Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 26.06.2009, 20:52   # 1
USA
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Beiträge: 382
Sinn und Zweck ist es, über den Abmahnwahn insgesamt zu diskutieren! D.h. einerseits zwar auf die einzelnen Abmahner einzugehen, andererseits aber in Einem das Gesamtbild darzustellen!

Die hierfür benötigten "Puzzleteilchen" können hier gerne gesammelt werden!

Alles was nicht gegen geltende Gesetze (z.B. Persönlichkeitsrechte), sowie die Forenregeln verstößt, ist -wegen mir- erlaubt und können natürlich gerne kontrovers diskutiert werden. Auch Fragen, wie "Betrug", "Mauscheleien" u.ä. ...

In diesem Sinne! Laßt uns Licht ins Dunkel bringen und den Abgemahnten die Augen öffnen!!!

Gruß, Baxter
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Alt 26.06.2009, 21:45   # 2
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
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Hallo Baxter,

vielleicht könntest Du noch vor Veröffentlichung des Panini Albums hier auch noch mal Deine Übersicht posten, die Du schon an anderer Stelle gebracht hast? Fand ich recht hilfreich.
Cheers
Mitchell
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Alt 26.06.2009, 21:53   # 3
mark15
 
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Beiträge: 48
Weiß jemand wo man nachschauen kann wann so eine Kanzlei gegründet worden ist????
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Alt 26.06.2009, 22:03   # 4
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
@USA,

zum Starten wäre sicherlich eine Übersicht interessant, die Abmahnkanzleien (und ihre mutmaßlichen Kontrahenten) und Keylogger mit ihrem Hauptsitz auflistet. Besonders interessieren mich derzeit die "Vereine" in und um Hamburg.

Grüße, Frank
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Alt 26.06.2009, 22:10   # 5
mark15
 
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Beiträge: 48
mich würde nämlich brennenden intressieren wann UC gegründet worden ist bzw in ein Register eingetragen wurde nur hab ich bis jetzt noch nix gefunden(ok hab auch heut erst angfangen zu suchen )
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Alt 27.06.2009, 01:10   # 6
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Zitat:
Zitat von mark15 Beitrag anzeigen
mich würde nämlich brennenden intressieren wann UC gegründet worden ist bzw in ein Register eingetragen wurde nur hab ich bis jetzt noch nix gefunden(ok hab auch heut erst angfangen zu suchen )
Hallo mark15!

Zitat
"Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte (U + C), ehemals Kanzlei Dr. Karl, Urmann, Wagner, Hirschberger, Brenninger (KUW Rechtsanwälte) aus Regensburg

16. Juli 2008

In die Liste der Kanzleien, die seit einiger Zeit verstärkt durch Abmahnungen auf sich Aufmerksam machen, reiht sich die Kanzlei U+C aus Regensburg, die bis zum 01. Juli 2008 noch unter dem Namen KUW in Erscheinung getreten ist, ein."
Zitatende
W&B Anwälte Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte (U + C), ehemals Kanzlei Dr. Karl, Urmann, Wagner, Hirschberger, Brenninger (KUW Rechtsanwälte) aus Regensburg

mfg

nte

-----Doppelpost zusammengeführt am 27.6.2009 um 00:27:07-----

Zitat:
Zitat von mark15 Beitrag anzeigen
Weiß jemand wo man nachschauen kann wann so eine Kanzlei gegründet worden ist????
noch einmal Hallo!

Die Frage hatte ich übersehen!

Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis

(ist aber mehr die Zulassung einer Person...)


mfg

nte
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Alt 27.06.2009, 16:51   # 7
constantin
 
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Damit dieser neue Thread nicht gleich wieder einschläft, möchte ich hier einen Link veröffentlichen. Sehr schön und besinnlich - allumfassend - ein guter Einstieg für die Diskussion, wie ich finde.


Sei Wachsam



Von Reinhard Mey
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Alt 27.06.2009, 17:42   # 8
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Damit dieser neue Thread nicht gleich wieder einschläft, möchte ich hier einen Link veröffentlichen. Sehr schön und besinnlich - allumfassend - ein guter Einstieg für die Diskussion, wie ich finde.
Hallo Constantin!

Vielen Dank!

.... aber es ist wie im "richtigen Leben", wenn sich gleichgesinnte zusammentun, verstehen sie sich oft ohne viel zu reden.
Das wahre - was das Leben voran bringt - Leben blüht und wächst durch die Herausforderung und Gegensätze.

Wenn alle einer Meinung sind, dann kommt kein "vernünftiges" Streitgespräch auf....

Aber vielleicht interessierst Du Dich für "Welturheberrecht" - Territorialprinzip - Datenschutz.

Seit ich das "Abwatsch-Urteil" gegen den Schweizer Datenschutzbeauftragten
("Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des
Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) gegen den
Online-Ermittlungsdienstsleister Logistep abgewiesen. Der Schweizer
Datenschützer hatte versucht, auf dem Rechtsweg eine Empfehlung gegen
das Unternehmen durchzusetzen. Logistep stellt im Auftrag von
Rechteinhabern etwa aus der Musik- oder Software-Industrie
Nachforschungen in Peer-to Peer-Netzen (P2P) an und ermittelt die
IP-Adressen, über die urheberrechtlich geschützte Werke angeboten werden.")
gelesen habe, beschäftigt mich die Frage:
Wenn der Rechteinhaber (RI) nur eine auf Deutschland begrenzte Berechtigung an den Werken hat, ist der Log-Vorgang in der Schweiz durch die Logistep AG rechtswidrig, da eine Verbreitung in der Schweiz nicht verboten ist.
Sind die "Beweise" der Logistep AG in Deutschland gerichtsverwertbar?

Das Urteil hat Mängel beim Personendatenschutz festgestellt, jedoch die "Straftat" bzw. die Rechte des RI höher bewertet. Wenn nun keine Straftat in der Schweiz stattgefunden hat, wie ist das nun zu bewerten?

Falls jemand eine Idee hat....


mfg

nte


ps:
Kannst ja mal in "Eurem Thread" die Frage nach GoA und Aufwendungen beantworten. GoA steht im BGB (um § 677 herum) und ist allgemein gehalten, z.B. garantiert es jemanden, der einen Handwerker ruft, um in der Wohnung über ihm, für den verreisten Nachbarn einen Wasserschaden beheben zu lassen, eine Erstattung der Notwendigen Ausgaben. - Rechtsgrundlage (http://www2.jura.uni-halle.de/nis_te...recht1/GoA.pdf)
So werden auch die Ausgaben (wenn sie dann entstanden sind) des Auftraggebers der Abmahnung (RI) erstattet.
Entscheidend ist, die Notwendigkeit und das sie entstanden sind.
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Alt 27.06.2009, 18:33   # 9
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Aber vielleicht interessierst Du Dich für "Welturheberrecht" - Territorialprinzip - Datenschutz.
Hallo nte,

das interessiert mich sehr. Ich muss nur leider jetzt los. Bin ab Mo./Di. wieder hier. Ich hoffe, Ihr legt derweil schon mal los. Bis dann.

Constantin

Offtopic

Vielleicht erinnert sich noch jemand, an meinem Beitrag, in dem ich von einem implantierten satellitengesteuerten Überwachungschip berichtet hatte, der eines Tages unsere Ausweise, Chip-Karten etc. ablösen könnte. Gerade las ich diesen Beitrag in einer schweizer Zeitung. Es geht sogar noch mehr !
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Alt 27.06.2009, 19:01   # 10
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Vielleicht erinnert sich noch jemand, an meinem Beitrag, in dem ich von einem implantierten satellitengesteuerten Überwachungschip berichtet hatte, der eines Tages unsere Ausweise, Chip-Karten etc. ablösen könnte. Gerade las ich diesen Beitrag in einer schweizer Zeitung. Es geht sogar noch mehr !
Da scheint das DPMA ja pfiffiger zu sein als so manches deutsche Gericht
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Alt 29.06.2009, 15:27   # 11
mark15
 
Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 48
mal was zum Thema Vergleich:

hab mir das mal so am WE überlegt mit dem sogenannten Sonderangebot. Wenn ich doch zb 1000€ verdienen kann dann biete ich dach nicht was für 500€ an. Wenn ich den Täter doch schon dingfest habe dan geh ich doch nicht auf ein niedrigeres Angebot wenn ich ich das volle verlangen kann......

entweder bin ich doof oder ich blick das nicht....
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Alt 29.06.2009, 15:40   # 12
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von mark15 Beitrag anzeigen
entweder bin ich doof oder ich blick das nicht....
Mit Speck fängt man bekanntlich Mäuse, und hier ist es nicht anders..
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Alt 29.06.2009, 16:03   # 13
Meiners
 
Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 6
Ein Argument warum man es billiger macht ist dass man seine Kunden nicht verschrecken will wenn man ihnen 10000 Euro oder mehr aufbrummt.
Bzw. könnten alle anderen zahlenden Kunden das Vorgehen für überzogen halten und protestieren.
Deswegen verlangt man weniger, als erzieherische Massnahme, in der Hoffnung etwas zu verdienen und dabei vor den restlichen Kunden als nicht geldgierig dazustehen.

Dass sie nicht auf die ganze Summe klagen ist also kein Beweis dass sie nicht im Recht sind. Andersherum ist das natürlich auch kein Beweis dass die 10000 gerechtfertigt wären. So lange das ganze nicht richterlich geklärt ist wird man wohl mit obiger Interpretation leben müssen.
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Alt 29.06.2009, 16:07   # 14
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von mark15 Beitrag anzeigen
mal was zum Thema Vergleich:

hab mir das mal so am WE überlegt mit dem sogenannten Sonderangebot. Wenn ich doch zb 1000€ verdienen kann dann biete ich dach nicht was für 500€ an. Wenn ich den Täter doch schon dingfest habe dan geh ich doch nicht auf ein niedrigeres Angebot wenn ich ich das volle verlangen kann......

entweder bin ich doof oder ich blick das nicht....
Die haben nix dingfest, nur n paar "Behauptungen" und "Dokumentationen", "Glaubhaftmachung" mit "eidesstattlicher Versicherung" usw.....

Man kann auch nicht wirklich verstehen, was hier bezweckt wird.

Mich würde auch mal interessieren, welche Schäden hier denn tatsächlich auch nur "ansatzweise" entstehen.
Mir ist bisher nur diese Studie bekannt, aus der sich eher das Gegenteil ergibt.
Gibt es auch was entsprechendes, was einen "Schaden" belegen würde (natürlich nicht irgendwelche Statistiken der MI selbst, das wär ja zu einfach).

Ansonsten sehe ich auch eher, dass die hier mittlerweile ihre "zukünftigen" Schäden abmahnen.... wer hat schließlich noch Lust, sich eine CD zu kaufen... erst recht nicht von denen.

Am allerwenigsten verstehe ich allerdings nach wie vor, dass "unabhängige" Gerichte, diese völlig unverhältnismäßigen Forderungen auch noch absegnen.
Wo ist denn da die Objektivität???

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.6.2009 um 15:12:11-----

Zitat:
Zitat von Meiners Beitrag anzeigen
Ein Argument warum man es billiger macht ist dass man seine Kunden nicht verschrecken will wenn man ihnen 10000 Euro oder mehr aufbrummt.
Bzw. könnten alle anderen zahlenden Kunden das Vorgehen für überzogen halten und protestieren.
Deswegen verlangt man weniger, als erzieherische Massnahme, in der Hoffnung etwas zu verdienen und dabei vor den restlichen Kunden als nicht geldgierig dazustehen.

Dass sie nicht auf die ganze Summe klagen ist also kein Beweis dass sie nicht im Recht sind. Andersherum ist das natürlich auch kein Beweis dass die 10000 gerechtfertigt wären. So lange das ganze nicht richterlich geklärt ist wird man wohl mit obiger Interpretation leben müssen.
Jetzt würde mich aber doch mal interessieren, was du verbrochen haben sollst, dass du 1000 € (oder welche Summe?) schon für gerechtfertigt hälst???
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Alt 29.06.2009, 16:32   # 15
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Mich würde auch mal interessieren, welche Schäden hier denn tatsächlich auch nur "ansatzweise" entstehen.
Hallo Orchid!

Der Nachweis ist das Problem....

Zitat
"Bereits heute existieren zahlreiche Hürden, die die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in
Internet-Tauschbörsen wie beispielsweise eDonkey auf technischer Ebene erschweren. Zwar ist
es hier mit geringem Aufwand möglich zu protokollieren, dass ein bestimmter
Tauschbörsenteilnehmer eine bestimmte urheberrechtlich geschützte Datei anbietet. Aber ein
Nachweis der Menge und Art aller angebotenen Titel dieses Teilnehmers wird bei heute üblichen
Einstellungen der eDonkey-Clientsoftware verhindert und kann nur indirekt, stichprobenartig
und mit hohem technischem Suchaufwand oder mit juristisch fragwürdigen Methoden
nachvollzogen werden. "
Zitatende
http://www.boersenverein.de/sixcms/m...2006-08-11.pdf

mfg

nte
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Alt 29.06.2009, 16:45   # 16
USA
Gesperrt
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
@nte, @all::

Sehr schöner link, da ja auch direkt von "denen", quasi (zur Erinnerung: Der Herr Frommer von der Kanzlei Waldorf ist da in der sog. "Arbeitsgruppe Piraterie" stark involviert)! Danke!!!

Ergänzend dazu vielleicht noch schnell der link eine Ebene vorher mit 'ner ganzen Übersicht, die im Grunde dem aufgeweckten Leser zeigt, wie sehr "die" selbst an ihrem scheiß UrhG-Gesetz gefummelt haben: link: boersenverein.de.

Bezüglich des Fraunhofer Gutachtens (s.o. link von nte) konnte / kann ich für meinen Teil auch nie verstehen, warum das nicht 'mal von einem Anwalt der Abgemahnten vorgebracht wird!

Naja, wie war das Sprichwort mit dem Schelm noch 'mal...!? Oder wie wär's mit: "Money makes the world go round!"

In diesem Sinne, Baxter
__________________________________________________ __________
P.S.: Bin noch am Zusammenstellen am tun am sein... Also die von dir @Mitchell angesprochene "Übersicht" wird auf jeden Fall wiederbelebt werden.

P.P.S.: Das ist hier übrigens kein thread für "Klickparaden-Muffel" und nutzlose Motzer und ausfallend werdene Dackelzüchter!!! Motzen können diejenigen woanders!

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.6.2009 um 15:59:39-----

@all, 'ne Frage zum Thema "Vollmacht":

Da es IMMER WIEDER auftaucht, daß die Vollmacht NACH dem vermeintlichen/angeblichen log-Datum ausgestellt wurde wollte ich 'mal fragen, ob das überhaupt rechtlich OK ist. Denn: ZUNÄCHST muss der ominöse Briefkasten... äh... "IT-Dienstleister" erst 'mal beauftragt sein, um das sog. "geistige Eigentum" des AUFTRAGGEBERS (auch "RI" genannt) durch technisch und datenschutzrechtlich äußerst fragwürdige Methoden überwachen zu lassen.

D.h. in anderen Worten: EIGENTLICH und auch "offiziell" -> RI beauftragt Anwaltkanzlei -> Anwaltkanzlei beauftragt "IT-Dienstleister". Eine Vollmacht NACH dem log-Datum würde auf quasi die Vermutung laut werden lassen, daß willkürlich Daten erhoben würden, die dann quasi (irgend-)einem Auftraggeber angeboten würden, um dann erst mittels Anwalt abmahnen zu lassen.

Ideen? Meinungen?

Danke & Gruß, Baxter
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Alt 29.06.2009, 17:04   # 17
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Hallo Orchid!

Der Nachweis ist das Problem....
Danke für den interessanten link.

Um den Nachweis gehts mir aber erst mal nicht, sondern um den angeblichen SCHADEN!
Wenn die Schäden tatsächlich so hoch sind, könnte man ja ansatzweise nachvollziehen, was die MI hier macht.
Wie hoch sind die Schäden? sehr hoch
Wer sagt das? die MI

Was sagt der "filesharer"? glaub ich nicht

Was sagt der Richter? "Ist egal, stimmt aber, weils ja die MI sagt???

Aber bei allem Verständnis für die jammernde MI (ich bin ja durchaus gerne bereit mich in die Position der "Gegenseite" zu versetzen):

Hier werden "Millionen" abgemahnt.... da ist mittlerweile ein ganzer Industriezweig entstanden
und das alles auf den Schultern privater filesharer, die sich hier und da mal n Film, mp3 oder sonst was gezogen haben, die sie im Laden niemals gekauft hätten.

Warum wird das Übel nicht bei der Wurzel gepackt... da lob ich mir doch glatt die GEMA, die wenigstens direkt bei RS antanzt und nicht jeden einzelnen Nutzer angeht (wie sinnlos ist das denn im www?!)

Was wird damit bezweckt, außer potentielle Kunden zu vergraulen??

Die Technik ist nunmal da, und solange wird sie auch genutzt, ob erlaubt oder nicht. Da sollte auch die MI mal langsam in die Realität und Gegenwart zurückfinden.


PS: In dem Gutachten geht man übrigens auch (wie im Gesetzgebungsverfahren) davon aus, dass Bagatellfälle wie unsere (1 Lied, 1 Album, 1 Film) gar nicht erfasst bzw. verfolgt werden sollen, weil ineffizient.

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.6.2009 um 16:12:17-----

Zitat:
Zitat von USA;652002
[B
@all[/B], 'ne Frage zum Thema "Vollmacht":

Da es IMMER WIEDER auftaucht, daß die Vollmacht NACH dem vermeintlichen/angeblichen log-Datum ausgestellt wurde wollte ich 'mal fragen, ob das überhaupt rechtlich OK ist. Denn: ZUNÄCHST muss der ominöse Briefkasten... äh... "IT-Dienstleister" erst 'mal beauftragt sein, um das sog. "geistige Eigentum" des AUFTRAGGEBERS (auch "RI" genannt) durch technisch und datenschutzrechtlich äußerst fragwürdige Methoden überwachen zu lassen.

D.h. in anderen Worten: EIGENTLICH und auch "offiziell" -> RI beauftragt Anwaltkanzlei -> Anwaltkanzlei beauftragt "IT-Dienstleister". Eine Vollmacht NACH dem log-Datum würde auf quasi die Vermutung laut werden lassen, daß willkürlich Daten erhoben würden, die dann quasi (irgend-)einem Auftraggeber angeboten würden, um dann erst mittels Anwalt abmahnen zu lassen.

Ideen? Meinungen?

Danke & Gruß, Baxter
Also im Fall Kornmeier/Digiprotect ist es so, dass Digiprotect das über ihre Tochterfirma Digiright solutions ja selbst macht. Da liegt auch keine Vollmacht bei.

Sollte das bei anderen so sein wie du schreibst, dann würden ja einige RAe / RI hier über den gleichen IT-Dienstleister ihre "Daten" beziehen?! Ich hoffe, das geht dann aus deiner "Übersicht" hervor...
Gute Idee übrigens, bin gespannt....
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Alt 29.06.2009, 18:32   # 18
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
gulli: Isle of Man: Legales Musik-Filesharing greifbar?
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Alt 29.06.2009, 19:09   # 19
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen

Da es IMMER WIEDER auftaucht, daß die Vollmacht NACH dem vermeintlichen/angeblichen log-Datum ausgestellt wurde wollte ich 'mal fragen, ob das überhaupt rechtlich OK ist.
Hallo Baxter!

Ohne jemanden groß zu "outen" (man weiß ja nie, wer so rein schaut)!

ein Zitat (ohne Quellenangabe....)
"....wird die Kanzlei ohnehin nie selbst im Sinne der Erfassung von Urheberrechtsverletzungen im Internet tätig. Die Mandanten der Kanzlei schließen parallel einen Dienstleistungsvertrag mit der Fa. .... als technischen Dienstleiter ab, welche die Erfassung vornimmt und im Auftrag des Mandanten sodann an uns zu straf- und zivilrechtlichen Verfolgung übergibt."
und
"... nie ohne vorherige Mandatierung Strafanzeige"
Zitatende

Die Datierung der Vollmacht nach dem Log-Termin ist gar nicht so wichtig, da man der Log-Firma (sie muss auch keine Vollmacht nachweisen, ein tel. Auftrag reicht bestimmt auch schon aus) sicherlich nicht so schnell nachweisen kann, dass sie IP´s und Werke auf Vorrat sammelt
Wie man aber der Kanzlei ein wenig Stress bereiten kann, ist, wenn die Vollmacht nach der Strafanzeige/Auskunftsverfahren datiert ist. Ein kleiner Brief an die zuständige RA-Kammer mit der Beschwerde, dass die Kanzlei tätig geworden ist, ohne das ein Mandantenauftrag vorlag. Eine Beschwerde bereitet noch keinen richtigen Stress, aber wenn ...
Es fehlen halt Leute, die nicht "den Kopf in den Sand stecken".

Die richtigen Gesetze würde man schon finden, aber der Nachweis der "rechtswidrigen" Tat der Log-Firma ist sicherlich fast unmöglich. Aber die beiden Daten, Datum der Strafanzeige (früher "wenige Tage nach Log-Datum) und Vollmachtsdatum liegen mitunter vor und so kann man den zweiten Teil oft recht leicht beweisen.
(manche RAK nehmen Beschwerden auch in Form von fortschrittlich signierten E-Mails entgegen, so spart man noch Porto).

mfg

nte
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Alt 29.06.2009, 20:42   # 20
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Um den Nachweis gehts mir aber erst mal nicht, sondern um den angeblichen SCHADEN!
Wenn die Schäden tatsächlich so hoch sind, könnte man ja ansatzweise nachvollziehen, was die MI hier macht.
Hallo Orchid!

Um einen "Gesamtschaden" berechnen (schätzen) zu können, geht man von einer Einheit aus. Falls schon die kleinste Menge nicht exakt berechnet werden kann, baut das gesamte System auf Fantasiewerte auf und dann noch der Spruch "weltweite Verteilung", mit Bandbreiten, von den man nur träumen kann usw....
(Wir haben zu so "genauen Berechnung" immer - Pi mal Fensterkreuz - gesagt)
Ich glaube nicht, dass ein ernsthafter Wissenschaftler sich mit der Berechnung beschäftigt hat, die nur auf grobe Schätzungen und Vermutungen basiert (... aber ich mach mich mal auf die Suche.. schon einmal zum Einlesen http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/..._Maerz2009.pdf Seite 208-209
Lit. Zu den drei Berechnungsarten der Schadenshöhe, Witte Zur Schadensberechnung bei der.. und Seite 210 ff...
Hierbei handelt es sich aber auch nicht um den "Gesamtschaden den p2p User verursachen". ).

Vielleicht noch eines meiner Lieblingszitate hierzu:
Zitat
"Ein solche Bezifferung erscheint den Rechteinhabern nicht möglich, da nicht nachgewiesen werden kann, ob ein Download gleichzusetzen ist mit einem Nichtverkauf des Werkes.
Dies kann wohl abgelehnt werden, da durch die Tauschbörsen lediglich ein künstlicher Konsum geschaffen wird, der sich nicht in die reale Verkaufswelt übertragen lässt."
Zitatende
7.) Schadensersatz Kanzlei Rechtsanwlte Rechtsanwalt Urheberrecht, Medienrecht , Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Medienstrafrecht, Vertragsrecht, Domainrecht :: Nachrichten

mfg

nte
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Alt 12.02.2012, 13:03 # --
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