| | # 102 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
| Hallo Baxter, Orchid! @Baxter Baxter, Deine Beiträge sind (fast) immer fantastisch. Du bist jedoch zu sehr "Einzelkämpfer". Wie können wir Dir helfen? Wo genau liegt der (siehst Du den) widerrechtliche Haken bei den IT-Dienstleistern? Genehmigung? Auflagen? Überwachung? Verträge? Könnte man das nicht mit dem vorrangigen Thema von Orchid (Digi - Verträge) kombinieren? Das Thema war ja schon vor einem Jahr eine Schlagzeile wert! ( Internet-Tauschbörsen: Dubiose Geschäfte mit Sex-Filmen - Internet - FOCUS Online - ich habe es aber gestern abend erst gesehen...). Wir müssen die Mängel allgemein verständlich darstellen und dann gemeinsam vorgehen, eventuell Aufgabenteilung.... @ Orchid Wie siehst Du das? Hier sind doch eindeutig Berührungspunkte. Wie können wir Baxters Aktion ausweiten? Ich habe in der Vergangenheit einige Briefe an die Datenschutzbeauftragten geschickt, war nicht sehr ergiebig (die Schweizer haben bis heute nicht geantwortet). Wie bekommen wir noch andere Betroffene mit hinzu? Wenn wir einen (oder mehrere) Mängel aufgedeckt haben, sind gezielte, gemeinsame Aktionen gefragt (Einzelkämpfer werden von solch` eingefahrenen Strukturen aufgerieben!) mfg nte Wir benötigen einen rechtlichen (wenigstens einen moralischen) Haken (Schwachpunkt... w.a.i.)! Nur schimpfen und aufzeigen, dass die alle miteinander unter einer Decke stecken, reißt niemanden mehr vom Hocker.... ist in der Wirtschaft "halt so üblich"... hier sind eher Reformen gefragt, die dauern bekanntlich etwas länger! |
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| | # 103 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Wie du schon sagst: "Abwarten" Ich bin ja nun noch nicht so lange dabei... aber trotzdem habe ich den Eindruck, dass die Entwicklungen in letzter Zeit (massiver Anstieg der Abmahnungen, Richterbeschluss § 101 UrhG, und Wandlung von Porno- zu Musikabmahnungen) bald eine gewisse "Wende" einleiten könnten.... ganz vorsichtig.... und wahrscheinlich wirds auch dauern... Aber ich bin optimistisch An dich baxter noch ne Frage: Du bist ja echt informiert und kennst die Hintergründe sehr gut (wahrscheinlich besser als wir alle, deshalb kann z.B. ich mich zu solchen "Verwicklungen" auch nicht wirklich äußern). Was ist deine Intention? Du bist selbst kein "Abgemahnter", berufsmäßig machst du wohl irgendwas im IT-Bereich? Würde mich mal interessieren. Und um nochmal auf den Beitrag von @nte zu kommen: Wie kann man sich "wehren"??? Denn das ist ja nach meiner Einschätzung jetzt auch mal angesagt! Bisher wars ja eher so, dass vieles über die eher "Schmuddel-Porno-Schamrot-Versteck-mich-lieber-Schiene" lief und mit entspr. Protest seitens der Abgemahnten nicht wirklich zu rechnen war (aus verständlichen Gründen). Mittlerweile dürften die Abgemahnten doch ein etwas anderes Publikum abgeben, das sich nicht alles gefallen lässt und zu vernünftigen Maßnahmen auch ein entspr. Potential vorhanden sein dürfte. Eine Zusammenarbeit z.B. nach dem Muster des "Briefs and die Ministerin" wäre da doch mal ein Anfang. Und Stichwort "Gerichtsverfahren": "...dieser Krampf gehört vor Gericht und bewertet" -----Doppelpost zusammengeführt am 8.7.2009 um 12:23:39----- und nochwas: Kennt jemand diesen Verein hier bzw. hat Infos oder Erfahrungen damit? |
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| | # 106 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Für die Freunde des betrügerischen Betruges nach § Betrug Starfbetrugsordnung.... "Im Übrigen konnten die Prozessvertreter des Beklagten mittlerweile in Erfahrung bringen, dass die Staatsanwaltschaft Aachen gegen Rechtsanwalt Clemens Rasch wegen Betruges ermittelt. Nach bisherigen Informationen geht es in den Ermittlungen genau darum, dass Gebühren geltend gemacht werden, die tatsächlich nie gezahlt bzw. angefallen sind." Quelle: Wilde + Beuger Coool. In Aachen muß ich auch eine Abzockkanzlei anzeigen! Muß mal teflonieren an wen man sich da zu wenden hat...
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 107 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
| Hallo Shual, Orchid! @Shual Vielen Dank für den Link! Dein Beitrag, ohne den seltsamen ersten und letzten Satz, hätte mein "Kinderherz" noch mehr erfreut. Trotzdem meinen Dank. (Dafür sag` ich dann auch nicht, dass ich seit einiger Zeit versuche, mit meinen laienhaften Worten, genau diesen Punkt, zu thematisieren!) @ Orchid Wir können nur massenhaft Betrugsverdachtsanzeigen in die gleiche Richtung starten, der Rest wird sich dann schon ergeben... (Hast Du meinen Link zu gulli gesehen...) "Freies Internet muss ja nicht Missbrauch von Urheberrechten bedeuten!" Natürlich nicht! -... aber "Raubkopierer" ist sachlich auch nicht richtig, aber es hat sich in den Köpfen festgesetzt. So etwas bekommt man nicht mit Sprüchen wie,"ich bin für`s freie Internet", heraus. Man braucht genau so eingängige Sprüche, oder Bezeichnungen, mit denen sich die große Masse identifizieren kann und einer bestimmten Gruppe den "schwarzen Peter" zu schiebt. (RA, Abmahnung und Missbrauch kombinieren.. u.ä.). Die Leute hier im Forum müssen wir nur zum Mitmachen bewegen, die Leute "draußen" müssen wir informieren und überzeugen. Das Richter unterschiedlich urteilen, hängt mit der Unabhängigkeit der Gerichte zusammen, und darüber sollten wir froh sein, dass wir sie haben. Zu den Aktionen, die so laufen, sollten wir sehen, dass wir dahin Links anbringen, und falls sich jemand mal hierher verläuft, kann er so sofort sehen welche Aktionen z.Z. laufen.... Ich für mein Teil, beschäftige mich gerade mit IT-Dienstleistern und private Ermittlung im I-Net. Mal sehen, ob es dort auch so schicke Mängel gibt, wie bei der "Aufwendungserstattung" der M-RA. Nur einige der "alten Hasen" sind etwas schwergängig... und haben zudem eine mitunter recht unverständliche (seltsame) Ausdrucksweise. mfg nte ps. Konzentrieren wir und einfach erstmal auf IT-Dienstleister und Verträge. Und suchen dort nach Lücken... für drei Leute ist das bestimmt schon genug... |
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| | # 108 |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Hi @Baxter, ich wollte nur mal eben FEHLANZEIGE erstatten. Habe den ganzen Nachmittag im I-Net nach der Fa. DigiTracing GmbH gefahndet. Nüscht !!! Wenn die seriös wäre - wovon ich ausgehe Grüße P.S.: Ich finde deine Arbeit sehr interessant !
__________________ Hilfreiche Links: Erste Hilfe, Die modUE, Suche nach abgemahnten Werken, Die Abmahn-Datenbank, Leitfaden für Eltern, UrhG, BGB, TKG, RVG. |
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| | # 109 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
@shual Warum spielst du eigentlich immer solche "verwirr-mich-Spielchen"?... aus deinen Beiträgen schlau zu werden, ..... weiß auch nicht GEHT DAS EIGENTLICH NUR MIR SO....??? führt jedenfalls dazu, dass ich mal wieder nachfragen muss! Also, lt. deinem Beitrag tut sich bei den "Musterklageverfahren" also doch so einiges! Das ist doch schonmal positiv. Welches Gericht würde sich denn dann deiner Meinung nach mit der "Vertragsgeschichte" befassen??? (oder hast du mir das schon beantwortet, und ich habs nicht gemerkt? )Und nochwas: Mich würde mal deine ganz persönliche Shual-Meinung zu dieser ganzen "betrügerischen Betrugs-Abzock-Strafbetrugs-Sache" interessieren.... und welche "Maßnahmen" du für sinnvoll halten würdest.....nur um mal so ne grobe Einschätzung zu bekommen .... Wär das in einer relativ klaren und eindeutigen Formulierung möglich?? Ich wäre dir sehr verbunden! DANKE und Gruß, orchid. | |
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| | # 110 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Was mich u.a. interessieren würde, das sind die Zeiträume (in Hinblick auf die Berechnung eines angeblich entstandenen Schadens/Streitwertes), für die angeblich ein Upload existiert haben soll bei den Abgemahnten. Diese Info haben evtl. bislang die Wenigsten erhalten. Ich soll die mir unterstellte Datei angeblich drei Monate lang "verbreitet" haben und damit u.a. gegen Urheberrechte und §184 verstoßen haben. Da frage ich mich doch u.a.: Wenn die "drei Monate" stimmen würden, WARUM kam dann erst eine Abmahnung nach drei Monaten und nicht schon schnellstmöglich nach dem angeblichen "Erstlogging", um eine weitere Verbreitung SCHNELLSTMÖGLICH zu unterbinden? Ist das nicht merkwürdig? Erst in der Abmahnung zeigen die Abmahner dann die angebliche Dringlichkeit an, indem sie unverschämt kurze Fristen setzen mit (wenn überhaupt) offensichtlich dubiosen Begründungen. Ist das bei vielen anderen genauso? Was denkt Ihr? Grüße, Frank Zum Träumen für die gute Nacht: Was haltet Ihr von Möglichkeit des Prozeßbetruges z.B. mittels falscher Gutachten, deren "Qualität" sich die Abmahner bewußt sind? |
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| | # 111 | |
| Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 4
| Zitat:
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| | # 112 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Nur um das klarzustellen: Mich interessieren nicht die - in der Regel immer - kurzen Fristen, sondern die Zeiträume, während denen angeblich ein Upload geloggt worden sein soll zwecks Schadens"berechnung"/Streitwert"ermittlung". Sind das immer 3 Monate? | |
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| | # 113 |
| Gastposter | @Franky, denen geht es doch garnicht darum eine Verbreitung von nicht vermarktungsfähigen "Werken" zu stoppen. Die wollen nur Deine persöhnlichen Daten speichern. Je mehr die davon haben, je besser können die Dich mit unliebsamer Post versorgen. Die wollen nur Dein Geld und sonst gar Nichts. Ich für meinen Teil, will als Gegenleistung deren Blut oder das ihrer Familien. Das ist aus meiner Sicht mehr als fair. ![]() Gruß Flesh_Storm |
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| | # 114 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Gute Nacht, | |
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| | # 115 |
| Gastposter | Nur mal so zum nachdenken, nach einschlägiger Baxterlogie ! Impressum Impressum: Purzel-Video GmbH vertreten durch den Geschäftführer Martin Göbel Industriestr. 69 a D-98669 Veilsdorf Deutschland Tel.: 0 36 85 40 48 42 Fax.: 0 36 85 40 48 43 info@purzel-video.com --- Purzel Video --- Produktion & Vertrieb --- DVDs, Filme, Amateur Erotik & Pornos Handelsregister HRB 306882, Amtsgericht Jena Geschäftsführer: Martin Göbel Umsatzsteuer-ID: DE 814453520 Urheberrecht: Copyright © 2003 Purzel Video GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sind Eigentum der Purzel Video GmbH und unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Web-Sites verwendet werden. Die Purzel Video GmbH bemüht sich, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen Hyperlinks zu anderen Seiten: Auf der Website können sich Hyperlinks zu anderen Webseiten befinden, die nicht zu unserem Unternehmen gehören. Sollten Sie solche Webseiten besuchen, kann unser Unternehmen keine Verantwortung mehr für den vertraulichen Umgang Ihrer Daten übernehmen. Die Haftung für den Inhalt von verlinkten Seiten schließen wir ausdrücklich aus. Als Betreiber distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten der von uns gelinkten Seiten. Datenübermittlung: Wir weisen darauf hin, dass die Übermittlung Ihrer Daten im Internet unverschlüsselt erfolgt, wenn keine kryptografischen Verfahren angewendet werden. Demzufolge ist eine unberechtigte Kenntnisnahme durch Dritte während der Übertragung nicht gänzlich auszuschließen Cookies: Wir weisen darauf hin, dass die Übermittlung Ihrer Daten im Internet unverschlüsselt erfolgt, wenn keine kryptografischen Verfahren angewendet werden. Demzufolge ist eine unberechtigte Kenntnisnahme durch Dritte während der Übertragung nicht gänzlich auszuschließen. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: Alle Ihre persönlichen Angaben werden von uns nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, zum Beispiel zur Durchführung einer Mitteilung, Bestellung oder einer Anfrage angeben. Daten, die Sie uns im Rahmen unserer Webseite übermitteln, werden nur für Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfragen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus findet keine Weitergabe Ihrer Daten statt. Amen ! :malessen: |
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| | # 117 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
2. Es wurde nicht "gespielt" sondern ein Passus verlinkt, den 98% von euch gar nicht gesehen hätten, auch weil 85% von Euch den Beitrag gar nicht gelesen hätten, auch weil 60% von Euch diese Webseite gar nicht regelmäßig besuchen. Das garnieren von links mit belanglosen, dümmlichen Labereien sagt nur: "Mund abwischen" und weiter gehts. Wenn das Garnieren voll von bedeutungsvollem hochgestochenem Salbadern ist, dann ists wichtig. Und wehe es werden FETTE ÜBERGROSSÜberschriften platziert... Muß man denn hier aber wirklich jedem einfachstes, über ein Jahrzehnt von allen Publizisten praktiziertes Aufbauen von Forenbeiträgen erklären? 3. Die Kanzlei W+B bewirbt zurecht ihr Produkt. "Tut sich was" bedeutet jedoch Urteile. Die Erläuterung um was es geht ist sehr verständlich geschrieben. Bravo. Und die Behandlung der Strafanzeige überlassen wir am Besten den Leuten, die dafür zuständig sind. 4. "Vertragsgeschichte" Das ist doch schon erklärt worden. WENN, vorausgestetzt WENN eine STA Material [wie in Aachen], das ihr vorgelegt für ausreichend erachtet, dann legt diese bei dem für sie zuständigen Gericht vor. Nach übereinstimmenden Aussagen wurden solche "Anzeigen" auf alle Fälle in NRW an vielen Orten und in Berlin platziert. Andere kenne ich nicht. Es existieren aber keine Berichte, wie die Sachen ausgingen, oder ob noch ermittelt wird, außer eben jetzt in Aachen. Zivilrechtlich sind doch auch schon gescheiterte Versuche [wie aus Köln] bekannt, sich eine Nische zu schaffen. Zivilrechtlich geht alles. Du kannst Kartellklagen, UWG-Klagen, negative Feststellungsklagen, sonstwas-Klagen vorbringen. Total an euch vorbei gegangen ist scheinbar das EUGH-Urteil vom Februar bezüglich der rechtlichen wirksamkeit von nationalen Uheberrechtsgesetzen, wobei hier der österreichische Staat gelöhnt hat. Du kannst von mir aus beim europäischen Menschengerichtshof, dem BvG sofort klagen, aber du brauchst anwalt, Geld en masse und eine Menge Zeit. Macht doch da was ihr wollt, wie euer Geldbeutel aussieht, etc... 5. Betrug ist nach meiner persönlichen Ansicht was für Kleinkinder. Ich habe hier schon ausführlich dazu Stellung genommen, warum Tauschbörsennutzer definitv keinen Betrugsvorwurf vorbringen können und warum das Abschöpfen von IP-Adressen keinen Betrug darstellen kann. 6. Auch die Vertragssituation wurde schon näher beleuchtet. Hier stehen nun Verhandlungen real an, wurden geführt, die allerdings von einem Richter und einem Anwalt begleitet werden. Man muß hier jedoch sogar zwei höchstrichterliche Urteile abwarten, aus zwei verschiedenen Ländern. Diese können auch so positiv sein, das man gar nichts mehr machen muß, außer abwarten. Genauso wie man in Bezug auf den "Samplerabmahnterror" ein Bundesverfassungsgerichtsurteil abwarten mußte. Jetzt ist aber wieder die Frage der Fragen da: also da kommt ein Bundesverfassungsgericht und läßt was vom Stapel. Das interessiert keine Sau. Da läßt der BGH eins vom Stapel. Das interessiert keine Sau. Die Abmahner haben es drin! Die interessierts. Da kannste jetzt "veröffentlichen", mails schreiben, Du bekommst nicht mal eine Antwort, aber die Abmahner interessierts. Die Abmahner sind deswegen so gut ["erfolgreich"], weil sie Informationen aufnehmen und verarbeiten können. Was sie nicht können ist einen logistisch einwandfreien Ablauf aufbauen. Und genau das ist euer Problem: Ihr beißt Euch an der Logistik fest und verpennt dabei die wesentlichen Informationen. Mehr kann ich euch hier in diesem Strang nicht helfen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 118 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Superschönes Beispiel... OLG Köln 6 U 223/08 vom 05.06.2009 [Link redaktionell unnötig] - nicht rechtskräftig Script: "Da jeder Wettbewerb die Mitbewerber zu beeinträchtigen vermag, müssen zu der Behinderung weitere Umstände hinzutreten, damit von einem unzulässigen Wettbewerbsverhalten gesprochen werden kann. Dabei ist eine am Schutzzweck des Wettbewerbsrechts ausgerichtete objektive Betrachtung maßgebend: Hat das beanstandete Verhalten nachteilige Auswirkungen auf das Marktgeschehen, die so erheblich sind, dass sie von den Mitbewerbern unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen und des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (§ 1 UWG) nicht hingenommen werden müssen, sind für seine Bewertung der subjektive Kenntnisstand des Handelnden oder eine auf die Behinderung gerichtete Absicht ohne Bedeutung. Verhaltensweisen, die zum Wesen des Wettbewerbs gehören, sind danach erlaubt, nicht aber eine unangemessene Einwirkung auf bereits dem Wettbewerber zuzurechnende Kunden. Während das (sogar planmäßige) Ausnutzen fremden Vertragsbruchs in der Regel nicht zu beanstanden ist, um keiner Verdinglichung schuldrechtlicher Verpflichtungen Vorschub zu leisten, kann es sich als unlauter darstellen, wenn besondere Umstände hinzutreten. Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist im Allgemeinen überschritten, wenn ein Verhalten bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist, so dass der Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann. Dabei kann auch eine mittelbare Einwirkung auf Leistungen des Mitbewerbers wie der Vertrieb von Produkten, die Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung verschaffen können, unlauter sein. Wir haben hier eine ganze Fülle von Ansatzpunkten. Nehmen wir [keine Zeit] einfach nur den letzten Satz. Ich habe bis heute noch nicht verstanden weshalb in den Digiprotect-Verträgen steht... "Umfasst ist das Recht Aufnahmen für den Endbenutzer kostenfrei anzubieten." "Dabei kann auch eine mittelbare Einwirkung auf Leistungen des Mitbewerbers wie der Vertrieb von Produkten, die Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung verschaffen können, unlauter sein." Die Kunstschöpfung eines "Dezentralen Netzwerks" ist rechtlicher Blödsinn. Wie auch iog Urteil verdeutlicht spielt die Zugangsart, der Raum des Zugangs keine Rolle. Das Angebot bei Amazon ist dem in Tauschbörsen, aber auch dem beim Mediamarkt gleich gestellt, denn es kommt auf die Nachfrager an, die alle Arten des Zugangs nutzen können. Jedes Musikwerk stellt überall ein kostenpflichtiges Angebot dar, was soll der Quatsch mit "kostenfrei"? Die hier von Digiprotect vertraglich fixierte Kostenfreiheit für "Endnutzer" kann "überwiegend wahrscheinlich" unlauter sein. Period. So... und jetzt brauche ich nur noch einen verrückten, erfolgsgeilen Anwalt, ca. 35 000€ Startkapital, einen schallisolierten Bunker zum Nachdenken...................... noch so dreißig Sachen...
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 119 | |
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @Shual: Herzlichen Dank für deine Meinungsäußerung! Jede Meinung / Sichtweise ist interessant bzw. kann interessant sein... Gruß, Baxter P.S.: Zitat:
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| | # 120 | |
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @Orchid95: Zitat:
Das, was der Hr. Solmecke da aufgeführt hat, diskutieren wir doch schon seit geraumer Zeit. Ich kann wirklich nicht mehr zählen, wie oft wir das schon vorgerechnet haben... Auch bzgl. Digiprotect sind wir quasi die "Vorreiter", oder kannst du dich etwa nicht mehr daran erinnern wieviel "Schelte" wir immer bekommen hatten und jetzt kann es auf einmal -urplötzlich- "überwiegend wahrscheinlich" sein... Dazu noch die üblichen Wortverdrehspielchen ("Betrug bzgl. IP-Adressen" - das hat nie einer behauptet, denn die Sache mit den IP-Adressen ist ein Grundrechtverstoß! Wird man übrigens auch noch drauf kommen...irgendwann...), sowie den Fehler alles auf einen Einzelnen zu beziehen und passiv an die Sache heranzugehen. Allerdings: Ein Staatsanwalt arbeitet, sobald ein öffentliches Interesse besteht! Da reicht eine einzige Anzeige wohl kaum. Da braucht es etwas an Masse, wie z.B. auch die Masse an Geld (z.B. diese 350 Millionen Euro). Der eine denkt nun 'mal "klein", der andere denkt "groß"! Da wir hier im "Abmahnwahn 2.0 - allumfassend" - thread sind darf aber ruhig "groß", im Sinne von "Gesamtbild" gedacht werden! Gruß, Baxter | |
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