Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 10.07.2009, 00:08   # 141
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von raf3100 Beitrag anzeigen
@ alter Esel:

Was machen wir jetzt daraus?
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Zukünftige Abmahnungen erschweren und die Lukrativität des Geschäftsmodelles damit erheblich reduzieren.
Ergänzend hierzu:

Die Frage von @raf3100 muss vermutlich anders interpretiert werden:

"Was hilft das den bereits Abgemahnten?"

Antwort: "Nichts!"

Meine Intention hat jedoch schon lange nichts mehr mit meiner persönlichen Abmahnsituation zu tun.

Wenn irgendwann geklagt wird, sehen wir da weiter...

Aber ich bin seit meiner Abmahnung im Februar 2007 noch immer derart angefressen, dass ich den Log-Unternehmen die Insolvenz und allen unseriösen Abmahnanwälten die Entziehung ihrer Zulassung wünsche...

Meine Abmahnung soll der Gegenseite im Endeffekt mehr Schaden verursachen, als sie jemals von mir einklagen können...

Aus diesem Grund werde ich Euch auch weiterhin mit meinen dickköpfigen Beiträgen in den relevanten Abmahnthreads nerven...:devil3:
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Alt 10.07.2009, 00:27   # 142
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Macht da eine Abmahnung überhaupt noch einen Sinn - unabhängig davon, wie (un)glaubwürdig die angeblichen Beweise für die uralten angeblichen Delikte sind?
Macht immer den gleichen Sinn: "turn piracy into profit"
... um nix anderes geht es den Abmahnern, darüber reden wir doch hier die ganze Zeit!

Wenn dein Fall wirklich so ist, dass die angeblich 3 Monate "überwacht" haben und dann nochmal Monate mit der Abmahnung gewartet, dann ist die Chance, dass sie mit ner EV kommen natürlich gleich "0", denk ich. Da würde dann wahrscheinlich auch ein Richter keinen Sinn mehr drin sehen.

Wer war das nochmal in deinem Fall, S+W?
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Alt 10.07.2009, 00:45   # 143
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Wenn dein Fall wirklich so ist, dass die angeblich 3 Monate "überwacht" haben und dann nochmal Monate mit der Abmahnung gewartet
Im Anschluß an die angeblich geloggten drei Monate haben sie recht kurzfristig die Abmahnung gesendet. Mich interessieren aber zwei Typen von Abmahnfällen:

1) Diejenigen mit langem mutmaßlichem Logzeitraum unabhängig vom Zeitraum bis zur Abmahnung
2) Diejenigen mit langem Zeitraum zwischen mutmaßlichem letzten Logdatum und der Abmahnung, unabhängig des mutmaßlichen Logzeitraumes

Die Typen 1) und 2) sind meiner Ansicht nach zwei Varianten der gleichen Betrugsart.


Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Wer war das nochmal in deinem Fall, S+W?
Schulenberg & Co.
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Alt 10.07.2009, 00:51   # 144
nte
 
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Hallo Frank!

Wenn Du nach dem "Warum" fragst, so ist das ganz einfach zu beantworten!
Es geht ums Geld! Es geht um viel Geld!!!
Mit vernünftigen Erklärungen kommt man da nicht zurecht.
Hast Du Baxters Link gelesen (Petes Fachinformatrix: Sparschwein-Abzocke) Da fordert ein RA nach Ablauf der Verjährung munter weiter.

Ob die nun drei Monate jeden Vorgang protokollieren, oder knappe zwei Jahre nach Log-Datum eine Abmahnung versenden und weniger als 10 Tage für die UE einräumen, lässt nur den Schluss zu, dass die "Interessen des RI", die rechtswidrige Verteilung so schnell wie möglich zu stoppen, weit hinter dem Gewinnstreben zurücksteht.
Uns allen ist doch klar, nur das Geld zählt!
Warum lassen sie sich jedoch so viel Zeit um das Geld einzufordern?
Das ist im Zusammenhang mit dem Geld nur so zu verstehen, dass einmal der "zukünftig Abgemahnte" möglichst viel Zeit bekommt, um weitere urheberrechtlich geschützte Dateien zu verteilen - und dabei natürlich erwischt wird. Weiterhin bei neuen Mandanten, dass es sich nicht so schnell herum spricht, welche Dateien bei der nächsten Welle abgemahnt werden.

Die Dreierbande muss so zwar auf "ihr" Geld etwas warten, kann aber so mit einfachen Mitteln, eine größere Menge abschöpfen!
Ferner kann so der Arbeitsanfall über einen größeren Zeitraum gestreckt werden.
Und nicht zuletzt macht es mehr her, wenn man bei den "Beweisen" einen größeren Zeitraum erfasst hat. Bei einer Sekunde können sich schnell Fehler einschleichen - bei größeren Zeiträumen kann man gewissermaßen Kontrollen vorweisen....

Wer ein p2p-Netzwerk benutzt und meint nicht erwischt zu werden, ist für die Abmahner ein "besserer Kunde", als jemand der schon eine Abmahnung erhalten hat (sie geben selbst eine Rückfallquote von weniger als 1% an). Mit solchen Zahlen sind keine großen Geschäfte mehr zu machen. Das Geschäft läuft nur mit Neukunden und neuen Mandanten (Dateien).

mfg

nte

Ich bin ja immer für einen Betrugsverdacht zu haben, aber ein bloßes Abwarten.... da könnte sich eigentlich nur der RI beschweren, aber der wird ja am Gewinn beteiligt. Ferner Sinn und Zweck einer Abmahnung wird nur auf die Einforderung von Geld reduziert, reines Gewinnstreben (siehe Linke von Orchid).
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Alt 10.07.2009, 01:02   # 145
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Ob die nun drei Monate jeden Vorgang protokollieren, oder knappe zwei Jahre nach Log-Datum eine Abmahnung versenden und weniger als 10 Tage für die UE einräumen
Die Frage ist: Gibt es irgendwelche Gerichtsentscheide oder EVs zugunsten solcher Abmahner, bei denen der erste Logzeitpunkt nicht zeitnah abgemahnt wurde (sagen wir innerhalb von 4 Wochen)? Und welche davon unterstellen bei einer einzelnen Datei noch ein gewerbliches Ausmaß?

DAS würde mich aktuell sehr interessieren (unabhängig davon ob AG, LG oder sonstwas).
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Alt 10.07.2009, 01:11   # 146
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Die Frage ist: Gibt es irgendwelche Gerichtsentscheide oder EVs zugunsten solcher Abmahner, bei denen der erste Logzeitpunkt nicht zeitnah abgemahnt wurde (sagen wir innerhalb von 4 Wochen)? Und welche davon unterstellen bei einer einzelnen Datei noch ein gewerbliches Ausmaß?

DAS würde mich aktuell sehr interessieren (unabhängig davon ob AG, LG oder sonstwas).
Ich denke, das ist sehr schwer zu sagen, weil auch hier wieder jeder Abmahner anders vorgeht.

Bezüglich EVs ist mir nix bekannt.

Gerichtsurteile gibt es wohl bei Digiprotect (auf deren Homepage).
(und bei Rasch?)

Bezüglich des Zeitpunkts bis zur Abmahnung:
Das ist ja auch immer noch davon abhängig, wie die an die Klarnamen gekommen sind, die Verfahren über StA haben i.d.R. länger gedauert als jetzt die Richterbeschlüsse.

Mit "gewerbliches Ausmaß" zielst du auf § 101 UrhG bezüglich der Auskunft?

Digiprotect unterstellt regelmäßig bei einzelnen Tonaufnahmen ein gewerbliches Ausmaß und das über Monate hinweg für den gleichen Titel (Bsp: Guru Josh wird schon glaub ich seit letztem Jahr abgemahnt und ist immer noch im Rennen)
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Alt 10.07.2009, 01:11   # 147
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Ich bin ja immer für einen Betrugsverdacht zu haben, aber ein bloßes Abwarten
Ich kann Dir versichern, von "Abwarten" bin ich Lichtjahre entfernt.

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.7.2009 um 00:18:41-----

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Mit "gewerbliches Ausmaß" zielst du auf § 101 UrhG bezüglich der Auskunft?
Nein. Ich ziele auf das Vorhandensein eines weit verbreiteten massenhaften Abmahnmissbrauches ab. Gewerbliches Ausmaß bei einem einzelnen mehr als 1 Jahre alten Lied? Kommt nur mir das Chinesisch vor? Gerichtsentscheide und EVs interessieren mich in solchen Fällen derzeit ganz besonders.

Evtl. bin ich bis morgen Abend dzbgl. etwas klüger.

Guts Nächtle an alle!

Frank
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Alt 10.07.2009, 01:22   # 148
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Bezüglich EVs ist mir nix bekannt.
Die UE wurde als Gegenmaßnahme entwickelt, als Mitte 2007 diverse EV's auf der Logistep-Seite veröffentlicht wurden: KLICK

Meine damalige Meinung dazu: KLICK
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Alt 10.07.2009, 01:34   # 149
USA
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@all,
da wir uns ja hier in diesem thread getroffen hatten um auch das Gesamtbild sozusagen zu betrachten, möchte ich gerne als (zunächst mal, d.h. in diesem Beitrag) lose Information ergänzend zum Thema "Solmecke-Zusammenfassung" folgendes loswerden.

Einleitend sei noch einmal festgehalten, daß ich ja HIER bereits versucht hatte den Klüngel der Musikbranche ein wenig zu durchleuchten. Meines Erachtens, d.h. mein persönliches Fazit ist daß weniger die einzelnen Label sondern vielmehr die Organisation wie die "IFPI" bzw. die Verwertungsgesellschaften, wie die "GEMA", "GÜFA", "GVL" (u.ä.) für den Abmahnwahn verantwortlich sind.

In dem gleichen Beitrag hatte ich ja auch nach dem Sinn gefragt, den einige Abgemahntenanwälte verfolgen, wenn sie in ihren Blogs schreiben welcher Anwalt für welches Label abmahnt! Zudem noch völlig unbegründet.

Für das Gesamtbild sind meines Erachtens die "Entstehungsgeschichten" von Bedeutung! Denn im Laufe der Jahre haben sich die Abmahnzellen natürlich angepasst und sind seit jeher bemüht sich nicht in die Karten gucken zu lassen! Naja, zum Glück "vergisst" das Internet ja nichts! Beispiele:

I. Wir schreiben das Jahr 2003*. Folgende Schlagzeile konnte man beispielsweise bereits lesen: "Raubkopien - Plattenverband geht gegen "Kopierschutzknacker" vor" (Quelle)

Zitat:
Koordiniert wurden die Ermittlungen durch die auf Pirateriebekämpfung spezialisierte Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, unterstützt von der Hamburger proMedia GmbH.

Aktuell geht die Kanzlei im Auftrag der Mitgliedsfirmen der Deutschen Landesgruppe der IFPI gegen die Verantwortlichen vor.
So...So... "Waldorf" und "ProMedia"!!! SO fing das also alles an... Allerdings bereits "IM AUFTRAG [...] DER IFPI"!

Aber a propos "ProMedia" (Geschäftsführer: Clemens Rasch)

II. Die ebay-"MICH-Seite" von ProMedia schreibt:

Zitat:
Die proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH informiert:

[...] Im Bereich der Verfolgung der Tonträgerpiraterie ist die proMedia GmbH exklusiver Partner der IFPI in Deutschland.

Die IFPI ist die weltweite Vereinigung der Tonträgerhersteller. In ihrer deutschen Landesgruppe sind nahezu sämtliche Tonträgerhersteller der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen (zur Zeit ca. 450 Mitgliedsfirmen).
(Quelle)

"EXKLUSIVER PARTNER" der IFPI...

III. Dann möchte ich auch noch einmal ganz gerne an den Bericht "Raubzug ohne Strafe" erinnern --> Da es geht dem Herrn Rasch NUR und AUSSCHLIEßLICH um die "IFPI" !!!

Zitat:
Rasch Rechtsanwälte
Internationale Schnittstelle.
Koodinieren Pirateriearbeit der IFPI.
(Quelle) <-- ABSOLUTE LESEEMPFEHLUNG !!!*

"KOORDINIEREN PIRATERIEARBEIT DER IFPI"

IV. Und abschließend noch schnell von der website von ProMedia zitiert (Quelle):
Zitat:
Die proMedia ermittelt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Musik und hat dafür einen exklusiven Auftrag vom Phonoweltwirtschaftsverband, der IFPI (International F of the Phonographic Industry).
"EXKLUSIVER AUFTRAG" von der IFPI...

------------------------------------------------------------

FAZIT: IFPI, IFPI, IFPI... wenn ihr mich fragt, ein bißchen viel "IFPI", oder!? Rechteinhaber? Künstler, Urheber? Fehlanzeige! Welche und wessen "Lizenzanalogie"? Anwaltskanzlei = "IT-Dienstleister" (Rasch)! Wie sind denn die Kosten in der Abmahnung entstanden!? IFPI ist schließlich KEINE Verwertungsgesellschaft, sondern nur'n popeliger Dachverband! Tja... Fragen über Fragen... oder vielleicht "Futter für Herrn Solmecke!"

Wie dem auch sei - demnächst mehr! Das war jetzt quasi nur zum "warm werden"...

Gute Nacht, Baxter
________________________
* Ebenfalls dem Text zu entnehmen:
Zitat:
Herr Clemens Rasch hat sich seit 2003 mit seiner Kanzlei auf Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet spezielaisiert. Zuvor war er Justiziar bei der IFPI (Dachverband der Musikindustrie)
________________________
Nebenbei: Selbstanzeige kann vor Knast schützen!
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Alt 10.07.2009, 03:40   # 150
USA
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NACHTRAG!

Hatte ich nämlich zuerst auf die Schnelle nicht mehr gefunden...

Was ich nämlich ganz gerne noch anbringen wollte, ist folgende Datei von der Seite "musikindustrie.de" (= IFPI) --> KLICK & save.

Und zwar hatte auch die IFPI seinerzeit -genau wie auch z.B. das "Forum der Rechteinhaber" eine Stellungnahme zum "Korb II" abgegeben (16.02.2006):

voc468


In dieser Stellungnahme heißt es z.B. -unter anderem:

Zitat:
Dies sollte dadurch geschehen, daß der Entwurf in § 97 UrhG eine Regelung vorsieht, die eine pauschale Umlage von Piraterieverfolgungskosten durch einen Aufschlag zum Schaden etwa nach Lizenzanalogie erlaubt – soweit die jeweiligen Rechteinhaber nachweisen, daß sie tatsächlich generell-abstrakt Ermittlungen für die Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen betreiben. Eine solche Pauschalierung ist - wie der Entwurf zutreffend bemerkt - gegenwärtig der GEMA vorbehalten, und auch ihr nicht in allen Wahrnehmungsbereichen.
Der Korb II ist ja bekanntlich nunmehr seit September 2008 da...sozusagen! Ich habe mir jetzt noch 'mal den §97 UrhG durchgelesen und kann solch eine Pauschalisierung irgendwie nicht herauslesen... Ihr?

Warum interessiert die das denn überhaupt? Etwa deswegen:


2h694ck



Zitat:
Die Verfolgung der Internetpiraterie, besonders in sogenannten Peer-to-Peer-Diensten, hat sich inzwischen zu einem äußerst arbeitsintensiven Feld für die Ermittlungstätigkeit der Rechteinhaber entwickelt. So arbeitet die Piraterieverfolgungsorganisation der Tonträgerhersteller in Deutschland, die unter der Organisationsform der „Pro Media GmbH“ zentral diese Ermittlungen betreut, mit einem Jahresetat in Höhe von knapp 1 Mio €. Dieser Aufwand wird übrigens nicht nur bei der Verfolgung der Internetpiraterie, sondern auch für die Verfolgung traditioneller physischer Piraterie aufgewandt. Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß die Ermittlungen stets gegen Piraten gerichtet sind, die Rechte einer Vielzahl von Rechteinhabern verletzen, so daß es hier wie im vom BGH entschiedenen Fall praktisch nicht möglich ist, einen Aufwand nachweislich einem einzelnen Fall oder gar einem einzelnen Rechtsinhaber zuzuordnen. Auch hier würde also eine Pauschalierung die meisten Probleme lösen können. Um übergroße Belastungen zu vermeiden, könnte sich das Modell an das des GEMA-Zuschlags anlehnen und vorsehen, daß die Schadenersatzsumme stets mit einem hundertprozentigen Kontrollzuschlag zu erhöhen sei.
Eine solche Generalisierung der Ersatzleistung für tatsächlich getriebenen Aufwand wäre ohne weiteres mit dem geltenden Recht und, wie ja auch die Begründung zum Entwurf durchaus anerkennt, sogar mit der geltenden Praxis vereinbar. Sie bedürfte nur einer ausdrücklichen Verankerung im Gesetz, um ihre Wirkung generell entfalten
zu können
Und? Wurde diese Pauschalisierung im Gesetz verankert oder dann doch nicht? Ich konnte sie jedenfalls nicht finden...

Gruß, Baxter
______________________________
*Schach!*
Digiprotect kommt selbstverständlich auch noch dran...
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Alt 10.07.2009, 10:35   # 151
gntl
 
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es ist wirklich unglaublich, mit welcher wichtigtuerischen, arroganten Art du hier wahllose irgendwelche "Informationen" zusammenträgst und diese als Sensation anpreist, ohne dass JE etwas sinnvolles dabei rausgekommen wäre.

Ich hatte mich tatsächlich gefreut, als Du dich hier offiziell verabschiedet hast, konnte mir aber nicht vorstellen, dass Du deine Post- und Recherche-Sucht tatsächlich besiegen kannst.

Vielleicht solltest Du bei Logistep oder Digiprotect anheuern, da bekommst Du für deinen Fleiß und deine Arbeit sogar Geld...
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Alt 10.07.2009, 10:50   # 152
nte
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ich kann Dir versichern, von "Abwarten" bin ich Lichtjahre entfernt.
Hallo Frank!

.... ein kleines Missverständnis..

Das "bloße Abwarten" bezog sich auf das Verhalten der M-RA, nicht auf Dich!
(... die können auf die Schnelle einige Gründe (er)finden, warum es "etwas" länger gedauert hat....)
Daraus lässt sich sicherlich kein "Betrugsversuch" basteln, zumal bestimmt keine genauen (rechtliche) Zeitvorgaben existieren, auf die man sich berufen kann.
Es verstärkt nur den Eindruck, dass die Abmahnungen ein wenig "zweckentfremdet" werden (und soetwas kann man nur "später" anführen, nicht vorher "ankreiden"!).
Falls die Links meiner Vorredner noch nicht reichen einfach "googeln", ich habe gestern abend dutzende Urteile, zu beiden Punkten gelesen....aber nichts vernünftiges gefunden.
(falls "g" Deine "Anfrage" nicht ein halbes Jahr oder länger speichern soll versuche es "Scroogle.de", die behaupten nichts zu speichern).


mfg

nte


ps.: ... schau einmal noch einige Definitionen von "gewerbliches Ausmaß" an, nicht nur die Menge (Anzahl und oder Größe der Datei) auch Aktualität (nicht nur Alter bzw. Erstellungsdatum - s.z.s. - ob es "in" ist) und die Verteilung, gar vor der Veröffentlichung bzw. kurz danach.... und nicht zu letzt die momentane "Nachfrage" - lokal oder weltweit .... (die weltweite Nachfrage nach "Heino" ist wohl etwas geringer ... außer vielleicht in Janpan ?!)
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Alt 10.07.2009, 11:16   # 153
USA
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Zitat:
Zitat von gntl-Troll
Ich hatte mich tatsächlich gefreut, als Du dich hier offiziell verabschiedet hast
Na, na, na... wer wird denn gleich nervös werden!? Was ist denn an Informationen (mit Belegen, wohl gemerkt!) verwerflich!? Das ist übrigens auch die Ursprungsintention dieses threads!
Von daher: Dich hat doch keiner gezwungen a) hier zu lesen und b) hier deinen Müll abzuladen! Ich finde das unverschämt und respektlos! Das kannste gerne woanders machen...

@all, zur Erinnerung:

Zitat:
Zitat von RA Solmecke
Entweder die Abmahnungen sind vom Bundesverband der Musikindustrie finanziert worden, dann hätten die klagenden Plattenfirmen überhaupt keine Aufwendungen getätigt und können daher auch keine Anwaltsgebühren ersetzt verlangen. Eine andere Möglichkeit wäre es, dass die Kanzlei Rasch eine (unzulässige) Erfolgsvereinbarung mit den Labels getroffen hat. Danach müssten die Labels nur dann für die Abmahnung zahlen, wenn auch tatsächlich Geld “eingetrieben” wird. Als letzte Möglichkeit ist noch denkbar, dass die Kanzlei Rasch - wie so häufig bei größeren bzw. spezialisierten Kanzleien - nach einer Stundenvereinbarung bzw. nach einer Pauschale direkt mit den Plattenfirmen abrechnet. Aber auch in diesem Fall ist dem Geschäftsherren (=Musikindustrie) kein Schaden entstanden, der 5.832,40 € pro Fall beträgt.

Lässt sich also eine der oben beschriebenen Szenarien nachweisen, so wären die geltend gemachten Forderungen zum größten Teil unberechtigt. Doch hier liegt das Problem! Wie sollen die Filesharer den Deal zwischen der Kanzlei Rasch und der Musikindustrie beweisen? Ein solcher Beweis ist nur anhand von Indizien zu führen.
(Quelle)

Und um noch eins draufzusetzen: Wenn dem tatsächlich so wäre (Konjunktiv), hätten sich diverse Staatsanwälte, Richter sowie Politiker zu "Mittätern" gemacht! Mit anderen Worten: Ein ziemlich schwerwiegender "Justizskandal"!

Von daher ist eine Prüfung der Sachverhalte allerhöchste Zeit. Wenn z.B. die Staatsanwaltschaften immer nur in eine Richtung ermitteln und sogar schweren Grundrechtseingriffen, wie Hausdurchsuchungen zustimmen - an denen sogar Typen wie der ehemalige "Rack-Jobber" Frank Lüngen von der Pro Media GmbH beteiligt sind, MUSS einfach 'mal Licht ins Dunkel gebracht werden! Unsere Staatsorgane lassen uns ja leider diesbzgl. im Stich... SO NICHT!

Zitat:
Zitat von RA Solmecke
Sofern einem der hier mitlesenden Anwälten oder Betroffenen weitergehende Informationen vorliegen, bitten wir um kurze Benachrichtigung
SIMPLE AS THAT!!!

Gruß, Baxter
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Alt 10.07.2009, 11:34   # 154
nte
 
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Zitat:
Zitat von gntl Beitrag anzeigen
es ist wirklich unglaublich, mit welcher wichtigtuerischen, arroganten Art du hier wahllose irgendwelche "Informationen" zusammenträgst und diese als Sensation anpreist, ohne dass JE etwas sinnvolles dabei rausgekommen wäre.

Ich hatte mich tatsächlich gefreut, als Du dich hier offiziell verabschiedet hast, konnte mir aber nicht vorstellen, dass Du deine Post- und Recherche-Sucht tatsächlich besiegen kannst.

Vielleicht solltest Du bei Logistep oder Digiprotect anheuern, da bekommst Du für deinen Fleiß und deine Arbeit sogar Geld...
Hallo gntl!

"Hier" wird jede Meinung und Information zum Thema Abmahnwahn akzeptiert... sei sie noch so "unsachlich" und personenbezogen.
Es ist jedoch nicht gerade "gentle(man) like" hier gleich in seinem ersten Beitrag Personen "anzugreifen" ohne zunächst danach gefragt zu haben, worum es hier eigentlich geht. Da Du den Titel anscheinend übersehen hast, hier :"Abmahnwahn 2.0 - allumfassend". Jeder der etwas sachliches zu diesem Thema beitragen kann, ist hoch willkommen. Wir erwarten so gar Kritik, denn nicht alle Ideen die so im eigenen Kopf ausgebrütet werden, machen auch immer sinn. Jedoch sollte die Kritik sachbezogen sein. Ein "wahlloses Zusammentragen", kann ja als halbwegs sachliche Kritik aufgefasst werden, jedoch befinden wir und noch in der Phase der "Informationssammlung" und "Zielsuche" und da ist jede Information zu o.g. Thema recht. Also fehlt noch eine gewisse Zielorientierung.
Danke für den Hiweis.
Wenn Du hier nur unsachliche Personendebatten und alte "Grabenkriege" aufleben lassen willst, werden Deine Beiträge in Zukunft (von mir zumindest) einfach ignoriert. Solltest Du etwas zur Sache zu sagen haben, bist Du herzlich willkommen...

mfg

nte

ps. Baxter lass` Dich bitte durch diese weitgehend "unsachliche Kritik" provozieren. Wir wissen hier .... uups Du warst schneller...
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Alt 10.07.2009, 12:14   # 155
ulrich
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Hallo gntl!
"Hier" wird jede Meinung und Information zum Thema Abmahnwahn akzeptiert...
Na dann will ich auch mal meinen Senf dazu tun, auch wenn ich hier eigentlich nicht schreiben wollte.
An anderer Stelle hatte ich ja schon mal gesagt, dass ich es Ok finde, wenn gegen diese Abzockerei was unternommen wird.

Da kam mir die Frage des Users michi3k gerade gelegen.

Zitat:Haben diese ******** nichts besseres zutun?
Antwort: Damit verdienen die ******** sehr viel Geld.
Zitat Ende.

Denn mit einer Abmahnung ist für einen Anwalt schnelles Geld verdient. Im Zweifelsfall muss er ja dafür lediglich im Internet stöbern, Rechtsverletzungen entdecken, und kann dann mit einem zwei- oder dreiseitigen Brief einen vierstelligen Betrag kassieren. Das kann im Einzelfall natürlich auch gerechtfertigt sein.

Aber eben nur im Einzelfall. Abmahnungen, die offensichtlich nur aus Gewinnerzielungsgründen verschickt werden, sind nach "meiner Meinung" rechtsmissbräuchlich. Ein Indiz für Rechtsmissbrauch sind "für mich" so genannte Massenabmahnungen.

Und gegen diesen Missbrauch muss und sollte auch von dieser Seite mit allen Mitteln vorgegangen werden.
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Alt 10.07.2009, 14:22   # 156
nte
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Aber eben nur im Einzelall. Abmahnungen, die offensichtlich nur aus Gewinnerzielungsgründen verschickt werden, sind nach "meiner Meinung" rechtsmissbräuchlich. Ein Indiz für Rechtsmissbrauch sind "für mich" so genannte Massenabmahnungen.

Und gegen diesen Missbrauch muss und sollte auch von dieser Seite mit allen Mitteln vorgegangen werden.
Hallo ulrich!

Bei der Diskussion um "Massenabmahnungen" (die schon recht häufig geführt wurde) muss man aufpassen, dass keine Verwechslung mit "massenhafte Abmahnungen" auftritt.
Die "offensichtlichen Gewinnerzielungsgründe" müssen also exakt erfasst werden, damit sie als Beweis dienen können. z.B. Franks Hinweis auf die langen Zeiträume, weiterhin scheint der RI weitgehend dem RA "alles" zu überlassen, so entsteht der Eindruck, der RA hat nur ein hohes Interesse, "sein Honorar" einzufordern, lt. Kammerordnung, sollte ein solch` hohes Eigeninteresses an einem Fall nicht auftreten .... also alle möglichen Fakten zusammen tragen.

Dann geht es daran die Rechtswidrigkeit zu beweisen. Also ein Nachweis, gegen welche Gesetze, bzw. (Ver)Ordnungen verstoßen wird.
Und zuletzt müsste man noch einige Betroffene finden, die jeweils als Einzelpersonen agieren und eine Anzeige/Beschwerde bei der richtigen Stelle platzieren (zwar wird jeder begründeten Anzeige/Beschwerde nachgegangen, aber wenn viele ähnliche Schreiben verfassen, erreicht man sicherlich mehr....).
Noch einmal sehr deutlich, wir sammeln hier keine "Beweise" für spätere Gerichtsverfahren, auch keine Argumente für Schreiben an den RA oder das Gericht!. Wir suchen (rechtliche) Lücken im missbräuchlich genutztem Abmahnsystem, um diese an geeigneter Stelle bekannt zu machen, oder anzuzeigen!
(alles was im "Vorfeld" genutzt werden kann, ist von interesse!)

Macht einfach Vorschläge zu den einzelnen Punkten. Hier seid ihre richtig!
(Wir sind hier auch so flexibel, dass mehrere "Schwachpunkte im System" gleichzeitig diskutiert werden können - irgendwie überschneidet es sich immer....)

mfg

nte
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Alt 10.07.2009, 14:33   # 157
ulrich
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Hallo ulrich!
Macht einfach Vorschläge zu den einzelnen Punkten. Hier seid ihre richtig!
(Wir sind hier auch so flexibel, dass mehrere "Schwachpunkte im System" gleichzeitig diskutiert werden können - irgendwie überschneidet es sich immer....)
Ich wollte mit meinem Posting in diesem Fred nur nochmal auf die ganze Problematik hinweisen.
Ansonsten bin ich ein vollkommener Laie in der Juristerei und deren Auswüchse.
Zurzeit verstehe ich mich hier im Forum als die Mutter Theresa, die sich den Erstabgemahnten annimmt, tröstet, Hilfe anbietet und über den ersten Schock hinwech hilft .
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Alt 10.07.2009, 14:42   # 158
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Daraus lässt sich sicherlich kein "Betrugsversuch" basteln
Zu basteln braucht man da auch nix. Nach meiner Einschätzung handelt es sich in solchen Fällen fast immer um einen Betrugsversuch. Letztlich müssen darüber natürlich Gerichte entscheiden. Kommt Zeit, kommt auch Gerichtsentscheid.



-----Doppelpost zusammengeführt am 10.7.2009 um 13:44:37-----

Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Noch einmal sehr deutlich, wir sammeln hier keine "Beweise" für spätere Gerichtsverfahren
Das würde ich sooo nicht formulieren.
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Alt 10.07.2009, 14:55   # 159
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von USA;656083
Und zwar hatte auch die [B
IFPI[/B] seinerzeit -genau wie auch z.B. das "Forum der Rechteinhaber" eine Stellungnahme zum "Korb II" abgegeben (16.02.2006):


In dieser Stellungnahme heißt es z.B. -unter anderem:


Der Korb II ist ja bekanntlich nunmehr seit September 2008 da...sozusagen! Ich habe mir jetzt noch 'mal den §97 UrhG durchgelesen und kann solch eine Pauschalisierung irgendwie nicht herauslesen... Ihr?

Warum interessiert die das denn überhaupt? Etwa deswegen:


Und? Wurde diese Pauschalisierung im Gesetz verankert oder dann doch nicht? Ich konnte sie jedenfalls nicht finden...

Gruß, Baxter

Hi baxter!

Ich finde das Gesetzgebungsverfahren generell sehr informativ.
Hier werden regelmäßig nicht alle Details durch den Gesetzgeber ausdrücklich so umgesetzt wie von manchen "Sachverständigen" oder "Lobbyverbänden" gefordert. Man versucht eben, den "Kompromiss" zu finden....
KLick


Interessant finde ich folgenden Satz der IFPI:

Zitat:
Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß die Ermittlungen stets gegen Piraten gerichtet sind, die Rechte einer Vielzahl von Rechteinhabern verletzen, so daß es hier wie im vom BGH entschiedenen Fall praktisch nicht möglich ist, einen Aufwand nachweislich einem einzelnen Fall oder gar einem einzelnen Rechtsinhaber zuzuordnen
Selbst die IFPI argumentiert auf der "Grundlage", dass es darum geht, lediglich gegen "massenhafte" Verstöße vorzugehen und nicht einzelne Musikstücke / Dateien!

Meine Meinung dazu:
Das was hier passiert (Abmahnwahn!) war auch für den Gesetzgeber so nicht abzusehen und bei Begriffen wie "gewerbliches Ausmaß" oder "offensichtliche Rechtsverletzung" sollten diese Bagatellfälle gar nicht enthalten sein.
Das Vorgehen der IFPI widerspricht eindeutig der Gesetzgebung.

Deinem Satz
Zitat:
Wenn dem tatsächlich so wäre (Konjunktiv), hätten sich diverse Staatsanwälte, Richter sowie Politiker zu "Mittätern" gemacht! Mit anderen Worten: Ein ziemlich schwerwiegender "Justizskandal
kann ich nur zustimmen!

Bezüglich § 97 und Schadensersatz:
hier S. 33:
Zitat:
Danach kommen
drei Arten der Schadensberechnung in Betracht (vgl.
BGH GRUR 1972, 189 ff.„Wandsteckdose II“ m. w. N.).
Der Geschädigte kann seinen Schaden auf der Grundlage
des ihm tatsächlich entstandenen Differenzschadens einschließlich
des entgangenen Gewinns nach den §§ 249, 252
BGB berechnen. Alternativ kommen aber auch die Berechnung
auf Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr oder
des Verletzergewinns in Betracht. Begründet wird diese
Alternative vor allem damit, dass der Geschädigte in der
Regel den entgangenen Gewinn nicht nachweisen kann, da
sich der hypothetische Geschehensablauf nicht ohne Weiteres
rekonstruieren lässt. Ein halbwegs sicherer Anhaltspunkt
ergibt sich jedoch daraus, dass die geschützten Rechte
auch im Wege der Lizenzvergabe gegen Vergütung genutzt
werden können und sich aus dieser Sicht die vom Verletzer
ersparte Lizenz als entgangener Gewinn des Rechtsinhabers
darstellt. Ferner kann auf Grund des Ausschließlichkeitscharakters
des Immaterialgüterrechts davon ausgegangen
werden, dass der Rechtsinhaber bei einer eigenen Verwertung
seiner Rechte den Gewinn erzielt hätte, den der Verletzer
durch die Nutzung des fremden Rechts erzielt hat
(vgl.
BGH GRUR 1972, 189 ff. „Wandsteckdose II“, BGHZ 145,
366 ff. „Gemeinkostenanteil“).
Besonders den "fett gedruckten Satz" finde ich wieder seeehrr interessant im Bezug auf Digiprotect....!

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.7.2009 um 14:53:45-----

Bezüglich des "gewerblichen Ausmasses" (Auskunftsersuchen § 101 UrhG) hier noch ein Beitrag:

aus dem Kornmeier-Forum
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Alt 10.07.2009, 16:35   # 160
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Zu basteln braucht man da auch nix. Nach meiner Einschätzung handelt es sich in solchen Fällen fast immer um einen Betrugsversuch. Letztlich müssen darüber natürlich Gerichte entscheiden. Kommt Zeit, kommt auch Gerichtsentscheid.

Das würde ich sooo nicht formulieren.
Hallo Frank!

Natürlich kann man einige Punkte auch später anführen...
...ich würde mich aber nicht auf solch`schwammige, leicht zu widerlegende Zeiträume verlassen, ohne eine Gesetzesgrundlage bzw, Legaldefinition anführen zu können.
Hast Du irgendwelche Urteile oder Gesetzesparagraphen hierzu gefunden? Wir benötigen Beweise und eine Rechtsgrundlage!
Es muss mehr zusammengetragen werden, ein einziger Verdachtsgrund wird nicht ausreichen.
Ich habe das so formuliert, weil ich immer noch hoffe, dass wir den von Dir benannten Punkt und andere, zusammen "vorher" auf seine Rechtswirksamkeit testen, d.h. aber wir müssen vorher etwas unternehmen und nicht auf eine Gerichtsverhandlung warten...

Wenn wir dann nur eine wohlwollendes Nicken ernten, ist es zu spät um sich noch etwas besseres auszudenken...

Nicht nur an einen (vermeintlichen) Schwachpunkt hängen und meinen, es sei der Gral.


mfg

nte


ps. Wenn man Deinen Punkt mit der Anregung von Ulrich kombiniert und noch einiges mehr ...dann...
  Mit Zitat antworten
Antwort


Alt 12.02.2012, 06:15 # --
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