Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 08.07.2009, 01:52   # 101
Frank2009
 
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Zitat:
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Meinungen?
Soviel Zeit hab ich diese Woche leider nicht. Aber alles Wichtige ist erstmal geklärt.

Gute Nacht,

Frank
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Alt 08.07.2009, 11:26   # 102
nte
 
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Hallo Baxter, Orchid!

@Baxter
Baxter, Deine Beiträge sind (fast) immer fantastisch. Du bist jedoch zu sehr "Einzelkämpfer". Wie können wir Dir helfen?
Wo genau liegt der (siehst Du den) widerrechtliche Haken bei den IT-Dienstleistern? Genehmigung? Auflagen? Überwachung? Verträge?

Könnte man das nicht mit dem vorrangigen Thema von Orchid (Digi - Verträge) kombinieren?
Das Thema war ja schon vor einem Jahr eine Schlagzeile wert! ( Internet-Tauschbörsen: Dubiose Geschäfte mit Sex-Filmen - Internet - FOCUS Online - ich habe es aber gestern abend erst gesehen...).
Wir müssen die Mängel allgemein verständlich darstellen und dann gemeinsam vorgehen, eventuell Aufgabenteilung....

@ Orchid
Wie siehst Du das?
Hier sind doch eindeutig Berührungspunkte.
Wie können wir Baxters Aktion ausweiten?
Ich habe in der Vergangenheit einige Briefe an die Datenschutzbeauftragten geschickt, war nicht sehr ergiebig (die Schweizer haben bis heute nicht geantwortet).

Wie bekommen wir noch andere Betroffene mit hinzu?
Wenn wir einen (oder mehrere) Mängel aufgedeckt haben, sind gezielte, gemeinsame Aktionen gefragt (Einzelkämpfer werden von solch` eingefahrenen Strukturen aufgerieben!)

mfg

nte


Wir benötigen einen rechtlichen (wenigstens einen moralischen) Haken (Schwachpunkt... w.a.i.)! Nur schimpfen und aufzeigen, dass die alle miteinander unter einer Decke stecken, reißt niemanden mehr vom Hocker.... ist in der Wirtschaft "halt so üblich"... hier sind eher Reformen gefragt, die dauern bekanntlich etwas länger!
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Alt 08.07.2009, 12:36   # 103
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Meinungen?
Wie du schon sagst: "Abwarten"

Ich bin ja nun noch nicht so lange dabei... aber trotzdem habe ich den Eindruck, dass die Entwicklungen in letzter Zeit (massiver Anstieg der Abmahnungen, Richterbeschluss § 101 UrhG, und Wandlung von Porno- zu Musikabmahnungen) bald eine gewisse "Wende" einleiten könnten.... ganz vorsichtig.... und wahrscheinlich wirds auch dauern...
Aber ich bin optimistisch


An dich baxter noch ne Frage:
Du bist ja echt informiert und kennst die Hintergründe sehr gut (wahrscheinlich besser als wir alle, deshalb kann z.B. ich mich zu solchen "Verwicklungen" auch nicht wirklich äußern).
Was ist deine Intention? Du bist selbst kein "Abgemahnter", berufsmäßig machst du wohl irgendwas im IT-Bereich? Würde mich mal interessieren.

Und um nochmal auf den Beitrag von @nte zu kommen:
Wie kann man sich "wehren"???
Denn das ist ja nach meiner Einschätzung jetzt auch mal angesagt!

Bisher wars ja eher so, dass vieles über die eher "Schmuddel-Porno-Schamrot-Versteck-mich-lieber-Schiene" lief und mit entspr. Protest seitens der Abgemahnten nicht wirklich zu rechnen war (aus verständlichen Gründen).
Mittlerweile dürften die Abgemahnten doch ein etwas anderes Publikum abgeben, das sich nicht alles gefallen lässt und zu vernünftigen Maßnahmen auch ein entspr. Potential vorhanden sein dürfte.

Eine Zusammenarbeit z.B. nach dem Muster des "Briefs and die Ministerin" wäre da doch mal ein Anfang.

Und Stichwort "Gerichtsverfahren": "...dieser Krampf gehört vor Gericht und bewertet"

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.7.2009 um 12:23:39-----

und nochwas:

Kennt jemand diesen Verein hier bzw. hat Infos oder Erfahrungen damit?
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Alt 08.07.2009, 13:57   # 104
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Hallo Orchid!


Das mit dem Gerichtsverfahren, halte ich für keine gute Idee, da wir hier ja alles tun, um nicht vor Gericht gezogen zu werden. Selbst die M-Abmahner scheuen davor zurück, die große Massen zu verklagen. Es gibt zu viele Grauzonen und Unwägbarkeiten.
Das sollte man lieber den Fachleuten und denjenigen überlassen, die über ein genügend großes finanzielles Polster verfügen.
Irgendjemanden vor Gericht zu zerren und womöglich langjährige Prozesse zu führen, ist nun wirklich nichts für Laien (auch nichts für Amateure, mit solidem Halbwissen).
In so etwas, sollten wir uns nicht verrennen .....

Deshalb habe ich ja auch gefragt, wo unsere Ziele liegen sollen!
Wir brauchen konkrete Zielvorgaben, sonst läuft es hier genau so wie ...

Bevor wir uns dann fragen,
"Wie kann man sich "wehren"???", sollten wir festlegen,

wogegen wir uns wehren wollen (erst das Ziel und dann sich über die Wege einigen...)!

Gegen die im Gesetz verankerten, und oft sinnvollen Abmahnungen, sich wehren zu wollen, würde nicht einmal Sisyphus anfangen.
Die Lobbyarbeit nicht nur der MI u.a. überlassen muss auch ein Ziel sein, um weitergehende Exzesse zu verhindern bzw. abzumildern.
Aber dazu braucht es "Lobbyisten", die die Masse der Abgemahnten und andere Interessierte, davon überzeugen können, dass es gegen den Missbrauch von Abmahnungen geht. Wenn man sich hinstellt und verkündet, man sei für freies Internet (Missachtung von Urheberrechten) und gegen Abmahnungen, erreicht man ja noch nicht einmal die Abgemahnten und es ergeht ihnen so wie mit der Diskussion mit Internetzensur vs. Pädo. Niemand findet vernünftige Argumente dagegen, weshalb (extrem) Sexdarstellungen (mit Kindern) nicht mit allen Mitteln bekämpft werden sollten (nur Egoisten/Perverse stellen die eigene Freiheit, über die Freiheit der Kinder!).
Eine vernünftige Argumentation aus der "bösen Ecke" zu führen, ist von vornherein zum Scheittern verurteilt.

Also erst Zielfestsetzung - Image- dann Wege finden...
(und "gezielt" ein Schritt nach dem anderen...)

Falls Du im Forum gute Freunde hast, versuch`sie von unserer Idee zu begeistern und sage ihnen ganz deutlich, dass wir hier gegen den Missbrauch von Abmahnungen und diejenigen, die sich daran bereichern vorgehen wollen...

Je mehr, desto lieber..

mfg

nte


ps. Nur mit rechtlich "sauberen" Zielvorgaben haben wir eine Chance.
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Alt 08.07.2009, 15:52   # 105
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Hallo Orchid!


Das mit dem Gerichtsverfahren, halte ich für keine gute Idee, da wir hier ja alles tun, um nicht vor Gericht gezogen zu werden. Selbst die M-Abmahner scheuen davor zurück, die große Massen zu verklagen. Es gibt zu viele Grauzonen und Unwägbarkeiten.
Das sollte man lieber den Fachleuten und denjenigen überlassen, die über ein genügend großes finanzielles Polster verfügen.
Irgendjemanden vor Gericht zu zerren und womöglich langjährige Prozesse zu führen, ist nun wirklich nichts für Laien (auch nichts für Amateure, mit solidem Halbwissen).
In so etwas, sollten wir uns nicht verrennen .....
Nein, so wars auch nicht gemeint, ein Einzelprozess führt hier auch nicht unbedingt zum Ziel.
Deshalb auch meine Frage an Shual, wie denn sowas aussehen könnte?
(einzelne Kostenklage scheidet für mich auch aus)

Zielvorgabe:
Zitat:
..., dass es gegen den Missbrauch von Abmahnungen geht.
Zitat:
Wenn man sich hinstellt und verkündet, man sei für freies Internet (Missachtung von Urheberrechten) und gegen Abmahnungen, erreicht man ja noch nicht einmal die Abgemahnten und es ergeht ihnen so wie mit der Diskussion mit Internetzensur vs. Pädo.
Freies Internet muss ja nicht Missbrauch von Urheberrechten bedeuten!

Ich wäre für eindeutige und klare Regeln!
Man kann dabei nicht an der Realität vorbeischauen, wir befinden uns im world wide web , was nutzt da ein deutsches oder auch europäisches Urheberrecht?

Vorschläge wie Plauszis "Kulturflatrate" (solche Vorschläge gibts ja offiziell, konnten sich bisher aber wohl nicht durchsetzen) sind meiner Meinung nach überlegenswert.
Also konkrete Regeln sollten auf einer anderen Ebene stattfinden.
Es kann ja auch nicht sein, dass das in jedem einzelnen Fall einem Richter überlassen wird, der hier so und anderswo so entscheidet!

Wo man zunächst ansetzen sollte??? weiß ich auch noch nicht... deshalb ja dieser thread... hoffentlich kommen ein paar Ideen.

Dieses willkürliche Vorgehen von irgendwelchen IT-Dienstleistern und das massenweise Durchwinken von Auskunftsanträgen durch die Landgerichte halte ich für sehr problematisch ....


Zitat:
Je mehr, desto lieber..

ps. Nur mit rechtlich "sauberen" Zielvorgaben haben wir eine Chance.
und zum Thema Lobby:
Vereine gegen den Abmahnwahn gibt es ja bereits, die Frage ist, gibts da auch entsprechende Initiativen, an denen man sich ggf. beteiligen kann bzw. wo auch gezielt und massenhaft drauf aufmerksam gemacht wird!
(wie bspw. der Brief an Frau Zypries)

Vielleicht können baxter oder shual (die ja wohl beide sehr aktiv sind) uns mal aufklären und ggf. auch mitteilen, ob und warum entspr. Maßnahmen hier nicht veröffentlicht werden sollten/können.... (hat man ja auch Verständnis für)
Aber es wäre halt interessant zu wissen, welcher Stein bereits ins Rollen gebracht wurde und wo man noch ansetzen oder ggf. unterstützen könnte?!... da wissen die "alten erfahrenen Hasen" ja nunmal besser Bescheid.

saubere Zielvorgaben und Kooperationsbereitschaft sollten Voraussetzung sein. Ich für meinen Teil hab gar nix gegen Urheberrecht und auch nicht gegen die Möglichkeit der Abmahnung (im Gegenteil ist ja ne sinnvolle Regelung!)
Es gibt ja auch in der Medienbranche ganz unterschiedliche Meinungen und Herangehensweisen (die meisten Werke werden ja nun mal nicht abgemahnt!) das sollte man auch nicht übersehen.... ich denke, dass der "seriöse" Teil hier genauso an vernünftigen Regelungen interessiert ist.
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Alt 08.07.2009, 16:12   # 106
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Für die Freunde des betrügerischen Betruges nach § Betrug Starfbetrugsordnung....

"Im Übrigen konnten die Prozessvertreter des Beklagten mittlerweile in Erfahrung bringen, dass die Staatsanwaltschaft Aachen gegen Rechtsanwalt Clemens Rasch wegen Betruges ermittelt. Nach bisherigen Informationen geht es in den Ermittlungen genau darum, dass Gebühren geltend gemacht werden, die tatsächlich nie gezahlt bzw. angefallen sind."

Quelle: Wilde + Beuger

Coool. In Aachen muß ich auch eine Abzockkanzlei anzeigen! Muß mal teflonieren an wen man sich da zu wenden hat...
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Alt 08.07.2009, 18:52   # 107
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Hallo Shual, Orchid!

@Shual
Vielen Dank für den Link! Dein Beitrag, ohne den seltsamen ersten und letzten Satz, hätte mein "Kinderherz" noch mehr erfreut. Trotzdem meinen
Dank. (Dafür sag` ich dann auch nicht, dass ich seit einiger Zeit versuche, mit meinen laienhaften Worten, genau diesen Punkt, zu thematisieren!)

@ Orchid
Wir können nur massenhaft Betrugsverdachtsanzeigen in die gleiche Richtung starten, der Rest wird sich dann schon ergeben...
(Hast Du meinen Link zu gulli gesehen...)

"Freies Internet muss ja nicht Missbrauch von Urheberrechten bedeuten!"
Natürlich nicht! -... aber "Raubkopierer" ist sachlich auch nicht richtig, aber es hat sich in den Köpfen festgesetzt. So etwas bekommt man nicht mit Sprüchen wie,"ich bin für`s freie Internet", heraus. Man braucht genau so eingängige Sprüche, oder Bezeichnungen, mit denen sich die große Masse identifizieren kann und einer bestimmten Gruppe den "schwarzen Peter" zu schiebt. (RA, Abmahnung und Missbrauch kombinieren.. u.ä.).
Die Leute hier im Forum müssen wir nur zum Mitmachen bewegen, die Leute "draußen" müssen wir informieren und überzeugen.

Das Richter unterschiedlich urteilen, hängt mit der Unabhängigkeit der Gerichte zusammen, und darüber sollten wir froh sein, dass wir sie haben.
Zu den Aktionen, die so laufen, sollten wir sehen, dass wir dahin Links anbringen, und falls sich jemand mal hierher verläuft, kann er so sofort sehen welche Aktionen z.Z. laufen....
Ich für mein Teil, beschäftige mich gerade mit IT-Dienstleistern und private Ermittlung im I-Net. Mal sehen, ob es dort auch so schicke Mängel gibt, wie bei der "Aufwendungserstattung" der M-RA.

Nur einige der "alten Hasen" sind etwas schwergängig...
und haben zudem eine mitunter recht unverständliche (seltsame) Ausdrucksweise.


mfg

nte


ps. Konzentrieren wir und einfach erstmal auf IT-Dienstleister und Verträge. Und suchen dort nach Lücken... für drei Leute ist das bestimmt schon genug...
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Alt 08.07.2009, 20:45   # 108
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen

WER oder WAS ist dann diese "Digi Tracing GmbH" (Siehe Abmahnung) ???
Hi @Baxter,

ich wollte nur mal eben FEHLANZEIGE erstatten. Habe den ganzen Nachmittag im I-Net nach der Fa. DigiTracing GmbH gefahndet. Nüscht !!!

Wenn die seriös wäre - wovon ich ausgehe - würde sie doch für sich werben ..... oder etwa nicht ????

Grüße

P.S.: Ich finde deine Arbeit sehr interessant !
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Alt 08.07.2009, 23:46   # 109
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Für die Freunde des betrügerischen Betruges nach § Betrug Starfbetrugsordnung....

"Im Übrigen konnten die Prozessvertreter des Beklagten mittlerweile in Erfahrung bringen, dass die Staatsanwaltschaft Aachen gegen Rechtsanwalt Clemens Rasch wegen Betruges ermittelt. Nach bisherigen Informationen geht es in den Ermittlungen genau darum, dass Gebühren geltend gemacht werden, die tatsächlich nie gezahlt bzw. angefallen sind."

Quelle: Wilde + Beuger

Coool. In Aachen muß ich auch eine Abzockkanzlei anzeigen! Muß mal teflonieren an wen man sich da zu wenden hat...
Und ... schon nen Ansprechpartner gefunden??

@shual
Warum spielst du eigentlich immer solche "verwirr-mich-Spielchen"?... aus deinen Beiträgen schlau zu werden, ..... weiß auch nicht
GEHT DAS EIGENTLICH NUR MIR SO....???

führt jedenfalls dazu, dass ich mal wieder nachfragen muss!

Also, lt. deinem Beitrag tut sich bei den "Musterklageverfahren" also doch so einiges! Das ist doch schonmal positiv.

Welches Gericht würde sich denn dann deiner Meinung nach mit der "Vertragsgeschichte" befassen??? (oder hast du mir das schon beantwortet, und ich habs nicht gemerkt? )

Und nochwas:
Mich würde mal deine ganz persönliche Shual-Meinung zu dieser ganzen "betrügerischen Betrugs-Abzock-Strafbetrugs-Sache" interessieren.... und welche "Maßnahmen" du für sinnvoll halten würdest.....nur um mal so ne grobe Einschätzung zu bekommen ....

Wär das in einer relativ klaren und eindeutigen Formulierung möglich??
Ich wäre dir sehr verbunden!

DANKE und Gruß, orchid.
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Alt 09.07.2009, 01:24   # 110
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Was mich u.a. interessieren würde, das sind die Zeiträume (in Hinblick auf die Berechnung eines angeblich entstandenen Schadens/Streitwertes), für die angeblich ein Upload existiert haben soll bei den Abgemahnten. Diese Info haben evtl. bislang die Wenigsten erhalten. Ich soll die mir unterstellte Datei angeblich drei Monate lang "verbreitet" haben und damit u.a. gegen Urheberrechte und §184 verstoßen haben.

Da frage ich mich doch u.a.: Wenn die "drei Monate" stimmen würden, WARUM kam dann erst eine Abmahnung nach
drei Monaten und nicht schon schnellstmöglich nach dem angeblichen "Erstlogging", um eine weitere Verbreitung SCHNELLSTMÖGLICH zu unterbinden? Ist das nicht merkwürdig? Erst in der Abmahnung zeigen die Abmahner dann die angebliche Dringlichkeit an, indem sie unverschämt kurze Fristen setzen mit (wenn überhaupt) offensichtlich
dubiosen Begründungen.

Ist das bei vielen anderen genauso? Was denkt Ihr?

Grüße, Frank


Zum Träumen für die gute Nacht:
Was haltet Ihr von Möglichkeit des Prozeßbetruges z.B. mittels falscher Gutachten, deren "Qualität" sich die Abmahner bewußt sind?
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Alt 09.07.2009, 01:33   # 111
JDRIII
 
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Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Was mich u.a. interessieren würde, das sind die Zeiträume (in Hinblick auf die Berechnung eines angeblich entstandenen Schadens/Streitwertes), für die angeblich ein Upload existiert haben soll bei den Abgemahnten. Diese Info haben evtl. bislang die Wenigsten erhalten. Ich soll die mir unterstellte Datei angeblich drei Monate lang "verbreitet" haben und damit u.a. gegen Urheberrechte und §184 verstoßen haben.

Da frage ich mich doch u.a.: Wenn die "drei Monate" stimmen würden, WARUM kam dann erst eine Abmahnung nach
drei Monaten und nicht schon schnellstmöglich nach dem angeblichen "Erstlogging", um eine weitere Verbreitung SCHNELLSTMÖGLICH zu unterbinden? Ist das nicht merkwürdig? Erst in der Abmahnung zeigen die Abmahner dann die angebliche Dringlichkeit an, indem sie unverschämt kurze Fristen setzen mit (wenn überhaupt) offensichtlich
dubiosen Begründungen.

Ist das bei vielen anderen genauso? Was denkt Ihr?

Grüße, Frank


Zum Träumen für die gute Nacht:
Was haltet Ihr von Möglichkeit des Prozeßbetruges z.B. mittels falscher Gutachten, deren "Qualität" sich die Abmahner bewußt sind?
Briefe innerhalb Deutschlands brauchen doch nicht normalerweise eine Woche oder?
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Alt 09.07.2009, 01:34   # 112
Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von JDRIII Beitrag anzeigen
Briefe innerhalb Deutschlands brauchen doch nicht normalerweise eine Woche oder?
Das dachte ich auch einmal. Ich warte jetzt schon 14 Wochen auf ein Antwortschreiben meines Abmahners. Ich weiß natürlich, worauf Du hinaus willst. Mir geht es aber in erster Linie nicht um die kurze Frist, sondern darum, daß die Keylogger angeblich drei Monate lang einem mir unterstellten angeblichen Uploadtreiben zugesehen haben wollen, ohne die angebliche Verbreitung zu stoppen - WARUM sollten sie dies getan haben?



Nur um das klarzustellen:

Mich interessieren nicht die - in der Regel immer - kurzen Fristen, sondern die Zeiträume, während denen angeblich ein Upload geloggt worden sein soll zwecks Schadens"berechnung"/Streitwert"ermittlung". Sind das immer 3 Monate?
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Alt 09.07.2009, 01:56   # 113
Flesh_Storm
Gastposter
 
@Franky,

denen geht es doch garnicht darum eine Verbreitung von
nicht vermarktungsfähigen "Werken" zu stoppen. Die wollen
nur Deine persöhnlichen Daten speichern. Je mehr die
davon haben, je besser können die Dich mit unliebsamer
Post versorgen. Die wollen nur Dein Geld und sonst
gar Nichts. Ich für meinen Teil, will als Gegenleistung
deren Blut oder das ihrer Familien. Das ist aus meiner
Sicht mehr als fair.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 09.07.2009, 02:06   # 114
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Ich für meinen Teil, will als Gegenleistung
deren Blut oder das ihrer Familien.
Naja. Ich bin kein Blutsauger. Ich will nur wissen, was hier gespielt wird und vor allen Dingen: wer zu den Mitspielern dieser dubiosen "Organisationen" zählt und wer von diesen "Organisationen" subventioniert wird.

Gute Nacht,


  Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2009, 02:15   # 115
Flesh_Storm
Gastposter
 
Nur mal so zum nachdenken, nach
einschlägiger Baxterlogie !

Impressum Impressum:

Purzel-Video GmbH

vertreten durch den Geschäftführer Martin Göbel

Industriestr. 69 a

D-98669 Veilsdorf

Deutschland



Tel.: 0 36 85 40 48 42

Fax.: 0 36 85 40 48 43



info@purzel-video.com

--- Purzel Video --- Produktion & Vertrieb --- DVDs, Filme, Amateur Erotik & Pornos





Handelsregister HRB 306882, Amtsgericht Jena

Geschäftsführer: Martin Göbel

Umsatzsteuer-ID: DE 814453520




Urheberrecht:
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Amen ! :malessen:
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Alt 09.07.2009, 02:30   # 116
Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Purzel
Es geht mir nicht nur um Purzel, das war nur mein persönlicher Beitrag zu der Zeitraum-Geschichte.


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Alt 09.07.2009, 03:30   # 117
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Und ... schon nen Ansprechpartner gefunden??

@shual
Warum spielst du eigentlich immer solche "verwirr-mich-Spielchen"?... aus deinen Beiträgen schlau zu werden, ..... weiß auch nicht
GEHT DAS EIGENTLICH NUR MIR SO....???

führt jedenfalls dazu, dass ich mal wieder nachfragen muss!

Also, lt. deinem Beitrag tut sich bei den "Musterklageverfahren" also doch so einiges! Das ist doch schonmal positiv.

Welches Gericht würde sich denn dann deiner Meinung nach mit der "Vertragsgeschichte" befassen??? (oder hast du mir das schon beantwortet, und ich habs nicht gemerkt? )

Und nochwas:
Mich würde mal deine ganz persönliche Shual-Meinung zu dieser ganzen "betrügerischen Betrugs-Abzock-Strafbetrugs-Sache" interessieren.... und welche "Maßnahmen" du für sinnvoll halten würdest.....nur um mal so ne grobe Einschätzung zu bekommen ....

Wär das in einer relativ klaren und eindeutigen Formulierung möglich??
Ich wäre dir sehr verbunden!

DANKE und Gruß, orchid.
1. Nein. Heute war "Hintern eines HD-Geschädigten" retten bei der STA Frankfurt und der Franknfurter Polizei angesagt. Und nach diesem ausgiebigen Privatleben, hatte ich leider keine Zeit mehr RA Solmecke eine mail zu schicken.

2. Es wurde nicht "gespielt" sondern ein Passus verlinkt, den 98% von euch gar nicht gesehen hätten, auch weil 85% von Euch den Beitrag gar nicht gelesen hätten, auch weil 60% von Euch diese Webseite gar nicht regelmäßig besuchen.

Das garnieren von links mit belanglosen, dümmlichen Labereien sagt nur: "Mund abwischen" und weiter gehts. Wenn das Garnieren voll von bedeutungsvollem hochgestochenem Salbadern ist, dann ists wichtig. Und wehe es werden FETTE ÜBERGROSSÜberschriften platziert...

Muß man denn hier aber wirklich jedem einfachstes, über ein Jahrzehnt von allen Publizisten praktiziertes Aufbauen von Forenbeiträgen erklären?

3. Die Kanzlei W+B bewirbt zurecht ihr Produkt. "Tut sich was" bedeutet jedoch Urteile. Die Erläuterung um was es geht ist sehr verständlich geschrieben. Bravo. Und die Behandlung der Strafanzeige überlassen wir am Besten den Leuten, die dafür zuständig sind.

4. "Vertragsgeschichte"

Das ist doch schon erklärt worden. WENN, vorausgestetzt WENN eine STA Material [wie in Aachen], das ihr vorgelegt für ausreichend erachtet, dann legt diese bei dem für sie zuständigen Gericht vor. Nach übereinstimmenden Aussagen wurden solche "Anzeigen" auf alle Fälle in NRW an vielen Orten und in Berlin platziert. Andere kenne ich nicht. Es existieren aber keine Berichte, wie die Sachen ausgingen, oder ob noch ermittelt wird, außer eben jetzt in Aachen.

Zivilrechtlich sind doch auch schon gescheiterte Versuche [wie aus Köln] bekannt, sich eine Nische zu schaffen.

Zivilrechtlich geht alles. Du kannst Kartellklagen, UWG-Klagen, negative Feststellungsklagen, sonstwas-Klagen vorbringen. Total an euch vorbei gegangen ist scheinbar das EUGH-Urteil vom Februar bezüglich der rechtlichen wirksamkeit von nationalen Uheberrechtsgesetzen, wobei hier der österreichische Staat gelöhnt hat. Du kannst von mir aus beim europäischen Menschengerichtshof, dem BvG sofort klagen, aber du brauchst anwalt, Geld en masse und eine Menge Zeit. Macht doch da was ihr wollt, wie euer Geldbeutel aussieht, etc...

5. Betrug ist nach meiner persönlichen Ansicht was für Kleinkinder. Ich habe hier schon ausführlich dazu Stellung genommen, warum Tauschbörsennutzer definitv keinen Betrugsvorwurf vorbringen können und warum das Abschöpfen von IP-Adressen keinen Betrug darstellen kann.

6. Auch die Vertragssituation wurde schon näher beleuchtet. Hier stehen nun Verhandlungen real an, wurden geführt, die allerdings von einem Richter und einem Anwalt begleitet werden. Man muß hier jedoch sogar zwei höchstrichterliche Urteile abwarten, aus zwei verschiedenen Ländern. Diese können auch so positiv sein, das man gar nichts mehr machen muß, außer abwarten. Genauso wie man in Bezug auf den "Samplerabmahnterror" ein Bundesverfassungsgerichtsurteil abwarten mußte.

Jetzt ist aber wieder die Frage der Fragen da: also da kommt ein Bundesverfassungsgericht und läßt was vom Stapel. Das interessiert keine Sau. Da läßt der BGH eins vom Stapel. Das interessiert keine Sau. Die Abmahner haben es drin! Die interessierts. Da kannste jetzt "veröffentlichen", mails schreiben, Du bekommst nicht mal eine Antwort, aber die Abmahner interessierts.

Die Abmahner sind deswegen so gut ["erfolgreich"], weil sie Informationen aufnehmen und verarbeiten können. Was sie nicht können ist einen logistisch einwandfreien Ablauf aufbauen. Und genau das ist euer Problem: Ihr beißt Euch an der Logistik fest und verpennt dabei die wesentlichen Informationen.

Mehr kann ich euch hier in diesem Strang nicht helfen.
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Alt 09.07.2009, 07:41   # 118
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Superschönes Beispiel... OLG Köln 6 U 223/08 vom 05.06.2009 [Link redaktionell unnötig] - nicht rechtskräftig

Script: "Da jeder Wettbewerb die Mitbewerber zu beeinträchtigen vermag, müssen zu der Behinderung weitere Umstände hinzutreten, damit von einem unzulässigen Wettbewerbsverhalten gesprochen werden kann. Dabei ist eine am Schutzzweck des Wettbewerbsrechts ausgerichtete objektive Betrachtung maßgebend: Hat das beanstandete Verhalten nachteilige Auswirkungen auf das Marktgeschehen, die so erheblich sind, dass sie von den Mitbewerbern unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen und des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (§ 1 UWG) nicht hingenommen werden müssen, sind für seine Bewertung der subjektive Kenntnisstand des Handelnden oder eine auf die Behinderung gerichtete Absicht ohne Bedeutung.

Verhaltensweisen, die zum Wesen des Wettbewerbs gehören, sind danach erlaubt, nicht aber eine unangemessene Einwirkung auf bereits dem Wettbewerber zuzurechnende Kunden. Während das (sogar planmäßige) Ausnutzen fremden Vertragsbruchs in der Regel nicht zu beanstanden ist, um keiner Verdinglichung schuldrechtlicher Verpflichtungen Vorschub zu leisten, kann es sich als unlauter darstellen, wenn besondere Umstände hinzutreten. Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist im Allgemeinen überschritten, wenn ein Verhalten bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist, so dass der Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann. Dabei kann auch eine mittelbare Einwirkung auf Leistungen des Mitbewerbers wie der Vertrieb von Produkten, die Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung verschaffen können, unlauter sein.


Wir haben hier eine ganze Fülle von Ansatzpunkten.

Nehmen wir [keine Zeit] einfach nur den letzten Satz. Ich habe bis heute noch nicht verstanden weshalb in den Digiprotect-Verträgen steht... "Umfasst ist das Recht Aufnahmen für den Endbenutzer kostenfrei anzubieten."

"Dabei kann auch eine mittelbare Einwirkung auf Leistungen des Mitbewerbers wie der Vertrieb von Produkten, die Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung verschaffen können, unlauter sein."

Die Kunstschöpfung eines "Dezentralen Netzwerks" ist rechtlicher Blödsinn. Wie auch iog Urteil verdeutlicht spielt die Zugangsart, der Raum des Zugangs keine Rolle. Das Angebot bei Amazon ist dem in Tauschbörsen, aber auch dem beim Mediamarkt gleich gestellt, denn es kommt auf die Nachfrager an, die alle Arten des Zugangs nutzen können. Jedes Musikwerk stellt überall ein kostenpflichtiges Angebot dar, was soll der Quatsch mit "kostenfrei"?

Die hier von Digiprotect vertraglich fixierte Kostenfreiheit für "Endnutzer" kann "überwiegend wahrscheinlich" unlauter sein. Period.

So... und jetzt brauche ich nur noch einen verrückten, erfolgsgeilen Anwalt, ca. 35 000€ Startkapital, einen schallisolierten Bunker zum Nachdenken...................... noch so dreißig Sachen...
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Alt 09.07.2009, 09:24   # 119
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@Shual: Herzlichen Dank für deine Meinungsäußerung! Jede Meinung / Sichtweise ist interessant bzw. kann interessant sein...

Gruß, Baxter

P.S.:
Zitat:
und jetzt brauche ich nur noch einen verrückten, erfolgsgeilen Anwalt
Jeder Bürger, der Unrecht sieht hat seinen Anwalt und der heißt Staatsanwalt!
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Alt 09.07.2009, 10:47   # 120
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@Orchid95:
Zitat:
Zitat von Orchid95
GEHT DAS EIGENTLICH NUR MIR SO....???
Nee! Für mich hat das immer 'was von "Fähnchen im Wind"!
Das, was der Hr. Solmecke da aufgeführt hat, diskutieren wir doch schon seit geraumer Zeit. Ich kann wirklich nicht mehr zählen, wie oft wir das schon vorgerechnet haben...
Auch bzgl. Digiprotect sind wir quasi die "Vorreiter", oder kannst du dich etwa nicht mehr daran erinnern wieviel "Schelte" wir immer bekommen hatten und jetzt kann es auf einmal -urplötzlich- "überwiegend wahrscheinlich" sein...
Dazu noch die üblichen Wortverdrehspielchen ("Betrug bzgl. IP-Adressen" - das hat nie einer behauptet, denn die Sache mit den IP-Adressen ist ein Grundrechtverstoß! Wird man übrigens auch noch drauf kommen...irgendwann...), sowie den Fehler alles auf einen Einzelnen zu beziehen und passiv an die Sache heranzugehen.
Allerdings: Ein Staatsanwalt arbeitet, sobald ein öffentliches Interesse besteht! Da reicht eine einzige Anzeige wohl kaum. Da braucht es etwas an Masse, wie z.B. auch die Masse an Geld (z.B. diese 350 Millionen Euro).

Der eine denkt nun 'mal "klein", der andere denkt "groß"!

Da wir hier im "Abmahnwahn 2.0 - allumfassend" - thread sind darf aber ruhig "groß", im Sinne von "Gesamtbild" gedacht werden!

Gruß, Baxter
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Alt 12.02.2012, 06:14 # --
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