| | # 2005 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Reaktionen auf die Abmahnung Hauptforderung ist - neben der Beseitigung des gerügten Verhaltens - die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Es ist in jedem Fall ratsam, zuerst den gerügten Verstoß schnellstmöglich zu beseitigen. Sofern nicht ausdrücklich festgelegt, braucht sich der Abgemahnte nicht an den gegnerischen Anwalt wenden, sondern kann sich direkt an die Abmahner wenden. Im übrigen hat der Abgemahnte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren: 1. Gar nicht reagieren. Die schlechteste aller Möglichkeiten. Das sollte man nur in Betracht ziehen, wenn man Geld genug hat, um einen möglichen Prozess zu bezahlen. 2. Zum Anwalt gehen. Eine gute, einfache, aber nicht billige Lösung. Sie sollten sich dann allerdings einen Anwalt Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen. 3. Die vorgefertigte, beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen. Das ist eine einfache aber eher nicht empfehlenswerte Möglichkeit, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Abmahnanwälte fordern oft Knebelverträge sind. Und die Kosten der Abmahnung sind meist ungerechtfertigt hoch. 4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen. Das sollte man auch nicht unbedingt machen, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern oft Knebelverträge sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden. 5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen. Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung 6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben aber die Kosten nicht übernehmen. Eine gute Lösung, mann sollte allerdings daran denken, dass einem der gegnerische Anwalt nicht so einfach davon kommen lässt. Es ist eher eine Überlegung wert, sich mit dem Abmahnanwalt zu einigen. 7. Schutzschrift (en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten. 8. Negative Feststellungsklage erheben. 9. In Ausnahmefällen: Schadensersatzklage erheben. 10. Beschwerde - Gewerbeuntersagung Quelle: Abmahnungs FAQ Und so So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll… und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung. Und hier ist unsere mod UE: http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990 Rechtliche Belehrung: Diese modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) ist straf- und gerichtsbewehrt. |
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| | # 2008 |
| Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 271
| Das kannst du so nicht sehen. Klar sind diese Forderungen ausstehendes Geld, nur dieser Bericht ist von 2008. So wie ich das Überberblicke haben die aber erst die Loggertätigkeit ab 2009 aufgenommen. Zumal ich nicht Glaube das man aus diesem Auszug aus dem Geschäftsbericht auch nur die kleinste Kleinigkeit entnehmen kann. So leicht lassen die sich auch nicht in die Karten schauen.
__________________ Gruß Wieder einer Grundkurs für Neuabgemahnte wer den nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden |
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| | # 2009 |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Ja! Und weil das leider so ist, empfehlen die erfahrenen Jungs hier ja die Vorgehensweise wie oben erwähnt! Ich habe es auch so gemacht(bei zwei Abmahnungen!) und werde denen einen Teufel zahlen, bevor die mich nicht vor den Richter schleifen.
__________________ keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt! Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!! Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!! |
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| | # 2010 | |
| Registriert seit: 13.11.2009 Ort: hier
Beiträge: 535
| Zitat:
der Wahn P.S: Ansonsten, siehe ullrich, Wieder einer, grave, Fonz usw. und Du selbst über mir! | |
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| | # 2011 | |
| Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 77
| Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass dies CSR Deinem Anwalt bei einem Gespräch mitgeteilt hat. Wer es glaubt. Gruß ---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 19:00 ---------- An dieser Stelle kann ich Euch auch mal einen kleinen Anschauungsbericht über die eigentlichen Hintergründe der CSR-Brüder geben. Mein Eingang der modUE wurde schriftlich bestätigt. Jedoch nicht akzeptiert, da sie zu pauschal gehalten ist (warum ich ein pauschale und nicht auf das Werk bezogene modUE abgegeben habe, hat zwei Gründe, die ich jedoch hier nicht weiter nennen möchte). Also fordert CSR eine auf das Werk bezogene UE und die Bezahlung der ausstehenden Summe. Frist 2 Wochen. und jetzt kommt es: "Sollte ich die Summe bereits bezahlt haben, soll ich ihr Schreiben als gegenstandslos ansehen." Hat es klick gemacht? Fazit: Wenn ich die Summe bereits bezahlt habe oder noch bezahle ist es CSR egal ob sie von mir eine UE bekommen. Es geht ihnen nur um das Geld! ![]() Meine Einstellung dazu: Die modUE bezogen auf das Werk könnt ihr gerne haben. Was ihr damit anstellt ist mir relativ egal. Bezahlen werde ich nur wenn ein Richter mich dazu verdonnert.devielbae: Übrigens. Meine Kriegskasse ist voll wenn es drauf ankommt. Das bedeutet ich schmeiße mein Geld lieber Anwälten in den Rachen die mich vertreten als auch nur einen Cent an CSR abzugeben. Bei dem Betrag den CSR von mir fordert kann ich mir übrigens locker gleich zwei Anwälte leisten. Gruß | |
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| | # 2012 |
| Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 43
| Hallo! Danke für eure Antworten! Wenn ich das Schreiben von C-S-R habe kann ich mehr zu der Sache schreiben. Ich glaube ich hätte mir lieber einen Fachanwalt nehmen sollen aber egal. Nur das er mit den Rat gibt die 650 Euro zu zahlen ist für mich ohne Worte. Wer mag, ich hab auch noch den Brief den er an C-S-R geschrieben hat. Hörte sich gut an aber leider kein Treffer, nicht versenkt. Kann das sein das er mit den Vögeln gesprochen hat? Kenn mich da nicht wirklich gut aus. Oh, die Kriegskasse ist gut gefüllt und ich bin richtig angep....!! Also, wenn ich mehr weiss melde ich mich wieder. Bis dann........... und, noch einmal DANKE!!!! |
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| | # 2015 | |
| Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 32
| Zitat:
Wenn ich also gegen meine modUE verstoßen sollte, dann darf ich (von einem Gericht) bestraft werden? Wer bestimmt dann die Höhe der Strafe? | |
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| | # 2018 |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Die bestimmt Dein "Vertragspartner" = Dein Abmahner. Und dieser wiederum verspricht, dass er die Höhe von einem Gericht prüfen lassen würde, so Du diese im Fall eines Falles anzweifelst. Man könnte auch 1.000.- oder 5.001.- reinschreiben.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. |
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| | # 2019 |
| Registriert seit: 22.06.2010
Beiträge: 8
| hallo auch ich hab post von csr bekommen. hab hier auch schon einiges gelesen, aber bei weitem nicht alles bei der vielzahl an post auch fast unmöglich ![]() ich bin eigentlich soweit einen anwalt einzuschalten, hab auch schon mit einer kanzlei telefoniert. die wollen aber eine pauschale von 350,-- , was mich im schlechtesten fall auf einen gesammt betrag von 1000,-- bringt. meine frage ist: hat schon jemand erfahrung mit anwälten gemacht bzw mit welcher summe muss ich den ca rechnen? hatte die kanzlei über haftungsrecht.com gefunden. wäre nett wen jemand erfahrungsberichte posten würde |
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| | # 2020 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Die hier übliche Lösung kostet kein Geld (bzw. nur rund 5 Euro für ein ES+RS), nur etwas Zeit zum Lesen und Ausfüllen der mod.UE: 0) blaue Texte = Links zum Anklicken 1) Grundkurs für Neuabgemahnte lesen 2) mod.UE aus dem Grundkurs und sonst nix (nix zahlen, kein Anwalt und auch sonst keinen Unsinn)
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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