Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 03.10.2009, 13:17   # 841
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Na ja jedem das seine! Nur meine ich was da von den Spürnasen alles so aufgespürt wird müsste mal von den Gerichten und Richtern zur Entlastung der Abgemahnten in der Praxis angewandt werden. Davon ist bisher nichts oder sehr wenig zum Vorteil der Beschuldigten zu hören oder zu lesen.
In dieser Beziehung gebe ich Dir recht. Es kommt einfach nicht genügend dabei herum. Nüchtern betrachtet gibt es aber wohl tatsächlich zu wenig Fälle, die tatsächlich vor Gericht verhandelt werden. Die allermeisten werden garnicht verklagt und was übrigbleibt hat entweder gleich bezahlt oder vergleicht sich letztlich kurz vorher noch. Dann haben wir da noch die Anwälte, bei denen (Hand aufs Herz) in erster Linie auch der eigene Verdienst treibende Kraft bleibt. Soll heißen Vergleichen ist einfacher !

Positive Urteile können doch nur entstehen durch einen Abgemahnten, der es wirklich durchzieht und der dann auch noch von einem Anwalt vertreten wird, der sich auch reinhängt.

Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Was man ließt und in der Praxis merkt, ist, die Abmahnkanzleien erweitern immer mehr ihre "so genannten" Rechte und Abzockmethoden....
Das ist für mich die logische Konsequenz. Fragwürdige und bereits in Ansätzen durchschaute Vorgehensweisen werden verändert, verkompliziert und auf weitere Kanzleien ausgeweitet. Mit der Kanzlei Schalast... wird nun sogar eine völlig neue Zielgruppe abgemahnt.
Hier handelt es sich um Personen, die sicherlich nicht so eifrig in Internetforen nach Hilfe suchen.

Quelle:
Abmahnung von Schalast & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt iAv Digiprotect | Markenrecht & Urheberrecht
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 03.10.2009, 18:23   # 842
Orchid95
 
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So, da wäre auch die 1. Meinung, "leider" wieder bei Steffen, aber ich verlinke auch gerne hier nochmal den "guten goody" :

Abmahnwahn-dreipage-forum:

Zitat:
Dieses Problem wird gerade intensiv diskutiert und wenn ich die Fachwelt richtig verstehe, so wird das ein Riesenproblem.
Abgrenzbar ist die Nutzungsart zwar, aber nicht vollständig. Ob die Verträge aus Frankfurt, die hiervon am Meisten betroffen sind, damit überhaupt ausschliessliche Rechte geben (nur die berechtigen zur Abmahnung) ist nicht nur fraglich, sondern m.E. nach nicht zu halten.
Warten wir die ersten Urteile dazu ab, die sich mit dem Problem beschäftigen müssen.

Der Abmahnkrieg hat eine neue Schlacht, die den einen oder anderen erwischen könnte (wenn ich richtig zähle mindestens 5)
Und von hier aus nochmal Grüße und
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Alt 03.10.2009, 18:37   # 843
ulrich
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Aber, genau wie Baxter, bin ich eben nur ein juristischer "Laie" und eine einfache Abgemahnte ....
Lese ich das richtig ("eine" einfache Abgemahnte") Bist Du doch blond???
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Alt 03.10.2009, 18:41   # 844
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Lese ich das richtig ("eine" einfache Abgemahnte") Bist Du doch blond???
3 mal darfst du raten
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Alt 03.10.2009, 18:43   # 845
ulrich
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
3 mal darfst du raten
Sag mal, ich verrate auch nichts !
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Alt 04.10.2009, 01:37   # 846
Palembang
 
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Zitat:
Positive Urteile können doch nur entstehen durch einen Abgemahnten, der es wirklich durchzieht und der dann auch noch von einem Anwalt vertreten wird, der sich auch reinhängt.
Klar,Aber viele sehen sich genötigt vorher zu zahlen!Was auch leider logisch erscheint!Sollte es bis zur Klage kommen,könnte ich mir vorstellen,das es selbst beim Gewinn,teurer sein wird als die 490 euro,oder?
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Alt 04.10.2009, 04:24   # 847
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Sag mal, ich verrate auch nichts !
gutster @ulrich...wer sich mit offenen Augen im Internet "bewegt" sieht vieles was manchem verborgen bleibt, der sich nur auf das "eine" konzentriert
Ich antworte eben mal für @orchid[ee]95.:
" ja @ulrich, hättest du all meine Postings aufmerksam verfolgt, wüsstest Du dass ich eine SIE (jedoch nicht "blondinenwitzblond") bin

-----Doppelpost zusammengeführt am 4.10.2009 um 04:34:14-----

Zitat:
Zitat von Palembang Beitrag anzeigen
Klar,Aber viele sehen sich genötigt vorher zu zahlen!Was auch leider logisch erscheint!Sollte es bis zur Klage kommen,könnte ich mir vorstellen,das es selbst beim Gewinn,teurer sein wird als die 490 euro,oder?
klar wird es teurer.
Nur...hast Du schon mal nachgedacht wer dann der "Verlierer ist wenn DU gewinnst?
Den letzten beißen die Hunde. Aber bist Du das als Gewinner?
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Alt 04.10.2009, 10:57   # 848
Knüppelklaus
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
So, da wäre auch die 1. Meinung, "leider" wieder bei Steffen, aber ich verlinke auch gerne hier nochmal den "guten goody" :
Die aufgeworfene Frage ist in der Tat kaum mit 1-2 Sätzen zu beantworten. Denn die Frage was alles ein eigenständiges Nutzungsrecht oder vielleicht auch nur ein abspaltbarer Teil eines Nutzungsrechts ist, ist immer höchst umstritten und die Diskussionen darum sind immer sehr dogmatisch (also eher nichts für ein Forum, wo zumeist Laien mitlesen).

Der Streit, ob es sich bei einer CD um eine neue Nutzungsart im Gegensatz zur Schallplatte handelt, zog sich über mehrere Jahre und konnte schließlich auch nur durch Gerichtsentscheidungen geklärt werden.
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Alt 04.10.2009, 11:38   # 849
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
klar wird es teurer.
Nur...hast Du schon mal nachgedacht wer dann der "Verlierer ist wenn DU gewinnst?
Den letzten beißen die Hunde. Aber bist Du das als Gewinner?
Würde mich jetzt mal interessieren:
Klage wurde abgewiesen, weil unbegründet.
Welche Kosten kommen dann auf mich noch konkret zu?
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Alt 04.10.2009, 12:12   # 850
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Würde mich jetzt mal interessieren:
Klage wurde abgewiesen, weil unbegründet.
Welche Kosten kommen dann auf mich noch konkret zu?
Kosten des Verfahrens trägt der, der es angestrengt hat.

Zitat:
3. Grundsätzlich sind nur die Kosten einer begründeten Abmahnung erstattungsfähig (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1994 - I ZR 139/92, WRP 1995, 300 - Kosten bei unbegründeter Abmahnung). Eine Abmahnung ist insoweit begründet, wenn ihr ein Unterlassungsanspruch zugrunde liegt und ist berechtigt, wenn sie erforderlich ist, um den Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen.
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Alt 04.10.2009, 12:34   # 851
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
klar wird es teurer.
Diese Deine Antwort auf die folgende Frage von Palembang wirft sicherlich Fragen auf, oder bist Du da anderer Meinung?

Zitat von Palembang:
...das es selbst beim Gewinn,teurer sein wird als die 490 euro,oder?
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Alt 04.10.2009, 12:49   # 852
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Diese Deine Antwort auf die folgende Frage von Palembang wirft sicherlich Fragen auf, oder bist Du da anderer Meinung?

Zitat von Palembang:
...das es selbst beim Gewinn,teurer sein wird als die 490 euro,oder?

meine Antwort, wenn im Zusammenhang gelesen, ist eigentlich klar verständlich. [Wenn @ Palmenbang GEWINNT hat ein Prozess stattgefunden. Also hat er keine Kosten zu tragen. Im Gegenteil, er kann sogar Kostenersatz [für eigene Aufwendungen]geltend machen.

damit war gemeint:
Sollte der RI über seine Abmahnkanzlei [der von dieser immer propagierte Empfehlung] eine Klage anstreben, fallen vorgerichtliche Kosten an, welche zu den bisherig angefallenen RA-kosten [ob diese nun der RI dem Anwalt ersetzt wird ja noch geklärt] hinzu zu addieren sind.

Es wird also teurer.
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Alt 04.10.2009, 13:38   # 853
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Die aufgeworfene Frage ist in der Tat kaum mit 1-2 Sätzen zu beantworten.
Dann schreib doch 3 - 100 ....hier im Forum stehn gefühlte 1000 Wiederholungen, da darf es ruhig mal eine Seite mit sinnvoll Neuem geben!


Zitat:
Denn die Frage was alles ein eigenständiges Nutzungsrecht oder vielleicht auch nur ein abspaltbarer Teil eines Nutzungsrechts ist, ist immer höchst umstritten und die Diskussionen darum sind immer sehr dogmatisch (also eher nichts für ein Forum, wo zumeist Laien mitlesen).
Hier wiederhol ich mich auch ausnahmsweise nochmal:
Kann ja jeder selbst entscheiden, ob er es liest bzw. sich an einer Diskussion / Meinungsaustausch beteiligt.
Dazu gibts ja schließlich diesen thread hier!!!


Zitat:
Der Streit, ob es sich bei einer CD um eine neue Nutzungsart im Gegensatz zur Schallplatte handelt, zog sich über mehrere Jahre und konnte schließlich auch nur durch Gerichtsentscheidungen geklärt werden.
Dazu müssen entspr. Entscheidungen erstmal "gewünscht bzw. angestrebt" werden.....

Im übrigen geht es auch nicht "nur" um das Nutzungsrecht, sondern mE um 1. die Ausschließlichkeit und 2. den Sinn und Zweck (da liegt ja immer noch der eigentliche "Rechtsmissbrauch").

So, das war jetzt nochmal in absoluter Kürze meine Meinung.

Weitere, auch von Laien, durchaus erwünscht!!!
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Alt 05.10.2009, 23:53   # 854
OHweh
 
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Mal kurz nochmal zum Thema N+L

Es geht ja schon ins komische bei N+L bekommt man Abmahnungen mit der gedruckten Unterschrift von Herr W.

Blos hier:nachlesen

scheint dieser Herr eine eigene Kanzlei in Frankfurt zu betreiben ist dies dann überhaupt möglich? Eine Abmahnung im Namen der anderen Kanzlei zu verschicken bzw. jetzt kann ich mir genau vorstellen warum jede Korespodenz über Karlsruhe laufen soll
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Alt 06.10.2009, 07:25   # 855
Mondbär
 
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Was sich da im NuL Thread auf den letzten Seiten abspielt hat schon einen hohen Unterhaltungswert. Es rumort und bebt im Abmahnwahn.
Naja bei wohl 400 000 Abmahnungen in 2009 gibt es ja auch bereits eine nicht zu verachtende Öffentlichkeit, die sich mit dem Thema beschäftigt.

Bleibt abzuwarten wie lange Politik und Medien das große öffentliche Interesse noch ignorieren können.
__________________
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Bertolt Brecht
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Alt 06.10.2009, 15:16   # 856
Orchid95
 
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Zur Anmerkung des Dr. Jan Eichelberger:

Da die Diskussion im dreipage-Forum andauert möchte ich mich gerne von hier aus nochmal einklinken!

Als erstes mal ein link zu Steffens Beitrag und insbesondere seinem letzten Satz:

Zitat:
.... was man dem Rechteinhaber vorwerfen könnte, dass man sich Rechte zusichert, um sie
ausschließlich später abzumahnen. Und dieses wäre dann für mich - nach meiner bescheidenen Meinung
nach - rechtsmissbräuchlich
Na, das ist doch mal ne Aussage!

Nach meiner bescheidenen Meinung ist das ebenfalls der Hauptangriffspunkt! (wie ich oben schonmal geschrieben hatte)

Dazu habe ich in dieser "Ausarbeitung" folgende Aussage gefunden:

Zitat:
Zweckübertragungstheorie
......
Welchen Zweck die Parteien bei Vertragsschluss verfolgt haben, bestimmt sich durch Auslegung nach den allgemeinen Regeln des BGB (§§ 133, 157 BGB)
und der § 157 BGB sagt:

Zitat:
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Also... für mich nach wie vor ne ganz klare Sache... da muss man über die evtl. Möglichkeit der Aufspaltung von Nutzungsrechten etc. eigentlich gar nicht mehr groß nachdenken....

Naja,

Warum die Richter sich mit dieser Frage bislang noch nicht auseinandergesetzt haben, versteh ich bis heute auch nicht Steffen!


Letztlich geht ja auch die Argumentierung des Dr. J. Eichelberger in diese Richtung, wenn er schreibt:
"Die Werkverwertung in dezentralen Netzwerken erschließt dem Rechteinhaber aber gerade keine neuen wirtschaftlich relevanten Absatzmöglichkeiten."


PS:
@Baxter, das "Adlerauge" hatte übrigens nicht ich, sondern 3111
Trotzdem danke und LG, orchid!

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.10.2009 um 15:58:16-----

Auch das ist mal wieder einen link wert:

Antwort von RA Volker Küpperbusch!



-----Doppelpost zusammengeführt am 6.10.2009 um 16:03:46-----

Zitat aus der Antwort:

Zitat:
Er erfüllt aber nicht die Voraussetzungen des Ausschließlichkeitsrechts nach § 31 Abs. 3 S. 1 UrhG.

Und damit handelt es sich allenfalls um ein einfaches Nutzungsrecht, welches den Inhaber gerade nicht
berechtigt, in eigenem Namen angebliche Verletzungen zu verfolgen oder gar Schadensersatz geltend zu
machen.
(sach ich doch...) :baeh:
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Alt 08.10.2009, 11:22   # 857
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Um die Wartezeit etwas zu verkürzen - was haltet Ihr von meinem Vorschlag:

Sollten Abmahner untereinander ihre Daten austauschen, dann wäre im Falle von Mehrfachabmahnungen jede Abmahnung mit Ausnahme (höchstens) der ersten Abmahnung dieser Abmahner ungültig, so für diese eine mod.UE vor Erhalt weiterer Abmahnungen abgegeben wurde - unter Anwendung der Kerntheorie.

... damit wären auch u.a. die folgenden zwei Probleme gelöst:

1) Das Kanzleihopping von Rechteinhabern
2) Das RI-Hopping von Kanzleien
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Alt 08.10.2009, 16:55   # 858
gntl
 
Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 173
wie wäre es mit dem Totschlagargument: DATENSCHUTZ?

ist hier doch sonst immer soo wichtig!

mal ehrlich, wie soll das gehen?
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Alt 08.10.2009, 19:14   # 859
Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von gntl Beitrag anzeigen
wie wäre es mit dem Totschlagargument: DATENSCHUTZ?

ist hier doch sonst immer soo wichtig!
Wie ich sehe, hast Du meinen Vorschlag bzgl. nahezu aller Punkte verstanden.
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Alt 08.10.2009, 19:29   # 860
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Abmahnwahn war gestern.

Prof. Dr. Henning Ernst Müller: Während wir noch relativ abstrakt über Einschränkungen unserer Bürgerrechte debattieren, plant ein von der EU finanziertes Forschungsprojekt namens Indect offenbar schon ganz konkret die Totalüberwachung (Zeit-online) durch Verknüpfung unterschiedlichster Überwachungs- und Monitoringtechniken. [natürlich auch von p2p-Tauschbörsen]

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Alt 26.05.2012, 15:58 # --
News Flash
 
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