| | # 1642 | |
| Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 71
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Ich erwidere ebenfalls provokativ, dass nur weil ihr das damals diskutiert hattet eure Erkenntnisse nicht zwingend richtig sind. Sind sie nämlich leider nicht, sorry. Also noch einmal: - Datenerhebung - Datenspeicherung - Datennutzung Wenn dir meine Ausführungen aber nicht ausreichen ("neue" Abgemahnte gelten bei den alten Hasen i.d.R. als dümmer, auch wenn dieses Thema gar nichts mit der Abmahnung als solches zu tun), dann lies dir einfach durch was das Bundesverfassungsgericht zum Thema "Datennutzung" sagt und vergiss für den Moment "Datenerhebung" und "Datenspeicherung" (sind für das BVerfG sowieso gleichwertige Prozesse) | |
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| | # 1643 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
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| | # 1644 | ||
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat:
Zitat:
Könnte ich deine Kerngedanken (klick), so wie sie bei mir angekommen sind, zusammenfassen zu: a) Die Logger dürfen nicht loggen, weil der eigentliche ZWECK der Datenerhebung die monetäre Bereicherung ist. b) Provider dürfen die gewünschten Daten nicht herausgeben, weil sie dazu auf Verkehrsdaten zugreifen müssen. Dies ist ihnen wegen eines Verstoßes gegen Artikel 10 GG aber untersagt. Habe ich das richtig verstanden? Übrigens: Ich will nicht unbedingt Recht haben. Es wäre sogar zu begrüßen, wenn man die Logger mit Hilfe datenschutzrechtlicher Argumente erlegen könnte. Datenschutz-Argumente sind durchaus berechtigt. Wenn ich mich recht entsinne, dürfen in Österreich die Provider die begehrten Daten tatsächlich nicht herausgeben, eben wegen ungeklärter datenschutzrechtlicher Fragen. Deutschland ist allerdings nicht Österreich, hier haben der Gesetzgeber und die Gerichte offenbar andere Auffassungen. Stell dir einfach mal vor, du sitzt an einem runden Tisch mit lauter Lobbyisten der Kulturindustrie und diese erwidern dir: "Warum soll ein Logger denn die Daten nicht erheben dürfen? Er dokumentiert Urheberrechtsverletzungen. Wie sollte man solche Rechtsverstöße denn sonst feststellen? Mit der Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches hat der Gesetzgeber doch implizit diese Vorgehensweise befürwortet. Und überhaupt. Die Provider geben nur Bestandsdaten heraus, das ist nicht viel mehr als das Nachschlagen in einem Telefonbuch. Datenschutz ist Täterschutz ... ..." Und von Küppelklaus habe ich's gelernt, das sehr prickelnde Argument: "Das Grundgesetz definiert im wesentlichen Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Es ist daher auf private 'Anti-Piracy'-Firmen nicht anwendbar. Privatdetektive sind auch nicht verboten, obwohl sie schnüffeln." Und so weiter. Ganz schwieriges Thema. Für mich sieht der aktuelle Zustand so aus: a) Die Datenerfassung durch die "Anti-Piracy"-Firmen ist kaum angreifbar. Wohlgemerkt: Nur die Tatsache, dass diese Daten erfasst werden. b) Bezüglich der Datenherausgabe durch die Provider ist die ungeklärte Rechtsfrage: Zum Zweck der gewünschten Herausgabe von Bestandsdaten muss der Provider auf die von ihm gespeicherten Verbindungsdaten zugreifen. Ist ihm dieser Zugriff zum Zweck der Bestandsdaten(Klarnamen)-herausgabe gestattet oder nicht? Meines Wissens eine bisher ungeklärte Rechtsfrage, obwohl sie von zentraler Bedeutung ist. -----Doppelpost zusammengeführt am 1.2.2010 um 22:28:10----- Knüppelklaus | ||
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| | # 1645 | ||
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
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Es wird sich zukünftig sicherlich noch zeigen, ob das auch tatsächlich so ist. Ich bin da sehr geduldig, irgendwann wird das ans Tageslicht kommen. -CityLight- -----Doppelpost zusammengeführt am 1.2.2010 um 23:44:02----- Zitat:
Muss wohl in der Natur des Menschen liegen. ![]() -CityLight- | ||
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| | # 1646 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Zitat:
(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist...... (10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Diesen sog. Auskunftsbeschluss sollte man sich auf jeden Fall mal zeigen lasssen (meine Meinung!), sofern er nicht in Kopie der Abmahnung beiliegt. Trotzdem haben die Beschlussrichter grade im Hinblick auf den Absatz 10 (Einschränkung eines Grundrechts!) ganz besondere Prüfpflichten auch bezüglich einer Verhältnismäßigkeit. Und hier vertrete ich nach wie vor ganz klar die Ansicht, dass diesen nicht im ausreichenden Maße nachgekommen wird und die Beschlüsse gradezu fahrlässig durchgewunken werden (an einigen Gerichten wohlgemerkt). -----Doppelpost zusammengeführt am 2.2.2010 um 12:44:59----- Zitat:
Im beschriebenen Fall war es ein Fax, Seite 1: "Mail kommt zu obigem Aktenzeichen" Ich geh schon davon aus, dass hier excel-Dateien verschickt werden und die Bestandsdaten darin ergänzt werden bzw. die "Auswertungsdatei" des Providers angehangen wird (s. Seiten 16 bis 18 ) ("Datei ist gepackt und verschlüsselt....") Lediglich die Nummerierung wurde in diesem Fall ("technisch bedingt") händisch geändert. Wie soll das auch sonst ablaufen? Irgendwie müssen die Daten ja übermittelt werden. Die Computer der Logfirmen stehn ja nicht beim Provider bzw. sind mit deren Netz verknüpft.... | |||
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| | # 1647 |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Die Verfilmung von Bushidos Autobiografie feiert am 3. Februar in Berlin Premiere. Zu der Vorführung von Zeiten ändern dich werden nach Angaben der Veranstalter neben dem Rapper, der sich selbst spielt, auch die Darsteller Moritz Bleibtreu, Hannelore Elsner, Katja Flint, Uwe Ochsenknecht, Karoline Schuch und Elyas M´Barek erwartet.Auch Regisseur Uli Edel («Der Baader Meinhof Komplex») und Produzent Bernd Eichinger sind angekündigt. Solten alle in Berlin abgemahnten vor dem Kino Theater machen.Eine bessere möglichkeit in der Presse wahrgenommen zu werden gibt es nicht. MfG 1984 |
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| | # 1648 |
| Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 80
| Mal so als Frage in den Raum. Sehe nur ich die trolligen Beiträge die letzten 3 Tage oder bin ich dem Abmahnwahnsinn erlegen? Da schreiben Forenteilnehmer daß sie XXX zu den Raubrittern des Internetzeitalters überweisen werden, damit ihnen nicht das Zuchthaus droht oder die Privatinsolvenz. Wie gross muss da die Verzweiflung sein(oder Frechheit,oder Dummheit,oder Verkommenheit)? Gruss Bumix
__________________ Wer zu Grunde gehen soll, der wird zuvor stolz; und Hochmut kommt vor dem Fall. (Altes Testament) |
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| | # 1650 | |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Zitat:
2. Die Kritik macht die Ängstlichen nicht sicherer! | |
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| | # 1651 |
| Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 10
| Noch 'mal zur Rechtmäßigkeit des Logvorganges; wenn ich z.B. auf einem Privatgelände eine Videokamera installiere, mit welcher man auch den öffentlichen Verkehr überwachen kann, dann muß der öffentliche Bereich aus dem Bild ausmaskiert werden, weils sonst ärger mit dem Datenschutz gibt. Wo ist jetzt der Unterschied zur Überwachung öffentlichen IP-Verkehrs durch private Institutionen ?? In einigen Bundesländrn gab es Probleme damit, daß die Polizeien verdachtunabhängig sämtliche Kennzeichen scannen wollten. Die hätten dann ja wohl auch blos 'ne Loggerbude nehmen müssen um alle Bedenken auszuräumen. |
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| | # 1652 |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Sicherheitslücke: IT-Forscher enttarnen Internetsurfer - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt Das könnte aktuell ein größeres Problem sein. |
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| | # 1653 |
| Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 7
| AG München - 161 C 18274-09 Datum: 10.12.2009 NZGB gegen Filesharer -> Beklagter muss 651,80 EUR bezahlen Es gibt ein paar interessante Ausführungen in der Urteilsbegründung z.B.: Es ist nicht ausreichend, zu behaupten, man sei zum streitgegenständlichen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen... oder Das Gericht weist weiter darauf hin, dass es die Bedenken des Beklagten hinsichtlich der Zuständigkeit des AG München nicht teilt... Auf der Webseite von NZGB wurden in den letzten Tagen mehrere Urteile bzw. Einstweilige Verfügungen veröffentlicht - Teilweise wurden vom Gericht sogar Streitwerte von 30.000 !!!! EUR für einen einzigen Film festgesetzt. |
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| | # 1654 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
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| | # 1655 | |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
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| | # 1658 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
-CityLight- | |
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| | # 1659 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Interessant ist das Vergleichsprotokoll natürlich auch in Bezug auf Waldorf-Abgemahnte, die eine entsprechende Orginal-UE unterschrieben haben.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 1660 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| @all Nach Absprache mit einigen erfahrenen Foren-Usern haben wir uns entschlossen, die Veröffentlichung des angekündigten Testberichts zu den tatsächlichen Logging-Möglichkeiten (auch der Software) erst mit Betroffenen abzusprechen (gegen Mitte/Ende der Woche). Diese wollen natürlich erst mal alle erreicht werden. Wir müssen insofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt definitv ausschließen, den Abmahnern detaillierte Informationen praktisch kostenlos in die Hände zu geben. Was wohl nicht Sinne dieses Forums sein kann. Ich werde bis auf Weiteres auch keine Beiträge mehr mit detaillierten Informationen bezüglich Logsoftware veröffentlichen, die den Abmahnern in irgendeiner Form nützlich sein könnten. Es geht vor allem aber darum, wann der aus unserer Sicht günstigste Zeitpunkt für die Veröffentlichung ist. Das könnte in etwa zwei Wochen bereits der Fall sein. Dafür solltet Ihr also Verständnis haben. Die Entscheidung ist für die technisch Interessierten hier Forum sicher erstmal schwer zu verstehen, aber sie muss einfach getroffen werden. Daher gilt, vorerst keine technischen Details mehr, die den Abmahn-RA's und ihren Loggerbuden nützlich sein könnten. Alle nicht-technischen Recherchen werden natürlich weiterhin "durchgezogen" und auch veröffentlicht. Denn einige der hier im Thread-Baum genannten Abmahnzellen, die offensichtlich erstmal in Deckung :klo: gegangen sind, sollen auch weiterhin unsere volle Aufmerksamkeit verdienen. ![]() Und eine Bitte noch zum Schluss, keine wilden Spekulationen, Totschlag-Argumente, oder ähnliches wildes Troll-Gebrülle. Davon gibts hier eh schon zu viel in letzter Zeit. ![]() -CityLight- |
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