Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 11.02.2010, 00:32   # 1681
skywave
 
Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
Immerhin hat die neue Justizministerin die Klage gegen die VDS unterstützt.
Nur leider hat die VDS nichts mit Urheberrechsverletzungen zu tun.

Die FDP war doch vor der Wahl im September nur auf Dummenfang.
Viele Leute sahen in der FDP eine Art 2. Piratenpartei, was natürlich völliger Quatsch ist, aber diese Partei wurde halt gewählt, weil viele auch der Ansicht waren, das die Piratenpartei niemals 5% erreichen würde.

Wenn man sich wenigstens einmal vorher das Wahlprogramm angesehen hätte, dann hätte man gewusst, welche Einstellungen die FDP zum Urheberrecht hat u.s.w

Den großen Zuspruch bekam die FDP nur, weil zu diesem Zeitpunkt gerade diese "Sperre" diskutierte worden ist und jede Partei, die dagegen war, war erstmal total super und Guido hat dann auch noch gesagt, das die VDS abgeschafft gehört und schon hatte die FDP ganz viele neue Wähler.

Über die eigentliche Politik der FDP haben sich aber kaum Leute informiert und das merkt man ja auch nun, wenn nun Leute, die die FDP gewählt haben, sagen, dass sie mit der FDP nicht zufrieden sind, dass diese Partei unsozial ist u.s.w

Aber nochmal zum Thema Urheberrecht und die FDP.

Zitat:
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine eine Beteiligung der Sender an der Urheberrechtspauschale für vorstellbar. Die Regierung habe sich auch eine Ausdehnung von Leistungsschutzrechten vorgenommen. Einen "rechtsfreien Raum" könne sie im Internet aber nicht erkennen. Hier seien mit dem Auskunftsanspruch "neue Möglichkeiten" zur effektiven Rechtsdurchsetzung geschaffen worden
Nun, dieser tolle Auskunftsanspruch wurde ja von der CDU und SPD beschlossen und die FDP war dagegen.
Es ist doch wirklcih komisch, dass nun die FDP diesen Auskunftsanspruch ganz toll findet.

Nun, komisch ist das eigentlich nciht, wenn man das Wahlprogramm der FDP lesen würde, dann würde man das auch wissen.

Zitat:
Die anstehende weitere Novellierung des Urheberrechtsgesetzes bezeichnete die Ministerin als "Körbchen". Anders als bei den ersten beiden Reformpaketen werde es "beim Nachjustieren" bleiben. Seit Sommer würden dafür Stellungnahmen gesammelt, "die wir erst einmal gewichten müssen"
So, der 3.Korb kommt also bald und es wird sicher nicht besser.

Die erfreulichen Nachrichten aus England sind schön, allerdings auch nur für England, denn hier in Deutschland stehen Politiker, Richter u.s.w ganz klar auf der Seite der Abmahner.

Die paar wenigen Amtsgerichte, die mal anderer Meinung waren, sind kaum der Rede wert.

heise online - RTL-Chef: Provider für Urheberrechtsverstöße zur Verantwortung ziehen
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 09:36   # 1682
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
Die nächsten Ansätze zur Datenüberwachung sind am laufen.

Wehret den Anfängen!!

Verlockender Blick ins Datenpaket
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:31   # 1683
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von Mahnopfer Beitrag anzeigen
Hat jemand einen link zum, oder das Urteil "BGH vom 22.03.1990 I ZR 59/88, GRUR 1990 1008ff. "Lizenzanalogie" "?????
Ich hatte gerade den schwarz hervorgehobenen Text bei Google eingegeben und bin dabei auf ein für mich hochinteressantes Antwortschreiben der Kanzlei N&L an die just-law-Anwälte gestoßen.

Vor ein paar Tagen hatte ich schon einmal vermutet, dass ein zu Unrecht Abgemahnter, u.U. die Verpflichtung hätte, dies dem Abmahner mitzuteilen, damit dem Abmahner keine unnötigen (Prozess)Kosten entstehen. Meine Frage an die Rechtsexperten lautet daher:

Was ist dran an der Schadensersatzpflicht / Aufklärungspflicht des Abgemahnten nach §§ 280 I, 286 I BGB (BGH GRUR 1987, 54, 55)? Ich nehme an, nicht viel, denn sonst wäre unser Forenratschlag "keine Infos an den Abmahner" doch sehr zu hinterfragen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 11:45   # 1684
Der_Kater
 
Benutzerbild von Der_Kater
 
Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
@constantin

das könnte natürlich auch Taktik sein, um rauszufinden, wen man am besten verklagen kann.

Und wie verhält es sich mit dem Schaden, den ich dann habe durch die Beauftragung eines RA um denen den "Sachverhalt" im juristischen Deutsch zu schildern um auch keine Nachteile zu haben, wenn ich selber schreibe?

Was kann man denn einem Normal-Bürger alles abverlangen (UrhG-Kenntnisse; BGH-Kenntnisse; gar Jurastudium)?
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 12:28   # 1685
Mahnopfer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
@constantin

das könnte natürlich auch Taktik sein, um rauszufinden, wen man am besten verklagen kann.

Und wie verhält es sich mit dem Schaden, den ich dann habe durch die Beauftragung eines RA um denen den "Sachverhalt" im juristischen Deutsch zu schildern um auch keine Nachteile zu haben, wenn ich selber schreibe?

Was kann man denn einem Normal-Bürger alles abverlangen (UrhG-Kenntnisse; BGH-Kenntnisse; gar Jurastudium)?
Als Laie sehe ich das ganz einfach. Wo keine Auskünfte von mir verlangt werden, muss ich auch keine geben. Das Mahnschreiben fragt nicht, sondern behauptet die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung an deinem Anschluss. Aus Sicht der Abmahner bist Du in jedem Fall haftbar.
Deswegen, und wegen der latenten Gefahr des Verplapperns!!!, lohnt es sich m.E. nicht, mehr als die modUE und einen Dreizeiler zur Zurückweisung der Forderung zu verschicken.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 12:38   # 1686
Alanis
 
Benutzerbild von Alanis
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Was ist dran an der Schadensersatzpflicht / Aufklärungspflicht des Abgemahnten nach §§ 280 I, 286 I BGB (BGH GRUR 1987, 54, 55)? Ich nehme an, nicht viel, denn sonst wäre unser Forenratschlag "keine Infos an den Abmahner" doch sehr zu hinterfragen.
Bissl gegoogelt:

OLG Hamburg: Keine Antwortpflicht bei unberechtigter Abmahnung

Hat der unberechtigt Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten?

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006, I-20 U 22/06

Kostenlast des Abgemahnten wegen Tatsachenunterdrückung?
Zitat:
Demzufolge hat der mutmaßliche Unterlassungsschuldner gegenüber dem abmahnenden mutmaßlichen Unterlassungsgläubiger im Rahmen diese Antwort- und Aufklärungspflichten alle Umstände zu offenbaren, die eine Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs hemmen oder hindern können. Vgl.: BGH GRUR 1987, 54, 55 – Aufklärungspflichten des Abgemahnten -.
Meines Erachtens bezieht sich also die Aufklärungspflicht des Abgemahnten auf Tatsachen in seiner Sphäre, die den Unterlassungsanspruch betreffen. Dieser ist aber durch Abgabe einer UE in den meisten Fällen hier erledigt.

Eine Anwendung solcher Grundsätze auf Kostenklagen habe ich nicht gefunden.

Ich denke daher "modUE + Schweigen" löst keine Schadenersatzpflicht im Rahmen einer durch den Abmahner verlorenen Kostenklage aus.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 12:46   # 1687
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Was ist dran an der Schadensersatzpflicht / Aufklärungspflicht des Abgemahnten nach §§ 280 I, 286 I BGB (BGH GRUR 1987, 54, 55)? Ich nehme an, nicht viel, denn sonst wäre unser Forenratschlag "keine Infos an den Abmahner" doch sehr zu hinterfragen.
Nichts ist dran. N&L (wie auch andere dubiose Abmahner ohne verifizierbare Beweise gegen Abgemahnte) versuchen so eine Art "aussergerichtliche Ausforschung" bei Abgemahnten (einen ähnlichen Zweck hatten meiner Einschätzung nach auch die Auftritte von Peter_Nümann hier im Board). Nicht ohne Grund ist aber ein Ausforschungsbeweis (Ausforschungsbeweis ? Wikipedia) im Zivilrecht unzulässig.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 13:12   # 1688
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
...Meines Erachtens bezieht sich also die Aufklärungspflicht des Abgemahnten auf Tatsachen in seiner Sphäre, die den Unterlassungsanspruch betreffen. Dieser ist aber durch Abgabe einer UE in den meisten Fällen hier erledigt...
Interessant wäre diese Frage noch immer, wenn keine modUE abgegeben wird bzw. das auch nicht beabsichtigt ist.

-CityLight-
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 13:14   # 1689
Mahnopfer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
Die nächsten Ansätze zur Datenüberwachung sind am laufen.

Wehret den Anfängen!!

Verlockender Blick ins Datenpaket
Ein wenig Hoffnung gibt es in Europa noch:

Bankdaten: EU-Parlament kippt Swift-Abkommen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 13:27   # 1690
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Nichts ist dran.
Das dachte ich mir: nichts als heiße Luft

"§§ 280 I, 286 I BGB (BGH GRUR 1987, 54, 55)" macht aber mächtig Eindruck auf den Laien. Nur - dieses Antwortschreiben war an eine RA-Kanzlei gerichtet und das Thema "Auskunftspflicht" ziemlich breitgetreten. Ich habe den Eindruck, die Herren Abmahner durchforsten das gesamte Gesetz, um irgendwelche Paragraphen für sich zurechtzubiegen. Wenn deren Argumente aber wissentlich falsch sind oder in keinem Zusammenhang zum Sachverhalt stehen, sollte man mal über eine Nachschulung dieser Rechtsverdreher nachdenken. Vielleicht haben die an der Uni ein paar Vorlesungen geschwänzt. Ich verliere mit der Zeit noch meinen letzten Respekt vor diesem Juristenkauderwelsch.

PS: Die Frage von Citylight finde ich auch interessant und hoffe auf Beantwortung.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 14:52   # 1691
Alanis
 
Benutzerbild von Alanis
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Interessant wäre diese Frage noch immer, wenn keine modUE abgegeben wird bzw. das auch nicht beabsichtigt ist.

-CityLight-

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Wettbewerbsrecht. Ob gleiches oder ähnliches auch für Urheberrecht gilt, kann ich leider nicht sagen.

Zitat:
Provoziert der abgemahnte mutmaßliche Unterlassungsgläubiger durch Unterdrückung solcher Tatsachen einen Gerichtsgang des mutmaßlichen Unterlassungsgläubigers, dann ist das hiernach grundsätzlich geeignet, gemäß den §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, 249 BGB, einen Schadensersatzanspruch des Abmahnenden auszulösen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 15:27   # 1692
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Wettbewerbsrecht. Ob gleiches oder ähnliches auch für Urheberrecht gilt, kann ich leider nicht sagen.
Jo, leider. Hab auch mal kurz dazu gegoogelt.
Höchst interessant bleibt diese Frage natürlich noch immer.

-CityLight-
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 16:31   # 1693
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Auch dieser Post sollte denke ich hier Stehen.
Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2
MfG
1984
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 19:32   # 1694
Mahnopfer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Auch dieser Post sollte denke ich hier Stehen.
Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2
MfG
1984
Interessanter Brief, der das Problem noch Mal von allen Seiten beleuchtet.

Was mir beim Lesen der Urteile immer wieder aufgefallen ist, ist die Wichtigkeit der Maßnahmen, die ich sowohl vor, als auch nach der Abmahnung ergriffen habe.

In fast allen negativen Urteilen hatten die Gerichte genau daran etwas aus zu setzen.

Folglich hat jeder Benutzer meines Anschlusses, egal ob 18 oder nicht, egal ob blutsverwandt, oder angeheiratet, die Ansage bekommen, den Computer ausschließlich für legale Aktivitäten zu nutzen! Bzw. wurden potentielle Verdächtige (Kids) kontrolliert.

Folglich ist mein Computer zu jeder Zeit mit den zur jeweiligen Zeit aktuellen Sicherheitsmaßnahmen betrieben worden, wie sie von Polizei, Provider und staatlichen Stellen empfohlen werden. (Verschlüsselung, Passworte, SSID, Virenschutz, Firewall etc.).

Folglich habe ich nach einer Abmahnung Maßnahmen ergriffen, um eine mögliche Verletzung abzustellen, z.B. durch Beantragung neuer Zugangsdaten etc.

Und kann das alles auch im Zweifelsfall mit Zeugen und Nachweisen belegen!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 20:41   # 1695
dreizack
 
Benutzerbild von dreizack
 
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von Mahnopfer Beitrag anzeigen
Folglich ist mein Computer zu jeder Zeit mit den zur jeweiligen Zeit aktuellen Sicherheitsmaßnahmen betrieben worden, wie sie von Polizei, Provider und staatlichen Stellen empfohlen werden. (Verschlüsselung, Passworte, SSID, Virenschutz, Firewall etc.).
Klingt gut! Zu Not habe ich auch ein paar Erklärungen parat, falls die Richter den ganzen technischen Schnickschnack nicht verstehen, z.B. Firewall.
Zitat:
Wanns brenne dut, werds meischdens deier,
falls mer sich net vor Feier schitzt.
Doch bei ner gut versichert Scheier
rieft mancher: "Feier wohl!" wanns nitzt.
Englisch-Rhoihessisch Wörterbuch von Wilfried Hilgert, Hilgert Verlag
Ja, "wanns nitzt" ...
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 20:48   # 1696
Mahnopfer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
Klingt gut! Zu Not habe ich auch ein paar Erklärungen parat, falls die Richter den ganzen technischen Schnickschnack nicht verstehen, z.B. Firewall.

Ja, "wanns nitzt" ...
In Meenz vielleicht , aber in Kölle?
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 21:17   # 1697
M007
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von M007
 
Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
Klingt gut! Zu Not habe ich auch ein paar Erklärungen parat, falls die Richter den ganzen technischen Schnickschnack nicht verstehen, z.B. Firewall.

Ja, "wanns nitzt" ...
Zitat:
Zitat von Mahnopfer Beitrag anzeigen
In Meenz vielleicht , aber in Kölle?
Isch hab ne türkische Firewall "Hakan 2010"

Du kummst hier nit rein :bloederp:
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 22:32   # 1698
DonHenley
 
Registriert seit: 11.02.2010
Beiträge: 2
Hallo zusammen,

mich beschäftigt derzeit folgende Frage.

Im Internet kann man sich ja dahingehend informieren, welche Firmen welche Produkte abmahnen. Nehmen wir mal rein theoretisch an, jemand entdeckt im Internet einen Film, der seit kurzem abgemahnt wird. Er wurde bislang noch nicht angeschrieben, ist sich aber bewusst, diesen Film heruntergeladen zu haben.

Trifft es ihn jetzt mit 100%iger Sicherheit, weil seine IP zu 100% geloggt wurde? Oder wie gehen diese "Antipiracy" Unternehmen vor? Loggen die z.B. nur einen Tag lang und man hat eben Pech, wenn man zu den "Auserwählten" zählt, die genau an diesem Tag Daten an das Antipiracy-Unternehmen gesendet haben?

Oder noch mal anders formuliert: Wenn den Film 500 Leute geseedet haben, erwischt es dann die restlichen 499 mit 100%iger Sicherheit, weil die zu 100% Wahrscheinlichkeit Daten mit dem Antipiracy Unternehmen getauscht haben und ebenfalls mit 100% Wahrscheinlichkeit deren IP geloggt wurde? Oder eben nur diejenigen, die in einer gewissen Stichprobe der Datensammlung enthalten waren und die sprichwörtliche "Arschkarte" gezogen haben?

Besten Dank für Eure Antworten schon mal im Voraus.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 22:37   # 1699
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von DonHenley Beitrag anzeigen
Besten Dank für Eure Antworten schon mal im Voraus.
Bei Fehlerquoten bzgl. der IP-&Klarnamen-Ermittlung von bis zu 90% muss man schon Pech haben, wenn man genau das getan hat, wofür man abgemahnt wurde. Umso wichtiger ist es, die Behauptungen aus der Abmahnung genauestens zu prüfen und keinen Cent zu zahlen, solange kein Richter die Behauptungen eines dubiosen Abmahners verifiziert hat und die Forderung, so überhaupt berechtigt, auch der Höhe nach bestätigt hat.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 22:55   # 1700
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von DonHenley Beitrag anzeigen
Trifft es ihn jetzt mit 100%iger Sicherheit, weil seine IP zu 100% geloggt wurde?
Generell "Nein", es sei denn, es ist ein Schrottfilm, den nur wenige haben wollen und die Logger einen nennenswerten Prozentsatz an Schwarmteilnehmern stellen. Von den Bravohits Vol. 67 gab es bis heute zumindest 55 verschiedene torrents, also schon etwa gefragter. Ich glaube kaum, dass die alle 55 gleichzeitig rund um die Uhr überwachen können. "Stichproben" kann man das aber nicht nennen, denn einige Loggerbuden berichten von Tagesquoten von ca. 1000 ermittelten IP-Adressen. Bei einem neuen Album von einer Top-Gruppe oder z.B. dem Film Avatar wäre das vermutlich nur ein Bruchteil. Wer und wieviele letztlich die Arschkarte ziehen, ist stark vom Einzelfall abhängig, d.h. vom Werk und dem Aufwand, den die Loggerbuden betreiben. Wenn von 50 PC-Arbeitsplätzen alle auf ein Werk angesetzt werden, dann wäre ich persönlich ganz froh, da nicht mitgemischt zu haben. Letztlich kann man Deine Frage nicht exakt beantworten, ich hoffe aber, ich konnte Dir dennoch weiterhelfen.

Zitat:
Zitat von DonHenley Beitrag anzeigen
Loggen die z.B. nur einen Tag lang und man hat eben Pech, wenn man zu den "Auserwählten" zählt, die genau an diesem Tag Daten an das Antipiracy-Unternehmen gesendet haben?
In der Regel werden die ausgewählten Werke über längere Zeiträume überwacht. Das sind nicht selten viele Monate.

PS: Und wie Frank schon sagte: dass die IP's mit 100%-iger Sicherheit geloggt werden, ist ein schlechter Witz, über den niemand von uns lachen kann. Leider haben einige Richter einen anderen Humor und schenken lieber eidesstattlichen Erklärungen von Fließbandarbeitern Glauben, statt sich mit Fehlerquellen bei den Loggerbuden auseinanderzusetzen.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 15:58 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend.html
Erstellt von Für Typ Datum
netzwelt.de vs. Abmahnwahn 2.0 LBR-BLOG Dieses Thema Pingback 24.01.2011 07:05
Neutralität turn piracy into profit Beitrag #2655 Pingback 10.05.2010 07:07
Das Thema "Abmahnung" Beitrag #1710 Pingback 16.02.2010 18:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:58 Uhr.