbe Schreiben, das alle bekommen haben, auch 650 EUR. Und mit Kopie Gedast-Vollmacht vom 22.06.09.
Erstaunlicherweise wird mir (im Vergleich zu anderen Beiträgen) "extrem viel" Zeit eingeräumt für UE und Zahlung, beide bis 20.08.
Ist das ein neuer Trick, um einen seriösen Eindruck zu machen?
Naja, egal, ich werde eine modUE schicken und abwarten.
also bei mir waren die daten genau identisch, hatte auch bis 20.08 zeit. ModUE ist vorgestern raus, bis jetzt noch nix gehört, Rückschein ist auch noch nicht wieder da.

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.8.2009 um 12:12:24-----

Zitat:
Zitat von hierbin Beitrag anzeigen
quatsch....natürlich nicht.
für sowas kann es keine RI geben.
naja, den RI gibt es schon, auch beim Kinderporno, ich glaube nur nicht, dass er freiwillig dafür lizenzgebühren erheben möchte.... wäre doch mla ne super schlagzeile für die Bild oder den Express: "Kinderporno-star macht Nutzungsrechte gegenüber File-sharing-nutzern geltend"
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Alt 13.08.2009, 15:02   # 203
McDooly
 
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Hallo
habe heute von CSR Kanzlei ebenfalls den Brief erhalten.
Wolllen 650 euro für große schammlippen nr.4
Habe nun die ModUe ausgefüllt:

EDIT BY PRINCESS
Entfernt, Forenregel!


nun meine frage
1. Ist es so richtig ausgefüllt?(vorallem bei der Firma, weil im schreiben steht ja auch was von Herstellerfirma Purzel Video GmbH) selber nichts mehr dazu schreiben oder?
2. muss ich das Begleiterschreiben auch ausfüllen und mitschicken?

bedanke mich schon mal im vorraus
MfG

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.8.2009 um 15:32:24-----

also ich habe heute den brief erhalten von CSR kanzlei
wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen.
und nun habe ich vor, die Modifizierte Unterlassungserklärung
an die Kanzlei zu verschicken.
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Alt 13.08.2009, 16:42   # 204
Ansgar
 
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@McDooly: Wir können und dürfen dir hier keine Rechtsberatung geben. Aber meine persönliche Meinung zu der modUE darf ich sagen: So, wie sie ausgefüllt ist sieht sie gut aus.

Wobei ich dir ganz ehrlich sagen muss, dass ich diese Abmahnung anzweifle. Hat sich denn irgendjemand mal bei der GÜFA erkundigt ob die Gedast GmbH wirklich die Rechte an dem Film hat? Wenn du nicht weißt was ich meine "google" mal nach den Lippen und schau dir die DVD-Hülle an. Da wollen dann gleich 3 "Firmen" die Rechte an dem Werk haben. Und Gedast lässt abmahnen? Schon komisch.
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Alt 13.08.2009, 17:27   # 205
hierbin
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Und Gedast lässt abmahnen? Schon komisch.
scheint eh ne komische firma zu sein
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Alt 13.08.2009, 23:07   # 206
verwirrt
 
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hallo netzweltler....

bin auch dabei bei der abmahnwelle der c-s-r kanzlei vom 06.08.09 (wie allen anscheins auch einige andere user hier) mit frist zum 20.08.09!?! bei mir werden die geistigen werke "mastur*ation nr. 3" und "gothic-*olitas nr. 1" mit der vergleichssumme von 1.300 ökken (2 x 650) abgemahnt...

hatte heute vormittag ein gespräch mit meinem rechtsanwalt und da dieser eher ein fachanwalt für versicherungsangelegenheiten ist, habe ich mit ihm vereinbart, die c-s-r abmahnung als nicht angekommen zu behandeln.!. da dies in einigen foren nicht grundsätzlich abgelehnt wurde und ich diverse abmahnvereinsseiten bis heute nachmittag leider falsch interpretiert hatte, habe ich mich nun durch euch doch entschieden eine mod. UE abzuschicken... das damoklesschwert für die kosten einer einstweiligen verfügung auf unterlassung scheint mir nun doch näher zu sein als bisher angenommen!?.

laut einer 53 seiten starken abmahntitelliste (stand 12.08.09) die ich auf einer der vereinsseiten gefunden habe, werden für die oben genannten filme 3 firmen (nämlich gedast, purzel und licence keeper) genannt, die über verschiedene anwälte abmahnen...

da ich die purzelfilme künstlerisch sicherlich als so qualitativ hochwertig erachte, werde ich in zukunft wohl (auch die nächsten 130 jahre) auf die komplette palette dieser billigpornos verzichten können.!! da es eventuell möglich sein könnte, dass vielleicht 2-3 weitere purzelfilme über meine ip-adresse bereits in der vergangenheit geloggt worden sein könnten (sei es durch offenens w-lan, fakes, irrtümer, familienangehörige oder viele weitere umstände) und ich als anschlussinhaber die abmahnung zwar an der backe habe, mir aber keiner schuld bewusst bin und ich jede zahlung verweigern werde, nun meine frage:

wäre es sinnvoll bzw. empfehlenswert (evtl. in der hinsicht auf eventuelle fakedownloads wie im fall von transformers und linux in der zukunft und noch anderer gründe) die mod. UE auf alle werke der gedast, puzrel und licence keeper zu erweitern (anscheinend hatten diese firmen evtl. in der vergangenheit beim ein oder anderen film vertriebsrechte bzw. könnten diese, zumindest gedast allen anschein auf jeden fall, auch heut noch inne haben) oder nur die angemahnten (bezogen auf eventuelle folgeabmahnungen der gleichen oder anderer anwaltskanzleien) bezogen auf die gedast zu erklären?!?

beste dank im voraus und viele grüße

verwirrt
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Alt 13.08.2009, 23:27   # 207
Ansgar
 
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Zitat:
hatte heute vormittag ein gespräch mit meinem rechtsanwalt und da dieser eher ein fachanwalt für versicherungsangelegenheiten ist, habe ich mit ihm vereinbart, die c-s-r abmahnung als nicht angekommen zu behandeln.!
Dein Anwalt in allen Ehren, aber gut, dass du dich gegen diese Möglichkeit entschieden hast. Kanzleien führen nämlich ein Postausgangsbuch - elektronisch oder handschriftlich - und werden Zeugen finden, der das Verschicken dieses Briefes im Notfall bestätigt. Sogar der Briefträger kann vermutlich bestätigen, dir einen "großen Umschlag" in den Briefkasten geworfen zu haben.

Zitat:
wäre es sinnvoll bzw. empfehlenswert (evtl. in der hinsicht auf eventuelle fakedownloads wie im fall von transformers und linux in der zukunft und noch anderer gründe) die mod. UE auf alle werke der gedast, puzrel und licence keeper zu erweitern
Das bleibt dir überlassen. Über die Gefahren einer erweiterten modUE solltest du dich aber vorher schlau machen. Meiner Meinung nach reicht es, wenn du dich auf diese beiden Werke beziehst.

Auch dich möchte ich fragen ob du die Abmahnung anzweifelst oder nicht. Lies dir den Text noch einmal genau durch. Und dann schau dir im Internet das CD / DVD Cover der Filme an. Da beanspruchen sowohl Purzel wie auch die GÜFA die Rechte. Und nun noch Gedast? Ja wer hat sie denn nun (alle)? Oder eben nicht.
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Alt 13.08.2009, 23:52   # 208
verwirrt
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 2
danke für die schnelle antwort...

im zweifelsfall zweifle ich alles an... bei mir is nichts zu finden, mein name ist hase... und zahlen werde ich auch nicht bevor ein einschreiben vom gericht kommt...

ich habe die mod ue so verstanden, dass ich nichts zugebe, 30 jahre unterlasse die genannten werke zu verbreiten und mich schon gar nicht zu irgendwelchen zahlungen verpflichte...

auf alle fälle foniere ich evtl. morgen noch mit nen fachbaron aus regensburg und schicke höchstwahrscheindlich den wisch dann ohne weitere angaben als einschreiben mit rückschein ab...

beste grüße

verwirrt
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Alt 13.08.2009, 23:54   # 209
Flesh_Storm
Gastposter
 
@verwirrt,

erst einmal herzlichen Glückwunsch, dass Du erkannt hast, dass
sie Dich nur vearschen wollen und deswegen nicht bezahlst.

Das es sich bei den Purzel-Erzeugnissen eher um geistigen Dünnschiss
denn um gestiges Eigentum handelt, dürfte auch denen klar gewesen sein,
die den Schrott absichtlich heruntergeladen haben. Aber bei einem
kostenlosen Angebot, geht auch manchmal ein Ladenhüter weg.

Ich würde die mod UE nur auf die Werke abgeben, für die Du abgemahnt
wurdest. Das macht sich vor Gericht besser, wenn Deine Argumentation
in diese Richtung gehen sollte. Nämlich das man sich nicht vorstellen könne, dass jemand so einen Scheiß freiwillig herunterläd. Wer soll
auch einen Porno herunterladen, bei dem ein Herunterholen unmöglich ist.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 13.08.2009, 23:59   # 210
princess15114
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Zitat:
Zitat von verwirrt Beitrag anzeigen
...die geistigen werke "mastur*ation nr. 3" und "gothic-*olitas nr. 1" ...

laut einer 53 seiten starken abmahntitelliste (stand 12.08.09) die ich auf einer der vereinsseiten gefunden habe, werden für die oben genannten filme 3 firmen (nämlich gedast, purzel und licence keeper) genannt, die über verschiedene anwälte abmahnen...
Vielleicht habe ich ja auch was übersehen, aber der Teil 1 der Lolis taucht da noch nirgendwo auf - nur Teil 2. Sicher kann man davon ausgehen, das die Unterschiede in Handlung und Dramaturgie nicht all zu gravierend sind. Aus urheberrechtlicher Sicht, sind es jedoch unterschiedliche Werke.

Zum Filmchen "Mast 3" gibt es folgende Historie.
Zwischen 10/2006 und 12/2006 mahnte KuW (damals, heute U+C) das Werk für den RI Purzel ab. Offensichtlich wurden für diesen Vorgang etwas später die Rechte an Gedast verscherbelt und der Abmahner Schindler/Bolze wurde in dessen Auftrag zwischen 05/2008 und 09/2008 aktiv. Um diesen Abmahner ist es sein Ende des vergangenen Jahres still geworden. Logisch, dass sich Gedast nun einen neuen suchen muss. Auch wenn der Streifen "Mast..." heißt, das Abmahnen kann Gedast (sich) nicht selbermachen.
Seit 03/2009 ist dafür nun CSR am Start im Auftrag von Gedast.

PS. Da die von dir genannte Konstellation neu ist, würde ich mir zwecks Datenbankpflege eine PN von dir wünschen, in der das Log-Datum (Datum der unterstellten Tat) von den beiden Streifen steht.
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Alt 14.08.2009, 17:52   # 211
anne-marie
 
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Hallo zusammen

Gibt es eigentlich auch Abmahnungen von anderen Anwälten bzw. Rechteinhabern für die selben Werke?

Speziell in meinem Fall...

Hat jemand eine Abmahnung bekommen für Grosse Schamlippen Nr. 4 die nicht von C-S-R bzw. Gedast kommt? Das wäre interessant weil man dann da ansetzen könnte, wenn die Rechte nicht wirklich bei Geldurst ähhh Gedat liegen.
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Alt 14.08.2009, 18:02   # 212
princess15114
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Zitat:
Zitat von anne-marie Beitrag anzeigen
Hat jemand eine Abmahnung bekommen für Grosse Schamlippen Nr. 4 die nicht von C-S-R bzw. Gedast kommt
Im Rahmen der Abmahndatenbank gibt es eine Gesamtliste abgemahnter Werke im HTML-Format.
Ich verlinke mal direkt...
Warten bis die Liste geladen ist ... in die Suchzeile z.Bsp. "Lippen" eingeben (nicht ENTER drücken!) und warten bis alles angezeigt wird, was Lippen beinhaltet...
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Alt 14.08.2009, 20:47   # 213
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von anne-marie Beitrag anzeigen
... wenn die Rechte nicht wirklich bei Geldurst ähhh Gedat liegen.
Ich wiederhole mich: Schau dir mal im Netz ein Cover der "Lippen" an. Dort prangt das Logo der GÜFA, die alle Rechte haben will. Gleichzeitig steht dort auch Purzel. Und Gedast will laut Schreiben die Leistungsrechte haben, mahnt aber wegen Urheberrechtsverletzung ab. Ich kenne die Unterschiede nicht. Klingt für meine Begriffe aber komisch. Vielleicht schaut sich das mal jemand genauer an, respektive ein Anwalt? Und lässt sich auch den Gerichtsbeschluss schicken.

(Baxter du hast mich angesteckt )
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Alt 14.08.2009, 22:45   # 214
hoppel
 
Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 53
Zitat:
Zitat von verwirrt Beitrag anzeigen
hallo netzweltler....
laut einer 53 seiten starken abmahntitelliste (stand 12.08.09) die ich auf einer der vereinsseiten gefunden habe, werden für die oben genannten filme 3 firmen (nämlich gedast, purzel und licence keeper) genannt, die über verschiedene anwälte abmahnen...
Ich hatte bereits vor einiger in einem anderen Thread auf diverse Überschneidungen hingewiesen :
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post618855

Das fand damals kaum Beachtung, daher freue ich mich, daß das Thema wieder zum Vorschein kommt.
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Alt 15.08.2009, 03:12   # 215
anne-marie
 
Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 12
neee nee nee güfe ist sowas wie gema, die vertreten sozusagen die rechte übernehmen sie aber nicht, wenn ich das richtig verstanden habe...

GÜFA ? Wikipedia

Zitat:
Die GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH ist eine Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaft die in Deutschland (Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte ihrer Mitglieder vertritt. In Ihrem Grundaufbau ist sie fast identisch mit der GEMA, jedoch sind die der GÜFA angeschlossenen Filmproduzenten/Rechteinhaber solche, die sich überwiegend mit der Herstellung von erotischen und pornographischen Filmen beschäftigen.
Und wer über Gema Geld kassiert, gibt denen ja auch nicht die Rechte an seiner Musik... Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege
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Alt 15.08.2009, 07:36   # 216
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von anne-marie Beitrag anzeigen
Und wer über Gema Geld kassiert, gibt denen ja auch nicht die Rechte an seiner Musik... Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege
§ 97 UrhG - Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

GÜFA und GEMA sind "Lizenznehmer" und verfügen zB/uA über eigenständige Rechte, wie § 17 UrhG - Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Sie können also gegen Entgelt entsprechende Nutzungsrechte Dritten einräumen. Und daher können sie auch aus eigenem Recht heraus Verstöße abmahnen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.8.2009 um 07:45:56-----

Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Überleg dir noch einmal, was du geschrieben hast. Dann bemerkst du den Fehler mit Sicherheit selbst.
So falsch ist der Gedanke nicht.

Man hat schon eine STA gesehen, die aus einer Anzeige wegen Verbreitung von Pornographie nach Sichtung der Screenshots im Internet auf das umschrieb, was der Vorredner meinte, wobei auch eine Hausdurchsuchung statt fand.

Diskutieren sollte man das allerdings lieber nicht, denn gewisse Anwälte gweisser Firmen reagieren allergisch bis abmahnend auf solche Diskussionen.
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Alt 15.08.2009, 09:32   # 217
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Sie können also gegen Entgelt entsprechende Nutzungsrechte Dritten einräumen. Und daher können sie auch aus eigenem Recht heraus Verstöße abmahnen.
Die Frage ist ob sie es - gegen Entgelt - getan haben. Zu viele "Firmen" wollen Rechte an diesen Filmen haben. Bevor man also zahlt oder eine modUE abgibt sollte man vielleicht klären, wer denn nun "Recht/e" hat.
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Alt 15.08.2009, 09:44   # 218
JustinDustin
 
Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 24
nun, in der Abmahnung von CSR (die euch ja bekannt ist), steht z.B ausdrücklich drin, die Gedast wäre die alleinige Rechteinhaberin an den "Lippen Nr.4". Unterstellt, dem wäre nicht so, würde sich der Anwalt strafbar machen und seine Zulassung verlieren; das kann nicht in seinem Sinne sein, denn er will ja noch ein bisschen weiter Geld mit Abmahnungen verdienen.
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Alt 15.08.2009, 09:47   # 219
hierbin
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Die Frage ist ob sie es - gegen Entgelt - getan haben. Zu viele "Firmen" wollen Rechte an diesen Filmen haben. Bevor man also zahlt oder eine modUE abgibt sollte man vielleicht klären, wer denn nun "Recht/e" hat.
ich denke es ist wichtig, die modUE ist, egal wer die rechte besitzt, abzugeben.
nach einen weiteren anschreiben, das sie angekommen ist und den hinweis, das keine zahlung eingegangen ist, scheint ruhe eingekehrt zu sein.
ich hoffe, das das auch so bleibt
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Alt 15.08.2009, 10:08   # 220
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von JustinDustin Beitrag anzeigen
nun, in der Abmahnung von CSR (die euch ja bekannt ist), steht z.B ausdrücklich drin, die Gedast wäre die alleinige Rechteinhaberin an den "Lippen Nr.4". Unterstellt, dem wäre nicht so, würde sich der Anwalt strafbar machen und seine Zulassung verlieren; das kann nicht in seinem Sinne sein, denn er will ja noch ein bisschen weiter Geld mit Abmahnungen verdienen.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Denk mal darüber nach.
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daniel-finger.com Abmahnanwälte und deren Helfer sind diskret Dieses Thema Pingback 19.08.2009 15:22


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