| | # 121 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
| Hallo! Nicht das jemand wieder "hochgeht wie ein HB-Männchen", aber was die einen "zuviel", haben die anderen "zuwenig" in den Beiträgen. Ich meine nicht die Information, sondern die Quellen/Links. (etwas krass ... "man darf dem Kind keinen Vorwurf machen, wenn es verhungert, nur weil man vergessen hat, es zu füttern!") Aber zu Sache! "EuGH: Nationale Gerichte haben die Wirksamkeit von rechtsmissbräuchlichen Klauseln in Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern von Amts wegen zu prüfen" EuGH: Nationale Gerichte haben die Wirksamkeit von rechtsmissbräuchlichen Klauseln in Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern von Amts wegen zu prüfen | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte (Betriff zwar nicht direkt das Urheberrecht,,,) ".. von Amts wegen" bedeutet doch sicherlich, das eine "einfache Anzeige"(Beschwerde) ausreichen müsste, diesen Prozess in gang zu setzen. Ein Strafantrag wird sicherlich nicht von nöten sein. Ansprechpartner wären wahrscheinlich auch Verbraucherschutzverbände und Gewerbeaufsichtsämter.... @ Baxter Bis Du schon bei den Dienstleistern weitergekommen? Ist in Deutschland eine Lizenz (ähnlich USA) erforderlich? (konnte bisher dazu nichts finden...) Auch die sich daraus ergebende Zulassung und Überwachung, ist nicht eindeutig, zu klären. Hast Du Az. zu den angegebenen Urteilen? mfg nte Werbung |
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| | # 123 | |||||
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Nachtrag (Zusatzinfos) zu ---> U+C Kann sich wirklich keiner mehr an (zum Beispiel!) folgendes erinnern: Zitat:
Oder wie wär's mit folgendem: Zitat:
In diesem Beitrag hatte der Verfasser dann übrigens auch die Schreiben angehängt! Und zwar hier: Zitat:
Wer noch mehr Hintergrundwissen haben möchte, kann gerne 'mal nach "Probenking", "GoNamic", "Awanda" u.ä. googlen... Gruß, Baxter P.S.: Ebenfalls zur Erinnerung --> Gesellschafter des sogenannten "IT-Dienstleisters" Copyright Solutions GmbH (Quelle: Handelsregister der Schweiz) Zitat:
Zitat:
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| | # 124 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
| Hallo! @ Orchid Hast Du das schon gesehen? Gegen "was" man bei der Lobbyarbeit ankämpfen muss: Zitat "Vielleicht ist es aber auch so, dass dieses vage, wirre Wortgeklingel genau das Richtige ist, um bei Politikern und anderen Verantwortlichen ein ähnliches Gefühl zu wecken wie bei mir als junger Redakteur damals: Dass ein Mann, der so überzeugend so unverständliche Sachen sagt, sich richtig gut in der Materie auskennen muss. Man muss dann seinem Appell unbedingt folgen, etwas zu tun, um die Musikindustrie zu retten, und zwar 1.) irgendetwas und 2.) ohne Rücksicht auf Verluste." Zitatende Dieter Gorny für Einsteiger von markus um 13:57 am Montag, 6. Juli 2009 Dieter Gorny für Einsteiger : netzpolitik.org Da kann man nicht mit "trockenen" Fakten kommen, da geht es "nur" um Eindrücke und Emotionen.... die man überzeugend rüberbringen muss. Die Seite ist sehr interessant! zB. Die FDP und 3-Strikes : netzpolitik.org ... wenigsten ist die FDP dagegen, kommt also nicht zwangsläufig mit Schwarz/Gelb, jedoch Zitat "denn die “Internetpiraterie” ist eine existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Die FDP setzt sich deshalb für Lösungen ein, die unter Wahrung des Datenschutzes eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung gewährleisten.” Zitatende nimmt sie noch Rücksicht auf den Datenschutz. Ich bin der Meinung, es ist (wie beim Klima) bereits fünf nach zwölf. Hast Du etwas zu den Fragen, die ich Baxter gestellt habe, gefunden? mfg nte ps. Ich glaub´, da sollten wir lieber Rechtsmängel im System suchen, oder kennst Du jemanden, der "überzeugendes Geschwafel" zu Papier bringen kann. |
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| | # 125 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Der ganze Vertrag ist von seinem Zweck her unlauter! (und da gibts noch 100.0000 weitere Punkte in diesen Verträgen....) Was ich nur nicht begreife: Es ist doch sinnvoll, den Staatsanwaltschaften so viel Infos wie möglich zur Verfügung zu stellen (dazu ist doch nicht gleich eine Anzeige nötig und auch keine 35.000 und kein Anwalt) damit sich in der Sache endlich mal was tut, sprich ein Verfahren bei Gericht eingeleitet wird. Warum habe ich bei dir immer den Eindruck, dass du entspr. Initiativen "veralberst"? nte und Frank2009 haben es auch nochmal erwähnt. Auch in diesem Urteil (welches du seltsamerweise auch immer für uninteressant / unpassend hältst) heißt es ausdrücklich: Zitat:
Oder? -----Doppelpost zusammengeführt am 9.7.2009 um 14:45:15----- Da hat anscheinend jeder "Abmahner" so seine eigene Strategie?? Also bei mir (Digiprotect/Kornmeier) ist es so, dass ja lediglich eine Sekunde dokumentiert wurde und bezüglich des Zeitraums einer evtl. öffentlichen Zugänglichmachung keine Äußerungen in den Schreiben enthalten sind. Mit welcher Begründung (Beweise?) behaupten die das denn mit den 3 Monaten? Dann müssen die dich ja über diesen Zeitraum hinweg in regelmäßigen Abständen immer wieder geloggt haben und die ganzen IPs dann noch sichergestellt und überprüft haben.... geht doch gar nicht. Zitat:
und Digiprotect bzw. der von denen eingesetzten Software gibts ja schon was. Aber was damit unternommen / erreicht wurde, weiß ich auch nicht. | |||
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| | # 126 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Weiß nicht. Ich hätte da zwei Fälle, wo mans probieren kann. Mir fehlt da aber irgendwie noch der zündende Funke, der Zusammenhang. [Ich habe ihn, aber das ist sauschwer]*** Ok, den generellen Zusammenhang zwischen "IP-Adressen-Abschöpfung bei Abo-Fallen" und "IP-Adressen-Abschöpfung bei Tauschbörsen" haben wir. Sind ja die gleichen Typen mit den gleichen Rechtsanwälten und den gleichen Praktiken. "Wir haben ja ihre IP-Adresse gespeichert und daher können wir sehen, ob sie oder ihre Leute daheim unser Angebot nutzten." Auch hier werden Datenpakete verschickt. Also, ich mache das mal jetzt einfach heute Nacht und bau das in einen Text ein. Ich muß das aber unter "Dahin gestellt bleiben kann...." verwenden, sprich ob sich das überhaupt einer ansieht ist fraglich. Und wenn ich das Urteil kriege ... gebe ich Bescheid. *** Kuckst du hier ... d) Für diese wie zu unterstellen ist vorsätzliche rechtswidrige Urheberrechtsverletzung eines Dritten haftet der Beklagte nicht als Störer. ... [nichts rechtskräftig] Ist eigentlich ganz einfach die Sache. Das Urteil hier wird ja vom BGH nochmal begutachtet. IM Urteil steht ein anderes OLG-Frankfurt-Urteil, das vom BGH eingesackt wurde. Dabei hat aber der BGH klargestellt ["anders als bei der Störerhaftung"...], dass eben die "Filesharer-Haftung" "anders" aussehen wird. Jetzt sagen bereits Gerichte! und Abmahner [sowieso] ...nö... weil das BGH einen Satz aus dem Urteil oben schon eingesackt hat, wird es das ganze Urteil einsacken. Das ist die Lücke, in der man die Zusammenhänge einbauen kann. Es ist eben nicht so das man ein reales marken-und urheberrechtsverletzendes Angebot das für jeden erkenntlich im Internet steht und die Haftungsfragen, die daraus resultieren vergleichen könne. [BGH] Und warum man es nicht vergleichen kann siehe IP-Adressen-Abschöpfung "Abo-Fallen"... huch ... rein zuuuufällig von den gleichen Leuten die gerade mit uns vor Gericht stehen! Was fürn Zufall, nicht? Ich kann das jetzt nicht besser auf die schnelle erklären... Deutsch: Ich werd jetzt auch mal vor Gericht baxterologisch.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 130 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Ich bin ein Süßer und keine Süße, Süßer. Das in Aachen ... ist nicht das worüber ich heute Nacht salbadert habe. Das war ne normale Wettbewerbsrechliche Frage unter Konkurrenten, die ein Gericht im zivilrechtlichen Bereich entscheidet, die aber auch die Allgemeinheit und vornehmlich die Kundschaft interessiert. N Verstoß ist nie gleich was fürn Staatsanwalt. Wäre auch hier gar nicht notwendig. Was brauche ich noch einen Staatsanwalt, wenn ich weiß, das ich zivilrechtlich gewinne? Kennst Du doch... wenn ich den STA zu was brauche wie eben zur "Klarnamenermittlung", weil ich ansonsten nicht zum Klarnamen komme... dan brauche ich ihn. Wenn ich die Namen zivilrechtlich geschenkt bekomme, dann laß ich den STA weg.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 131 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Was genau meinst du jetzt? Lizenz für die IT-Dienstleister? Die legen ja lediglich "Gutachten" bezüglich der "100%-beweissicher-dokumentierenden-100%-gerichtsverwertbaren" Super-Software vor! Auf Franks Frage hab ich was verlinkt, s.o. -----Doppelpost zusammengeführt am 9.7.2009 um 15:08:30----- Ja danke, weiß ich.... und ich bin ne Süße, mein Bester! |
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| | # 132 | |
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Schließlich werden Rechtsverfolgekosten verlangt, es wird Artikel 10, GG eingeschränkt, es werden Tasachen behauptet (etwa falsche Tatsachen, welches einen lupenreinen Betrug darstellen würde -> Strafrecht -> StaA) u.s.w. !?? Gruß, Baxter __________________________________________________ __ P.S.: Die "Beweise" des IT-Dienstleisters "Copyright Solutions GmbH" kann man hier in diesem thread übrigens auch finden und sich betrachten. Der "Zeuge" ist übrigens gleichzeitig der Hauptgeschäftsführer... Pers. Meinung: "Fällt einer, fallen alle!" | |
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| | # 133 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Abmahnwahn 2.0 - allumfassend > daher auch hier: crossposting: aktuelle Antwort von Frau Bundesjustizministerin: "...da der Gesetzgeber den Interserviceprovider in § 101 UrhG weder zum Stillschweigen noch zur Anzeige gegenüber dem Nutzer verpflichtet hat, richtet sich die Frage der Auskunft an den Betroffenen nach den allgemeinen Vorschriften. In Betracht kommt eine Benachrichtigung des Betroffenen im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). § 33 BDSG regelt allerdings nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Benachrichtigungspflicht besteht. Grundsätzlich hindert § 33 BDSG den Provider daher nicht, den Betroffenen von einer Auskunftserteilung nach § 101 UrhG zu benachrichtigen, obwohl die Voraussetzungen für eine gesetzliche Benachrichtigungspflicht nicht vorliegen. Ob der Provider eine danach grundsätzlich zulässige Benachrichtigung im Einzelfall ausnahmsweise unterlassen muss, weil die Tatsache der Auskunftserteilung geheimhaltungsbedürftig ist, namentlich wegen eines überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten (vgl. § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BDSG), kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und auf Grund einer sorgfältigen Abwägung der widerstreitenden Interessen beurteilt werden. Insoweit möchte ich insbesondere einer Beurteilung durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde nicht vorgreifen. Falls Ihr Provider sich rechtlich gehindert sieht, Sie über die Erteilung von Auskünften nach § 101 UrhG zu benachrichtigen, können Sie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Überprüfung bitten... Quelle: abgeordnetenwatch ...man beachte auch den Interserviceprovider... |
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| | # 135 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zukünftige Abmahnungen erschweren und die Lukrativität des Geschäftsmodelles damit erheblich reduzieren. ...hier weiterlesen: KLICK |
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| | # 136 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Zitat:
Es geht hier nicht um meinen perönlichen Fall! sondern um die generell missbräuchliche Vorgehensweise der Abmahner (insbesondere Model "Digiprotect") in 100.000en + "x" Fällen. | ||
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| | # 137 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Auch hier brauche ich keinen Staatsanwalt, mein liebes ... zuckerschnutiges Maracujajogurtheishäschen [Nur] Das Satz-Beispiel... da sehe ich keine größere Probleme im Wege der Privatklage nach § 16 UWG zu operieren und den Zusammenhang zu § 3 UWG zu setzen. Theoretisch versteht sich.... "Turn Piracy into Profit"! PS: mein liebes... war einmalig... versprochen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 138 | |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
| Zitat:
... unsere Provider sollten es so halten, wie in Österreich... (jedoch nicht so konfus - damit keine Missverständnisse aufkommen..) Zitat "Allerdings sei die Telekom Austria dieser Aufforderung nicht nachgekommen, habe "aber aus kundendienstlichen Erwägungen die betroffenen Kunden per eingeschriebenem Brief über den Sachverhalt informiert und auf mögliche rechtliche Konsequenzen hingewiesen, falls die Mitteilungen der Firma DigiProtect zutreffen und eine Urheberrechtsverletzung vorliegt"." derStandard.at mfg nte -----Doppelpost zusammengeführt am 9.7.2009 um 19:01:56----- Hallo Orchid! Zitat "Was genau meinst du jetzt? Lizenz für die IT-Dienstleister?" Zitatende Ich neige dazu, wenn ich mir ein System ansehe, ganz von vorn anzufangen. Die ganzen Log-Firmen werden ja von jemandem "gegründet". Bekommen eine bestimmte rechtliche Form. Haben einen bestimmten Zweck... usw. Eine Firmengründung zieht, je nach Zweck, bestimmte Anmeldungs- und Genehmigungschritte nach sich. Da hier private Firmen gewerbliche IT-Dienste (Ermittlungen) anbieten, habe ich mich auf die Suche gemacht, um heraus zu finden, welche rechtlichen Auflagen erfüllt werden müssen. Um zu der Frage zurück zu kommen, z.B. in den USA Zitat "Die Anwälte der Beklagten berufen sich aber darauf, dass MediaSentry als privates Unternehmen keine Ermittlerlizenz habe und deshalb die gefundenen Beweise vor Gericht nicht verwertbar seien." Zitatende Widerstand gegen Ermittlungsmethoden der US-Musikindustrie | silicon.de Somit stellte sich mir die Frage, welche Auflagen haben die privaten Ermittler in Deutschland zu erfüllen, wer kontrolliert sie .... usw. Bevor man zu der Frage kommt ob die IP korrekt ermittelt wird, möchte ich erst klären, wo ist die Rechtsgrundlage dafür, dass die die Telekommunikationsdaten speichern und bearbeiten dürfen. (parallel dazu "Detektive" benötigen eine Lizenz). Der Datenschutz spielt auch eine große Rolle. Bei Frank2009 wurde der Anschluss über 3 Monate kontrolliert, wahrscheinlich ohne das jedesmal die neue IP überprüft wurde (er sagte nichts von einer stat.IP), sondern allein über die ID des Client (z.B. emule speichert aus internen Gründen eine "Erkennung", die sich nur ändert, wenn das Programm neu installiert wird). So ist der p2p-User, wenn er einmal mit einem ID - IP- Abgleich erfasst wurde, solange zu verfolgen, bis er den Client neu installiert. Analyse des System - einen Schritt nach dem anderen.... (sonst übersieht man eventuell interessante Fehler...) mfg nte ps. ... ich hoffe es klingt nicht allzu "altklug"... | |
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| | # 139 | |
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @nte, @all: Zitat:
Auch wenn man das vielleicht nicht allzu sehr überbewerten darf, so zeigt es dann doch in "irgendeiner" Art und Weise, daß eine Datenbankverwaltung durchaus angestrebt wurde und man annehmen kann, daß solche Datenbanken in der Praxis -widerrechtlich- auch eingesetzt wird. Heutzutage generell nichts spektakuläres, im Bezug auf Artikel 10, GG und den Datenschutz ist es aber selbstverständlich schon bedenklich. Die haben unsere Daten einfach nicht in Datenbanken zu speichern. Aus diesem Grund zeige ich einfach noch 'mal -zur Erinnerung- 3 snapshots: I. Scheinbar tatsächlich erhobene Daten ![]() II. Brüderlich geteilt??? Wofür "Geb." wohl stehen mag...!? ![]() III. Das "Projekt" konnte seinerzeit zum Glück noch in der "Entwicklungsphase" enttarnt werden. Im Folgenden sieht man noch die "Gedankenstützen" des Programmierers: ![]() ------------------------------------------------------------- Wenn man bedenkt, daß "Firmen" wie die Gedast GmbH oder aber auch die Mediaprotector GmbH sowieso scheinbar mit Datenbanksystemen als solches zu tun haben, könnte man meines Erachtens davon ausgehen, daß alle "IT-Dienstleister" sämtliche personenbezogene Verkehrsdaten(!) speichern. Übrigens entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen! Nebenbei bemerkt: Das, was Alter Esel oben gepostet hatte (Danke dir, @Alter Esel Wir haben auch Rechte!! Das dürfen und sollten wir nie vergessen!!! Warum also nicht Auskunft von "denen" verlangen!? In diesem Sinne, Baxter ________________________ -= Attacke =- | |
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| | # 140 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Aber darum gings ja erstmal nicht, sondern darum, daß offensichtlich die meisten das auch noch glauben mit den 3 Monaten - Du ja offensichtlich auch. Nur an all diese Gläubigen meine Frage: Wieso sollte eine Logfirma 3 Monate lang warten, um eine angeblich entdeckte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu stoppen, anstatt es schnellstmöglich zu tun??? -----Doppelpost zusammengeführt am 9.7.2009 um 22:59:08----- ... und wenn man meine Anspielungen bzgl. der 3 Monate weiterdenkt, dann sollte sich doch die Frage stellen: Warum warten Abmahner/Keylogger teilweise Monate oder sogar Jahre damit, eine angeblich längst festgestellte Urheberrechtsverletzung abmahnen und welchen Sinn soll das haben, wenn wirklich vor Monaten/Jahre ein Download erfolgt wäre, und dieser evtl. auch schon seit Monaten/Jahren überhaupt nicht mehr im Netz zur Verfügung gestellt würde? Macht da eine Abmahnung überhaupt noch einen Sinn - unabhängig davon, wie (un)glaubwürdig die angeblichen Beweise für die uralten angeblichen Delikte sind? Ich bin einmal gespannt, ob mich hier überhaupt jemand versteht in Hinblick auf das, worauf ich hinaus will. | |
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