C-S-R mit Gedast Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Purzel

Alt 21.06.2010, 16:37   # 2001
Clod
 
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Hallo!
Hatte ja auch das Vergnügen eine Abmahnung zu bekommen. Nachdem ich mir einen Anwalt genommen habe (nein, Rechtsschutz zahlt nicht) hat mich dieser heute angerufen und gesagt das man von den Forderungen 650 Euro nicht Abstand nehmen möchte. (Er hatte versucht einen "Vergleich" über ca. 150 Euro auszuhandeln. Das machte mir schon Zahnschmerzen genug da ich die Datei so nie auf meinem Rechner hatte und bin doch nicht auf einem Basar! Er rät mir dazu die Summe von 650 Euro zu zahlen da CSR schon einige Prozzese geführt und auch gewonnen hätte. Hab bei euch das Gegenteil gelesen und glaub euch und euren Erfahrungen etwas mehr. Er meint nur er möchte weiteren Schaden abwenden und bei einem Gerichtstermin könnten die Kosten sehr viel weiter oben liegen und soll mir überlegen ob ich nicht besser die 650 Euro zahlen soll.
Hab das Schreiben von CSR noch nicht gesehen, ist aber in der Post und zu mir unterwegs.
Was meint ihr so? Kann das sein? Das macht doch eigentlich keinen Sinn, oder?
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Alt 21.06.2010, 16:41   # 2002
Fonz
 
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Warum sollst du zahlen, wenn du unschuldig bist ?
Forenmeinung ist und bleibt : Nicht zahlen !
Auf was ist denn eigentlich dein Anwalt spezialisiert ?
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Alt 21.06.2010, 16:45   # 2003
grave
 
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Zitat:
Zitat von Clod Beitrag anzeigen
Was meint ihr so?
Deshalb die hier allgemeine Vorgehensweise:
1. modUE per Einschreiben mit Rückschein (wenn nötig vorab per Fax)
2. kein Kontakt zum Abmahner
3. nicht zahlen
4. Aussitzen
5. Kein p2p mehr/ WLAN sichern
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Alt 21.06.2010, 17:01   # 2004
Clod
 
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ISt unser Familienanwalt aber leider vielleicht etwas zu alt oder hat nicht die Erfahrung in diesem Bereich. Mich nervt es total das ich für was zahlen soll ohne was runtergeladen zu haben. Weiß halt nicht ob ich die Sache jetzt selbst in die Hand nehmen soll (also eure Methode, was mir am liebsten wäre) oder auf meine Frau hören soll und einen anderen Anwalt (Fachanwalt) einschalten soll. Oder es auf Operation Gericht ankommen lassen werde weil ich echt sauer bin. Würde doch mal gerne sehen wie die mir die Sache beweisen wollen.
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Alt 21.06.2010, 17:09   # 2005
ulrich
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Zitat:
Zitat von Clod Beitrag anzeigen
(also eure Methode, was mir am liebsten wäre)
Reaktionen auf die Abmahnung

Hauptforderung ist - neben der Beseitigung des gerügten Verhaltens - die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Es ist in jedem Fall ratsam, zuerst den gerügten Verstoß schnellstmöglich zu beseitigen.

Sofern nicht ausdrücklich festgelegt, braucht sich der Abgemahnte nicht an den gegnerischen Anwalt wenden, sondern kann sich direkt an die Abmahner wenden. Im übrigen hat der Abgemahnte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

1.
Gar nicht reagieren.
Die schlechteste aller Möglichkeiten. Das sollte man nur in Betracht ziehen, wenn man Geld genug hat, um einen möglichen Prozess zu bezahlen.
2.
Zum Anwalt gehen.
Eine gute, einfache, aber nicht billige Lösung. Sie sollten sich dann allerdings einen Anwalt Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen.
3.
Die vorgefertigte, beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen.
Das ist eine einfache aber eher nicht empfehlenswerte Möglichkeit, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Abmahnanwälte fordern oft Knebelverträge sind. Und die Kosten der Abmahnung sind meist ungerechtfertigt hoch.
4.
Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen.
Das sollte man auch nicht unbedingt machen, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern oft Knebelverträge sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden.
5.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen.
Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung
6.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben aber die Kosten nicht übernehmen.
Eine gute Lösung, mann sollte allerdings daran denken, dass einem der gegnerische Anwalt nicht so einfach davon kommen lässt. Es ist eher eine Überlegung wert, sich mit dem Abmahnanwalt zu einigen.
7.
Schutzschrift (en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten.
8.
Negative Feststellungsklage erheben.
9.
In Ausnahmefällen: Schadensersatzklage erheben.
10.
Beschwerde - Gewerbeuntersagung
Quelle: Abmahnungs FAQ

Und so So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll…
und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung.

Und hier ist unsere mod UE: http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990

Rechtliche Belehrung:
Diese modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) ist straf- und gerichtsbewehrt.
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Alt 21.06.2010, 17:15   # 2006
grave
 
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Zitat:
Zitat von Clod Beitrag anzeigen
Oder es auf Operation Gericht ankommen lassen werde weil ich echt sauer bin. Würde doch mal gerne sehen wie die mir die Sache beweisen wollen.
Ihre angeblichen Beweise:
ein Ausdruck mit IP- Adresse, die Auskunft vom ISP, eine eidesstattlichen Versicherung des Loggers, ein angebl. "Gutachten" ihrer Logsoftware....

Und Deine?

Nur das zählt vor Gericht
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Alt 21.06.2010, 17:17   # 2007
Clod
 
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Stimmt, da hast Du absolut Recht. Seufz
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Alt 21.06.2010, 18:30   # 2008
Wieder einer
 
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Zitat:
Zitat von Rejume Beitrag anzeigen
....Wenn man sich die Bilanzen anschaut, gab es zwar besonders große Zuwächse im Bereich der Forderungen ....(siehe ebundesanzeiger.de)

Gruß Rejume
Das kannst du so nicht sehen. Klar sind diese Forderungen ausstehendes Geld, nur dieser Bericht ist von 2008. So wie ich das Überberblicke haben die aber erst die Loggertätigkeit ab 2009 aufgenommen. Zumal ich nicht Glaube das man aus diesem Auszug aus dem Geschäftsbericht auch nur die kleinste Kleinigkeit entnehmen kann. So leicht lassen die sich auch nicht in die Karten schauen.
__________________
Gruß Wieder einer
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer den nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
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Alt 21.06.2010, 19:21   # 2009
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Zitat:
Zitat von Clod Beitrag anzeigen
Stimmt, da hast Du absolut Recht. Seufz
Ja! Und weil das leider so ist, empfehlen die erfahrenen Jungs hier ja die Vorgehensweise wie oben erwähnt! Ich habe es auch so gemacht(bei zwei Abmahnungen!) und werde denen einen Teufel zahlen, bevor die mich nicht vor den Richter schleifen.
__________________
keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt!
Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!!
Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!!
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Alt 21.06.2010, 20:09   # 2010
wahn
 
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Zitat:
Zitat von Clod Beitrag anzeigen
Hallo!
Er rät mir dazu die Summe von 650 Euro zu zahlen da CSR schon einige Prozzese geführt und auch gewonnen hätte.
Es wäre echt schön, wenn denn Dein RA das mal schwarz auf weiß belegt!

der Wahn

P.S: Ansonsten, siehe ullrich, Wieder einer, grave, Fonz usw. und Du selbst über mir!
__________________
_______________________
eMule, Torrent, Abmahnung wegen Filesharing! Störerhaftung?
Hier im Board lesen! mod.UE & sonst weiter nix!
Beruhigt Euch und lest den Grundkurs hier
Spart Euch das Geld für dubiose Forderungen!
Füttert die Statistik, hier eintragen.
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Alt 21.06.2010, 20:49   # 2011
itdummie
 
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Beiträge: 77
Zitat:
Zitat von Clod Beitrag anzeigen
Er rät mir dazu die Summe von 650 Euro zu zahlen da CSR schon einige Prozzese geführt und auch gewonnen hätte.
Den Beweis dafür würde ich auch gerne mal sehen.
Ich gehe mal davon aus, dass dies CSR Deinem Anwalt bei einem Gespräch mitgeteilt hat. Wer es glaubt.

Gruß

---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 19:00 ----------

An dieser Stelle kann ich Euch auch mal einen kleinen Anschauungsbericht über die eigentlichen Hintergründe der CSR-Brüder geben.

Mein Eingang der modUE wurde schriftlich bestätigt. Jedoch nicht akzeptiert, da sie zu pauschal gehalten ist (warum ich ein pauschale und nicht auf das Werk bezogene modUE abgegeben habe, hat zwei Gründe, die ich jedoch hier nicht weiter nennen möchte).

Also fordert CSR eine auf das Werk bezogene UE und die Bezahlung der ausstehenden Summe. Frist 2 Wochen.

und jetzt kommt es:

"Sollte ich die Summe bereits bezahlt haben, soll ich ihr Schreiben als gegenstandslos ansehen."

Hat es klick gemacht?

Fazit: Wenn ich die Summe bereits bezahlt habe oder noch bezahle ist es CSR egal ob sie von mir eine UE bekommen. Es geht ihnen nur um das Geld!

Meine Einstellung dazu:
Die modUE bezogen auf das Werk könnt ihr gerne haben. Was ihr damit anstellt ist mir relativ egal. Bezahlen werde ich nur wenn ein Richter mich dazu verdonnert.devielbae:

Übrigens. Meine Kriegskasse ist voll wenn es drauf ankommt. Das bedeutet ich schmeiße mein Geld lieber Anwälten in den Rachen die mich vertreten als auch nur einen Cent an CSR abzugeben.
Bei dem Betrag den CSR von mir fordert kann ich mir übrigens locker gleich zwei Anwälte leisten.

Gruß
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Alt 21.06.2010, 21:58   # 2012
Clod
 
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Hallo! Danke für eure Antworten! Wenn ich das Schreiben von C-S-R habe kann ich mehr zu der Sache schreiben. Ich glaube ich hätte mir lieber einen Fachanwalt nehmen sollen aber egal. Nur das er mit den Rat gibt die 650 Euro zu zahlen ist für mich ohne Worte. Wer mag, ich hab auch noch den Brief den er an C-S-R geschrieben hat. Hörte sich gut an aber leider kein Treffer, nicht versenkt.
Kann das sein das er mit den Vögeln gesprochen hat? Kenn mich da nicht wirklich gut aus. Oh, die Kriegskasse ist gut gefüllt und ich bin richtig angep....!!
Also, wenn ich mehr weiss melde ich mich wieder.
Bis dann...........
und, noch einmal DANKE!!!!
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Alt 21.06.2010, 22:00   # 2013
Ernst_Ellert
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Diese modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) ist straf- und gerichtsbewehrt.
Hallo,

Diesen Begriff liest man hier öfters. Dazu meine Frage:
Was bedeutet eigentlich "straf- und gerichtsbewehrt"?

Gruß
E_E
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Alt 21.06.2010, 22:02   # 2014
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von Ernst_Ellert Beitrag anzeigen
Was bedeutet eigentlich "straf- und gerichtsbewehrt"?
Du musst Dein Versprechen "es nie, nie wieder zu tun" mit einer so hohen Strafe untermauern, dass man es Dir glaubt.
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Alt 21.06.2010, 22:06   # 2015
Ernst_Ellert
 
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Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
Du musst Dein Versprechen "es nie, nie wieder zu tun" mit einer so hohen Strafe untermauern, dass man es Dir glaubt.
Na, so ganz versteh' ich das immer noch nicht.
Wenn ich also gegen meine modUE verstoßen sollte,
dann darf ich (von einem Gericht) bestraft werden?
Wer bestimmt dann die Höhe der Strafe?
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Alt 21.06.2010, 22:08   # 2016
Fuchs & Hase
 
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Zitat:
Zitat von Ernst_Ellert Beitrag anzeigen
Wenn ich also gegen meine modUE verstoßen sollte,
dann darf ich (von einem Gericht) bestraft werden?
Wer bestimmt dann die Höhe der Strafe?
Hast du dir doch eben selbst beantwortet
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Alt 21.06.2010, 22:12   # 2017
Ernst_Ellert
 
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Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen
Hast du dir doch eben selbst beantwortet
Öh, nein...?
Aber, is ja eigentlich nur eine theoretische Überlegung.
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Alt 21.06.2010, 22:19   # 2018
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von Ernst_Ellert Beitrag anzeigen
Wer bestimmt dann die Höhe der Strafe?
Die bestimmt Dein "Vertragspartner" = Dein Abmahner.

Und dieser wiederum verspricht, dass er die Höhe von einem Gericht prüfen lassen würde, so Du diese im Fall eines Falles anzweifelst.

Man könnte auch 1.000.- oder 5.001.-€ reinschreiben.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 22.06.2010, 17:28   # 2019
Fuchsig
 
Registriert seit: 22.06.2010
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hallo

auch ich hab post von csr bekommen.
hab hier auch schon einiges gelesen, aber bei weitem nicht alles bei der vielzahl an post auch fast unmöglich

ich bin eigentlich soweit einen anwalt einzuschalten, hab auch schon mit einer kanzlei telefoniert. die wollen aber eine pauschale von 350,-- €, was mich im schlechtesten fall auf einen gesammt betrag von 1000,-- € bringt.

meine frage ist: hat schon jemand erfahrung mit anwälten gemacht bzw mit welcher summe muss ich den ca rechnen?

hatte die kanzlei über haftungsrecht.com gefunden.

wäre nett wen jemand erfahrungsberichte posten würde
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Alt 22.06.2010, 17:59   # 2020
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Fuchsig Beitrag anzeigen
wäre nett wen jemand erfahrungsberichte posten würde
Die hier übliche Lösung kostet kein Geld (bzw. nur rund 5 Euro für ein ES+RS), nur etwas Zeit zum Lesen und Ausfüllen der mod.UE:

0) blaue Texte = Links zum Anklicken
1) Grundkurs für Neuabgemahnte lesen
2) mod.UE aus dem Grundkurs und sonst nix (nix zahlen, kein Anwalt und auch sonst keinen Unsinn)
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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daniel-finger.com Abmahnanwälte und deren Helfer sind diskret Dieses Thema Pingback 19.08.2009 15:22


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